Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9241 18. Wahlperiode 21.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9018 – Jugendaustausch, Zivilgesellschaft und Visa-Fragen in der deutsch-russischen Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 2012/2013 fand unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten“ das Deutschlandjahr in Russland und parallel das „Russlandjahr in Deutschland“ statt. 2014/2015 folgten das „Jahr der Russischen Sprache und Literatur in Deutschland “ und parallel das „Jahr der Deutschen Sprache und Literatur in Russland“ (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Die deutsch-russischen Kreuzjahre 2012/13 und 2014/15“ vom 16. Juli 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2177 sowie „Entwicklung der deutsch-russischen Zusammenarbeit“ vom 9. September 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5975). Am 9. Juni 2016 wurde im Rahmen eines Festaktes in Moskau das Jahr des deutsch-russischen Jugendaustausches 2016/2017 eröffnet. Zugleich feierten die Koordinierungsbüros des Jugendaustausches in Deutschland und Russland ihr zehnjähriges Bestehen. Laut dem am Festakt teilnehmenden Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek, gab es im Jahr 2015 insgesamt 600 Begegnungen mit etwa 17 000 Teilnehmern. Die Teilnehmerzahlen seien allerdings rückläufig, da Eltern in Russland und Deutschland durch die negative Berichterstattung des jeweils anderen Landes verunsichert seien und sich häufig nicht trauten, ihre Kinder an Austauschprogrammen teilnehmen zu lassen. „Auch das strikte Visaregime behindere eine Vertiefung zivilgesellschaftlicher Begegnungen“ (siehe Hauptstadt -INSIDER, Ausgabe 20 vom 17. Juni 2016). Aufgerufen wurde, „sozial benachteiligte Jugendliche stärker in den Austausch einzubinden sowie Austauschprogramme mit Fokus im Bereich Bildung, Handwerk und Sport zu stärken “ (ebenda). Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek lobte die Arbeit der Koordinierungsbüros. „Der deutsch-russische Jugendaustausch ist Gegenwarts- und Zukunftsprojekt zugleich. Was die jungen Menschen heute denken, welches Verständnis sie von der Welt und vom Miteinander der Staaten, Kulturen und Religionen haben, prägt in Zukunft unsere Gesellschaften“. In Anbetracht der aktuellen Schwierigkeiten , mit denen der deutsch-russische Jugendaustausch zu kämpfen habe, versprach er, dass man an den Problemen intensiv arbeiten werde und prüfen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9241 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wolle, ob von Seiten der Bundesregierung mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden können (siehe www.stiftung-drja.de/de/aktuelles/neuigkeiten/meldungen/ 2016/6/jubilaeum-der-koordinierungsbueros.html). In der von den Außenministern beider Länder, Sergei Lawrow und Dr. Frank- Walter Steinmeier, am 23. März 2016 in Moskau unterzeichneten Erklärung heißt es dazu: „Nur dort, wo Menschen einander kennen und verstehen, können Stereotype überwunden werden und Vertrauen und Partnerschaft wachsen.“ Verständigung und Verstehen setzt auch Kenntnisse der Sprache des jeweiligen Partners voraus. Die Förderung des Spracherwerbs für junge russische und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für den Jugendaustausch 2016/2017 dar. Die seit dem 14. September 2015 für Russland geltende Visa-Informationssystem (VIS)-Regelung der Europäischen Union für die Einreise ist jedoch ein reales Hindernis für die Reisefreiheit und Mobilität, insbesondere der russischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Jugendaustausch und anderer Begegnungen der Zivilgesellschaft. Dies wurde auch auf der Konferenz zum Thema „Deutsch-Russische kommunale Partnerschaften – Auf dem Weg von Karlsruhe 2015 nach Krasnodar 2017“ am 7. Juni 2016 in Moskau deutlich, zu der das Deutsch-Russische Forum e. V., die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation , die Stiftung West-Östliche Begegnungen sowie der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V. einluden. Diskussionen und unterschiedliche Berichte in den Medien gibt es auch zu den Arbeitsmöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen in Russland im Zusammenhang mit dem Gesetz zu unerwünschten ausländischen Organisationen. 1. Welche politisch bedeutsamen Veranstaltungen und Höhepunkte sind im Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 in beiden Ländern geplant, und bei welchen dieser Veranstaltungen ist auch die Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bzw. der Russischen Föderation vorgesehen (bitte einzeln auflisten)? Die Eröffnungsveranstaltung zum Deutsch-Russischen Jahr des Jugendaustausches fand am 9. Juni 2016 in Moskau unter Beteiligung von Herrn Rüdiger von Fritsch, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation , und Herrn Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt. Als Vertreter der Regierung der Russischen Föderation nahmen Herr Michail Schwydkoi, Sonderbeauftragter für auswärtige Kulturpolitik des Präsidenten der Russischen Föderation und Herr Wenjamin Kaganow, Stellvertretender Minister für Bildung und Wissenschaft teil. Eine Abschlussveranstaltung in Deutschland ist für den Frühsommer 2017 geplant . Im Mittelpunkt wird der deutsch-russische Schüler- und Jugendaustausch stehen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9241 2. In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesregierung sowie die Regierung der Russischen Föderation das deutsch-russische Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 (bitte hinsichtlich des Bundes nach Jahren und Bundesbehörden aufschlüsseln), und inwieweit wurden dafür im Vergleich zu den Vorjahren und den bestehenden Programmen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt? Ziel des Deutsch-Russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 ist es, die vielfältigen Aktivitäten und Möglichkeiten im deutsch-russischen Jugendaustausch noch sichtbarer und bekannter zu machen und zu einer Vertiefung des Jugendaustausches beizutragen. Von deutscher Seite wurden zusätzlich 50 000 Euro zur Ermöglichung des Jahres des Jugendaustausches durch das BMFSFJ bereitgestellt. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen über die finanzielle Unterstützung des Deutsch-Russischen Jahrs des Jugendaustauschs 2016/2017 durch die Russische Föderation. 3. Wie ist der jeweilige Anteil bei der Finanzierung zwischen russischer und deutscher Seite geregelt? Gemäß dem Regierungsabkommen über jugendpolitische Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation gilt im außerschulischen Jugendaustausch für die Finanzierung der Begegnungsmaßnahmen das Gastgeberprinzip, wonach der Gastgeber die Kosten des Aufenthaltes und der Gast die Kosten für seine An- und Abreise trägt. Dieses Prinzip wird auch gemeinsamen zentralen Veranstaltungen, wie zuletzt der Eröffnungsveranstaltung des Jahres des Jugendaustausches in Moskau, zugrunde gelegt. 4. Welche Nichtregierungsorganisationen und Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Organisation des deutsch-russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 einbezogen? Die Koordinierung der Aktivitäten des Jahres des Jugendaustausches liegt auf deutscher Seite bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH, deren größter Gesellschafter das BMFSFJ ist. Beteiligt ist, auch in ihrer Funktion als Gesellschafter der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH, die Robert Bosch Stiftung. Darüber hinaus sind die in der Russischen Föderation tätigen deutschen Kulturmittlerorganisationen aufgerufen, sich mit eigenen Vorhaben am Jahr des Jugendaustausches zu beteiligen. 5. In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aus beiden Staaten in die Planung und Durchführung des Jahres des Jugendaustausches einbezogen, und inwieweit werden behindertenbedingte Mehrkosten (zum Beispiel durch Assistenzbedarf ) auch bei der Förderung der einzelnen Austauschmaßnahmen berücksichtigt ? In die Planung und Durchführung des Jahres des Jugendaustausches sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine deutschen Organisationen von Menschen mit Behinderungen einbezogen oder liegen diesbezügliche Anträge auf Förderung vor. Über entsprechende Planungen auf russischer Seite liegen keine Informationen vor. Darüber hinaus stehen alle Angebote des internationalen Ju- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9241 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gendaustausches auch jungen Menschen mit Behinderungen offen. Behindertenbedingte Mehrkosten können z. B. bei der Förderung einzelner Austauschmaßnahmen mit Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes Berücksichtigung finden. 6. Welche konkreten Projekte unterstützt bzw. fördert der Bund im Rahmen des deutsch-russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 (bitte einzeln mit der jeweils zuständigen Bundesbehörde und den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes auflisten)? Der Bund unterstützt im Rahmen des Deutsch-Russischen Jahrs des Jugendaustausches folgende Projekte: Bundesbehörde 2016 2017 BMFSFJ - Filmwettbewerb für junge Teilnehmende am Austausch - Neuedition der „Broschüre zur Sprachanimation“ - Förderung des außerschulischen Jugendaustausches 13.250 € 9.750 € 746.000 € 746.000 € AA Förderung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft der Länder der Östlichen Partnerschaft und Russland durch Projekte mit Bezug zum Jugendaustausch über 700.000 € 7. Inwieweit erfolgten diesbezüglich öffentliche Ausschreibungen? Die in Antwort zu Frage 6 genannten Projekte wurden im Wege einer Zuwendung auf Antrag der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH bewilligt. Eine Ausschreibung erfolgte daher nicht. 8. Inwieweit nimmt die Bundesregierung durch ihre Förderpraxis darauf Einfluss , dass mehr sozial benachteiligte Jugendliche stärker in den Austausch eingebunden und Austauschprogramme mit Fokus im Bereich Bildung, Handwerk und Sport stärker berücksichtigt werden? Die Angebote des Schüler- und Jugendaustausches sind generell offen für alle Jugendlichen aus Deutschland. Mehraufwendungen, die bei Maßnahmen mit benachteiligten Jugendlichen entstehen, können beispielsweise bei einer Förderung mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragt werden. Mit der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“ beabsichtigt das BMFSFJ den internationalen Jugendaustausch für alle jungen Menschen zu stärken und dabei besonders die zu fördern, die bisher unterrepräsentiert sind. Hierzu werden insbesondere Informations- und Beratungsangebote weiterentwickelt und Hemmnisse für den Zugang zu grenzüberschreitender Mobilität abgebaut . Die Themen Bildung und Sport sind auch durch die zahlreichen Akteure der Kinder - und Jugendhilfe im Jugendaustausch weit verbreitet. Im Bereich des Handwerkes gibt es erste Beispiele für erfolgreiche Jugendbegegnungen, z. B. in den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9241 Bereichen Friseur, Konditorei sowie Sanitär- und Heizungsinstallation. Die Ausweitung des beruflichen Austausches ist und bleibt eine Schwerpunktaufgabe des deutsch-russischen Schüler- und Jugendaustausches. 9. Wie haben sich seit dem Jahr 2013 qualitativ und quantitativ der Kinder- und Jugendaustausch zwischen beiden Staaten und dazu im Vergleich auch der Jugendaustausch der Bundesrepublik Deutschland mit Tschechien, Polen, Frankreich sowie den USA entwickelt (bitte die Zahl der Reisenden in beide Richtungen in den einzelnen Jahren und die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel nennen)? Die Qualität des Kinder- und Jugendaustausches zwischen Deutschland und der Russischen Föderation entwickelt sich positiv. Die Koordinierungsbüros in beiden Ländern, in Deutschland die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH, bieten umfassende Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung bilateraler Begegnungsmaßnahmen an. So fand z. B. im vergangenen Mai eine Fachkonferenz zur Methodik der gemeinsamen Erinnerungsarbeit im deutsch-russischen Jugendaustausch in Moskau statt, die im Herbst dieses Jahres in Berlin fortgesetzt wird. Die quantitative Entwicklung des Kinder- und Jugendaustausches mit Mitteln des Einzelplans 17 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Eine Vergleichbarkeit der Kooperationen untereinander ist insofern nicht gegeben , als die Förderung des Austausches über die Jugendwerke mit Frankreich und Polen auch aus Mitteln der anderen beteiligten Regierung erfolgt. Der Austausch mit den USA besteht überwiegend aus Teilnehmenden aus Deutschland an einem Praktikantenprogramm in den USA. Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor, werden aber in vergleichbarer Höhe erwartet. Quantitative Entwicklung des Kinder- und Jugendaustausches 2013 2014 2015 Personen Zuwendung Personen Zuwendung Personen Zuwendung Russland 6.555 2.000.000 € 5.924 2.000.000 € 6.696 2.000.000 € Tschechien 4.465 1.140.000 € 4.497 1.140.000 € 4.508 1.140.000 € Polen 105.819 5.155.000 € 110.821 5.155.000 € 110.709 5.155.000 € Frankreich 202.116 11.226.000 € 191.629 11.226.000 € 186.030 11.226.000 € USA 998 286.800 € 900 280.000 € 900 280.000 € 10. Mit welchen weiteren Staaten findet ein Kinder- und Jugendaustausch mit Förderung des Bundes statt (bitte die Staaten und die dafür bereitgestellten Mittel in den Jahren 2015 und 2016 nennen)? Das BMFSFJ stellt mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes den bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe jährlich über die in Antwort zu Frage 9 genannten Länderkooperationen hinaus rund 12 Mio. Euro zur Verfügung , um offene Angebote des internationalen Jugendaustausches für junge Menschen weltweit zu gewährleisten. Dies umfasst zum Beispiel 2,3 Mio. Euro für den außerschulischen Jugendaustausch mit Israel und 360 000 Euro für den außerschulischen Jugendaustausch mit Japan. Daneben stellt das BMFSFJ Mittel zum Aufbau eines Jugendwerks mit Griechenland 3 Mio. € zur Verfügung (im Jahr 2015: 350 000 Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9241 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 für Russisch als Fremdsprache entschieden (siehe auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/5975), und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Fremdsprachen dar? Im Schuljahr 2014/2015 haben 108 922 Schülerinnen und Schüler bundesweit am Russischunterricht teilgenommen. Damit liegt Russisch als Fremdsprache hinter Englisch, Französisch, Latein und Spanisch an fünfter Stelle. Für das Schuljahr 2015/2016 liegen noch keine Zahlen vor. Es wird jedoch mit einer vergleichbaren Anzahl gerechnet. Fremdsprache Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 Englisch 7.274.027 Französisch 1.535.600 Latein 688.625 Spanisch 404.183 Russisch 108.922 Italienisch 51.012 Türkisch 12.182 Altgriechisch 11.820 sonstige Sprachen 71.416 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1 12. Welche Konzepte und Aktivitäten gibt es bei der Bundesregierung zur Förderung des Interesses am deutschen bzw. russischen Spracherwerb für Schüler und Studierende beider Länder? Deutschunterricht erfolgt in Russland an ca. 15 000 Schulen. Russland ist ein Schwerpunktland der aus dem AKBP-Haushalt finanzierten Initiative „Schulen: Partner der Zukunft „(PASCH). Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und das Goethe-Institut (GI) betreuen in diesem Kontext 117 PASCH- Schulen. Über 50 Multiplikatoren stehen sowohl ZfA als auch GI zur Lehrerfortbildung zur Verfügung. Insgesamt gibt es über 1 000 Schulpartnerschaften zwischen russischen und deutschen Schulen. Des Weiteren setzt sich der DAAD in Russland für die Stärkung der Rolle der deutschen Sprache und der Germanistik an russischen Hochschulen ein. Aktuell sind im Bereich der Projektförderung folgende Maßnahmen hervorzuheben : Die „Studienbrücke Deutschland“ ist ein 2014 u.a. für Russland entwickeltes Stipendienprogramm des Goethe-Instituts, das Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse mit herausragenden Leistungen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) und Deutschkenntnissen sprachlich und fachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. Als Reaktion auf neue Bildungsstandards für die Sekundarstufe I in Russland und der flächendeckenden Einführung einer zweiten Fremdsprache als Pflichtfach soll mit dem Projekt „Deutsch: Die erste Zweite“ des Goethe-Instituts ein entsprechendes Angebot Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9241 konzipiert werden, um russische Bildungseinrichtungen bei der Einführung von Deutsch als zweite Fremdsprache zu unterstützen. Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch hat eine „Broschüre Sprachanimation “ sowie methodische Materialien zur Sprachanimation für den Einsatz in bilateralen Schüler- und Jugendbegegnungen herausgegeben. Im Übrigen wird auf den Bericht der Kultusministerkonferenz der Länder „Zur Situation des Russischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 7. März 2014 verwiesen (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_ beschluesse/2014/2014_03_07-Situation_Russischunterricht.pdf). 13. Schließt das deutsch-russische Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 auch Aktivitäten zur Förderung der deutschen bzw. russischen Sprache als Fremdsprache in Russland und Deutschland ein, und wenn ja, welche? Das deutsch-russische Jahr des Jugendaustauschs 2016/2017 schließt auch Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache in Russland ein. Das Auswärtige Amt fördert über das Goethe-Institut eine Konferenz „Jugend für Nachhaltigkeit“. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz fördert seit vielen Jahren – aus Mitteln des Auswärtigen Amtes, teils auch der Länder und in Zusammenarbeit mit den Ländern – durch verschiedene Austauschprogramme im Schulbereich die deutsche bzw. russische Sprache als Fremdsprache in Russland bzw. Deutschland. Darüber hinaus dienen der Förderung der deutschen Sprache in Russland folgende Programme des PAD: Fortbildungskurse in Deutschland für ausländische Deutschlehrkräfte 2016: 13 RUS nach DEU / 2017 (Planzahl): 13 RUS nach DEU Hospitationen an deutschen Gastschulen für ausländische Deutschlehrkräfte 2016: 35 RUS nach DEU / 2017 (Planzahl): 35 RUS nach DEU Weiterbildungsprogramm für deutschsprachige Lehrkräfte von Auslandsschulen (Ortslehrkräfte) 2016: 1 RUS nach DEU / 2017 (Planzahl): 5 RUS nach DEU kulturweit – Der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amtes für junge Freiwillige aus Deutschland: Programmbereich „Einsatzstellen an Deutschen Auslandsschulen und DSD-Schulen“ 2016: 7 DEU nach RUS / 2017 (Planzahl): 10 DEU nach RUS Prämienprogramm zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache: Internationales Preisträgerprogramm 2016: 11 RUS nach DEU / 2017 (Planzahl): 11 RUS nach DEU Prämienprogramm zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache: Deutschland Plus (Kurse zur deutschen Sprache und Landeskunde) 2016: 13 RUS nach DEU / 2017 (Planzahl): 13 RUS nach DEU Programm für russische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) dient der Förderung der russischen Sprache an Schulen in Deutschland: Dabei handelt es sich um Germanistik-Studierende aus Russland, die für acht Monate den Russisch- Unterricht an deutschen Schulen (monatliches Stipendium in Höhe von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9241 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 800 Euro, inkl. Krankenversicherung) unterstützen und bereichern. Viele ehemalige russische Fremdsprachenassistenzkräfte sind zudem später als Deutschlehrende im Bildungsbereich in Russland tätig. 2016/17: 35 russische FSA nach DEU, keine deutsche FSA nach RUS wegen fehlender Finanzierung. Die Bundesregierung gibt keine Auskunft zu Gegenständen, die keinen Bezug zu ihrem Verantwortungsbereich gegenüber dem Bundestag haben, weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden. Sie erteilt daher keine Auskünfte über Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache in Russland durch die Russische Föderation. 14. Wie viele Schengen-Visa wurden für russische Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren seit der VIS-Einführung für Russland am 14. September 2015 ausgestellt, und inwieweit gibt es hier signifikante Veränderungen gegenüber der Zeit vor dem 14. September 2015? Die bei den Auslandvertretungen erhobenen Statistiken enthalten keine Angaben zu spezifischen Altersgruppen (hier: 12 bis 17 Jahre). 15. Wie hat sich die VIS-Einführung auf die Visabeantragung und die Visaerteilung durch die Bundesrepublik Deutschland bei russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ausgewirkt? Im Jahr 2015 sind die Antragszahlen in der Russischen Föderation im Vergleich zu 2014 stark gefallen. Der Rückgang setzte jedoch schon deutlich vor der VIS- Einführung am 14. September 2015 ein. Er dürfte in erster Linie auf die wirtschaftliche Gesamtsituation (dabei vor allem auf den schwachen Kurs des Rubels und den Ölpreis) sowie auf die politische Lage zurückzuführen sein. Die verstärkte Ausstellung von unechten Jahres- und Mehrjahresvisa (Anteil 32 Prozent in der Russischen Föderation im Jahr 2015) trug ebenso zu einem Absinken der Zahlen bei. 16. Wie wirkt sich die VIS-Einführung auf die Zahl der Schul- bzw. Gruppenreisen der russischen Jugendlichen nach Deutschland aus? Die bei den Auslandvertretungen erhobenen Statistiken enthalten keine Angaben zu Schul- bzw. Gruppenreisen. 17. Inwieweit haben die Aktivitäten der Bundesregierung, den Kinder- und Jugendaustausch sowie andere Formen des zivilgesellschaftlichen Austausches durch Ausschöpfung aller rechtlich möglichen Visaerleichterungen zu vereinfachen , gewirkt (siehe auch Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5975)? Die Bundesregierung erhebt keine Daten zur Entwicklung der Visaantragszahlen im Rahmen des Kinder- und Jugendaustausches sowie anderer Formen des zivilgesellschaftlichen Austausches. Nach den Daten der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH ist die Zahl der Anträge auf finanzielle Zuschüsse leicht rückläufig. Dies beruht, wie in der Antwort zu Frage 15 dargelegt, auf verschiedenen Gründen. Für Teilnehmende an Maßnahmen des deutsch-russischen Jugendaustausches beträgt die Servicegebühr in den russischen Servicezentren bei Antragstellung nur noch die Hälfte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9241 18. Welche weiteren Aktivitäten zu Erleichterungen der Visaverfahren plant die Bundesregierung diesbezüglich? Inwieweit sind Pauschal-Visa bei Gruppenreisen nach französischem Muster , eine Visafreiheit analog den Regeln für Bürgerinnen und Bürger aus Moldau oder eine Visafreiheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jugendaustausches denkbar und möglich? Die Bundesregierung prüft alle Optionen für mögliche Erleichterungen bei der Visumserteilung auch in der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation. Sie schöpft weiterhin alle diesbezüglichen rechtlichen Möglichkeiten aus und wird dies auch künftig tun. So konnte zuletzt in Verhandlungen mit dem Servicedienstleister , der in Russland im Auftrag der Bundesregierung die externen Visaannahmezentren betreibt, für russische Teilnehmer am deutsch-russischen Jugendaustausch eine Reduzierung der Servicegebühr um 50 Prozent erreicht werden. Die Bundesregierung sieht die Visumserteilung als maßgeblichen Aspekt für die Ausweitung von Schüler- und Jugendaustausch und anderen zivilgesellschaftlichen Kontakten und macht die Frage von möglichen Erleichterungen regelmäßig zum Gegenstand ihrer Gespräche mit den betroffenen Ländern. Eine französische Regelung zur Erteilung von Pauschal-Visa bei Gruppenreisen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jugendaustausches von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Befreiung von der Visumpflicht für russische Staatsangehörige im Rahmen eines i. d. R. mehrjährigen Visaliberalisierungsprozesses zu gewähren, wie dies bei Moldau für Inhaber biometrischer Reisepässe, die im Einklang mit den Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgestellt werden, nach einem längeren Visadialog geschehen ist, würde gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 539/2001 (EG-VisaVO) voraussetzen, dass eine Reihe objektiver Kriterien (u. a. Kriterien zu Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten, Korruptionsbekämpfung , Gegenseitigkeit der Gewährung der Visafreiheit) erfüllt ist. Die Zuständigkeit für solche Befreiungen von der Visumpflicht liegt bei der Europäischen Union. Sanktionsbedingt sind die bereits mit Russland begonnenen Verhandlungen derzeit ausgesetzt. Nationale Ausnahmen von der Visumpflicht sind dagegen grundsätzlich nur für die in Artikel 4 Absatz 1 und 2 EG-VisaVO genannten Personengruppen zulässig. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jugendaustausches fallen in der Regel nicht darunter. 19. Gibt es im Zusammenhang mit dem Jahr des deutsch-russischen Jugendaustausches Verhandlungen bzw. Absprachen zwischen beiden Regierungen zur Erleichterung der Visaverfahren für diese Personengruppen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Über die in der Antwort zu Frage 18 dargestellte Erleichterung des Visaverfahrens hinaus gibt es derzeit keine weiteren Absprachen im Zusammenhang mit dem Jahr des Jugendaustausches. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9241 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie viele reale Fälle eines „Identitätsdiebstahls“ und/oder einer „fehlerhaften Identitätsfeststellung“ seitens russischer Jugendlicher im Alter von 12 bis 17 Jahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die Anzahl der Fälle versuchten „Identitätsdiebstahls“ und/ oder einer versuchten „fehlerhaften Identitätsfeststellung“ im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. 21. Inwieweit hat die Russische Föderation das Visa-Verfahren für Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Gegenzug gleichermaßen verschärft? Verschärfungen des Visa-Verfahrens seitens der Russischen Föderation als Reaktion auf die VIS-Einführung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings plant die Russische Föderation mittelfristig ebenfalls weltweit die Erhebung biometrischer Daten. In Großbritannien und Dänemark geschieht dies bereits . 22. Inwieweit können an dem deutsch-russischen Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 und den damit zusammenhängenden deutsch-russischen Aktivitäten auch Bürgerinnen und Bürger der Halbinsel Krim als Gastgeber oder als Gäste in Deutschland teilnehmen? Die Haltung der Bundesregierung in Bezug zur Einbeziehung der Krim bzw. ihrer Bewohner in Maßnahmen des deutsch-russischen Jugendaustauschs richtet sich nach geltendem Völkerrecht, nach dem die Krim weiterhin Bestandteil der Ukraine ist. 23. Welche NGO aus Deutschland sind seit Inkrafttreten des „Gesetzes über unerwünschte ausländische Organisationen“ in ihrer Tätigkeit eingeschränkt bzw. wurden für „unerwünscht“ erklärt und mussten ihre Tätigkeit beenden (bitte die jeweilige NGO nennen)? Wie hat in diesen Fällen die Bundesregierung darauf reagiert? Mit heutigem Stand ist das Gesetz auf keine deutsche Nichtregierungsorganisation angewandt worden. 24. In welchem Umfang wurden nachfolgende deutsche NGO, Vereine und Stiftungen vom Bund in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gefördert: das Deutsch-Russische Forum e. V., die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V., die Stiftung West-Östliche Begegnungen, die Robert Bosch Stiftung GmbH, der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V., der Deutsch-Russische Austausch e. V., die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V., die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V., das Osteuropa- Institut, die Stiftung Wissenschaft und Politik, MEMORIAL Deutschland e. V. (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und NGO die Höhe der Förderung und die jeweils fördernden Bundesbehörden nennen)? Die Förderung der genannten Einrichtungen durch die Bundesressorts für die Jahre 2014, 2015 und 2016 ergibt sich aus folgender Tabelle: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9241 2014 2015 2016 Deutsch-Russisches Forum e. V AA 78.768 € 93.338 € 53.985 € Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch BMFSFJ 2.000.000 € 2.000.000 € 2.050.000 € AA 79.990 € Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft AA 350.000 € 650.000 € 648.840 € Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. AA 121.645 € 494.287 € 309.998 € BMJV 73.884 € 97.644 € 100.000 € Stiftung West-Östliche Begegnungen AA 80.000 € Robert Bosch Stiftung AA 12.798 € 23.701 € 2014 2015 2016 Bundesverband Deutscher Ost-West-Gesellschaften e. V Deutsch-Russischer Austausch e. V. AA 188.855 € 678.506 € 590.000 € Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. AA 50.000 € Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V AA 518.408 € 475.000 € 565.000 € Stiftung Wissenschaft und Politik AA 2.110 € Memorial Deutschland e. V. AA 30.000 € 25. Welche weiteren in Russland tätigen NGO aus Deutschland haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Mittel (ab 50 000 Euro) für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte die jeweilige NGO, die Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und die jeweilige Bundesbehörde nennen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sigrid Hupach, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 18/5837, wird verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/5975). Die Ist-Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 stehen derzeit noch nicht fest. Darüber hinaus wurde das Osteuropa- Institut im Jahr 2015 von Seiten des Auswärtigen Amtes mit 2 141 638 Euro gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9241 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Welche Ergebnisse brachten die Gespräche der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen im Mai 2016 in Omsk? Im Rahmen der Sitzung erörterte Bundesbeauftragter Koschyk mit dem neuen Co-Vorsitzenden Herrn Minister Igor Barinow aktuelle Fragen der Förderung der deutschen Minderheit, insbesondere die Situation der Deutsch-Russischen Häuser in der Russischen Föderation und die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen in Russland. Bundesbeauftragter Koschyk betonte, dass die Bundesregierung der geschichtlich bedingten besonderen Verantwortung Deutschlands für die Russlanddeutschen in ihren Herkunftsgebieten auch künftig gerecht werde und diese im Rahmen des finanziell Möglichen weiterhin unterstützen wird. Beide Seiten versicherten, diese Zusammenarbeit auch künftig im Interesse der gemeinsamen Verantwortung für die Deutschen in der Russischen Föderation fortsetzen zu wollen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333