Deutscher Bundestag Drucksache 18/917 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Martina Renner, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/716 – Sogenannte Gefährder und Relevante Personen in den Dateien des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem „Bericht des Innenministeriums Baden-Württemberg zu Bezügen des NSU nach Baden-Württemberg“ (www.baden-wuerttemberg.de/ fileadmin/redaktion/dateien/PDF/BERICHT_zu_Bez%C3%BCgen_des_NSU_ nach_BW.pdf, S. 146 f.) vom 12. Februar 2014 wurde im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) als Teil des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) eine „AG Personenpotenzial “ als Arbeitsgruppe mit dem Ziel, „einen Gesamtüberblick über das nachrichtendienstlich und polizeilich bekannte rechtsextremistische und rechtsterroristische Gefährdungspotenzial in Deutschland oder mit Bezug zu Deutschland zu erhalten, um zielgerichtet operative Maßnahmen einzuleiten [,eingerichtet]. Darüber hinaus soll der ständige Prozess zur Erkennung und Kategorisierung von Personenpotenzialen initiiert und koordiniert werden. […] Im Januar 2014 wurde die Vorstellung aller Gefährder und Relevanten Personen aller Bundesländer abgeschlossen. Aktuell wird den LKÄ und Verfassungsschutzämtern die Gesamtliste zur Verfügung gestellt“. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 29. Januar 2014, Bundestagsdrucksache 18/385, Seite 5, ausgeführt, ist die Bundesregierung bestrebt, dass die Sicherheitsbehörden diejenigen Personen generell kennen und im Blick haben, von denen ein mögliches Gefährdungspotenzial ausgeht bzw. ausgehen könnte. Dies wird im Rahmen der föderalen Zuständigkeitsverteilung und unter Beachtung des Trennungsgebotes durch einen intensiven Informationsaustausch von Polizeien und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und im Gemeinsamen Extremismus- und TerrorismusabwehrDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. März 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zentrum (GETZ) insbesondere in den jeweiligen phänomenologischen Arbeitsgruppen zum Personenpotenzial sichergestellt. Für den Bereich des Rechtsextremismus und der rechtsmotivierten politischen Kriminalität erfolgt dies in der sog. AG Personenpotenziale im „Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus“ (GAR). Drucksache 18/917 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Sitzungen der AG Personenpotenziale stehen grundsätzlich allen am GAR beteiligten Behörden offen. Der jeweilige Teilnehmerkreis der Sitzungen richtet sich an dem jeweiligen Thema aus (polizeispezifisch, länderspezifisch usw.). Grundsätzlich ist hierbei auch der Generalbundesanwalt als Teilnehmer des GAR, soweit fachlich geboten, in die Sitzungen der AG Personenpotenziale eingebunden . Gegenstand der Arbeit der AG Personenpotenziale ist der Abgleich sowie die Zusammenführung von Erkenntnissen und Bewertungen über verdächtige Personen , zur Identifizierung von Strukturen/Netzwerken bzw. von potenziellen Tätern/Tätergruppierungen. Der Austausch bezieht sämtliche Personen mit ein, von denen nach Einschätzung der beteiligten Behörden ein mögliches Gefährdungspotenzial ausgeht/ausgehen könnte. Der Austausch erfolgt jeweils im Rahmen der Zuständigkeit der beteiligten Behörden . Den beteiligten Bundesbehörden kommt hierbei in der Regel die Funktion zu, die Erkenntnisse der Landesbehörden zu ergänzen. Bei dem erörterten Personenpotential handelt es sich primär um Personen, über die bereits Erkenntnisse bei den Sicherheitsbehörden vorliegen und die den Behörden schon seit längerem bekannt sind. Die hierbei zugrunde gelegten Informationen stammen aus den unterschiedlichsten Erkenntnisquellen, darunter auch Maßnahmen zur zielgerichteten Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten sowie zur Informationsbeschaffung über Einzelpersonen im Rahmen rechtsextremistischer Bestrebungen . Für die Polizeibehörden sind dabei Personen relevant, die die Voraussetzung einer Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ erfüllen (zur Definition der Begrifflichkeiten vgl. Bundestagsdrucksache 16/3570, Seite 6, und Bundestagsdrucksache 17/5136, Seite 3 ff.). Die Bewertung des verfassungsschutzseitig gefährdungsrelevanten Personenpotenzials erfolgt nach im Verfassungsschutzverbund entwickelten Indikatoren, zu denen z. B. Hinweise auf gefährdungsrelevante Ankündigungen, Gruppenbildungen , Vorbereitungshandlungen sowie Waffenbeschaffungen oder Beschaffungen anderer Tatmittel gehören. Eine polizeiliche Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ bzw. eine Kategorisierung durch den Verfassungsschutzverbund obliegt den zuständigen Landesbehörden. Die Bundessicherheitsbehörden unterstützen hierbei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. 1. Wie sind die Kategorien „Gefährder“ und „Relevante Personen“ für die Dateien des Bundes und der Länder definiert und voneinander abgegrenzt? Die Definitionen für die Kategorien „Gefährder“ und „relevante Personen“ wurden in Abstimmung mit den Länderpolizeien in dem zuständigem Gremium (Kommission Staatsschutz) bundeseinheitlich festgelegt. Wegen der Definition der Begriffe wird auf die Bundestagsdrucksache 16/3570, Seite 6, und Bundestagsdrucksache 17/5136, Seite 3 ff., Bezug genommen. 2. Welche Behörden sind in den Arbeitsgruppen „Gefährder“ und „Relevante Personen“ vertreten, und auf welche Dateien des Bundes und der Länder hatten oder haben die Gruppen Zugriff zur Erstellung der Listen? Und inwiefern sind Staatsanwaltschaften aus Bund und Ländern in die Arbeit einbezogen? Im Rahmen des „Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus“ (GAR) existieren keine Arbeitsgruppen „Gefährder“ und „Relevante Personen“. Sofern die Frage die Arbeitsgruppe (AG) „Personen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/917 potenziale“ im GAR zum Gegenstand hat, vgl. hierzu die Vorbemerkung der Bundesregierung. Das Gefährderprogramm bestand bereits vor der Einrichtung des GAR. Die Zusammenführung der Personen, die von den Länderpolizeien als „Gefährder“ bzw. „Relevante Personen“ eingestuft sind, erfolgt im Rahmen der Zentralstellenzuständigkeit beim Bundeskriminalamt (BKA); eine Rückkoppelung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ) erfolgt halbjährlich. Die im GAR vertretenen Behörden des Bundes und der Länder haben im Rahmen ihrer bestehenden Zuständigkeiten Zugriff auf die Dateien ihrer jeweiligen Behörden bzw. auf die Verbundanwendungen, bspw. die Rechtsextremismusdatei (RED). Eine gesonderte GAR-Datei existiert nicht. 3. Welche operativen Maßnahmen wurden seit Existenz der „AG Personenpotenzial “ dort „zielgerichtet“ mit welchen Ergebnissen eingeleitet? In Sitzungen der AG Personenpotenziale werden keine operativen Maßnahmen beschlossen (vgl. zu den in der AG Personenpotenziale erörterten Inhalten die Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Durchführung von operativen Maßnahmen in Bezug auf als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestufte Personen obliegt den zuständigen Polizeidienststellen und wird von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. 4. Wie viele Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik „Gefährder “ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, Datum der Zulieferung, Geschlecht aufschlüsseln)? 5. Wie viele Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, Datum der Zulieferung, Geschlecht aufschlüsseln)? 6. Wie viele wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern , verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht aufschlüsseln )? 7. Wie viele wegen Organisationsdelikten verurteilte Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial “ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht aufschlüsseln)? 8. Wie viele wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial “ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht aufschlüsseln)? 9. Wie viele wegen Organisationsdelikten verurteilte Personen sind mit Stand vom Januar 2014 unter der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial “ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden (bitte nach Bundesländern, verurteiltes Delikt, Datum der Verurteilung, Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen im Sinne der Fragestellung betrug mit Stand vom 21. Februar 2014, 127 Personen (13 Gefährder und Drucksache 18/917 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 114 Relevante Personen). Da Ein- und Ausstufungen terminunabhängig ganzjährig durch die zuständigen Länderpolizeien in eigener Verantwortung vorgenommen werden, verändern sich diese Zahlen laufend und sind daher nur eine Momentaufnahme. Im Hinblick auf die meist nur ein- oder zweistelligen Zahlen würde die von den Fragestellern geforderte Aufschlüsselung nach Ländern, Datum der Zulieferung , Geschlecht, Verurteilung usw. – soweit sie der Bundesregierung überhaupt vorliegen – selbst in anonymisierter Form dazu führen, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar würden. Hierdurch würde nicht nur präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet: So lassen sich bspw. mit Hilfe einer einfachen Google-Abfrage allein unter Angabe von „§ 129a Strafgesetzbuch (StGB)“ und entsprechender Daten zur Verurteilung bereits unter den ersten Treffern problemlos einschlägige Personen individualisieren. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit einerseits die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern/Relevanten Personen und die daran geknüpften spezifischen gefährderrelevanten Maßnahmen offenbart würden, so dass sich die Betroffenen den Maßnahmen ggf. entziehen könnten. Die Maßnahmen würden demnach leerlaufen. Andererseits könnte das Bekanntwerden des Personenkreises bzw. individueller Betroffener auch dazu führen, dass diese in ihren Persönlichkeitsrechten oder sogar an Leib und Leben verletzt werden könnten. Letzteres steht insbesondere dann zu befürchten, wenn die Betroffenen aufgrund ihrer Gefährdereigenschaft oder ihrer Eigenschaft als Relevante Personen, das heißt unter Umständen nur Kontakt- und Begleitpersonen von Gefährdern, zur Zielscheibe von Angriffen in Folge eines mittlerweile verbreiteten sog. Outings werden könnten. Aus den genannten Gründen können daher zu den in Frage stehenden Gefährdern und Relevanten Personen keine detaillierten Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier daher – nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange – das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen bei der polizeilichen Gefahrenabwehr und zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen zurück. 10. Anhand welcher Kriterien treffen die Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden die Auswahl für die Meldung einer Person für die Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial “ des im GETZ eingegliederten GAR? 11. Anhand welcher Kriterien treffen die Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden die Auswahl für die Meldung einer Person für die Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Entscheidung über eine Einstufung als Gefährder oder Relevante Person obliegt den Länderpolizeien. Die Definitionen wurden in Abstimmung mit den Länderpolizeien bundesweit festgelegt (vgl. hierzu die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/917 12. Wie viele der 13 Tatverdächtigen im Fall des Überfalls auf eine Festgesellschaft im Gemeindesaal von Ballstädt (Thüringen) vom 8./9. Februar 2014, über die es laut einem Bericht der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ vom 17. Februar 2014 heißt, dass unter den Tatverdächtigen u. a. ein vorbestrafter Neonazi sei (vgl. www.thueringer-allgemeine.de/startseite/ detail/-/specific/Erster-Haftbefehl-nach-brutalem-Neonazi-Ueberfall-inBallstaedt -655057197), waren vor dem Überfall in der Rubrik „Gefährder “ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? 13. Wie viele der 13 Tatverdächtigen im Fall des Überfalls auf eine Festgesellschaft im Gemeindesaal von Ballstädt (Thüringen) am 8./9. Februar 2014 waren vor dem Überfall in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet, und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? 14. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in Bernburg (Sachsen-Anhalt) vom 21. September 2013 waren vor dem Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet (vgl. u. a. „Prozessbeginn nach brutalen Nazi-Angriff in Bernburg“ von Frank Jansen auf http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/02/18/prozessbeginn -nach-brutalem-nazi-angriff-in-bernburg_15200)? 15. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in Bernburg (Sachsen-Anhalt) am 21. September 2013 sind nach dem Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden, und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet? 16. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in Bernburg (Sachsen-Anhalt) am 21. September 2013 waren vor dem Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet? 17. Wie viele der neun Angeklagten vor dem Landgericht Magdeburg im Fall des Angriffs auf einen türkischstämmigen Imbissbesitzer am Bahnhof in Bernburg (Sachsen-Anhalt) am 21. September 2013 sind nach dem Angriff auf den Imbissbesitzer in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden, und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet? 18. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern) von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt wurde, sind vor dem Angriff in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet gewesen (vgl. „Tod auf dem Tänzelfest“ in der taz.die tageszeitung vom 22. Juli 2013, www.taz.de/!120425/)? 19. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern) von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt wurde, sind vor dem Angriff in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial “ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet gewesen? Drucksache 18/917 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern) von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt wurde, sind nach dem Angriff in der Rubrik „Relevante Personen“ bei der „AG Personenpotenzial“ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden, und wann wurden sie dort erstmals von welcher Stelle gemeldet (vgl. „Tod auf dem Tänzelfest“ in der taz.die tageszeitung vom 22. Juli 2013, http://www.taz.de/!120425/)? 21. Wie viele der Angeklagten vor dem Landgericht Kempten im Fall des getöteten 36-jährigen Kasachen, der am 18. Juli 2013 in Kaufbeuren (Bayern) von mehreren Männern aus der Thüringer Neonaziszene zu Tode geprügelt wurde, sind nach dem Angriff in der Rubrik „Gefährder“ bei der „AG Personenpotenzial “ des im GETZ eingegliederten GAR gemeldet worden, und wann wurden sie dort erstmals gemeldet? Die Fragen 12 bis 21 werden gemeinsam beantwortet. Bei den in den Fragen 12 und 13 genannten Sachverhalten handelt es sich um laufende Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Der Bundesregierung obliegt es aufgrund der föderalen verfassungsmäßigen Ordnung grundsätzlich nicht, zu den Inhalten und zu dem Umfang von Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, die von den Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass es sich bei den in den Fragen 14 bis 21 genannten Sachverhalten um laufende Strafverfahren handelt. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelaspekten eines laufenden Strafverfahrens vor deutschen Gerichten , da die rechtsprechende Gewalt nach Artikel 92 des Grundgesetzes – GG – den Richtern anvertraut ist und die Stellungnahme zu laufenden Verfahren geeignet ist, den Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG) zu gefährden. Zur Begründung, warum zu den Meldungen in der Rubrik „Gefährder“ bei der AG Personenpotenzial des im GETZ eingegliederten GAR keine näheren Angaben gemacht werden können, wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 9 Bezug genommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333