Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 8. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9151 18. Wahlperiode 11.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8935 – Unregelmäßigkeiten bei Reaktorbauteilen der französischen Schmiede Creusot Forge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende April 2016 gab der französische Nuklearkonzern Areva Unregelmäßigkeiten bei der Fertigungskontrolle von Reaktorbauteilen bekannt. Die Bauteile stammen aus der Tochterfirma, der Schmiede Creusot Forge. Es handelt sich um etwa 400 Bauteile, die seit 1965 in der Schmiede hergestellt und „während der vergangenen 50 Jahre in Kernkraftwerken weltweit verbaut wurden“ (vgl. Badische Zeitung „Reaktorschmiede in Le Creusot - Mängel bei AKW-Lieferungen ?“ vom 11. Mai 2016, www.badische-zeitung.de/suedwest-1/maengelbei -akw-lieferungen--121872686.html). Laut Aussage der französischen Atomaufsicht Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) soll die Qualität der Bauteile unsauber dokumentiert worden sein. Es wurden offensichtlich Unstimmigkeiten, Veränderungen oder Lücken bei Herstellungsparametern und Testergebnissen den vorliegenden Unterlagen identifiziert . Bekanntgeworden sind die Unregelmäßigkeiten durch Untersuchungen, die Areva aufgrund von Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3 durchführen musste (vgl. ASN „Areva a informé l’ASN d’irrégularités concernant des composants fabriqués dans son usine de Creusot Forge“ vom 3. Mai 2016, www. asn.fr/Informer/Actualites/Irregularites-concernant-des-composants-fabriquesdans -l-usine-Areva-de-Creusot-Forge). Auf die Mündliche Frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/8351 teilte die Bundesregierung in der Fragestunde vom 11. Mai 2016 mit, dass Areva bis Ende Mai 2016 einen Bericht zu den Unregelmäßigkeiten erstellen wolle (vgl. Plenarprotokoll 18/169, Anlage 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9151 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Um welche konkreten Unregelmäßigkeiten, Veränderungen oder Lückenhandelt es sich laut Kenntnis der Bundesregierung bei den Bauteilen der Schmiede Creusot Forge? 2. Welche Bauteile sind laut Kenntnis der Bundesregierung konkret in welchem Atomkraftwerk bzw. welcher Atomanlage betroffen (bitte nach Reaktoren unterteilen und jeweils mit Angabe, ob es sich um ein sicherheitstechnisch wichtiges Bauteil handelt oder nicht; wo keine Bauteil-spezifischen Kenntnisse vorliegen, bitte hilfsweise zumindest die betreffenden Atomkraftwerke bzw. Atomanlagen angeben)? 3. Welche sicherheitstechnische Relevanz bzw. welches Risiko haben die neu entdeckten Unregelmäßigkeiten nach Ansicht der Bundesregierung (bitte nach Reaktor und jeweils Unstimmigkeit, Veränderung, Lücke etc. unterteilen )? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die französische Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) hat im Mai des Jahres 2016 bekannt gegeben, dass es zu Unregelmäßigkeiten in Fertigungsdokumentationen bei aus der Schmiede Le Creusot Forge der Firma AREVA gefertigten Komponenten gekommen sei. Die Unregelmäßigkeiten wurden bei einer internen Untersuchung des Herstellers AREVA als Folge von sicherheitstechnisch relevanten Befunden an einer repräsentativen Komponente für den Druckbehälter des Atomkraftwerks Flamanville 3 aufgedeckt. Die ersten Ergebnisse der noch laufenden Untersuchung zeigen Unregelmäßigkeiten in der Fertigungsdokumentation bei etwa 400 Bauteilen auf. Etwa 50 Prozent davon seien in französischen Anlagen verbaut. Mit der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde ASN wurde vereinbart, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über weitere Erkenntnisse auch im Rahmen der Deutsch-Französischen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) und ihren Arbeitsgruppen informiert wird. Soweit ausländische kerntechnische Anlagen von den Unregelmäßigkeiten betroffen sind, liegt es in der Verantwortung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden , diese sicherheitstechnisch zu bewerten und ggf. Schlussfolgerungen zu ziehen. Dem BMUB sind bisher keine Informationen bekannt, dass deutsche Atomkraftwerke betroffen sind. Nach den bisherigen Angaben der Firma AREVA könnten neun in Deutschland verwendete Behälter der Bauart TN85 betroffen sein, die im Transportbehälterlager Gorleben eingelagert sind. Ebenso könnte ein sich noch in der Fertigung befindlicher Behälter TN24-E betroffen sein. Bei diesen Behältern könnten die Bodenplatte oder der Behälterkörper betroffen sein. Gemäß einer ersten Einschätzung des von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugezogenen Gutachters TÜV Rheinland sollten sicherheitsrelevante mechanisch-technologische Kennwerte der Behälter jedoch nicht betroffen sein, da in Deutschland eine Begleitung der Prüfungen durch den TÜV respektive die Materialprüfungsanstalt (MPA) erfolgt ist. Für eine abschließende Bewertung sind die Ergebnisse der noch laufenden Untersuchungen der Firma AREVA abzuwarten. Über den Stand der internen Untersuchungen hat AREVA die Öffentlichkeit zuletzt am 31. Mai 2016 (www.areva.com/EN/news-10777/quality-audit-at-the-le-creusot-plant-end-of-maystatus -update.html) informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9151 Auch die für die nukleare Sicherheit zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden ASN in Frankreich und FANC (Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle ) in Belgien haben die Öffentlichkeit über den Stand der französischen Untersuchungen mit Pressemitteilung vom 16. Juni 2016 (www.asn.fr/Informer/ Actualites/Irregularites-detectees-dans-l-usine-d-Areva-de-Creusot-Forge-l-ASNfait -un-point-d-etape) bzw. der belgischen Untersuchungen mit Pressemitteilung vom 22. Juni 2016 (http://fanc.fgov.be/nl/news/l-afcn-enquete-sur-des-irregularitesdecouvertes -dans-des-dossiers-d-assurance-qualite-de-l-usine-creusot-forge/829.aspx) unterrichtet. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Kohlenstoffverunreinigungen in betroffenen und sicherheitsrelevanten Bauteilen, die vergleichbar mit den Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3 sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über weitere Kohlenstoffverunreinigungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen, die im Zuge der internen Untersuchungen der Firma AREVA ermittelt wurden, vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die ASN hat über Dampferzeuger aus 18 französischen Atomkraftwerken (www.asn.fr/Informer/Actualites/Anomalies-potentielles-sur-les-generateurs-devapeur ) informiert, die ähnliche Befunde wie bei Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters von Flamanville 3 aufweisen könnten. Hierzu laufen noch Untersuchungen des Betreibers Electricité de France (EdF). 5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich nur um Bauteile handelt, die für die Herstellung des Reaktordruckbehälters benötigt werden oder könnten nach Informationen der Bundesregierung auch andere Komponenten betroffen sein, die beim Bau eines Atomkraftwerks benötigt werden? Falls ja, um welche weiteren Bauteile handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch? 6. Kann die Bundesregierung praktisch ausschließen, dass deutsche Atomkraftwerke von Bauteilen betroffen sind, die a) für den Reaktordruckbehälter oder b) für andere Bereiche des Atomkraftwerks vorgesehen sind? Falls ja, warum kann sie dies ausschließen? 7. Sollte die Bundesregierung nicht ausschließen können, dass fehlerhafte Stahlteile in deutschen Atomkraftwerken verbaut worden sind, welche Konsequenz ergibt sich daraus für sie? Bezüglich der Beantwortung der Fragen 5 bis 7 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9151 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Untersuchungsprogramm für eine Nachbewertung der Sicherheit der einzelnen Bauteile durch Areva erarbeitet ? Wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Art, Umfang und Dauer des Untersuchungsprogramms? Wenn nein, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Areva ein umfassendes Untersuchungsprogramm vorlegt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über ein Untersuchungsprogramm für eine Nachbewertung der Sicherheit der einzelnen Bauteile durch den Hersteller AREVA. Nach Auskunft der ASN sollen die noch laufenden internen Untersuchungen von AREVA bis Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch in den belgischen Atomkraftwerken Tihange und Doel sowie dem Schweizer AKW Beznau, in denen jeweils Haarrisse im Reaktordruckbehälter entdeckt worden sind, ebenfalls fehlerhafte Stahlteile verbaut sein sollen (vgl. WDR „Bedenkliche Bauteile in belgischen AKWs“ vom 16. Mai 2016, www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/ electrabel-belgische-akw-100.html und Badische Zeitung „Reaktorschmiede in Le Creusot - Mängel bei AKW-Lieferungen?“ vom 11. Mai 2016, www.badische-zeitung.de/suedwest-1/maengel-bei-akw-lieferungen--12187 2686.html)? Die sicherheitstechnische Bewertung der Atomkraftwerke an den Standorten Doel, Tihange und Beznau liegt in der Verantwortung der zuständigen belgischen bzw. Schweizer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Laut der belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC ist bislang eine Unregelmäßigkeit in der Fertigungsdokumentation der oberen Tragplatte der Reaktordruckbehältereinbauten im Atomkraftwerk Tihange 2 aufgedeckt worden. Die Fertigungsdokumentation weise auf eine geringere Anzahl von Wärmebehandlungen, als tatsächlich durchgeführt , hin. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu fehlerhaften Bauteilen und Unregelmäßigkeiten in Tihange, Doel und Beznau? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Welches sicherheitstechnische Risiko sieht die Bundesregierung gerade für diese vorbelasteten Reaktoren? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 12. Wurde das Thema bei der letzten Sitzung der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) besprochen ? Wenn ja, welche Fragen hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis gestellt ? Wenn nein, wird das Thema bei der nächsten Sitzung der DFK auf die Tagesordnung gesetzt werden (bitte mit Angabe des Sitzungsdatums)? Auf Bitte der Bundesregierung hat ASN im Rahmen der letzten Sitzung der Deutsch-Französischen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9151 Anlagen (DFK) zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten in der französischen Schmiede Le Creusot Forge berichtet. Die Beratungen und Unterlagen der DFK und ihrer Arbeitsgruppen unterliegen beiderseitig der Vertraulichkeit (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9905). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung von internen Überprüfungsprozessen sowie der Sicherheits - und Qualitätskultur in der Schmiede Creusot Forge, nachdem die Unregelmäßigkeiten entdeckt worden sind und sofern es Erkenntnisse gibt, hält sie diese für ausreichend, um weitere Missstände zu verhindern? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über entsprechende Maßnahmen in der Schmiede Le Creusot Forge. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333