Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9194 18. Wahlperiode 15.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8809 – TTIP - Transparenz und die TTIP-Leaks V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine zentrale Frage in der öffentlichen Debatte um die derzeit geplanten Handelsabkommen ist die Frage nach der Transparenz der Verhandlungen. Diese Verhandlungen liefen nach Auffassung der Fragesteller viel zu lange Zeit fast vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zwar wurden auf massiven Druck der Öffentlichkeit einige Veränderungen vorgenommen. Dennoch bleiben entscheidende Unterlagen der Öffentlichkeit vorenthalten, und auch Abgeordnete können erst seit kurzer Zeit und unter sehr restriktiven Auflagen in diese sogenannten konsolidierten Texte Einsicht nehmen, und Abgeordnete haben nicht die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob ihnen alle Texte tatsächlich und zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt werden. Selbst die Bundesregierung hat zugestanden, dass es keine klaren Kriterien für die Entscheidung gibt, ob ein Text im Leseraum ausgelegt wird oder nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8544). Die am 2. Mai 2016 von Greenpeace veröffentlichten „TTIP Leaks“ haben nach Auffassung der Fragesteller gezeigt, dass es weiterhin nötig ist, mehr Transparenz in die Verhandlungen um TTIP zu bringen. Nur wenn alle Informationen nachvollziehbar und umfassend vorliegen, können Abgeordnete sich überhaupt ein vollständiges Bild über die Pläne machen. Solange solche Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, fehlt es TTIP weiterhin an Transparenz. Wenn ein so derart umfassendes Abkommen wie TTIP das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss, gibt es allen Anlass zur Kritik und zu kritischen Nachfragen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine verbesserte Transparenz in der Handelspolitik und insbesondere in den TTIP-Verhandlungen ein. Die Bundesregierung hat deshalb begrüßt, dass sich die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin der EU mit den USA auf die Möglichkeit verständigt hat, sog. konsolidierte Verhandlungsdokumente, die auch US-Textvorschläge enthalten, in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9194 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Leseräumen in den EU-Mitgliedstaaten bereit zu stellen und diese Dokumente auch Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten zugänglich zu machen. Die Dokumente, die in den Leseräumen einsehbar sind, müssen nach den Vorgaben der Verhandlungsführer vertraulich behandelt werden. Auch wenn die Europäische Kommission die von ihr eingebrachten Textvorschläge regelmäßig veröffentlicht , verfolgen die US-Verhandlungsführer einen anderen Umgang mit ihren eigenen Verhandlungsdokumenten, der vom Verhandlungspartner zu berücksichtigen ist. Aus diesem Grunde sind die konsolidierten Texte nur in Leseräumen und unter den dafür vorgesehen Bedingungen einsehbar und darf der Inhalt der dort eingestellten Texte auch nicht mit Personen geteilt werden, die keine Berechtigung zur Einsichtnahme haben. Die Bundesregierung wird zur Beantwortung der unten aufgeführten Fragen nicht auf unautorisierte Texte und Inhalte aus diesen Texten eingehen, sondern sich jeweils auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Texte stützen und die Position der Bundesregierung zu den jeweiligen Verhandlungsthemen erläutern . Texte im Leseraum 1. Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb es im TTIP-Leseraum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (im Folgenden: TTIP-Leseraum) keinen konsolidierten Text zum Marktzugangsangebot der Europäischen Union (EU) gibt? Marktzugangsangebote der Verhandlungspartner werden nicht in einem konsolidierten Text zusammen gefügt und deshalb auch nicht im TTIP-Leseraum zur Verfügung gestellt. Die Europäische Kommission hat allerdings im Leseraum ein Dokument eingestellt, das die Zollangebote beider Seiten vergleicht. 2. Welche EU-Vorschläge für Annexe in TTIP kennt die Bundesregierung (bitte einzeln auflisten)? Die Bundesregierung hat bislang einen Textvorschlag der Europäischen Kommission zum Sektorannex Arzneimittel erhalten, der von der Europäischen Kommission im Nachgang zur 13. Verhandlungsrunde veröffentlicht wurde und dem Deutschen Bundestag vorliegt. In Vorbereitung der 14. Verhandlungsrunde wurden Vorschläge zu Sektorannexen in den Bereichen Medizinprodukte, Automobil , Maschinenbau, Chemikalien, Kosmetika und Textilien übermittelt, die dem Deutschen Bundestag ebenfalls vorliegen. 3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit November 2015 Fortschritte am konsolidierten Text des Kapitels zu technischen Handelshemmnissen (TBT) gibt? Falls ja, warum gibt es kein Update im Leseraum? 4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit Januar 2016 Fortschritte am konsolidierten Text des Kapitels zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS) gibt? Falls ja, warum gibt es kein Update im Leseraum? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9194 5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit Juni 2015 Fortschritte am konsolidierten Text des Kapitels zum Mechanismus zur Staat-Staat-Streitbeilegung (State to State Dispute Settlement) gibt? Falls ja, warum gibt es dazu kein Update im Leseraum? 6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit Januar 2016 Fortschritte am konsolidierten Text des Kapitels zur öffentlichen Beschaffung gibt? Falls ja, warum gibt es kein Update im Leseraum? 7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit Januar 2016 Fortschritte am konsolidierten Text des Kapitels zur Landwirtschaft gibt? Falls ja, warum gibt es kein Update im Leseraum? Die Fragen 3 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/8052. Die Verhandlungspartner entscheiden darüber, ob und wann ein überarbeiteter konsolidierter Verhandlungstext zu den in den Fragen 3 bis 7 aufgeführten Verhandlungskapiteln im Leseraum eingestellt wird. Die im Leseraum zur Verfügung gestellten ausführlichen Berichte der Europäischen Kommission zum „Tactical State of Play“ zeigen auf, wie die Verhandlungen in den oben genannten einzelnen Bereichen, auch zu einzelnen Texten, voranschreiten . Die Europäische Kommission wird, sofern hierzu mit der US-Seite ein Einvernehmen erzielt wird, weitere, aktualisierte konsolidierte Texte in den Leseräumen zur Verfügung stellen. Zwischenstaatliche regulatorische Kooperation 8. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach im Rahmen von TTIP nicht nur ein zentraler Regulierungsrat im Kapitel zur regulatorischen Kooperation geschaffen werden würde, sowie außerdem auch in vielen Fachkapiteln, (z. B. SPS), Regulierungsräte geschaffen werden würden (vgl. etwa Bericht auf sueddeutsche.de: www.sueddeutsche.de/ wirtschaft/ttip-papiere-ttip-papiere-die-wichtigsten-erkenntnisse-im-ueberblick- 1.2976143)? Die Europäische Kommission hat in ihrem am 21. März 2016 veröffentlichten überarbeiteten Textvorschlag für ein Kapitel zu regulatorischer Zusammenarbeit die Frage eines institutionellen Mechanismus für den Bereich offen gelassen. Die im früheren EU-Textvorschlag enthaltenen Artikel zu einem „Regulatory Cooperation Body“ wurden im überarbeiteten Vorschlag nicht mehr aufgenommen, da institutionelle Fragen zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden sollen. Die Frage, welche Gremien im Rahmen der regulatorischen Zusammenarbeit und im Bereich der Sektoren, für die ggf. spezielle Regelungen getroffen werden, eingerichtet werden könnten, ist bislang offen. Aus Sicht der Bundesregierung sollte der institutionelle Mechanismus im Bereich der regulatorischen Kooperation u. a. so ausgestaltet sein, dass er die Regulierungshoheit umfassend wahrt. Insbesondere sollte das Streitschlichtungskapitel keine Anwendung finden. Regulatorische Kooperation sollte von den jeweils betroffenen Regulierungsbehörden und nur in Bereichen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden. Zudem sollte die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9194 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode regulatorische Kooperation möglichst transparent und unter Einbindung insbesondere auch von Nichtregierungsorganisationen erfolgen. 9. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach im Rahmen der regulatorischen Kooperation in TTIP in sogenannten technischen Arbeitsgruppen auch Interessenvertreter hinzugezogen werden könnten (vgl. etwa Bericht auf welt.de: www.welt.de/politik/ deutschland/article154977554/Was-uns-die-TTIP-Leaks-wirklich-verraten. html)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach auf Vorschlag der USA das wissenschaftsbasierte Prinzip im Kapitel zur horizontalen regulatorischen Kooperation in TTIP verankert werden würde (vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/ wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen dafür ein, dass das in der EU geltende und im EU-Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip umfassend gewahrt wird. Dies ist auch im Verhandlungsmandat der EU so vorgesehen. Die Europäische Kommission hat mehrfach klargestellt, dass das Vorsorgeprinzip nicht zur Disposition gestellt wird. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU im Abschnitt zur Äquivalenz, wonach die importierende Partei am Ende über die Anerkennung des ausländischen Produktes entscheiden kann (vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-211.html)? Die Europäische Kommission hat ihren überarbeiteten Rechtstext zum Kapitel zu regulatorischer Zusammenarbeit am 21. März 2016 veröffentlicht. Dieser Text ist aktuelle Grundlage der Verhandlungen. Die Frage, ob ein Produkt in den USA Zulassungsanforderungen unterworfen ist, die vom Schutzniveau den in der EU geltenden Anforderungen entsprechen und aus diesem Grund als äquivalent einzustufen wären, muss von den dafür im jeweiligen Einzelfall zuständigen europäischen Regulierungsbehörden bewertet werden und nach geltenden europarechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen der USA im Abschnitt zur Äquivalenz, und würde aus Sicht der Bundesregierung dadurch weniger Handlungsspielraum für die importierenden Länder erreicht als durch den entsprechenden EU-Vorschlag (vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die Entscheidung über die Frage, ob ein Importprodukt äquivalenten Anforderungen im Herstellungsstaat unterliegt, von den Regulierungsbehörden desjenigen Landes getroffen werden, in dem das Produkt vermarktet werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9194 13. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach im Rahmen der regulatorischen Kooperation der im SPS-Kapitel genannte Hauptausschuss (Joint Committee) die Kompetenz besitzen könnte, über Veränderung von Annexen zu entscheiden (vgl. etwa Bericht auf n-tv.de: www.n-tv.de/politik/Das-TTIP-Leak-ist-nicht-genug-article176043 86.html)? Die Bundesregierung verweist auf die Vorbemerkung der Bundesregierung. Der EU-Textvorschlag zum SPS-Kapitel wurde am 7. Januar 2015 veröffentlicht. Er enthält keine Regelungen zu einem Hauptausschuss. Solche Regelungen sind in der Regel im institutionellen Kapitel vorgesehen, das bislang noch nicht in die Verhandlungen eingebracht wurde. Das im EU-Textvorschlag zum SPS-Kapitel vorgesehene Joint Management Committee soll u. a. die Möglichkeit erhalten, die Annexe des SPS-Kapitels zu überprüfen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass laut den Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak von TTIP-Dokumenten in TTIP weder Bezug auf die generelle Ausnahmeklausel des GATT (Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen) zur Regulierung des Handels zum Schutz von menschlichem , tierischen oder pflanzlichen Leben oder Gesundheit noch auf das Pariser Klimaschutzabkommen genommen wird bzw. entsprechende Regulierungsvorbehalte nicht aufgeführt sind, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nichtberücksichtigung solcher Vorbehaltsklauseln die Rechtssicherheit von Regulierungsmaßnahmen schwächen? Wenn nein, warum nicht (vgl. etwa Bericht auf sueddeutsche.de: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ttip-papiere-ttip-papiere-die-wichtigstenerkenntnisse -im-ueberblick-1.2976143)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. In den Freihandelsabkommen der EU wird in einem gesonderten Kapitel zu Ausnahmen in der Regel auch auf die Ausnahmeklauseln des GATT verwiesen. Der EU-Textvorschlag für dieses Kapitel wurde bislang noch nicht vorgelegt. Gute Regulierungspraxis 15. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach in TTIP Kriterien für Folgenabschätzungen konkret festgelegt und die Methoden der Folgenabschätzung entsprechend fixiert werden würden (welche Vor- und Nachteile sieht sie, bitte einzeln auflisten; vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der EU-Textvorschlag zur Guten Regulierungspraxis wurde am 21. März 2016 veröffentlicht. Dieser Vorschlag ist Verhandlungsgrundlage für die Europäische Kommission. Der Textvorschlag der EU verweist auf die jeweils in der EU und den USA geltenden Anforderungen und Verfahrensregeln. Er enthält zudem allgemein gehaltene Anforderungen an die Gesetzesfolgenabschätzung, die bereits den in der EU geltenden Vorgaben entsprechen. Dazu gehört etwa das Erfordernis, die Erforderlichkeit einer Regulierungsmaßnahme sowie mögliche Alternativen und die Auswirkung einer Maßnahme auf soziale, wirtschaftliche und Umweltaspekte zu überprüfen und mögliche Vor- und Nachteile abzuwägen. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Textvorschlag der EU ausreichend flexibel ausgestaltet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9194 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge der USA, im Rahmen des Kapitels zur regulatorischen Kooperation eine Evaluation künftiger Regulierung auf ihre möglichen Effekte auf den transatlantischen Handel vorzunehmen , jedoch nicht hinsichtlich anderer Effekte, z. B. Umweltauswirkungen (vergleiche Artikel X:9, Trade Effects; vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Grundlage für die Verhandlungsposition der EU ist der am 21. März veröffentlichte Textvorschlag. Auswirkungen auf den internationalen Handel sind ebenso wie z. B. Umweltauswirkungen einer von vielen verschiedenen Aspekten, die im Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung nach geltenden EU-Vorgaben zu berücksichtigen sind. 17. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach die EU ein Beteiligungsverfahren bei Regulierungsverfahren ähnlich dem US-amerikanischen „notice & comment“ Verfahren einführen würde, und worin lägen aus Sicht der Bundesregierung die Vor- und Nachteile eines solchen (vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/ wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der von der Europäischen Kommission bei den Verhandlungen zugrunde gelegte Textvorschlag enthält den Verweis auf die jeweiligen Regulierungsverfahren und -systeme jeder Seite. Zielsetzung der Verhandlungen ist weder, dass die US-Seite das europäische Regulierungssystem und -verfahren übernimmt, noch dass die EU das in den USA geltende Regulierungssystem und -verfahren übernimmt. 18. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, wonach gemäß des US-Vorschlags Kosten und Nutzen von Regulierungen laufend überprüft werden müssten und damit rechtlich verbindliche Einflussmöglichkeiten für Unternehmen einhergingen (vgl. etwa Bericht auf tagesschau .de: www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, die dem Vorschlag der USA im Rahmen des Kapitels zur regulatorischen Kooperation zum wissenschafts- bzw. risikobasierten Prinzip der Entscheidungsfindung („Decision-making, based on evidence“, Artikel X-14) entspräche , und sieht die Bundesregierung in diesem Vorschlag eine Gefahr für das europäische Vorsorgeprinzip (vgl. etwa Bericht auf tagesschau.de: www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-211.html)? Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9194 20. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass US-Unternehmen durch im Rahmen von TTIP festgeschriebenen Vereinbarungen das Recht erhalten, als Interessenvertreter im Rahmen von europäischen und nationalen Normierungsprozessen in den Mitgliedstaaten der EU eingebunden zu werden? Die Normung ist in Europa und Deutschland – wie in den USA auch – privat organisiert. Die Möglichkeiten der Teilnahme an Normungsverfahren sind in den Regularien des DIN/DKE sowie CEN/CENELEC geregelt. Bei CEN/CENELEC sind die Normungsorganisationen der Mitglieds- und EFTA-Staaten sowie Bewerberstaaten Mitglied. Eine direkte Unternehmensbeteiligung ist nicht vorgesehen . Diese widerspräche dem nationalen Delegationsprinzip, welches besagt, dass die in der europäischen Normung zu vertretenden Standpunkte in nationalen Spiegelausschüssen unter Beteiligung der interessierten Kreise zu erarbeiten sind. Dazu gehört auch die Wirtschaft. Über diesen Weg haben auch US-Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, die Möglichkeit, sich über das nationale Spiegelgremium in die europäische Normung einzubringen. 21. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens Regelungen enthielte, welche US-amerikanischen Interessenvertretern die Einbindung auf EU-Ebene im Rahmen von Normierungsprozessen und Standardsetzungsprozessen ermöglichen würde? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel, wenn der Vertragstext des geplanten TTIP-Abkommens eine wie im von Greenpeace am 1. Mai 2016 veröffentlichten Leak dargestellte Regelung enthielte, die das Europäische Komitee für Normung (CEN) sowie das Europäische Komitee für elektronische Normung (CENELEC) dazu verpflichten würde, im Rahmen von Standardsetzungsprozessen US-amerikanische Stakeholder zu beteiligen, und worin lägen aus Sicht der Bundesregierung Vor- und Nachteile einer solchen Verpflichtung? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Vereinbarungen zur wechselseitigen Anerkennung 23. Verhandelt die Europäische Union im Rahmen der TTIP Verhandlungen mit den USA über Vereinbarungen zur wechselseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreements – MRA)? Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen wird in dem Bereich Arzneimittel über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfergebnissen bei der Inspektion von Betriebsstätten zur Guten Herstellungspraxis („Good manufacturing practices“) verhandelt. Im Dienstleistungsbereich soll es ggf. Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen geben, die allerdings von den jeweiligen Berufsverbänden auszuverhandeln wären. 24. Wird im Rahmen der TTIP-Verhandlungen über eine Aktualisierung des bestehenden Rahmenabkommens für die bestehenden MRA verhandelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist dies nicht der Fall. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9194 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wird darüber verhandelt, MRA im Rahmen von TTIP zu aktualisieren und/ oder in den TTIP-Vertrag zu integrieren, und falls ja, a) welche, mit welcher Zielsetzung, und b) sollen diese durch einen Streitbeilegungsmechanismus (State-to-State) sanktionsbewehrt werden? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Bei Abkommen über die gegenseitige Anerkennung ist Zielsetzung eine Vereinfachung der Produktzulassung oder der Dienstleistungsausübung in solchen Fällen, in denen die Voraussetzung für eine gegenseitige Anerkennung erfüllt sind und im konkreten Anwendungsbereich in den jeweiligen Rechtsordnungen gleichwertige Schutzniveaus erreicht werden. Die Europäische Kommission hat bislang noch keine Vorschläge zu der Frage vorgelegt, ob ggf. einzelne Sektorannexe oder dort vorgesehene Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung unter den Streitbeilegungsmechanismus Staat-Staat fallen sollen. 26. Verhandelt die EU mit den USA über neue MRA bzw. neue Geltungsbereiche bestehender MRA im Rahmen von TTIP? Auf die Antworten zu den Fragen 23 und 25 wird verwiesen. 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten für eine TTIP-Einigung bzw. für ein MRA im Bereich Gentechnik vor dem Hintergrund, dass im US- Kongress die Auffassung besteht, in der EU bestünden „nicht wissenschaftsbasierte regulative (Handels)Barrieren“ (https://correctiv.org/recherchen/ ttip/blog/2016/05/01/us-senat-im-dienst-der-agrarlobby/), die zu beseitigen seien, während das EU-Verhandlungsmandat eine strikte Beibehaltung des bestehenden Regulierungsniveaus einschließlich des Vorsorgeprinzips beinhaltet ? Eine Vereinbarung über gegenseitige Anerkennung im Bereich der Gentechnik ist nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen 28. Wie bewertet die Bundesregierung den EU-Vorschlag, dass jene Grenzwerte für Rückstände von den Vertragsparteien übernommen werden sollten, die dem Kodex Alimentarius entsprechen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bestimmte Grenzwerte in der EU deutlich strenger sind (vgl. zum Beispiel für Glyphosat, wo die Grenzwerte im Kodex Alimentarius bis zu 20 Mal höher sind als in der EU erlaubt)? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass damit das bestehende Veto-Recht des Europaparlaments in Bezug auf Grenzwertveränderungen ausgehebelt wird (bitte begründen)? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Festsetzungen bzw. Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (so auch die Übernahme von Codex-Höchstgehalten ) werden im Rahmen von Durchführungsverordnungen der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln erlassen (Regelungsverfahren mit Kontrolle). Ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission kann im Rahmen des Verfahrensablaufs durch das Europaparlament mit der Mehrheit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9194 seiner Mitglieder abgelehnt werden. Dieses Kontrollrecht des Europäischen Parlaments wird durch Aufnahme von Codexwerten in eine Durchführungsverordnung nicht geändert. b) Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass die Umsetzung dieses Vorschlags eines Senkens europäischer Verbraucherschutzstandards bedeuten würde, und wenn nein, warum nicht? Die EU übernimmt bereits derzeit alljährlich die international im Rahmen des Codex Alimentarius festgesetzten Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in das europäische Recht. Nur wenn die Höchstgehalte den EU- Standards entsprechen, werden diese in das EU-Recht übernommen. 29. Wäre ein politisches Ringen um eine Entscheidung zur Verlängerung der Zulassung eines Pestizidwirkstoffs wie aktuell bei Glyphosat nach Einschätzung der Bundesregierung im Falle eines Inkrafttretens von TTIP unvermindert möglich, sollte es bei den gegenwärtigen Formulierungen bleiben (bitte getrennt nach den Formulierungsvorschlägen der EU und denen der USA beantworten), oder ergäben sich durch den Vertrag andere rechtliche Verpflichtungen , anhand derer die Industrie beispielsweise eine Entscheidung binnen eines gewissen Zeitraums oder innerhalb eines bestimmten Verfahrens einklagen könnte (www.onvista.de/news/gtf-aeussert-enttaeuschungueber -versaeumnis-der-mitgliedstaaten-ueber-die-eu-wiederzulassung-vonglyphosat -abzustimmen-32991859)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der europäische Rechtsrahmen für die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen soll durch TTIP nicht abgeändert werden. 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der US-Seite nach Verhandlungen über die Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), wie sie durch den öffentlich gewordenen US-Vorschlag zu „modern agricultural technology“ im SPS-Verhandlungskapitel dokumentiert ist, in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, die EU-Regulierung in diesem Bereich ohne Kompromisse bzw. Entgegenkommen gegenüber der US-Seite auch nach einem Abschluss von TTIP fortführen zu können? 31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im genannten US-Kapitelentwurf zu „modern agricultural technology“ enthaltenen US-Vorschlag, dass sich die Vertragsparteien an einer „Global Low Level Presence Initiative“ zum Umgang mit GVO-Verunreinigungen sowie der Einrichtung einer „Working Group on Trade in Products of Modern Agricultural Technologies“ beteiligen sollen (vgl. etwa Bericht auf sueddeutsche .de: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ttip-papiere-ttip-papiere-diewichtigsten -erkenntnisse-im-ueberblick-1.2976143)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9194 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem genannten US-Kapitelentwurf zu „modern agricultural technology“ hinsichtlich des darin gemachten Vorschlags , dass sich die Vertragsparteien verbindlichen Zeitrahmen für GVO-Zulassungsverfahren unterwerfen bzw. sich rechtfertigen sollen, wenn Zeitvorgaben nicht eingehalten werden (vgl. etwa Bericht auf sueddeutsche.de: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ttip-papierettip -papiere-die-wichtigsten-erkenntnisse-im-ueberblick-1.2976143)? Die Fragen 30 bis 32 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission in ihrer grundsätzlichen Haltung, dass die Vorschriften der EU über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen, welche nur nach einer eingehenden Sicherheitsprüfung orientiert am Vorsorgeprinzip erfolgen kann, nicht zur Disposition stehen. 33. Welche Zusagen wurden kanadischen Sojaherstellern nach Kenntnis der Bundesregierung während der Verhandlungen zum EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) gemacht (http://soycanada.ca/blog/2016/04/29/soy-canadacalls -on-the-european-union-to-honour-commitments-in-ceta-negotiations/), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es Vorab- und/oder Nebenabsprachen mit den USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen gibt? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333