Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9230 18. Wahlperiode 20.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9020 – Menschenrechtssituation in Westpapua/Indonesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte wurden nach verschiedenen Schätzungen zwischen mehreren 10 000 und über 100 000 indigene Papuas durch indonesische Militärs und Sicherheitskräfte getötet (www.tapol.org/sites/default/files/ sites/default/files/pdfs/NeglectedGenocideAHRC.pdf, www.europarl.europa.eu/ sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A7-2014-0093+0+DOC+ PDF+V0//EN). Die Zivilbevölkerung ist Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bis heute weitgehend schutzlos ausgesetzt. Restriktive Einreisebedingungen in die Region verunmöglichen zudem eine kritische Berichterstattung über die Menschenrechtslage der indigenen Bevölkerung. So wird die Zivilbevölkerung in Westpapua immer wieder Opfer von willkürlichen Festnahmen, Bedrohungen durch Geheimdienst oder Sicherheitskräfte, Folter, außergerichtlichen Tötungen , gewalttätigen Razzien und Vertreibung. Vor diesem Hintergrund empfahl die deutsche Vertretung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf schon im Jahr 2012 während des letzten Universal Periodic Review – Indonesia indonesische Staatsbeamte aller Ränge, die Menschenrechtsverletzungen in Westpapua verüben, zur Verantwortung zu ziehen. Bis heute konnten jedoch weder interne polizeiliche Beschwerdeverfahren noch die Militärgerichtsbarkeit der hohen Straflosigkeit unter Sicherheitskräften Einhalt gebieten. Im Gegenteil scheinen die Menschenrechtsverletzungen anzuhalten. Menschenrechtsorganisationen beobachten eine alarmierende Zunahme von Festnahmen. So kam es am 2. Mai 2016 bei mehreren friedlichen Demonstrationen für einen Unabhängigkeitsprozess in verschiedenen Teilen Westpapuas sowie an anderen Orten Indonesiens zu mindestens 1 737 Festnahmen (www.humanrightspapua. org/news/193-urgent-appeal-unlawful-mass-arrests-of-at-least-1-783-west-papuansin -april-and-may-2016). Ungeachtet dieser schwerwiegenden Verstöße gegen die allgemeinen Menschenrechte hat die Bundesregierung unter anderem im Jahr 2013 den Export von Panzern und Munition an das indonesische Heer genehmigt. Unter den Panzern befinden sich auch Modelle, die sich für den Einsatz in urbanen Gebieten eignen und somit gegen die Bevölkerung eingesetzt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9230 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vom 18. bis zum 21. September 2015 besuchte der Bundestagsabgeordnete und damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe Christoph Strässer Indonesien, um sich mit Regierungsvertretern und Gesprächspartnern aus Religion und Zivilgesellschaft zu treffen. Dabei reiste Christoph Strässer auch in die entlegene Konfliktregion Westpapua, wo er sich mit Menschenrechtsorganisationen sowie dem Gouverneur der Provinz Papua, einem Friedensaktivisten vom Papua Friedensnetzwerk JDP, einem Medienaktivisten der Allianz Unabhängiger Journalisten AJI (Papua Sektion) sowie mit einem Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission Komnas HAM in Papua traf. 1. Welche Erkenntnisse hat der damalige Bundesbeauftragte für Menschenrechte und humanitäre Hilfe auf seiner Reise in Bezug auf die Menschenrechtssituation in Westpapua gewonnen? Der Bundestagsabgeordnete und damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, konnte im Rahmen seiner Indonesien-Reise vom 17. bis 21. September 2015 Papua besuchen. Seinen beiden Amtsvorgängern wurde die notwendige Genehmigung seinerzeit verwehrt. Herr Strässer wertete die Genehmigung sowie seine offenen Gespräche mit dem Gouverneur, Vertretern der Zivilgesellschaft und der örtlichen Menschenrechtskommission als ermutigendes Signal für eine Öffnung Papuas. Herr Strässer sprach mit verschiedenen Gesprächspartnern über das Gesetz zum Autonomiestatus. Der gesetzliche Rahmen für den Schutz der Menschenrechte sei in diesem Gesetz verankert, es mangele jedoch noch an der Umsetzung. So sei weder die im Gesetz vorgesehene Einrichtung eines Menschenrechtsgerichtshofs erfolgt noch eine Wahrheits- und Versöhnungskommission eingesetzt worden. Die Zivilgesellschaft Papuas solle diese Schritte einfordern, so Herr Strässer, um einem unverhältnismäßigen Eingreifen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten sowie einer Kultur der Straflosigkeit entgegenzuwirken. Die Papua-Reise von Herrn Strässer bestätigte den Eindruck, dass ein politischer Dialog zwischen der indonesischen Regierung und der Zivilgesellschaft in Papua der einzige gangbare Weg für eine dauerhafte Befriedung der Provinz ist. 2. Welche Schlussfolgerungen für die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Indonesien hat die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen? Die Erkenntnisse aus der Reise des Bundestagsabgeordneten und damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, fließen in die Arbeit des Auswärtigen Amtes und in die Beratungen mit anderen Ressorts ein. Die Bundesregierung betreibt derzeit keine Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Papua. Die Schwerpunkte der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indonesien (Klima und Energie, gute Regierungsführung , breitenwirksames Wachstum) wurden im Rahmen der letztjährigen Regierungsverhandlungen im Herbst 2015 bestätigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9230 3. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass ein freier Zugang zur Konfliktregion Westpapua ausländischen Journalistinnen und Journalisten und Vertreterinnen und Vertretern von internationalen Organisationen regelmäßig verweigert wird? Die Bundesregierung spricht sich für einen offenen Zugang von ausländischen Journalisten sowie von Vertretern internationaler Organisationen nach Papua aus. Präsident Joko Widodo hatte nach Amtsantritt angekündigt, den Zugang für ausländische Journalisten nach Papua zu ermöglichen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Praxis indonesischer Behörden seitdem uneinheitlich, einigen internationalen Journalisten wurde die Einreise gestattet. Die Bundesregierung wertet die erstmalige Einreiseerlaubnis für den Bundestagsabgeordneten und damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, als positives Zeichen. 4. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung bei der Reform der Militärgerichtsbarkeit in Indonesien, um die Kultur der Straflosigkeit zu beenden? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufhebung der Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige vor. Der Koordinierende Minister für Politik, Recht und Sicherheit, Luhut Panjaitan, hat im Mai 2016 die Gründung eines Ausschusses zur Untersuchung von zwölf Fällen vergangener Menschenrechtsverbrechen (insbesondere durch Sicherheitskräfte ) in Papua angekündigt. Die von der nationalen Menschenrechtskommission , der Staatsanwaltschaft und der Polizei durchgeführte Untersuchung soll unter anderem Vorfälle in den Ortschaften Wamena und Wasior in den Jahren 2001 und 2003 sowie den Tod von fünf Demonstranten im Landkreis Paniai im Dezember 2014 umfassen. Ergebnisse sollen bis zum Ende des Jahres vorliegen. 5. In welchem Wert wurden im Jahr 2015 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Indonesien erteilt, und welcher Wert entfiel davon auf Kleinwaffen? Im Jahr 2015 wurden Genehmigungen im Wert von 36,5 Mio. Euro für die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Indonesien erteilt. Auf Kleinwaffen entfielen davon Genehmigungen im Wert von 467 179 Euro. 6. In welchem Gesamtwert wurden seit dem Jahr 2000 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Indonesien erteilt? Der Gesamtwert der Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Indonesien im Zeitraum 2000 bis 2015 beträgt 578,2 Mio. Euro. Für das erste Halbjahr 2016 liegen bislang nur vorläufige Zahlen vor. Danach wurden Genehmigungen in Höhe von etwa fünf Mio. Euro erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9230 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Wert in € 2000 28.108 2001 1.037.328 2002 225.447 2003 17.104.565 2004 45.468.779 2005 24.890.744 2006 11.171.623 2007 4.124.356 2008 7.736.805 2009 1.499.168 2010 5.905.787 2011 9.178.012 2012 9.447.814 2013 295.707.444 2014 108.191.522 2015 36.496.145 1. Halbjahr 2016 (vorläufiger Wert) 4.997.006 Gesamt 583.210.653 7. Wie prüft die Bundesregierung, dass die von Deutschland gelieferten Rüstungsgüter nicht bei Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden, die von Sicherheitskräften in Westpapua verübt werden ? Der Export von Rüstungsgütern in sogenannte Drittländer wird restriktiv gehandhabt . Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind unter anderem die politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 und der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Hierbei wird sowohl das technische Missbrauchspotential des in Rede stehenden Gutes betrachtet, als auch das Einsatzspektrum und Einsatzgebiet der jeweiligen Endverwender. Die Ausfuhr von Rüstungsgütern wird grundsätzlich nicht genehmigt, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass das betreffende Rüstungsgut zu interner Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnte. Kleinen und leichten Waffen kommt hierbei ein erhöhtes Missbrauchspotential zu. Daher wurde, ergänzend zur ex-ante-Prüfung entsprechender Ausfuhren, im Juli 2015 die pilotmäßige Einführung von sogenannten Post-Shipment-Kontrollen in Drittländern beschlossen, das heißt von Kontrollen, die nach Lieferung der Rüstungsgüter beim jeweiligen staatlichen Endempfänger vor Ort stattfinden. Zudem findet für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen in Drittländer der Grundsatz „Neu für Alt“ Anwendung, der darauf abzielt, die Weiterverbreitung dieser Waffen zu verhindern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9230 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob von Deutschland gelieferte Waffen bei Menschenrechtverletzungen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden bzw. werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 9. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Menschenrechtssituation in Westpapua in den zukünftigen diplomatischen Beziehungen mit Indonesien zu thematisieren ? Die Bundesregierung wird die Menschenrechtssituation in Papua auch zukünftig bei bilateralen Begegnungen thematisieren, wie zuletzt beim Gespräch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem indonesischen Präsidenten Joko Widodo im April 2016 in Berlin. Zudem erfolgt eine regelmäßige Thematisierung im Menschenrechtsdialog der EU mit Indonesien, zuletzt im Juni 2016 in Brüssel. Auch im Rahmen der Vereinten Nationen besteht die Möglichkeit einer erneuten Thematisierung, insbesondere beim anstehenden „Universal Periodic Review“ Indonesiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Frühjahr 2017. 10. Mit welchen Programmen unterstützt die Bundesregierung die Reform von Polizei und Militär in Indonesien, und wie werden diese Programme in Hinblick auf ihre Effektivität und Auswirkungen auf die Menschenrechtslage, insbesondere Straflosigkeit, evaluiert? Im Rahmen des Stipendiatenprogramms des Bundeskriminalamtes wird in diesem Jahr ein indonesischer Polizist in Deutschland fortgebildet werden. Mit dem Programm strebt das Bundeskriminalamt die Bildung eines weltweiten Netzwerkes für ausländische Polizeiangehörige an, das eine enge Kooperation sowohl untereinander als auch mit der deutschen Polizei ermöglichen soll. Die konkreten Auswirkungen der vermittelten deutschen Herangehensweisen auf die Menschenrechtslage können nicht direkt evaluiert werden. Die Auswahl geeigneter Stipendiaten ist aber an besondere Qualifikationen gebunden, die vor allem eine erfolgreiche Sensibilisierung für Menschenrechte und ihre Einhaltung im Rahmen der künftigen Tätigkeit gewährleistet erscheinen lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8380 vom 10. Mai 2016 verwiesen. Im Rahmen der Unterstützung des Reformprozesses der indonesischen Streitkräfte führen Indonesien und Deutschland abwechselnd in Deutschland und Indonesien Stabsgespräche zu „Militär- und Sicherheitspolitik“ sowie bilaterale Kooperationsgespräche durch, in denen Maßnahmen abgestimmt werden, die den Reformprozess unterstützen (etwa Seminare am Zentrum Innere Führung zu Streitkräften in der Demokratie). Es findet eine Evaluierung der jeweiligen Ausbildungsgänge in Deutschland statt, die im Kern auf das Erreichen der gesetzten Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte, darunter auch ein Grundverständnis für Demokratie und Grundrechte fokussiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9230 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Unterstützt die Bundesregierung die Ausbildung indonesischer Polizisten und/oder Militärs in Deutschland, in Indonesien oder in internationalen Programmen , an denen Deutschland beteiligt ist? Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2015 ein Training für Führungskräfte zum Thema „International Critical Incident“ durchgeführt. Ferner erfolgte ein Informationsbesuch auf Arbeitsebene (Polizei) bei der Abteilung Staatsschutz im Bundeskriminalamt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit deutscher Unternehmen in Westpapua, insbesondere im Agrarsektor und bei Rohstoffabbauprojekten ? Der Bundesregierung sind Planungen für den Bau einer petrochemischen Anlage zur Herstellung von Methanol und Polypropylen in der Provinz West-Papua mit deutscher Beteiligung bekannt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung von keinen weiteren Projekten mit deutscher Beteiligung in Papua Kenntnis. 13. Welche Investitionsgarantien oder Bundesgarantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Westpapua vergeben (bitte nach Projekt, Förderjahr und Fördersumme aufschlüsseln )? Die Bundesregierung hat keine Garantien vergeben. 14. Welche staatliche Unterstützung in Form von Zulieferungen, Ausbildung, Arbeitskräften oder durch Kredite der KfW Bankengruppe, Deutschen Investition - und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat Deutschland seit dem Jahr 2000 in Westpapua vergeben (bitte nach Förderjahr und Fördersumme aufschlüsseln)? Die Bundesregierung betreibt keine Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Papua. Die Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Indonesien (Klima und Energie, gute Regierungsführung, breitenwirksames Wachstum) wurden im Rahmen der Regierungsverhandlungen im Herbst 2015 bestätigt. 15. Wurden Projekte in Westpapua von multilateralen Entwicklungsbanken, in denen Deutschland Sitz und Stimme hat, gefördert (bitte nach Projekt, Förderjahr und Fördersumme aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2000 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Projekte in Papua bzw. in weiteren Landesteilen Indonesiens unter Einschluss Papuas (Projekte mit * gekennzeichnet) durch die Weltbank (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, IBRD, und Internationale Entwicklungsorganisation , IDA) sowie die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) gefördert: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9230 Projektname Förderbeginn Geber/ Fördersumme Coral Reef Rehabilitation and Management Program- Coral Triangle Initiative 2014 IBRD 47,38 Mio. USD Sustainable Management of Agricultural Research and Technology Dissemination 2012 IBRD 80 Mio. USD Indonesia Infrastructure Guarantee Fund Project 2012 IBRD 29,60 Mio. USD *National Program for Community Empowerment in Rural Areas 2012 IBRD 650 Mio. USD National Program for Community Empowerment in Urban Areas 2008 IBRD 52,68 Mio. USD IDA 125 Mio. USD Better Education through Reformed Management and Universal Teacher Upgrading Project 2007 IBRD 24,5 Mio. USD IDA 61,5 Mio. USD Basic Education Capacity-Recipient executed Trust Fund 2007 Weltbank 25.62 Mio. USD *Third Water Supply and Sanitation for Low Income Communities Project 2006 IBRD 137.50 Mio. USD Third Water Supply and Sanitation for Low Income Communities Project 2006 IDA 137,500 Mio. USD PSOD (Private Sector) Tangguh LNG project 2005 ADB 350 Mio. USD Urban Sector Development and Reform Project 2005 IBRD 45 Mio. USD *Second Eastern Indonesia Region Transport Project for Indonesia 2004 IBRD 200 Mio. USD *Java-Bali Power Sector Restructuring and Strengthening Project 2003 IBRD 141 Mio. USD Renewable Energy Development Project (Hydropower) 2002 ADB 161 Mio. USD Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333