Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9207 18. Wahlperiode 18.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9002 – Bildung in der humanitären Hilfe und Übergangshilfe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In 35 von Konflikten betroffenen Ländern haben rund 75 Millionen Kinder zwischen drei und 18 Jahren keinen oder allenfalls stark eingeschränkten Zugang zu Bildung. Flüchtlingskinder haben eine fünfmal geringere Chance, eine Schule zu besuchen. So gehen nur 50 Prozent zur Grundschule und nur 25 Prozent zur Sekundarschule. Mädchen sind in Konfliktregionen besonders benachteiligt . Die Wahrscheinlichkeit, dass sie keinen Schulzugang haben, ist zweieinhalb Mal höher als bei Jungen (Overseas Development Institute 2016, Education Cannot Wait: a fund for education in emergencies, www.odi.org/publications/ 10405-education-cannot-wait-fund-education-emergencies). Generell ist die Qualität der Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu niedrig. Dies ist z. B. durch sehr hohe durchschnittliche Schülerzahlen pro Lehrer und geringe Qualifikation der Lehrkräfte bedingt (UNHCR 2011, Refugee Education. A Global Review , www.unhcr.org/4fe317589.html). Der Bildungszugang von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist häufig schon unter stabilen Lebensumständen schwierig. In Krisensituationen verschlimmert sich ihre Lage zusätzlich. Mangelnde Barrierefreiheit der Registrierungsstellen oder fehlende Informationen über den Registrierungsprozess können dazu führen, dass sie überhaupt nicht registriert werden. Auch hat das Fehlen oder der Verlust von Hilfs- und Mobilitätsmitteln immer wieder zur Folge, dass sie von Unterstützungsangeboten nicht gleichsam profitieren können (Globale Bildungskampagne 2016, Bildung kann nicht warten – Deutschland kann mehr tun, um Kindern in Krisen und Konflikten Bildung zu ermöglichen, www. bildungskampagne.org/sites/default/files/gbk_fact_sheet_bildungsfinanzierung. pdf). Dabei sind Bildungsangebote besonders wichtige Interventionen in der humanitären Hilfe. Sie bieten Kindern sowie Erwachsenen in Konflikt- und Krisensituationen nicht nur Stabilität und Struktur, sondern auch einen Schutzraum zur Verarbeitung von Erlebtem und Möglichkeiten zur Bereitstellung psychosozialer Betreuungsangebote. Schulische Einrichtungen können vor Risiken, wie Ausbeutung, Kinderarbeit, Gewalt und sexuellen Übergriffen, schützen. Richtig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eingesetzt, fördert Bildung zudem Toleranz, Respekt und Frieden und kann somit eine stabilisierende Wirkung auf die von Konflikten betroffenen Gemeinschaften haben. Erfahrungswerte und Studien verschiedener internationaler Organisationen belegen, dass die von Konflikten und Katastrophen betroffenen Bevölkerungsgruppen selbst Bildung einen hohen Stellenwert im Rahmen der humanitären Hilfe einräumen (Save the Children 2014, Hear it from the Children : Why education in emergencies is critical, www.savethechildren.org.uk/ sites/default/files/images/Hear_it_from_the_children.pdf). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit vom Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7622) hat die Bundesregierung angekündigt, sie werde „in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode im Bildungsbereich einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Flüchtlingen legen“. Ein beim Humanitären Weltgipfel im Mai 2016 in Istanbul neu aufgesetztes internationales Hilfspaket zur Finanzierung von Bildung in Krisen und Konflikten muss bislang jedoch ohne direkte deutsche Beiträge auskommen. Die Bundesregierung hat für den Fonds „Education Cannot Wait – Bildung kann nicht warten“, der im Kontext humanitärer Hilfe die finanzielle Basis der Bildungsförderung stärken soll, noch keine Mittel zugesagt. Förderzusagen machten demgegenüber bereits u. a. die Niederlande, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sowie im geringen Umfang auch die Europäische Union. Finanzierung von Bildung in der humanitären Hilfe und Übergangshilfe 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Wirksamkeit des neuen internationalen Fonds zur Förderung von Bildung im Kontext von Krisen und Konflikten und die Initiative zu „Education Cannot Wait“? a) Inwieweit und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, den Fonds „Education Cannot Wait“ finanziell sowie durch sonstige begleitende und politische Maßnahmen zu unterstützen? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Der Fonds „Education Cannot Wait“ befindet sich derzeit noch im Aufbau. Die Bundesregierung verfolgt seine Entwicklung aufmerksam, beispielweise durch die BMZ-Mitgliedschaft im Vorstand der Global Partnership for Education (GPE) sowie durch Mitgliedschaft der Bundesregierung in internationalen Gremien und Netzwerken. Das Grundanliegen des Fonds, Maßnahmen der humanitären Hilfe mit Vorhaben der Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit im Bildungsbereich enger zu verzahnen und die Koordinierung zwischen den Akteuren zu verbessern, ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll. Noch sind jedoch viele grundsätzliche Fragen bzgl. des Mandats, der Funktionsweise und des tatsächlichen Mehrwerts des Fonds gegenüber bereits existierenden Mechanismen ungeklärt. Die Bundesregierung plant daher derzeit keine finanzielle Beteiligung an dem Fonds. Das laufende bi- und multilaterale Engagement der Bundesregierung für Bildung im Kontext von Krisen und Konflikten wird weiter fortgesetzt. b) Falls die Bundesregierung kein direktes finanzielles Engagement im Rahmen des Fonds „Education Cannot Wait“ plant, warum nicht? Vgl. Antwort zu Frage 1a. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9207 c) Welches Bundesressort ist federführend für eine politische und finanzielle Unterstützung des Fonds „Education Cannot Wait“ zuständig, und welche weiteren Bundesressorts sind daran beteiligt? Für die Unterstützung des „Education Cannot Wait“ Fonds gibt es derzeit keine Federführung in der Bundesregierung, da die Bundesregierung den Fonds bislang nicht unterstützt. d) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen, den Fonds „Education Cannot Wait“ nach einer maximal einjährigen Aufbauphase unter dem Dach des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF künftig an die Global Partnership for Education (GPE) anzugliedern? Aus Sicht der Bundesregierung sollte der Aufbau von Parallelstrukturen und eine Proliferation von Akteuren und Mechanismen im Bildungsbereich im Sinne einer Harmonisierung und aus Effizienzgründen vermieden werden. Die GPE prüft derzeit intern, ob eine Eingliederung des Fonds „Education Cannot Wait“ unter das Dach der GPE sinnvoll sein kann. Die Ergebnisse des Prüfprozesses werden ab Herbst erwartet. 2. Inwiefern strebt es die Bundesregierung an, ihren Beitrag an die GPE im Haushaltsjahr 2017 zu erhöhen? Falls eine Erhöhung geplant ist, in welchem Umfang? Falls nicht, warum nicht? Deutschland hat bei der letzten Wiederauffüllungskonferenz der GPE im Jahr 2014 verbindlich Mittel für 4 Jahre zugesagt (28 Mio. Euro für die Jahre 2015- 2018, d. h. 7 Mio. Euro pro Jahr). Im Haushaltsjahr 2017 werden GPE somit gem. Regierungsentwurf 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen. Die nächste Wiederauffüllungskonferenz der GPE ist im Jahr 2018. 3. Inwiefern und in welcher Höhe sind Teile der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Zuge des Eckwertebeschlusses für das Haushaltsjahr 2017 öffentlich angekündigten Aufwüchse der Budgets des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um insgesamt 2,8 Mrd. Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/03/2016-03-23-PM09-Eckwerteanl 1.pdf?__blob=publicationFile&v=3) vorgesehen für a) deutsche Beitragszahlungen zu „Education Cannot Wait“? Derzeit sind keine Beitragszahlungen für den „Education Cannot Wait“ Fonds vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 1a). b) deutsche Beitragszahlungen zur GPE? Der deutsche Beitrag für GPE im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich auf 7 Mio. Euro (vgl. Antwort zu Frage 2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abgrenzung bzw. Koordination von Maßnahmen des AA sowie des BMZ zur Bildungsförderung im Kontext von Not- und Übergangshilfe 4. Mit welchen Fördervorhaben und Projekten, in welchen Bildungsbereichen (frühkindliche Bildung, Grundbildung, Sekundarschulbildung, berufliche Bildung etc.), in welchen Ländern bzw. Regionen, mit welchen Partnern und mit welchen Zielen fördert die Bundesregierung gegenwärtig Bildung in Krisen - und Konfliktregionen (bitte detailliert für die gesamte laufende Legislaturperiode nach Jahren aufschlüsseln)? Im Rahmen der humanitären Hilfe und der Überganghilfe hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode folgende Fördervorhaben und Projekte im Bereich Bildung finanziert: A) Maßnahmen mit ausgewiesenem Anteil im Bildungssektor, aus Mitteln der humanitären Hilfe 2014 - 2016 finanziert Land Träger Projekt- bezeichnung Anteil Bildung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Förderungs - zeitraum Inklusion Afghanistan Johanniter Bildungskomponente und psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge aus Pakistan in Khost, Afghanistan 50.201 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Äthiopien Save the Children Kinderschutz- und Bildungsangebote für somalische Flüchtlingskinder in Dolo Ado/Äthiopien 250.000 € Grundbildung Äthiopien Global CERF 23,2 Mio. € Einzahlung in den VN-Nothilfefonds, ca. 1,5% der Ausgaben sind für Bildung vorgesehen 350.000 Grundbildung 2014 Global CERF 40,1 Mio. € Einzahlung in den VN-Nothilfefonds, ca. 1,5% der Ausgaben sind für Bildung vorgesehen 600.000 Grundbildung 2015 Global CERF 50 Mio. € Einzahlung in den VN- Nothilfefonds, ca. 1,5% der Ausgaben sind für Bildung vorgesehen 750.000 Grundbildung 2016 Irak World Vision Einrichtung von Child-und Adolescent -Friendly Spaces, psychosoziale Unterstützung 315.749 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9207 Land Träger Projekt- bezeichnung Anteil Bildung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Förderungs - zeitraum Inklusion Irak Deutscher Caritasverband Stabilisierung der Lebensbedingungen durch Förderung des Schulbesuchs für Binnenflüchtlinge und Bedürftige 169.000 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Iran UNHCR Hilfs- und Schutzmaßnahmen für afghanische und irakische Flüchtlinge in Iran 600.000 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Kenia CARE Deutschland Sanierungen, Schulmaterial, Seminare für Flüchtlinge 388.180 Grundbildung 2015 mitberück - sichtigt Kenia UNHCR Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz in Kenia 1.500.000 Grundbildung 2015 mitberück - sichtigt Mali Plan International Beiträge zur Sicherung der Grundbedürfnisse für von dem militärischen Konflikt im Norden Malis betroffene Menschen in der Sahelzone 120.000 € Sekundäre Bildung 2014 mitberück - sichtigt Niger und Mali Konsortium Plan International und Arche Nova und Maßnahmen für Jugendliche 1.011.100 € Berufliche Bildung 2016 mitberück - sichtigt Nigeria UNHCR Hilfe für von der Krise in Nigeria betroffene Binnenvertriebene und Flüchtlinge in Kamerun , Niger und Tschad sowie Binnenvertriebene in Nigeria 100.000 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Palästinensisches Autonomiegebiet World Vision Psychosoziale Unterstützung für konfliktbetroffene Kinder und ihre Familien in Gaza 61.738 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Somalia Diakonie Katastrophenhilfe Bildung für Binnenvertriebene und Gastgemeinden 171.508 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Somalia UNHCR Hilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Somalia 600.000 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Träger Projekt- bezeichnung Anteil Bildung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Förderungs - zeitraum Inklusion Südsudan Deutsche Welthungerhilfe Temporäre Schulbauten für schutzbedürftige Kinder. 200.000 2014 mitberück - sichtigt Syrien UNHCR UNHCR Schutzund Hilfsmaßnahmen für syrische Flüchtlinge in Ägypten, Irak, Jordanien , Libanon und Türkei sowie für IDPs in Syrien 2.025.000 Grundbildung 2015 mitberück - sichtigt Tschad UNHCR Berufsausbildung für Flüchtlinge 1.000.000 € Grundbildung 2014 mitberück - sichtigt Syrien Arche Nova Schulbaurehabilitierung 90.096 Grundbildung 2015 mitberück - sichtigt Syrien Save the Children Bereitstellung von Bildungsmöglichkeiten für Kinder in Nordsyrien 289.094 Grundbildung 2015 mitberück - sichtigt Syrien UNICEF Bildung für syrische Flüchtlingskinder in der Türkei 2.000.000 Grundbildung 2015 mitberück - sichtigt Syrien HELP e. V. Bereitstellung von Bildungsmöglichkeiten für Kinder in Nordsyrien 73.077 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Syrien Save the Children Notschulaufrechterhaltung 742.500 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Syrien UNHCR UNHCR Schutzund Hilfsmaßnahmen für syrische Flüchtlinge in Ägypten, Irak, Jordanien , Libanon und Türkei sowie für IDPs in Syrien 8.000.000 Grundbildung 2016 mitberück - sichtigt Ukraine IKRK Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen gemäß dem IKRK Emergency Appeal 2016 250.000 Grundbildung 2016 Ukraine Arbeiter-Samariter -Bund Bildungsmaßnahmen für intern Vertriebene und durch den Konflikt betroffene Menschen 293.616 Berufliche Bildung 2016 mitberück - sichtigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9207 B) Maßnahmen im Bildungsbereich (Grundbildung, Sekundarbildung, berufliche Bildung) finanziert aus Mitteln der strukturbildenden Übergangshilfe 2013 - 2016 Land Träger BMZ-Nr. Projektbezeichnung Bewilligung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Projektdauer Inklusion Irak UNICEF 201618 040 Bildungsprogramm 30.000.000 Grund- und Sekundarbildung : Zugang zu formeller und informeller Bildung/Schulbildung für Kinder und Jugendliche, Lehrerfort- und Ausbildung sowie psychosoziale Betreuung 01/2016 - 12/2016 mitberücksichtigt Irak UNICEF 201418 409 Regional- Response-Plan (Wasserversorgung , Winterquartiere , Bildung , Kinderschutzmaßnah - men) 8.000.000 Grund- und Sekundarbildung : Zugang zu formeller und informeller Bildung und psychosoziale Betreuung 12/2014 - 04/2015 mitberücksichtigt Irak Deutsche Welthungerhilfe e. V. - DWHH 201518 190 Rehabilitierung sozialer Basisinfrastruktur von Wasserund Stromanschlüssen sowie die Sanierung von Schulen und Arztpraxen 2.998.988 Grund- und Sekundarbildung 05/2015 - 09/2016 Jemen UNICEF 201518 430 Education in Emergency Response in Yemen 6.000.000 Grund- und Sekundarbildung : SchülerInnen der 4.-6. Klasse erhalten Textbücher und Selbstlernprogramme 11/2015- 04/2016 mitberücksichtigt Kongo, Demokratische Republik Verein "Haus Amani - Wir helfen den Kindern e. V."/Verein „Help Goma“, Italien 201618 560 Neubau eines Schulgebäudes in Goma 65.000 Grundbildung 5/2016 - 4/2017 mitberücksichtigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Träger BMZ-Nr. Projektbezeichnung Bewilligung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Projektdauer Inklusion Libanon Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH (Int. NGO „Right to Play“) 201618 073 Berufsausbildung für syrische Flüchtlinge im Libanon 1.500.000 Beruflichen Qualifizierungsmaßnah - men für Jugendliche 05/2016 - 04/2019 Libanon UNICEF 201618 032 Unterstützung von RACE II mit Komponente von beruflicher Bildung für Jugendliche über UNICEF 30.000.000 Grundbildung: Zugang zu öffentlicher Grundbildung , Unterstützung von Transportmöglichkeiten , Zugang zu psychosozialer Betreuung , informelle Angebote zur Kompetenzentwicklung 02/2016- 12/2017 mitberücksichtigt Palästinensische Gebiete United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East 201418 425 Hilfe im Bereich Ausbildung , Gesundheit und Gleichberechtigung im Übergang von der Noterleichterung bis zum Wiederaufbau 2.500.000 Grund- und Sekundarbildung Schulunterricht, für Kinder und Jugendliche , Nachhilfe 11/2014 - 04/2015 mitberücksichtigt Simbabwe HELP- Hilfe zur Selbsthilfe e. V./ lokale Bildungsbe - hörde AGRI- TEX 201418 060 Ausweitung und Konsolidierung des Projektes an Schulen im Kwekwe Distrikt 880.000 Grund- und Sekundarbildung : Unterstützung von 6 Schulen (Kinder und Jugendliche) sowie Frauengruppen , die landwirtschaftliches Training erhalten 8/2014 - 11/2016 mitberücksichtigt Somalia Deutsche Welthungerhilfe e. V.- DWHH 201218 361 Ernährungssicherung und Grundbildung im westlichen Somaliland 100.000 Grundbildung 8/2012 - 12/2013 mitberücksichtigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9207 Land Träger BMZ-Nr. Projektbezeichnung Bewilligung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Projektdauer Inklusion Südsudan , Republik Deutsche Welthungerhilfe e. V.- DWHH 201218 981 Schulinfrastruktur in Northern Bahr El Ghazal 40.000 Grund- und Sekundarbildung : Errichtung von 20 Klassenräumen (inklusiv gestaltet mit Rampen am Eingang für Rollstühle , Ausstattung der Klassenräume) für Kinder von 6 bis 14 Jahren 10/2012 - 8/2013 mitberücksichtigt Sudan Kreditanstalt für Wiederaufbau 201618 610 UNICEF Stärkung sozialer Grunddienste für vulnerable Kinder innerhalb von aufnehmenden Gemeinden in Kassala und Gedaref 6.000.000 Grundbildung 6/2016 - 12/2017 mitberücksichtigt Syrien arche noVa – Initative für Menschen in Not e. V. 201618 172 Verbesserung des Bildungszugangs für Schüler Innen durch die Unterstützung lokaler Schulen in den westlichen ländlichen Gebieten von Aleppo 2.900.000 Grund- und Sekundarbildung : Schulunterricht und Nachhilfe für Kinder und Jugendliche 06/2016 - 12/2018 mitberücksichtigt Syrien Save the Children 201618 206 Förderung der Resilienz von Jugendlichen und ihren Familien durch den Wiederaufbau von Bildungsangeboten mit Schutzkomponenten in Nord- Syrien 3.190.000 Grund- und Sekundarbildung ; Berufliche Bildung : Schulunterricht für Kinder und Jugendliche, Berufliche Ausbildung für junge Erwachsene noch nicht gestartet mitberücksichtigt Syrien Deutsche Welthungerhilfe e. V. - DWHH 201518 182 Reintegration von Flüchtlingen durch berufsausbildende Maßnahmen für syrische Inlandsvertriebene und Unterstützung der medizinischen Infrastruktur 750.000 Berufliche Bildung : Ausbildung zum medizinischen Hilfspersonal für junge Erwachsene 05/2015 - 04/2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Träger BMZ-Nr. Projektbezeichnung Bewilligung (in EUR) Bildungsbereiche und Zielsetzung Projektdauer Inklusion Türkei Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) 201618 529 Arbeitsmarkt und berufliche Bildung für syrische Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinden 7.000.000 Berufliche Bildung : Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung an Berufsoberschulen (berufsbildend sowie berufsvorbereitend , sprachlich, interkulturell, inkl. Konfliktprävention und Konfliktmanagement ) 06/2016 - 05/2019 Türkei Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) 201618 537 Bildungsprogramm für syrische Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinden 15.000.000 Grund- und Sekundarbildung : Syrische und türkische Kinder und Jugendliche besuchen den Unterricht , syrische SchülerInnen (Klasse 1-8) werden mit neu entwickelten Lehr- und Lernmaterialien unterrichtet 06/2016 - 05/2019 mitberücksichtigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9207 5. Wie verteilen sich im jüngsten Sachstand des BMZ zu „Bildung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ die bezüglich der Mittelherkunft ausgewiesenen AA-Mittel in Höhe von 242 Mio. Euro nach Bildungssektoren und nach Ländern (bitte analog entsprechende AA-Mittel im Bereich der Bildungsförderung für die Jahre 2011 bis 2016 auflisten – soweit noch keine Ist-Werte vorliegen, bitte Soll-Zahlen angeben)? Tabellen: Bildung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit/ODA hier: AA, Aufteilung nach Förderbereichen und Ländern 2011 – 2014 A) AA ODA im Bildungsbereich - Aufteilung pro Jahr nach Förderbereichen (alle Angaben in Euro) DAC 5 Code FBS Beschreibung 2011 2012 2013 2014 Gesamt 111 Bildung allgemein 147.032.314 119.448.173 115.777.238 132.512.868 514.770.593 11110 Bildungspolitik und Verwaltung im Bildungswesen 9.660 4.906 119.880 0 134.446 11120 Bildungseinrichtungen und Fortbildung 119.779.671 103.178.897 86.474.367 123.283.393 432.716.328 11130 Lehreraus- und - fortbildung 27.242.984 16.264.370 29.048.059 9.109.595 81.665.008 11182 Forschung im Bereich Bildung 0 0 134.931 119.880 254.811 112 Grundbildung 1.935.757 1.354.549 610.746 769.178 4.670.229 11220 Grundschulbildung 643.897 527.990 12.246 8.900 1.193.033 11230 Grundlegende Alltagsfähigkeiten für Jugendliche und Erwachsene 1.291.860 826.559 598.500 760.278 3.477.197 11240 Vorschulunterricht 0 0 0 0 0 113 Sekundarbildung 2.920.212 6.685.831 3.187.207 3.797.933 16.591.183 11320 Sekundarschulbildung 96.382 836.402 782.981 568.737 2.284.502 11330 Berufliche Bildung 2.823.831 5.849.430 2.404.226 3.229.196 14.306.682 114 Bildung oberhalb der Sekundarstufe 127.956.397 142.597.114 157.365.967 104.920.418 532.839.896 11420 Hochschulbildung 127.830.123 142.548.708 157.231.307 103.886.118 531.496.255 11430 Fortbildung von Fach- und Führungskräften 126.274 48.406 134.660 1.034.300 1.343.641 Gesamt 279.844.680 270.085.668 276.941.158 242.000.396 1.068.871.902 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode B) AA ODA im Bildungsbereich - Aufteilung pro Jahr nach Entwicklungsländern und -regionen (nur FBS-Bereich 111- 114), (alle Angaben in Euro) Kontinent/Land 2011 2012 2013 2014 Gesamt Europa - Gesamt 31.295.778 27.742.603 27.744.389 23.551.643 110.334.414 Albanien 1.138.757 1.544.444 1.468.533 1.002.187 5.153.923 Belarus 2.408.507 2.037.900 1.892.347 1.620.800 7.959.554 Bosnien und Herzegowina 1.560.913 1.214.820 1.489.844 1.418.198 5.683.774 Kosovo 1.054.504 549.332 539.362 1.233.274 3.376.473 Mazedonien 1.138.629 726.860 898.858 390.555 3.154.902 Moldau 982.325 993.075 490.071 407.554 2.873.025 Montenegro 341.395 308.062 336.516 320.862 1.306.834 Serbien 3.164.842 2.914.334 3.132.397 2.238.779 11.450.351 Türkei 12.234.843 11.261.088 9.635.549 10.142.952 43.274.432 Ukraine 7.271.064 6.192.687 5.892.913 4.776.483 24.133.146 nicht aufteilbar 0 0 1.968.000 0 1.968.000 Afrika - Gesamt 50.607.342 62.052.179 62.216.481 47.900.374 222.776.376 Afrika nördlich der Sahara - Gesamt 16.761.967 33.528.210 34.495.224 24.437.106 109.222.507 Ägypten 12.981.061 15.977.682 19.222.519 18.126.591 66.307.852 Algerien 708.943 519.094 459.957 396.758 2.084.752 Libyen 64.321 7.059 7.432 29.969 108.780 Marokko 1.325.117 1.412.765 737.652 1.259.377 4.734.910 Tunesien 1.682.525 5.754.411 3.936.356 3.105.974 14.479.266 nicht aufteilbar 0 9.857.200 10.131.307 1.518.438 21.506.945 Afrika südlich der Sahara - Gesamt 33.740.375 27.134.196 27.586.597 22.803.268 111.264.438 Angola 476.077 31.598 2.064 6.000 515.739 Äquatorialguinea 0 6.909 1.447 0 8.356 Äthiopien 2.294.192 1.952.386 2.028.730 1.544.917 7.820.226 Benin 389.920 362.670 407.895 268.999 1.429.486 Botsuana 2.754 1.094 2.476 17.472 23.795 Burkina Faso 299.954 268.504 189.747 151.630 909.835 Burundi 9.000 500 450 854 10.804 Cabo Verde 1.439 0 0 0 1.439 Côte d'Ivoire 655.506 399.620 368.341 297.341 1.720.809 Dschibuti 0 0 0 0 0 Eritrea 40.960 21.871 30.115 9.628 102.574 Gabun 19.730 52.485 64.149 62.252 198.616 Gambia 2.061 28.610 31.621 20.826 83.118 Ghana 2.378.133 1.931.370 1.709.075 1.381.105 7.399.684 Guinea 1.110 8.958 0 11.161 21.229 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9207 Guinea-Bissau 1.525 2.000 2.750 2.000 8.275 Kamerun 1.659.074 1.368.992 1.059.592 1.422.646 5.510.305 Kenia 2.992.160 2.916.868 2.937.289 2.560.888 11.407.205 Komoren 0 0 0 0 0 Kongo 37.131 0 8.995 27.283 73.409 Kongo, Demokratische Republik 525.433 489.947 649.504 463.071 2.127.955 Lesotho 0 0 0 0 0 Liberia 92 1.340 0 0 1.432 Madagaskar 269.629 230.091 247.767 162.834 910.321 Malawi 25.765 43.415 9.364 979 79.524 Mali 155.427 51.730 82.382 71.070 360.609 Mauretanien 2.781 2.098 660 2.841 8.380 Mauritius 23.640 23.654 28.373 23.740 99.407 Mosambik 32.544 64.515 92.074 79.966 269.098 Namibia 2.771.281 2.532.160 2.487.820 2.191.588 9.982.849 Niger 32.804 43.565 28.498 15.777 120.643 Nigeria 1.415.498 611.128 717.734 840.477 3.584.837 Ruanda 219.096 86.774 218.795 86.045 610.710 Sambia 61.815 69.357 35.094 15.804 182.070 São Tomé und Príncipe 0 0 0 0 0 Senegal 644.511 326.517 365.381 406.022 1.742.430 Seychellen 0 0 0 0 0 Sierra Leone 39.788 64.792 57.079 34.283 195.942 Simbabwe 237.482 192.029 173.595 148.773 751.880 Somalia 4.886 0 0 12.033 16.919 St. Helena 0 0 0 0 0 Südafrika 11.939.915 9.818.747 10.138.373 7.933.302 39.830.337 Sudan 1.148.274 886.452 830.388 670.024 3.535.137 Südsudan 0 0 5.189 12.867 18.056 Swasiland 0 0 0 0 0 Tansania 1.669.406 1.372.838 1.649.075 1.037.353 5.728.672 Togo 560.084 476.912 472.034 479.215 1.988.244 Tschad 42.534 28.158 3.381 2.100 76.174 Uganda 351.071 360.043 410.551 311.966 1.433.631 Zentralafrikanische Republik 5.978 3.500 38.747 12.671 60.896 nicht aufteilbar 299.915 0 0 3.465 303.380 Afrika, nicht aufteilbar 105.000 1.389.772 134.660 660.000 2.289.432 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Amerika - Gesamt 78.810.228 73.641.691 70.184.466 65.743.493 288.379.878 Nord- und Mittelamerika - Gesamt 17.553.671 16.165.714 16.206.109 14.386.370 64.311.865 Antigua und Barbuda 0 9.809 0 0 9.809 Belize 0 0 0 0 0 Costa Rica 2.253.514 2.165.421 2.410.506 1.982.255 8.811.696 Dominica 0 0 0 0 0 Dominikanische Republik 15.955 16.748 23.357 17.445 73.505 El Salvador 927.773 872.258 864.877 776.002 3.440.910 Grenada 3.390 0 0 0 3.390 Guatemala 1.344.985 1.457.285 1.409.366 1.252.812 5.464.449 Haiti 466 0 12.755 0 13.221 Honduras 45.429 47.535 83.686 74.156 250.806 Jamaika 4.984 0 0 0 4.984 Kuba 793.246 676.005 563.753 356.678 2.389.681 Mexiko 10.924.949 9.782.167 9.627.373 8.936.399 39.270.887 Montserrat 0 0 0 0 0 Nicaragua 915.859 953.107 992.622 754.639 3.616.228 Panama 320.250 185.378 208.048 235.985 949.662 St. Lucia 0 0 2.668 0 2.668 St. Vincent und die Grenadinen 2.869 0 3.839 0 6.708 nicht aufteilbar 0 0 3.260 0 3.260 Südamerika - Gesamt 61.256.557 57.475.977 53.978.356 51.357.123 224.068.013 Argentinien 9.177.813 8.495.287 8.011.727 6.833.825 32.518.653 Bolivien 3.052.291 2.821.679 2.581.143 2.468.281 10.923.395 Brasilien 17.632.113 17.502.999 16.760.604 15.811.655 67.707.371 Chile 8.590.804 7.895.790 7.422.637 6.993.529 30.902.760 Ecuador 3.650.488 3.439.513 3.387.895 3.444.144 13.922.040 Guyana 0 0 0 0 0 Kolumbien 8.338.989 7.358.687 6.480.605 6.260.161 28.438.442 Paraguay 1.108.614 990.877 1.037.966 957.333 4.094.791 Peru 5.093.270 4.916.941 4.627.000 4.140.246 18.777.457 Suriname 0 0 0 0 0 Uruguay 1.780.754 1.506.655 1.386.902 1.522.915 6.197.226 Venezuela 2.831.418 2.547.548 2.281.877 2.925.034 10.585.878 nicht aufteilbar 0 0 0 0 0 Amerika, nicht aufteilbar - Gesamt 0 0 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9207 Asien - Gesamt 109.234.344 100.877.823 104.969.307 83.345.564 398.427.038 Naher und Mittlerer Osten - Gesamt 21.327.161 18.422.187 18.326.862 15.086.797 73.163.007 Irak 5.845.789 5.066.614 4.112.883 3.031.965 18.057.250 Iran 4.310.644 3.597.000 3.766.750 3.189.196 14.863.591 Jemen 820.644 620.528 685.286 457.587 2.584.045 Jordanien 2.707.966 2.149.745 2.439.985 1.705.352 9.003.048 Libanon 1.177.876 534.747 741.093 740.152 3.193.866 Palästinensische Gebiete 4.492.283 4.678.090 5.008.904 4.115.254 18.294.531 Syrien 1.971.959 1.775.464 1.571.961 937.579 6.256.962 nicht aufteilbar 0 0 0 909.714 909.714 Süd- und Zentralasien - Gesamt 45.335.310 42.278.311 43.191.463 34.247.374 165.052.457 Afghanistan, Islamische Republik 8.399.560 11.769.561 11.320.279 8.409.584 39.898.984 Armenien 1.282.365 1.353.589 1.489.826 1.025.023 5.150.804 Aserbaidschan 834.736 860.406 781.129 728.678 3.204.949 Bangladesch 1.098.293 702.771 768.921 768.127 3.338.112 Bhutan 28.226 14.950 7.438 13.313 63.926 Georgien 3.769.956 2.927.581 2.968.229 2.213.504 11.879.270 Indien 14.391.220 10.512.943 10.760.547 9.645.876 45.310.586 Kasachstan 5.084.134 4.663.725 5.049.423 3.508.676 18.305.958 Kirgisistan 1.863.751 1.997.025 1.884.113 1.391.801 7.136.690 Malediven 0 0 0 0 0 Myanmar 349.793 355.915 403.695 352.236 1.461.639 Nepal, Demokratische Bundesrepublik 189.117 169.996 199.133 161.994 720.240 Pakistan 3.025.501 3.080.129 3.590.853 2.594.794 12.291.277 Sri Lanka 672.194 522.128 459.713 387.207 2.041.242 Tadschikistan 768.439 791.671 899.124 622.537 3.081.771 Turkmenistan 348.552 279.120 412.600 405.929 1.446.200 Usbekistan 3.073.704 2.276.801 2.196.442 1.693.795 9.240.742 Südasien, nicht aufteilbar 28.450 0 0 0 28.450 Zentralasien, nicht aufteilbar 127.318 0 0 324.300 451.618 Ostasien - Gesamt 42.571.874 40.177.325 43.450.981 34.011.393 160.211.574 China 23.746.802 23.241.679 23.570.763 20.342.283 90.901.527 Indonesien 6.723.025 5.695.264 5.232.381 4.530.906 22.181.577 Kambodscha 183.784 133.870 59.195 74.873 451.722 Korea, Demokratische Volksrepublik 248.313 243.620 302.906 180.567 975.407 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Laos 156.704 137.947 161.436 123.647 579.734 Malaysia 1.391.139 1.402.799 1.309.125 1.393.200 5.496.262 Mongolei 1.644.613 1.616.339 1.545.511 1.115.552 5.922.015 Philippinen 1.417.808 1.147.831 1.023.100 1.012.475 4.601.215 Thailand 3.577.166 3.528.662 2.435.605 2.545.445 12.086.879 Timor-Leste 0 0 0 0 0 Vietnam 3.482.518 3.029.314 7.810.961 2.692.445 17.015.237 nicht aufteilbar 0 0 0 0 0 Asien, nicht aufteilbar - Gesamt 0 0 0 0 0 Ozeanien - Gesamt 1.687 1.726 12.246 8.900 24.559 Cookinseln 0 0 12.246 8.900 21.146 Fidschi 0 1.726 0 0 1.726 Kiribati 0 0 0 0 0 Marshallinseln 0 0 0 0 0 Mikronesien 0 0 0 0 0 Nauru 0 0 0 0 0 Niue 0 0 0 0 0 Palau 0 0 0 0 0 Papua-Neuguinea 313 0 0 0 313 Salomonen 0 0 0 0 0 Samoa 1.374 0 0 0 1.374 Tokelau 0 0 0 0 0 Tonga 0 0 0 0 0 Tuvalu 0 0 0 0 0 Vanuatu 0 0 0 0 0 Wallis und Futuna 0 0 0 0 0 nicht aufteilbar 0 0 0 0 0 Enwicklungsländer , nicht aufteilbar 9.895.300 5.769.645 11.814.269 21.450.421 48.929.636 Gesamt 279.844.680 270.085.668 276.941.158 242.000.396 1.068.871.902 Für die Jahre 2015 bis 2016 liegen die offiziellen Daten zur bilateralen ODA- Auszahlung der Bundesregierung noch nicht vor. 6. Welcher Anteil dieser Mittel ist in Vorhaben im Kontext von Krisen und Konflikten geflossen? Da es für die angefragte Ländergruppierung (Länder im Kontext von Krisen und Konflikten) keinen Datenbankschlüssel gibt, kann Frage 6 im Rahmen der Frist der Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9207 7. Inwieweit ermitteln Planungsinstrumente der humanitären Hilfe im Ausland, der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit die Bedarfe in allen Bildungsbereichen (und nicht ausschließlich für Primarbildung), und wie greifen diese ineinander? Die Ermittlung des Bedarfs in der Primar- und Sekundarbildung in humanitären Situationen erfolgt durch Joint Education Needs Assessments (JENA) der Education Cluster des humanitären Systems bzw. in Flüchtlingssituationen durch den UNHCR und seine Partner. Deren Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung im Bildungsbereich im Rahmen des Strategic Response Plans bzw. des Refugee Response Plans. Die Verantwortung für die Durchführung und Gesamtsteuerung von Bildungsvorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (inkl. der strukturbildenden Übergangshilfe ) liegt bei den zuständigen Ministerien in den Partnerländern. Die Schwerpunktsetzung und die Aufteilung zwischen den Bildungssubsektoren wird mit den verantwortlichen Partnern vor Ort und – im Rahmen der Einholung der außenpolitischen Unbedenklichkeit – mit dem Auswärtigen Amt und den Botschaften abgestimmt. Die konkreten Maßnahmen des BMZ in der erweiterten Grundbildung, der Sekundarschulbildung, der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung werden auf der Grundlage von Bedarfsanalysen und Planungsprozessen , die von den Durchführungsorganisationen in Abstimmung mit den Partnern vor Ort gewährleistet werden, geplant. 8. Wie wird in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass zeitnah umfassende und vergleichbare Daten über Mittelverwendung und Ergebnisse erhoben und analysiert sowie allen relevanten Akteuren zugänglich gemacht werden? Eine enge Koordinierung und Abstimmung im Rahmen von Education Clustern bzw. Education Working Groups und Geberabstimmungsrunden ist eine wichtige Voraussetzung für die effiziente Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bildungsbereich, insbesondere in akuten Krisen, in denen eine Vielzahl verschiedener Akteure aus der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit zusammenwirken. Koordinierungsstrukturen werden meist auf zentraler und dezentraler Ebene eingerichtet. Das Bildungsministerium wird grundsätzlich einbezogen und hat in vielen Kontexten den (Ko-) Vorsitz. Alle Durchführungsorganisationen und Partner sind verpflichtet, regelmäßig über die Verwendung von Mitteln und über Fortschritte in der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen , einschließlich der Übergangshilfe, zu berichten. 9. Inwieweit greifen Ansätze und Maßnahmen des AA sowie des BMZ im Bereich Bildung in Krisenregionen zur Sicherung längerfristiger Bildungsbedarfe ? Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit ihren Partnern ist langfristig ausgelegt. Mehr als die Hälfte der Partnerländer des BMZ sind von Konflikt, Gewalt und Fragilität betroffen. In vielen dieser Länder kann auf eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit im Bildungsbereich zurückgeblickt werden, so beispielsweise in Afghanistan, Pakistan, Äthiopien und Jemen, wo Bildung und berufliche Bildung mit den Regierungen seit vielen Jahren vereinbarte Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit sichert das Engagement des AA sowie des BMZ bezüglich Bildungsförderung in Krisenregionen die Kapazitätsbildung nationaler Akteure in den jeweiligen Partnerländern? Das Engagement des AA in Krisenregionen im Rahmen der humanitären Hilfe ist nicht auf strukturellen Kapazitätsaufbau im Bildungsbereich ausgerichtet, allerdings ist Kapazitätsaufbau eine wichtige Komponente von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit . Im Bereich der Beschulung der Kinder bzw. Ausbildung der Jugendlichen sind Fortbildungen für das Lehr-/Ausbildungspersonal möglich. Zentral sind hier – je nach Kontext-spezifischem Bedarf – gezielte Schulungen zum Umgang mit traumatisierten Kindern, Opfern sexueller oder genderspezifischer Gewalt (SGBV) oder anderen besonders vulnerablen Gruppen, Sensibilisierung des Schulpersonals zum Recht auf Bildung für schwangere Mädchen /minderjährige Mütter und ähnliche Maßnahmen. Auch in Krisenregionen ist die Unterstützung der nationalen Akteure beim Aufund Ausbau von Kapazitäten zentraler Bestandteil der technischen Zusammenarbeit und eine Grundvoraussetzung für die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. In der bilateralen Bildungszusammenarbeit arbeitet das BMZ eng mit nationalen Regierungen und Verwaltungseinheiten zusammen und stärkt zugleich Akteure auf Gemeindeebene . Auch in den BMZ-geförderten Programmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ist die Kapazitätsentwicklung vor Ort ein zentrales Element. So wurde z. B. die Initiative „1 000 Stipendien für Afrika“ aufgesetzt, um gezielt zukünftige Hochschullehrer/-innen in den Bereichen Konfliktbearbeitung und Ernährungssicherung auszubilden. 11. Wie wird dabei gezielt der Aufbau paralleler Strukturen vermieden? Durch die enge Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen wird dem Entstehen von Parallelstrukturen entgegengewirkt. In humanitären Krisensituationen wird die Koordinierungsfunktion von den nationalen Education Cluster bzw. Working Groups übernommen, die in Subsidiarität zum nationalen Bildungssystem (de-) aktiviert werden und in denen oft leitende Angestellte des Bildungsministeriums den (Ko-)Vorsitz übernehmen. Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren der humanitären Hilfe, der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit trägt zur Erhöhung der Effizienz und Vermeidung von Parallelstrukturen bei. Hier übernehmen auch Geber und Durchführungsorganisationen mit „dualem“ Mandat (wie UNICEF, Save the Children, etc.) oft die Funktion des Bindeglieds. In der Durchführung zeigt sich dies vor allem in neuen Allianzen und Partnerschaften zwischen den verschiedenen Akteuren. So hat zum Beispiel das AA-geförderte Programm des UNHCR „Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein-DAFI“ die Auswahl der syrischen Flüchtlinge für das BMZ-geförderte Hochschulvorhaben in Jordanien begleitet. Förderung des Bildungszugangs von im Fluchtkontext besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bildungszugang besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie Mädchen oder Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, im Kontext von Krisen, Konflikten und Flucht? Vulnerable Bevölkerungsgruppen sehen sich im Kontext von Krisen und auf der Flucht erhöhten Herausforderungen gegenüber und sind daher in besonderem Maße schutzbedürftig. Sie bedürfen einer besonderen Berücksichtigung bei der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9207 Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Daher sollte Bildung möglichst früher Bestandteil der humanitären Soforthilfe sein, wie in der Strategie des AA zur humanitären Hilfe in Situationen von Flucht und Vertreibung ausgeführt. Im Einklang mit der BMZ-Bildungsstrategie ist die Förderung von inklusiver, chancengerechter und hochwertiger Bildung auch im Kontext von Krisen, Konflikten und Flucht eine Priorität für die Bundesregierung. Erkenntnisse über die Bedarfe liegen im Rahmen von Erhebungen durch internationale Akteure wie UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vor und werden durch Prüfmissionen auf die jeweiligen Kontextbedingungen und Zielgruppen vor Ort abgestimmt. Die Verbesserung des Zugangs besonders bedürftiger Gruppen zu sozialen Basisdiensten ist auch in der humanitären Hilfe zentral, sei dies physischer Zugang (wie z. B. zu schulischer Infrastruktur für Menschen mit Behinderung) oder der Abbau von Stigmatisierung und Durchsetzung des Rechts auf Bildung für schwangere Mädchen/minderjährige Mütter, denen der Schulbesuch vielerorts systematisch verwehrt wird. In einem neuen, AA-geförderten Vorhaben in Kooperation mit Handicap Deutschland e. V. setzen wir uns dafür ein, dass das Eingehen auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in den Projekten der deutschen humanitären Nichtregierungsorganisationen als Querschnittsaufgabe verankert wird. 13. Welche Defizite bestehen diesbezüglich bei der Datenerfassung und Datendisaggregierung ? Die Erhebung zuverlässiger und aussagekräftiger Daten ist unerlässlich für die Ermittlung von Bedarfen, die Planung und das Monitoring von Bildungsmaßnahmen . Im Kontext von Krisen und Konflikten stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Eine Datendisaggregierung, die besonders vulnerable Gruppen noch stärker berücksichtigt , ist ein internationales Anliegen, um dem Anspruch des Sustainable Development Goals 4 gerecht zu werden, bis 2030 Bildung und lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen und niemanden zurückzulassen. Die Bundesregierung erkennt diese Herausforderungen und befürwortet die internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Datenerfassung und -disaggregierung. 14. Welche Selbstverpflichtungen und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus der beim Humanitären Weltgipfel in Istanbul verabschiedeten und von Deutschland mitgetragenen „Charter on Inclusion of Persons with Disabilities in Humanitarian Action“ ab? Die Bundesregierung hat neben der Indossierung der „Charter on Inclusion of Persons with Disabilities in Humanitarian Action“ fünf konkrete Selbstverpflichtungen in diesem Bereich abgegeben: 1) Die Bundesregierung stellt sicher, dass ihre humanitären Programme bis 2020 auf den Bedarf und die Fähigkeiten von Frauen, Mädchen, Männern und Jungen mit Behinderung eingehen. 2) Die Bundesregierung wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in Entscheidungs- und Planungsprozessen von humanitären Projekten erhöhen, inklusive bei sog. Assessments und in Koordinierungsmechanismen. 3) Die Bundesregierung wird einen Leitfaden (guideline) entwickeln zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Implementierung der Strategie des AA zur humanitären Hilfe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4) Die Bundesregierung wird eine Bestandsaufnahme und Analyse ihrer regionalen und Länderstrategien durchführen, um bestehende Defizite bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung zu identifizieren und beseitigen zu können. 5) Die Bundesregierung wird Programme durchführen, um das Bewusstsein für die Problematik und das Verständnis bei humanitären Akteuren für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. 15. Welche Umsetzungsschritte hat die Bundesregierung dazu bereits geplant? Das Auswärtige Amt hat im Rahmen des Koordinierungsausschusses Humanitäre Hilfe ein Projekt initiiert, das in Zusammenarbeit mit Handicap International e. V. und der Christoffel-Blindenmission e. V., die über eine herausgehobene Expertise im Bereich inklusiver und behinderungsspezifischer humanitärer Hilfsmaßnahmen verfügen, umgesetzt wird. Dieses Projekt zielt darauf ab, staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren der deutschen humanitären Hilfe die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, damit diese Behinderung als Querschnittsthema in ihrer programmatischen Arbeit und Organisationsstruktur systematisch verankern. 16. Inwiefern und in welchem Umfang sind die Maßnahmen der Bundesregierung zu Bildungsförderung im Rahmen von humanitärer Hilfe und Übergangshilfe inklusiv gestaltet? Bei Maßnahmen der humanitären Hilfe stellt die Berücksichtigung besonders vulnerabler Gruppen einschließlich Menschen mit Behinderung sowie die adäquate Ausrichtung der Hilfsmaßnahmen auf die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen ein Entscheidungskriterium für die Förderung dar. Die Förderung des unter Ziffer 15 skizzierten Projekts hat die systematische Verankerung von Behinderung als Querschnittsthema in der programmatischen Arbeit und Organisationsstruktur staatlicher und nicht-staatlicher Akteure der deutschen humanitären Hilfe zum Ziel. Auch die strukturbildende Übergangshilfe legt besonderen Wert auf die Unterstützung vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist dort ein wichtiges Querschnittsthema. In 13 von 17 Vorhaben der Übergangshilfe (vgl. Tabelle 2 in der Antwort zu Frage 4) wurde und wird Inklusion bei der Planung und Umsetzung systematisch berücksichtigt. 17. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Menschen mit Behinderungen gleichsam barrierefreien Zugang zu ihren Maßnahmen bezüglich Bildungsförderung im Rahmen von humanitärer Hilfe und Übergangshilfe zu verschaffen (wie z. B. niederschwellige non-formale Angebote, Transport, Schuluniformen und -material, psychosoziale Angebote etc. – bitte detailliert erläutern)? Diese Unterstützung kann – je nach lokalem Kontext – viele Formen annehmen. Beim Bau von Schulen wird systematisch auf behindertengerechte Zugänge – auch für Rollstühle – geachtet. Insbesondere im Kontext von gewaltsamen Konflikten , z. B. im Irak, werden Lehrkräfte für den Umgang mit traumatisierten Kindern sensibilisiert und geschult. Zudem werden psychosoziale Betreuungsangebote und sichere Räume außerhalb von Schulen eingerichtet und unterstützt. Wo notwendig, werden auch Transportkosten übernommen, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern, so z. B. durch Finanzierungsbeiträge an UNICEF im Jemen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/9207 Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf Bundestagsdrucksache 18/7622 18. In welcher Höhe (nach Jahren und Sektoren aufgeschlüsselt) sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 (zur Aufschlüsselung der bilateralen Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit – ODA – der Jahre 2010 bis 2014 nach Bildungssektoren) jeweils Mittel des AA als Teilsummen dargestellt ? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 19. Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 dargestellten Mittel zwischen technischer und finanzieller Zusammenarbeit? Zur Beantwortung der Frage 21 in der oben genannten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7622) wurden die bilateralen ODA-Auszahlungen der Bundesregierung im Zeitraum 2010 bis 2014 in einer Tabelle dargestellt. Die Tabelle unter Frage 21 der Kleinen Anfrage/Bundestagsdrucksache 18/7622 wurde nun um die Spalten TZ und FZ ODA-Beiträge des BMZ und um ODA- Beiträge des AA ergänzt. Brutto-ODA-Auszahlungen der Bundesregierung in Mio. € (Quelle: ODA-Statistikmappe ): Förderbereich 2010 Davon TZ1 Davon FZ BMZ Davon AA 2011 Davon TZ1 Davon FZ BMZ Davon AA BILDUNG 1.269,20 63,22 122,66 264,80 1.297,91 69,25 134,18 279,85 Bildung allgemein 187,26 8,95 23,14 134,35 191,41 17,84 1,89 147,03 Grundbildung 140,91 23,76 85,89 2,06 158,31 17,13 108,16 1,94 Sekundarbildung 73,37 27,01 12,32 3,91 76,70 30,02 13,66 2,92 Sekundarschulbildung 3,18 0 0,22 0,38 5,82 0 1,82 0,10 Berufliche Bildung 70,18 27,01 12,10 3,53 70,87 30,02 11,83 2,82 Bildung oberhalb der Sekundarstufe exkl. Studienplatzkosten 198,20 3,51 1,31 124,48 206,36 4,27 10,48 127,96 Studienplatzkosten 669,65 0 0 0 665,13 0 0 0 Förderbereich 2012 Davon TZ1 Davon FZ BMZ Davon AA 2013 Davon TZ1 Davon FZ BMZ Davon AA BILDUNG 1.337,17 129,60 127,89 270,10 1.303,95 128,62 101,89 276,94 Bildung allgemein 181,85 33,97 8,93 119,45 182,60 31,39 3,99 115,78 Grundbildung 146,77 22,02 98,11 1,36 112,15 19,48 73,17 0,61 Sekundarbildung 89,38 50,47 13,25 6,69 88,37 51,84 13,35 3,19 Sekundarschulbildung 4,63 0 1,39 0,38 6,92 0,64 2,04 0,78 Berufliche Bildung 84,75 50,47 11,86 5,8 81,45 51,20 11,30 2,40 Bildung oberhalb der Sekundarstufe exkl. Studienplatzkosten 228,77 23,14 7,60 142,60 2.260,07 25,91 11,39 157,37 Studienplatzkosten 690,40 0 0 0 670,77 0 0 0 1 Dies bezieht sich auf die Budgetlinien „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ (2302 896 03 alt, 2301 896 03) sowie TZ-Vorhaben aus dem IZR-Titel (2302 896 06 alt, 2301 896 06). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Förderbereich 2014 Davon TZ1 Davon FZ BMZ Davon AA BILDUNG 1.362,47 116,43 139,70 242,00 Bildung allgemein 190,34 25,28 0,57 132,51 Grundbildung 125,65 17,59 91,86 0,77 Sekundarbildung 112,53 57,85 30,89 3,80 Sekundarschulbildung 7,08 1,56 1,73 0,57 Berufliche Bildung 105,45 56,30 29,17 3,23 Bildung oberhalb der Sekundarstufe exkl. Studienplatzkosten 194,11 15,71 16,37 104,92 Studienplatzkosten 1.362,47 115,23 139,70 242,00 20. In welcher Höhe sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 aufgeschlüsselten Mittel im Kontext von Krisen und Konflikten eingesetzt worden (unabhängig von der Mittelherkunft, also z. B. in der humanitären Hilfe des AA und in der Übergangshilfe des BMZ)? Da es für die angefragte Ländergruppierung (Länder im Kontext von Krisen und Konflikten zwischen den Jahren 2010 und 2014) keinen Datenbankschlüssel gibt, kann Frage 20 im Rahmen der Frist der Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden . 21. In welcher Höhe (nach Jahren und Sektoren aufgeschlüsselt) sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 (zur Aufschlüsselung der bilateralen ODA der Jahre 2010 bis 2014 für den Bereich der Grundbildung) jeweils Mittel des AA als Teilsummen dargestellt? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 22. In welcher Höhe sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 aufgeschlüsselten Mittel im Kontext von Krisen und Konflikten eingesetzt worden (unabhängig von der Mittelherkunft, also z. B. in der humanitären Hilfe des AA und in der Übergangshilfe des BMZ)? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 23. Welche konkreten Instrumente, Projekte und Maßnahmen, die durch das AA umgesetzt werden, werden zur Umsetzung des vierten Sustainable Development Goal (Bildungsziel) beitragen, und welche konkreten Mittel sind dafür vorgesehen? Die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) beim UNHCR, ein Drittlandstipendienprogramm für anerkannte Flüchtlinge, fördert jedes Jahr rund 2 300 Studierende in über 40 Ländern, über 50 Prozent davon in Afrika. DAFI wird aus Mitteln des AA mit rund 3,4 Mio. Euro jährlich finanziert. Es besteht seit 1992 und hat mehr als 8 000 Flüchtlingen ein Studium in ihrem Aufnahmeland ermöglicht. 2016 sind 2 560 zusätzliche Stipendien geplant, darunter 1 700 Stipendien für SYR Flüchtlinge in TUR, LNB, JOR, EGY und IRQ; 300 Stipendien für AFG Flüchtlinge in IRN, PAK, IND und 560 Stipendien in Afrika. Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung über den DAAD rund 200 Drittlandstipendien für syrische Flüchtlinge an den transnationalen Bildungsprojekten deutscher Hochschulen in den Nachbarländern Syriens, wie z. B. an der Deutsch- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/9207 Türkischen Universität, der German Jordanian University und der German University Cairo. Humanitäre Hilfe wird unter Maßgabe der Wahrung der humanitären Prinzipien geleistet. Die Humanitäre Hilfe verfolgt keine politischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen o. ä. Ziele und ist a priori kein spezifisches Instrument zur Erreichung einzelner Sustainable Development Goals; gleichwohl können der Einsatz und die Ergebnisse humanitärer Hilfe sich positiv auf deren Erreichung auswirken. 24. Wie hoch ist der Anteil der humanitären Hilfe an der gesamten deutschen ODA (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 aufschlüsseln)? Der Anteil der humanitären Hilfe an der bilateralen ODA (ohne deutsche ODA- Mittel, die als ungebundene Beiträge an internationale Organisationen gehen) betrug im Jahr 2011 4,15 Prozent, im Jahr 2012 3,86 Prozent im Jahr 2013 5,08 Prozent und im Jahr 2014 6,08 Prozent. Für das Jahr 2015 liegt noch keine Auswertung der ODA-Mittel vor. 25. Wie verteilen sich diese Mittel auf a) den Kontext von Krisen und Konflikten? b) fragile Staaten? Für die Mittel des AA in den Jahren 2011 bis 2013 wird auf die Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013 verwiesen. Die regionale Verteilung der Mittel des AA für die Jahre 2014 und 2015 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Eine detaillierte Aufschlüsselung wie in Anlage 4 kann im Rahmen der Frist der Kleinen Anfrage nicht erstellt werden. 2014 in Mio. € 2015 in Mio. € Afrika 106,4 103,0 Amerika 2,7 2,8 Asien 22,9 23,9 Europa 8,6 17,5 Nahost 231,1 270,0 Humanitäres Minenräumen und überregionale Projekte 21,9 35,7 Central Emergency Response Fund (CERF) 23,3 40,1 26. Welchen Anteil hat dabei jeweils der Bereich der Bildungsförderung (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 sowie nach Bildungssektoren aufschlüsseln)? Da es für den angefragten Bildungssektor keinen Datenbankschlüssel im internationalen System zur Meldung der Mittel der Humanitären Hilfe gibt, kann Frage 26 nicht im Detail beantwortet werden. Bildung ist eine sektorale Aufgabe, die einen impliziten Anteil in zahlreichen Projekten der humanitären Hilfe hat, der jedoch statistisch nicht separat erfasst wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Mit welchem Anteil der Mittel wird psychosoziale Betreuung in Kombination mit Bildungsangeboten gefördert (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 28. Welcher Anteil des mit humanitärer Hilfe und Übergangshilfe betrauten Personals in den Bundesressorts und Durchführungsorganisationen ist explizit mit Bildungsförderung beschäftigt (bitte möglichst detailliert erläutern)? Bildung ist eine sektorale Aufgabe, die in zahlreichen Projekten der humanitären Hilfe einen impliziten Anteil hat. Daher sind sämtliche mit Projektarbeit betrauten Kolleginnen und Kollegen anteilig mit Bildungsförderung beschäftigt. Die Betreuung der in Frage 4 aufgeführten Projekte zur Bildungsförderung richtet sich im einschlägigen Referat des BMZ nach regionalen Zuständigkeiten. Im BMZ erfolgt eine enge Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem für Bildung zuständigen Fachreferat. Ein Mitarbeiter des Referats ist ausschließlich für UNICEF-Vorhaben zuständig, einem wichtigen Partner für Bildungsförderung im Kontext der Übergangshilfe. Über den Anteil des mit Bildungsförderung betrauten Personals bei Durchführungsorganisationen liegen der Bundesregierung keine detaillierten Angaben vor. 29. Welcher Anteil der Mittel des AA fließen gegenwärtig in Bildungsprojekte in Syrien bzw. dessen Anrainerstaaten, und welcher Anteil in Bildungsprojekte in andere Krisen- und Konfliktsituationen? Projekte der humanitären Hilfe mit expliziten Bildungskomponenten werden im laufenden Jahr in Syrien bzw. dessen Anrainerstaaten mit ca. 8,8 Mio. Euro gefördert . In anderen Krisen- und Konfliktsituationen werden Bildungskomponenten mit 3,4 Mio. Euro gefördert. Darüber hinaus ist Bildung eine sektorale Aufgabe , die auch in zahlreichen anderen Projekten der humanitären Hilfe implizit umgesetzt wird, jedoch nicht separat statistisch erfasst wird. Leitfadenpapiere und Strategien der Bundesregierung zu humanitärer Hilfe im Ausland sowie Übergangshilfe 30. Wie wird die folgende Vorgabe aus der Strategie des AA zur humanitären Hilfe im Ausland im Kontext von Bildungsförderung umgesetzt: „Über eine Reaktion auf plötzliche Katastrophen und Krisen hinausgehend werden Instrumente der humanitären Hilfe zunehmend vorausschauend eingesetzt. Verantwortungsbewusste humanitäre Hilfe entfaltet nicht nur reaktive, sondern gestaltende Wirkung“? Um Hilfe wirksamer zu gestalten, setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung nationaler und lokaler Akteure ein sowie für ein vorausschauendes humanitäres System, das Krisen frühzeitig erkennt und durch entsprechend vorausschauendes Agieren negative Folgen und humanitäre Implikationen reduziert oder vermeidet. Notwendiger Planbarkeit und Planungssicherheit humanitärer Operationen wird die Bundesregierung durch überjährig angelegte Projekte (bedarfsgerecht und krisenspezifisch ) und mehrjährige Finanzierungszusagen in andauernden Krisen (z. B. Syrien-Krise) gerecht. Die Bundesregierung macht sich darüber hinaus für effiziente und innovative Instrumente humanitärer Hilfe stark, wie zum Beispiel den Einsatz von Bargeld-Programmen in der humanitären Hilfe. Durch die Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/9207 reitstellung von Mitteln für länderbasierte humanitäre Gemeinschaftsfonds ermöglicht das Auswärtige Amt lokalen Akteuren der humanitären Hilfe den Zugang zu Finanzierung und damit den Auf- und Ausbau von Fähigkeiten und Selbsthilfekräften vor Ort. Darüber hinaus legt das Auswärtige Amt bei der Entscheidung über die Förderung von Projekten von Hilfsorganisationen Wert auf Komponenten zum Kapazitätsaufbau und zur humanitären Katastrophenvorsorge (preparedness) sowie auf die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen Bevölkerungsgruppen . 31. Sofern im Kontext von Krisen-, Konflikt- und Flüchtlingssituationen Bildungsmaßnahmen umgesetzt werden, inwiefern sind diese eingebettet oder anschlussfähig an das formale Bildungssystem entweder des Herkunftslandes von Flüchtlingen oder des Aufnahmelandes? Der UNHCR strebt grundsätzlich eine Einbindung von Flüchtlingskindern in das nationale Bildungssystem des Aufnahmelandes an und arbeitet hierzu eng mit den nationalen Bildungsministerien zusammen. Dies gilt sowohl im urbanen wie auch ländlichen Umfeld oder für Flüchtlingscamps. Allerdings bieten nicht alle Flüchtlinge aufnehmenden Staaten (insbesondere solche, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet haben) den Flüchtlingskindern Zugang zum nationalen Bildungssystem, so dass gesonderte Schulen für Flüchtlingskinder eingerichtet und unterhalten werden müssen. Welchem Curriculum diese dann folgen, dem des Aufnahmelandes oder dem des Heimatlandes, ist kontextspezifisch und abhängig von den Präferenzen der Flüchtlinge. Die zum Einsatz kommenden Maßnahmen der Bundesregierung müssen – in Abhängigkeit von den jeweiligen Handlungsspielräumen vor Ort – an den Kontext angepasst und mit den zuständigen Behörden in den Aufnahme- und z. T. Herkunftsländern abgestimmt werden. Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen – auch kurzfristig aufgesetzte ad-hoc Bildungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen – die Maxime, mittel- bis langfristig die Anschlussfähigkeit an das formale Bildungssystem (entweder des Herkunfts- oder Aufnahmelandes) zu ermöglichen. In einem BMZ-geförderten Hochschulvorhaben werden beispielsweise syrische Flüchtlinge in das jordanische Hochschulsystem integriert, um einen jordanischen Masterabschluss zu erlangen. Damit dies gelingt, werden die Stipendiaten/- innen durch gezielte Begleitmaßnahmen vorbereitet, während des Studiums gefördert und im Anschluss bei der Arbeitssuche unterstützt. In einem BMZ-geförderten Wasservorhaben, ebenfalls in Jordanien, werden Jordanier/-innen und syrische Flüchtlinge zu Klempnern ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit staatlichen Berufsschulen und Zertifizierungsbehörden. Die erworbenen Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) beim UNHCR unterstützt jedes Jahr ca. 2 300 Flüchtlinge weltweit mit mehrjährigen Stipendien, um ihnen eine Hochschulausbildung im Erstaufnahmeland zu ermöglichen . Über Stipendien des DAAD wird bis zu 200 syrischen Flüchtlingen ein Studium an einer der bi-nationalen Universitäten in der Region, u. a. an der Türkisch -Deutschen Universität, der German-Jordanian University oder der German University Cairo, ermöglicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Wie verteilt sich anteilig die Förderung von formalen und non-formalen Bildungsangeboten im Kontext von Krisen-, Konflikt- und Flüchtlingssituationen ? In Krisensituationen müssen oft Ansätze formaler Bildung mit non-formalen Bildungsangeboten kombiniert werden, um alle Kinder zu erreichen. Dies gilt besonders für von Flucht und Vertreibung geprägte Kontexte, in denen zunächst der Zugang zum formalen Schulsystem wegen Sprachbarrieren und/oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus schwierig ist. Maßnahmen der humanitären Hilfe berücksichtigen dieses z. B. durch Child-Friendly Spaces, die Bereitstellung von Lesematerialien und Angebote, die Sprache des Aufnahmelandes zu erlernen. In vielen Vorhaben der Übergangshilfe findet deshalb situationsangepasste zweigleisige Unterstützung statt. Allen Kindern zu einem formalen Bildungsabschluss zu verhelfen ist jedoch auch im Kontext von Krisen, Katastrophen und Konflikten oberstes Ziel der Unterstützung. 33. Welche psychosozialen Angebote werden mit Bildungsmaßnahmen im Fluchtkontext kombiniert, und welche Ausprägungen haben sie (Spielangebote , Gruppentherapie, Einzeltherapie)? Wie werden diese Angebote kontextualisiert (Anpassung an autochthone Trauma-Bewältigungsstrategien, Einbindung lokaler Fachkräfte etc.)? Die Verbindung von Bildungsmaßnahmen mit Angeboten psychosozialer Betreuung ist äußerst relevant im Kontext von Krisen, Konflikt und Flucht, da die Auswirkungen von traumatischen Kriegs- und Gewalterlebnissen, Verlusterfahrungen und Ängsten oftmals ein Hindernis für die Bewältigung von Alltagsaufgaben und für ein effektives Lernen darstellen. Das Spektrum der eingesetzten Maßnahmen ist breit und richtet sich an den jeweiligen Bedarfen und Voraussetzungen der Zielgruppe aus. Hierbei wird auch der kulturelle Kontext berücksichtigt. Lehrpersonal wird im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen besonders geschult. In jedem Fall wird darauf geachtet, dass die Behandlung von Traumata nur durch gut ausgebildetes und erfahrenes Fachpersonal stattfindet, um Retraumatisierung zu vermeiden. Gegebenenfalls werden Überweisungsstrukturen eingerichtet, die Zugang zu qualifizierter Betreuung für besonders traumatisierte Kinder und Jugendliche ermöglichen. So wird beispielsweise in einem Stipendienprogramm in Jordanien individuelle psychologische Betreuung durch eine lokale Fachkraft angeboten. Im Jemen werden Lehrkräfte für das Thema sensibilisiert und angeleitet, ihren Unterricht inklusiv und lernerzentriert zu gestalten. In der Türkei werden psychosoziale Maßnahmen sowie Sport- und Freizeitangebote für Jugendliche an Gemeindezentren durchgeführt. Die Bildungsmaßnahmen von UNICEF im Libanon, die das BMZ als größter Geber fördert , beinhalten ebenfalls psychosoziale Betreuungsmaßnahmen wie Spielangebote und die Einrichtung von sicheren Lernorten. Über ein GIZ-Vorhaben im Nordirak wird zudem die Ausbildung von dringend benötigtem therapeutisch qualifiziertem Fachpersonal unterstützt. Ein Regionalvorhaben fördert zusätzlich die Entwicklung und Harmonisierung von Standards psychosozialer Unterstützung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/9207 34. Wie sind – bezugnehmend auf den „Leitfaden zur Erläuterung der Aufgaben des AA und des BMZ in den Bereichen der humanitären Hilfe und der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe“ – Bildungsmaßnahmen strategisch bzw. konzeptionell in den verschiedenen Bereichen der humanitären Hilfe verankert: a) Soforthilfe, b) Nothilfe, c) Übergangshilfe, d) Katastrophenvorsorge, e) Minen- und Kampfmittelräumen, f) Stärkung des internationalen Systems der Humanitären Hilfe? In den unter 34a bis 34d genannten Bereichen ist Bildung eine sektorale Aufgabe, die in multisektoralen Projekten gefördert werden kann. Im Bereich 34e sind Maßnahmen der Gefahrenaufklärung Teil des Förderspektrums des AA. Im Bereich 34f trägt das AA über Beiträge zum Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen sowie zu länderbasierten humanitären Gemeinschaftsfonds zu als prioritäre Bedarfe identifizierten Bildungsmaßnahmen bei. 35. Welchen Anteil haben Bildungsmaßnahmen jeweils im Rahmen der Gesamtförderung dieser Sektoren? Bildung ist eine sektorale Aufgabe, die einen impliziten Anteil in zahlreichen Projekten der humanitären Hilfe hat, der nicht statistisch erfasst wird. 36. Wie werden die Prinzipien der Neutralität, Menschlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit für Maßnahmen des Bildungssektors im Kontext von Krisen und Konflikten operationalisiert? Welche Indikatoren gibt es zur Umsetzung dieser Prinzipien im Bildungssektor ? Die Wahrung der Humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ist Grundvoraussetzung dafür, dass humanitäre Akteure vor Ort – in häufig schwierigem politischen Umfeld mit schlechter Sicherheitslage – tätig werden können. Sie sind Grundlage für Förderentscheidungen des AA. Dies gilt auch für den Bildungssektor. 37. Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Empfehlungen aus der „Gemeinschaftsevaluierung : Die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ ergriffen (u. a. zu Kapazitätsaufbau und -weiterentwicklung, Verbesserung der statistischen Erfassung sowie Schnittstellenmanagement zwischen den Bundesressorts etc.), und welche Fortschritte bzw. Ergebnisse wurden im Zuge dessen erzielt? Die Ergebnisse der Gemeinschaftsevaluierung sind u. a. in die Ausgestaltung der Ressortvereinbarung zwischen dem AA und dem BMZ eingeflossen. Wie in der gemeinsamen fachlichen Stellungnahme des AA und des BMZ zu den Empfehlungen der Gemeinschaftsevaluierung angekündigt, hat das AA ein strategisches Gesamtkonzept für die deutsche Humanitäre Hilfe entwickelt. Durch dieses Konzept wurde die bis dahin existierende Fragmentierung reduziert und die deutsche Humanitäre Hilfe systematisch auf Länder und Bereiche komparativer Stärken ausgerichtet. Die Humanitäre Hilfe “aus einer Hand“ erhöht die Kohärenz und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9207 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Effizienz innerhalb der Bundesregierung und ermöglicht es nun, Menschen in humanitären Notlagen schneller, bedarfsgerechter und effizienter zu erreichen sowie durch strukturelle Übergangshilfe Menschen über die Linderung akuter Notlagen hinaus Perspektiven zu eröffnen. Damit wird, wie im Abschlussbericht der Gemeinschaftsevaluierung gefordert, ein substantieller Beitrag zu einer stetigen Steigerung der Wirksamkeit und Effizienz der deutschen Humanitären Hilfe geleistet. 38. Wie gewährleisten die jeweils zuständigen Bundesressorts den Übergang von Nothilfe zu Übergangshilfe und von Übergangshilfe zu Entwicklungszusammenarbeit – insbesondere im Bildungsbereich? Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen. Die Ressorts BMZ und AA stimmen ihre Maßnahmen vor Beauftragung bzw. Zuwendungsvereinbarung ab. Die jeweiligen Regionalreferate werden frühzeitig und systematisch in die Planung und Umsetzung von Vorhaben eingebunden. Dies trägt zu einer Kohärenz mit Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bei. 39. Wie sieht ein erfolgreiches Schnittstellenmanagement zwischen dem AA und dem BMZ für Maßnahmen von Bildung im Kontext von Krisen und Konflikten aus (bitte Positivbeispiele benennen und kurz erläutern)? Kontextabhängig kann das Schnittstellenmanagement die Entscheidung beinhalten , im gleichen Sektor mit komplementären Ansätzen tätig zu sein oder eine sektorale Arbeitsteilung vorzunehmen. Ein Beispiel für eine gelungene Arbeitsteilung innerhalb des Bildungssektors ist der Libanon. Dort unterstützt das BMZ den Zugang zu Grundbildung, während das AA über den UNHCR Hochschulbildung für anerkannte Flüchtlinge ermöglicht. 40. Inwiefern beteiligen sich das AA und BMZ bei Projekten, die über humanitäre Hilfe oder Übergangshilfe gefördert werden, an deren freiwilligen Erfassung im Financial Tracking System des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN OCHA)? Sämtliche Projekte der humanitären Hilfe werden in das Datenerfassungssystem EDRIS der Europäischen Kommission eingespeist, welches die Daten automatisch an das Financial Tracking System von UN OCHA überträgt. Mittelbeiträge des BMZ, die zur Deckung von in VN-Plänen aufgeführten Bedarfen beitragen, werden über die Implementierungspartner in das Financial Tracking System eingespeist und so erfasst. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333