Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9197 18. Wahlperiode 14.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8968 – Die Gesundheitspolitik und andere Schwerpunkte im Rahmen der Deutsch-Russischen Modernisierungspartnerschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der Homepage des Auswärtigen Amts steht: „Deutschland und Russland haben 2008 eine Modernisierungspartnerschaft vereinbart, um ihre Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie Rechtszusammenarbeit, Gesundheit und Demographie , Energieeffizienz, Verkehrsinfrastruktur sowie Aus- und Weiterbildung zu vertiefen. Sie zielt darauf, demokratische und marktwirtschaftliche Institutionen mit Unterstützung der Zivilgesellschaft zu stärken.“ Äußerst dürftig war die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die Gesundheitspolitik im Rahmen der Deutsch-Russischen Modernisierungspartnerschaft“ auf Bundestagsdrucksache 18/5991 vom 14. September 2015 aufgezeigte Bilanz der Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung des am 15. Juli 2010 unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation, obwohl die Gesundheitspolitik als eines der Kernthemen der Modernisierungspartnerschaft zwischen beiden Staaten bestimmt wurde. Laut Antwort der Bundesregierung wurden vom Auswärtigen Amt im Jahr 2009 noch zwei Drittel der für die Modernisierungspartnerschaft zur Verfügung gestellten Mittel für Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik verwendet, im Jahr 2010 waren es nur noch rund 40 Prozent, im Jahr 2011 nur noch 11 Prozent und seit dem Jahr 2012 sind es 0 Prozent. Diese Zahlen stehen offensichtlich im Widerspruch zu der im Jahr 2010 vereinbarten umfangreichen Agenda gemeinsamer bilateraler Gesundheitsprojekte und diese Entwicklung ist auch nicht mit der erst seit dem Jahr 2014 bestehenden „Ukraine-Krise“ und der aktuellen Situation in den deutschrussischen Beziehungen begründbar. Trotzdem besteht ein großer Bedarf an einer Zusammenarbeit in dem Bereich Gesundheitspolitik. Davon zeugen die vielfältigen Veranstaltungen des im Rahmen des Petersburger Dialogs gegründeten Koch-Metschnikow-Forums e. V. (KMF), zahlreiche Kooperationsvereinbarungen zwischen Universitäten und medizinischen Einrichtungen, der Austausch von Medizinstudentinnen und Medizinstudenten (zum Beispiel über die Deutsch-Russische Studenteninitiative Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9197 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kinderträume e. V.) sowie auch solche regionalen Projekte wie bei Mukoviszidose und Cleft (Kinder mit einer Lippen/Kiefer/Gaumenspalte) der West-Ost- Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. mit den Städtepartnern in Samara. Deshalb steht u. a. die Frage, ob die Bundesregierung ihre Prioritäten in der deutsch-russischen Zusammenarbeit überprüfen und die Arbeit dieser sowie weiterer in der Gesundheitspolitik aktiver Nichtregierungsorganisationen aktiver unterstützen sollte und entsprechend eigener Verlautbarungen auch real unterstützen will. 1. Inwieweit besteht die im Jahr 2008 vereinbarte Modernisierungspartnerschaft fort? Die im Jahre 2008 zwischen Deutschland und Russland vereinbarte Modernisierungspartnerschaft umfasst die deutsch-russische Zusammenarbeit in den Bereichen Rechtszusammenarbeit, Gesundheit und Demographie, Klimaschutz und Energieeffizienz, Umwelt, Logistik und Transport, sowie Aus- und Weiterbildung und besteht weiterhin fort, zumal sie von keiner Seite aufgekündigt wurde. 2. Welche Ergebnisse wurden aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft erreicht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse? Seit 2008 wurden im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft in den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Bereichen die bilateralen Kontakte intensiviert sowie zahlreiche Projekte angestoßen, gegebenenfalls finanziert oder politisch flankiert, was zu einer engeren deutsch-russischen Zusammenarbeit in diesen Bereichen beigetragen hat. 3. Inwieweit teilt die Regierung der Russischen Föderation die bisherige Bilanz und deren Bewertung durch die Bundesregierung? Die Bundesregierung spricht nicht für die Regierung der Russischen Föderation und nimmt keine Bewertung an ihrer Stelle vor. 4. Inwieweit gab es seit dem Jahr 2008 Änderungen bei den Kernthemen der Modernisierungspartnerschaft, und inwieweit erfolgten diese Änderungen einvernehmlich zwischen den Partnern? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Schwerpunktbereiche der Modernisierungspartnerschaft wurden mit der russischen Seite abgestimmt. 2010 wurde die Zusammenarbeit im Bereich Wirtschaft mit einer Gemeinsamen Erklärung zwischen beiden Regierungen auf eine neue Grundlage gestellt. 2011 folgte eine Gemeinsame Erklärung zur Rechtszusammenarbeit, die seither einen neuen Schwerpunkt der Modernisierungspartnerschaft darstellt. 5. In welchem Umfang hat bzw. wird die Bundesregierung Bundesmittel für die Modernisierungspartnerschaft in den Jahren 2008 bis 2016 zur Verfügung stellen (bitte auf die einzelnen Jahre, die jeweilige Gesamtsumme, die Summen für die einzelnen Kernthemen und die Summen nach Bundesbehörden aufschlüsseln)? Die Modernisierungspartnerschaft wurde 2008 vereinbart. Da zunächst im deutsch-russischen Dialogprozess die Schwerpunktbereiche gemeinsam zu identifizieren und zu konkretisieren waren, wurden Projektmittel erstmals im Jahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9197 2009 zur Verfügung gestellt. Die Modernisierungspartnerschaft ist als Dachmarke der deutsch-russischen Aktivitäten in den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Bereichen zu verstehen. Dazu gehören von der Bundesregierung direkt oder indirekt finanziell geförderte Projekte, von der Bundesregierung durch institutionelle Förderung oder Projektförderung von Trägerorganisationen, wie beispielsweise dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, dem Goethe-Institut , den Politischen Stiftungen und anderen Akteuren unterstützte Projekte, sowie von der Bundesregierung ideell angestoßene und/oder flankierte Projekte und Initiativen Dritter. Jedes Ressort plant Projekte und Initiativen der Modernisierungspartnerschaft im Rahmen seiner inhaltlichen Zuständigkeit in eigener Verantwortung und setzt diese auch eigenständig um. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, einen vollständigen Gesamtüberblick von Bundesmitteln für die Modernisierungspartnerschaft vorzulegen, da hierfür in den Ressorts kein eigener Haushaltstitel geführt wird. Das Auswärtige Amt hat für die Jahre 2009 bis 2016 folgende Projektmittel für die Modernisierungspartnerschaft zur Verfügung gestellt: Haushaltsjahr Gesamt davon für Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik davon für Aktivitäten auf dem Gebiet Recht 2009 530.000 Euro 355.000 Euro 175.000 Euro 2010 426.006 Euro 177.053 Euro 248.953 Euro 2011 416.546 Euro 44.392 Euro 372.154 Euro 2012 415.321 Euro - 415.321 Euro 2013 424.874 Euro - 424.874 Euro 2014 397.548 Euro - 397.548 Euro 2015 411.239 Euro - 411.239 Euro 2016 394.998 Euro* - 394.998 Euro* * Beträge, die für 2016 bisher zur Verfügung gestellt wurden; Abweichungen gegenüber IST-Ausgaben zu Ende 2016 sind möglich. 6. Welche Gründe gab es für die Entscheidung der Bundesregierung, die Bundesmittel für die Modernisierungspartnerschaft bis zum Jahr 2014 dem Petersburger Dialog e. V. zu übergeben (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/5991), und wie hat bei diesem Verfahren die Bundesregierung ihren Einfluss auf die Vergabe der Mittel gesichert? Inwieweit wurde das Verfahren ab dem Jahr 2015 geändert? Die von der Bundesregierung finanzierten Projekte im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft (MoPa) werden in der Regel – so wie bei der Projektförderung der Bundesregierung allgemein üblich – von Durchführungsorganisationen umgesetzt , die im zu fördernden Bereich über einschlägige Erfahrung verfügen. Dabei entscheidet jedes Ressort selbst, welche Durchführungsorganisation für welches Projekt beauftragt wird. Das Auswärtige Amt hat bis zum Jahr 2014 den Petersburger Dialog e.V. mit der Durchführung der vom Auswärtigen Amt finanzierten MoPa-Projekte beauftragt, weil dieser insbesondere im Bereich Recht über langjährige Expertise wie auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9197 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode etablierte Beziehungen nach Russland verfügt. Der Petersburger Dialog ermöglicht das direkte Gespräch zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften beider Länder – eine Grundvoraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit im Rechtsbereich . Die inhaltliche Schwerpunktsetzung wurde regelmäßig mit den Projektverantwortlichen besprochen, die sich wiederum mit der russischen Seite abgestimmt haben. 7. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind im Rahmen des deutsch-russischen Gesundheitsabkommens für die Jahre 2016 bis 2020 vereinbart (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5991)? Zwischen Deutschland und der Russischen Föderation gibt es derzeit auf Grundlage des Gesundheitsabkommens eine anlassbezogene Zusammenarbeit. Ein Programmdokument für 2016 bis 2020 ist nicht erstellt worden. 8. Welche Ergebnisse wurden aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Gesundheitsabkommens erreicht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 18/5991 vom 14. September 2015 wird verwiesen. 9. Inwieweit teilt die Regierung der Russischen Föderation die bisherige Bilanz und deren Bewertung durch die Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 10. Konnten, und ggf. welche, ursprünglich geplante Veranstaltungen und Vorhaben im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattfinden, und welche Veranstaltungen und Vorhaben wurden seit dem Jahr 2014 realisiert bzw. vom Bund gefördert (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/5991 – bitte einzeln nennen)? 11. Welche Veranstaltungen und Vorhaben finden nach derzeitiger Planung unter Mitwirkung bzw. mit Förderung des Bundes in den Jahren 2016 und 2017 statt (bitte einzeln einschließlich des jeweiligen deutschen Trägers nennen)? Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation haben nicht zur Absage gesundheitspolitischer Veranstaltungen geführt. Vorhaben und Veranstaltungen im Bereich der bilateralen Zusammenarbeit wie in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5991 vom 14. September 2015 genannt , sind fortgesetzt für das Jahr 2016 aktuell. Für 2017 gibt es derzeit keine konkreten Planungen. An den regelmäßigen Treffen der Ostseegesundheitspartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDPHS) auf Arbeitsebene haben bisher und werden auch zukünftig – neben Vertretern aus Deutschland und weiteren sieben Ostseeanrainerstaaten – russische Experten und Mitarbeiter des russischen Gesundheitsministeriums teilnehmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9197 12. In welchem Umfang hat bzw. wird die Bundesregierung Bundesmittel für die Umsetzung des Gesundheitsabkommens in den Jahren 2010 bis 2016 zur Verfügung stellen, und welche diesbezügliche Planung gibt es seitens der Bundesregierung für das Jahr 2017 (bitte auf die einzelnen Jahre, die jeweilige Gesamtsumme, die Summen nach Bundesbehörden aufschlüsseln)? 13. Welche Veranstaltungen und Vorhaben des Koch-Metschnikow-Forums e. V. gab es im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft bzw. des Gesundheitsabkommens nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2008, und welche dieser Aktivitäten wurden vom Bund gefördert (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Jahren und mit der jeweiligen Höhe der Bundesförderung nennen)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat folgende Projekte des Koch-Metschnikoff-Forums gefördert: Entwicklung einer TB-Mykobakteriendatenbank (2008 60 000 Euro, 2009 27 500 Euro) wissenschaftliches Symposium Welttuberkulosetag (2009 5 100 Euro) Kongress „Nosokomiale Infektionen“ in Novosibirsk (2010 29 460 Euro) vier Konferenzen zum Rettungsdienst in St. Petersburg, Hamburg, Sotschi und Murnau (2010 28 100 Euro, 2011 40 368 Euro) Konferenz „Selbstverwaltung in der Ärzteschaft“ in Nowosibirsk (2010 30 740 Euro) TB-Diagnostik und Probenaustausch (2010 20 140 Euro) Forum „Ausbildung, Wissenschaft und Innovation im Dienste des Gesundheitswesen in Woronesch (2011 27 580 Euro) Zu den Planungen für 2017 wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 14. Wie viele Projekte wurden durch das Auswärtige Amt im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland“ in den Jahren 2014, 2015 sowie 2016 bewilligt (bitte nach Jahren und Zielländern aufschlüsseln), und wie viele dieser Maßnahmen haben die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik zum Schwerpunkt? In der Bereinigungssitzung für den Haushalt 2014 hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Sondermittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) in Höhe von fünf Mio. Euro für den Ausbau der Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften von Ukraine, Moldau, Georgien und Belarus bereitzustellen. 2015 beschloss der Deutsche Bundestag, den Titel fortzuführen, auf 14 Mio. Euro aufzustocken und um Armenien und Aserbaidschan zu erweitern. Zu den sechs Zielländern 2015 ist Russland 2016 hinzugekommen, so dass russische zivilgesellschaftliche Akteure ab diesem Jahr nicht nur Teilnehmer bei regionalen Projekten stellen, sondern auch Partner bilateraler Projekte sein können. Die Anzahl der Projekte auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik stehen in Klammern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9197 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Haushaltsjahr 2014 2015 2016 Geförderte Projekte insgesamt 82 (1) 215 (4) 223 (5)* Bilateral geförderte Projekte 68 118 129 Zielland Ukraine 53 (1) 71 (2) 63 (1)* Zielland Armenien keine 12 8* Zielland Aserbaidschan keine 4 1* Zielland Belarus 5 16 10* Zielland Georgien 4 11 6* Zielland Moldau 6 4 1* Zielland Russland keine keine 40 (4)* Überregional geförderte Projekte 14 97 (2) 94* davon mit Ukraine 14 46 (2) 86* davon mit Armenien keine 52 57* davon mit Aserbaidschan keine 55 50* davon mit Belarus 9 55 (1) 66* davon mit Georgien 12 75 68* davon mit Moldau 10 68 (2) 56* davon mit Russland 2 41 (1) 67* * Förderungen, die für 2016 in Aussicht gestellt wurden; Abweichungen gegenüber IST zu Ende 2016 sind möglich. 15. In welchem Umfang haben die einzelnen Bundesministerien über die Modernisierungspartnerschaft sowie das Gesundheitsabkommen hinaus seit dem Jahr 2013 Mittel für Projekte bzw. Vorhaben zur Förderung der deutschrussischen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren sowie Bundesministerien aufschlüsseln und die inhaltlichen Schwerpunkte nennen )? Die Bundesministerien förderten Projekte deutsch-russischer Zusammenarbeit in den Jahren 2013 bis 2015 in den unten genannten Schwerpunktbereichen im Wesentlichen wie folgt: Das Auswärtige Amt förderte Projekte in den Bereichen Hochschulkooperation, Stipendien, Jugend, Weltkriegsgedenken, Medien, Kunst- Kulturaustausch, deutsche Minderheit, Deutsch als Fremdsprache, Petersburger Dialog, Menschenrechte und Zivilgesellschaft im Jahr 2013 mit rund 14,7 Mio. Euro, im Jahr 2014 mit rund 13, 9 Mio. Euro, im Jahr 2015 mit rund 16,3 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte Projekte in den Bereichen Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit und Berufliche Bildung im Jahr 2013 mit rund 13 Mio. Euro und in den Jahren 2014 und 2015 mit jeweils rund 13,3 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft förderte Projekte in den Bereichen Agrarpolitischer Dialog, Aus- und Weiterbildung, Wissenstransfer und Beratung im Jahr 2013 mit rund 1 080 000 Euro, im Jahr 2014 mit rund 870 000 Euro und im Jahr 2015 mit rund 670 000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9197 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend förderte den deutsch russischen Jugendaustausch in den Jahren 2013 bis 2015 mit jeweils 2,0 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Gesundheit förderte die Kooperation der Rettungsdienste im Jahr 2013 mit 51 000 Euro und im Jahr 2014 mit 6 360 Euro. Im Jahr 2015 erfolgte die Förderung des Kongresses Mentale Gesundheit in Höhe von 5 300 Euro. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz förderte die deutschrussische Rechtszusammenarbeit im Jahr 2013 mit rund 79 000 Euro, im Jahr 2014 mit rund 74 000 und im Jahr 2015 mit rund 98 000 Euro. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie förderte Projekte in den Bereichen Auslandsmesseprogramm, Markterschließungsprogramm für KMU, Managerfortbildungsprogramm sowie Exportinitiativen „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz“ im Jahr 2013 mit 18 063 842 Euro, im Jahr 2014 mit 14 433 053 Euro und im Jahr 2015 mit 8 969 377 Euro. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit förderte Projekte in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, Umwelttechnologien , Schutz von Kohlenstoffsenken und Erhalt von Biodiversität im Jahr 2013 mit rund 1,83 Mio. Euro, im Jahr 2014 mit rund 2,52 Mio. Euro und im Jahr 2015 mit rund 1,74 Mio. Euro. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien förderte Forschungs -, Ausstellungs- und Restaurierungsprojekte im Jahr 2013 mit rund 249 000 Euro, im Jahr 2014 mit rund 539 000 Euro und im Jahr 2015 mit rund 790 000 Euro. Die Ist-Ausgaben für das Jahr 2016 liegen erst mit Jahresende vor. Institutionelle Förderung für Mittler, die wiederum Programmmittel für deutsch-russische Projekte vorsehen, wurden nicht erfasst. 16. In welcher Form und in wessen Zuständigkeit, bis hin zu einer Projektträgerschaft , beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls das von ihr grundsätzlich begrüßte deutsch-russische Engagement (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5991) zivilgesellschaftlicher Organisationen und Einrichtungen im Bereich des Gesundheitswesens künftig verstärkt zu unterstützen und zu fördern? Im Bundesministerium für Gesundheit ist nicht geplant, eine zivilgesellschaftliche Kooperation zwischen Deutschland und Russland in eine übergreifende Förderstruktur einzupassen, vielmehr wird die Möglichkeit bereichsspezifischer Förderung von herausragenden und modellartige Lösungen aufzeigenden Einzelprojekten gesehen. 17. Inwieweit und in welcher Form sind der Russlandbeauftragte der Bundesregierung , Abgeordneter Gernot Erler, sowie der Petersburger Dialog e. V. und seine Arbeitsgemeinschaft Gesundheit in die deutsch-russischen Projekte des Gesundheitswesens eingebunden? Die Bundesregierung tauscht sich auch im Bereich des Gesundheitswesens mit allen relevanten Akteuren regelmäßig aus; dies gilt auch für die deutsch-russischen Projekte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333