Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2016 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9161 18. Wahlperiode 12.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8941 – Rechtsextreme Tendenzen in der sogenannten Reichsbürgerbewegung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anhänger der in eine Vielzahl von teilweise rechtsextremistisch orientierten Gruppen, Sekten und konkurrierenden „Reichsregierungen“ aufgesplitterten sogenannten Reichsbürgerbewegung gehen von einer Weiterexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 aus. Demnach sei die als „BRD GmbH“ oder „Verwaltungskonstrukt der Alliierten“ bezeichnete Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich illegal und juristisch nicht existent. Selbsternannte „Reichsregierungen“ treiben Handel mit eigenen Pässen, Nummernschildern und anderen Dokumenten. Zugleich weigern sich Reichsbürger, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Aus einigen Regionen häufen sich Berichte, wonach renitente Reichsbürger kommunale Behörden, Finanzämter und Justiz in ihrer Aufgabenerfüllung zu hindern suchen. Schon bei banalen Strafzetteln traktieren sie die Behörden mit seitenlangen Pamphleten bedrohen deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. mit „Erschießungskommandos“. Im November 2012 fesselten Mitglieder eines uniformiert auftretenden „Deutschen Polizeihilfswerks“ (DPHW) in Radeburg in Sachsen einen Gerichtsvollzieher, die echte Polizei musste den Mann befreien. Gegen fast 300 Personen wurde anschließend ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in der selbsternannten Polizeitruppe DPHW geführt (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/reichsbuerger-verfassungsschutzradikalisierung -einzeltaeter). In den vergangenen Monaten gab es mehrere Prozesse, bei denen Reichsbürger zu Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie Gerichtsvollzieher und Polizisten angegriffen oder versucht hatten, sich Waffen zu beschaffen. Der Brandenburger Verfassungsschutz warnte unterdessen davor, dass sich Reichsbürger zunehmend bewaffnen würden. Bei Hausdurchsuchungen seien wiederholt Waffen und große Mengen Munition gefunden worden. „Wir können nicht ausschließen , dass Reichsbürger Waffen einsetzen, um die Gesellschaft in die Richtung zu drängen, die sie aus ihren Theorien ableiten“, warnte ein Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes (www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste- 09-06-2016/ wie-gefaehrlich-sind-die-reichsbuerger.html). Die Reichsbürgerszene bildet ein Sammelbecken für Rechtsextremisten, Holocaustleugner , völkische Ideologen und rechte Esoteriker. Staatsangehöriger ihres „Deutschen Reiches“ darf nur werden, wer die richtige „Blutsabstammung“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9161 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hat. So bezeichnet eine „Exilregierung Deutsches Reich“ auf ihrer Internetseite Flüchtlingsheime als „Invasorenunterkünfte“ und warnt vor einer Bedrohung sogenannter deutscher Tugenden durch die „rassische Mischung“ und „genetische Kreuzung“. Der Chef des „Reichskanzleramtes“ dieser „Exilregierung“ gab gegenüber dem ARD Magazin „Kontraste“ an, unter den Anhängern der Reichsbürger viele Polizisten und Feuerwehrleute zu haben und über „einen sehr guten Kontakt“ zur AfD zu verfügen (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/ reichsbuerger-verfassungsschutz-radikalisierung-einzeltaeter; www.rbb-online.de/ kontraste/archiv/kontraste-09-06-2016/wie-gefaehrlich-sind-die-reichsbuerger. html). Mit der sogenannten Malta-Masche verschicken Reichsbürger sogar Mahnbescheide an Behördenmitarbeiter. Dazu melden sie im US-Handelsregister Online eine Firma an, stellen im Namen dieser Firma ihre erfundene Mahnforderung ins US-Schuldenregister und treten den Schuldtitel anschließend an eine auf Malta gemeldete und ebenfalls einem Reichsbürger gehörende Firma ab, die sich von maltesischen Gerichten in einem vereinfachten Mahnverfahren einen Schuldtitel ausstellen lässt. Da Malta zur Europäischen Union gehört, ist dieser Schuldtitel auch in Deutschland vollstreckbar. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Auswärtige Amt haben sich bereits mit dieser Problematik auseinandergesetzt (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/reichsbuergerverfassungsschutz -radikalisierung-einzeltaeter). 1. Welche Erkenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung über das Spektrum der sogenannten Reichsbürger und dessen Entwicklungen in den letzten zehn Jahren? Die „Reichsbürgerszene“ ist zersplittert und vielschichtig. Es agieren vielfach Einzelpersonen oder Kleingruppen, denen eine bundesweite Relevanz fehlt. Bei Aktivitäten der „Reichsbürger“ stellt sich zudem immer wieder die Frage der Ernsthaftigkeit der politischen Bestrebung. Die Schuldfähigkeit einiger Protagonisten wird in psychiatrischen Gutachten angezweifelt. Jedoch können auch solche Menschen gewaltbereite Neigungen aufweisen. So finden sich unter den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ mitunter Protagonisten, die Drohungen insbesondere gegenüber Behörden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aussprechen. Ein Teil der „Reichsbürgerszene“ vertritt rechtsextremistische Argumentationsmuster . Die oftmals schon im Ansatz abstrusen Reichsbürgerthesen werden auch im neonazistischen Spektrum und im Spektrum der Holocaustleugner für gut befunden und um antisemitische Konstrukte ergänzt. In der Vergangenheit wurden beispielsweise aus diesem Mischspektrum das „Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V.“ (CH) einschließlich der Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ sowie der „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) verboten. „Reichsbürgern“ ist es vielfach gelungen, Verwirrung zu stiften und Behörden in ihrer Arbeit zu behindern. Leichtgläubige Menschen werden durch sie in ihrem Zutrauen in staatliche Institutionen verunsichert. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen , dass sich der Aktionismus und die Aggression im „Reichsbürger“-Milieu verstärken und es zu Radikalisierungseffekten kommt. Im Übrigen darf auch das Gefährdungspotenzial von Einzelpersonen nicht unterschätzt werden. Mit dem angestiegen Störerpotenzial der „Reichsbürgerszene“ ist eine verstärkte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verbunden. Von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wird die Resonanz, die die „Reichsbürgerideologie “ in der rechtsextremistischen Szene findet, beobachtet. Zu Hinweisen auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9161 mögliche Gefährdungen im Umfeld der „Reichsbürgerszene“ erfolgt ein regelmäßiger Erkenntnisaustausch mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. In Folge von Exekutiv- und Strafmaßnahmen sind bestehende Strukturen der „Reichsbürgerszene“ aufgelöst worden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Rechtsextreme Tendenzen in der sogenannten Reichsbürgerbewegung “ vom 20. Dezember 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/11970 verwiesen. 2. Inwieweit sieht die Bundesregierung durch das Spektrum der sogenannten Reichsbürger oder Teile davon welche konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder das friedliche Zusammenleben oder die verfassungsmäßige Ordnung von Bund und Ländern ausgehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung betreffen die von als Reichsbürger bekannten Personen verübten Straftaten in der Masse Beleidigungen, Nötigungen, Volksverhetzungen , Propagandadelikte und Urkundenfälschungen. Dazu kommen Bedrohungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen sowie im geringeren Umfang weitere Delikte. Als qualitativ höherwertige Straftaten sind Widerstandsdelikte und vereinzelt Körperverletzungsdelikte bekannt. In Einzelfällen sind auch Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt worden. In allen bekannten Fällen scheint es sich bei den Beschuldigten jedoch um Einzelpersonen bzw. Angehörigen von Kleinstgruppen zu handeln. Hinweise auf bundesweit bestehende und personell unterlegte Strukturen mit hierarchischer Gliederung liegen, abgesehen vom „Deutschen Polizeihilfswerk“ (DPHW), nicht vor. Insofern stellt die unstrukturierte, zersplitterte Reichsbürgerszene bislang keine konkrete Gefahr für die genannten Rechtsgüter dar. 3. Auf wie viele Personen schätzt die Bundesregierung die Reichsbürgerszene bundesweit (bitte nach Bundesländern, regionalen Schwerpunkten und gegebenenfalls Organisationen oder „Reichsregierungen“ aufgliedern)? Aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität liegen zur „Reichsbürgerszene“ keine belastbaren Gesamtzahlen zum Personenpotenzial vor. 4. Wie viele der Reichsbürgerszene zuzurechnende selbsternannte „Reichsregierungen “, „Exilregierungen“ und „Staaten“ auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte Gründungsund gegebenenfalls Auflösungsdatum, Sitz und Mitglieder, Veröffentlichungen und Internetauftritt benennen)? 5. Welche Gruppierungen, „Reichsregierungen“, Strömungen des Reichsbürgerspektrums rechnet die Bundesregierung dem Rechtsextremismus zu (bitte begründen, z. B. wegen Verwendung von NS-Symbolik, Holocaustleugnung etc.)? 6. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierungen (Gründungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum, Sitz, Mitgliederund Anhängerzahl, Aktivitäten, mögliche rechtsextreme Betätigungen, Verdacht auf einschlägige Straftaten) a) Europäische Aktion (EA), b) Exilregierung Deutsches Reich, c) Freistaat Preußen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9161 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Kommissarische Reichsregierung, e) Germanitien, f) Deutsches Kolleg von Horst Mahler (sowie Reichsbürgerbewegung und Völkische Reichsbewegung), g) Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen, h) Fürstentum Germania, i) Königreich Deutschland (KRD), j) Deutsches Polizei Hilfswerk (DPHW), k) Republik Freies Deutschland (RFD), l) Interimpartei Deutschland (IPD), m) Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag? Die Fragen 4 bis 6a bis 6m werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die „Europäische Aktion“ (EA) wurde Anfang 2010 unter der damaligen Bezeichnung „Bund Freies Europa“ (BFE) gegründet. Sie versteht sich als europaweite Sammlungsbewegung. Ideologisch vertritt die EA – verbunden mit einer aggressiven Rhetorik – rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Positionen . Die Gruppierung fordert eine „Europäische Eidgenossenschaft“ unter der Führung eines dominierenden „Deutschen Reichs“. „Rassisch“ nicht auf dem europäischen Kontinent beheimatete Bevölkerungsteile, insbesondere „Mischlinge “ und deren Angehörige, sollen nach der angestrebten Machtübernahme auch mit militärischen Mitteln aus Europa abgeschoben werden. Als Maßstab für die territoriale Ausdehnung des nach dem „Führerprinzip“ auszurichtenden „Deutschen Reichs“ seien die Grenzen zum Stichtag 31. August 1939 heranzuziehen. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist die EA durch Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG) und Propagandadelikte . Die „Exil-Regierung Deutsches Reich“ lehnt die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und die zugrundeliegende verfassungsrechtliche Ordnung kategorisch ab und agitiert – verbunden mit unterschwelligen Drohungen – gegen die öffentliche Verwaltung und Justiz. Zudem vertritt sie revisionistische Argumente, um die Handlungsfähigkeit des Deutsche Reichs in den Grenzen von 1937 einzufordern . Sie vertritt ein völkisches und fremdenfeindliches Gedankengut. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist die „Exilregierung Deutsches Reich“ durch Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Volksverhetzung und Propagandadelikte. Die im Jahr 1995 gegründete Gruppierung „Freistaat Preußen“ mit Sitz in Verden/ Aller (Niedersachsen) fungiert als Herausgeber der antisemitischen Zeitschrift „Stimme des Reiches“. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist der „Freistaat Preußen“ durch Volksverhetzung , Urkundenfälschung, Beleidigung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Amtsanmaßung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Neben dem „Freistaat Preußen“ mit Sitz in Verden /Aller gibt es den namensgleichen „Freistaat Preußen“ mit Hauptsitz in Niederkrüchen (NW), der im Oktober Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9161 2012 gegründete wurde. Es handelt sich hierbei um einen Fantasie-Staat zur „Reorganisation des Freistaates Preußen“ mit der Vergabe von Ämtern und unter Verwendung eines eigenen Ausweis- und Dokumentenwesens. Die „Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“ (NGvP) verbreitet seit 2003 in unregelmäßigen Abständen sogenannte „Reichsbriefe“ und seit dem Jahr 2015 „Volksaufklärungsschriften zur Asylantenflut“. Die NGvP hetzt in ihren zutiefst verschwörungstheoretischen Veröffentlichungen gegen Juden, Muslime, Fremde sowie politische und gesellschaftliche Eliten. Zudem leugnet sie auch selbst den Holocaust oder verbreitet entsprechende revisionistische Literatur . Die Verantwortlichen für die NGvP konnten bislang nicht identifiziert werden. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist die NGvP durch Volksverhetzung, Nötigung , Beleidigung, Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Die „Kommissarische Reichsregierung“ ist durch Amtsanmaßung, Nötigung und Bedrohung in Erscheinung getreten; die „Germanitien“ durch Nachstellung, Urkundenfälschung , Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Missbrauch von Titeln, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; das „Deutsche Kolleg“ durch Volksverhetzung; das „DPHW“ im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 des Strafgesetzbuches (StGB), durch Volksverhetzung , Beleidigung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Missbrauch von Titeln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG), Unterschlagung, Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG); die „Republik Freies Deutschland“ durch Urkundenfälschung, Beleidigung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Nötigung, Volksverhetzung, Propagandadelikte , Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole/von Verfassungsorganen , Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede, Freiheitsberaubung und die Gruppierung „Volks-Bundesrath im Volksund Heimatstaat Deutsches Reich“ durch Propagandadelikte. Zum „Fürstentum Germania“, „Königreich Deutschland“ und „Interimpartei Deutschland“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Gegen wie viele und welche Angehörige welcher Gruppierungen, „Reichsregierungen “, Strömungen des Reichsbürgerspektrums wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre wann und wo aufgrund welcher einschlägiger Straftaten wie Amtsanmaßung, Nötigung, Missbrauch von Titel oder Verstößen gegen §§ 86, 86a, 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) etc. juristische Schritte mit welchem Ergebnis eingeleitet? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Erkenntnisse vor, gegen welche Angehörige des Reichsbürgerspektrums Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie diese abgeschlossen wurden. Es ist jedoch bekannt, dass Ermittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder und Sympathisanten der „Reichsregierungen“ unter anderem wegen Verdachts der Amtsanmaßung, der Nötigung und des Missbrauchs von Titeln anhängig waren und sind. Ferner liegen Erkenntnisse zu verschiedenen Ermittlungsverfahren schwerpunktmäßig wegen des Verdachts gemäß §§ 86, 86a, 130 StGB vor. Darüber hinaus werden weitere Ermittlungsverfahren wegen allgemeinkrimineller Delikte durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9161 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Gab es bislang nach Kenntnis der Bundesregierung vereinsrechtliche Verbote gegen Gruppierungen aus dem Reichsbürgerspektrum, und wenn ja, wann, wo, gegen welche Gruppierungen, und mit welcher Begründung? Der Bundesminister des Innern hat mit Verfügung vom 18. April 2008 die Organisationen „CH“, einschließlich ihrer Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ und den „VRBHV“ wegen Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und des Zuwiderhandelns gegen die Strafgesetze verboten. 9. Von welchen Drohschreiben oder Drohungen über Internet von Personen oder Organisationen aus dem Reichsbürgerspektrum gegenüber Bundes-, Landes- und Kommunalpolitikerinnen und -politikern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte Anzahl innerhalb der letzten fünf Jahre angeben )? Politisch motivierte Straftaten werden durch die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) statistisch bewertet und erfasst. Aufgrund der Tatsache, dass der Personenkreis der Anhänger der „Reichsbürgerbewegung“ nicht konkret benannt werden kann und darüber hinaus die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit im KPMD-PMK nicht zwingend erforderlich ist, ist eine automatisierte Recherche im KPMD- PMK nicht möglich. 10. Inwieweit sind der Bundesregierung Klagen von Bundesbehörden – und nach ihrer Kenntnis – von Landes- und Kommunalbehörden bekannt, wonach Angehörige des Reichsbürgerspektrums deren Arbeit durch sogenannten Papierterror behindern oder lahmlegen? In der Bundeszollverwaltung sind verschiedene Fälle bekannt, in denen Angehörige der sogenannten Reichsbürgerbewegung durch vielfältige Formen der Intervention gegen Behörden oder einzelne Beschäftigte vorgehen und versuchen, sich gegen eine Inanspruchnahme durch Bestreiten der rechtmäßigen Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Organe zur Wehr zu setzen. Dabei sind nahezu alle operativen Bereiche der Zollverwaltung tangiert. Das Bundesministerium der Finanzen beobachtet die Entwicklungen aufmerksam. Auch das Bundesverwaltungsamt in Köln, das Ordnungswidrigkeitsverfahren bei missbräuchlicher Verwendung des Bundesadlers in Dokumenten der „Reichsbürgerbewegung “ zentral bearbeitet, wird durch Angehörige des Reichsbürgerspektrums mit „Papierterror“ belästigt. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis in wie vielen und welchen Fällen Angehörige des Reichsbürgerspektrums das Zahlen von Steuern, Bußgeldern und dergleichen verweigert haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen und wie vielen Fällen Angehörige des Reichsbürgerspektrums amtliche Ausweispapiere vernichtet oder zur Vernichtung solcher Dokumente aufgerufen oder sich mit Phantasiedokumenten ausgewiesen haben? Für Ausweisangelegenheiten in Deutschland sind die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig (Personalausweisbehörden). Der Bundesregierung liegt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9161 kein statistischer Überblick oder sonstige Erhebungen der Länder zu Fällen vor, in denen Angehörige des Reichsbürgerspektrums amtliche Ausweispapiere vernichtet oder zur Vernichtung solcher Dokumente aufgerufen oder sich mit Phantasiedokumenten ausgewiesen haben. 13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Beamte von Polizeibehörden des Bundes oder der Länder im Reichsbürgerspektrum aktiv sind oder sich diesem Spektrum zugehörig fühlen? Im Bereich der Bundespolizei gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Polizeivollzugsbeamte Mitglieder einer der in der Antwort zu Frage 6 aufgeführten Gruppierungen sind. Allerdings liegen Erkenntnisse zu zwei Beamten der Bundespolizei vor, die Anhänger von Ideologien sind, welche Überschneidungen mit dem Gedankengut des Reichsbürgerspektrums aufweisen. In beiden Fällen sind Disziplinarklageverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis anhängig. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 14. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Zugehörigkeit zum Reichsbürgerspektrum für vereinbar mit dem Beamtenstatus? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fällen. Im Übrigen wird auf die Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue, die das Bundeskabinett am 19. Mai 1976 beschlossen und am 17. Januar 1979 bekräftigt hat, sowie den Beschluss vom 8. November 1978 zum verfassungsrechtlichen Rahmen für die Verfassungstreueprüfung im öffentlichen Dienst verwiesen. 15. Welche Stellung nimmt die Reichsbürgerbewegung nach Kenntnis der Bundesregierung im rechtsextremen Spektrum ein, und wie ist das Verhalten anderer rechtsextremer Akteure dieser Strömung gegenüber? Die „Kommissarische Reichsregierungen“, die für sich einen eigenen Regierungsanspruch reklamieren, finden im rechtsextremistischen Spektrum eher wenig Resonanz . Dennoch liegen im Einzelfall personelle Überschneidungen zwischen „klassischen“ rechtsextremistischen Strukturen und der Reichsbürgerszene vor. 16. Inwieweit beteiligten sich Angehörige des Reichsbürgerspektrums während der letzten zwei Jahre an fremden- bzw. flüchtlingsfeindlichen Protesten? Nach vorliegenden Erkenntnissen nehmen Angehörige der sogenannten Reichsbürgerszene auch an asyl- und flüchtlingsfeindlichen Protesten teil. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Inwieweit sind der Bundesregierung antisemitische, islamfeindliche und fremdenfeindliche Äußerungen von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung bekannt? Seit dem Jahr 2015 verbreitet die sogenannte NGvP über ihre Internetpräsenz zwischenzeitlich rund dreißig „Volksaufklärungsschriften“, die eine durchgehend aggressiv-hetzerische Diktion aufweisen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 6 und 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9161 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Inwieweit sind der Bundesregierung Kontakte zwischen der Reichsbürgerbewegung und Pegida-Bewegung (sowohl der von der Bundesregierung als rechtsextrem oder rechtsextrem beeinflusst eingeschätzten Pegida-Strömungen als auch der nach Ansicht der Bundesregierung nicht unter diese Kategorie fallenden Pegida-Strömungen wie etwa der Dresdner Pegida und Leipziger Legida) bekannt, und welcher Art sind diese Kontakte? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu aktiven Kontakten der „Reichsbürgerbewegung“ zur PEGIDA-Bewegung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Inwieweit sind der Bundesregierung Kontakte zwischen der Reichsbürgerbewegung und HoGeSa-Bewegung bzw. ihren Nachfolgestrukturen bekannt, und welcher Art sind diese Kontakte? Zu aktiven Kontakten zwischen der „Reichsbürgerbewegung“ und der „HoGeSa- Bewegung“ liegen keine Erkenntnisse vor. Bei einzelnen Veranstaltungen, wie die Demonstration in Berlin zum Thema „Merkel muss weg“ im Jahr 2015, sollen Pressemeldungen zufolge Personen beider Spektren anwesend gewesen sein. 20. Inwieweit sind der Bundesregierung Kontakte zwischen der Reichsbürgerbewegung und der Alternative für Deutschland bekannt, und welcher Art sind diese Kontakte? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 21. Welche Kontakte zwischen dem Reichsbürger-Spektrum und rechtsextremen oder neonazistischen Parteien und Organisationen oder herausragenden Einzelpersonen aus dem rechtsextremen und neonazistischen Spektrum sind der Bundesregierung bekannt? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 22. Inwieweit waren Angehörige des Reichsbürgerspektrums nach Kenntnis der Bundesregierung in politisch motivierte Gewaltakte verwickelt? Die Zugehörigkeit zu Organisationen ist kein meldepflichtiger Tatbestand des KPMD-PMK. Eine automatisierte Auswertung zum Begriff „Reichsbürger“ ist somit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 23. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Radikalisierung einzelner Angehöriger des Reichsbürgerspektrums oder von Teilen der Bewegung hin zu gewaltsamen oder terroristischen Handlungen nach dem Vorbild des NSU oder des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. Grundsätzlich kann die Ausübung – auch exzessiver – Gewalt durch radikalisierte Einzeltäter nicht ausgeschlossen werden. 24. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen- oder Sprengstofffunde bei Anhängern der Reichsbürgerbewegung? Bezüglich Verstöße gegen das WaffG und das SprengG wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9161 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine vom brandenburgischen Landesamt für Verfassungsschutz festgestellte Affinität des Reichsbürgerspektrums zu Waffen? Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Waffenaffinität im rechtsextremistischen Spektrum liegt eine Affinität des sogenannten Reichsbürgerspektrums zu Waffen nahe, Weiterführende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 26. Gibt es von Seiten der Bundesregierung konkrete Schulungen, Informationsmaterialien , Weisungen oder Ratschläge für Bundesbehörden zum Umgang mit Angehörigen des Reichsbürgerspektrums, und wenn ja, welche? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Landesjustizverwaltungen für den Bereich des internationalen und europäischen Zivilprozessrechts über die „Malta-Masche“ und über die Apostillierung von Urkunden , die Erklärungen aus dem Umfeld der sogenannten Reichsbürger zum Gegenstand haben (z. B. Bestehen nicht-existenter Staatsangehörigkeiten), informiert . Nach Auffassung des BMJV kann die „Malta-Masche“ aus rechtlichen Gründen nicht zum Erfolg führen. Bei Anträgen auf Erteilung einer Apostille auf „Reichsbürger“-Urkunden ist es im Ergebnis angezeigt, von der Erteilung einer Apostille abzusehen. Die Bundeszollverwaltung hat bereits mit Erlass des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2014 durch Übermittlung eines Informationsschreibens der Landesdirektion Sachsen vom 18. Juni 2013 allgemeine Hinweise zum Umgang mit „Reichsbürgern“ gegeben. Die Generalzolldirektion hat weiterführende Handlungsempfehlungen insbesondere zum Umgang mit fiktiven Schadensersatzforderungen gegeben. Hierbei wurde auch die „Malta-Masche“ eingehend thematisiert. Gleichzeitig erfolgten weitere Hinweise auf das durch das Land Brandenburg herausgegebene Handbuch „Reichsbürger“ (https://publikationen.sachsen.de/bdb/ artikel/25143) sowie auf die Broschüre: „Wir sind wieder da – Die Reichsbürger “, die durch die Amadeu-Antonio-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung publiziert worden ist (www.amadeu-antoniostiftung .de/aktuelles/2014/wir-sind-wieder-da-die-gefaehrlichen-reichsbürger). Die Phänomenbereiche Rechts- und Linksextremismus werden umfassend im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei thematisiert. Bereits im Rahmen der Laufbahnausbildung werden die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten unter anderem im Rahmen der politischen Bildung, im Staats- und Verfassungsrecht und in der Thematik „Politischer Extremismus“ für die Einsatzbewältigung umfassend qualifiziert. Weiterführend werden verschiedene, am konkreten Bedarf ausgerichtete, Fortbildungsmaßnahmen angeboten – auch unter Nutzung von externen Anbietern. Berührungspunkte mit Angehörigen der „Reichsbürgerbewegung“ oder Ähnliches ergeben sich im polizeilichen Einsatz im Rahmen von Personenkontrollen. Hierbei werden zum Identitätsnachweis zum Teil Fantasiedokumente vorgelegt. Entsprechende Erkenntnisse fließen in die Aus- und Fortbildung ein. Darüber hinaus sind der Bundesregierung folgende Veröffentlichungen der Verfassungsschutzbehörden bekannt: „Die Reichsbürgerbewegung“ – Infoflyer (Herausgeber: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung Verfassungsschutz, www.berlin.de) Brandenburg: „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (www.verfassungsschutz. brandenburg.de) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9161 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sachsen-Anhalt: „Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt (www.2.sachsen-anhalt.de) Landesamt für Verfassungsschutz Hessen: „Umgang mit „Reichsregierungen“ und „Reichsbürgern“ (Hilfestellungen im Umgang mit Rechtsextremismus; https://lfv.hessen.de) Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung: „Reichsbürger “ – Ein Handbuch. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) setzt sich mit den „Reichsbürgern “ in unterschiedlichen Bildungsangeboten auseinander. So wird das Thema in Webvideoformaten und im Online-Dossier Rechtsextremismus aufgegriffen und wird Gegenstand einer Fachtagung zum gegenwärtigen Rechtsextremismus sein. 27. Welche Schulungen, Informationsmaterialien, Weisungen oder Ratschläge von Landesregierungen für Landes- und kommunale Behörden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben mehrere Landesregierungen Informationsmaterialien erstellt bzw. Weisungen für ihre Geschäftsbereiche erlassen, die sich mit dem Verhalten der „Reichsbürger“ beschäftigen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28. Wann, inwieweit und in welchem Rahmen hat sich die Bundesregierung bislang mit der sogenannten Malta-Masche, also von Angehörigen des Reichsbürgerspektrums bei maltesische Gerichten veranlassten Schuldtiteln gegen Behörden bzw. Behördenvertreter in Deutschland befasst, und zu welchem Schluss im Umgang mit dieser Problematik ist die Bundesregierung dabei gekommen? Die Bundesregierung hat bereits im März 2015 die Länder zur „Malta-Masche“ informiert. Mit den zuständigen US-Behörden konnte im April 2015 eine Lösung zur Löschung der rechtsmissbräuchlichen Eintragungen von erfundenen Mahnungen der „Reichsbürger“ gegen deutsche Amtsträger in das UCC-Register in den USA vereinbart werden. Darüber hinaus wurde die Thematik mehrfach auf der jährlich stattfindenden Tagung der Zivilrechtshilfereferentinnen und -referenten erörtert. Auf internationaler Ebene hat sich die Bundesregierung im Mai 2015 an das Außenministerium Maltas gewandt und auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Informationen zu der „Malta-Masche“ wurden im Juli 2015 auch den anderen EU-Mitgliedstaaten über das Europäische justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) bekannt gemacht. Die ergriffenen Maßnahmen haben den Missbrauch der europäischen justiziellen Instrumente effektiv verhindert, nach Kenntnis der Bundesregierung ist auf Malta kein einziges (vereinfachtes) Verfahren zur Bestätigung eines von einem Angehörigen des „Reichsbürgerspektrums“ erfundenen Schuldtitels gegen einen Landes - oder Bundesbediensteten aufgenommen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9161 29. Inwieweit waren die sogenannten Reichsbürger bislang Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), und zu welchen Schlussfolgerungen gelangte die Bundesregierung aus diesen Befassungen ? Einzelsachverhalte und auch allgemeine Lagevorträge mit Bezug zur „Reichsbürger -Thematik“ waren mehrfach Gegenstand im „Gemeinsamen Extremismus-/ Terrorismusabwehrzentrums-rechts“ (GETZ-R). Die Vertreter der am GETZ-R beteiligten Behörden sind sich nach Einschätzung der Bunderegierung der „Reichsbürgerproblematik“ bewusst und entsprechend sensibilisiert. 30. Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung welche Gruppierungen und Strömungen des Reichsbürgerspektrums ? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Verfassungsschutzberichte der Länder , zum Beispiel von Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333