Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9198 18. Wahlperiode 14.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8836 – Streitigkeiten und Spannungen im Rahmen von Militärmissionen der Europäischen Union und der NATO im Mittelmeer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten strebt die Regierung der Türkei ein Ende der NATO-Militärmission in der Ägäis an (Onlineausgabe Hürriyet Daily News vom 2. Juni 2016). Hintergrund seien Streitigkeiten der türkischen und griechischen Regierung im Rahmen des Einsatzes des stehenden NATO-Verbandes im Mittelmeer (SNMG2) zur Verfolgung profitorientierter Fluchthelfer. Die beiden Regierungen sind demnach uneinig über Patrouillen der sieben NATO-Schiffe in umstrittenen Seegebieten, die außer ihren eigenen Einheiten aus Deutschland, Kanada, Großbritannien, den Niederlanden entsandt wurden. Auch seien Überflüge bzw. Landungen von Helikoptern auf bestimmten Inseln gegenseitig untersagt. Die Bundesregierung hatte die Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland hinsichtlich ihrer strittigen Seegrenzen bestätigt (Plenarprotokoll 18/166 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8248). Demnach seien die Gewässer um die Inseln Samos, Ikaria und Patmos sowie um die Inselgruppe der Dodekanes derzeit für die Mission nicht befahrbar. Das NATO-Hauptquartier will sich darüber jedoch hinwegsetzen. Die SNMG2-Mission könnte nun auf dem kommenden NATO-Gipfel am 8. und 9. Juli 2016 neu verhandelt oder eingestellt werden. Auch die Militärmission der Europäischen Union EUNAVFOR MED vor der Küste Nordafrikas sorgt für Spannungen in der Region. Zuletzt hatte der Botschafter der neu eingesetzten Einheitsregierung in Rom erklärt, eine Ausweitung auf libysche Hoheitsgewässer könnte die Stabilität des Landes ernsthaft gefährden (Reuters vom 31. Mai 2016). Würden die Kriegsschiffe in Sichtweite der libyschen Küste kreuzen, könnte dies die Anstrengungen der Einheitsregierung zur Machtausübung über die Behörden des gesamten Landes unterlaufen. Die Tripolis-Regierung kontrolliert beispielsweise lediglich wenige Küstenabschnitte , in denen ansonsten auch die Tobruk-Regierung und Milizen aus Misrata patrouillieren. Der Bundesregierung ist dies nicht bekannt, mitgeteilt wird lediglich, dass in „einigen Häfen“ der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk Milizen „Einfluss ausüben“ (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9198 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die konkurrierende Tobruk-Regierung verfügt über das Kommando beträchtlicher Armee-Einheiten, darunter vermutlich auch der Marine. Des Weiteren betreibt die Tobruk-Regierung eine eigene Zentralbank, eine Ölgesellschaft und hat eine Investitionsbehörde gegründet. Der Genral Haftar, dem große Teile der schwer bewaffneten Armee unterstehen, läßt eigens mehrere Milliarden Euro in einer neuen Währung für die Tobruk-Regierung drucken (Libya Herald vom 25. Mai 2016). Dessen ungeachtet wurde das Mandat der eigentlich gegen „Migrantenschmuggel “ ausgerichteten Mission EUNAVFOR MED auf „Waffenschmuggel“ und „Terrorismusbekämpfung“ ausgeweitet. Geplant ist die Ausbildung und Unterstützung libyscher Militärs. Dies könnte laut dem italienischen Admiral Enrico Crendendino noch im Sommer 2016 beginnen und möglicherweise auf den Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED durchgeführt werden (Reuters vom 25. Mai 2016). Aus Sicht der Fragestellerinnen und -steller droht dadurch eine weitere Militarisierung der afrikanischen Mittelmeerküste. Auch die Bundesregierung bietet Libyen „konkrete Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsäufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration“ an (Bundestagsdrucksache 18/8358). Zu den Prioritäten der Bundesregierung in Libyen gehören „Grenz- und Küstenschutz“. Aus dem EU-Paket zur „Soforthilfe für Libyen“ (100 Mio. Euro) werden ebenfalls Maßnahmen zu Migration, militärische Küstenwache und Strafjustiz finanziert. 1. Was ist der Bundesregierung über die Haltung der griechischen und türkischen Regierung zur Fortsetzung der NATO-Militärmission durch den NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) in der Ägäis bekannt? Die Unterstützung der internationalen Anstrengungen in der Flucht- und Migrationskrise durch die Aktivität des Ständigen NATO Marineverbands 2 in der Ägäis ist von Griechenland, Türkei und Deutschland gemeinsam dem Nordatlantikrat vorgeschlagen worden, der diesen Vorschlag in seiner Sitzung im Format der Verteidigungsminister am 15. Februar 2016 angenommen hat. Dieser Beschluss gilt weiterhin. Die Alliierten sind sich einig, die Aktivität bis auf weiteres unverändert fortzusetzen. Sie unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung, die Grundlage für weitere Entscheidungen ist. 2. Sofern Spannungen oder Streitigkeiten (etwa zum unklaren Verlauf der Seegrenzen zwischen der Türkei und Griechenlands) bestehen, was war der genaue Gegenstand, wo wurden diese Anliegen vorgetragen, und mit welchem Ergebnis wurden diese behandelt? Territorialfragen zwischen Alliierten sind nicht Thema von Beratungen in der Allianz . 3. In welchen genauen Seegebieten („Area of Activity“) erfolgt die Seeraumüberwachung durch den NATO-Verband derzeit gegen Fluchthelfer in der östlichen Ägäis, um welche internationale oder Hoheitsgewässer handelt es sich dabei, und inwiefern hat die Einteilung in vier „Focus Areas“ weiterhin Bestand (Plenarprotokoll 18/166)? Als Aktivitätsgebiet („Area of Activity“) sind die internationalen und territorialen Gewässer der östlichen Ägäis definiert. Die „Area of Activity“ ist in vier sogenannte „Focus Areas“ – also Schwerpunktgebiete – unterteilt, die weiterhin Bestand haben. Die „Focus Area 1“ umfasst die Gewässer um die griechische Insel Lesbos bis zum türkischen Festland, die „Focus Area 2“ die Gewässer um die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9198 griechische Insel Chios bis zum türkischen Festland. In diesen beiden Gebieten erfolgt derzeit die Seeraumüberwachung durch die NATO. Die „Focus Area 3“ mit den Gewässern um die griechischen Inseln Samos, Ikaria und Patmos bis zur Küste des türkischen Festlands sowie die „Focus Area 4“ mit den Gewässern um die Inselgruppe der Dodekanes, zu der unter anderem auch Kos und Leros gehören, bis zur Küste des türkischen Festlands werden bislang nicht durch den Ständigen NATO Marineverband 2 befahren. 4. Was ergab die Abstimmung auf der Ebene des NATO-Hauptquartiers mit den Anrainerstaaten Griechenland und Türkei zum Befahren der strittigen „Focus Areas“? a) In welchen Seegebieten sind gemeinsame oder getrennte Patrouillen weiter strittig? b) Auf welchen Inseln sind Überflüge bzw. Landungen von Helikoptern welcher Nationen weiter strittig? Die Fragen 4a und 4b werden zusammengefasst beantwortet. Über die Einfahrt des Ständigen NATO Marineverbands 2 in die „Focus Areas 3 und 4“ und über die Regeln zum Einsatz von Bordhubschraubern konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Fragen zur Einfahrt in die Fokusgebiete und zum Einsatz von Bordhubschraubern wurden entsprechend der politischen Übereinkunft der Verteidigungsminister vom 10. Februar 2016 auf der Ebene des Kommandeurs des Alliierten Marinekommandos (Commander Allied Maritime Command ) in Northwood und des militärischen Hauptquartiers der NATO in Mons besprochen. 5. Wie viele verdächtige Schiffsbewegungen wurden seit Bestehen der NATO- Mission in jedem Monat an die zuständigen griechischen und türkischen Behörden (mutmaßlich die Küstenwachen) gemeldet? Durch die NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) wurden im März 2016 38, im April 2016 36, im Mai 2016 14 und im Juni bislang zehn Bootsbewegungen mit mutmaßlichem Bezug zu irregulärer Migration an die Küstenwachen Griechenlands, der Türkei und die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX gemeldet (Stand: 28. Juni 2016). 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Regierungen die Zukunft der Standing NATO Maritime Group 2 in der Ägäis auf dem kommenden NATO-Gipfel thematisieren wollen, und welche Forderungen oder Vorschläge sind dazu bereits bekannt? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu vertraulichen Beratungen innerhalb der Allianz. 7. In welchen der oben genannten Seegebieten („Area of Activity“) und „Focus Areas“ ist die Bundespolizei aktiv, und welche Einschränkungen existieren bei der Befahrung oder dem Anflug mit Helikoptern? Gegenwärtig unterstützt die Bundespolizei im Rahmen der von FRONTEX koordinierten Maßnahme „European Patrols Network (EPN) Poseidon Sea 2016“ im Seegebiet der Insel Samos mit zwei Kontroll- und Streifenbooten die griechische Küstenwache bei der grenzpolizeilichen Überwachung der griechisch-türkischen Seegrenze sowie bei eventuellen Seenotrettungsmaßnahmen. Die Einsatzführung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9198 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode obliegt der griechischen Küstenwache. In diesem Zusammenhang sind hinsichtlich der Befahrung und Durchquerung mit Schiffen oder Luftfahrzeugen des Seegebietes um die Insel Samos keine Einschränkungen bekannt. 8. Wie viele Bootsbewegungen mit mutmaßlichem Bezug zu illegaler Migration wurden vom NATO-Verband seit Bestehen der Mission an die Küstenwachen Griechenlands und der Türkei und die EU-Grenzschutzagentur Frontex weitergemeldet (bitte, sofern unterschiedlich, die Zahlen nach den drei Adressaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung über Äußerungen der libyschen Einheitsregierung bekannt, wonach eine Ausweitung der Militärmission der Europäischen Union EUNAVFOR MED auf die libyschen Hoheitsgewässer für Spannungen in der Region sorgen könnte? a) Auf welche Weise wurde diese Möglichkeit nach Kenntnis der Bundesregierung beim Beschluss der Ausweitung durch den Rat der Europäischen Union berücksichtigt? b) Inwieweit würden Kriegsschiffe, die in Sichtweite der libyschen Küste kreuzen, auch aus Sicht der Bundesregierung die Anstrengungen der Einheitsregierung zur Machtausübung über die Behörden des gesamten Landes unterlaufen? c) Sofern auch die Bundesregierung entsprechende Bedenken hegt oder die Äußerungen des Botschafters der libyschen Einheitsregierung teilt, wie könnte diesen aus ihrer Sicht begegnet werden? Die Fragen 9a bis 9c werden zusammengefasst beantwortet. Über die von den Fragestellern zitierten Äußerungen des libyschen Botschafters in Rom hinaus ist der Bundesregierung keine solche Äußerung der libyschen Regierung der Nationalen Eintracht (RNE) bekannt. Der libysche Premierminister Sarraj hat die EU im Mai schriftlich um Ausbildung für die RNE unterstützenden Sicherheitskräfte, darunter auch von Küstenwache und Grenzschutz im Kampf gegen Terrorismus, Organisierte Kriminalität und illegale Migration gebeten. Ein Vorgehen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA auch in Hoheitsgewässern Libyens steht in den zuständigen Gremien der Europäischen Union zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht zur Entscheidung an. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den in der Fragestellung genannten Äußerungen und den EU-Entscheidungsprozessen besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht. Der umfassende Politikansatz der Europäischen Union gegenüber Libyen zielt darauf ab, die Umsetzung des Libyschen Politischen Abkommens zu fördern und die RNE zu stärken . Die EU und die Bundesregierung setzen auf einen engen Dialog und enge Abstimmung mit der RNE. 10. In welchen „einigen Häfen“ der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk üben welche konkreten Milizen nach heutiger Kenntnis der Bundesregierung Einfluss aus (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)? Nähere Informationen liegen der Bundesregierung zu dieser Frage weiterhin nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9198 11. Inwiefern geht auch die Bundesregierung davon aus, dass also die Tobruk- Regierung, Milizen in Misrata oder auch der Islamische Staat faktisch über die Kontrolle der betreffenden Küstenabschnitte verfügt, diese also nicht in den Händen der Einheitsregierung liegt? Die RNE verfügt noch nicht über eine flächendeckende effektive Regierungsgewalt . Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, der libyschen RNE politischen Rückhalt zu geben und konkrete Hilfsangebote zu machen, die eine Ausweitung der Handlungsfähigkeit ermöglichen. 12. Welche Regierungen welcher Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Tobruk-Regierung anerkannt, und welche dieser Länder arbeiten mit der dortigen Zentralbank, der Ölgesellschaft und der Investitionsbehörde zusammen? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Tobruk-Regierung bzw. der dort residierende General Chalifa Haftar, dem große Teile der schwer bewaffneten Armee unterstehen, mehrere Milliarden Euro in einer neuen Währung für die Tobruk-Regierung drucken lässt (Libya Herald vom 25. Mai 2016)? b) Welche Risiken ergeben sich dadurch für die Stabilität der Region, und wie könnte diesen begegnet werden? c) Wann und wo wurden dies bereits auf Ebene multinationaler Organisationen (etwa NATO, EU, Vereinte Nationen) thematisiert, und welche Verabredungen zu einem gemeinsamen Vorgehen existieren hierzu? Die Fragen 12a bis 12c werden zusammengefasst beantwortet. Nach den libyschen Wahlen im Juni 2014 war die sogenannte „Tobruk-Regierung “ anerkannter Partner der internationalen Gemeinschaft. Nach Abschluss des von den Vereinten Nationen vermittelten „Libyschen Politischen Abkommens“ im Dezember 2015 haben der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie als regionale Organisation die Liga der Arabischen Staaten ihre Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit der libyschen RNE als der einzig legitimen Regierung in Libyen aufgefordert und dazu aufgerufen, den Kontakt mit Parallelorganisationen einzustellen. Zu konkreten Kontakten zu und möglicher Zusammenarbeit einzelner Staaten mit der ehemaligen Tobruk-Regierung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte die Tobruk-Regierung in der Vergangenheit mit einem neuen Lieferanten einen Vertrag über die Lieferung von vier Milliarden libyschen Dinar in Banknoten abgeschlossen. Es handelte sich dabei jedoch nicht um einen Auftrag zum Druck einer „neuen“ Währung. Um negative Auswirkungen durch die Ausgabe neuer Banknoten unter den aktuellen Bedingungen der RNE zu vermeiden, hat es Ende Mai ein Treffen der beiden Zentralbank -Gouverneure aus Tobruk und Tripolis mit dem Finanzausschuss des Repräsentantenhauses gegeben, an dem ein Vertreter der Weltbank teilnahm. Dabei wurde der Beschluss gefasst, die Geldscheine in ganz Libyen in Umlauf zu bringen . Dieser Prozess ist bisher nach Kenntnis der Bundesregierung störungsfrei verlaufen. Die Bundesregierung sieht aufgrund der für den Umlauf der Banknoten gefundenen innerlibyschen Kompromisslösung kein Risiko für die Stabilität der Region. Der Vorgang ist jedoch ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit der Stärkung gesamtstaatlicher Strukturen unter der Einheitsregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9198 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach der innerlibyschen Kompromisslösung im Beisein eines Weltbankvertreters ist die Frage libyscher Banknoten nicht in multinationalen Organisationen thematisiert worden. 13. Wann könnte die Ausbildung und Unterstützung libyscher Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung beginnen? Vor Beginn konkreter Ausbildungsmaßnahmen der libyschen Küstenwache kommt es zunächst darauf an, gemeinsam mit der libyschen Regierung Ausbildungsbedarf und Rahmenbedingungen festzulegen, darunter auch die Anzahl und Auswahl der Auszubildenden. Bei Nutzung seegehender Einheiten von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Ausbildung auf hoher See müssen die entsprechenden zusätzlichen Kräfte der Operation zur Verfügung gestellt werden , um auch weiterhin parallel den Kernauftrag der Schleuserbekämpfung durchführen zu können. Über das Vorliegen der Voraussetzungen und den Beginn der Ausbildung ist in den europäischen Gremien noch nicht abschließend entschieden . 14. Was ist der Bundesregierung zu Plänen bekannt, diese Maßnahmen auf den Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED durchzuführen, und um welche Schiffe (etwa den Flugzeugträger „Cavour“) handelt es sich dabei (Reuters vom 25. Mai 2016)? Die gegenwärtigen Planungen sehen unterschiedliche Ausbildungsabschnitte und mögliche Durchführungsvarianten vor, darunter auch die Ausbildung auf Schiffen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA auf Hoher See. Erst nach Festlegung der konkreten Ausbildungsmodalitäten wird über die Nutzung einzelner Fähigkeiten der Operation entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Auf welche Weise und mit welchem Inhalt wurden die von der Bundesregierung priorisierten Bereiche „Grenz- und Küstenschutz“ und die hierzu angebotenen „konkrete[n] Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration inzwischen konkretisiert (Bundestagsdrucksache 18/8358)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2, 20 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8593 vom 31. Mai 2016 wird verwiesen. 16. Was ist der Bundesregierung mittlerweile dazu bekannt, welche konkreten Maßnahmen zu Migration, militärische Küstenwache und Strafjustiz aus dem EU-Paket zur „Soforthilfe für Libyen“ (100 Mio. Euro) finanziert werden sollen, und wer führt diese durch? Das Paket der Europäischen Kommission zur substanziellen Soforthilfe für Libyen mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro umfasst Projekte zur Thematik Migration im weiteren Sinne in Höhe von 30 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Projekte zur Stärkung der Resilienz der lokalen Bevölkerung , zur Förderung der Integration von Migranten, zum Migrationsmanagement und zur Ausbildung freiwilliger libyscher Integrationshelfer. Die Projekte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9198 werden vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Zusammenarbeit mit dem Roten Halbmond, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), internationalen Organisationen wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen durchgeführt. Die Europäische Kommission arbeitet zur Etablierung der Projekte mit den libyschen Regierungsstellen in Tripolis zusammen , insbesondere dem Innenministerium, dem Ministerium für Soziales und dem Verteidigungsministerium. Eines der Projekte zu Migration enthält einen Anteil von 2,2 Mio. Euro für die Ausbildung der libyschen Küstenwache. Projekte zur Strafjustiz sind bislang nicht Teil des Soforthilfepakets. 17. Inwiefern sollen die Anstrengungen zur Ausbildung der libyschen Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung auch dazu dienen, dass diese ihren Verpflichtungen zu Einsätzen in den „Maritime Search and Rescue Regions “ nachkommt (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)? a) Auf welche Weise üben die Bundesregierung oder die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Druck auf die neue libysche Einheitsregierung aus, den Verpflichtungen des internationalen Übereinkommens über den Such- und Rettungsdienst auf See von 1979 (SAR („Search And Rescue“) Convention 79) nachkommt? b) Inwiefern wird dabei auch darauf gedrungen, eine zuständige und verantwortliche Rettungsleitstelle (Rescue Coordination Centre – RCC) einzurichten oder eine bestehende Stelle zu benennen? c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Stelle zur Meeresüberwachung oder Seenotrettung in Libyen derzeit als Ansprechpartner für die Frontex-Mission „Triton“, Kräfte von EUNAVFOR MED oder auch die in Rom befindliche Leitstelle zur Seenotrettung (MRCC) fungiert ? d) Inwiefern können über diese libysche Zentralstelle lediglich die Küstenwache in Tripolis oder auch sämtliche acht Basen der sechs Sektoren Zuwara , Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk angesprochen werden ? Die Fragen 17a bis 17d werden zusammengefasst beantwortet. Bei den Ausbildungsaktivitäten ist ein zweistufiger Ansatz vorgesehen. Zunächst werden mit der libyschen Seite der konkrete Bedarf ermittelt sowie die Ausbildungsmodalitäten bestimmt. Zahlreiche Ausbildungsinhalte, etwa im Bereich der Navigation, werden das Fähigkeitsspektrum libyscher maritimer Einheiten in vielfacher Weise erweitern und auch die „Search and Rescue“ (SAR)-Kapazitäten erhöhen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8659 vom 3. Juni 2016 verwiesen. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das MRCC in Rom mithilfe anderer italienischer Einrichtungen und Dienste ein Informationssystem an den Küsten Libyens wie auch Ägyptens aufgebaut hat, wodurch zuverlässige Meldungen über die Abfahrtzeiten und -orte von Flüchtlingsbooten generiert oder verteilt werden (Il Fatto Quotidiano vom 1. Juni 2016)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9198 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die libysche Küstenwache zwar außerhalb ihres Hoheitsgebietes keine Maßnahmen zur Seenotrettung unternimmt, jedoch (wie im bereits bekannten Fall des Schiffes „Seatwatch“ sogar unter Abgabe von Schüssen) wegen der Verfolgung von „illegalen Fischereiaktivitäten“ verdächtige Boote auch außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone aufbringt? Über den angesprochenen Fall hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis von ähnlich gelagerten Fällen. 20. Inwiefern wurden die Erfahrungen aus zivilen und militärischen Einsätzen sowohl der EU als auch der NATO im Mittelmeer inzwischen ausgewertet, um daraus „Schlussfolgerungen“ für die „Entwicklung von Fähigkeiten“ zu ziehen“ (Bundestagsdrucksache 18/6760)? Bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA handelt es sich um die erste maritime Operation der EU im Mittelmeer und um die erste maritime Operation zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Für weitreichende Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf eventuell grundlegende Fähigkeitendefizite erlauben, liegen derzeit keine ausreichenden Erkenntnisse vor. Die NATO-Operation ACTIVE ENDEAVOUR wird zurzeit in eine maritime Überwachungsoperation auf der Grundlage des Seerechts und des allgemeinen Völkerrechts umgewandelt. Erfahrungen aus der Operation ACTIVE ENDEA- VOUR werden bei dieser neuen Operation berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/6760 vom 20. November 2015 verwiesen. 21. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile ein institutionalisierter Informationsaustausch zwischen der Operation EUNAVFOR MED und der Operation ACTIVE ENDEAVOUR begonnen oder entsprechende Planungen konkretisiert? a) In welchen bereits existierenden Zusammenarbeitsformen können unter den beiden Missionen bereits Informationen getauscht werden, etwa um den Einsatz der Seestreitkräfte in beiden Operationen zu optimieren? b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis haben sich die Militärs der 22 Staaten , die EU und NATO angehören, diesbezüglich in der „EU-NATO-Fähigkeitengruppe “ ausgetauscht? Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet. Ein Informationsaustausch findet grundsätzlich unter Nutzung der Kommandostrukturen von NATO und EU, zum Beispiel zwischen dem Allied Maritime Command in Northwood und dem Hauptquartier EUNAVFOR MED in Rom statt. Zu Zwecken der Koordination, Kooperation und Gefahrenvermeidung sind darüber hinaus für die jeweiligen durch mehrere Operationen parallel oder überschneidend genutzte Einsatzräume Abstimmungs- und Informationsforen, wie zum Beispiel Shared Awareness and Deconfliction Mediterranean (SHADE MED) gegründet worden. Der Rat für Auswärtige Beziehungen der Europäischen Union hat die Verlängerung und Erweiterung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA am 20. Juni 2016 beschlossen. Eine Umsetzung des Ratsbeschlusses wird zurzeit auf EU- Ebene ausgeplant. Die Beratungen der NATO zu Möglichkeiten einer Unterstützung oder Ergänzung im Bedarfsfall dauern noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9198 22. Inwiefern könnten die Spannungen und Streitgkeiten bzw. Störungen, die von der Mission des NATO-Verbandes in der östlichen Ägäis sowie bei einer Ausweitung von EUNAVFOR MED entstanden oder entstehen könnten, aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) gelöst werden (Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke auf Bundestagsdrucksache 18/8523)? a) Inwiefern wurde dies bereits auf dem Treffen des SHADE MED auf Einladung Italiens am 12. und 13. Mai 2016 in Rom thematisiert? b) Welche weiteren Treffen von SHADE MED sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, wer nimmt daran teil, und welche Themen werden behandelt? Die Fragen 22a und 22b werden zusammengefasst beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren keine Spannungen oder Störungen zwischen dem NATO-Verband in der östlichen Ägäis und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Vertreter der NATO und der EU haben sich beim SHADE MED-Treffen am 12. und 13. Mai 2016 in Rom umfassend ausgetauscht. Die EU wurde durch den Kommandeur von EUNAVFOR Med Operation SOPHIA, Konteradmiral Credendino, und die NATO Operation ACTIVE ENDEAVOUR durch Kapitän zur See Jeffrey McRae vertreten. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das nächste SHADE MED-Treffen derzeit noch nicht terminiert, wird jedoch voraussichtlich im Herbst 2016 stattfinden. Es werden wieder Teilnehmer aus 74 Nationen und Organisationen aus Militär, ziviler Schifffahrt, und aus dem Bereich internationale Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen erwartet . Die zu behandelnden Themenbereiche umfassen dabei voraussichtlich Internationale Schifffahrt, rechtliche Aspekte, Such- und Rettungsoperationen, Migration , Schleuserkriminalität und deren Bekämpfung sowie den Informationsaustausch im Mittelmeerraum. 23. Inwiefern wäre der SHADE MED-Mechanismus aus Sicht der Bundesregierung auch geeignet, die Nichterfüllung von Einsätzen in den „Maritime Search and Rescue Regions“ durch die libysche Küstenwache zu oder auch die Behinderung von Einsätzen der privaten Seenotretter zu thematisieren (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung bekannt geworden, in denen Privatinitiativen zur zivilen Seenotrettung von Flüchtenden vor der libyschen Küste durch uniformierte Bewaffnete mit Booten, die ein Hoheitszeichen der libyschen Küstenwache führten, zum Stoppen oder sogar Unterlassen von Rettungsmaßnahmen aufgefordert wurden (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)? a) Inwiefern ereigneten sich die Fälle innerhalb oder außerhalb der Zwölf- Meilen-Zone? b) Welchen Regierungen können die Angehörigen der Küstenwache bzw. Milizen zugeordnet werden, die sich auf den Booten befanden? Die Fragen 24a und 24b werden zusammengefasst beantwortet. Weitere Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333