Deutscher Bundestag Drucksache 18/914 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/730 – Forschungsbedarf im Bereich der Alterssicherung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bereich der Alterssicherung existieren für die Beantwortung von Zukunftsfragen wichtige Forschungsfelder wie Altersarmut, Armutsrisiken, demographischer Wandel, Sicherungsziele und Sicherungsniveau der verschiedenen Säulen der Alterssicherung, ökonomische Auswirkungen von Rentenreformen, Verbraucherschutz und Wechselwirkungen zwischen den Säulen der Alterssicherung . Forschung auf dem Gebiet der Alterssicherung ist wichtig, weil sie dazu beiträgt, die komplexen und sehr langfristigen Wirkungen von Rentenreformen zu erkennen und transparent zu machen. Derzeit befasst sich mit Forschungsfragen der Alterssicherung unter anderem das Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA), welches die Forschung im Bereich der Alterssicherung insbesondere an Universitäten fördert. Des Weiteren ist die Deutsche Rentenversicherung Bund laut § 138 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) seit dem 1. Oktober 2005 für die Forschung im Bereich der Alterssicherung bezüglich der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben normiert. Ferner sind heute die wichtigsten Cluster der Alterssicherungsforschung das Munich Center for the Economics of Aging (MEA) und das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) an der Universität Freiburg. Ein erheblicher oder sogar der größte Teil der Forschung im Bereich der Alterssicherung wird nach Einschätzung der Fragesteller von der privaten Versicherungswirtschaft finanziert und ist somit nicht unabhängig. Im Jahr 2007 veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das „Konzept einer modernen Ressortforschung“. Im Zuge dessen wurde als eines der Primärziele die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse genannt, „die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für Entscheidungen zur sachgerechten Erfüllung der Fachaufgaben.“ Das in der Rentenpolitik Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügt derzeit über zwei Ressortforschungseinrichtungen, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). In Bezug auf die Drucksache 18/914 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Alterssicherung, eine zentrale Säule der Sozialversicherung, existiert keine Ressortforschungseinrichtung, die systematisch auf diesem Gebiet forscht, um die Politik mit wissenschaftsgestützten Politikempfehlungen und Evaluierungen der verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen zu unterstützen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung analysiert und evaluiert die Entwicklung im Bereich Alterssicherung regelmäßig und umfassend. Die Ressortforschung liefert hier wichtige Grundlagen. Die Erkenntnisse werden in einer Vielzahl von Berichten den gesetzgebenden Körperschaften und der Öffentlichkeit präsentiert. Zu den wichtigsten gesetzlichen Berichtspflichten gehören insbesondere der jährlich vorzulegende Rentenversicherungsbericht, der ausführlich über die Entwicklungen der Versicherten- und Rentnerzahlen sowie über die Einnahmen- und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung berichtet. Der Bericht wird einmal in der Legislaturperiode durch den Alterssicherungsbericht ergänzt. Dieser stellt unter anderem die Leistungen der anderen ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme sowie deren Finanzierung dar, beleuchtet die Einkommenssituation der Leistungsbezieher der Alterssicherungssysteme, zeigt die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge und betrachtet die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus. Die Bundesregierung berichtet darüber hinaus gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI seit dem Jahr 2010 alle vier Jahre die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sowie deren wirtschaftliche und soziale Situation. Im Rahmen des Armuts- und Reichtumsberichts wird alle vier Jahre auch die Einkommenssituation in den verschiedenen Altersgruppen – so auch der älteren Menschen – betrachtet. Auch der Sozialbericht liefert wichtige Erkenntnisse im Bereich der Alterssicherung insbesondere hinsichtlich deren Stellenwert im gesamten Kontext der sozialen Sicherung in Deutschland. Bei der Erstellung ihrer Berichte greift die Bundesregierung umfassend auf externe Expertise im Rahmen der Ressortforschung zurück. Hierzu gehören zum Beispiel die regelmäßig in Auftrag gegebene Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) sowie weitere Untersuchungen, wie etwa solche zur Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Die Forschungsberichte sowie die Methoden und Tabellenbände werden grundsätzlich veröffentlicht und stehen somit allen interessierten Nutzern zur Verfügung. Die Berichte der Bundesregierung sowie die ihnen zugrundeliegende Ressortforschung werden auch in der fachlichen Öffentlichkeit aufmerksam beachtet und sind häufig Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen und Datengrundlage für wissenschaftliche Arbeiten. Die Berichte gemäß § 154 SGB VI werden vom Sozialbeirat begutachtet . Die Fragesteller weisen zutreffend darauf hin, dass keine speziell für den Bereich der Alterssicherung institutionalisierte Einrichtung für die Ressortforschung existiert. Die Bundesregierung sieht nicht die Notwendigkeit, Eigenforschung zum Thema Alterssicherung in dieser Form zu betreiben, sondern deckt ihren Bedarf an Ressortforschung in diesem Bereich über Forschungsaufträge an externe Forschungsnehmer/innen umfassend ab. Die bei der Ausschreibung von Forschungsaufträgen von externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern abgegebenen Angebote spiegeln die methodische, institutionelle und thematische Vielfalt im Bereich der Alterssicherung. Da letztlich eine Vielzahl anderer Bereiche – wie zum Beispiel Arbeitsmarkt und Gesundheit – betroffen sind, schließt dieses Vorgehen die Auftragsvergabe an bzw. Zuarbeit von bestehenden Forschungseinrichtungen des Bundes oder anderer Körperschaften ein und gewährleistet umfassende Expertise verschiedener wis- senschaftlicher Disziplinen. Das Vergaberecht gewährleistet einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/914 Wie in allen Politikfeldern verfolgt die Bundesregierung auch im Bereich der Alterssicherung sämtliche relevanten wissenschaftlichen Aktivitäten von Forschungseinrichtungen und setzt sich mit deren Erkenntnissen auseinander. Die Bundesregierung teilt nicht die in der Vorbemerkung der Fragesteller getroffene Aussage, dass ein erheblicher oder sogar der größte Teil der Forschung im Bereich der Alterssicherung von der privaten Versicherungswirtschaft finanziert und somit nicht unabhängig sei. Es sei darauf hingewiesen, dass das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) keine Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im engeren Sinne ist, sondern ein Forschungsinstitut , das mit dem zuständigen Ressort BMAS kontinuierlich zusammenarbeitet . Das IAB ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) und institutionell unmittelbar beim Vorstand der BA verankert. Es gehört damit zwar zum mittelbaren Geschäftsbereich, nicht aber zum nachgeordneten Bereich des BMAS und liegt damit auch nicht direkt im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums. Aufgabenzuweisung und Tätigkeit des IAB sind in den Vorschriften des § 55 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 282 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) normiert. 1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bestehenden Struktur der Forschungslandschaft auf den Gebieten der Alterssicherung und der Altersarmut? 2. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bereits vorhandenen Forschungseinrichtungen für den Bereich der Alterssicherung ausreichend sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der bestehenden Strukturen der Forschungslandschaft auf dem Gebiet der Alterssicherung und Altersarmut keinen Handlungsbedarf. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungsarbeit des FNA der Deutschen Rentenversicherung? Das im Jahr 2001 vom damaligen Verband deutscher Rentenversicherungsträger e. V. (VDR) gegründete und heute der DRV Bund zugehörige Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) hat die Aufgabe, wissenschaftliche Untersuchungen zu rentenpolitische Fragen anzuregen und zu fördern. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität der vom FNA geförderten Forschungsmaßnahmen besteht ein Beirat, der sich gemäß Satzung aus 16 Mitgliedern zusammensetzt, davon acht Vertretern der Rentenversicherung sowie acht Vertreter der Wissenschaft. Der FNA-Beirat spricht Empfehlungen für Forschungsschwerpunkte sowie zur Förderung von beantragten Forschungsprojekten aus. Außerdem werden im Beirat Begutachtungen in Bezug auf Forschungsprojekte , Forschungspreise und Stipendien durchgeführt. Eine Beurteilung der Forschungsarbeit durch die Bundesregierung erfolgt nicht. Drucksache 18/914 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Inwieweit kennt die Bundesregierung die Arbeit der zwei wichtigsten Cluster der Alterssicherungsforschung, des MEA und des FZG, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Die genannten Einrichtungen und deren Arbeit sind der Bundesregierung bekannt . Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für Schlussfolgerungen und Konsequenzen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Evaluierung der Arbeitsmarktreformen nach § 55 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 282 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Frage, ob damit eine umfängliche und ausreichende Grundlage für die politische Bewertung der Arbeitsmarktreformen geschaffen wurde? Die Wirkungsforschung zu den Leistungen der Eingliederung und den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine zeitlich nicht befristete Aufgabe des IAB. Das BMAS schließt mit dem IAB seit dem Jahr 2005 jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren Zielvereinbarungen ab, die sowohl die zentralen Forschungsstränge als auch Forschungsthemen für den Zielvereinbarungszeitraum beinhalten. Die Umsetzung der Zielvereinbarung durch das IAB wird vom BMAS regelmäßig nachgehalten. Nach Ansicht der Bundesregierung liegt – unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen – mit den bisher vorliegenden Forschungsergebnissen eine umfängliche und ausreichende Grundlage für die politische Bewertung der Arbeitsmarktreformen vor. 6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch in anderen Feldern der Sozialpolitik Evaluationsforschung notwendig ist? Wenn ja, in welchen und warum? Wenn nein, warum nicht? Evaluationsforschung ist in allen Bereichen der Sozialpolitik Bestandteil der Ressortforschung und Grundlage politischer Entscheidungen. Beispielhaft werde hier genannt: die Evaluation zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die Evaluation von Branchenmindestlöhnen, die Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Evaluation der Behindertenpolitik, die Evaluationen im Bereich der Pflegeversicherung, das kontinuierliche Monitoring des Elterngeldes und des Kinderzuschlags sowie die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen. 7. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Rentenreformen und ihre Wirkungen ausreichend evaluiert werden vor dem Hintergrund, dass für die umfassenden Reformen der Alterssicherung, die Einführung der Rente ab 67 und die Einführung der kapitalgedeckten Alterssicherung bisher kein wissenschaftlicher Evaluierungsauftrag, ähnlich dem der Bundesagentur für Arbeit in § 55 SGB II in Verbindung mit § 282 SGB III, existiert ? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/914 8. Erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, nachträglich eine öffentliche und unabhängige Evaluierung für die Einführung der Riester-Rente und der verausgabten umfangreichen Fördermittel in Auftrag zu geben? Wenn ja, wie könnte ein solches Monitoring aussehen, und wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine Evaluierungspflicht nicht für notwendig ? 9. In welchem Rahmen gedenkt die Bundesregierung in Zukunft die Wirkungen von Rentenreformen, insbesondere im Hinblick auf ihre ökonomischen Effekte und langfristigen Verteilungswirkungen (über das Jahr 2030 hinaus), analysieren zu lassen? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat gemäß § 154 SGB VI eine umfassende gesetzliche Berichtspflicht zur Alterssicherung. Hierbei werden alle Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere auch die Anhebung der Altersgrenze , sowie die Verbreitung und Förderung der Riester-Rente vor dem Hintergrund der ökonomischen Entwicklung und unter Berücksichtigung von Verteilungswirkungen angemessen berücksichtigt. Diese regelmäßige Berichterstattung der Bundesregierung wird durch den Sozialbeirat begutachtet. Das jeweilige Gutachten des Sozialbeirates wird den gesetzgebenden Körperschaften zusammen mit den Berichten zugeleitet. 10. Was sind für die Bundesregierung die wichtigsten Forschungsthemen im Bereich der Alterssicherung und warum? Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Wirkungszusammenhänge zwischen Alterssicherung und anderen Politikbereichen nimmt die Bundesregierung keine grundsätzliche Priorisierung von Forschungsthemen im Bereich der Alterssicherung vor. 11. An welchen Hochschulen und Fachbereichen wird nach Kenntnis der Bundesregierung kontinuierlich zu Problemen der Alterssicherung geforscht ? Welche Sonderforschungsbereiche, Institute an Hochschulen etc. haben einen Schwerpunkt im Bereich Alterssicherungsforschung? Die Forschungslandschaft im Bereich der Alterssicherung ist breit aufgestellt. Eine Zusammenstellung wichtiger Akteure ist der Homepage des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) zu entnehmen. 12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Bereich der Altersarmut ausreichend geforscht wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen derzeit ausreichende Erkenntnisse zur Einschätzung des alterssicherungspolitischen Handlungsbedarfs vor. Zukünftiger Forschungsbedarf kann grundsätzlich nie ausgeschlossen werden. Drucksache 18/914 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Forschungsgebiete im Bereich der Alterssicherung bedürfen nach Ansicht der Bundesregierung weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen ? Derzeit beabsichtigt die Bundesregierung, Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung untersuchen zu lassen. Des Weiteren wird aktuell im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht, ob und wie empirische Informationen zu konkreten Hemmnissen, die einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen entgegen stehen, gewonnen und wie diese analysiert werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 14. Welche Institutionen sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Forschungsfelder der Alterssicherung und Altersarmut beforschen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation, dass im Bereich der Alterssicherung bisher keine explizite Ressortforschung betrieben wird? 15. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Forschungsstruktur im Bereich der Alterssicherung die Notwendigkeit, eine Ressortforschung zu diesem Thema beim BMAS einzurichten? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen solche Überlegungen? Die den Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung im Hinblick darauf vor, welche Institutionen die Forschungsfelder der Alterssicherung und Altersarmut beforschen sollen. Die in Frage 14 enthaltene Auffassung, im Bereich der Alterssicherung werde bisher keine explizite Ressortforschung betrieben, teilt die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungszuwendungen aus der privaten Versicherungswirtschaft, und wie hoch sind die Forschungszuwendungen von weiteren privaten Institutionen für Forschung im Bereich Alterssicherung? Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungszuwendungen für Forschung im Bereich Alterssicherung aus öffentlicher Hand? Zu Forschungszuwendungen aus öffentlicher Hand insgesamt liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 18 verwiesen. 18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungszuwendungen für Forschung im Bereich Alterssicherung von dem federführenden BMAS? Die Ausgaben für laufende Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich der Alterssicherung belaufen sich derzeit auf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/914 380 208 Euro. Dies umfasst eine Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen, eine Studie zur Entwicklung und Umsetzung qualitätssteigernder Maßnahmen bei der Erhebung von Verbreitungsdaten der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Arbeitskostenerhebung 2012 durch das Statistische Bundesamt sowie eine Trägerbefragung zur betrieblichen Altersvorsorge. Hinzu kommt die im Vergabeverfahren befindliche Studie Alterssicherung in Deutschland, für die ein Zuschlag noch nicht erteilt wurde. 19. Wie groß ist der Anteil der Forschungsberichte des BMAS auf dem Gebiet der Alterssicherungsforschung, die veröffentlicht werden? Das BMAS veröffentlicht seine Forschungsberichte im Bereich Alterssicherung auf der Internetseite www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte /inhalt.html. In welcher Relation diese vom BMAS veröffentlichten Forschungsberichte zu allen veröffentlichten Forschungsberichten auf dem Gebiet der Alterssicherung stehen, ist dem BMAS nicht bekannt. 20. Wie ist das Verhältnis von öffentlichen Forschungsgeldern und Forschungsgeldern von der privaten Versicherungswirtschaft im Bereich der Alterssicherung, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es derzeit ausreichende von der privaten Versicherungswirtschaft unabhängige Forschung im Bereich der Alterssicherung gibt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es derzeit ausreichend wissenschaftlich unabhängige Forschung im Bereich der Alterssicherung gibt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Welche neuen Untersuchungen wurden für den kommenden Alterssicherungsbericht in Auftrag gegeben, die es in den vorherigen Alterssicherungsberichten nicht gab, und liegen schon erste Ergebnisse vor? Für den kommenden Alterssicherungsbericht wurde bislang die Studie „Alterssicherung in Deutschland 2015“ (ASID) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass nach Informationen der Fragesteller viele Studien zur Riester-Rente von Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben wurden und diese Ergebnisse danach in der Öffentlichkeit verbreitet werden, um möglicherweise ein bestimmtes Bild der Riester-Rente in der Öffentlichkeit zu prägen? Die Riester-Förderung wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersver- mögen sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund umfassend ausgewertet. Drucksache 18/914 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf die Vergabe von Studien von privaten Unternehmen nimmt die Bundesregierung keinen Einfluss. 24. Welche Studien zur Alterssicherung werden derzeit im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt, und was erhofft sich die Bundesregierung von den Ergebnissen? Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 18 genannten Studien weist die Koordinierungsdatenbank des Bundes unter den Stichworten „Alterssicherung“ und „Altersvorsorge“ als laufende Forschungsaufträge eine Studie des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge sowie eine Untersuchung des BMF zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Reform der Investmentbesteuerung auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort und die Altersvorsorge in Deutschland aus. Die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Forschung werden ausgewertet und fließen in die Entscheidungen der Bundesregierung ein. 25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung insgesamt aus dem Befund der bereits durchgeführten Studien zur Riester-Rente? Die Bundesregierung wertet die Studien zur Riester-Rente und die vorliegenden statistischen Daten laufend aus. Soweit sich hieraus Handlungsbedarf ergibt, bringt sich die Bundesregierung mit entsprechenden Vorschlägen in den politischen Willensbildungsprozess ein. So wurden z. B. seit der Einführung im Jahr 2002 die Fördertatbestände erheblich modifiziert (u. a. Einführung des Berufseinsteiger -Bonus, Erhöhung der Kinderzulage, Einführung von Nachzahlungsmöglichkeiten für bestimmte Sparerinnen und Sparer). Zuletzt erfolgten mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erhebliche Verbesserungen bei der Integration der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung. 26. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass nach Informationen der Fragesteller in der Riester-Renten-Forschung oft bemängelt wird, dass keine einheitlichen Datensätze bestehen und Wissenschaftler sich aus Statistiken der zentralen Zulagenstelle, der Bundessteuerstatistik oder aus den SOEP-Umfragen (SOEP = Sozio-oekonomisches Panel) bedienen müssen und dies als nicht förderlich angesehen wird, um ein klares und umfassendes Bild über den Stand der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu erhalten? Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, umfassende Daten zu generieren ? Wenn ja, wie? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum nicht? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in der Riester-Renten-Forschung oft bemängelt wird, dass keine einheitlichen Datensätze bestehen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es in der Forschung üblich, sämtliche relevante Datenquellen in Betracht zu ziehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Datenlage im Bereich der zusätzlichen Altersvorsorge ungünstiger ist als in anderen Bereichen, wo der Zugriff auf prozessproduzierte Daten zur Generierung von Statistiken unproblematischer ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/914 27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Datenlage im Bereich der Alterssicherungsforschung insgesamt? Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Daten der Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) und die beiden letzten Wellen 2007 und 2011 der Befragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) für die Wissenschaft nach Informationen der Fragesteller bisher nicht zugänglich gemacht wurden? Die Datenlage im Bereich der Alterssicherungsforschung ist insgesamt als ausreichend zu bezeichnen. Die Daten der Studien AVID und ASID sind über umfangreiche Berichte, Tabellenbände und Tabellenviewer zugänglich. Die Mikrodaten der AVID-Studien stehen der Wissenschaft nicht zur Verfügung, da den Befragten aufgrund der Verknüpfung von Befragungsdaten und Daten aus den Versicherungskonten der gesetzlichen Rentenversicherung ein besonderer Schutz im Umgang mit den Daten zugesagt wurde. Einzeldaten der ASIDStudien aus den Erhebungsjahren 1986, 1992, 1995, 1999, 2003 und auch die aus der angesprochenen Studie aus dem Jahr 2007 sind bereits im Datenarchiv für Sozialwissenschaften vorrätig und können dort für wissenschaftliche Auswertungen beantragt werden. Bei Daten der ASID 2011 ist dies noch nicht der Fall. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333