Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9206 18. Wahlperiode 18.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9006 – Bilaterale Zusammenarbeit der Agrarwirtschaft mit dem Iran V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 16. Januar 2016 hat die Europäische Union bis dahin bestehende Wirtschafts - und Finanzsanktionen gegen den Iran aufgehoben. Deutschland, das vor dem Erlass der Zwangsmaßnahmen infolge des iranischen Nuklearprogramms einer der wichtigsten Partner des Schwellenlandes war, erwartet Milliarden-Geschäfte . Seither reiste der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, und weitere Vertreter aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu politischen Gesprächen in den Iran. Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Agar- und Lebensmittelsektor zwischen Deutschland und Iran zu intensivieren. Unter anderem soll der Export von Tieren und Fleisch in den Iran für deutsche Unternehmen vereinfacht werden. Doch Europas Ausrichtung auf den Export setzt eine Orientierung an Weltmarktpreise voraus. Besonders bei Milch und Fleisch wird aus Sicht der Fragesteller dadurch die Produktion von Massenware gefördert und die lokalen Märkte in Drittländer geraten unter Druck. Bilaterale Zusammenarbeit 1. Wie viele Reisen wurden vom BMEL seit dem Jahr 2013 in den Iran durchgeführt (bitte nach Datum, Dauer und Ziel aufschlüsseln)? Seit 2013 wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) drei Reisen in den Iran durchgeführt: Auf Abteilungsleiter-Ebene vom 30. November bis 2. Dezember 2015 nach Teheran zur Vorbereitung des Abschlusses einer Gemeinsamen Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Im Zuge der Reise wurden Gespräche in den Bundesministerien für Landwirtschaft , für Wirtschaft und Finanzen, für Industrie, Bergbau und Handel sowie mit der Veterinärbehörde geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9206 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unter Leitung von Bundesminister Christian Schmidt vom 9. bis 10. April 2016 nach Teheran in Begleitung einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation zu politischen Gesprächen mit seinem iranischen Amtskollegen Hojjati und dem Präsidenten der Iran-Kammer für Industrie, Bergbau, Handel und Landwirtschaft . Unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMEL Peter Bleser vom 26. bis 30. April 2016 nach Teheran und Shiraz mit einer Wirtschaftsdelegation zur Übernahme des Ko-Vorsitzes in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Agrar- und Ernährungswirtschaft (Teheran) sowie zum Besuch der Landtechnikmesse Agrotech Agropars (Shiraz). 2. Wie waren die Delegationen der vom BMEL durchgeführten Reisen zusammengesetzt (bitte nach Reisedatum, Ziel, Teilnehmer aufschlüsseln)? Zu den Zielen der Reisen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. An den vorgenannten drei Reisen des BMEL nahmen die folgenden Personen teil: An der Reise vom 30. November bis zum 2. Dezember 2015 haben folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL teilgenommen: Abteilungsleiter „EU-Politik, Internationale Zusammenarbeit, Fischerei“, Leiter „Stabsstelle Koordinierung Export“, Unterabteilungsleiter „Sicherheit der Lebensmittelkette “, Referent „Stabsstelle Koordinierung Export“, Referentin „Veterinärangelegenheiten beim Export“, Referentin Länderreferat Naher und Mittlerer Osten . An der Delegationsreise von Bundesminister Christian Schmidt vom 9. bis zum 10. April 2016 haben neben Bundesminister Christian Schmidt teilgenommen : Abteilungsleiter „EU-Politik, Internationale Zusammenarbeit, Fischerei “, Leiter „Stabsstelle Koordinierung Export“, Unterabteilungsleiter „Produktsicherheit /Innovation“, Leiter der Arbeitseinheit „Bilaterale Veterinärzusammenarbeit mit Drittstaaten“, Pressesprecher, zwei Referenten der Pressestelle , Persönliche Referentin von Bundesminister Christian Schmidt, zuständiger Referent im Länderreferat Naher und Mittlerer Osten; auf eigene Kosten fünf Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. Vorstandsmitglieder des Deutschen Raiffeisenverbands e. V., der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V., des Deutschen Bauernverbands e. V., der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft e. V. sowie des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V., zudem vier Pressevertreter und ein Fotograf. An der Delegationsreise des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 26. bis zum 30. April 2016 haben neben dem Parlamentarischen Staatssekretär teilgenommen: der Leiter der „Stabsstelle Koordinierung Export“, der Unterabteilungsleiter „Produktsicherheit/Innovation“, der Unterabteilungsleiter „Sicherheit der Lebensmittelkette“, der Unterabteilungsleiter „Internationale Zusammenarbeit, Welternährung“, der Persönliche Referent des Parlamentarischen Staatssekretärs, der zuständige Referent im Länderreferat Naher und Mittlerer Osten; aus eigenen Reisemitteln aus dem nachgeordneten Bereich der Ressortforschungsinstitute der Präsident des Julius Kühn-Instituts (JKI) und ein weiterer Wissenschaftler des JKI sowie 14 Repräsentanten des Dt. Raiffeisenverbands e. V., der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen, des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V., des Verbands der Fleischwirtschaft e. V., des Milch-Industrieverbands e. V., der Arbeitsgemeinschaft Deut- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9206 scher Rinderzüchter e. V., des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau – Fachverbände Nahrungsmittel- und -Verpackungsmaschinen sowie Landtechnik, des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter e. V., der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e. V., des Industrie-Verbands Agrar e. V. (bereits vor Ort) sowie der Firma Claas KGaA mbH. 3. Welche Privatunternehmen haben das BMEL als Interessenvertreter begleitet ? Aufgrund des Schwerpunkts im Landtechnik-Bereich und langjähriger Geschäftsbeziehungen mit dem Iran nahm an der Delegationsreise des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 26. bis zum 30. April ein Vertreter des Unternehmens Claas KGaA mbH teil. 4. Waren in der Delegation auch Vertreter besonders tier- und umweltschonender Tierhaltungsverfahren vertreten? 5. Wie ist die bilaterale gemeinsame Arbeitsgruppe Agrar- und Ernährungswirtschaft zwischen dem Iran und Deutschland aufgebaut (bitte nach Personen und zugehörige Organisation/Unternehmen aufschlüsseln)? 6. In welchem Turnus soll die gemeinsame Arbeitsgruppe Agrar- und Ernährungswirtschaft mit welchen Schwerpunktthemen tagen (bitte nach Ort, Teilnehmer und thematischen Schwerpunkt aufschlüsseln)? Die Fragen 4, 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Errichtung einer bilateralen Gemeinsamen Arbeitsgruppe Agrar- und Ernährungswirtschaft basiert auf der Mitte Januar 2016 von Bundesminister Christian Schmidt und seinem iranischen Amtskollegen Hojjati unterzeichneten Gemeinsamen Absichtserklärung und soll den bilateralen Dialogprozess in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft verstetigen. Als Felder einer möglichen Zusammenarbeit sind in der Absichtserklärung exemplarisch nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, Agrarforschung und -ausbildung, Stärkung des bilateralen Handels, insbesondere in den Bereichen Landtechnik, Nutztiergenetik, Saatund Pflanzgut sowie Nahrungs- und Futtermittel, ferner die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien (insbesondere Bioenergie), Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln sowie Lebensmittelsicherheit/Rückverfolgbarkeit genannt. Den Ko-Vorsitz in der Arbeitsgruppe führen auf deutscher Seite ein Parlamentarischer Staatssekretär (PSt) des BMEL (2016: PSt Peter Bleser) sowie auf iranischer Seite ein Vizeminister (VM) des iranischen Landwirtschaftsministeriums (2016: VM Keshavarz). Auf deutscher Seite erfolgt die Einbindung der notwendigen Fach- und Branchenkompetenz neben den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMEL vor allem über die Teilnahme der einschlägigen Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die im Mandatsbereich der Gemeinsamen Absichtserklärung (s. o.) aktiv sind. An der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe am 27. April 2016 haben die in der Antwort zu Frage 2 benannten Verbände und Firmen teilgenommen. Die Auswahl der iranischen Teilnehmer obliegt dem dortigen Ministerium für Landwirtschaft und richtet sich nach der geforderten fachlichen Expertise auf der Grundlage der Agenda der Gemeinsamen Absichtserklärung, ist aber – der iranischen Wirtschaftsordnung entsprechend – insgesamt stärker auf staatliche und halbstaatliche Akteure konzentriert. Eine abschließende Liste der iranischen Teilnehmer an der Arbeitsgruppensitzung am 27. April 2016 liegt dem BMEL nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9206 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Da Tierhaltung in der Absichtserklärung nicht als eigenständiger Punkt genannt wird, waren keine Repräsentanten bestimmter Tierhaltungsverfahren in den Delegationen von Bundesminister Christian Schmidt bzw. dem Parlamentarischen Staatssekretär Peter Bleser vertreten. Für die Arbeitsgruppe ist ein jährlicher Turnus mit alternierenden Tagungsorten vorgesehen, d. h. die nächste Sitzung wird 2017 in Deutschland stattfinden. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Auf der Basis der Verhandlungen in der AG- Sitzung am 27. April 2016 werden voraussichtliche Themenschwerpunkte Rinderzucht /Milchproduktion, Saat- und Pflanzgutwesen/Pflanzenbau, Landtechnik /Mechanisierung, Pflanzenschutzmittel, Lebensmittelverarbeitungs- und -verpackungstechnik , Agrarforschung sowie Agrarhandel sein. Die Abstimmung einer gemeinsamen Tagesordnung wird im Einvernehmen mit der iranischen Seite einige Monate vor der Sitzung erfolgen. 7. Wie hoch sind die bisherigen und die geplanten zukünftigen Kosten für die gemeinsame Arbeitsgruppe Agrar- und Ernährungswirtschaft? Von den unter Ziffer 1 genannten Reisen ist nur die Delegationsreise von Parlamentarischem Staatssekretär Peter Bleser der gemeinsamen Arbeitsgruppe zuzurechnen . Die vom BMEL zu tragenden Kosten hierfür betrugen rd. 29 000 Euro. Zukünftig anfallende Kosten sind bislang nicht kalkuliert und können nicht beziffert werden. 8. Welchem Haushaltstitel sind die Kosten aus den Fragen 1 bis 7 zugeordnet? Die Reisekosten für Angehörige des BMEL werden aus Kapitel 1012, Titel 527 01 gezahlt. Repräsentationsmaßnahmen anlässlich dieser Reisen werden aus Kapitel 6002, Titel 529 03 gezahlt. 9. Welche konkreten Pläne bestehen mit welchem Zeitplan, eine ständige Repräsentanz der deutschen Agrarwirtschaft im Iran zu etablieren? 10. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, mit denen das BMEL oder weitere Bundesministerien die ständige Repräsentanz der deutschen Agrarwirtschaft im Iran fördern wird? 11. Wie soll die ständige Repräsentanz personell aufgestellt sein, und in welchen Räumlichkeiten soll sie verortet werden? Der Bundesregierung ist das Vorhaben der Wirtschaft bekannt, einen Repräsentanten im Iran einzusetzen. Der Repräsentant soll die bilateralen Agrarwirtschaftskontakte koordinieren und Geschäftsbeziehungen anbahnen. Weiter soll die Stelle den Unternehmen dienen, um detaillierte Marktkenntnisse zu erhalten, die Kontakte zwischen deutschen und iranischen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu verstetigen und Verbindungen zu einschlägigen iranischen Institutionen herzustellen und zu pflegen. Es besteht die Absicht, hierzu beim BMEL einen Antrag auf Förderung zu stellen. Ein solcher Antrag, der zwingend eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens sowie einen ausführlichen Kostenplan enthalten muss, ist bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt worden. Daher liegen noch keine prüffähigen Unterlagen vor und es können noch keine Angaben zu geplantem Personal, Aufgabenumfang und vorgesehener Dauer des Vorhabens sowie der Fördersumme des BMEL gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9206 12. Wurden seit der Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran am 16. Januar 2016 Hermesdeckungen und Ausfuhrgewährleistungen beim Bund beantragt? 13. Welche Hermesdeckungen und Ausfuhrgewährleistungen wurden seit der Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran am 16. Januar 2016 beim Bund beantragt (bitte nach Unternehmen, Datum, Vorhaben und Volumen aufschlüsseln)? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit dem 16. Januar 2016 befinden sich 22 Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien mit einem Volumen von rd. 7,4 Mio. Euro mit Bezug zum Agrarsektor in Bearbeitung. Hierbei handelt es sich um Lieferungen von Düngemitteln, Tiernahrung sowie landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Mit Blick auf die laufenden Antragsverfahren, insbesondere die Tatsache, dass die Anträge dem interministeriellen Ausschuss als zur Entscheidung berufenem Organ der Exekutive noch nicht vorgelegt wurden, sind detailliertere Angaben derzeit nicht möglich. Messen 14. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Teilnahme an Messen im Iran? Infolge des Abschlusses der Verhandlungen über das iranische Atomprogramm und der Aufhebung der Iran-Sanktionen ist das Land Bestandteil des Auslandsmesseprogramms des BMEL. Mit einer weiteren Öffnung dieses bedeutenden Zielmarktes, der bereits in den Jahren vor der islamischen Revolution wichtig für den Absatz deutscher Produkte war, besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit , deutsche Firmen bei der Erschließung dieses Marktes auch über Messebeteiligungen offiziell zu unterstützen und die auf privatwirtschaftlicher Ebene nie abgerissenen Handelskontakte zu verstärken. 15. In welcher Art und Weise nahm das BMEL vom 26. bis zum 29. April 2016 an der iranischen Leitmesse für Landtechnik, der Agrotech Agropars in Shiraz teil? Das BMEL hat sich an der Agrotech Agropars mit einer Firmengemeinschaftsbeteiligung mit angeschlossenem Informationsstand beteiligt. 16. Wie hoch waren die Kosten, mit denen die Teilnahme an der iranischen Leitmesse für Landtechnik, der Agrotech Agropars in Shiraz von Seiten des BMEL gefördert wurde? Für die Teilnahme an der Agrotech Agropars sind ca. 289 000 Euro veranschlagt worden. 17. In welcher Art und Weise wird das BMEL an zwei weiteren Messen im Iran, der Lebensmittelfachmesse Iran food + hospitality Anfang Juni 2016 in Teheran sowie der Iran Plex im Oktober 2016 mit den Schwerpunkten Nutztierbzw . Geflügelhaltung und Milchindustrie, teilnehmen? Das BMEL hat sich an der Iran food + hospitality mit einer Firmengemeinschaftsbeteiligung mit angeschlossenem Informationsstand beteiligt und beabsichtigt, dies auch bei der IranPlex in Teheran zu tun. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9206 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie hoch sind die bisher geplanten Kosten für das BMEL für die Lebensmittelfachmesse Iran food + hospitality Anfang Juni 2016 in Teheran sowie der Iran Plex im Oktober 2016? Für die Iran food + hospitality sind ca. 168 000 Euro und für die IranPlex ca. 184 000 Euro veranschlagt worden. 19. Wie und in welcher Weise wurde bzw. wird der Auftritt deutscher Wirtschaftsunternehmen bei den drei iranischen Messen (Agrotech Agropars in Shiraz, Iran food + hospitality, IranPlex) gefördert (bitte nach Messe, Unternehmen , Gegenstand der Förderung aufschlüsseln)? Im Rahmen seines Auslandsmesseprogramms bietet das BMEL den teilnehmenden Unternehmen neben einer repräsentativen Plattform mit einer einheitlichen Rahmengestaltung unter dem Dach von „Made in Germany“ ein Infrastrukturund Servicepaket. Dabei handelt es sich um die Koordinierung und Durchführung der gesamten Messelogistik sowie die technische und organisatorische Betreuung während der gesamten Vorbereitung und Durchführung einer Messebeteiligung. Inbegriffen ist die Nutzung des allgemeinen Informationsstandes des BMEL und der daran angeschlossenen Gästelounge während der Laufzeit der jeweiligen Messe. Für diese Leistungen sowie für die Bereitstellung eines Messestandes mit Basisausstattung und einheitlichem Standdesign entrichten die teilnehmenden Unternehmen einen pauschalen Beteiligungsbeitrag pro Quadratmeter der durch sie angemieteten Fläche. Dieser Beteiligungspreis betrug/beträgt bei der Agrotech Agropars 180 Euro pro m² Iran food + hospitality 315 Euro pro m² IranPlex 340 Euro pro m². 20. Welche Tierhaltungssysteme deutscher Unternehmen werden bei der Iran Plex im Oktober 2016 mit den Schwerpunkten Nutztier- bzw. Geflügelhaltung und Milchindustrie vorgestellt werden? Die teilnehmenden Unternehmen stellen ihre branchenspezifische Angebotspalette vor. Informationen über ggf. weitere deutsche auf der IranPlex außerhalb des Firmengemeinschaftsstands ausstellende Unternehmen liegen dem BMEL nicht vor. 21. Werden bei der Iran Plex im Oktober 2016 mit den Schwerpunkten Nutztierbzw . Geflügelhaltung und Milchindustrie auch Tierhaltungssysteme deutscher Unternehmen vorgestellt, die den deutschen und europäischen Tierschutzstandards widersprechen (z. B. Käfige für Legehennen, Einzelhaltung von Kälbern)? Anmeldeberechtigt zur Beteiligung an Messen im Rahmen des Auslandsmesseprogramms des BMEL sind gemäß den „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland“ Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Die teilnehmenden Unternehmen sind grundsätzlich gehalten, die in Deutschland bzw. im Gastland geltenden Bestimmungen einzuhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9206 22. Welchem Haushaltstitel sind die Kosten aus den Fragen 14 bis 21 zugeordnet ? Diese Kosten sind dem Kapitel 1011, Titel 545 01 (Konferenzen, Messen, Ausstellungen und Tagungen) zugeordnet. Handel mit Agrarprodukten 23. Welche Agrarprodukte und -waren wurden seit dem Jahr 2013 in den Iran exportiert (bitte nach Jahr, Produktgruppe, Menge und Handelsvolumen aufschlüsseln )? Die nachfolgende Übersicht zeigt die deutschen Ausfuhren von Gütern der Landund Ernährungswirtschaft in den Iran in den Jahren 2013 bis 2015. Warenart 2013 2014 20151) 2013 2014 20151) Tonnen 1.000 € Lebende Tiere Pferde (Stück) 84 328 219 369 2.643 3.030 Rinder (Stück) - 3 - - 35 - Hausgeflügel (Stück) 55.994 128.284 62.691 200 609 592 Lebende Tiere, a.n.g. (Stück) - - 1 - - 8 Nahrungsmittel tierischen Ursprungs Milch und Milcherzeugnisse 1.828,2 2.527,0 1.658,1 5.735 9.555 4.195 Fleisch und Fleischwaren 0,3 0,9 0,3 4 9 3 Eier, Eiweiß, Eigelb 31,4 0,1 1,9 341 5 18 Fisch-, Fleischmehl und ähnl. Erzeugnisse - 1,3 0,0 - 3 0 Nahrungsmittel tierischen Ursprungs , a.n.g. 1,3 4,8 7,2 104 287 343 Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs Getreide, ohne Reis 1.023.244,3 2.598.440,1 1.312.322.9 241.115 571.076 254.408 Getreideerzeugnisse, ohne Reiserzeugnisse 0,2 64,3 163,2 0 42 105 Backwaren u.a. Zubereitungen aus Getreide 2.429,1 4.227,6 4.840,5 11.107 6.302 7.550 Saat- und Pflanzgut, ohne Ölsaaten 172,8 126,8 137,2 4.134 5.198 6.363 Hülsenfrüchte 30,0 0,1 4,2 43 0 6 Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse 0,4 244,4 8,2 2 300 15 Schalen- und Trockenfrüchte 2,2 7,5 6,6 8 92 46 Gemüsezubereitungen u. -konserven 2,8 4,8 2,0 5 8 5 Obstzubereitungen u. -konserven 2,0 9,0 6,9 4 16 16 Obst- und Gemüsesäfte 20,7 25,5 22,5 86 91 97 Kakao u. -erzeugnisse 1.197,5 1.215,2 1.348,1 4.122 6.067 7.629 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9206 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Warenart 2013 2014 20151) 2013 2014 20151) Tonnen 1.000 € Gewürze 6,9 16,3 25,7 32 134 210 Zucker, -erzeugnisse, Zuckerrüben 109,4 367,2 344,8 368 934 1.034 Ölfrüchte 0,0 4,5 17,6 0 66 236 Pflanzliche Öle und Fette 148,3 110,4 205,9 623 584 935 Kleie, Abfallerz. zur Viehfütter. u.a. Futterm. 2.381,0 2.639,6 2.254,2 6.275 6.587 6.714 Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs , a.n.g. 7.677.1 4.716,8 4.616,8 25.805 33.425 36.106 Genussmittel Hopfen 17,9 14,0 8,0 217 272 94 Kaffee 12,5 63,7 44,4 142 495 291 Tee und Mate 4,1 5,2 13,5 37 25 105 Rohtabak u. -erzeugnisse 0,0 0,1 318,8 0 5 2.006 Bier (hl) 71 88 89 12 16 18 Branntwein (hl-Alk. 100 %) 3 3 3 3 5 5 Wein (hl) 16 22 21 3 5 8 Güter der Land- und Ernährungswirtschaft . . . 300.896 644.891 332.191 1) Vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt 24. Wie schätzt das BMEL die Entwicklung des Exports von Molkereiprodukten in den Iran für die nächsten fünf Jahre ein (bitte nach Jahr, Produktgruppe, Menge und Handelsvolumen aufschlüsseln)? Eine Quantifizierung der Exporte in den nächsten fünf Jahren nach Produktgruppen , Mengen und Handelsvolumina ist der Bundesregierung wegen der unsicheren Wirtschaftsentwicklung im Iran und der noch nicht klaren rechtlichen Bedingungen bei der Einfuhr derzeit nicht möglich. 25. Wie schätzt das BMEL die Entwicklung des Exports von Fleisch und Schlachttieren in den Iran für die nächsten fünf Jahre ein (bitte nach Jahr, Produktgruppe, Menge und Handelsvolumen aufschlüsseln)? Eine Quantifizierung der Exporte in den nächsten fünf Jahren nach Produktgruppen , Mengen und Handelsvolumina ist der Bundesregierung wegen der unsicheren Wirtschaftsentwicklung im Iran und der noch nicht klaren rechtlichen Bedingungen bei der Einfuhr derzeit nicht möglich. Im Hinblick auf die Entwicklung des Exports von Schlachttieren wird auf den Beschluss des Bundesrates 786/09 vom 18. Dezember 2009 verwiesen, wonach das BMEL mit Drittländern keine Veterinärzertifikate für Schlachttiere verhandelt. Der Handel mit Schlachttieren auf bilateral abgestimmten Veterinärzertifikaten ist demnach nicht möglich. Den zuständigen Amtstierärzten der Kreise und kreisfreien Städte ist es jedoch unbenommen, weiterhin wirtschaftseigene Bescheinigungen zur Abfertigung von Schlachttieren auszustellen, da der Beschluss des Bundesrates 786/09 vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9206 18. Dezember 2009 diese Möglichkeit nicht ausschließt. Informationen darüber, wie viele Schlachttiere auf wirtschaftseigenen Bescheinigungen und in welche Drittländer ausgeführt werden, liegen dem BMEL nicht vor. 26. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 auf einem Transport mit mehr als acht Stunden Dauer exportiert (bitte nach Jahr, Tierart, Zielland und Dauer in acht Stunden Schritten aufschlüsseln)? In der Außenhandelsstatistik werden die Exporte lebender Tiere nicht nach der Dauer ihres jeweiligen Transportes unterschieden. Insoweit liegen der Bundesregierung hierzu keine Angaben vor. Auch die Wirtschaft verfügt über keine diesbezüglichen Statistiken. 27. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Deutschland und dem Iran, der EU und dem Iran seit dem Jahr 2000 gehandelt? Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der aus Deutschland und der EU in den Iran ausgeführten landwirtschaftlichen Zucht-, Nutz- und Schlachttiere (jeweils in Stück): Tierart 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Deutschland Pferde - - - - 25 37 14 47 Rinder - - 105 185 113 221 - - Hausgeflügel 48.820 10.000 8.352 - 29.520 150.880 - 135.656 EU-28 Pferde - - 48 89 95 58 61 74 Rinder - - 315 862 113 221 - - Schweine - - - - 349 - - Schafe - - 456 - - - - - Ziegen - - - - - - - - Hausgeflügel 177.069 236.486 562.696 568.552 554.825 758.175 520.900 601.793 Esel, Maultiere, -esel - - - - 12 15 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9206 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tierart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 20151) Deutschland Pferde 151 114 191 222 126 84 328 219 Rinder - - - - - - 3 - Hausgeflügel 226.175 220.504 373.354 329.495 62.492 55.994 128.284 62.691 EU-28 Pferde 180 155 304 423 200 246 491 455 Rinder - - - - - 1 3 - Schweine - - - - - - - - Schafe - - - - - - - 113 Ziegen - - 244 312 - 133 632 Hausgeflügel 749.256 1.459.525 2.797.207 6.978.865 1.965.725 2.359.478 1.632.711 1.027.468 Esel, Maultiere, -esel - - - - 3 - 113 20 1) Vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt, EUROSTAT Im Zeitraum 2000 bis 2015 wurden keine landwirtschaftlichen Zucht-, Nutz- und Schlachttiere aus dem Iran nach Deutschland geliefert. In die EU wurden während dieses Zeitraums aus dem Iran lediglich in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2014 jeweils ein Pferd und 2011 14 Pferde eingeführt. 28. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren in den Iran geliefert werden (bitte nach Tierart, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)? Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V. beziffert das Liefervolumen in den nächsten fünf Jahren wie folgt: Weibliche Zuchtrinder Männliche Zuchtbullen 2016 500 5 2017 2.000 3 2018 3.000 5 2019 5.000 0 2020 5.000 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9206 Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. beziffert das jährliche Liefervolumen in den nächsten fünf Jahren wie folgt: Export Eintagsküken Iran Großelterntiere Elterntiere Legehennen 20.000 100.000 Broiler 100.000 (im Jahr 2017: 350.000) Enten 10.000 – 15.000 Puten 100.000 29. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung tierschutzrelevante Probleme bei Lebendtransporten in den Iran? 30. Falls ja, wieso setzt sich das BMEL dafür ein, kurzfristig den Export von Zuchtrindern in den Iran zu ermöglichen (www.bmel.de/DE/Ministerium/ IntZusammenarbeit/BilateraleZusammenarbeit/_Texte/Dossier-Europa.html; jsessionid=1952C622C26F8E636CBA1A095BE554C6.2_cid367?nn=2669 630¬First=true&docId=7770586)? Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Um mögliche Transportbelastungen für die Tiere zu vermeiden, enthalten die tierschutzrechtlichen Regelungen besondere Anforderungen an Lebendtiertransporte . Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In der laufenden Legislaturperiode haben die Bundesländer der nationalen Kontaktstelle am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bzw. der Bundesregierung keine tierschutzbezogenen Probleme im Zusammenhang mit Ausfuhren in den Iran mitgeteilt. 31. Für welche tierischen Agrargüter (Eier, Milch, Fleisch, Lebendtiere) werden aktuell Veterinärvereinbarungen zwischen Deutschland und dem Iran diskutiert ? Derzeit werden bilateral mit dem iranischen Veterinärdienst Veterinärzertifikate für die Ausfuhr von Zuchtrindern und Rindersamen ausgehandelt. 32. Welche Transportrouten und -mittel werden für Zuchttiertransporte im Allgemeinen bei Transporten in den Iran (und andere Drittländer) verwendet? Welcher Anteil davon fällt auf Flugzeug, Straße und Schiff (nach Ländern/ Regionen aufschlüsseln)? Laut Informationen der Wirtschaft werden folgende Transportrouten und -mittel gewählt: Geographisches Europa: 99,9 Prozent per LKW Vorderasien (Kasachstan, Georgien, Armenien, Usbekistan etc.): 90 Prozent LKW und 10 Prozent Flugzeug Arabische Halbinsel: ausschließlich Flugzeug Syrien, Libanon, Ägypten, Libyen, Algerien: Schiff Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9206 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tunesien, Marokko: LKW Iran: Flugzeug/Schiff/LKW (nachdem Veterinärzertifikat ausgehandelt wurde) Irak: Schiff Afrika (Sudan): Schiff. 33. Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptgründe für Lebendtierexporte in den Iran (nach Tierarten aufschlüsseln)? Der Iran hat großes Interesse an Zuchtbullen und Zuchtfärsen zur Verbesserung der Milch- und Mastleistung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 34. Mit welchen Drittländern bestehen aktuell Abkommen, die den Export von Zuchttieren erleichtern? Für den Export von Zuchttieren ist grundsätzlich kein Abkommen notwendig. Der Export von Zuchttieren ist möglich, wenn bilateral mit dem Veterinärdienst des Drittlandes ein Veterinärzertifikat abgestimmt wurde bzw. die Wirtschaftsverbände eine wirtschaftseigene Bescheinigung mit dem Kunden im Drittland ausgehandelt haben. Veterinärzertifikate zur Ausfuhr von Zuchtrindern sind mit Algerien, Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Irak, Jordanien, Kasachstan, Libanon, der Libysch- Arabischen Dschamahirija, Marokko, der Russischen Föderation, Serbien, Tunesien , Ukraine sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgehandelt worden. 35. Welche Freihandelsabkommen werden derzeit von Deutschland und der Europäischen Union diskutiert, die einen Handel mit Zucht- und anderen Lebendtieren in Zukunft erleichtern sollen? Der Handel von Zucht- und Lebendtieren wurde bereits im Rahmen bestehender umfassender Freihandelsabkommen liberalisiert und soll auch in geplanten Freihandelsabkommen unter der WTO-rechtlichen Maßgabe der weitgehenden Liberalisierung des gesamten Handels liberalisiert werden. Allerdings unterliegen Zucht- und Lebendtiere bereits jetzt schon im Rahmen der WTO keinen oder nur sehr geringen Zöllen. Eine Übersicht über bestehende und geplante Freihandelsabkommen bietet die Webseite www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Markt-Handel-Export/_Texte/ UebersichtStandDerVerhandlungen.html 36. Wie lange ist die durchschnittliche Transportdauer bei Lebendtiertransporten von Deutschland in den Iran? Nach Auskunft der Wirtschaftsbeteiligten beträgt die durchschnittliche Transportdauer mit dem Flugzeug etwa fünf Stunden und mit dem Schiff etwa acht Tage, wobei der Verschiffung ein Transport mit dem LKW von 14 bis 15 Stunden zum Hafen Koper (Slowenien) vorausgeht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9206 37. Ist der Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. April 2015 zum Geltungsbereich von EU-Tierschutzvorschriften auf Teilstrecken von der EU-Außengrenze bis zum Zielort außerhalb der Europäischen Union bekannt? 38. Wie wird sichergestellt, dass die Tiertransportverordnung 1/2005 im Hinblick auf das Urteil des EuGH (siehe Frage 37) bei Transporten in Drittländer eingehalten wird? Die Fragen 37 und 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Bundesregierung bekannt. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Deren Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung von langen Tierbeförderungen zwischen Mitgliedstaaten und von und nach Drittländern ergeben sich zunächst aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Der Organisator einer langen Beförderung muss der zuständigen Behörde am Versandort spätestens zwei Werktage vor dem Versand den Abschnitt 1 des Fahrtenbuchs gemäß Anhang II der vorgenannten Verordnung übermitteln. Anhand dieser Transportplanung kontrolliert die Behörde, ob die involvierten Transportunternehmer und Transportmittel bzw. Fahrer und Betreuer über gültige Zulassungen bzw. Sachkundenachweise verfügen. Darüber hinaus wird kontrolliert, ob die verpflichtenden Angaben der Orte, an denen die Tiere ruhen oder umgeladen werden sollen, wirklichkeitsnah sind und auf eine Beförderung im Einklang mit den Vorschriften der in Frage stehenden Verordnung schließen lassen. Diese Prüfung umfasst u.a. die Zeitabstände für das Füttern und Tränken, die Beförderungsdauer und Ruhezeiten, die eingereichten Notfallpläne sowie die erwarteten Wetter- und Verkehrsbedingungen entlang der Transportroute. Sofern begründete Zweifel an der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bestehen, verpflichtet die Behörde den Organisator zu Änderungen der Transportplanung. Zusätzlich zur beschriebenen Überwachung der Transportplanung wird die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bei Transporten in Drittländer auch durch Kontrollen nach Artikel 15 dieser Verordnung sichergestellt. Sie finden im Gebiet der Gemeinschaft entlang der Strecke vom Versand- zum Bestimmungsort statt, also auch an Ausgangsorten vor Transportabschnitten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union. Ergeben diese Kontrollen Beanstandungen, z. B. bezüglich der Transportfähigkeit der Tiere, des ihnen zur Verfügung stehenden Raumangebots , ihrer Versorgung mit Futter oder Wasser, der Ausstattung der Transportmittel oder der Ruhe- und Beförderungszeiten, trifft die zuständige Behörde Maßnahmen gemäß der Artikel 23 und 26 der in Frage stehenden Verordnung. Sie sehen unter anderem vor, dass Tiere an einer geeigneten Stelle entladen und versorgt, an den Versandort zurückgesendet oder getötet werden und dass Fahrern und Betreuern Befähigungsnachweise und Transportunternehmern deren Zulassung entzogen werden können. Straßentransportmittel müssen im Falle langer grenzüberschreitender Beförderungen mit Navigationssystemen ausgestattet sein, die automatisch Ort und Uhrzeit sowie das Öffnen und Schließen der Ladeklappe registrieren. Auch die Temperatur im Laderaum ist mittels Sensoren zu messen und aufzuzeichnen, wobei das System den Fahrer alarmieren muss, wenn die Werte außerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Die zuständige Behörde kann die genannten Aufzeichnungen einsehen und so auch nach Abschluss des Transportes die Einhaltung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 kontrollieren , was Transportabschnitte innerhalb von Drittstaaten einschließt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333