Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9217 18. Wahlperiode 19.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8808 – Situation und Beratung von Trans-Menschen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Menschen, die ihr tatsächliches Geschlecht vom Staat anerkennen lassen möchten oder die das Zweigeschlechtersystem ablehnen (im Folgenden kurz: Trans- Menschen), sind nach Auffassung der Fragesteller und Stimmen aus der Literatur in der deutschen Gesellschaft immer noch stark von Ausgrenzung, Diskriminierung und Fremdbestimmung betroffen (Plett, Konstanze (2015), Diskriminierungspotentiale gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht). Transphobie ist weit verbreitet und führt nach Auffassung der Fragesteller und Stimmen aus der Literatur zu Nachteilen bei Bildung, Gesundheitsversorgung , im Arbeitsleben und bei der sozialen Teilhabe (Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (2015), Resolution 2048, Discrimination against transgender people in Europe). Vor allem bereitet der Weg der Geschlechtsangleichung vielfältige Probleme und Belastungen: Trans-Menschen werden mit bestimmten „Krankheitsbeschreibungen“ und engen, zweigeschlechtlich definierten Begutachtungs- und Behandlungsstandards sowie einer gleichermaßen starren Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) konfrontiert (Becker et al. 1997; im Folgenden „Standards of Care“ genannt). Sowohl der Zugang zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) als auch zu somatischen Geschlechtsangleichungsmaßnahmen ist an den Nachweis einer eindeutig gegengeschlechtlichen Identifikation im sogenannten Gegengeschlecht gebunden. Die Diagnose einer „Störung“ als Voraussetzung rechtlicher Anerkennung der Geschlechtsidentität erkennt nicht nur der Europarat in seiner Transgender Resolution von 2015 (Dok. 13742) als diskriminierend . Auch der Weltärztebund (2015) fordert eine Entpathologisierung sowie bessere somatische und psychologische Gesundheitsversorgung für Trans-Menschen . Häufig arbeiten sich zudem nach Auffassung der Fragensteller die Krankenkassen starr an diesen Maßstäben ohne Blick für den Einzelfall ab und ohne zu erkennen, dass es sich lediglich um Richtlinien handelt. So wird beispielsweise die begleitende Psychotherapie von manchen Trans-Menschen für einen wirklichen Reflexionsprozess genutzt, während die weitaus überwiegende Anzahl der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Behandlungssuchenden sie als Privatsphäre verletzende Zwangsmaßnahme und als nicht hilfreich empfinden. Trans-Menschen befinden sich schon in einer belastenden Situation, die durch diese zusätzlichen Hürden oft ihr Wohlbefinden und häufig auch ihre Gesundheit noch weiter gefährdet. Denn Trans-Menschen sind überdurchschnittlich starkem Minoritätenstress ausgesetzt, der sich schädlich auf den Gesundheitszustand auswirkt. Sie haben signifikant erhöhte Selbstmordversuchsraten (ca. 30 Prozent) und werden durch sozioökonomische Ausgrenzung sowie unzugängliche und fremdbestimmte rechtlich-medizinische Regelungen für den Transitionsprozess häufig in die soziale Isolation, in Depressionen und selbstgefährdendes Verhalten gedrängt (erhöhte Suchtraten, erhöhtes HIV-Infektionsrisiko etc.; s. Meyer, Ilan H. (1995), Minority stress and mental health in gay men. Journal of Health and Social Behavior , 36 (1), pp. 38-56). Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ihnen durch mehrstufige Diskriminierungen erschwert, ihr Einkommen häufig nicht qualifikationsgerecht und Kündigung bzw. Kündigungsdrohung ein Begleitrisiko der Transition (Franzen, Jannik & Sauer, Arn (2010), Benachteiligung von Trans- Personen, insbesondere im Arbeitsleben, i. A. v. Antidiskriminierungsstelle des Bundes). Entsprechend unterliegen Trans-Menschen einem erhöhten Armutsrisiko und werden bei Jobcentern immer noch oft als nicht vermittelbar eingestuft (vgl. Frost, David M. & Nezhad, Sheila (2015), Minority Stress and Suicide in Lesbians, Gay Men, and Bisexuals. In: Goldblum, Peter; Espelage, Dorothy L.; Chu, Joyce & Bongar, Bruce: Youth Suicide and Bullying. Challanges and Strategies for Prevention and Intervention (pp. 177-187), Oxford: Oxford University Press.Oxford University Press; Testa, Rylan J.; Habarth, Janice; Peta, Jayme; Balsam, Kimberly & Bockting, Walter (2014), Development of the Gender Minority Stress and Resilience Measure. Psychology of Sexual Orientation and Gender Diversity, pp. 1-13). Diese nach Auffassung der Fragesteller vielfältigen Ausgrenzungsmechanismen und Diskriminierungsstrukturen führen dazu, dass Trans-Menschen oft (psychiatrische, psychotherapeutische, psycho-soziale, transitionsspezifische und/oder antidiskriminatorische) Beratungsangebote für die aufgefächerten Themen und Beratungsanliegen in Anspruch nehmen wollen bzw. müssen (Günther, Mari (2015). Psychotherapeutische und beratende Arbeit mit Trans- Menschen. Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis, 47 (1), pp. 113-124; Meyer, Erik (2013). Trans-Beratung als „dritte Säule“ in der Versorgung transidenter Menschen? Eine retrospektive Analyse. Hamburg; Meyer, Erik (2015). Trans affirmative Beratung. psychosozial, 38 (140), pp. 71-86; Meyer, Erik (2015). Trans-Beratung als „dritte Säule“ in der Versorgung transidenter Menschen . In: Driemeyer, Wiebke; Gedrose, Benjamin; Hoyer, Armin & Rustige, Lisa: Grenzverschiebungen des Sexuellen (pp. 201-216). Gießen: Psychosozial- Verlag.Psychosozial-Verlag; Fritz, Vera (2013). Infrage gestellt. Dekonstruktive Aspekte psychosozialer Beratung und Therapie von Menschen mit einer trans Identitätsthematik. Gestalttherapie, 27 (1), pp. 135-147). Bisher jedoch ist Trans-Beratung bis auf wenige Ausnahmen nicht professionalisiert , nicht themenspezifisch und nicht flächendeckend verfügbar. Es ist unklar , welcher Anteil der Beratungslast von ehrenamtlichen Beratungen geschultert wird und welchen Qualitätsstandards die Beratung von Trans-Menschen genügen muss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9217 1. Sind der Bundesregierung die Orte und Einrichtungen bekannt, an denen Trans-Beratung angeboten wird? Wenn ja, welche sind das, und welche Art der Trans-Beratung bieten sie an? Der Bundesregierung sind zahlreiche sogenannte Trans-Beratungsangebote bekannt . Dazu zählen u.a. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Vereine, Interessenvertretungen . Zum Teil findet Beratung auch in informellen Zusammenschlüssen statt. Es gibt professionelle, psychotherapeutische Beratung, sogenannte community -basierte (Peer-)Beratung, Beratung durch Weitergabe von Erfahrungswissen etc. („Peer“-Beratung bezeichnet hier Beratung von Personen, die eigenes Erfahrungswissen besitzen.). Auf Bundesebene bietet nach Kenntnis der Bundesregierung die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes juristische Erstberatungen für Personen jeglicher geschlechtlicher Identität an. Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bis Mai 2016 wurden 290 Anfragen und Beratungsfälle dem Thema „Transsexualität / Trans*“ (Anmerkung: Das Zeichen * wird verwendet, um auszudrücken , dass alle Aspekte von Transsexualität, Transgender, Transgeschlechtlichkeit etc. mit gemeint sind) zugeordnet von etwa 21 000 Anfragen insgesamt. In den Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere folgende Beratungsstellen aktiv: In Baden-Württemberg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine landesweite Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender , queere und intersexuelle Menschen aufgebaut. Die Etablierung der Strukturen für eine bedarfsgerechte und fachlich qualifizierte Beratung wird in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt 200 000 Euro gefördert. Ziel ist der landesweite Zugang zu fachlich fundierter, psychosozialer Beratung, ohne den Aufbau von Doppelstrukturen. Um landesweit vorhandene Expertise nutzen und Erfahrungen bündeln zu können, werden auch kleinere Organisationen der Community vor Ort, durch eine Stärkung der Selbsthilfestrukturen, gezielt unterstützt . Die Erarbeitung von Standards und Qualifizierung von Beratenden ist ein weiterer Schwerpunkt des Projekts. Gab es bei Projektbeginn im November 2015 persönliche Beratungsangebote nur an den drei Standorten Freiburg (Rosa Hilfe e. V.), Mannheim (PLUS) und Stuttgart (fetz Frauenberatungs - und Therapiezentrum e. V.), so gibt es jetzt persönliche Beratung auch in Ravensburg (foqus e. V.), Konstanz (VLSP) und Heidelberg (PLUS). Eine besondere Rolle spielt in diesem Rahmen der VLSP, Verband für lesbische, schwule, bissexuelle, „trans*“, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie e. V. Die in Baden-Württemberg schon lange vernetzten und aktiven Mitglieder dieses bundesweiten Verbands bieten jetzt Beratungen sowohl persönlich als auch per Telefon, Skype oder Mail an. Im Mai 2016 wurde die erste Beratungsstelle in Ulm gegründet. Die „Beratungsstelle für trans-sexuelle, transgender und/oder intersexuelle Menschen“ ist Teil des Projekts „Etablierung landesweiter Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen“ vom „Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg“. In Bayern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Koordinationsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt München finanziert für ihren Zuständigkeitsbereich ab Herbst 2016 eine „Fach- und Beratungsstelle für trans*idente und intersexuelle Menschen“. Diese wird psychosoziale und lebenspraktische Beratung und Unterstützung bieten. Zudem werden die Selbsthilfeorganisationen der „Trans*Community“ in München unterstützt. Diese Organisationen bieten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ebenfalls psychosoziale und lebenspraktische Hilfen sowie Freizeitangebote usw. Des Weiteren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den LSVD Landesverband Bayern e. V., den Beauftragten für Diskriminierungsfragen beim Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg und die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. und die Toleranzfabrik e. V. In Berlin gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Beratungsstellen : Sonntags-club e. V.: psychosoziale Beratung, u. a. für transgeschlechtliche Menschen; Trans-Inter-Queer: niedrigschwellige psychosoziale Erstberatung für trans- und intergeschlechtliche Menschen; Queer Leben/ Trialog e. V.: stationäre und ambulante Jugend- und Familienhilfe; Schwulenberatung gGmbH: „Inter* und Trans*beratungsstelle Queer leben e. V.“. In Brandenburg gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die „Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange“ des Landes Brandenburg (LKS) in Trägerschaft des AndersARTIG e. V. mit Sitz in Potsdam und den Transistor-Stammtisch“ in Potsdam: Selbsthilfegruppe für transidente/transsexuelle Menschen mit Unterstützung des Katte e. V. In Bremen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den Transrecht e. V. In Hamburg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. April 2016 im magnus-hirschfeld-Centrum Hamburg eine „Netzwerkstelle Trans*“ eingerichtet . Dort findet eine Peer-to-Peer Beratung transgeschlechtlicher Menschen sowie von deren An- und Zugehörigen statt. Überdies beinhaltet die Projektförderung Akzeptanzarbeit. Dieser Teil des Projektes hat die Sensibilisierung, Beratung und Information von Gesellschaft, Behörden, Firmen, Organisationen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren zum Ziel. Seit 2014 fördert die zuständige Behörde das Projekt „read“ (Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuelle Orientierungen) des Trägers basis&woge e. V., das qualifizierte Antidiskriminierungsarbeit anbietet für Menschen, die von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität betroffen sind. Die Beratung schließt Rechtsberatung und psychosoziale Beratung ein und bietet darüber hinaus auch Beratung und Unterstützung von nichtrechtlichen Interventionen. Das im Jahr 2013 gegründete Interdisziplinäre Transgender Versorgungscentrum Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) bietet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Vielfalt von Behandlungen, die von transidenten Menschen im Zuge der Geschlechtsangleichung in Anspruch genommen werden können. Dies beinhaltet neben psychosozialer Beratung und psychotherapeutische Unterstützung auch unmittelbar geschlechtsangleichende Maßnahmen. Neben diesen expliziten Angeboten für transgeschlechtliche Menschen fördert Hamburg weitere Projekte im Jugend- und Erwachsenenbereich, die sich schwerpunktmäßig an homo- und bisexuelle Menschen richteten, durchaus und zunehmend aber auch von trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufgesucht werden. In Hessen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den Trans-Ident e. V. in Frankfurt am Main, das autonome Queer-Referat der Evangelischen Hochschule Darmstadt, das queere Jugendzentrum Kuss41 in Frankfurt/Main, welches „Trans*-Beratung“ und einen 14-tägigen „Trans*-Treff“ anbietet. Außerdem gibt es die SCHLAU-Projekte (Träger: Our Generation e. V.), die in Workshops mit Schulklassen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den Themen geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen arbeiten, sowie die Beratungs- und Informationsstelle dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V.) Rhein-Main. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9217 In Niedersachsen wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Trans*Beratung “ im Andersraum e. V. in Hannover angeboten. Eine hauptamtliche Beratung zu „Trans*geschlechtlichkeit“ wird ebenfalls durch die Beratungsstelle Beratungs- und Therapie Zentrum Hannover - BTZ angeboten werden. Ein weiteres Beratungsangebot wird durch die Beratungsstelle Osterstraße in Hannover gemacht. Des Weiteren kann mittlerweile eine qualifizierte „Trans*Beratung “ in einigen niedersächsischen Selbsthilfegruppen angeboten werden. Daneben gibt es diverse Selbsthilfegruppen und Beratungsinitiativen, die aus unterschiedlichen Perspektiven Gespräche und Begleitung zum Thema „Transgeschlechtlichkeit /Transsexualität“ anbieten. In Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende Spezialberatungsstellen für „LSBTI*“ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle , Intersexuelle und andere Menschen mit Fragen zur Geschlechtsidentität ausgedrückt durch „*“) und ihre Angehörigen bekannt (ggfls. nur verantwortungsvolle Lotsenfunktion sofern in den Beratungsstellen keine Peer-Berater _innen zur Verfügung stehen): andersROOM, KCM Schwulenzentrum Münster, Lebedo, Rosa Strippe Bochum e. V., Rubicon e. V., Mobile Beratung des Sozialvereins für Lesben und Schwule, „together“ – „Trans* Jugendberatung “ des SVLS e. V., „Trans*-Beratung Düsseldorf“. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote in NRW, die u. a. unter www.trans-nrw.de/selbsthilfegruppen zu finden sind. In Rheinland-Pfalz wird nach Kenntnis der Bundesregierung Peer-Beratung überregional durch QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. (Schwerpunkt Mainz, Trier und Koblenz) und die dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität e. V.), Arbeitskreis Rheinland-Pfalz, geleistet. Daneben gibt es Peer-Beratung durch “InTra*Beratung“ (ebenfalls überregional) sowie der Selbsthilfegruppe für Transmänner und deren Angehörige (Pfalz). Im Saarland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Transgender Gruppe beim Lesben- und Schwulenverband (LSVD e. V.) Saar zum Austausch von gemeinsamen Erfahrungen, Problembewältigungen im Alltag, Tipps im Umgang mit Behörden, Kampf für gemeinsame Rechte und Antidiskriminierung von Transgender Menschen. In Sachsen-Anhalt ist nach Kenntnis der Bundesregierung das „BBZ lebensart e. V.“ (Begegnungs- und Beratungszentrum lebensart e. V.) in Halle, das Einzelberatung von Trans-Menschen und ihren Angehörigen sowie Beratung transgeschlechtlicher Jugendlicher persönlich, telefonisch, oder per E-Mail durchführt, aktiv. Außerdem gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung „Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e. V.“, die für Vernetzung und Beratung im mitteldeutschen Raum zuständig sind. In Schleswig-Holstein bietet nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Beratungsstelle „Haki e. V.“ telefonisch Beratungen an zu allen Problemen, denen sich Trans-Menschen oder ihre Angehörigen ausgesetzt sehen. In Thüringen aktiv sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratungsstelle und Selbsthilfegruppe „ZWANG?los! TS“ für Erwachsene ab 18 Jahren sowie die Beratungsstelle und Selbsthilfegruppe „ZWANG?los! TIS-Kids“ für Eltern von transgeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Erfurt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele Beratungsstellen für Trans-Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich gefördert, und mit welchem Anteil beteiligt sich die Bundesregierung daran? Der Bundesregierung ist nicht im Einzelnen bekannt, wie viele Beratungsstellen für Trans-Personen über die in der Antwort zu Frage 1 gemachten Angaben hinaus öffentlich gefördert werden. Die Bundesregierung ist nicht zuständig für die Förderung von Regelstrukturen und setzt nur im Einzelfall politische Impulse z. B. durch Pilotprojektförderung oder im Rahmen von spezifischen Bundesprogrammen . Im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ werden 9 Modellprojekte gegen Homo- und Transfeindlichkeit unterstützt. Dabei will das Projekt „Akzeptanz für Vielfalt – gegen Homo-, Trans* und Interfeindlichkeit“ der Stiftung Akademie Waldschlösschen (Fördersumme 2015/16: 129 942 Euro) u. a. auch eine Verzahnung professioneller Bildungs- und Beratungsangebote erreichen. Die Türkische Gemeinde Baden-Württemberg will im Projekt „Andrej ist anders und Selma liebt Sandra“ (Fördersumme 2015/16: 260 000 Euro) eine Beratungsstruktur aufbauen. Im Rahmen der Strukturentwicklung fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch das Jugendnetzwerk Lambda, um den Aufbau eines Bundesverbandes Trans* (Fördersumme 2015/16: 207 574 Euro) zu ermöglichen, der dann auch u. a. Peer- und/oder professionalisierte Beratung anbieten kann. Darüber hinaus gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung folgende weitere Beratungsstellen , die aus Landes- oder kommunalen Mitteln finanziert werden: In Baden-Württemberg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ eine erste (ausschließliche) Trans-Beratungsstelle in Ulm eingerichtet, die jedoch landesweit tätig sein wird. Diese wird bis Ende 2016 mit Mitteln aus dem Aktionsplan in Höhe von 40 000 Euro gefördert. In Bayern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beratungsstelle in München, die rein kommunal finanziert ist. Die Berliner Beratungsstellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Landesmitteln und Sondermitteln (Deutsche Klassenlotterie Berlin) gefördert. In Brandenburg wird nach Kenntnis der Bundesregierung die LKS - „Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange“ (vgl. Antwort zu Frage 1) durch das Land Brandenburg gefördert. Bremen beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung, Transrecht e. V. im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie zu fördern. In Hamburg werden nach Kenntnis der Bundesregierung die drei in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Beratungsstellen öffentlich gefördert. In Niedersachsen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beratungsstelle ausschließlich für sogenannte „Trans*Personen“. Die unter der Antwort zu Frage 1 genannten Beratungsstellen Andersraum e. V. und BTZ (siehe Frage 1) werden mit Landesmitteln gefördert, die Beratungsstelle Osterstraße wird im Wesentlichen aus kommunalen Mitteln finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9217 Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die in der Antwort zu Frage 1 benannten Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen aus Landesmitteln gefördert. Weitere Selbsthilfeinitiativen, die „Trans*-Beratung“ anbieten, werden teilweise ebenfalls aus öffentlichen Mitteln gefördert. QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. erhält nach Kenntnis der Bundesregierung eine Landesförderung für seine rund 30 Mitgliederverbände (2016 rund 33 000 Euro). Diese Förderung wird u.a. auch für die Qualifikation von Peer- Berater_innen genutzt. Im Saarland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine spezialisierte Beratungsstelle für Trans-Menschen. Der Lesben- und Schwulenverband e. V., der eine Transgendergruppe betreut, wird aus Landesmitteln gefördert. In Schleswig-Holstein werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratungsstellen die Vereine Haki e. V. und NaSowas e. V. mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert. 3. Sofern es sich um LSBTI-Beratungsstellen (LSBTI: Lesben, Schwule, Bisexuelle , Trans- und Intersexuelle) handelt, welcher Budgetanteil ist zweckgebunden für Angebote, die Trans-Menschen zugutekommen? Die in der Antwort zu Frage 2 genannten, durch Bundesprogramme geförderten Beratungsstellen wenden sich gezielt an sogenannte „transsexuelle/trans* Personen “. Zur Förderung in den Ländern liegen der Bundesregierung folgende Kenntnisse aus den Bundesländern vor: In Baden-Württemberg wurde eine landesweite Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, queere und intersexuelle Menschen aufgebaut. Die Etablierung der Strukturen für eine bedarfsgerechte und fachlich qualifizierte Beratung wird in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt 200 000 Euro gefördert. Hiervon sind 40 000 Euro ausschließlich für den Aufbau der Transberatung in Ulm vorgesehen. Die Anliegen von Trans-Menschen werden bei dem Konzept und Aufbau der landesweiten Beratung von LSBTTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle , Queer)-Personen berücksichtigt. Bayern: In München sind die Beratungsstellen für Lesben und Schwule städtisch gefördert und beraten derzeit „Trans*Personen“ mit, bis die „Einrichtung der Fach- und Beratungsstelle Trans* und Inter*“ erfolgt ist. In Berlin sind die Budgetanteile der sog. „LSBTI-Beratungen im Sonntagsclub “, der transgeschlechtlichen Menschen zu Gute kommt, nicht einzeln ausgewiesen . Hamburg fördert nach Kenntnis der Bundesregierung neben den genannten Angeboten, die sich explizit an transgeschlechtliche Menschen wenden, weitere Projekte im Jugend- und Erwachsenenbereich, die sich schwerpunktmäßig an homo- und bisexuelle Menschen richteten, durchaus und zunehmend aber auch von trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufgesucht werden. Budgetanteile für die Beratung einzelner Zielgruppen sind dabei nicht ausgewiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei der Förderung der sechs „Spezialberatungsstellen für LSBTI* und ihre Angehörigen “ in Nordrhein-Westfalen (vgl. Antwort zu Frage 1) aus Mitteln des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen werden keine gesonderten Teilansätze für die Beratung einzelner Zielgruppen ausgewiesen. In Rheinland-Pfalz erfolgt von Seiten des Landes keine Budgetierung für Trans-Menschen bei der Förderung von „QueerNet Rheinland-Pfalz e. V.“. 4. Wie geht die Bundesregierung auf ihre eigene Forderung auf Bundestagsdrucksache 18/2482 ein und stellt sicher, dass spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Trans-Menschen flächendeckend ausgebaut und finanziell abgesichert werden? Das BMFSFJ führte am 29. Juni 2016 einen Fachaustausch zum Thema „Beratungs - und Unterstützungsbedarfe für transsexuelle/trans* Menschen und ihre Angehörigen in verschiedenen Lebenssituationen“ durch. Eingeladen waren zahlreiche sogenannte community-basierte Beratungsstellen, Erfahrungsexpert_innen und psychosoziale Regelberatungsstellen. Das Ziel der Veranstaltung war es, die Beratungsbedarfe zu eruieren und Maßnahmen zur Stärkung der Beratung- und Unterstützungslandschaft zu diskutieren. Die Veranstaltung wurde für das Internet aufgezeichnet und wird im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter - und Transsexualität“ ausgewertet werden. Eine Dokumentation ist in Arbeit. Des Weiteren wird das Thema in der IMAG „Inter- und Transsexualität“ intensiv diskutiert. Zudem fördert die Bundesregierung Projekte zur Förderung der Unterstützungsstruktur : Zum Beispiel das Jugendnetzwerk Lambda e. V. zum Aufbau einer „Chat-Beratung“ für LSBTQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Queer) -Jugendliche; das Deutsche Jugendinstitut zum Projekt „Coming-out- und dann…?!“, in dem individuelle Unterstützungserfahrungen von LGBT-Jugendlichen eruiert werden; profamilia für die Erstellung des Leitfadens „Psychosoziale Beratung von inter* und trans* Personen und ihren Angehörigen“; den LSVD e. V. für die Übersetzung eines Leitfadens ins Arabische für LSBT (Lesben, Schwule, Bi-sexuelle, Trans)-Geflüchtete. 5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote für Trans-Kinder und -Jugendliche? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zudem wendet sich der aus einer Selbsthilfegruppe entstandene Verein Trans-Kinder-Netz e. V. speziell an Kinder und Jugendliche und ihre Angehörigen. Zudem liegen der Bundesregierung folgende Erkenntnisse aus den Bundesländern vor: In Baden Württemberg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Mai 2016 die erste Trans-Jugendgruppe „Teen-Gender“ in Ulm ins Leben gerufen. Bei „Teen Gender“ können sich Jugendliche bis zu 25 Jahren in einem auf die „Vielfalt von Geschlecht“ verständnisvoll reagierenden Umfeld untereinander austauschen. Gemeinsame Projekte und Unternehmungen stärken das Selbstund Gemeinschaftsbewusstsein und geben die Möglichkeit, ohne Angst und Sorge Zeit in der Gruppe zu verbringen. Auf Anfrage werden auch Einzelgespräche und Elternabende angeboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9217 In Bayern finanziert und unterstützt die Landeshauptstadt München nach Kenntnis der Bundesregierung das diversity-Jugendzentrum in München. Hier gibt es auch eine Jugendgruppe für Trans*Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Hier sind 2 halbe Planstellen für Sozialarbeiter_innen finanziert, die auch trans*Jugendliche beraten. Im Bereich der Jugendarbeit gibt es in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung Jugendverbände, die sich der Thematik explizit annehmen. So bietet z. B. Lambda Bayern als „bayerischer Dachverband der LesBiSchwulen und Trans Jugendgruppen“ Betreuungs- und Unterstützungsangebote für die bayerischen Jugendgruppen direkt durch Know How, Ausbildung und strukturelle Hilfe sowie durch landesweite Projekte zu spezifischen Themen (vgl. www.lambda-bayern.de). Lambda ist Mitglied im BJR (Bayerischer Jugendring). In Berlin bietet nach Kenntnis der Bundesregierung „Queer Leben/Trialog e. V.“ stationäre und ambulante Jugend- und Familienhilfe. In Bremen, Hamburg und Hessen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 1 genannten Beratungsstellen für Trans-Kinder und Jugendliche zuständig. In Niedersachsen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das Beratungsangebot des „Andersraums für trans*geschlechtliche Menschen“ auch ein eigenes Angebot für sogenannte transgeschlechtliche Jugendliche und deren Eltern . Neben den Beratungsstunden gehören zu dem Angebot auch zwei Selbsthilfegruppen . Des Weiteren gibt es auch eine „Selbsthilfegruppe trans*geschlechtlicher und queerer Jugendlicher“ in Oldenburg in den Räumen des "NA UND e. V.“. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die „Trans*-Jugendberatung Mülheim a. d. Ruhr – together“ – Trans* Jugendberatung des SVLS e. V.“. In Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Peer-Beratung von QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. und der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V.), Arbeitskreis Rheinland-Pfalz, sowie der anderen Trans-Beratungsstellen altersunabhängig. In Mainz besteht eine Selbsthilfegruppe für Eltern transsexueller Kinder. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keine speziellen Angebote. Das Begegnungsund Beratungszentrum (BBZ) – vgl. Antwort zu Frage 1 – verzeichnet jedoch einen gestiegenen Zuwachs bei transgeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen und deren Angehörigen, die Beratung nachfragen. In Schleswig-Holstein hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratungsstelle „NaSowas“ des Vereins lambda:nord auf die Beratung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote für alte Trans-Menschen? Nach Kenntnissen der Bundesregierung richten sich viele Beratungsstellen an Personen jeglichen Alters. Spezielle Beratungsangebote für „transsexuelle /trans*“ Personen im fortgeschrittenen Lebensalter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die spezifischen Bedarfe dieser Personengruppe wurden jedoch u. a. auf dem in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen Fachaustausch diskutiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesregierung ist die durch München finanzierte Beratungsstelle „rosaAlter “ bekannt, bei der auch ältere Trans-Personen eine entsprechend besetzte Anlaufstelle finden. 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote Trans-Menschen mit Behinderung? Der Bundesregierung ist bekannt, das viele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Beratungsstellen bemüht sind, ihre Angebote mehrdimensional auszurichten und damit auch Menschen mit Behinderungen anzusprechen. Eine spezielle Anlaufstelle für „transsexuelle/trans* Personen mit Behinderung“ ist der Bundesregierung, auch nach Abfrage der Bundesländer, nicht bekannt. 8. Wie viele Beratungseinrichtungen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Peer-Beratung an? Wie viele davon sind rein ehrenamtlich, wie viele finanziert bzw. zumindest teilfinanziert die öffentliche Hand? In welcher Höhe geschieht es? Der Bundesregierung sind die in den Antworten zu den Fragen 1, 2, 5, 6 und 7 aufgeführten Beratungsangebote bekannt. Eine genaue Aufschlüsselung des Anteils der sogenannten community-basierten Beratung an diesen Angeboten sowie die Höhe der Vergütung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus den Bundesländern liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor: In Baden-Württemberg bietet die Trans-Jugendgruppe „Teen-Gender“ in Ulm sogenannte community-basierte Beratung an. Auf Anfrage werden auch Einzelgespräche und Elternabende angeboten. Die Münchner „Selbsthilfeorganisationen für Trans*“ bietet sogenannte community -basierte Beratung an. Die Landeshauptstadt München fördert und unterstützt die Selbsthilfeorganisationen im Bereich der sogenannten Trans*Community. Die Beratung erfolgt ehrenamtlich. Die dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V.) bietet in Berlin und überregional sogenannte community-basierte Beratung im Rahmen der Selbsthilfe an. Ehrenamtliche sogenannte community-basierte Beratung bei „Trans-Inter-Queer e. V.“ wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft angeleitet. In Brandenburg gibt es ein sogenanntes community-basiertes Beratungsangebot im Rahmen der LKS – „Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule &Trans*Belange“ (vgl. Antwort zu Frage1). Die Finanzierung erfolgt über Projektförderung von Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 57 400 Euro. In Bremen bieten die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Stellen sogenannten community-basierte Beratung an. In Hamburg bietet die in der Antwort zu Frage 1 beschriebene „Netzwerkstelle Trans*“ sogenannte community-basierte Beratung an. Gesamtfinanzierung der Netzwerkstelle 30 000 Euro für zwei Jahre, darin enthalten sind sogenannte Peer to Peer Beratung und Akzeptanzarbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9217 Die in Niedersachsen vorhandene „Peer-to-Peer Beratung“ wird im Rahmen von Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Beratungsinitiativen geleistet. Teilweise wird diese ehrenamtliche Arbeit durch eine Förderung aus Landesmitteln unterstützt. In Nordrhein-Westfalen bieten die in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Stellen sogenannte community-basierte Beratung an. Die sogenannte community-basierte Beratung von „QueerNet Rheinland-Pfalz e. V.“ und der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V.), Arbeitskreis Rheinland-Pfalz, sowie der anderen Trans-Beratungsstellen ist ehrenamtlich. Die sogenannte community-basierte Beratung von QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. wird im Rahmen der Förderung des Vereins vom Land mitgetragen. In Sachsen-Anhalt bietet Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sogenannte community-basierte Beratung ehrenamtlich an. In Thüringen gibt es ehrenamtliche sogenannte community-basierte Beratung. 9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Zusammenfassung mit bzw. Subsumierung unter „gleichgeschlechtlichen Lebensweisen“ viele Trans-Personen von der Inanspruchnahme bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote abhält? Wenn ja, wie reagiert sie in der Mittelzuweisung darauf? Das BMFSFJ hat ein Referat unter der Bezeichnung „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen , Geschlechtsidentität“ eingerichtet, um die Differenzierung zwischen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität deutlich zu machen. Zudem beschäftigt sich die Bundesregierung mit der IMAG „Trans- und Intersexualität“ explizit mit der Situation von Menschen, deren Geschlecht(-sidentität) nicht von vorneherein mit dem personenstandsrechtlichen Geschlecht übereinstimmt bzw. übereinstimmte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung differenziert auch die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes zwischen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. 10. Wie können Beratungsstellen und psychotherapeutische Angebote ausweisen , dass sie für die Arbeit mit Trans-Personen unterschiedlicher Altersstufen und Lebenslagen qualifiziert sind im Sinne eines fachlich fundierten, akzeptierenden und unterstützenden Angebots? Dieser Frage geht die Bundesregierung u. a. auf dem Fachaustausch (s. Frage 4) nach. Die Qualitätsstandards können jedoch nur von den Beratungseinrichtungen selbst definiert und entwickelt werden. Diese werden nach Kenntnis der Bundesregierung in einigen informellen Qualitätszirkeln von Peerberatungs- und Regelberatungsstellen bereits erörtert. Inhaltliche Überlegungen zu dieser Frage sind auch in dem vom BMFSFJ geförderten, in der Antwort zu Frage 4 genannten Leitfaden von profamilia „Psychosoziale Beratung von inter* und trans* Personen und ihren Angehörigen“, enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Sind der Bundesregierung die Forderungen und Bedarfe an eine gute Trans- Beratung seitens der Fachwelt einerseits und der Trans-Community andererseits bekannt? Wenn ja, welche sind das im Detail, und welche von ihnen teilt die Bundesregierung ? Die Entwicklung von Qualitätsstandards in Bezug auf Trans-Beratung für die psychosoziale Regelberatung und die sogenannte community-basierte Beratung ist primär Aufgabe der Beratungseinrichtungen. Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist dieser Prozess auch innerhalb der Einrichtungen nicht abschließend formuliert. Zur Diskussion dieser Fragen wurde der in der Antwort zu Frage 4 erwähnte Fachaustausch vom BMFSFJ durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der Veranstaltungsdokumentation nachzulesen sein und sind im Internet über den Videomitschnitt aufrufbar. Nach Auskunft der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde im Jahr 2010 die „Benachteiligung von Trans*Personen insbesondere im Arbeitsleben “ in einer Expertise untersucht. Die Expertise enthält eine Vielzahl von Empfehlungen für Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen im Arbeitsleben, die u. a. den rechtlichen Schutz, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen und Gesundheit betreffen. Hierbei wird die Beratung angesprochen. Auch werden empirische Erhebungen zur Anzahl und sozialen Lage in Deutschland lebender Trans-Personen empfohlen. Eine im Jahr 2015 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzte unabhängige Kommission hat außerdem Handlungsempfehlungen gegen Geschlechterdiskriminierung vorgelegt. Diese hat sich unter Einbeziehung von Trans*-Organisationen unter anderem mit der Situation von Trans-Personen im Arbeitsleben sowie der geltenden Rechtslage (insbesondere dem Transsexuellengesetz) befasst und unter anderem auch zusätzliche Möglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände gefordert, um eine bessere Beratung und Unterstützung von Betroffenen in gerichtlichen Verfahren zu gewährleisten . Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem im Oktober 2015 eine große Fachtagung zur rechtlichen Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen durchgeführt, in der sowohl Erfahrungen aus Beratungsstellen zur Sprache kamen als auch Forderungen an eine bessere Beratung gesammelt wurden. Diese finden sich in einer umfassenden Dokumentation der Tagung. 12. Welche Beispiele guter Praktiken der Peer- und/oder professionalisierten Beratung in anderen Ländern sind der Bundesregierung bekannt? Plant die Bundesregierung, die dort vorgefundenen nachahmenswerten Projekte auch in Deutschland pilotierend umzusetzen? Der Bundesregierung sind die Beratungspraxen in anderen Ländern nicht bekannt . 13. Welche fakultativen oder verpflichtenden Aus- oder Weiterbildungsangebote zur Arbeit mit Trans-Menschen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für in Erziehung, sozialer Arbeit, Heilerziehungs- und Altenpflege Tätige ? Der Bundesregierung sind keine spezifischen Angebote bekannt. Für den Bereich der Altenpflege gilt: Nach dem Altenpflegegesetz und der entsprechenden Ausbildungs - und Prüfungsverordnung des Bundes soll die Ausbildung in der Altenpflege die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbststän- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9217 digen und eigenverantwortlichen Pflege erforderlich sind. Darunter fällt unter anderem die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Alte Menschen sollen personen- und situationsbezogen gepflegt werden können. Dazu sind die Lebenswelten alter Menschen zu berücksichtigen und es werden in der Ausbildung herkunftsspezifische und interkulturelle Aspekte ebenso vermittelt wie die entsprechenden Aspekte der Sexualität im Alter. Für die Durchführung des Altenpflegegesetzes sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. 14. Wie können Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten ausweisen , dass sie für die Arbeit mit Trans-Kindern und -Erwachsenen qualifiziert sind? Von Seiten der Bundesregierung können zum Qualifizierungsnachweis der Kindertageseinrichtungen keine Angaben gemacht werden. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und der Kindertagesstättengesetze der Länder . Die Kreise und Städte werden dabei im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung tätig und unterliegen der Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörden. Ergänzend zur Familie sind Tageseinrichtungen für Kinder mit ihrem ganzheitlichen und umfassenden Auftrag von Bildung, Betreuung und Erziehung wichtige Orte frühkindlicher Förderung, wenn sie sich daran orientieren, was den altersgerechten Bedürfnissen der Kinder entspricht. In diesem Sinne ist die inklusive Früherziehung für die Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung. Der Bereich Inklusion ist fester Bestandteil der Bildungs- und Erziehungspläne aller Länder. Nach den, von den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI vereinbarten, Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der ambulanten bzw. der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011 erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen auf Basis des Ziels, Lebensqualität und Zufriedenheit des pflegebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung seiner Biographie und Lebensgewohnheiten anzustreben. Darüber hinaus ist auf die religiösen Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht zu nehmen und nach Möglichkeit den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen und den Wünschen nach gleichgeschlechtlicher Pflege Rechnung zu tragen. Pflegekassen gewähren ambulante oder stationäre Pflege grundsätzlich nur durch Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (vgl. § 72 Absatz 1 SGB XI). In diesem Versorgungsvertrag der Pflegeeinrichtungen sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen mit den Pflegekassen festzulegen , die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind – dies gilt auch für Pflege- und Betreuungskonzepte für Trans-Kinder oder Erwachsene. Dabei sind sie auch verpflichtet, nach Maßgabe der o. g. Vereinbarungen nach § 113 SGB XI einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzusetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Großteil der Beratungsanlässe erst durch nicht grundrechtskonforme Regelungen über den Zugang zu Personenstandsänderung und bedarfsgerechter Gesundheitsversorgung sowie durch unzureichenden gesetzlichen Diskriminierungsschutz entstehen ? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, wie reagiert die Bundesregierung auf Berichte über entsprechende Effekte der Gesetze zur Anerkennung der Geschlechtsidentität in Dänemark , Malta oder Irland? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Gründe im Einzelnen zu einem Beratungsbedarf bei den Betroffenen führen. Aus Gesprächen mit der Zivilgesellschaft ist jedoch bekannt, dass ein Teil der Beratungsleistungen geleistet wird in Bezug auf die psychosoziale Unterstützung von Coming-Out Prozessen, auf die Aufarbeitung von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen und auf die Begleitung der für eine Personenstandsänderung notwendigen Begutachtungsverfahren. Die Bundesregierung beschäftigt sich innerhalb der IMAG „Inter- und Transsexualität “ und den begleitenden öffentlichen Fachaustauschen des BMFSFJ intensiv mit den in der Frage angesprochenen Themen. Die Ergebnisse dieser Prozesse werden in Form der Veranstaltungsdokumentationen und des Abschlussberichtes der o. g. IMAG öffentlich zugänglich gemacht. 16. Plant die Bundesregierung, durch Förderung von Antidiskriminierungsmaßnahmen für Trans-Personen den Diskriminierungsdruck zu lindern und damit den Beratungsbedarf zu reduzieren? Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Projekten fördert die Bundesregierung folgende Modellprojekte zu Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum, die u. a. genau dieses Ziel mitverfolgen: Trägername Projekttitel Projektinhalt Jugend Museum Schöneberg ALL IN- CLUDED - Museum und Schule gemeinsam für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ALL INCLUDED wird ein historisch fundiertes und zugleich gegenwartsbezogenes Jugend-Kulturprojekt. Ziel ist die Erarbeitung eines pädagogisch-didaktischen Konzepts zum transkulturellen Lernen mit dem Fokus auf einen akzeptierenden Umgang mit sexueller Vielfalt. Das Projekt hat Kinder und Jugendliche als Zielgruppe und wird mit Partnerschulen durchgeführt. Hierzu werden im Jugendmuseum sowie im Stadtraum Geschichts- und Lernwerkstätten durchgeführt. Lola für Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern e. V. un_sichtbar: Lesben, Schwule und Trans* in Mecklenburg- Vorpommern – Lebensrealitäten , Ausgrenzungserfahrun - gen und Widerständigkeiten Projektziel ist die öffentliche Auseinandersetzung mit Homo- und Transphobie in Geschichte und Gegenwart Mecklenburg-Vorpommerns . Ziel ist es einer breiten Öffentlichkeit Wissen über diesen Themenkomplex zu vermitteln, zu sensibilisieren und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Hierbei wird Wissen über die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus und über Erscheinungsformen von Homo- und Transphobie in der DDR aufgearbeitet und erstmals für die pädagogische Arbeit nutzbar gemacht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9217 Trägername Projekttitel Projektinhalt KoFaS gGmbH Kicks für alle! Der Fokus auf Homophobie und Transphobie im Projekt dient als Ausgangspunkt, um einen weiterführenden Blick auf normierende Geschlechterbilder und Männlichkeitsideale in Fankulturen zu entwickeln und das Thema somit in gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen insgesamt zu verorten Schwerpunkte hier sind u. a.: Hinterfragung „natürlicher“ Geschlechterrollen; Aufzeigen der Vielfalt von Geschlechteridentitäten jenseits heteronormativer Muster; Befähigung zur gewaltfreien Konfliktlösung. Hauptzielgruppe sind die Sozialpädagog_innen aus Fanprojekten. Dissens - Institut für Bildung und Forschung e. V. Interventionen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt- Stärkung der Handlungsfähigkeit vor Ort Das Projekt „Interventionen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt – Stärkung der Handlungsfähigkeit vor Ort“ richtet sich an Multiplikator_innen, insbesondere heterosexuelle und cis-geschlechtliche (nicht-trans- bzw. nicht-intersexuelle) Jugendliche und Pädagog_innen, die in neu zu entwickelnden Workshops und Fortbildungsreihen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sensibilisiert und ausgebildet werden. TransInterQueer e. V. Trans* Visible- Wissen und Support für Akzeptanz - gegen Gewalt Mit dem mehrgliedrigen Modellprojekt sollen trans*, inter* und queere Menschen empowert werden, um auf sich und ihre Belange gegenüber der Fachöffentlichkeit aufmerksam zu machen. Ziel ist, die Repräsentanz und damit die Wahrnehmung von trans*, inter* und queeren Menschen in den Medien zu erhöhen. Weiterhin sollen transfeindliche Hassverbrechen erstmalig systematisch erfasst und auf diese aufmerksam gemacht werden. Dafür soll eine Medienkampagne konzipiert und mithilfe von Kurzfilmen über die Lebenssituation von trans* Menschen aufmerksam gemacht werden. Eine online-Datenbank soll Dokumentationen über trans* Themen bereitstellen. Migrationsrat Berlin- Brandenburg e. V. (MRBB) MSO inklusiv! Migrant_innenselbstorganisa - tionen gegen Homo- und Transphobie, für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt! Migrantenselbstorganisation (MSO) sollen dazu neu befähigt werden , ein besonderes Augenmerk auf mehrfachzugehörige Menschen zu haben, die zugleich Rassismus und/oder Diskriminierung aufgrund der Herkunft, sowie Sexismus, Homophobie und/oder Transfeindlichkeit erfahren. Hierfür sollen MSO dahingehend gestärkt werden, dass sie für die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit an den Schnittstellen von Diskriminierungen wie Rassismus und Homophobie/Transfeindlichkeit zu einer sicht- und hörbaren Größe in der LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Intersexuelle und Queere) -Projektlandschaft werden. 17. An welche Beratungsstellen jenseits der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich Trans-Menschen im Fall von Diskriminierung wenden? Wie qualifizieren sich diese als trans-kompetent? Nach Kenntnissen der Bundesregierung können sich sogenannte transsexuelle &trans* Personen mit Diskriminierungserfahrung an die in der Antwort zu Frage 1 genannten Beratungsstellen wenden. Mit dem Förderprogramm „Netzwerke gegen Diskriminierung“ hat die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Bildung von insgesamt zehn Netzwerken gefördert. Das Programm endete am 1. August 2014. Zwischen 2012 und 2014 wurde im Rahmen dieses Förderprogramms das Netzwerk „Trans*-Inter*-Sektionalität (TIS) – sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gemeinsam que(e)r stellen gegen Rassismus!“ (TransInterQueer e. V., Berlin) gefördert . Zusätzlich liegen folgende Informationen aus den Bundesländern vor: In Baden-Württemberg gibt es qualifizierte LSBTTIQ (Lesben, Schwule, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Queer)-Beratung in Freiburg (Rosa Hilfe e. V.), Mannheim (PLUS e. V.), Stuttgart (fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum e. V.), Ravensburg (foqus e. V.), Konstanz (VLSP e. V.) und Heidelberg (PLUS e. V.). Alle Beratungsstellen wurden im Rahmen von Qualitätskriterien , die im Rahmen des Aufbaus einer landesweiten Beratung erstellt wurden, geschult. Für Beschäftigte der Landeshauptstadt München berät die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Für alle anderen Fälle steht ab Herbst 2016 die „Fach- und Beratungsstelle Trans* und Inter*“ zur Verfügung für den Bereich der Stadt München. Die Qualifizierung erfolgt durch Fortbildung und laufenden Austausch mit den Selbsthilfeorganisationen der sogenannten „Trans*Community“. In Berlin gibt es die Antidiskriminierungsberatung des Projekts „Stand up“ (Träger: Schwulenberatung Berlin gGmbH), u. a. für transgeschlechtliche Menschen, qualifiziert durch einen Mitarbeiter mit hoher Fachkompetenz zu transgeschlechtlichem Lebensweisen. In Brandenburg gibt es das Beratungsangebot der LKS – „Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange“ (vgl. Antwort zu Frage 1) einschließlich eines sogenannten Diskriminierungsmelders. Die Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Schulungen / Fortbildungen teil. In Hessen gibt es die hessische Antidiskriminierungsstelle (Stabsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration – HMSI). In Niedersachsen können sich Trans-Personen an alle Beratungseinrichtungen wenden. Eine Qualifizierung wird den Einrichtungen in mehreren Modulen über die Akademie Waldschlösschen sowie auch in dem dort angesiedelten Modellprojekt „Akzeptanz für Vielfalt – gegen Homo-, Trans*- und Inter *feindlichkeit“ angeboten, das vom BMFSFJ im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ gefördert wird. In Nordrhein-Westfalen können sich Trans-Personen im Fall von Diskriminierung an die in der Antwort zu Frage 1 genannten Beratungsstellen wenden, darüber hinaus an die „Mobbing Line Nordrhein-Westfalen“, die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, die Opferberatung NRW und die Opferberatungsstellen bei der Polizei und beim Weissen Ring e. V.. Die Qualifizierung erfolgt durch die landesgeförderte Peer-Qualifizierung von „Trans*-Berater _innen“ für Nordrhein-Westfalen, die Fort- und Weiterbildungs- sowie Informationsangebote der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW, die sich auch den Anliegen von Trans-Personen widmet, des Projekts „Schwul-Lesbisch-Bi-Trans*-Aufklärung- SCHLAU e. V.“ NRW, der „FUMA Fachstelle Gender NRW“, der NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“, sowie durch weitere Informationsangebote der Integrationsagentur des Rubicon e. V. für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und lesbischer, schwuler, trans- oder bisexueller Orientierung, der Kampagne „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ und der Landesarbeitsgemeinschaft „Trans*-NRW“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9217 In Rheinland-Pfalz fungiert die Landesantidiskriminierungsstelle als Anlaufstelle für alle Personen, die sich diskriminiert fühlen. Sie klärt gemeinsam mit den sich meldenden Personen, welche Anliegen bestehen und welche Schritte zur Unterstützung gewünscht sind. Die LADS betreibt auf Wunsch der Personen Information und Aufklärung über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), seine Anwendungsgebiete und den abzuleitenden Diskriminierungsschutz sowie über die Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr. Auf Wunsch der Betroffenen leitet die LADS weiter an spezialisierte Beratungsstellen . Eine rechtliche Beratung führt die LADS nicht durch. Voraussetzung für dieses Angebot ist nicht Transkompetenz, sondern AGG-Kompetenz. Im Saarland wurde eine Transgender Gruppe beim Lesben und Schwulenverband Deutschland – (LSVD e. V.) Saar eingerichtet zum Austausch von gemeinsamen Erfahrungen, Hilfe bei Problembewältigungen im Alltag, Tipps im Umgang mit Behörden, Kampf für gemeinsame Rechte und Antidiskriminierung von Transgender Menschen. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung setzen sich gegen jede Art von Diskriminierung ein. In Thüringen gibt es die Koordinierungsstelle für Antidiskriminierungsfragen in der Thüringer Staatskanzlei. 18. Welche Ansprechpersonen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Trans-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Bundesbehörden oder öffentlichen Einrichtungen? Es besteht für diese die Möglichkeit, sich an die Personalvertretung zu wenden. Zum anderen sind in zahlreichen Bundesbehörden soziale und betriebsärztliche Dienste eingerichtet, die als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Eine spezielle Anlaufstelle auf Bundesebene ist der Bundesregierung nicht bekannt. Aus den Bundesländern liegen folgende Erkenntnisse vor: In Baden-Württemberg hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle festgeschrieben. Für Beschäftigte der Landeshauptstadt München berät die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, vgl. Antwort zu Frage 17. Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Sozialministerium ist als Ansprechpartnerin für Fragen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zuständig. In Berlin gibt es keine Ansprechpersonen bei den Berliner Behörden, jedoch Fortbildungsangebote für Personalverantwortliche und Führungskräfte, z. B. zum diskriminierungsfreien Umgang mit Personenstands- und Vornamensänderungen transgeschlechtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gewerkschaft ver.di bietet Beratung und Unterstützung an. In Brandenburg sind die LKS- („Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule &Trans*Belange“) Berater_innen (vgl. Antwort zu Frage 1) als Ansprechpersonen benannt. In Niedersachsen gibt es auf kommunaler Ebene beispielweise eine Stelle für LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Inter-Personen) bei der Landeshauptstadt Hannover. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Nordrhein-Westfalen sind die Beschwerdestellen nach § 13 AGG zuständig. Außerdem stehen die Sozialen Ansprechpartner_innen (SAP), die Personalräte und die in der Antwort zu Frage 17 genannte Mobbing Line Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es weitere Einzellösungen wie zum Beispiel die Employee Assistance Hotline (EAP) im Ministerium für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz ist die Ansprechstelle für LSBTTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle , Transsexuelle, Trans- und Inter-Personen) das Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität“ im Ministerium für Familie , Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland- Pfalz. In Schleswig-Holstein bestehen Anlaufstellen gemäß § 13 AGG. 19. Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität hinsichtlich Trans-Personen durch den Bund in seiner Rolle als Arbeitgeber bekannt? Der Bundesregierung sind keine Diskriminierungsfälle von Bundesbeschäftigten aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität durch den Bund als Arbeitgeber bekannt . 20. Wie plant die Bundesregierung, die Anforderungen der geschlechtlichen Nichtdiskriminierung nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hinsichtlich Trans-Personen im Anwendungsbereich von Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen in deren Funktion als mit der Fürsorgepflicht betrauten Arbeitgeber umzusetzen? Welche Qualifizierungen sind für die Akteurinnen und Akteure, wie Personalräte , Gleichstellungsbeauftragte und Dienststellen erhältlich, und in welchem Umfang werden sie genutzt? Die Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur geschlechtlichen Nicht-Diskriminierung werden von den Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht beachtet. Informationen zu Qualifizierungen für die Akteurinnen und Akteure, wie Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Dienststellen im Bereich der geschlechtlichen Vielfalt sind der Bundesregierung nicht bekannt. 21. Kann die Bundesregierung beziffern, wie hoch der Anteil der Beratungsanliegen von Trans-Menschen ist, die sich ausschließlich mit der Erfüllung der „Standards of Care“-Kriterien im medizinisch-diagnostischen Prozess nach F 64.0 im ICD-10 befassen und nicht bedarfsabhängig, sondern systematisch im Rahmen der den sog. Alltagstest begleitenden Psychotherapie gefordert sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 22. Kann die Bundesregierung beziffern, wie hoch die den Krankenkassen jährlich entstehenden Kosten durch die begleitende Psychotherapie zur F64.0- Diagnostik sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu Abrechnungszwecken der psychotherapeutischen Leistungen werden den Krankenkassen regelmäßig keine derart spezifischen Angaben zur Begleitdiagnostik geliefert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9217 23. Bei welchem Anteil der Personen, die sich dem sogenannten Alltagstest und der begleitenden Psychotherapie unterziehen, kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf zu einer Auflösung des Wunsches nach medizinischer Geschlechtsangleichung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) mit der obligatorischen Sterilisation eine grobe Menschenrechtsverletzung Zugangsbedingung zur Personenstandsänderung nach § 8 TSG war? Die gesetzliche Voraussetzung der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 TSG wird in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als unzumutbare Grundrechtsbeeinträchtigung eingeordnet, soweit für die Dauerhaftigkeit der Fortpflanzungsunfähigkeit operative Eingriffe zur Voraussetzung gemacht werden. 25. Wie viele Trans-Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Klärung von Fragen des Aufgebens eines Menschenrechtes (körperliche Unversehrtheit ) zur Einlösung eines anderen Menschenrechtes (persönliche Selbstbestimmung) bis zur Außerkraftsetzung der gesetzlichen Vorschrift nach § 8 TSG beraterische bzw. therapeutische Angebote diesbezüglich aufgesucht ? Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Personen, die in der Zeit von 1981 bis 2011 die gerichtliche Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 TSG beantragten, eine medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung aufgesucht haben. Für diesen Zeitraum wird von rd. 7 500 Personen ausgegangen. 26. Welche konkrete Ansprechperson im Bundesministerium für Gesundheit setzt sich für die Forderungen von Trans-Menschen, z. B. im Rahmen des ICD-11-Revisionsprozesses, bzw. generell für die gesundheitlichen Anliegen von Trans-Menschen, ein? Da die organisatorische Zuordnung gesundheitlicher Anliegen von transsexuellen Menschen von der konkreten Fragestellung im Einzelfall abhängt, wobei allerdings auch bestehende Zuständigkeiten der Länder und der Selbstverwaltung zu beachten sind, wurde keine spezielle Organisationseinheit für die Bearbeitung von Fragestellungen im Themenbereich Geschlechtsidentität im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingerichtet. Die Klassifikation von Gesundheitsstörungen oder gesundheitsrelevanter Phänomene sowie deren Einstufung oder Wertung als Krankheiten fallen nicht in den Aufgaben- und Kompetenzbereich des BMG. Sie sind originäre Aufgabe der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Ist die Bundesregierung, auch im Lichte der Forderung des Weltärztebundes nach Entpathologisierung, der Auffassung, dass eine lediglich die Diagnose F64.0 sichernde verpflichtende Psychotherapie als „obligatorische medizinische Behandlung“ im Sinne der Europaratsresolution 2048 (2015) zu Trans- Diskriminierung eine diskriminierende und damit abzulehnende Behandlung darstellt? Wenn ja, wie soll bei den bestehenden Regelungen schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht? Die Europaratsresolution 2048 wird in der IMAG „Inter- und Transsexualität“ diskutiert werden. Zudem hat das BMFSFJ ein Gutachten zum „Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“ in Auftrag gegeben, das die Vorgaben des sog. Transsexuellengesetzes und ihre faktische Anwendung evaluiert , Regelungsbedarfe analysiert und Regelungsoptionen entwickelt. Das Gutachten wird im Februar 2017 auf einem öffentlichen Fachaustausch vorgestellt und diskutiert werden. 28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass etwa eine verpflichtende Phase der „Alltagserprobung“ oder der vom TSG geforderte zweifache gutachterliche Nachweis, seit mind. drei Jahren im Gegengeschlecht identifiziert zu sein, „umständliche Verfahren“ im Sinne der Europaratsresolution 2048 (2015) darstellen und unnötige Beratungsanlässe und Zugangshindernisse zur geschlechtlichen Anerkennung bilden? Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Nachweis, seit mindestens drei Jahren im Gegengeschlecht identifizierbar zu sein, im Alltag eine große Herausforderung für Trans-Personen darstellt. Dieser Aspekt wird in dem in der Antwort zu Frage 27 genannten Gutachten mitberücksichtigt werden. Zudem wird die Frage, welche Anforderungen künftig an Verfahren nach dem TSG gestellt werden sollen , innerhalb der Bundesregierung in der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Trans- und Intersexualität“ erörtert werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 29. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.1 der Europaratsresolution 2048 (2015) (ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der geschlechtlichen Identität in den nationalen Anti-Diskriminierungsgesetzen und die Aufnahme der Menschenrechtslage von Trans-Menschen in das Mandat nationaler Menschenrechtseinrichtungen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die geschlechtliche Identität), und plant sie diesen Folge zu leisten ? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils konkret umsetzen? Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1194) die Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte festgelegt . Das Institut legt im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben unabhängig seine konkreten Aktivitäten fest und kann nach eigenem Ermessen Schwerpunkte im Hinblick auf spezifische Personengruppen setzen. Eine Änderung dieser für die Unabhängigkeit des Instituts wichtigen weiten Mandatsbeschreibung ist nicht vorgesehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzes gegen Diskriminierungen. Die Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität ist als Unterfall der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/9217 Diskriminierung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität bereits vom Schutzbereich des AGG umfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780 S. 31). 30. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.2 der Europaratsresolution 2048 (2015) (Umsetzung der internationalen Menschenrechtsnormen einschließlich des Fallrechts des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne jede Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität), und plant sie dieser Folge zu leisten? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils konkret umsetzen? Die Umsetzbarkeit der Forderungen des Europarats werden bei einer Überarbeitung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften geprüft. Nach dem AGG stehen den Betroffenen bei unzulässigen Diskriminierungen im Arbeits- und in bestimmten Bereichen des Zivilrechts Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz zu. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 28 und 29 verwiesen. 31. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.3 der Europaratsresolution 2048 (2015) (Erfassung und Analyse der Informationen und Daten über die Menschenrechtslage von Trans-Menschen, auch über Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität und über multiple Diskriminierung sowie transphobe Intoleranz und Hassverbrechen, mit dem Ziel, sie als notwendige Leitlinien für die Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Wirkung von Anti-Diskriminierungsgesetzen und -politiken zu nutzen), und plant sie dieser Folge zu leisten? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils konkret umsetzen? Eine umfassende Datenerfassung und Analyse gibt es hierzu bisher nicht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, erhält und sammelt jedoch Beratungsfälle zu Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität. Im Jahr 2015 hat die ADS außerdem umfassend Daten zu Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Deutschland ab 14 Jahren erhoben, darunter auch zu Diskriminierungen aufgrund der geschlechtlichen Identität und Mehrfachdiskriminierung . Erste Ergebnisse dazu wurden im April 2016 veröffentlicht. Eine umfangreiche und abschließende Auswertung wird 2017 in den Bericht an den Deutschen Bundestag einfließen, der alle vier Jahre vorgelegt wird. Aus den Ergebnissen der Umfrage werden auch Handlungsempfehlungen entwickelt, um Diskriminierungen zu verhindern. 32. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.4 der Europaratsresolution 2048 (2015) (Verabschiedung von Gesetzen gegen Hassverbrechen, die Trans-Menschen besonderen Schutz vor transphoben Verbrechen und Vorfällen bieten; spezielle Schulungsangebote zur Sensibilisierung von Polizeibeamten und Mitgliedern der Justiz), und plant sie dieser Folge zu leisten? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils konkret umsetzen? Für Fortbildungen von Richtern und Staatsanwälten sind die Länder zuständig. Die Bundesregierung begrüßt die Forderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an die Mitgliedstaaten, Gesetze zum Schutz von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vor transfeindlichen Verbrechen und Vorfällen vorzusehen. In Deutschland wird dieser Forderung bereits durch das geltende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9217 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Strafrecht Rechnung getragen. So stellt § 130 Strafgesetzbuch (StGB) die Aufstachelung zu Hass und die Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auch gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen ebenso unter Strafe wie Beschimpfungen, Verleumdungen und böswilliges Verächtlichmachen, wenn diese Handlungen in einer Weise begangen werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Daneben bieten weitere allgemeine Straftatbestände trans- und inter-geschlechtlichen Menschen Schutz vor transfeindlichen Verbrechen und Vorfällen, wie beispielsweise die Straftatbestände zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB) und des Lebens (§§ 211 ff. StGB), zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB). 33. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.5 der Europaratsresolution 2048 (2015) (wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität beim Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen wie im privaten Sektor sowie beim Zugang zu Wohnraum, zur Justiz und zur Gesundheitsversorgung), und plant sie dieser Folge zu leisten? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils konkret umsetzen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 29 und 30 verwiesen. Was die Situation der Justizgebäude und deren Räumlichkeiten angeht, so sind hierfür die Länder zuständig. Soweit es um den Schutz von Verletzten in Strafverfahren geht, so gelten die opferschützenden Regelungen unabhängig vom Geschlecht, also auch für Trans- Personen. 34. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.6 der Europaratsresolution 2048 (2015) (Beteiligung von Trans-Menschen und ihren Organisationen an der Ausarbeitung und Umsetzung sie betreffender politischer und rechtlicher Maßnahmen), und plant sie dieser Folge zu leisten? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils konkret umsetzen? Das BMFSFJ führt drei Fachaustausche unter aktiver Beteiligung von sogenannten „transsexuellen und trans*“ Personen zu den Themen Beratung und Unterstützung , gesellschaftspolitische und medizinische Entwicklungen und Rechtsfragen durch. Die Erkenntnisse dieser Fachaustausche fließen auch in die Arbeit der IMAG „Inter- und Transsexualität“ ein. Auf die Antwort zu Frage 30 und die geplante Erweiterung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus um die Bereiche Homo-/Transfeindlichkeit wird hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333