Deutscher Bundestag Drucksache 18/915 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/737 – Debatte um die Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des Ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Idee zur Einrichtung eines Ausschusses für die innere Sicherheit entstand bereits im Jahr 2001 und fand schließlich Eingang in den Vertrag von Lissabon (Artikel 71 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Mit einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Februar 2010 wurde der Ständige Ausschuss für operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) eingesetzt (ABl. L 52 vom 3.3.2010). Der COSI ist unter anderem in den Bereichen der Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, des Schutzes der Außengrenzen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen tätig. Er soll dem Rat in regelmäßigen Abständen einen Bericht über seine Aktivitäten vorlegen. Der Rat informiert dann das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente (http://tinyurl.com/prmrmd4). Im zweiten Halbjahr 2013 fanden drei Sitzungen des COSI statt. Vorbereitungen der Treffen obliegen der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498). Teilnehmende sind in der Regel Mitarbeiter der zuständigen Ministerien der Mitgliedstaaten. Für Deutschland nehmen laut der Bundesregierung regelmäßig ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI), der Leiter der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten “ sowie ein Vertreter der Länder (bisher Niedersachsen) teil. Der COSI soll die Koordinierung von Maßnahmen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übernehmen und zur Verstärkung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit beitragen, die allgemeine Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit bewerten, etwaige Mängel feststellen und „Empfehlungen“ für ihre Beseitigung aussprechen (EURatsdokumente 16515/09 und 5949/10). Der Ausschuss hat nicht nur koordinierende Funktion für die Polizeien, Zoll- und Justizbehörden der MitgliedDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. März 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. staaten. Er soll die Einbindung der EU-Agenturen Europol, Frontex, Eurojust, OLAF, CEPOL gewährleisten. Zu den weiteren Beteiligten operativer und koordinierender Maßnahmen gehören die European Police Chiefs Task Force (EPCTF), die Heads of Europol National Units (HENUs), die Joint Investigation Teams (JITs), das JHA Heads of Agencies Meeting oder auch der Europäische Auswärtige Dienst. Berichte empfängt der COSI unter anderem vom EU- Drucksache 18/915 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antiterrorismuskoordinator und der Europäischen Kommission. Auch der EUGeheimdienst IntCen wird eingebunden: Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die Beteiligung des IntCen kritisch, wenn dieser im COSI seine „Bedrohungsanalysen “ präsentieren darf. Hohe Beamtinnen und Beamte der Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten sollen als Beobachtende teilnehmen. Über die Arbeit des COSI sollen die nationalen Parlamente wie auch das Europäische Parlament „auf dem Laufenden gehalten“ werden. Eine weitere Beteiligung ist aber nicht vorgesehen. Dies ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller umso problematischer, da der COSI zukünftig womöglich Empfehlungen für Gesetzgebungsverfahren aussprechen könnte. Vorgesehen ist eigentlich, dass der COSI auch eine Evaluierungsfunktion wahrnimmt, etwa für Kooperationen mit Drittstaaten oder internationalen Institutionen. Dieser Aufgabe wird der Ausschuss aber aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht gerecht. Im „Stockholmer Programm“ ist festgelegt, dass der COSI „Entwicklung, Monitoring und Implementierung“ der „Strategie der Inneren Sicherheit“ übernehmen soll. Unklar bleibt immer noch, welche Rolle der COSI nach Artikel 222 AEUV im Falle von Katastrophen sowie von Terroranschlägen spielen soll. Der Ausschuss hat sich mit dieser Frage mehrfach befasst, die Bundesregierung befürwortet die Kompetenzerweiterung (Bundestagsdrucksache 17/12652) mit der Einrichtung eines „permanenten Lagezentrums“. Die „Terrorismusbekämpfung “ gehört nach Auffassung der Bundesregierung zum Mandat des COSI (Bundestagsdrucksache 18/146). Zur Debatte steht, Untergruppen oder „Expertengruppen“ im COSI einzurichten oder Sitzungen thematisch zu gestalten. Andere Mitgliedstaaten regen jedoch an, den COSI weniger mit Terrorismusthemen zu beauftragen (Ratsdokument 10162/13) oder wenigstens zu definieren, für welche Aufgabenbereiche eine Zuständigkeit gegeben sei oder überhaupt ein Mehrwert erzielt würde (Ratsdokument 13500/13). Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den Mitgliedstaaten gewöhnlich unterschiedliche Behörden für „Terrorismus“ oder „organisierte Kriminalität“ zuständig sind. Zudem gibt es auf Ebene der EU außerhalb des übergeordneten Gremiums COSI weitere Zusammenarbeitsformen von Polizeibehörden (Bundestagsdrucksache 17/13440). Hierzu gehören die „Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“ (CATS), der „Strategische Ausschuss für Einwanderung , Grenzen und Asyl“ (SCIFA), die „Ratsarbeitsgruppe CounterTerrorism “ (COTER), die „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ oder die EU-Polizeiagentur Europol. Die Themen „Terrorismus“ oder „schwere organisierte Kriminalität“ werden auch außerhalb der EU in der „Counter Terrorism Group“ (CTG) oder der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) übernommen. Es ist anzunehmen, dass in den Gremien eine Doppelarbeit verrichtet wird. Dies umso mehr, da auch das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK) mit Sicherheitsfragen befasst ist. Im PSK treffen sich einmal im Monat hochrangige Beamte der Außenministerien oder der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel. Im April 2014 treffen sich der COSI und das PSK zum Austausch. Die Neuausrichtung oder Weiterentwicklung des COSI soll nach Information der Fragesteller nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten auch mehr mit den „Politikzyklen“ („Policy Cycles“) verzahnt werden, einem Modell zur Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen: Zunächst werden Bedrohungsanalysen erstellt, deren Prioritäten die Europäische Kommission anschließend festlegt und in Mehrjahresstrategieplänen an eine „Praktikerebene“ weitergibt. Dort werden wiederum Aktionspläne ausgearbeitet und die Vorhaben schließlich umgesetzt. Die Maßnahmen werden jährlich sowie nach ihrem Abschluss evaluiert. Durch die enge Verzahnung der beteiligten Agenturen, Ratsarbeitsgruppen , der Kommission und den Polizeien der Mitgliedstaaten soll ein Mehrwert erzielt werden. Bislang decken die „Politikzyklen“ nur das Feld „schwere und organisierte Kriminalität“ ab. Andere Mitgliedstaaten fordern deshalb ihre Ausweitung auf weitere Bereiche im Themenfeld Terrorismus. Ein anderer Vorschlag lautet deshalb, den COSI eher als vorbereitendes Gremium für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu nutzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/915 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung nach vierjährigem Bestehen des COSI hinsichtlich der Notwendigkeit von dessen Existenz? Welche Verbesserungen der Zusammenarbeit hat es demnach gegeben? Der Ständige Ausschuss für operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) hat sich seit seinem Bestehen fest in der Gremienstruktur des Rates etabliert. Es besteht auf EU-Ebene kein anderes hochrangiges Expertengremium , das horizontale Aspekte der operativen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten beraten kann. Diesen Auftrag zur Förderung der Koordinierung der operativen Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit setzt der COSI insbesondere mit Hilfe des „EU-Politikzyklus“ (vgl. Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität [Ratsdok . 15358/10]) um und leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit in Europa. 2. Wie hat sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zur Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des COSI positioniert, und welche eigenen Vorschläge hat sie hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen oder bei der Europäischen Kommission eingebracht? Welche Vertreterinnen und Vertreter der Länder waren bei den Sitzungen jeweils zugegen? Die Debatte um eine Neuausrichtung des COSI wurde durch Frankreich, Spanien , Italien und Schweden im September 2013 angestoßen. Die Bundesregierung hat sich jeweils an den Debatten im COSI beteiligt. Die Positionierung der Bundesregierung kann dem Drahtbericht Nr. 6309 vom 19. Dezember 2013 entnommen werden. Die Kommission hat keine Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Tätigkeit des COSI. Insofern hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission auch keine diesbezüglichen Vorschläge eingebracht. Die Ernennung der Vertreter der Länder erfolgt durch den Bundesrat. Nachdem zunächst das Land Niedersachen den Vertreter für den COSI gestellt hat, nimmt diese Aufgabe nunmehr das Land Bayern wahr. 3. Sofern außer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI, der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“ sowie der Länder weitere Personen im Auftrag der Bundesregierung teilnahmen, um welche handelte es sich dabei jeweils? An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union und – soweit Justizthemen behandelt werden – teilweise ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV – Abteilungsleiter II) teil. 4. Worin besteht die Aufgabe der „COSI Support Group“, und wer gehört ihr an? Die COSI Support Group setzt sich aus Referenten der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (EU) zusammen und bereitet die Sitzungen des COSI vor. Drucksache 18/915 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Aufgabe des COSI umgesetzt, die allgemeine Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit zu bewerten, etwaige Mängel festzustellen und Empfehlungen für ihre Beseitigung auszusprechen? Schwerpunkt der bisherigen Tätigkeit des COSI war die Stärkung der operativen Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten. Diese Aufgabe hat der COSI im Rahmen des EU-Policy Cycles wahrgenommen. Die Evaluierung der operativen Zusammenarbeit war demgegenüber bislang kein Schwerpunkt der Tätigkeit des COSI. 6. Wie grenzt die Bundesregierung die Arbeit des COSI gegenüber anderen Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union ab? Die Abgrenzung des Ausschusses zu anderen Ratsarbeitsgruppen ergibt sich aus seiner unmittelbaren Verankerung in Artikel 71 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und aus dem Beschluss des Rates vom 25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. Auch wenn die Bundesregierung die Auffassung vertreten sollte, der COSI sei ein höherrangiges Gremium, weshalb sich die Frage einer Abgrenzung zu Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union also nicht stelle, inwiefern bestünde dennoch die Gefahr einer Doppelarbeit? Der COSI nimmt die ihm durch den Vertrag von Lissabon übertragenen Aufgaben im Rahmen des durch den Rat der Europäischen Union gezogenen Mandats wahr (siehe Antwort zu Frage 6). a) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“ (CATS) gehören? Die Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) unterstützt den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in rechtlichen, horizontalen und strategischen Angelegenheiten im Bereich der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ; hierbei arbeitet er mit anderen Gruppen des Rates und anderen zuständigen Ausschüssen zusammen, insbesondere dann, wenn der COSI keinen Beitrag leisten kann. Aufgabe des CATS ist es insbesondere, die Tätigkeiten im Bereich der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit durch Abarbeitung der offenen Fragen zu erleichtern und dadurch die Anzahl der Fragen zu verringern, die eine Prüfung durch den AStV und den Rat erfordern, und als Forum für einen ersten Gedankenaustausch bei politisch wichtigen Gesetzgebungsvorschlägen und Initiativen zu fungieren, um so die Weichen für die Arbeiten auf Expertenebene in den zuständigen Gruppen zu stellen. Der COSI hat kein entsprechendes Mandat. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/915 b) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich des „Strategischen Ausschusses für Einwanderung , Grenzen und Asyl“ (SCIFA) gehören? Der Strategische Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und Asyl (SCIFA) wurde auf deutsche Initiative durch Beschluss des AStV am 17. März 1999 eingesetzt und durch Beschlüsse des AStV bis heute regelmäßig verlängert. Der SCIFA ist Bindeglied zwischen den Ratsarbeitsgruppen und dem AStV/JI-Rat. Aufgabe des SCIFA ist es, strategische Richtlinien für die Behandlung von Einwanderungs -, Grenz- und Asylfragen in den Ratsarbeitsgruppen auszuarbeiten, Fragen im Zusammenhang mit den Artikeln 62, 63 und 64 EG-Vertrag selbst zu prüfen, um eine Synthese und erforderlichenfalls eine Lösung herbeizuführen und einen wesentlichen Beitrag zu den Beratungen des AStV zu leisten. Der SCIFA soll sich auf strategische Fragen konzentrieren, zu denen der COSI keinen Beitrag leisten kann. c) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Ratsarbeitsgruppe Counter-Terrorism “ (COTER) gehören? d) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ (TWG) gehören? Der COSI übernimmt derzeit keine Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Ratsarbeitsgruppe Counter-Terrorism (COTER) und der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus (TWG) fallen. Die Bundesregierung hat bei den Diskussionen über die Aufgabenstellung des COSI, beispielsweise zur Frage, ob COSI sich stärker mit Fragen der Terrorismusbekämpfung befassen soll, stets die Auffassung vertreten , dass es nicht zu Überschneidungen mit den Aufgaben anderer Ratsgremien kommen darf. Doppelarbeiten von COSI und anderen Ratsgremien im Bereich der Terrorismusbekämpfung sind aus Sicht der Bundesregierung bisher nicht zu verzeichnen. e) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich der EU-Polizeiagentur Europol gehören? Europol ist eine Agentur der Europäischen Union, die im Rahmen ihres Mandates die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität unterstützen. Europol besitzt eigenständige Rechtspersönlichkeit und ist funktional nicht dem Rat zuzuordnen. Überschneidungen mit dem Mandat des COSI bestehen nicht. Zur Zusammenarbeit zwischen COSI und Europol wird auf Artikel 5 des Mandats des COSI verwiesen (Beschluss des Rates 2010/131/EU vom 25. Februar 2010). f) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich des „Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee“ (PSK) gehören? Die Rechtsgrundlage für das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ist Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Das PSK ist das zentrale Steuerungsgremium der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Hierzu zählt unter anderem die Wahrnehmung politischer Kontrolle und strategischer Leitung von Krisenbewältigungsoperationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Übereinstimmung mit Artikel 38 EUV. Drucksache 18/915 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige Mitgliedstaaten der Ansicht sind, dass die Arbeiten des COSI besser in Gremien außerhalb der EU übernommen werden könnten, die Verrichtungen des COSI also eine Doppelarbeit bedeuten? a) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Counter Terrorism Group“ (CTG) gehören? b) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Police Working Group on Terrorism “ (PWGT) gehören? Nach dem Verständnis der Bundesregierung haben einige EU-Mitgliedstaaten, unterstützt durch Deutschland, lediglich darauf hingewiesen, dass in der Diskussion über eine stärkere Befassung des COSI mit Fragen der Terrorismusbekämpfung zu berücksichtigen ist, dass die operative sicherheitsbehördliche Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in der Terrorismusbekämpfung v. a. in den unter den Buchstaben a und b genannten Gruppen erfolgt und sich hieran auch nichts ändern sollte. 9. Von wem erhält der COSI nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich Berichte? Auf welche Weise arbeitet der COSI nach Kenntnis der Bundesregierung mit der European Police Chiefs Task Force (EPCTF), den Heads of Europol National Units (HENUs), den Joint Investigation Teams (JITs) oder dem JHA Heads of Agencies Meeting zusammen? Berichte, welche durch Organe, Agenturen oder auf EU-Ebene bestehende Gremien erstellt werden, können durch die jeweilige Präsidentschaft zur Beratung auf die Tagesordnung des COSI gesetzt werden. Eine formalisierte Zusammenarbeit der in der Frage benannten Gremien mit dem COSI besteht nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob das jeweilige Thema in die Zuständigkeit des COSI fällt und dort ein Bedürfnis nach Beratung besteht. Die Vorsitzenden von EU-Agenturen oder Gremien können auf Einladung der Präsidentschaft anlassbezogen an den Sitzungen des COSI teilnehmen. 10. Inwieweit hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit des COSI mit dem EU-Geheimdienst IntCen für problematisch? Auf welche Weise kam die Kooperation nach Kenntnis der Bundesregierung zustande? Es gibt keinen EU-Geheimdienst. Das INTCEN (Intelligence Centre) ist Teil des Europäischen Auswärtigen Dienstes in Brüssel und unterstützt die Institutionen der Europäischen Union, den Rat und Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidungsfindung durch Analysen, für die auch durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestelltes, von nationalen Nachrichtendiensten bereits aufbereitetes Material ausgewertet wird. Eine über die Erhebung von aus öffentlich zugänglichen Quellen stammenden Informationen hinausgehende eigene Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch das INTCEN erfolgt nicht. Eine Unterstützung auch des COSI durch Analyseprodukte des INTCEN hält die Bundesregierung nicht für problematisch. Die Vorbereitung der Sitzungen des COSI einschließlich der Entscheidung über die Vorstellung von Analysen der Agenturen und Einrichtungen der EU ist Aufgabe der Präsidentschaft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/915 11. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, wonach der COSI zukünftig womöglich Empfehlungen für Gesetzgebungsverfahren aussprechen könnte? a) Auf welche Weise kann die Arbeit des COSI nach Ansicht der Bundesregierung über die nationalen Parlamente oder das Europäische Parlament kontrolliert werden? b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass diese lediglich „auf dem Laufenden gehalten“ werden müssen, dies mithin keine effektive parlamentarische Kontrolle ermöglichen kann? Beim COSI handelt es sich um einen im Vertrag von Lissabon vorgesehenen hochrangigen Ausschuss, der funktional dem Rat zuzuordnen ist. Seine Aufgabe ist es, die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu fördern. Entscheidungsbefugnisse kommen ihm insoweit nicht zu. Die Wahrnehmung der Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit obliegt nach Artikel 72 AEUV allein den Mitgliedstaaten . Das vom Rat verabschiedete Mandat des COSI sieht derzeit keine Zuständigkeit des Ausschusses im Rahmen der Gesetzgebung vor (Beschluss des Rates vom 25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU)). Nach Ansicht der Bundesregierung sind Gesetzgebungsakte auch weiterhin in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen und in den zuständigen hochrangigen Gremien CATS und SCIFA zu behandeln. Eine zusätzliche Befassung im COSI hält die Bundesregierung daher weder für erforderlich noch für zielführend. Die Bundesregierung vermag die Ansicht der Fragesteller, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle des COSI nicht möglich sei, nicht zu teilen. Die Wahrnehmung der Sitzungen von Ratsgremien ist Aufgabe der Bundesregierung . Die Rechte des Europäischen Parlamentes und der nationalen Parlamente richten sich in Bezug auf den COSI nach denselben Regeln, die auch für alle anderen Ratsgremien gelten. Das Europäische Parlament übt seine Befugnisse im Rahmen der ihm durch den Vertrag von Lissabon übertragenen Kompetenzen aus. Der deutsche Bundestag übt seine parlamentarischen Kontrollrechte im Rahmen seiner allgemeinen Informations- und Fragerechte sowie der ihm nach Artikel 23 des Grundgesetzes und dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zustehenden besonderen Rechte aus. Er erhält die Tagesordnung, Sitzungsdokumente und Drahtberichte zu allen Sitzungen von Ratsgremien, einschließlich der Sitzungen des COSI. Ihm liegen damit alle einschlägigen Informationen vor. 12. Inwiefern hält es die Bundesregierung vom COSI für ausreichend umgesetzt , dass dieser auch eine Evaluierungsfunktion wahrnimmt? a) Welche herausragenden entsprechenden Initiativen kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? b) Wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich von Kooperationen mit Drittstaaten oder internationalen Institutionen umgesetzt? c) Auf welche Weise ist der COSI einer „Entwicklung, Monitoring und Implementierung“ der „Strategie der Inneren Sicherheit“ nachgekommen , und inwieweit hält die Bundesregierung die Anstrengungen für ausreichend? Eine Evaluierung der Kooperation der Europäischen Union mit einzelnen Dritt- staaten oder internationalen Institutionen waren nicht Gegenstand der Beratungen im COSI. Die Strategie der Inneren Sicherheit wurde unter spanischer Rats- Drucksache 18/915 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode präsidentschaft erarbeitet und noch vor der ersten Sitzung des COSI am 25. Februar 2010 durch den Rat der Justiz- und Innenminister gebilligt. Eine Evaluierung der Strategie hat noch nicht stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 13. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Vorschlägen mitteilen, wonach im COSI Untergruppen oder „Expertengruppen“ eingerichtet werden könnten, und wie positioniert sie sich hierzu? Die Frage der Einrichtung von zusätzlichen Untergruppen wurde im COSI am 17. Dezember 2013 diskutiert. Insofern verweist die Bundesregierung auf den Drahtbericht Nr. 6309 vom 19. Dezember 2013. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Einrichtung von Experten- oder Untergruppen nicht erforderlich ist. 14. Wie könnte im COSI nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig eine Differenzierung zwischen operationellen und strategischen Diskussionen erfolgen? Die Differenzierung ist danach vorzunehmen, ob Gegenstand der Beratung konkrete Rechtsetzungsvorhaben sind, welche in das Mandat des CATS fallen, oder ob die Beratung auf die effiziente Anwendung bestehenden Rechts bzw. in seiner operativen Anwendung erkannte Mängel und Lücken zielen, wofür der COSI zuständig wäre. 15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zukunft des COSI (Ratsdokument 6954/ 14) zu den folgenden Punkten: a) Ministerinnen und Minister zu beraten, b) „Orientierungsdebatten“ zu organisieren, c) Meinung von „technischen Gruppen“ zu berücksichtigen und darauf basierend Debatten im Rat vorzubereiten, d) Mitteilungen auch zum Tausch von Finanzdaten auf EU-Ebene (TFTS) und mit den USA (TFTP) abzugeben, e) sich auch mit der Weitergabe von Passagierdaten (PNR) zu befassen, und inwiefern hat sie diese Haltung jeweils bereits vorgetragen? Es ist Aufgabe aller Untergliederungen des Rates, im Rahmen ihres Mandates zur fachlichen Vorbereitung der Sitzungen des Rates beizutragen. Gleichermaßen ist es im Interesse der Kohärenz geboten, die Meinungen anderer Ratsarbeitsgruppen und Expertengruppen soweit wie möglich zu berücksichtigen und Duplizierungen zu vermeiden. Gegen die in den Fragen 15a bis 15c genannten Aufgaben hat die Bundesregierung daher grundsätzlich nichts einzuwenden. In dem in Bezug genommenen Ratsdokument 6954/14 wird demgegenüber nicht vorgeschlagen, Mitteilungen zum Austausch von Finanzdaten auf EUEbene (EU TFTS) und mit den USA (TFTP) abzugeben. Stattdessen wird vorgeschlagen, Orientierungsdebatten und generelle Diskussionsrunden zu bestimmten Dokumenten und Initiativen der Kommission zu organisieren, um die Arbeit im Rat vorzubereiten. Als mögliche Beispiele hierfür werden Mitteilungen der Kommission, wie sie sie jüngst zum TFTP-Abkommen (KOM(2013) 843 endg.) oder einem eigenen EU-System zur Auswertung von Zahlungsver- kehrsdaten, dem „EU-TFTS“ (KOM(20013) 842 endg.), veröffentlicht wurden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/915 sowie das Thema PNR genannt. Hiergegen ist aus Sicht der Bundesregierung generell nichts einzuwenden. 16. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im COSI seit seinem Bestehen und vor allem in jüngster Zeit mehr Terrorismusthemen behandelt wurden? Seit Mitte 2013 befasst COSI sich mit der Frage, ob und in welchen Bereichen er für die Terrorismusbekämpfung einen Mehrwert schaffen kann. Diese Diskussion ist nicht abgeschlossen. Des Weiteren befasste sich COSI im Juni 2013 mit dem Thema der sog. „foreign fighters“. 17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, wonach der COSI auch vermehrt für eine Terrorismusbekämpfung zuständig sein sollte, welcher „Mehrwert“ ergäbe sich daraus, und wie begründet sie ihre Haltung? Aus Sicht der Bundesregierung sollten die Aktivitäten des COSI im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu keinen Doppelarbeiten im Hinblick auf die Aktivitäten anderer Ratsgremien führen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. a) Welche Vorschläge anderer Mitgliedstaaten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu gegeben, und wie verlief die Diskussion darüber? Schweden, Frankreich, Spanien und Italien haben vorgeschlagen, dass sich COSI vermehrt mit Fragen der Terrorismusbekämpfung befassen sollte. Dieser Vorschlag hat Eingang gefunden in eine gemeinsame Positionierung von vierzehn Mitgliedstaaten zur Zukunft des COSI, in der auch die stärkere Befassung des COSI mit Fragen der Terrorismusbekämpfung befürwortet wird. Die Diskussionen im COSI hierzu sind nicht abgeschlossen. Der Stand der Diskussion kann dem Drahtbericht Nr. 6309 vom 19. Dezember 2013 entnommen werden. b) Inwieweit ist definiert (oder soll definiert werden), für welche Aufgabenbereiche eine Zuständigkeit des COSI gegeben wäre? Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Befassung des COSI mit Fragen der Terrorismusbekämpfung vom Mandat des COSI abgedeckt. Etwaige Definitionen von Aufgabenbereichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht Bestandteil der Diskussionen im COSI. c) Wie würde beim COSI damit umgegangen, dass in den Mitgliedstaaten gewöhnlich unterschiedliche Behörden für „Terrorismus“ oder „organisierte Kriminalität“ zuständig sind, mithin womöglich auch Spezialabteilungen oder Geheimdienste in die Zusammenarbeit mit dem COSI eingebunden wären? Nach Kenntnis der Bundesregierung stellte sich diese Frage im COSI bislang nicht. Drucksache 18/915 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob der COSI auch mit Geheimdiensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten könnte? e) Käme es auf exekutiver Ebene zu mehr Zusammenarbeit polizeilicher und nachrichtendienstlicher Gremien, wie soll dann nach Ansicht der Bundesregierung das verfassungsmäßig verankerte Gebot zur Trennung von Geheimdiensten und Polizei gewährleistet bleiben? Diese Fragen stellten sich bislang nicht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auf EU-Ebene keine Zuständigkeit für die Belange der Nachrichtendienste besteht, mithin also keine Zusammenarbeit von Ratsgremien mit Nachrichtendiensten der EU-Mitgliedstaaten stattfindet. f) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, den COSI eher als vorbereitendes Gremium für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu nutzen? Aufgabe des COSI ist die Förderung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit. Eine stärkere Einbindung des COSI als vorbereitendes Gremium für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht beabsichtigt. g) Sofern die Bundesregierung der Ansicht ist, dass sich der COSI nur anlassbezogen mit Terrorismusthemen befassen soll, wie würden diese dann bestimmt? Es obliegt üblicherweise der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft, die Themen auf der Tagesordnung der COSI-Sitzungen festzulegen. 18. Auf wessen Veranlassung treffen sich der COSI und das PSK im April 2014, und welche Fragen werden behandelt? Sofern die bessere Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen zur Debatte steht, wie wird sich die Bundesregierung hierzu positionieren? Gemeinsame Sitzungen von PSK und COSI finden auf Einladung des PSK-Vorsitzes (EAD) sowie des COSI-Vorsitzes (jeweilige Ratspräsidentschaft) statt. Eine Tagesordnung für die Sitzung im April 2014 liegt der Bundesregierung noch nicht vor. 19. Wie sollte der COSI aus Sicht der Bundesregierung mit den „Politikzyklen “ („Policy Cycles“) verzahnt werden? Welche weiteren, (operativen) „Politikzyklen“ könnten demnach geschaffen werden? Der vom COSI erarbeitete „EU-Politikzyklus“ dient der Umsetzung des Auftrags des COSI zur Förderung der Koordinierung der operativen Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit. Die Ergebnisse werden am Ende des Zyklus einer Überprüfung/Evaluierung durch den COSI unterzogen. Einer weiteren Verzahnung zwischen dem COSI und dem „Politikzyklus“ im Sinne der Fragestellung bedarf es daher nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/915 20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die „Politikzyklen “ auf das Feld „schwere und organisierte Kriminalität“ beschränkt bleiben sollten? Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche anderslautenden Vorschläge gemacht? Nach Ansicht der Bundesregierung sollte der bestehende EU-Policy Cycle durchlaufen und evaluiert werden. Erst auf Basis dieser Evaluierung gilt es zu beurteilen, ob das Modell auch auf andere Kriminalitätsphänomene übertragen werden sollte. Frankreich hat vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des Policy Cycles auf terroristische Straftaten auszudehnen. 21. Wie würden sich die von der Bundesregierung befürworteten oder eingebrachten Maßnahmen zur Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des COSI nach jetziger Einschätzung auf die hierfür benötigten Finanz- und Personalmittel auswirken? Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass die beabsichtigte Neuausrichtung des COSI Einfluss auf die Finanz- oder Personalmittel des Bundes hat. 22. Welche weiteren Diskussionen zur Rolle des COSI im Falle von Katastrophen sowie von Terroranschlägen nach Artikel 222 AEUV sind der Bundesregierung seit dem Sommer 2013 bekannt? a) Wie haben andere Mitgliedstaaten auf den Vorschlag reagiert, der COSI könne eine ständige Beobachtung vornehmen? b) Welche weiteren Vorschläge wurden vorgebracht, und wie haben sich die Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positioniert ? Artikel 222 Absatz 3 AEUV sieht den Erlass eines Ratsbeschlusses vor, der die Einzelheiten der Umsetzung der Solidaritätsklausel durch die Union festlegt. Dabei wird der Rat von PSK und COSI unterstützt, die gegebenenfalls eine gemeinsame Stellungnahme vorlegen. Der Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Bestimmungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Europäische Union wird derzeit auf Basis eines von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst gemeinsam erstellten Entwurfs in einer Gruppe der Freunde der Präsidentschaft beraten. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Der derzeitige Entwurf weist dem COSI keine weiteren Aufgaben zu. Er soll jedoch im Falle einer Evaluierung des Ratsbeschlusses einbezogen werden. Weitere Vorschläge zu einer Rolle des COSI im Rahmen der Umsetzung der Solidaritätsklausel sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dies gilt auch für den in der Frage 22a genannten Vorschlag. Drucksache 18/915 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Tagesordnung ist der Bundesregierung zum nächsten COSI-Treffen bekannt? a) Welche eigenen Vorschläge für die Tagesordnung hat sie eingereicht? b) Inwiefern trifft die Information der Fragesteller zu, dass sich der COSI auch mit Verbindungen zwischen Terrorismus und organisierter Kriminalität befassen wird, und was ist aus Sicht der Bundesregierung damit gemeint? c) Inwiefern und mit welchen Inhalten stehen auch die „Solidaritätsklausel “ (Artikel 222 AEUV), die Spionage der NSA oder sonstige „Cyber “-Themen auf der Agenda? d) Wie wird sich die Bundesregierung zu den Punkten positionieren? Die Tagesordnung liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung hat keine eigenen Tagesordnungspunkte für die Sitzung angemeldet. Über die Befassung des COSI mit den unter den Buchstaben b und c genannten Themen im Rahmen der nächsten Sitzung hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Gesamtherstellung: H. 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