Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 11. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9196 18. Wahlperiode 13.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Azize Tank, Sabine Zimmermann (Zwickau), Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8949 – Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, insbesondere des polnischen Muttersprachunterrichtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 17. Juni 2016 jährt sich die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zum 25. Mal. Der Vertrag bildet die Grundlage für eine enge und friedliche Zusammenarbeit beider Staaten und zielt maßgeblich auf den Schutz der Kultur und Sprache der jeweiligen Minderheit, sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch der Republik Polen ab. So gewährt er unter anderem „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, […] das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln“ (Artikel 20 Absatz 1) und verpflichtet die Staaten dies „auf ihrem Hoheitsgebiet [zu] schützen und Bedingungen für die Förderung dieser Identität zu schaffen“ (Artikel 21 Absatz 1). Als vorrangige Maßnahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtung sind im Vertrag unter anderem von Seiten der Bundesrepublik Deutschland gefordert: die Gewährleistung entsprechender Möglichkeiten für den Unterricht der polnischen Muttersprache oder in polnischer Muttersprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie, „wo immer dies möglich und notwendig ist,“ für deren Gebrauch bei Behörden (Artikel 21 Absatz 2); die Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur im Unterricht (Artikel 21 Absatz 2); die Ermöglichung und Unterstützung des umfassenden Zugangs zur polnischen Sprache und Kultur für alle interessierten Personen (Artikel 25 Absatz 1); die verstärkte Förderung der Verbreitung von klassischer und zeitgenössischer Literatur aus Polen in Originalsprache und in Übersetzung (Artikel 25 Absatz 2); Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Ausbau der Möglichkeiten, die polnische Sprache in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen zu erlernen, wobei die Gründung von bilingualen Schulen angestrebt werden soll (Artikel 25 Absatz 3); die Ausweitung der Studienmöglichkeiten für Polonistik an deutschen Hochschulen (Artikel 25 Absatz 3); die Zusammenarbeit mit Polen bei der Entsendung, der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften sowie bei der Entwicklung und Bereitstellung von Lehrmaterialien (Artikel 25 Absatz 4); die Förderung der Arbeit der deutsch-polnischen Schulbuchkommission (Artikel 25 Absatz 4); die Erweiterung der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und schulischen Bereich (Artikel 26 Absatz 1) sowie in der beruflichen Bildung (Artikel 27); die Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Pflege des europäischen kulturellen Erbes (Artikel 28 Absatz 1); die Förderung der Begegnung und des Austausches von Jugendlichen (Artikel 30 Absatz 1). Auf Grundlage des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages kam es zur Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), welches seit Jahren mit seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragende gesellschaftliche Arbeit leistet, zugleich jedoch den notwendigen Bedarf durch das wachsende Interesse an Austausch- und Begegnungsprojekten nicht vollumfänglich decken kann, solange seine Mittel nicht entsprechend aufgestockt werden . Mit dem deutsch-polnischen Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit vom 15. März 1999 erfuhr der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 eine Konkretisierung, in der die Verwirklichung entsprechender Fördermaßnahmen, insbesondere durch Entsendung von Lehrkräften, Bereitstellung von Lehrbüchern und Lehrmaterial sowie die Nutzung der Möglichkeiten zur Verbreitung der Sprache der jeweils anderen Vertragspartei durch Rundfunk und Fernsehen, erleichtert werden sollte. Anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages wurde im Juni 2011 der weitere Handlungsbedarf in einer Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger in Deutschland als auch in den 92 Punkten des Programms der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen konkret formuliert, wobei sich 31 Forderungen allein auf die Bereiche Zivilgesellschaft und Soziales, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung beziehen. Im Zusammenhang mit der im Vertrag nicht geklärten Fragen nach einer Entschädigung ehemaliger polnischer Zwangsarbeiter und insbesondere der Umsetzung der Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages kam es in der Vergangenheit immer wieder zur Kritik an der bestehenden Asymmetrie bei der Gewährleistung der vereinbarten Rechte der betroffenen Gruppen und der fehlenden Wechselseitigkeit (vgl. bereits den Bericht des polnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten an den polnischen Sejm Nummer 1328 sowie die Debatte des Auswärtigen Ausschusses des Sejm, Drucksache Nummer 1524 aus dem Jahr 2007). Darin heißt es u. a.: „Vor zahlreichen bürokratische Hürden steht insbesondere die Organisation der polnischen Sprache in Deutschland. Die größten Polonia-Verbände in der BRD, welche Polnisch -Unterricht anbieten, erhalten in der Regel keine finanzielle und organisatorische Unterstützung seitens der Verwaltung der Bundesländer“. Darüber hinaus wird darin auch auf die „formaljuristische Asymmetrie im Status beider ethnischer Gruppen“ hingewiesen und die Herstellung einer tatsächlichen Gleichbehandlung angemahnt. Auch im Hinblick auf ähnliche Vereinbarungen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9196 Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten, wie dem Elysée-Vertrag mit Frankreich, wurden Unterschiede in der Sprachförderung deutlich (vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD-8-3000- 056/15). Zum 31. Dezember 2015 lebten laut Statistischem Bundesamt 740 962 Polen in Deutschland, die damit die zweitgrößte Gruppe ausländischer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland darstellen (www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/AuslaendischeBevolkerung/ Tabellen/Geschlecht.html vom 24. Mai 2016). Bei der Zahl der polnischsprachigen Menschen (Polonia) ist von ca. zwei Millionen Personen auszugehen. Laut Mikrozensus aus dem Jahr 2011 stellten sie die zweitgrößte Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund dar (https://ergebnisse.zensus2011.de). Die Förderung der Sprache gewinnt für die polnischsprachige Minderheit insbesondere nach dem Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union im Zuge der Migration von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern eine wachsende Bedeutung. Dies stellt auch traditionelle Verbände der Polonia, deren Anfänge ins 19. Jahrhundert zurückreichen, vor große Herausforderungen, denn trotz bestehendem Interesse an der Bewahrung der polnischen Sprache und Kultur konnten viele polnische Verbände aufgrund von Mitgliederschwund, geringer Anziehungskraft und unzureichender Förderung der strategischen und programmatischen Neuausrichtung kaum der Brückenfunktion zwischen der polnischen und deutschen Gesellschaft gerecht werden (vgl. Sebastian Nagel: Zwischen zwei Welten. Kulturelle Strukturen der polnisch-sprachigen Bevölkerung. Analysen und Empfehlungen, ifa-Dokumente 1/2009). Auch aus Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) ergibt sich für die öffentliche Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung zur Vermittlung des Respekts vor der Muttersprache ausländischer Kinder als Teil ihrer kulturellen Identität. Die gebotene Achtung vor der Muttersprache ausländischer Schülerinnen und Schüler untersagt den Vertragsstaaten, fremde Sprachen im Rahmen schulischer Vermittlungsprozesse gegenüber der eigenen Sprache in ihrem Wert herabzusetzen. Das Erlernen der Muttersprache spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Integrationsprozess in allen Aspekten des öffentlichen Lebens, besonders aber in der Bildung. Die Förderung der sprachlichen Vielfalt und kulturellen Identität bedeutet den bewussten Umgang mit der Muttersprache sowie das Erlernen von Fremdsprachen und die Förderung der Mehrsprachigkeit. Den öffentlichen Bildungseinrichtungen kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu, aber auch freie Träger, nichtstaatliche Initiativen und Institutionen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Der 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, aber auch der fünfte Jahrestag der Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung sowie des Programms der Zusammenarbeit sind ein guter Anlass, eine Bilanz zu ziehen und dabei insbesondere die Möglichkeiten zur Förderung und zur Hebung der Attraktivität des polnischen Muttersprachunterrichtes und des polnischen Sprachunterrichtes zu überprüfen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine als nationale Minderheit anerkannte polnische oder polnischsprachige Minderheit. Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Bevölkerungsgruppe als nationale Minderheit sind in der Denkschrift zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten aufgeführt (Bundestagsdrucksache Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13/6912, Seite 21). Danach werden als nationale Minderheiten in Deutschland Bevölkerungsgruppen anerkannt, welche die folgenden fünf Kriterien erfüllen: 1. die Angehörigen der Gruppe sind deutsche Staatsangehörige, 2. sie unterscheiden sich von der Mehrheitsbevölkerung durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität, 3. die Angehörigen der Gruppe wollen diese Identität bewahren, 4. sie sind traditionell – also in der Regel seit Jahrhunderten – in Deutschland heimisch und 5. sie leben in Deutschland in angestammten Siedlungsgebieten. Gemäß diesen Kriterien sind in Deutschland vier nationale Minderheiten anerkannt : die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit, die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie die Angehörigen der traditionell in Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit und der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit. Das Merkmal, traditionell in Deutschland heimisch zu sein, unterscheidet die nationalen Minderheiten von den Zuwanderern, die nicht traditionell in Deutschland gelebt haben. Gruppen von Zuwanderern und deren Nachfahren haben daher in Deutschland nicht den Status einer nationalen Minderheit. Die in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften polnisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen erfüllen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als nationale Minderheit nicht, da sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht traditionell heimisch sind, sondern ihre Vorfahren – vielfach erst im 19. Jahrhundert oder später – in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland – etwa als Arbeitsmigranten ins Ruhrgebiet – zugewandert waren, und sie somit auch nicht in „angestammten“ Siedlungsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland leben. Dass die polnisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen in Deutschland keine nationale Minderheit sind, ist dementsprechend auch in dem am 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossenen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit anerkannt worden. In dessen Artikel 20 wird zwischen den „Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen“ und „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“, unterschieden. Darin kommt zum Ausdruck, dass beide Staaten davon ausgingen, dass es zwar in Polen eine deutsche Minderheit, nicht aber in Deutschland eine polnische Minderheit gibt. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag im Jahr 1991 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität? Um eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Stand der Umsetzung der Vertragsbestimmungen des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen vorzunehmen und Maßnahmen zur Umsetzung der im Vertrag vereinbarten Rechte zu erarbeiten, fanden im Rahmen der Vorbereitungen auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages Gespräche am deutsch-polnischen Runden Tisch zwischen Vertretern der Bundesregierung und der polnischen Regierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9196 sowie Repräsentanten der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland statt. Die Teilnehmer des Runden Tisches unterzeichneten in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2011 die Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag und vereinbarten darin weitere Umsetzungsmaßnahmen. Zur Bewertung des diesbezüglichen Umsetzungsstands durch die Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Die Bundesförderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland (vgl. Antwort zu den Fragen 26 und 27) und die Errichtung und institutionelle Förderung der Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland – Porta Polonica – im Juli 2013 stellen wirksame und nachhaltige Beiträge zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Identität der polnisch -stämmigen Bürger in Deutschland dar. 2. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der in der Gemeinsamen Erklärung und dem Programm der Zusammenarbeit 2011 eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität? Der Stand der Umsetzung der Vereinbarungen in der Gemeinsamen Erklärung vom 12. Juni 2011 ist in regelmäßigen Zeitabständen in den Gesprächen am deutsch-polnischen Runden Tisch und in den Sitzungen der Arbeitsgruppen des Runden Tisches erörtert worden. Das Gesprächsformat des Runden Tisches hat sich aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangenheit bewährt. Bis heute konnten dadurch deutliche Fortschritte bei der Umsetzung der Vereinbarungen der Gemeinsamen Erklärung erzielt werden. Unter anderem stehen seit 2012 im Bundeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich insgesamt 80 000 Euro für die Förderung der gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen Verbände in Deutschland und der Internetpräsenz der Polonia zur Verfügung. Die im Programm der Zusammenarbeit vereinbarten Aktivitäten und Projekte zur Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen wurden erfolgreich umgesetzt: Die Ausstellung „Tür an Tür. Deutschland-Polen. 1000 Jahre Kunst und Geschichte “ im Martin Gropius Bau war ein voller Erfolg. Im Juli 2013 hat die Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland – Porta Polonica – ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird durch den Bund aktuell mit 306 000 Euro jährlich institutionell gefördert. Die Arbeit der Dokumentationsstelle läuft äußerst zufriedenstellend. Die Zusammenarbeit zwischen Polen, Deutschland und Frankreich bei der Stiftung Genshagen wurde fortgesetzt und intensiviert. Die Digitalisierungsprojekte zwischen Bibliotheken und Archiven beider Länder schreiten voran. Ebenso verläuft die Zusammenarbeit bei der Erhaltung des Parks Bad Muskau als eines in der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) Welterbe Liste aufgeführten deutsch-polnischen Objekts weiterhin erfolgreich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland und Polen sind in ihren Anstrengungen, weitere Partner für das Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität zu gewinnen, vorangekommen und setzen ihre intensive Zusammenarbeit im Netzwerk fort. Einzig der Abschluss eines deutsch-polnischen Filmabkommens wurde auf Wunsch der polnischen Seite und mit Blick auf ein bereits bestehendes europäisches Filmabkommen fallengelassen. 3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen 25 Jahren mit dem Ziel ergriffen bzw. befördert, um das Angebot muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich , berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen aufschlüsseln )? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen 25 Jahren mit dem Ziel ergriffen bzw. befördert, um das Angebot von Polnisch als Fremdsprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich , berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen aufschlüsseln)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über das Bestehen und den Inhalt von Verordnungen und Erlassen in den Bundesländern mit dem Ziel, die Einrichtung muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen auf der Ebene der Länder umzusetzen? Die Bundesregierung hat keine Hinweise, da die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern liegt. 6. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der Hinweise und Vorschläge des Strategiepapiers „Förderung der Herkunftssprache Polnisch“, die von der Kultusministerkonferenz am 20. Juni 2013 beschlossen wurden, unterstützt? In welchem konkreten Umfang und mit welchem konkreten Ergebnis konnten nach Kenntnis der Bundesregierung welche Empfehlungen umgesetzt werden, und wenn nicht, was waren die Hinderungsgründe? Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der Hinweise und Vorschläge, die von der Kultusministerkonferenz am 4. Oktober 2012 in ihrem Bericht „Zur Situation des Polnisch-Unterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen wurden, unterstützt? Die Bundesregierung hat keine Zuständigkeit, da die Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern liegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9196 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen, die in Polen am muttersprachlichen Deutschunterricht teilnehmen, und wie viele Personen nehmen an einem muttersprachlichen Polnisch-Unterricht in der Bundesrepublik Deutschland teil (bitte die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren differenziert nach der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung angeben)? Der Bundesregierung liegen Angaben des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen zu Schülerzahlen vor, die am Unterricht „Deutsch als Minderheitensprache“ an öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Bildungseinrichtungen nach öffentlichem Recht (Vereinsschulen der deutschen Minderheit) teilnehmen. 2006/ 2007 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 Kindergarten k.A. 1.087 5.015 6.075 6.179 6.694 7.550 7.259 7.228 6.970 Grundschule 24.420 23.987 23.616 23.616 23.481 25.076 26.409 27.650 31.787 38.252 Gymnasium 10.799 10.164 9.460 7.946 6.756 5.642 6.026 5.712 5.352 5.638 Lyzeum k.A. 70 k.A. k.A. 39 44 7 55 63 61 Berufsschule /Technikum k.A. k.A. k.A. 42 44 82 356 133 138 277 Schüler gesamt 35.219 35.308 38.091 37.679 36.499 37.538 40.348 40.809 44.568 51.198 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen an einem muttersprachlichen Polnischunterricht in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen , da die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern liegt. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen, die in Polen am Unterricht im Fach Deutsch als Fremdsprache teilnehmen, und wie viele Personen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland am Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache teil (bitte die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren differenziert nach der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung angeben)? Daten zur Anzahl der Personen, die in Polen am Unterrichtsfach Deutsch als Fremdsprache (DaF) teilnehmen, werden regelmäßig vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut, der Zentralstelle für Auslandsschulwesen und dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst erhoben, im genannten Zeitraum in den Jahren 2005, 2010 und 2015. Dabei wird zwischen schulischem und universitärem Bereich unterschieden. Die vorliegenden Daten für DaF-Lernende an Universitäten/Hochschulen sind in den Jahren 2005/2010 und 2015 nur eingeschränkt vergleichbar, da in den ersten beiden Erhebungen lediglich Germanistik -Studierende erfasst wurden. 2015 wurden darüber hinaus auch Studierende berücksichtigt, die DaF im Rahmen von Sprachkursen, Nebenfach-, Wahl- oder Pflichtkursen, berufsbegleitenden Fachstudiengängen, einer Deutschlehrer- bzw. Dolmetscherausbildung sowie im Rahmen von Deutschlandstudien in Kombination mit einem anderen Fach belegt hatten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Art der Einrichtung 2005 2010 2015 DaF-Lernende im Schulbereich 2.194.000 2.328.940 2.139.070 DaF- Lernende an Universitäten 14.300 16.540 96.555 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Personen an einem Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Der Unterricht an öffentlichen Bildungseinrichtungen ist eine Angelegenheit der Länder und fällt daher nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung . 9. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen im Kontext der politischen, kulturellen und sozialen Ziele und bisherigen Errungenschaften des deutschpolnischen Dialoges? Da die Bundesregierung keine Kenntnis darüber hat, wie viele Personen an einem Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, ist eine Beurteilung nicht möglich. Der Unterricht an öffentlichen Bildungseinrichtungen ist Angelegenheit der Länder und fällt daher nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung. 10. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bildungsangebot Polnisch als Muttersprache? Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach Bereichen Kindertagesstätten , Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen , Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Möglichkeit, in der polnischen Muttersprache unterrichtet zu werden? Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten , Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen , Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9196 13. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten das in Frage 12 genannte Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Möglichkeit, Polnisch als Fremdsprache zu erlernen? Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten , Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen und Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten das in Frage 14 genannte Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Wie viele polnische Kulturverbände sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland tätig mit dem Ziel, muttersprachlichen Polnisch-Unterricht anzubieten, und wie viele deutsche Kulturverbände sind im Bereich des muttersprachlichen Deutschunterrichts in Polen tätig? Nach Kenntnis der Bundesregierung betreiben verschiedene Organisationen der Deutschen Minderheit (Verein „Pro Liberis Silesiae“, „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“) in Polen Grundschulen mit angeschlossenem Kindergarten. Der Bundesregierung ist zudem bekannt, dass der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen verschiedene sprachbezogene Angebote bereitstellt bzw. seine Mitglieder dabei unterstützt, wobei nicht immer klar zwischen muttersprachlichem und fremdsprachlichem Bereich unterschieden werden kann, da diese auf lokaler Ebene nachfragebezogen zugeschnitten werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Bundesrepublik Deutschland 49 polnische Verbände mit dem Ziel tätig, muttersprachlichen Polnischunterricht anzubieten. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaft (VdG), der sogenannte deutsche Sprachbindungsmaßnahmen, nicht jedoch deutsche Sprachlernmaßnahmen in Polen anbietet. Die Bundesregierung fördert keine Sprachlernprogramme in Polen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an einer Förderung dieser Verbände sowohl in der Bundesrepublik Deutschland – Polnisch – als auch in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre auflisten)? Das Auswärtige Amt fördert Sprachprojekte der Deutschen Minderheit in Polen (deutsche Freundschaftskreise), wobei nicht immer klar zwischen muttersprachlichem und fremdsprachlichem Bereich unterschieden werden kann, da diese auf lokaler Ebene nachfragebezogen zugeschnitten werden. Daten zur Förderhöhe liegen für den Zeitraum seit 2011 vor (2011: 61 637 Euro; 2012: 64 223 Euro; 2013: 72 087 Euro; 2014: 64 179 Euro; 2015: 54 713 Euro, gerundete Angaben). Eine Bundesförderung der Verbände, die muttersprachlichen Polnischunterricht in Deutschland anbieten, besteht nicht. Das Bundesministerium des Innern fördert als Sprachbindungsmaßnahmen sogenannte Samstagskurse des VdG in Polen in Form von Veranstaltungen für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren, bei denen diese mit deutscher Sprache, Kultur und Tradition spielerisch vertraut gemacht werden sollen. Bei diesen Kursen handelt es sich jedoch nicht um „muttersprachlichen Deutschunterricht“ im Sinne der Fragestellung. b) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an einer Finanzierung der Lehrkräfte in der Bundesrepublik Deutschland – Polnisch – und in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre auflisten)? Das Auswärtige Amt fördert Lehrkräfte im Fach Deutsch als Fremdsprache, nicht jedoch im muttersprachlichen Bereich. c) Welche organisatorische oder finanzielle Unterstützung gewährt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung der Erstellung und dem Vertreib von Lehrmaterialien in der Bundesrepublik Deutschland – Polnisch – und in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre auflisten)? Das Auswärtige Amt hat in den vergangenen Jahren Projekte der deutschen Bildungsgesellschaft in Polen (einer Organisation der Deutschen Minderheit in Polen ) zur Erstellung von Lehr- und Unterrichtsmaterialen sowie Projekte im Rahmen eines Fortbildungsprogramms des Marschallamts Oppeln für Deutschlehrende gefördert. Dazu liegen Daten seit 2011 vor (2011: 3 621 Euro; 2012: 5 188 Euro; 2013: 7 212 Euro; 2014: 3 576 Euro; 2015: 1 200 Euro, gerundete Angaben). 17. Welche Maßnahmen zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung von Polonia-Organisationen und -Verbänden sind der Bundesregierung bei der Bereitstellung des muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts bekannt (bitte Empfänger, Höhe, Dauer der Förderung und Bundesland angeben)? Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen bekannt. 18. An welche Kriterien wird die Einrichtung des muttersprachlichen Polnisch- Unterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland geknüpft (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9196 19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die entgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen durch die Kommunen an Polonia-Organisationen, wie zuletzt z. B. an den Polnischen Schulverein „OŚWIATA“ in Berlin e. V., mit dem Ziel dort polnischen Muttersprachunterricht anzubieten, mit dem Geist des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages unvereinbar wäre? Die Hintergründe des in der Frage angesprochenen konkreten Falles sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen durch die Kommunen an Dritte richtet sich nach Landesrecht beziehungsweise dem einschlägigen kommunalen Satzungsrecht und ist eine Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag begründet keine Verpflichtung der Kommunen, Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen an Dritte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 20. Wie viele solcher Fälle, in denen Kommunen an öffentlichen Bildungseinrichtungen Räume an Polonia-Organisationen für polnischen Muttersprachunterricht nur gegen Entgelt zur Verfügung stellen, sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung hat über derartige Fälle keine Kenntnis. Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Bildungseinrichtungen durch die Kommunen an Dritte ist eine Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. 21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der polnischen Sprache im öffentlichen Bildungswesen als gewünschte Kompetenz auf dem regionalen Arbeitsmarkt bei, und was unternimmt sie, um die Vermittlung der polnischen Sprache in der Berufsbildung auszubauen? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 22. Was unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Möglichkeit des gleichzeitigen Erwerbs der deutschen Hochschulreife und der polnischen Matura an öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland ? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen im Hinblick auf die finanzielle und organisatorische Förderung des deutsch-polnischen Austausches und von Maßnahmen zur Berufsfortbildung von Lehrkräften an öffentlichen Bildungseinrichtungen als auch an Schulen freier Träger der Polonia in der Bundesrepublik Deutschland? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung und Maßnahmen zur Förderung bilingualer deutsch-polnischer Kindertagesstätten in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung bzw. Planung von bilingualen deutsch-polnischen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. Wie hoch ist die im Rahmen der Bundesförderung nach dem Nachbarschaftsvertrag ausgereichte Summe, und wie viele Projekte konnten damit gefördert werden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Für die Bundesförderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland stehen pro Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 300 000 Euro zur Verfügung . In den Haushaltsjahren 2012 bis 2016 wurden damit 120 Projekte gefördert : Haushaltsjahr Zahl der Projekte 2012 18 2013 27 2014 28 2015 35 2016 12 (Stand 30. Juni 2016) 27. Wie viele Projekte haben Anträge auf eine Bundesförderung nach dem Nachbarschaftsvertrag gestellt (bitte nach Empfängern und einzelnen Jahren aufschlüsseln unter Angabe der jährlich beantragten Gesamtsumme)? Die Gesamtzahl der Förderanfragen und Förderanträge wird nicht erfasst, da hierzu eine Anzahl von mündlichen, fernmündlichen und formlosen Anfragen zählen, die entweder schon bei einer ersten Bewertung oder im Zuge der weiteren Antragsbearbeitung erkennen lassen, dass sie nicht den Förderkriterien entsprechen und daher nicht förderfähig sind. Die Projektanträge werden von einer Jury fachlich begutachtet und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschieden. Nach den Förderkriterien sollen pro Projekt höchstens 20 000 Euro zugewendet werden. In den nachstehenden Übersichten sind die Antragsteller benannt, deren Anträge 2012 bis 2016 gefördert wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9196 Haushaltsjahr 2012: Antragsteller Beantragte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) bewilligte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) IGNIS e.V. - Europäisches Kulturzentrum 11.900 8.000 Dt.-Poln. Kulturgesellschaft Polonica e.V. 25.000 25.000 Polnischer Schulverein „Oswiata“ e.V. 10.318 7.500 Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte e.V. 12.099 12.099 Kosmopolen e.V. 31.000 29.000 Bildungszentrum zur Förderung der Polnischen Sprache, Kultur und Tradition bei der Polnischen Katholischen Gemeinde in Schwäbisch Gmünd e. V. 12.800 12.800 Deutsch-polnische Gesellschaft Berlin e.V. 24.348 24.348 Bund der Polen in Deutschland e.V., Ortsverband Berlin 20.000 18.750 Konvent polnischer Organisationen in Deutschland EWIV 45.000 40.000 NIKE Polnische Unternehmerschaft e.V. 16.750 16.750 Schloss Trebnitz, Bildungs- und Begegnngszentrum 25.882 20.000 agitPolska Polnisch-Deutsche Initiative für Kulturkooperation e.V. 24.683 12.740 Polonia e.V. 20.000 20.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Haushaltsjahr 2013: Antragsteller beantragte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) bewilligte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) IGNIS e.V. - Europäisches Kulturzentrum 9.400 9.400 Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.V. 9.161 9.161 Kulturverein Polregio e.V. 20.000 20.000 agitPolska Polnisch-Deutsche Initiative für Kulturkooperation e.V. 36.779 33.733 Kunstverein ART-ERIA 7.940 6.000 Verein polnischer Musiker in Deutschland OKTAWA e.V. 6.482 6.482 Polnischer Rat, Landesverband Berlin 27.500 27.500 Schloss Trebnitz, Bildungs- und Begegnungszentrum 11.300 11.300 Deutsch-Polnischer Kultur Verein Braunschweig e.V. 13.500 10.000 Polonia e.V. 20.000 20.000 Deutsch Polnische Kulturgesellschaft „Polonica“ e.V. 20.000 17.500 Polonia-Dresden e.V. 4.291 4.291 Verbindungsbüro der Polnischen Vereine Hannover und Niedersachsen e.V. 20.000 17.000 Verband der Polnischen Journalisten in Deutschland e.V. 14.800 10.000 Polnischer Schulverein „Oswiata“ in Berlin e.V. 11.000 11.000 Teatr Studio am Salzufer der ITW Berlin / „Deutsch-Polnische Bühne“ in Berlin 20.000 10.000 Bundesverband Polnisches Forum in Berlin e.V. 20.000 17.000 Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte – Brandenburgische Gesellschaft 12.000 10.000 Ahoj Nachbarn e.V. 19.960 11.000 Kosmopolen e.V. 19.950 10.000 Verein für Interkulturelle Begegnungen e.V. 12.750 12.750 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9196 Haushaltsjahr 2014: Antragsteller beantragte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) bewilligte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) Bildungszentrum zur Förderung der polnischen Sprache, Kultur und Tradition der Polnischen Katholischen Gemeinde in Schwäbisch Gmünd e.V. 20.000 20.000 Kunstverein ART-ERIA 2.094 2.094 Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.V. 8.731 8.731 Polnischer Rat, Landesverband Berlin 27.500 27.500 agitPolska Polnisch-Deutsche Initiative für Kulturkooperation e.V. 59.288 59.288 Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland e.V. 12.000 12.000 LABSA e.V. 20.000 10.000 Kosmopolen e.V. 39.950 24.950 Verein für interkulturelle Begegnungen e.V. 5.340 5.340 Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte e.V. 5.241 5.241 Polonica e.V. 20.000 20.000 Polonia-Dresden e.V. 3.350 3.350 Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte – Brandenburgische Gesellschaft 15.000 15.000 POLin Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.V. 2.978 2.978 Deutsch-Polnische Folkloregesellschaft Polonia e.V. 20.000 20.000 Verbindungsbüro der Polnischen Vereine Hannover und Niedersachsen e.V. 20.000 15.000 Verband der Polnischen Journalisten in Deutschland e.V. 18.000 14.790 Bundesverband Polnisches Forum 20.000 15.000 Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte 4.400 2.650 Polnischer Schulverein „Oswiata“ e.V. 8.350 7.515 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Haushaltsjahr 2015: Antragsteller beantragte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) bewilligte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) Bund der Polen in Deutschland e.V. 8.750 8.750 Deutsch-polnische Gesellschaft München e.V. 4.000 4.000 Kosmopolen e.V. 20.000 15.000 Polregio e.V. 20.000 20.000 POLin Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.V. 17.022 17.022 Polnischer Rat, Landesverband Berlin 27.500 25.000 Teatr Studio am Salzufer der ITW Berlin / „Deutsch-Polnische Bühne“ in Berlin 20.000 5.000 plusNull e.V. 20.000 15.000 Verein für Interkulturelle Begegnungen e.V. 19.615 17.980 Deutsch-polnische Elterninitiative zur Förderung der Zweisprachigkeit e.V. 3.404 3.404 agitPolska Polnisch-Deutsche Initiative für Kulturkooperation e.V. 41.230 27.678 Polnischer Schulverein „Oswiata“ e.V. 12.555 10.000 Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte 17.659 16.800 Deutsch Polnische Kultur-gesellschaft "Polonica" e.V. 20.000 20.000 Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband e.V. 10.300 5.000 Deutsch-Polnische Gesellschaft Saar e.V. 5.575 5.000 Polonia Dresden e.V. 1.470 1.470 Deutsch-Polnische Gesellschaft Berlin e.V. 14.000 8.000 Bildungszentrum zur Förderung der polnischen Sprache, Kultur und Tradition bei der polnischen katholischen Gemeinde in Schwäbisch Gmünd e.V. 16.308 8.000 Verband der Polnischen Journalisten in Deutschland e.V. 20.000 12.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9196 Verbindungsbüro der Polnischen Vereine in Hannover und Niedersachsen e.V. 20.000 12.000 Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte – Brandenburgische Gesellschaft 12.000 7.500 Freunde Kolbergs e.V. 8.657 5.000 Gourmello e.V. Standort Leckerwissen 12.510 8.000 Polonia e.V. München 20.000 20.000 Haushaltsjahr 2016:* Antragsteller beantragte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) bewilligte Bundesförderung (Gesamtsumme in Euro) Dt.-poln. Elterninitiative zur Förderung der Zweisprachigkeit e.V. 2.052 2.052 Polregio e.V. 20.000 18.000 POLin Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.V. 11.069 11.000 Polnischer Rat, Landesverband Berlin 20.000 20.000 Konvent der polnischen Organisationen in Deutschland EWIV 20.000 20.000 Policultura e.V. 18.680 2.000 Verein für Interkulturelle Beziehungen e.V. 5.500 4.500 agitPolska Polnisch-Deutsche Initiative für Kulturkooperation e.V. 12.412 8.000 Polonia e.V. München 20.000 20.000 Polnische Folkloregruppe POLONEZ e.V. 1.200 800 Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte 10.170 8.000 * Die Projekte für das laufende Haushaltsjahr sind teilweise noch nicht bewilligungsreif , daher ist nur die Zahl der Projekte angegeben, die zum Stand 30. Juni 2016 bereits beschieden wurden. 28. Welche Anregungen wurden von den zuständigen polnischen Stellen seit Inkrafttreten des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages an die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Behebung der bestehenden Asymmetrie in Bezug auf den Status der polnischen nationalen Minderheit übermittelt, und wie hat die Bundesregierung darauf geantwortet (bitte nach Datum, zuständigem Bundesressort und Inhalt der Antwort auflisten)? Von den zuständigen polnischen Stellen wurden seit Inkrafttreten des deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrages keine Anregungen „in Bezug auf den Status der polnischen nationalen Minderheit“ an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt . Es gibt keine polnische nationale Minderheit in der Bundesrepublik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dementsprechend ist in der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen Bürger und Polen in Deutschland vom 12. Juni 2011 auch nicht von einer polnischen nationalen Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland, sondern von polnisch-stämmigen Bürgern und Polen in Deutschland die Rede. Daraus ist ersichtlich, dass alle Parteien der Gemeinsamen Erklärung davon ausgingen, dass es zwar in Polen eine deutsche Minderheit, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland eine polnische nationale Minderheit gibt. 29. Welchen konkreten Rechtsstatus besitzen diejenigen polnischstämmigen deutschen Bürger, die Nachkommen von Angehörigen der polnischen Minderheit sind, die als nationale Minderheit durch die Weimarer Reichsverfassung geschützt waren, bis die Nationalsozialisten ihnen im Jahr 1940 den Status einer nationalen Minderheit entzogen und sie verfolgten? Es ist zweifelhaft, inwieweit die Weimarer Reichsverfassung einen konkreten Minderheitenstatus gewährt hat. Die Verordnung über die Organisationen der polnischen Volksgruppen im Deutschen Reich aus dem Jahr 1940, die von interessierten Kreisen mitunter als Beleg für die Aberkennung eines zuvor bestehenden polnischen Minderheitenstatus angeführt wird, spricht nicht von einer polnischen Minderheit, sondern von der polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich. Im Übrigen gehören diejenigen Gebiete des früheren Deutschen Reiches, in denen polnisch-stämmige Menschen traditionell ansässig waren (z. B. Oberschlesien , Ostpreußen) und die ein territorialer Anknüpfungspunkt für einen Minderheitenstatus polnisch-stämmiger Menschen im Deutschen Reich hätten sein können , durch die territorialen Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr zum deutschen Staatsgebiet. Sie können daher nicht mehr als territorialer Anknüpfungspunkt für einen Minderheitenstatus in der Bundesrepublik Deutschland dienen. Im Übrigen ist aus der Rechtslage vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein heutiger Anspruch auf einen Minderheitenstatus nicht ableitbar. Der Status der nationalen Minderheiten in Europa wurde durch das Rahmenübereinkommen des Europarats über den Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahr 1995 europaweit grundlegend neu gestaltet. In diesem Zusammenhang hat die Bundesrepublik Deutschland konkrete Voraussetzungen für die Anerkennung einer Bevölkerungsgruppe als nationale Minderheit festgelegt. Die polnisch-stämmigen Deutschen und Polen in Deutschland erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. Polnisch-stämmige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit genießen im Rahmen der geltenden Rechtsordnung alle mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte. 30. Welche Anregungen wurden von den zuständigen polnischen Stellen an die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Behebung der bestehenden Asymmetrie in Bezug auf den polnischen Muttersprachunterricht gerichtet , und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert (bitte nach Datum, zuständigem Bundesressort und Inhalt der Antwort auflisten)? In der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches vom 12. Juni 2011 sind Verpflichtungen aufgeführt, die die jeweilige andere Seite für die in ihrem Land lebende Bevölkerungsgruppe nach dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag umsetzen soll. Darin heißt es unter II. Nummer 1. siebter Anstrich: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9196 „Der Runde Tisch begrüßt die Einrichtung des deutsch-polnischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit unter dem Dach der deutsch-polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Die deutsche Seite in diesem Ausschuss, der Vertreter der Länder und der Bundesregierung umfasst, erarbeitet auch mit Unterstützung des Runden Tisches und unter Beteiligung polnischer Organisationen in Deutschland möglichst kurzfristig eine Strategie zum Spracherwerb für Polnisch als Muttersprache.“ Die Strategie zum Spracherwerb für Polnisch als Muttersprache wurde in einer Unterarbeitsgruppe des vorgenannten Bildungsausschusses gemeinsam mit Vertretern aus den polnischen Organisationen erarbeitet und 2012 von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Sie befindet sich seither in der Umsetzung. 31. Welche Hinweise hat die Bundesregierung in Zusammenhang mit Frage 31 an die zuständigen Stellen der Bundesländer, im Hinblick auf die Einrichtung von polnischen Schulen sowie der konzeptionellen Berücksichtigung des Unterrichts der polnischen Sprache als Muttersprache in den jeweiligen Schulprogrammen, weitergegeben? Es wird davon ausgegangen, dass der Hinweis auf Frage 31 richtigerweise auf Frage 30 bezogen sein soll. Aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland liegt die Kulturhoheit im Zuständigkeitsbereich der Länder. Hinweise der Bundesregierung an die Länder in diesem Zusammenhang hat es daher nicht gegeben. Jedoch haben die beiden deutschen Ko-Vorsitzenden am deutsch-polnischen Runden Tisch unter Beteiligung des Koordinators der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im November 2014 die Polonia-Beauftragten der Länder zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen. In diesem Gespräch wurde auch der polnische Schulunterricht in den Ländern thematisiert. Die Beauftragten zeigten sich dem Thema gegenüber aufgeschlossen und gaben zur Kenntnis, dass sie sich bei Bedarf für die Anliegen der polnisch-sprachigen Bevölkerungsgruppe in ihrem jeweiligen Land einsetzen werden. 32. Wie viele deutsche Studierende studieren an Hochschulen bzw. Universitäten in der Republik Polen, und wie viele polnische Studierende studieren in der Bundesrepublik Deutschland (bitte für die vergangenen zehn Jahre und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In Polen studierten im Jahr 2013 insgesamt 801 deutsche Studierende, die Entwicklung der vorhergehenden Jahre ist in folgender Tabelle dargestellt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Zahl der deutschen Studierenden in Polen 2013 801 2012 731 2011 798 2010 716 2009 630 2008 521 2007 469 2006 398 2005 344 2004 290 2003 182 In Deutschland studierten 2014 6 217 polnische Studierende (Bildungsausländer ). Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist in der folgenden Tabelle aufgeführt : Jahr Polnische Studierende (Bildungsausländer) in Deutschland 2014 6.217 2013 6.575 2012 6.972 2011 7.463 2010 8.467 2009 9.401 2008 10.289 2007 11.651 2006 12.301 2005 12.209 2004 11.588 33. An welche Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden Polonistik -Studiengänge angeboten? Wie hat sich dieses Angebot seit Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages entwickelt? An den Universitäten Gießen, Halle-Wittenberg, Potsdam, Mainz und Bochum werden Polonistik-Studiengänge angeboten. Innerhalb der meisten Slavistik-Studiengänge kann als Nebenfach Polonistik belegt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/9196 34. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Schließung von Slawistik - sowie Polonistik-Instituten bzw. Studiengängen an Hochschulen und Universitäten seit dem Jahr 1990 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren, Bundesländern und Gründen auflisten)? Die Statistik zeigt, dass von 1997 bis 2015 die Slawistik um 13,5 Professuren und sechs Standorte reduziert wurde (Professorenzahl 1997: 93, 2011: 80,5, 2015: 79,5; Standorte Slavistik 1997: 36, 2011: 32, 2015: 30). 35. Wie ist der Stand der Arbeiten der Gemeinsamen Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission der Historiker und Geographen und der Erarbeitung einer Schulbuchreihe, die im deutschen und polnischen Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I in identischer Form, lediglich in unterschiedlichen Sprachfassungen , eingesetzt werden soll? Die Gemeinsame Deutsch-Polnische Schulbuchkommission hat in den vergangenen Jahren den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten zum einen auf die Analyse aktueller deutscher und polnischer Lehrpläne und Schulbücher der Fächer Geschichte und Geographie bzgl. der deutsch-polnischen Beziehungen und von der Kommission gewählter Forschungsschwerpunkte (Kulturlandschaften, Kommunikationsräume etc.) gelegt, zum anderen auf die wissenschaftliche Begleitung des deutsch-polnischen Projektes „Schulbuch Geschichte“. In den Jahren 2008 bis 2010 waren ihre Mitglieder federführend an der Erarbeitung des entsprechenden Konzeptes beteiligt. Bei der Erarbeitung des Buches seit 2012 spielt die Deutsch-Polnische Schulbuchkommission eine zentrale Rolle, indem sie die die beteiligten Verlage und Autorinnen und Autoren aus Deutschland und Polen wissenschaftlich berät. Es entsteht eine vierbändige Schulbuchreihe für die Sekundarstufe I: Band 1 (Ur-/Frühgeschichte, Antike, Mittelalter) ist im Juni 2016 erschienen, die Bände 2 (Frühe Neuzeit), 3 (19. Jahrhundert) und 4 (20. Jahrhundert bis in die Gegenwart) sollen in den Jahren 2017, 2019 und 2020 erscheinen. 36. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden dabei verfolgt, und welche Maßnahmen sind für die Vorbereitung einer möglichst weitgehenden Verwendung dieser Bücher an den Schulen bereits ergriffen worden? Das deutsch-polnische Projekt „Schulbuch Geschichte“ orientiert sich zum einen an den Lehrplänen der deutschen Länder und Polens, zum anderen an dem für das Projekt eigens entwickelten Konzept. Hierin ist als Ziel formuliert, bei Schülerinnen und Schülern in Deutschland und Polen zeitgemäße Zugänge zu Geschichte zu entwickeln und die Geschichte beider Völker und der deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen und globalen Kontext darzustellen. Vor diesem Hintergrund wurden für jeden der vier Bände gesonderte Zugriffe und thematische Schwerpunkte gewählt. Bereits während der Erarbeitung der einzelnen Bände wurden Manuskripte von Lehrkräften aus beiden Ländern evaluiert und Praxistests unterzogen. Um dem Buch zu einem größtmöglichen Eingang in die Schulpraxis beider Länder zu verhelfen, wurde von den verantwortlichen Stellen eine Implementationsstrategie entwickelt, dessen zentraler Bestandteil die Durchführung von Seminaren und Fortbildungen für Lehrkräfte und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der historischen und politischen Bildung in beiden Ländern ist und deren Aufgabe darin besteht, das Projekt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und seine Relevanz im europäischen Kontext und für die deutschpolnischen Beziehungen zu verdeutlichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Wie viele polnischsprachige Tages- bzw. Wochen- und Monatszeitungen bzw. sonstigen Zeitschriften werden mit welcher Auflage in der Bundesrepublik Deutschland publiziert, und wie viele deutschsprachige Titel werden in Polen herausgebracht? Der Bundesregierung sind derzeit die folgenden zwölf deutsch- bzw. zweisprachigen in Polen erscheinenden Titel bekannt, Angaben zur Auflagenstärke stammen von den entsprechenden Medien: 1. die zweisprachige Wochenzeitung „Wochenblatt“ (Auflagenstärke: 5 700), 2. die zweisprachige zweiwöchentliche Beilage des Wochenblatts „Oberschlesische Stimme“, 3. der zweisprachige monatliche „KEKS für die Pause: deutsch-polnisches Magazin für die Klassen I-VI“, ebenfalls Beilage des Wochenblatts (Auflagenstärke : 5 700), 4. die zweisprachige Beilage „Heimat“, die wöchentlich in der Nowa Trybuna Opolska (Auflagenstärke: 30 000), 5. die zweisprachigen „Niederschlesischen Informationen“, die als vierteljährliche Verbandszeitung der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft in Breslau erscheinen (Auflagenstärke: 1 000), 6. die zweisprachige vierteljährliche Internet-Publikation „Heimatbote“ der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft in Breslau, 7. die zweisprachige „Heimatkirche“, eine dreimonatliche Publikation des Oppelner Seelsorgers, Pfarrer Piotr Tarliński (Auflagenstärke: 6 000), 8. die zweisprachigen Verbandsnachrichten „Grünberger Monatsblatt“ der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft Grünberg, die monatlich erscheinen (Auflagenstärke nicht bekannt), 9. die zweisprachige dreimonatliche Jugendbroschüre „Antidotum” des Bundes der Jugend der Deutschen Minderheit mit einer Auflagenstärke von 3 000, 10. die einsprachige, monatliche „Masurische Storchenpost“ der Masurischen Gesellschaft der deutschen Minderheit (Auflagenstärke: 500), 11. das zweisprachige monatliche „Mitteilungsblatt“ des Verbandes der deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren und der Landsmannschaft Ost- Preußen (Auflagenstärke: 500), 12. die deutschsprachigen „Allensteiner Nachrichten“, die als monatliches Verbandsblatt der Allensteiner Gesellschaft (Auflagenstärke: 450). Zu polnischsprachigen Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Überregionale polnische Tageszeitungen , wie z. B. die auflagenstarke Gazeta Wyoborcza, sind in Deutschland erhältlich. 38. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den tatsächlichen Zugang der polnischen Minderheit zu Medien in Deutschland, und wie werden die Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages in dieser Hinsicht in der Praxis umgesetzt? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/9196 39. In welchen Bundes- bzw. Landesbehörden haben polnischsprachige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihr Anliegen in ihrer Muttersprache vorzutragen ? Es besteht keine generelle Regelung zur Möglichkeit polnischsprachiger Bürgerinnen und Bürger, ihr Anliegen gegenüber Bundesbehörden in ihrer Muttersprache vorzutragen. Die im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 getroffene Vereinbarung in Bezug auf den Gebrauch der polnischen Muttersprache bei deutschen Behörden (Artikel 21 Absatz 2, 2. Anstrich am Ende, in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1) bezieht sich nicht auf „polnischsprachige Bürgerinnen und Bürger“, sondern auf „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“. Die Vereinbarung sieht vor, den Angehörigen dieser Gruppe „ungeachtet der Notwendigkeit, die offizielle Sprache des betreffenden Staates zu erlernen, in Einklang mit den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften entsprechende Möglichkeiten …, wo immer dies möglich und notwendig ist, für … [den] Gebrauch [der Muttersprache ] bei Behörden zu gewährleisten“. Da die Vertragsvereinbarung in Bezug auf Deutschland voraussetzt, dass die betroffenen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland leben, und diese Personen deshalb in aller Regel der deutschen Sprache mächtig sind, ist die nach der Vereinbarung erforderliche Notwendigkeit des Gebrauchs der polnischen Sprache gegenüber Bundesbehörden bisher nicht festgestellt worden . Dementsprechend ist dieser Punkt des Nachbarschaftsvertrages auch nicht in die auf die Artikel 20 und 21 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages bezogenen Maßnahmen in der am 12. Juni 2011 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwieweit polnischsprachige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihr Anliegen in ihrer Muttersprache gegenüber Landesbehörden vorzutragen. Angelegenheiten von Landesbehörden liegen außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung. 40. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung gegenwärtig der Zusammenarbeit im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ mit der Republik Polen ein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um diese Zusammenarbeit in allen Politikbereichen mit konkreten Projekten und Initiativen voranzutreiben, und welche Planungen wurden oder werden in den zuständigen Ressorts für die Zukunft getroffen? Das „Weimarer Dreieck“ ist ein trilaterales deutsch-französisch-polnisches Gesprächs - und Kooperationsforum, das am 28. und 29. August 1991 in Weimar durch die drei Außenminister Hans-Dietrich Genscher, Roland Dumas und Krzysztof Skubiszewski ins Leben gerufen wurde und seither für politischen und zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen den drei Ländern genutzt wird. Die Bundesregierung räumt dem politischen Austausch in diesem Format einen hohen Stellenwert ein. In den letzten fünf Jahren gab es sieben Treffen auf Ebene der Außenminister und zehn Treffen auf Ebene der Europaminister. Hinzu kommen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9196 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zahlreiche weitere Treffen in anderen Formationen, zum Beispiel der Finanzminister , der Innenminister, der Landwirtschaftsminister und der Umweltminister. Im Jahr 2016 gab es folgende Ministertreffen im „Weimarer Dreieck“: 19. Januar 2016: Finanzminister in Berlin 22. April 2016: Wirtschaftsminister in Warschau 9. Juni 2016: Landwirtschaftsminister in Warschau und 14. Juni 2016: Europaminister in Warschau. Ein Treffen der Außenminister zum 25-jährigen Jubiläum des „Weimarer Dreiecks “ ist für den 28. und 29. August 2016 in Weimar und Berlin geplant. Die französische Regierung strebt nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausrichtung eines Weimar-Gipfels auf Ebene der Staats- und Regierungschefs für die zweite Jahreshälfte 2016 an. Der zivilgesellschaftliche Austausch im „Weimarer Dreieck“ wird mit Mitteln der Bundesregierung unterstützt, zum Beispiel durch das Deutsch-Französische Jugendwerk und das Deutsch-Polnische Jugendwerk. Die aus Bundesmitteln geförderte Stiftung Genshagen hat eine trinationale Ausrichtung. Polen und Frankreich finanzieren je eine Stelle. Hochrangige Vertreter der deutschen, polnischen und französischen Regierungen und der Zivilgesellschaft sind in den Gremien der Stiftung vertreten. Mit ihrem lebendigen kulturellen Austausch sowie den regelmäßigen Veranstaltungen, Konferenzen und Publikationen ist die Stiftung ein wichtiger Akteur des kulturellen und politischen Dialogs zwischen Deutschland, Frankreich und Polen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333