Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9152 18. Wahlperiode 11.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8859 – Sachstand der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zwischen 1904 und 1908 führte das deutsche Kaiserreich in der damaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia, durch ihre „Schutztruppe“ einen menschenverachtenden Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama, der von der wissenschaftlichen Fachwelt eindeutig als Völkermord bewertet wird. Im Jahr 2014 wurde ein politischer Dialogprozess zu dessen Aufarbeitung zwischen der Bundesregierung und der namibischen Regierung in Gang gesetzt. In diesem verhandeln beide Länder über eine gemeinsame Erklärung zu den damaligen Gräueltaten. Weitere Ziele des Prozesses sind das Finden einer würdigen Form des Gedenkens und Erinnerns und die Überwindung der bis heute spürbaren Folgen der Kolonialzeit in Namibia. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution aus dem Jahr 2006 fordert die namibische Nationalversammlung ihre Regierung auf, sich der Bundesrepublik Deutschland gegenüber für die Anerkennung des Völkermordes und für Reparationen einzusetzen (www.deutschlandfunk.de/voelkermord-deutschlandverhandelt -ueber-entschaedigung-der.724.de.html?dram:article_id=345814; Resolution: http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2015/02/2006_09_ Motion_ Genocide_nam_parliament-1.pdf). Im Gegensatz dazu bestehen weiter Unklarheiten, welche Bewertung die Bundesregierung für die damaligen Ereignisse vornimmt. Einerseits benannte der Sprecher des Auswärtigen Amts Dr. Martin Schäfer auf der Bundespressekonferenz vom 10. Juli 2015 den Vernichtungskrieg als Völkermord und betonte folgenden Satz als Haltung der Bundesregierung: „Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord.“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/ 2015-07-10-regpk.html). Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert nahm wenige Tage zuvor die gleiche Bewertung vor (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2015-07/herero-nama-voelkermord-deutschland-norbert-lammert-joachim-gauckkolonialzeit ). In der ersten Lesung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. „Versöhnung mit Namibia – Gedenken an und Entschuldigung für den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika“ (Bundestagsdrucksache Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18/5407) vom 24. September 2015 sprachen Redner aller Fraktionen von Völkermord . Andererseits gibt es weiterhin keinen offiziellen Beschluss des Deutschen Bundestages, welcher den Genozid anerkennt. Der erwähnte Antrag wurde am 17. März 2016 abgelehnt. Auch wird die Bezeichnung als „Völkermord “ von der Bundesregierung öffentlich derzeit vermieden. Aktuell rückt das Thema im Zuge der Anerkennung des Völkermordes (Bundestagsdrucksache 18/8613) an den Armeniern durch das Osmanische Reich, den Vorläufer der heutigen Türkei, wieder vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit . Im deutsch-namibischen Dialogprozess gibt es viel Veränderungsbedarf. So kritisieren die Opferverbände der Herero und Nama ihre Einbindung als unzureichend (www.lelamobile.com/content/62838/Rukoro-adamant-to-be-includedin -genocide-negotiations). Der Herero-Paramount-Chief Vekuii Rukoro stellt in einem Presse-Statement vom 03. Oktober 2015 jedoch klar: „Nothing can be about us, yet without us; anything about us, but without us is necessarily against us!“ (http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2015/10/Statement-deliveredto -the-Press-by-Paramount-Chief-Adv-Rukoro.pdf). Es scheint daher fraglich, ob der aktuelle Versöhnungsprozess überhaupt in der Lage sein wird, eine dauerhafte zufriedenstellende Lösung, die auch von allen Parteien anerkannt wird, zu bringen. Anstelle geheimer Regierungsverhandlungen fordert Vekuii Rukoro einen Trialog zwischen Vertretern der Herero- und Nama-Völker, der namibischen und der deutschen Regierung (www.deutschlandfunk.de/voelkermord-deutschlandverhandelt -ueber-entschaedigung-der.724.de.html?dram:article_id=345814). Opferverbände der Herero und Nama haben in einer Pressemitteilung vom 17 Mai 2016 auf die Einreichung einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland am Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag aufmerksam gemacht (http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/ 2016/05/nama-and-ovaherero-leaders-put-german-goverment-on-terms.pdf). Weiterhin ist nicht geklärt, in welcher Form in Deutschland postkoloniale Erinnerungskultur betrieben werden soll oder was die Frage der Rückgabe geraubter Gebeine angeht. 1. Entspricht die vom 10. Juli 2015 durch den Sprecher des Auswärtigen Amts Dr. Martin Schäfer in der Bundespressekonferenz getätigte Aussage, dass es sich bei den damaligen Ereignissen um einen Völkermord handelte der offiziellen Position der Bundesregierung? Die diesbezüglichen Antworten des Sprechers des Auswärtigen Amts und des Regierungssprechers spiegeln die Position der Bundesregierung wider. a) Falls ja, inwiefern gilt derzeit die Bezeichnung des Vernichtungskrieges als Völkermord als offizielle Sprachregelung für deutsche Regierungsvertreter und Beamte, insbesondere in den deutschen Auslandsvertretungen? b) Falls offiziell derzeit seitens der Vertreter der Bundesregierung nicht klar von Völkermord gesprochen wird oder gesprochen werden darf, warum nicht? Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Fall hierin einen Widerspruch zu der von Dr. Martin Schäfer am 10. Juli 2015 öffentlich getätigten Aussage, dass es sich sehr wohl um einen Völkermord handelte? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9152 2. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, die UN-Völkermordkonvention aus dem Jahr 1948 könne nicht rückwirkend angewendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10481, Antwort zu Frage 1)? Wenn ja, wieso? Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 ist nicht rückwirkend anwendbar, da sich im Text der Konvention keine Anhaltspunkte für eine Rückwirkungsabsicht der vertragsschließenden Parteien finden. 3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass man bei dem Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama nicht von Völkermord sprechen kann, da die UN-Völkermordkonvention erst im Jahr 1948 in Kraft getreten ist? Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 selbst verweist in ihrer rechtlich nicht bindenden Präambel auf die historische Dimension des Völkermord-Begriffs, indem dort festgestellt wird, „dass der Völkermord der Menschheit in allen Zeiten der Geschichte große Verluste zugefügt hat“. Deswegen kann in einer historisch-politisch geführten öffentlichen Debatte die Definition nach der Völkermord-Konvention als Maßstab für eine nicht rechtliche Einschätzung eines historischen Ereignisses als Völkermord dienen. 4. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich bereits durch die Verwendung des Völkermordbegriffs für die Wertung und Umschreibung eines historischen Sachverhalts Rechtsfolgen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten? Nein. Wenn ja, mit welchen Rechtsfolgen rechnet die Bundesregierung? Die Bundesregierung rechnet nicht mit dem Eintreten von Rechtsfolgen. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern (Bundestagsdrucksache 18/8613) für die Aufarbeitung der Herero- und Nama-Frage? Zwischen den Ereignissen im Osmanischen Reich und im früheren Südwest-Afrika besteht nach Ansicht der Bundesregierung kein Zusammenhang. Der Dialogprozess zwischen der Bundesregierung und der namibischen Regierung zur Aufarbeitung der Vergangenheit hat bereits 2014 begonnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Esther Muinjangue, Vorsitzende der Ovaherero Genocide Foundation, gegenüber der Zeitung „Die Welt“ vom 8. Juni 2016 („Der Völkermord an den Armeniern fand nur sieben Jahre nach dem an den Herero statt, hier sprechen die Deutschen plötzlich wie selbstverständlich von Völkermord […] Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung .“, www.welt.de/156078534)? Es wird auf die Antworten zu Fragen 1 und 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass das Gedenken an den Armeniergenozid in Deutschland im Gegensatz zum Völkermord in Deutsch-Südwestafrika inzwischen eine größere Aufmerksamkeit erfährt, möglicherweise auch in einem strukturellen Rassismus begründet, weil es sich bei der Türkei um einen muslimischen und bei Deutschland um einen christlichen „Täterstaat“ und bei den Opfern bei den Armeniern um „Weiße“ und „Christen“ im Gegensatz zu „Schwarzen“ und „Wilden“ handelt (Frankfurter Rundschau vom 6. Mai 2015, S. 19)? Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Istanbuler Abgeordnete Metin Külünk von der Regierungspartei AKP nach der Völkermord-Resolution des Deutschen Bundestages zu den Massakern an den Armeniern im Osmanischen Reich, den deutschen Völkermord an den Herero und Nama im Parlament mit einer Initiative in Ankara zum Thema machen will, in der es heißen soll: „Das koloniale Deutschland hat zwischen den Jahren 1904 und 1907 in Südwestafrika eine organisierte Vernichtungspolitik gegen das Volk eines Landes betrieben, das heute als Namibia bekannt ist.“ (www.deutschlandfunk.de/ tuerkei-akp-will-ueber-deutschen-voelkermord-an-herero.1818.de.html? dram:article_id=356368)? Wie hat die die Bundesregierung hierauf öffentlich oder über diplomatische Kanäle reagiert bzw. wie wird sie darauf reagieren, wenn solch ein Beschluss im türkischen Parlament gefasst werden sollte? Zu Absatz 1: Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5. Zu Absätzen 2 und 3: Der Bundesregierung sind Medienberichte zur angesprochenen Thematik bekannt, darüber hinaus liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat darauf bislang nicht reagiert und äußert sich nicht zu hypothetischen Fragen. 8. Welche Treffen haben seit dem Jahr 2014 zu welchen Zeitpunkten und auf welchen Ebenen zwischen welchen Vertretern der Bundesregierung und namibischen Vertretern stattgefunden? 2014 07.-10.03. Besuch des Beauftragten für Subsahara-Afrika und Sahel, Botschafter Egon Kochanke, in Namibia 31.05.-05.06. Besuch des Ministers of Lands and Resettlement, Alpheus Naruseb, in Berlin 02.06. Gespräch Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier – Außenminister Nandi-Ndaitwah in Berlin 28.09.- 01.10. Besuch des namibischen Bildungsministers Dr. David Namwandi in Berlin 2015 13.-16.01. Besuch des Beauftragten für Subsahara-Afrika und Sahel, Botschafter Georg Schmidt, in Namibia 17.-19.02. Entwicklungspolitische Regierungskonsultationen in Windhuk 20.-22.03. Besuch von Bundespräsident a.D. Köhler zu den Feierlichkeiten anlässlich des namibischen Unabhängigkeitstages am 21. März und Amtseinführung von Präsident Geingob (Begleitung durch den Beauftragten für Sub-Sahara Afrika und Sahel, Botschafter Georg Schmidt) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9152 12.-14.05. Besuch des Beauftragten für Sub-Sahara Afrika und Sahel, Botschafter Georg Schmidt 03.-05.08: Besuch des namibischen Parlamentspräsidenten Peter Katjavivi in Deutschland 29.09.: Gespräch Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier – Außenminister Nandi-Ndaitwah in New York 01.-02.10.: Entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen in Berlin 14.-16.12.: Besuch des Sondergesandten für den deutsch-namibischen Dialogprozess , Ruprecht Polenz (MdB a.D.), in Namibia 2016 24.-29.04.: Besuch des namibischen Sondergesandten Dr. Zedekia Ngavirue in Deutschland 05.-11.05: Besuch des Ministers für Armutsbekämpfung Dr. Zephanja Kameeta in Deutschland. 9. Gibt es einen konkreten Zeitplan für den deutsch-namibischen Versöhnungsdialog und die damit verbundenen Verhandlungen? a) Wenn ja, wie ist dieser? b) Bis wann plant die Bundesregierung einen Abschluss des Dialogprozesses ? c) Inwiefern gibt es im Rahmen der Verhandlungen bereits konkrete Verhandlungsergebnisse und Beschlüsse (bitte in diesem Fall die (Teil-)Ergebnisse auflisten)? Die Fragen 9 bis 9c werden zusammengefasst beantwortet. Beide Regierungen beabsichtigen, den Dialog vor Ende des Jahres abzuschließen. Konkrete Verhandlungsergebnisse oder Beschlüsse liegen noch nicht vor. 10. War oder ist es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, die Opferverbände von Herero und Nama in die derzeit zwischen den beiden Regierungen laufenden Verhandlungen miteinzubeziehen? a) Wenn ja, wie, und wann wurde dieser Wunsch der Bundesregierung gegenüber der namibischen Regierung geäußert? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10b werden zusammengefasst beantwortet. Der deutsch-namibische Dialog über die Vergangenheit findet zwischen zwei demokratisch gewählten Regierungen statt. Beide Regierungen sind sich einig, die besonders betroffenen Volksgruppen einzubeziehen, aber ohne eine direkte Teilnahme an den Verhandlungen. 11. Betrachtet die Bundesregierung die Einbeziehung der Opferverbände von Herero und Nama im Zuge der Verhandlungen als ausreichend? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Die Einbeziehung der Opferverbände ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Sie hat den Volksgruppen, wie der Bundesregierung mitgeteilt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode worden ist, die Möglichkeit eröffnet, sich in den Verhandlungsprozess einzubringen . 12. Hat die Bundesregierung zu einem Zeitpunkt vor oder schon während der Verhandlungen konkrete Vorschläge an die namibische Regierung unterbreitet , wie die Einbindung der Herero und Nama in den Prozess aussehen könnte? Wenn ja, zu welchen genauen Zeitpunkten wurden diese Vorschläge von welchen Akteuren auf der deutschen Seite an welche Akteure auf der namibischen Seite unterbreitet? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Kritik von Herero- und Nama-Verbänden am derzeit laufenden Dialogprozess sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung verfolgt die öffentlich geäußerte Kritik einiger Vertreter der betroffenen Volksgruppen. 14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik verschiedener Herero- und Nama-Verbände, dass sie nicht ausreichend in den Versöhnungsprozess miteinbezogen seien? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Möglichkeiten, sich für eine verstärkte Einbeziehung der Nachfahren der Opfer einzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 15. Was entgegnet die Bundesregierung der Aussage des namibischen Sonderbeauftragten Dr. Zed Ngavirue vom 18. Mai 2016 in der Tageszeitung „Namibian Sun“, dass die deutsche Bundesregierung von Anfang an auf einen Ausschluss der Herero und Nama bestanden habe (http://m.sun.com.na/ history/genocide-no-cloak-secrecy)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 16. Welche Delegationsreisen nach Deutschland hat der namibische Sonderbeauftragte Dr. Zed Ngavirue seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, und wer hat ihn auf diesen Delegationsreisen begleitet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)? a) Was war das genaue Programm während der Reisen? b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden getroffen ? c) War die Bundesregierung in die Planung der Dienstreise eingebunden? Wenn ja, inwiefern (z. B. bei der Auswahl der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner)? d) Wurde das zivilgesellschaftliche Bündnis „Völkermord verjährt nicht! – No Amnesty on Genocide!“ getroffen? Wenn ja, was waren die Inhalte der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9152 e) Wurden andere zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Institutionen getroffen? Wenn ja, wie kam es zu dieser Auswahl, und welches waren die Inhalte der Gespräche? Die Fragen 16 bis 16e werden zusammengefasst beantwortet. Der namibische Sondergesandte besuchte vom 24. bis 29. April 2016 Deutschland . Er wurde begleitet durch Selma Ashipala-Musavyi (Staatssekretärin im Außenministerium ), Tonate Itenge-Emvula (Vorsitzende des Technical Committee), Festus Ueriuka Tjikuua, Steven Isaack, Mateus Kaholongo sowie Saara Vranckx. Das Programm beinhaltete Gespräche mit Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie Besuche von kolonialen Erinnerungsorten. Offizielle Gespräche standen im Mittelpunkt des Programms. Der Besuch wurde durch die beiden Regierungen und die Botschaft Namibias in Berlin geplant. 17. Welche Delegationsreisen nach Namibia hat der deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz seit dem Jahr 2015 unternommen, und wer hat ihn auf diesen Delegationsreisen begleitet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)? a) Was war das genaue Programm während der Reisen? b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden getroffen ? c) Wurden Vertreter der namibischen Opposition getroffen? d) Wurden Opferverbände der Herero und Nama getroffen? Wenn ja, welche, und wann? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 17d werden zusammengefasst beantwortet. Der deutsche Sondergesandte Ruprecht Polenz hat vom 14. bis 16. Dezember 2015 Namibia besucht. Er wurde durch den Regionalbeauftragten für Subsahara und Sahel, Botschafter Georg Schmidt, sowie den Vortragenden Legationsrat Dr. Martin Schmidt, stellvertretender Referatsleiter in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, begleitet. Das Programm umfasste neben einem ausführlichen Austausch mit dem namibischen Sondergesandten Ngavirue Gespräche mit den namibischen Vizepräsidenten Iyambo und Parlamentspräsident Katjavivi. Der Sondergesandte besuchte Okakarara und traf dort mit Vertretern der Herero zusammen. 18. Welche weiteren Reisen des deutschen Sonderbeauftragten Ruprecht Polenz nach Namibia sind künftig geplant, und welche Gespräche sind geplant (bitte möglichst konkrete Auflistung des geplanten Programms)? Die nächste Reise des Sondergesandten Polenz nach Namibia findet vom 4. bis 7. Juli 2016 statt. In diesem Zusammenhang haben zusätzlich zum Aufenthalt in der Hauptstadt auch eine Reise in den Süden des Landes und ein Besuch dortiger Erinnerungsorte stattgefunden. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht auf einen erfolgreichen und dauerhaften Versöhnungsprozess, wenn die Nachfahren der betroffenen Volksgruppen nicht ausreichend eingebunden sind, insbesondere vor dem Hintergrund der oben erwähnten Pressemitteilung des Herero-Paramount- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Chiefs Vekuii Rukoro vom 3. Oktober 2015 (http://genocide-namibia.net/ wp-content/uploads/2015/10/Statement-delivered-to-the-Press-by-Paramount- Chief-Adv- Rukoro.pdf), sowie zahlreicher weiterer derartiger Äußerungen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Der weitere Fortgang der Verhandlungen ist abzuwarten. 20. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Technical Committee der namibischen Regierung, welches die Erwartungen, Forderungen und Wünsche der Herero und Nama und Fachleute im Rahmen der Regierungsverhandlungen aufnehmen soll (bitte mit Namen, Funktion und Organisation auflisten)? Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bundesregierung direkte Gespräche mit dem Technical Committee oder einzelnen Mitgliedern des Technical Committee? Die Zusammensetzung des Technical Committee ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Die Namen der Mitglieder wurden der Bundesregierung nicht mitgeteilt. Direkte Gespräche mit dem Technical Committee finden nicht statt. Der deutsch-namibische Dialog über die Vergangenheitsbewältigung wird zwischen den Sondergesandten geführt. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fragesteller im Technical Committee lediglich ein Sitz für die Vertreter der Nama vorgesehen ist, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen verschiedener Nama-Gruppen? Dies ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. 22. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Political Committee der namibischen Regierung, welches die Vorlagen und Eingaben des Technical Committee für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aufnehmen, einschätzen und bewerten soll (bitte mit Namen, Funktion und Partei auflisten)? Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bundesregierung direkte Gespräche mit dem Political Committee oder einzelnen Mitgliedern des Political Committee? Dies ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Die Zusammensetzung des Political Committee wurde der Bundesregierung nicht mitgeteilt. Direkte Gespräche mit dem Political Committee finden nicht statt. 23. Plant die Bundesregierung zukünftig eine Aufstockung der Entwicklungsgelder für Namibia? Falls ja, sollen diese als Reparationen oder Wiedergutmachung deklariert werden? Die Höhe der entwicklungspolitischen Haushaltsmittel beschließt der Deutsche Bundestag im Rahmen des jährlichen Haushaltsgesetzes. Entwicklungsgelder dienen entwicklungspolitischen Zwecken und werden nicht anders deklariert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9152 24. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass verstärkte bilaterale Zusammenarbeit für die Versöhnung zwischen Deutschland und Namibia ausreichend ist? Wenn ja, um welche Art der bilateralen Zusammenarbeit geht es hierbei? Wenn nein, was braucht es aus Sicht der Bundesregierung noch für eine nachhaltige Versöhnung? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine Resolution wie die zum Völkermord an den Armeniern sei erst dann glaubwürdig, wenn man Taten wie eine symbolische oder materielle Anerkennung der armenischen Opfer folgen lasse, da es sonst leere Worte blieben (www.spiegel.de/spiegel/ vorab/armenien-resolution-bundesregierung-mit-zweierlei-mass-a- 109565 1.html)? Der von der Bundesregierung mit Namibia geführte Dialog zur Vergangenheitsbewältigung zielt darauf ab, auf Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Vergangenheit zu einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu gelangen. Die Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit ist Gegenstand der Verhandlungen. 25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 19. September 2006 von der namibischen Nationalversammlung einstimmig angenommenen Antrag „Motion on the Ovaherero Genocide“, welcher den deutschen Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama 1904- 1908 klar als Völkermord benennt und Reparationen einfordert? Inwiefern ist dieser Beschluss der Namibischen Nationalversammlung aus dem Jahr 2006 handlungsleitend für die aktuellen Verhandlungen zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands? Der namibische Sondergesandte ist von der namibischen Regierung ernannt worden . Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern der Beschluss der namibischen Nationalversammlung für den Gesandten handlungsleitend ist. 26. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen bezüglich der Forderungen nach Reparationen durch die Opferverbände der Herero und Nama? Die von einigen Volksgruppenvertretern der Herero und Nama vorgetragenen materiellen Forderungen entbehren nach Ansicht der Bundesregierung der rechtlichen Grundlage. a) Lehnt die Bundesregierung den Begriff der Reparation bzw. Kompensation oder Wiedergutmachung ab? Wenn ja, warum? Wenn nein, inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit einem dieser Begriffe ? b) Falls die Bundesregierung hier einen anderen Begriff vorzieht, welcher ist dieser? Die Fragen 26a und 26b werden zusammengefasst beantwortet. Reparationen bezeichnen völkergewohnheitsrechtlich den typischerweise nach Abschluss von Kampfhandlungen von den beteiligten Staaten vereinbarten zwischenstaatlichen Ausgleich für Kriegsschäden. Mit Wiedergutmachung wird üb- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode licherweise die von Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vorgenommene Entschädigung von Opfern des Holocaust und anderen NS-typischen Unrechts bezeichnet. Beide Begriffe passen nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf den historischen Hintergrund und den Kontext der deutsch-namibischen Gespräche. 27. Inwiefern ist der Bundesregierung etwas über die Klage der Herero und Nama vor dem Internationalen Schiedshof in Den Haag bekannt? a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der Klage, und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Klage? b) Wann hat die Bundesregierung von der Klage erfahren? c) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Klägern oder den Anwälten der Kanzlei, welche die Opfer vertreten, gehabt? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und was war der Inhalt der Kommunikation ? Die Fragen 27 bis 27c werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine solche Klage bislang erhoben worden wäre. Die Bundesregierung nimmt nicht Stellung zu Korrespondenz im Vorfeld oder im Rahmen eventueller Rechtsstreitigkeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zum ersten Teil zu Frage 26 verwiesen. 28. Gibt es einen Evaluationsbericht bzw. eine auswertende Analyse der im Jahr 2007 ins Leben gerufenen und mittlerweile abgeschlossenen „Sonderinitiative der Versöhnung“ (falls ja, bitte zusenden)? Derzeit wird eine Evaluierung der Namibisch-Deutschen Sonderinitiative zur Versöhnung im Auftrag der Namibischen Planungskommission als Projektträger auf namibischer Seite durchgeführt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich gegen Ende des dritten Quartals 2016 vor. a) Was waren die konkreten Maßnahmen der Sonderinitiative, und wem wurden die finanziellen Mittel zuteil? Wer hat die Gelder umgesetzt (bitte auflisten)? Für die Sonderinitiative wurden zusätzliche Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel wurden für Maßnahmen der Kommunalentwicklung in den Siedlungsgebieten der Gemeinschaften der Herero, Nama, Damara und San, die in besonderer Weise unter der deutschen Kolonialherrschaft gelitten hatten, verwendet. Die Maßnahmen haben die Lebensbedingungen in diesen Gebieten verbessert und verfolgen wirtschaftliche , soziale und kulturelle Ziele. Sie kommen allen Menschen in diesen Gebieten zu Gute und unterstützen damit die namibische Politik der nationalen Versöhnung . Insgesamt handelt es sich um fast 200 Einzelmaßnahmen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Rehabilitierung und dem Ausbau von Schulinfrastruktur (Klassenräume , Sportplätze und anderes mehr) und dem Bau von örtlichen Kulturzentren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9152 b) Über welchen partizipativen Prozess waren die Herero und Nama eingebunden ? Projektträger auf namibischer Seite war die Nationale Planungskommission. Die Leitung dieser Behörde hat die Sonderinitiative zu Beginn des Programms vor Ort der Bevölkerung vorgestellt. Die Bundesregierung und die namibische Regierung haben im Rahmen der Umsetzung der Sonderinitiative ein Konsortium von Beratungsfirmen als Projektmanagementteam damit beauftragt, die Förderkriterien zu erarbeiten, die Auswahl- und Beteiligungskriterien zu entwickeln und die Umsetzung eng zu begleiten. Die einzelnen Gemeinden haben entsprechend ihren Bedürfnissen die in der Antwort zu Frage 28a dargestellten Maßnahmen gegenüber der Nationalen Planungskommission vorgeschlagen. c) Welche Probleme wurden in der Umsetzung festgestellt? Das Angebot der Sonderinitiative wurde durch die namibische Regierung zunächst nur zögerlich angenommen. Dabei stand zum einen die Sorge im Vordergrund , dass eine einseitige Begünstigung der Volksgruppen der Herero und Nama die Regierungspolitik der nationalen Versöhnung gefährden könnte. Diesen Bedenken wurde durch den in der Antwort zu Frage 28b beschriebenen partizipativen Auswahlprozess begegnet. Im Zuge der Umsetzung ergaben sich für den beauftragten Berater für die Projektumsetzung durch einzelne Bauunternehmer verursachte Herausforderungen. Die Umsetzungsschwierigkeiten führten zu Preissteigerungen, die mit einer letztmaligen Aufstockung der Sonderinitiative um bis zu 5 Mio. Euro ausgeglichen wurden , um sicherzustellen, dass alle ursprünglich vereinbarten Maßnahmen im geplanten Umfang abgeschlossen werden. 29. Ist eine Neuauflage der Sonderinitiative oder Vergleichbares geplant? Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden? Das Auslaufen der Sonderinitiative Ende 2015 wurde gemeinsam mit der namibischen Regierung bei den entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen im Oktober 2015 beschlossen. Eine Neuauflage wurde nicht vereinbart. 30. Wie ist die konkrete Ausgestaltung der geplanten „Zukunftsstiftung“ gedacht ? a) Welche Ziele wird sie haben, und zu welchen Themen soll sie arbeiten? b) In welchen Ländern soll sie ihre Arbeit durchführen? c) Wer soll über die Gelder verfügen, wer wird Inhaber dieser Stiftung sein, und wer soll in ihren Leitungs- und Entscheidungsgremien sitzen? d) Inwiefern ist eine Einbeziehung der Herero und Nama geplant? e) Inwiefern wird die Bundesregierung weiterhin Einfluss auf die Stiftung und die Gelder behalten? Die Fragen 30 bis 30e werden zusammengefasst beantwortet. Der Vorschlag einer deutsch-namibischen Zukunftsstiftung ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Welche konkreten Maßnahmen zur Erinnerung an den Völkermord und die koloniale Vergangenheit plant die Bundesregierung in Deutschland? a) Inwiefern ist die Errichtung eines Denkmals an einem zentralen Ort in Berlin geplant? b) Ist die Schaffung einer Stiftung oder Ähnliches geplant, die sich für postkoloniale Erinnerungskultur in Deutschland einsetzen soll? c) Wenn ja, wie soll diese Institution ausgestaltet sein, wer soll in den Entscheidungs - und Leitungsgremien sitzen? Die Fragen 31 bis 31c werden zusammengefasst beantwortet. Maßnahmen der genannten Art werden wesentlich vom Ergebnis des noch nicht abgeschlossenen Dialogs mit Namibia abhängen. 32. Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Gruppen in den Prozess und die zukünftigen Maßnahmen postkolonialer Erinnerungskultur miteinzubeziehen , die sich in Deutschland am stärksten für Versöhnung und eine Anerkennung des Genozids eingesetzt haben, wie beispielsweise ausgewiesene Experten unter den Historikern, sowie die Organisationen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“ und andere langjährig zur Aufarbeitung dieses Völkermords arbeitende Menschrechtsaktivisten und Vertreter der Herero und Nama selbst? Hält die Bundesregierung es für möglich und wünschenswert, diese Personen und Gruppen in die Leitungsstrukturen einer entsprechenden Stiftung oder Förderorganisation für die Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland miteinzubeziehen bzw. künftig diese in die bilaterale Zusammenarbeit auf der Ebene der Bevölkerung einzubeziehen und von ihrer Expertise im Sinne einer nachhaltigen Versöhnung zu profitieren? Wenn nein, warum nicht? Welche anderen Personen oder Gruppen sind der Meinung der Bundesregierung nach befähigt, eine solche Initiative zu leiten? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. Welche Programme laufen derzeit schon auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia, die seitens der Bundesregierung, ihrer Institutionen und Durchführungsorganisationen aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert werden? Die Bundesregierung fördert einen offenen Diskurs zur deutschen Kolonialvergangenheit und eine würdige Aufarbeitung der in diesem Kontext geschehenen Gewalttaten. Sie strebt einen zukunftsgewandten Umgang mit dem Thema an, der zum Ziel hat, neben der notwendigen historischen Aufarbeitung auch zur gesellschaftlichen Diskussion um Zukunftsmodelle und neue Ordnungsmodelle beizutragen . Dieser Ansatz liegt beispielsweise der von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit dem Gorki-Theater und der Berliner Humboldt-Universität initiierten Reihe „Berliner Korrespondenzen“ zugrunde , bei deren Auftaktveranstaltung eine Diskussion mit den beiden herausragenden Denkern Achille Mebembe und Professor Dipesh Chakrabarty zum Thema „Eure Ordnung ist unsere Unordnung“ stattfand. Auch im Rahmen ihrer Förderprogramme (zum Beispiel Kulturerhalt-Programm und „Aktion Afrika“ des Auswärtigen Amts, Kleiner Kulturfonds der Botschaften , TURN-Fonds der Bundeskulturstiftung, Programmarbeit des Goethe-Instituts e. V.) ist die Bundesregierung bestrebt, im In- und Ausland Projekte und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9152 Maßnahmen mit Bezug zur Kolonialgeschichte zu unterstützen. Anlässlich der Deutschen Wochen 2015 hat sie beispielsweise ein multimediales Musikprojekt von namibischen und deutschen Lernenden, dem deutsch-namibischen Künstler Ees und der Herero-Musikgruppe Ongoro Nomundu unterstützt, das sich mit der Aussöhnung der jungen Generation befasst. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in diesem Sinne eine Reihe von länderübergreifenden Maßnahmen unternommen : Dazu gehören der Ausbau der Wissenschaftsbeziehungen mit Afrika, die Unterstützung von Plattformen für afrikanische Kunst und Kreativwirtschaft (Music in Afrika, Mokolo/Film, Contemporary and/Kunst), die Beauftragung des Georg-Eckert Instituts mit einer Schulbuch- und Curriculumanalyse zur Darstellung des Kolonialismus in Schulbüchern, die Durchführung von Besucherreisen mit afrikanischen Kolonialismusexperten, die Unterstützung des Projekts „Re- Mix“ der Universität Bayreuth zur Untersuchung hybrider Identitäten in Deutschland und Ländern in ehemaligen Kolonialgebieten auf Spuren des Kolonialismus, die Finanzierung von Aufenthalten zweier Gastkurator/-innen aus Namibia und Tansania für das Deutsche Historische Museum in Vorbereitung der ab Oktober 2016 geplanten Ausstellung zur Deutschen Kolonialvergangenheit sowie die Anregung einer Arbeitsgruppe Kulturgüter beim Deutschen Museumsbund. Eine vollständige Übersicht über alle Maßnahmen mit Bezug zur deutschen Kolonialgeschichte liegt der Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5166 vom 12. Juni 2015 verwiesen. 34. Stimmt es, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nun ein entsprechendes Projekt der Stiftung Partnerschaft mit Afrika (und vielleicht noch andere Initiativen auf dem Gebiet der Versöhnung und des Austauschs mit Namibia) fördert? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fördert in den Jahren 2016 und 2017 das Vorhaben ‚Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen zum Völkermord an Herero und Nama‘ der Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben „auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia“ (siehe auch Antwort zu Frage 33), sondern vor allem um ein Bildungsangebot beziehungsweise ein Vorhaben zur Entwicklung von Bildungsangeboten. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung didaktischer Materialien zum Völkermord an Herero und Nama in Namibia. a) Wenn ja, welche Organisationen haben hier in welchem Umfang für welche Projekte mit welchen Inhalten und Zielen Geld zur Verfügung gestellt bekommen? Auf einen entsprechenden Antrag der Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. erging ein Zuwendungsbescheid für die Laufzeit des Vorhabens vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 über 103 652,09 Euro. Weitere Anträge wurden nicht gestellt. b) Wurden die zur Verfügung gestellten Mittel öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erprobung neuer Wege in der politischen Bildung kann die Bundeszentrale für politische Bildung außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung gewähren. Eine vorherige Ausschreibung erfolgt hierfür nur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9152 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in Fällen von besonderen thematischen Schwerpunktsetzungen (beispielsweise zum Themenkomplex „Flucht und Asyl“). Die Möglichkeit zur Beantragung von Zuwendungen besteht durchgängig und wird auch im Internet bekannt gemacht (www.bpb.de/partner/foerderung/139974/foerdermoeglichkeiten). 35. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die noch in Deutschland gelagerten Gebeine von Herero und Nama? Plant die Bundesregierung die proaktive Erstellung eines Registers, welche auch den Besitz an solchen Gebeinen privater Institutionen miteinbezieht, sowie die Unterstützung der nötigen Provenienzforschung, um die Rückgabe anbieten zu können? Welche Aktivitäten und welcher Zeitplan sind hier vorgesehen? Die Bundesregierung steht im Dialog mit der namibischen Botschaft und deutschen Museen und Sammlungen, um weitere Rückführungen von Gebeinen nach Namibia zu ermöglichen. Sie ist dabei auf die Zusammenarbeit mit den deutschen Institutionen und weiteren Fortschritten bei der Provenienzforschung angewiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333