Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9167 18. Wahlperiode 13.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8787 – Innenpolitische Lage im Tschad und die Rolle der internationalen Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Präsidentschaftswahlen im April 2016 im Tschad wurden laut Medienberichten (vgl. Le Monde vom 29. und 30. April 2016) und Berichten von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen Grundrechte im Hinblick auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit massiv eigeschränkt. Unter anderem wurden vor der Wahl führende Aktivistinnen und Aktivisten der Zivilgesellschaft festgenommen und verurteilt. Kurz nach der Präsidentschaftswahl verschwanden darüber hinaus Soldaten und Sicherheitskräfte. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und deren Vertreterinnen und Vertreter werden seit der Verkündung des Wahlergebnisses in besonderem Maße überwacht und bedroht. Das betrifft insbesondere die Verteidiger und Verteidigerinnen der verurteilten Aktivistinnen und Aktivisten und die Familien der vermissten Soldaten und Sicherheitskräfte; aber auch andere Organisationen , die beispielsweise im Kontext von Landraub und Schutz vor Gewalt arbeiten sind bedroht. Die Bedrohungen zeigen sich u.a. in militärischer Präsenz und Drohgebärden vor Privathäusern. Die individuelle Mobilität und Kommunikationswege wie Internetzugänge und Telefonanschlüsse werden willkürlich eingeschränkt . Der Tschad ist laut dem Human Development Index das viertärmste Land der Erde und gleichzeitig ein wichtiges Aufnahmeland, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Sudan. Laut dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) leben insgesamt ca. 380 000 Flüchtlinge im Land. Der Tschad leidet besonders an der Unterfinanzierung der humanitären Bedarfe von Seiten der internationalen Gemeinschaft. Die Finanzierung für die Bedarfe des UN- HCR im Tschad sind erst zu 16 Prozent (Stand: 17. Mai 2016) und die des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) erst zu 15 Prozent (Stand: 30. April 2016) gedeckt. Das Welternährungsprogramm musste die Rationen in den letzten Jahren aufgrund von kontinuierlichen Finanzierungskürzungen immer weiter reduzieren. Der Welthunger-Index 2015 führt den Tschad nach der Zentralafrikanischen Republik als am stärksten von Hunger betroffenes Land. 34 Prozent der Bevölkerung ist unterernährt, die Sterblichkeitsrate bei Kindern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode unter fünf Jahren liegt bei 15 Prozent und 39 Prozent der Kinder unter fünf Jahren zeigen Wachstumsverzögerungen. Der Tschad ist im Zuge der Maßnahmen zum Grenz- und Migrationsmanagement stärker in den Fokus der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gerückt . Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) führt u. a. Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Auswärtigen Amts und der Europäischen Union im Tschad durch. Diese Projekte finden laut GIZ in den Bereichen Grenzschutz , Stärkung der Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen, gute Regierungsführung , Friedenssicherung und Konfliktprävention und ländliche Entwicklung statt. 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die strafrechtlichen Verfahren gegen die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer, Céline Namadji und Dr. Albissaty Salhe Alazam, die unmittelbar vor der Präsidentschaftswahl im April 2016 festgenommen und zwischenzeitlich zu vier Monaten auf Bewährung wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ verurteilt wurden (Le Monde vom 29. und 30. April 2016)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Céline Narmadji am 24. März 2016 festgenommen. Am 4. April 2016 wurde auch Dr. Albissaty Saleh Allazam verhaftet . Seit der Festnahme waren die Beschuldigten im Am Sinene-Gefängnis in N’Djamena inhaftiert. Am 7. April 2016 begann der Prozess vor dem Tribunal de Grande Instance in N’Djamena, die Anklage lautete auf Störung der öffentlichen Ordnung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Am 14. April 2016 wurden Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Céline Narmadji zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt und freigelassen. Am 18. April 2016 erging das gleiche Urteil für Dr. Albissaty Salhe Alazam, der ebenfalls nach dem Urteilsspruch freigelassen wurde. Das Berufungsverfahren konnte nach Auskunft von Delphine K. Djiraibe, Anwältin aller Betroffenen, aus verfahrenstechnischen Gründen noch nicht eingeleitet werden. Voraussichtlich Anfang Juli sollen die Berufungsunterlagen beim zuständigen Gericht eingehen. Etwa zwei Wochen später könnte die Anhörung zur Frage der Zulassung der Berufung stattfinden. 2. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um auf die Rechtsstaatlichkeit der in Frage 1 genannten Verfahren zu drängen? Die in N’Djamena vertretenen EU-Mitgliedstaaten (Frankreich und Deutschland) und die EU-Delegation haben im Rahmen des Politischen Dialogs gemäß Art. 8 Cotonou-Vertrag zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und der tschadischen Regierung am 24. März 2016 ihre Besorgnis über die Entwicklungen zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung drängte hierbei auf die Beachtung von Rechtsstaatlichkeit im Prozessverfahren, woraufhin die tschadische Regierung einen fairen, rechtsstaatlichen Prozess zusicherte. In einer gemeinsamen lokalen Erklärung der EU und der vor Ort vertretenen Mitgliedstaaten, appellierten diese am 8. April 2016 für ein transparentes und faires Gerichtsverfahren sowie die Wiederaufnahme des Dialogs mit allen politischen Akteuren. Der Text der Erklärung findet sich unter: http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2016/160408_tchad_ declaration-locale_ue_fr.htm. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9167 Die deutsche Botschaft N’Djamena hat das Strafverfahren von Beginn an eng begleitet und die Inhaftierten am Vortag des Prozessbeginns zusammen mit Vertretern der EU und der Botschaft Frankreichs in der Haftanstalt besucht. Die Botschaft entsandte außerdem einen Vertreter zur Prozessbeobachtung am 7. April 2016 und steht im engen Kontakt mit der Verteidigerin, Delphine K. Djiraibe, mit der sich Botschaftsvertreter zuletzt am 28. Juni 2016 getroffen haben. Die Bemühungen vor Ort wurden von Gesprächen des Beauftragten des Auswärtigen Amtes für Subsahara-Afrika mit dem tschadischen Botschafter in Berlin flankiert. 3. Geht die Bundesregierung bei den in Frage 1 genannten Fällen von rechtsstaatlichen Verfahren aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens im bisherigen Prozess eingehalten: Der Angeklagte wird vor Gericht von einer unabhängigen Anwältin vertreten, das Gerichtsverfahren wird grundsätzlich öffentlich geführt. Diese Einschätzung stützt sich unter anderem auf die Aussagen der Anwältin, Frau Djiraibe, Auskünfte der EU Delegation sowie auf die durch Prozessbeobachtung der deutschen Botschaft gewonnene Erkenntnisse . 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen der Verurteilten ein, durch Widerspruch gegen das Urteil einen Freispruch zu erhalten, und wird der tschadischen Regierung von Seiten Deutschlands und der Europäischen Union deutlich gemacht, dass das Widerspruchsverfahren von den europäischen Partnern genau beobachtet wird? Zum Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens kann die Bundesregierung keine Einschätzung treffen. Deutschland, Frankreich und die EU werden auch ein mögliches Berufungsverfahren beobachten, wie der tschadischen Regierung auch aus dem politischen Dialog bekannt ist. 5. Sieht die Bundesregierung das in Frage 1 genannte Urteil als Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums im Tschad? a) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Einschätzung ? Eine abschließende Einschätzung kann erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens getroffen werden. 6. Inwieweit arbeitet die deutsche Botschaft im Tschad mit der EU-Delegation bei der Prozessbeobachtung in diesem Fall zusammen? Die Abstimmung zwischen der deutschen Botschaft und EU-Delegation ist eng. Das gemeinsame Vorgehen wird in regelmäßigen Treffen der EU-Delegation mit den Leiterinnen und Leitern der Vertretungen der Mitgliedsstaaten sowie in bilateralen Zusammenkünften abgestimmt. Auch der politische Dialog mit dem Tschad gemäß Art. 8 Cotonou-Vertrag erfolgt in enger Zusammenarbeit. Der Haftbesuch sowie die Prozessbeobachtung wurden gemeinsam durchgeführt. Es besteht ein intensiver Austausch von Informationen über den Prozess und die betroffenen Zivilgesellschaftsakteure. Auch der gemeinsamen lokalen Erklärung vom 8. April 2016 ging eine enge Abstimmung voraus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie setzt sich die Bundesregierung für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Tschad ein? Die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Strukturen ist regelmäßig Thema bilateraler Gespräche, so zuletzt beim Gespräch von Bundesaußenminister Dr. Frank- Walter Steinmeier mit dem Außenminister des Tschad in Berlin am 28. Juni 2016 sowie des Politischen Dialogs gemäß Artikel 8 Cotonou-Vertrag zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und der tschadischen Regierung. Die Bundesregierung unterstützt mit ihren Beiträgen an die EU eine umfassende Reform des Polizeisektors („Projet d'appui à la réforme des forces de sécurité intérieure au Tchad“ – PAFSI) sowie eine Reform der Gerichtsbarkeit im Tschad, unter anderem mit dem EU-Programm „Justizreform“ (Projet d’appui à la justice au Tchad – PRAJUST). Mit diesem Projekt wirkt die EU im Bereich der Entwicklung eines neuen tschadischen Strafgesetzbuches auf rechtstaatliche Inhalte hin, darunter auch die grundsätzliche Abschaffung der Todesstrafe, Einfügung der Straftatbestände zu Genozid-Gräueltaten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie des Verbots von Frühehen und Genitalverstümmelung. Bei einem hochrangigen Arbeitstreffen der EU mit der Nationalversammlung des Tschad unter Vorsitz des Präsidenten der Nationalversammlung am 28. Juni 2016, an dem auch Vertreter der deutschen und französischen Botschaft teilnahmen , betonte die EU die rechtsstaatlichen Reformgrundsätze nachdrücklich und stellte insbesondere heraus, dass die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Zivilgesellschaft kontinuierliche Priorität der Zusammenarbeit seien. 8. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auch innerhalb der Europäischen Union dafür ein, den Schutz der Zivilgesellschaft im Tschad nachdrücklich einzufordern? Deutschland ist neben Frankreich als einziger EU-Mitgliedstaat mit einer Botschaft in N’Djamena vertreten und setzt sich auch innerhalb der EU regelmäßig für die Rechtsstaatsentwicklung und die Unterstützung der Zivilgesellschaft im Tschad ein. So teilt Deutschland regelmäßig Erkenntnisse über die Entwicklungen im Tschad mit seinen EU-Partnern und nimmt im Rahmen der Ratsarbeitsgruppensitzungen Stellung. Die Bundesregierung forderte so zum Beispiel bei der Ratsarbeitsgruppensitzung am 14. April 2016, dass die EU sich im Tschad für einen offenen und inklusiven Dialog der tschadischen Regierung mit Opposition und Zivilgesellschaft einsetzt. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt die Bundesregierung gezielt zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger. Unter den fünf Förderschwerpunkten der EIDHR-Verordnung für den Zeitraum 2014 bis 2020 sind Demokratieförderung und Förderung der Menschenrechte und von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern. Über das Programm besteht die Möglichkeit, regierungsunabhängig konkrete Maßnahmen mit der Zivilgesellschaft in den Partnerländern zu vereinbaren. Im EIDHR-Aktionsprogramm 2016/2017 sind auch entsprechende Maßnahmen für die Zivilgesellschaftsförderung im Tschad vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9167 9. Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung Frankreichs an die tschadische Regierung, das Verschwinden von Soldaten und Sicherheitskräften kurz nach der Präsidentschaftswahl aufzuklären (Anfrage eines Sprechers des französischen Außenministeriums vom 12. Mai 2016)? 10. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine Unterstützung eben dieser Aufforderung durch die Europäische Union ein? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat das Thema der vermissten Soldaten bei vielfältigen Gelegenheiten angesprochen, so auch im Rahmen der Gespräche des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums der Verteidigung, Dr. Ralf Brauksiepe, in N’Djamena am 4. und 5. Mai 2016. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe hat am 13. Mai 2016 zudem erklärt: „Die Berichte von Menschenrechtsorganisationen über das Verschwinden von Angehörigen der Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl im April erfüllen mich mit Sorge. Ich hoffe, dass die Untersuchung durch die tschadischen Behörden zu einer schnellen und umfassenden Aufklärung führt“. Auch in der EU-Ratsarbeitsgruppensitzung am 19. April 2016 drückte die Bundesregierung ihre Besorgnis über die Vorgänge aus und forderte, dass sich die EU für Aufklärung einsetzt. 11. Inwieweit wird die Bundesregierung die Aufklärung des Verschwindens der Soldaten und Sicherheitskräfte begleiten und beobachten? Neben der regelmäßigen Thematisierung der Vorkommnisse gegenüber der tschadischen Regierung (siehe auch die Antwort zu Frage 9) hält die deutsche Botschaft N’Djamena engen Kontakt zur Menschenrechtsorganisation „Ligue Tchadienne des Droits de l’homme“ sowie zur tschadischen Anwältin Delphine K. Djiraibe, die die Familien der vermissten Soldaten unterstützt. Frau Djiraibe traf am 4. Mai 2016 in Berlin zudem mit dem Beauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara-Afrika zusammen. 12. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der Europäischen Union, um Vertreterinnen und Vertreter von Amnesty International und der Ligue Tchadienne des Droits de l’Homme (LTDH), die sich mit den Veröffentlichungen in der Sache der verschwundenen Soldaten und Sicherheitskräfte Repressionen aussetzen, zu schützen? 13. Trifft die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der Europäischen Union Maßnahmen, um gegebenenfalls die Quellen von Amnesty International und der LTDH zu schützen, sollten diese bei Bekanntwerden gefährdet werden? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Die deutsche Botschaft unterhält engen Kontakt zu den genannten Menschenrechtsorganisationen , unter anderem auch mit dem Generalsekretär der „Ligue Tchadienne de Droits de l’Homme (LTDH)“ und den Menschenrechtsaktivisten Djeralar Miankeol und Celine Narmadji sowie deren Anwälten. Auch die EU steht im intensiven, regelmäßigen Dialog, um die Menschenrechtsorganisationen in ihren Bedürfnissen zu unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Präsidentschaftswahlen im Tschad? a) Handelte es sich aus Sicht der Bundesregierung um freie und geheime Wahlen? Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Wähler erstmals biometrisch registriert . Neben dem amtierenden Präsidenten Déby stellten sich 13 Oppositionskandidaten zur Wahl und präsentierten ihre Programme in öffentlichen Werbekampagnen und mit eigenen TV-und Radiosendezeiten. Im Großteil der Wahllokale gab es Wahlkabinen. Gleichwohl waren Unzulänglichkeiten in der Wahlvorbereitung und -durchführung festzustellen, etwa hinsichtlich der Transparenz der Wahlkommission oder auch der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Wahlkampagne des Präsidenten. Zehn Prozent der Wahllokale erfüllten nicht die notwendigen Kriterien (unter anderem hinsichtlich Erreichbarkeit und Ausstattung). Zu dieser Einschätzung gelangten auch die EU-Wahlexperten, die die Wahlvorbereitung und -durchführung beobachtet hatten. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gewalttätigen Zwischenfällen ? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu gewalttätigen Zwischenfällen . c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Unregelmäßigkeiten? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung waren trotz biometrischer Erfassung der Wähler vor der Wahl nicht alle Wahlbüros mit sogenannten Wähler-Kits ausgestattet , um einen biometrischen Abgleich mit den Wählerlisten vorzunehmen. Einzelne Wahlbüros öffneten erst Stunden nach Beginn der Wahl. Die Stimmauszählung vollzog sich nicht überall transparent. In einzelnen Wahlkreisen war das Auszählungsergebnis fragwürdig. Zu einer entsprechenden Einschätzung gelangten auch die EU-Wahlexperten. d) Inwieweit fließt das Verschwinden von Militärs, die nicht Präsident Idriss Déby gewählt haben sollen, in die Bewertung der Wahlen und des Wahlergebnisses der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 im Tschad ein? Eine abschließende Bewertung kann noch nicht vorgenommen werden, da die Untersuchung durch die tschadischen Behörden noch andauert. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die seit der Präsidentschaftswahl zunehmende Bedrohung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, die sich u. a. in militärischer Präsenz und Drohgebärden vor Privathäusern, Unterbrechungen des Internetzugangs und des Telefonnetzes sowie Einschränkung der Mobilität äußert? Die Bundesregierung ist angesichts dieser Entwicklung besorgt. Sie sieht die Menschen- und Grundrechtssituation im Tschad als defizitär an, mahnt die tschadische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte und engagiert sich für diese in der Zusammenarbeit mit dem Tschad. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9167 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um solchen Restriktionen zu begegnen? Die Bundesregierung fordert in allen Gesprächen mit der tschadischen Seite einen inklusiven politischer Dialog und die Wahrung der Menschen- und Grundrechte ein (auch bei EU-Demarchen; Gesprächen der Botschaft, dem Politischen Dialog gemäß Artikel 8 Cotonou-Vertrag oder bei bilaterale Gesprächen, etwa anlässlich des Besuches des Beauftragten des Auswärtigen Amtes für Subsahara-Afrika im März 2016, im Rahmen der Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums der Verteidigung Dr. Ralf Brauksiepe nach N’Djamena und dem Besuch des tschadischen Außenministers in Berlin am 28. Juni 2016). 17. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Tschad für die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ein? Die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern bilden die Grundlage für den Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechtsverteidiger im Tschad. Als Beispiel für das Vorgehen der Bundesregierung entlang der EU-Leitlinien ist der Fall des tschadischen Menschrechtsaktivisten Djeralar Miankeol zu nennen, der am 15. Juni 2015 inhaftiert wurde. Die Bundesregierung setzte sich gegenüber der tschadischen Regierung erfolgreich für die medizinische Versorgung des erkrankten Aktivisten und seine Freilassung am 28. Juli 2015 ein. 18. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EU-Delegation zusammen, um im Tschad die EU- Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern umzusetzen? Die EU-Vertreter vor Ort stimmen sich bei Menschenrechtsverletzungen im Tschad stets eng ab, etwa im Rahmen gemeinsamer Demarchen (wie anlässlich der Aufhebung des Moratoriums der Todesstrafe im Juli 2015 oder nach der erfolgten Hinrichtung von mutmaßlichen Boko Haram-Terroristen im Oktober 2015). Auch im Rahmen von EU-Programmen zur Unterstützung von Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten kooperiert die Bundesregierung eng mit ihren europäischen Partnern und pflegt den steten Kontakt, die umgehende Unterstützung in eiligen Bedrohungsfällen und den gemeinsamen Dialog mit Menschenrechtsorganisationen . 19. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern bei weiterer Gefährdung und einer sich zuspitzenden Lage zu gewährleisten? Die Bundesregierung steht über die deutsche Botschaft in N’Djamena in engem Kontakt zu Menschenrechtsorganisationen und im fortwährenden Dialog mit der EU und anderen EU-Mitgliedsstaaten. Der EU-Delegation steht ein Budget von etwa zwölf Mio. Euro zur Verfügung, um auf unterschiedliche Bedrohungsszenarien auch sehr kurzfristig reagieren zu können (darunter auch Evakuierung). Die deutsche Botschaft nimmt regelmäßig am EU-Dialog mit Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen teil. Die deutsche Botschaft achtet bei Zwischenfällen und insbesondere im Falle von etwaigen Verhaftungen auf die Einhaltung von rechtsstaatlichem Gerichtsverfahren, unter anderem durch Prozessbeobachtung , Haftbesuche und im Bedarfsfall Hilfestellung bei anwaltlicher Vertretung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie bewertet die Bundesregierung die mangelnden Fortschritte im Tschad im Bereich gute Regierungsführung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung stimmt mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) darin überein, dass der Tschad Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda macht. EU-Projekte im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zielen auf die Behebung gleichwohl noch bestehender Defizite und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und Evaluierung. 21. Welche Maßnahmen werden und wurden von der Europäischen Union und der Bundesregierung im Tschad in den letzten drei Jahren unterstützt (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)? Es wird auf die beigefügte Anlage (Übersichtstabelle) verwiesen. 22. Welche Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung wurden im Zuge des Valletta-Gipfels und der allgemeinen „Fluchtursachenbekämpfung “ in den letzten zwei Jahren neu aufgelegt oder sind zurzeit in Planung (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen des Valletta-Aktionsplanes bisher folgende Maßnahmen für den Tschad beschlossen: Maßnahme Finanzierungs-instrument Volumen (Mio. €) Durchführung/Partner Geplante Laufzeit Projet de soutien à l’insertion socio -professionnelle des jeunes tchadiens en situation de vulnérabilité EUTF 10,3 Durchführung: AFD (Frankreich) Partner: u.a. NRO Essor 2016 – 2020 Résilience et Emploi au lac Tchad EUTF 27 Durchführung: u.a. Oxfam, Action Contre la Faim, Care Partner: u.a. Comités régionaux d’action, Wasserministerium 2016 – 2020 Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation Pacifique au Tchad (PRCPT) EUTF 18 Durchführung: GIZ Partner: u.a. Ministerium für Planung und Internationale Kooperation, Kommunen 2016 – 2019 Programme de réponse aux risques de contagion au Tchad de la crise en République centrafricaine IcSP (l’instrument contribuant à la Stabilité et la Paix) 12 Partner: u.a. GIZ, UNICEF, FAO, IOM bis Mitte 2016 Programme d'appui à la résilience, à la sécurité et à la prévention du terrorisme au Tchad II IcSP 8 Partner: u.a. COGINTA, UNDOC ab 2016 18 Monate Programme d'Appui Structurant de Développement Pastoral (PAS- TOR – Tchad) 11. EEF 20 Partner: tschadische Regier-ung 2015- 2020 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9167 Maßnahme Finanzierungs-instrument Volumen (Mio. €) Durchführung/Partner Geplante Laufzeit Regionalvorhaben: GAR-SI SAHEL (Groupes d’Action Rapides – Surveillance et Intervention au Sahel) EUTF 41,6 Durchführung: FIIAPP (Spanien) sowie z.T. Frankreich, Italien, Portugal Partner: Sahel G5 2016 – 2020 Regionalvorhaben: Appui à la coopération régionale des pays du G5 et au Collège Sahélien de sécurité EUTF 7 Durchführung: u.a. CIVI- POL Conseil (Frankreich) Partner: Sahel G5 2016 – 2018 Regionalvorhaben : Support to the strengthening of police information systems in the broader West Africa region (WAPSIS) EUTF 5 Durchführung: Interpol Partner: ECOWAS, WAPCCO, Sahel G5 2016 – 2018 23. Inwiefern dienen diese Maßnahmen der Deckung der humanitären und entwicklungsrelevanten Bedarfe der Bevölkerung? Die im Rahmen des EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) bewilligten Vorhaben sind in Übereinstimmung mit dem Einrichtungsbeschluss des Fonds von besonderem entwicklungspolitischem und im überwiegenden Teil auch von humanitärem Nutzen. 24. Welche Projekte werden von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung konkret in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung umgesetzt (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)? Die Projektmaßnahmen der Länderkomponente Tschad im überregionalen GIZ Polizeiprogramm Afrika zielen darauf ab, die nationalen Polizeistrukturen mittel- bis langfristig zu befähigen, die Sicherheitslage im eigenen Lande durch den Aufbau von entsprechenden Kapazitäten zu verbessern und damit auch zur krisenpräventiven Stabilisierung der Region beizutragen. Es wird keine militärische Ausrüstung bereitgestellt. Das aktuell ausgeschriebene EU-Programm „Projet d'appui à la réforme des forces de sécurité intérieure au Tchad (PAFSI)“ des 11. EEF zielt auf Ausbildung von Polizeikräften einschließlich der Vermittlung eines Verhaltenskodex ab, um die Zusammenarbeit zwischen Zivilbevölkerung und Polizei zu verbessern. Waffen werden nicht bereitgestellt, Ausrüstungsgegenstände umfassen Helme, Boote und Kraftfahrzeuge. 25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere die Kooperation in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung nicht für weitere staatliche Repressionen genutzt wird? Das vom Auswärtigen Amt geförderte und von der GIZ implementierte Polizeiprogramm Afrika unterstützt innerhalb der tschadischen Polizei den Aufbau und die Stärkung der erst vor sechs Jahren eingerichteten Abteilung „Ein- und Auswanderung “ (Direction Immigration/Emigration, DIE). Ihr Mandat beschränkt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich bislang auf die Kontrolle der Grenzübergänge am Flughafen in N’Djamena und am Grenzübergang N‘Gueli-Kousseri zu Kamerun. Ziel der Zusammenarbeit mit der Grenzpolizei ist die Einführung von transparenten und internationalen Standards entsprechenden Verfahren, die Machtmissbrauch und Willkür an Grenzübergängen eindämmen sollen. Im Rahmen dieser internationalen Standards werden menschenrechtliche Prinzipien im Umgang mit der Bevölkerung vermittelt. Die GIZ wie auch die deutsche Botschaft in N’Djamena überwachen die standardkonforme Umsetzung des Programms sehr eng. 26. Wie, von wem, und in welchen zeitlichen Abständen wird überprüft, dass eine solche Zweckentfremdung nicht stattfindet? Die tschadische Regierung ist um erhöhte Transparenz der Sicherheitskräfte bemüht und hat vor diesem Hintergrund ein interministerielles Gremium (Conseil National de Sécurité Intérieure, CNSI) eingerichtet. Das Gremium ist dem Präsidenten unterstellt und soll unter anderem über die Regel- und Gesetzeskonformität der Einsätze von Sicherheitskräften wachen. Auf deutscher Seite stehen die Mitarbeiter des GIZ Polizeiprogramms in engem Austausch mit den Direktoren der verschiedenen Abteilungen der Polizei. Die Unterstützung der „Direction Immigration / Emigration“ im Rahmen von Ausund Weiterbildungsmaßnahmen bietet einen guten Einblick in die Arbeit der Grenzpolizei vor Ort. Die deutsche Botschaft steht ebenfalls in engem Austausch mit anderen Gebern. Die Programme werden regelmäßig evaluiert und es erfolgt ein zeitnahes Monitoring . Weiterhin finden im Rahmen des PAFSI alle drei Monate Treffen zwischen EU, Durchführungsorganisation, NGOs, Zivilgesellschaft und tschadischer Polizei statt, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig ansprechen und justieren zu können. 27. Inwieweit spielen für die Bundesregierung bei der Kooperation mit dem Tschad innerafrikanische Fluchtbewegungen und Fluchtbewegungen aus und durch den Tschad in Richtung Europa eine Rolle, wenn es darum geht, Kritik an der menschenrechtlichen Situation im Tschad zu üben, und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen? Die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Unterstützung der Aufnahmegemeinden für Flüchtlinge stehen im Fokus der Übergangshilfe-Vorhaben. Auch im Rahmen der zivilen Krisenprävention ist Fluchtursachenbekämpfung zentrales Thema, wobei die menschenrechtliche Situation im Tschad als wichtiges Kriterium in die Bewertung für die Weiterführung von Projekten miteinfließt. 28. Inwieweit spielt für die Bundesregierung bei der Kooperation mit dem Tschad die Bereitschaft der Regierung sich an internationalen Militäreinsätzen wie in Mali zu beteiligen eine Rolle, wenn es darum geht, Kritik an der menschenrechtlichen Situation im Tschad zu üben, und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen? Die Bundesregierung begrüßt den Einsatz des Tschads für Frieden und Sicherheit in der Region. Deutschland und der Tschad teilen das Interesse an der Stabilisierung Malis. Die Bewertung der menschenrechtlichen Situation wie auch die Reaktion der Bundesregierung auf Verstöße gegen Menschen- und Grundrechte im Tschad bleiben unberührt von Beteiligungen des Tschad an internationalen Militäreinsätzen wie etwa in Mali. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9167 29. Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung in den Bereichen gute Regierungsführung, Friedenssicherung und Konfliktprävention zusammen? Politischer Träger der Übergangshilfe-Maßnahmen ist das Planungsministerium, (Ministère du Plan et de la Prospective; ehemals Ministère du Plan et de la Coopération Internationale). Auf regionaler, kantonaler und Dorfebene wird mit staatlichen Organisationen zusammengearbeitet (zum Beispiel Comité Regional d’Action (CRA), Comité Départemental d’Action (CDA), Office National de Développement Rural (ONDR) und weitere). Aufgrund erheblicher institutioneller Schwächen dieser Akteure findet eine intensive Kooperation mit nationalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) statt. Eine besondere Stellung nehmen in dieser Unterstützungsarbeit kantonale Entwicklungskomitees sowie traditionelle Autoritäten (chef de canton, chef de village) ein, die sich um die Implementierung von lokalen Entwicklungsplänen bemühen. Des Weiteren werden Aktivitäten zur Konfliktprävention und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Süden des Tschads mit der NRO Avocats Sans Frontières Belgien durchgeführt. Im Rahmen von Basisqualifizierungen von Jugendlichen in den Bereichen Landwirtschaft , Handwerk und Kleingewerbe sowie Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppierungen bei der eigenständigen, gewaltfreien und nachhaltigen Bearbeitung von Konflikten wird mit folgenden NRO zusammengearbeitet: ACRA (internationale NRO) CESADEP (Cellule d’Etudes, de Soutien et d’Action pour le Développement et la Paix, nationale NRO) UP (Université Populaire, nationale NRO) MMT (Maison de Médias du Tchad, nationale NRO) BCI (Bureau Consult International) Association des autorités coutumières et traditionnelles du Tchad (ACTT) Plateforme interreligieuse au Tchad Centre Culturel Nicodem (regionales Jugendzentrum) ILOD (Instances Locales d’Orientation et de Décision). Auch die von der Bundesregierung unterstützten humanitären Maßnahmen etwa von CARE und Help enthalten konfliktpräventive Maßnahmen für Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinden. Im Rahmen der zivilen Krisenprävention wird in den Bereichen gute Regierungsführung , Friedenssicherung und Konfliktprävention derzeit zusammen mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Refugee Education Trust gearbeitet. 30. Setzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft vornehmlich auf regierungsferne Zusammenarbeit, um die Unterstützung autoritärer Strukturen zu vermeiden? a) Wenn nein, warum nicht? In bestimmten Themenbereichen (ländliche Entwicklung, Ressourcenschutz, Ernährungssicherung , Konfliktprävention) wird vornehmlich mit zivilgesellschaftlichen Akteuren kooperiert, die über eine teilweise größere Expertise verfügen als staatliche Stellen und in den zum Teil schwer zugänglichen Gebieten des Tschad Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einsatzfähig sind. Humanitäre Hilfe und Übergangshilfevorhaben werden zielgruppennah (auf Mikro- oder Mesoebene) umgesetzt und unterstützen damit besonders betroffene und benachteiligte Personen und Gruppen. Zum Polizeiprogramm Afrika wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32 verwiesen. b) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass durch die staatliche Zusammenarbeit die Möglichkeiten der tschadischen Regierung verstärkt Repressalien auszuüben nicht gefördert werden? Mit den staatlichen Institutionen wird themenbezogen eng zusammengearbeitet. Die Verwendung von zur Verfügung gestellten Materialien wird begleitet und dokumentiert. Eine Zweckentfremdung der Unterstützungsleistungen zur Nutzung repressiver Methoden konnte in der Vergangenheit nicht beobachtet werden. 31. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung, und inwieweit profitiert die Bevölkerung und die engagierte Zivilgesellschaft von diesen Fortschritten ? In den vergangenen Jahren wurden insbesondere die Kriminalpolizei und Kriminaltechnik im Tschad unterstützt. Beide Polizeistrukturen spielten vor einem Jahr bei der Aufklärung der von Boko Haram verübten Attentate in der Hauptstadt N’Djamena eine maßgebliche Rolle. Die erfolgreiche Spurensicherung an den Tatorten führte zur Festnahme von Tatverdächtigen. Die Ermittlungserfolge trugen dazu bei, dass die Bevölkerung nach vergleichsweise kurzer Zeit wieder zu ihrem gewohnten Alltag zurückkehren konnte. Weiter unterstützt das Polizeiprogramm den Aufbau von dezentralen Strukturen der Kriminalpolizei. Die Unterstützung des Aufbaus von Polizeistrukturen außerhalb der Hauptstadt ist ein wichtiger Schritt zu verbesserter Bürgernähe und Serviceorientierung und soll künftig ermöglichen, dass sich die Bevölkerung bei Kriminaldelikten direkt an Polizeistellen vor Ort wenden kann. Die vom Polizeiprogramm Afrika unterstützten Aus- und Weiterbildungen in unterschiedlichen Bereichen der Polizeiarbeit zielen, wie auch das von der EU unterstützte PAFSI- Reformprogramm, auf eine bessere Beachtung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Konformität mit internationalen Standards der Polizeiarbeit. Diese Ausrichtung wird durch die parlamentarische Verabschiedung einer Ausbildungsrichtlinie für die Polizei unterstrichen. Die am 15. Juni 2016 durch den tschadischen Präsidenten erfolgte Verabschiedung eines mit EU-Beratung erarbeiteten Ethik-Codes für die Polizei stellt eine weitere positive Entwicklung dar. Die Verabschiedung unterstreicht den Willen der tschadischen Regierung, den Polizeiapparat mit dem Ziel der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten einer rechtsstaatlichen Polizei zu reformieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9167 32. Hält die Bundesregierung eine Kooperation mit der tschadischen Regierung in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzmanagement vor dem Hintergrund der Bedrohung der Zivilgesellschaft im Tschad für zielführend? a) Wenn ja, warum? Und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dennoch rechtsstaatliche Grundprinzipien gewahrt bleiben? Ziel einer Zusammenarbeit in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherheit ist die Verbesserung der Professionalität und rechtsstaatlichen Ausrichtung der tschadischen Polizei, um sie zu befähigen, ihre Schutz- und Sicherheitsaufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger entsprechend internationaler Standards wahrzunehmen. Eine funktionstüchtige und rechtsstaatlich kontrollierte zivile Polizei ist auch eine Grundvoraussetzung für die Arbeit einer kritischen Zivilgesellschaft, deren Rechte durch die Polizei geschützt werden. Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Aufgabe ist es erforderlich, dass die Polizei über eine Basisinfrastruktur verfügt und ein entsprechender rechtlicher Rahmen die Voraussetzungen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Polizeiinstitutionen schafft. Die Unterstützungsmaßnahmen des GIZ-Polizeiprogramms stärken rechtsstaatliche Grundsätze und zielen darauf ab, Rechenschaftspflicht und die Beachtung von Menschenrechten in der Polizeiarbeit weiter zu fördern. b) Wenn nein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen? Sollte sich die Zusammenarbeit in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherheit im Tschad als nicht zielführend für die Bevölkerung erweisen und die Wahrung rechtsstaatlicher Grundprinzipien nicht umgesetzt werden können, behält sich die Bundesregierung vor, die Unterstützung des tschadischen Polizeisektors einzustellen. 33. Was unternimmt die Bundesregierung, um, insbesondere bei Projekten im Bereich ländliche Entwicklung und Landwirtschaft, das zivilgesellschaftliche Engagement im Bereich Landrechte zu ermöglichen, und wie schätzt die Bundesregierung diesbezüglich die Handlungsspielräume der tschadischen Zivilgesellschaft ein? In den Übergangshilfevorhaben ist Ernährungssicherung ein wesentliches Element , um durch entsprechende Verbesserung die Vulnerabilität der Bevölkerung zu reduzieren und ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu stärken. Der Bau von effizienter Infrastruktur, die Unterstützung ländlicher Haushalte bei der Anwendung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsmethoden sowie die Förderung der Selbstorganisation der Bevölkerung im Rahmen von Infrastrukturkomitees tragen zur Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Ernährungssicherheit ist gebunden an Landnutzungskonzepte, die wiederum mit der Landrechtsfrage einhergehen, die Teil der aktuellen politischen Diskussion im Tschad ist. Die Landnutzungskonzepte (Ackerbau, nomadische Weidewirtschaft und Viehzucht) werden von der Mehrzahl der lokalen und regionalen Akteure als konfliktverschärfend eingeschätzt. Die GIZ unterstützt ihre zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen in ihren Bemühungen und Plädoyers, Klärung bei den verantwortlichen staatlichen Institutionen einzufordern. Fehlende Katas- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ter und damit ungeklärte Eigentumsverhältnisse, massive Landkäufe durch ausländische Ölfirmen und die zunehmend konkurrierenden Landnutzungskonzepte bedingen eine überaus komplexe Problemsituation, deren Lösung eine enorme Herausforderung ist. 34. Laut Welthunger-Index 2015 ist die Hungersituation im Tschad nach der Zentralafrikanischen Republik am gravierendsten; welche Beiträge haben die Bundesregierung und die Europäische Union in den letzten beiden Jahren zur Deckung der humanitären Bedarfe im Tschad geleistet? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. Die Bundesregierung hat Programme der Humanitären Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen , darunter CARE, Help. Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sowie der VN (UNHCR, WFP), im Jahr 2015 und besonders auch 2016 vor dem Hintergrund der Krise im Tschadseegebiet finanziell unterstützt. Nahrungsmittelsicherheit ist ein Schwerpunkt der geförderten Programme. Die Fördersumme beträgt insgesamt über acht Mio. Euro. Der integrierte Ansatz der Übergangshilfe (Katastrophenrisikomanagement, Landwirtschaft /Ernährungssicherung, Infrastruktur und Strukturbildung/ Konfliktbearbeitung ) trägt zur Bekämpfung des Hungers besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9167 Anlage 1 – Übersicht Von der Bundesregierung unterstützte Maßnahmen im Tschad in den vergangenen drei Jahren: Jahr Ressort, Durchführungs-organisation Projekttitel Mittelvolumen (2013)- 2014 AA (Stabilisierung/ Konfliktnachsorge) International Organisation for Migration Psychological Capacity Building for Health and Social Service Providers 500.000 Euro (2013)- 2016 AA (Stabilisierung/ Konfliktnachsorge) GIZ Tschad Länderkomponente im überregionalen Polizeiprogramm Afrika 2.300.000 Euro 2015 AA (Stabilisierung/ Konfliktnachsorge) Botschaft N´Djamena und REJIPADET Kampagne der friedlichen Koexistenz zwischen ehemaligen tschad. Rückkehrern sowie Flüchtlingen aus der Zentralafrikanischen Republik im Süden des Tschad 8.000 Euro 2016- 2017 AA (Stabilisierung/ Konfliktnachsorge) Refugee Education Trust Working for peaceful communities in and around the refugee camps in Southern Chad through effective youth engagement (Phase I) 998.490 Euro (2013)- 2014 AA Humanitäre Hilfe Help e.V. Sicherstellung der Wasserversorgung des Flüchtlingslagers Am Nabak für Flüchtlinge und lokale Anwohner im Osten des Tschads 510.000 Euro (2013)- 2014 AA Humanitäre Hilfe CARE Deutschland Verbesserung der Wasserversorgung und hygienischen Verhältnisse in den Flüchtlingslagern Dosseye (in Gore) und Belom (in Maro) und in den Transitlagern in Gore und Doyaba (Sarh). 500.000 Euro 2014 AA Humanitäre Hilfe UNHCR Berufliche Ausbildung für Flüchtlinge 1 Mio. Euro 2014- 2015 AA Humanitäre Hilfe Help e.V. Wasser- und Sanitärmaßnahmen (WASH) für sudanesische Flüchtlinge und Anrainergemeinden des Flüchtlingslagers Am Nabak 263.000 EuroR 2014 AA Humanitäre Hilfe UNHCR Hilfe für Binnenvertriebene in der Zentralafrikanischen Republik und Flüchtlinge in Kamerun, Tschad, Kongo und DR Kongo 1 Mio. Euro 2014 AA Humanitäre Hilfe World Food Programme Nahrungsmittelnothilfe im Rahmen der Emergency Operation 2 Mio. Euro 2014 AA Humanitäre Hilfe World Food Programme Unterstützung des humanitären Flugdienstes UNHAS in Tschad 500.000 Euro 2014 AA Humanitäre Hilfe OCHA Förderung der Koordinierung humanitärer Hilfe /OCHA-Landesbüro Tschad 1 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Ressort, Durchführungs-organisation Projekttitel Mittelvolumen 2015 AA Humanitäre Hilfe CARE Deutschland Hilfe für zentralafrikanische Flüchtlinge in den Bereichen WASH, Notunterkünfte, Nothilfegüter und Traumabewältigung 500.000 Euro 2015 AA Humanitäre Hilfe UNHCR Schutz- und Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Trinkwasser für sudanesische und zentralafrikanische Flüchtlinge in Tschad 1 Mio. Euro 2015- 2016 AA Humanitäre Hilfe Ärzte ohne Grenzen Med. Versorgung für gefährdete Malaria-Patienten. 500.000 EuroR 2015 AA Humanitäre Hilfe World Food Programme Nahrungsmittelnothilfe für Rückkehrer in den südlichen Tschad 2 Mio. Euro 2016 AA Humanitäre Hilfe Help e.V. Nahrungsmittelhilfe, Non-Food- Items und Existenzsicherung für von Boko Haram betroffene tschadische intern Vertriebene und Rückkehrer in der Region Tschadsee 1.427.000 Euro 2016 AA Humanitäre Hilfe IKRK Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen gemäß dem IKRK Emergency Appeal 2016 2 Mio. Euro 2016 AA Humanitäre Hilfe Ärzte ohne Grenzen Medizinische Versorgung gefährdeter Malaria Patienten 500.000 Euro 2016- 2017 AA Humanitäre Hilfe CARE Deutschland Hilfsgüter und Gesundheitsversorgung für Boko Haram-Flüchtlinge , Binnenvertriebene und Gastgemeinden 665.000 Euro 2016- 2018 AA Humanitäre Hilfe Oxfam Deutschland Ernährungssicherung in Süd-/ Zentraltschad 990.000 Euro 2016- 2018 AA Humanitäre Hilfe Oxfam Deutschland WASH, Ernährungssicherung und Schutz für Binnenvertriebene . 2,25 Mio. Euro 2016 AA Humanitäre Hilfe UNHCR Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Tschad 2 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9167 (2013)- 2016 BMZ GIZ Katastrophenvorsorge zur Ernährungssicherung im Tschad 2,8 Mio. Euro (2013)- 2016 BMZ HELP e. V. Präventive Sicherung und Verbesserung der limitierten Wasserreserven in der Provinz Kobe, Wadi Fira, Ost-Tschad, zur Vermeidung von Dürrekatastrophen 1,4 Mio. Euro 2014- 2016 BMZ UNHCR Stärkung der Selbsthilfekräfte von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden im Tschad 2,3 Mio. Euro 2014- 2017 BMZ GIZ Integration von Flüchtlingen und Verbesserung der Ernährungssicherheit von ansässiger Bevölkerung und Flüchtlingen in der osttschadischen Region Quaddai 3,7 Mio. Euro 2016- 2019 BMZ HELP e. V. Maßnahmen der essentiellen Wasserversorgung im Ost-Tschad und zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge in die regionalen Strukturen 1,7 Mio. Euro 2016- 2019 BMZ GIZ Katastrophenrisikomanagement und Ernährungssicherung zur Erhöhung der Resilienz im Tschad / Sila II 5 Mio. Euro 2016- 2019 BMZ CARE Deutschland- Luxemburg e. V. Unterstützung zur Integration / Resilienz Stärkung der Rückkehr für nachhaltigen Frieden im Süd-Tschad 2,2 Mio. Euro Regionale Maßnahmen der Bundesregierung, von denen unter anderem auch der Tschad profitiert: Jahr Ressort Durchführungsorganisation Projekttitel Mittelvolumen 1. (2005)- 2018 2. + 3. 2014- 2018 BMZ GIZ Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken 1. Regionale Unterstützung der Zentralafrikanischen Waldkommission (COMIFAC) 2. Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa 3. Umsetzung von Access and Benefit Sharing in den COMIFAC-Mitgliedsländern 23,7 Mio. Euro (2007)- 2017 BMZ GIZ Stärkung von Governance im Rohstoffsektor Zentralafrikas (REMAP-CEMAC) 5 Mio. Euro (2011)- 2018 BMZ GIZ Organisationsberatung der Tschadseebeckenkommission (CBLT) 3,5 Mio. Euro (2013)- 2015 BMZ GIZ Stärkung nationaler Polizeistrukturen 2,25 Mio. Euro (2013)- 2017 BMZ GIZ Good Financial Governance in Afrika (GFG) 18,7 Mio. Euro (2013)- 2018 BMZ GIZ Anpassung an den Klimawandel im Tschadseebecken 3 Mio. Euro 2015– 2017 BMZ GIZ Minderung der Krisenanfälligkeit: Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden (Überregional) 5,4 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9167 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Seitens der EU wurden in den letzten drei Jahren folgende Maßnahmen im Tschad unterstützt: Beschluss Kommission Projektbezeichnung Mittelvolumen 17.06.2013 AMCC au Tchad – Adaptation aux effets du changement climatique et développement des énergies renouvelables 8 Mio. Euro 08.11.2013 Projet d'Appui au Secteur du Déminage au Tchad (PADEMIN) 5 Mio. Euro 21.08.2014 Adoption d'une mesure d'aide exceptionnelle relevant de l'IcSP en faveur d'un Programme de réponse aux risques de contagion au Tchad de la crise en République centrafricaine 14 Mio. Euro 22.05.2015 Appui à l'Ordonnateur National du Tchad 5,2 Mio. Euro April und Juni 2015 Résilience et Emploi au lac Tchad (RESTE) 27 Mio. Euro April und Juni 2015 Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation Pacifique au Tchad (PRCPT) 18 Mio. Euro April und Juni 2015 Projet de soutien à l’insertion socio-professionnelle des jeunes tchadiens en situation de vulnérabilité 10,3 Mio. Euro 28.07.2015 Société civile: dynamiques et concertation pour la gouvernance au Tchad 12 Mio. Euro 28.07.2015 Programme d'Appui Structurant de Développement Pastoral (PASTOR – Tchad) 20 Mio. Euro 28.07.2015 Facilité de Coopération Technique 4 Mio. Euro 28.07.2015 Projet d’appui à la justice au Tchad- Phase 2 (PRAJUST 2) 15 Mio. Euro 10.11.2015 Programme d'Appui à la Consolidation de l'Etat - République tchadienne 22 Mio. Euro 11.11.2015 Programme d'appui à la résilience, à la sécurité et à la prévention du terrorisme au Tchad 8 Mio. Euro April/ Juni 2015 Résilience et Emploi au lac Tchad (RESTE) 27 Mio. Euro April/ Juni 2015 Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation Pacifique au Tchad (PRCPT) 18 Mio. Euro April/ Juni 2015 Projet de soutien à l’insertion socio-professionnelle des jeunes tchadiens en situation de vulnérabilité 10,3 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333