Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9245 18. Wahlperiode 20.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9012 – Zwischenbilanz des Qualitätspakts Lehre V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren ist die Zahl der Studierenden stark angestiegen. Inzwischen sind fast 2,8 Millionen an den Hochschulen in Deutschland eingeschrieben. Einige Länder haben darauf mit einer Steigerung der Grundfinanzierung ihrer Hochschulen reagiert, die in vielen Fällen über die finanzielle Entlastung durch die Übernahme der Kosten für das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz ) durch den Bund hinausgeht. Außerdem haben Bund und Länder auf den Anstieg mit einem ganzen Bündel an befristeten Projekten und Pakten reagiert. Befristete Finanzierungen führen im Personalbereich dazu, Qualifizierungsstellen einzurichten. Dementsprechend hat sich das Betreuungsverhältnis verschlechtert . Laut Statistischem Bundesamt kommt eine Professorin bzw. ein Professor auf 66 Studierende. Im Jahr 2013 lag das Verhältnis bei 1:65, 2010 bei 1:60 (siehe Forschung & Lehre, Ausgabe 1/2016). Einer der Pakte, mit denen Bund und Länder an den Hochschulen für bessere Studienbedingungen und die Betreuung der Studierenden sorgen wollen, ist der „Qualitätspakt Lehre“. In der ersten Förderphase (2010 bis 2016) wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern gefördert. Für die zweite Förderphase bis Ende 2020 sind Fortsetzungsanträge von 156 Hochschulen ausgewählt worden . Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, eine Zwischenbilanz zu ziehen: Die Bundesregierung soll über die Wirkung des Programms Auskunft geben sowie Einblicke gewähren, welche Perspektiven es aus Sicht der Bundesregierung für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Verbesserung von Studienbedingungen und die Betreuung gibt. Denn auch künftig werden viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger erwartet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat ihr Engagement für Hochschulen und Studierende in den letzten Jahren in beispielloser Weise gesteigert, insbesondere mit der Exzellenzinitiative , dem Hochschulpakt 2020 bzw. dem Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre). Ziele des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9245 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Qualitätspakts Lehre sind gemäß Verwaltungsvereinbarung eine Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung, die Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Der Qualitätspakt Lehre leistet eine breit wirksame Unterstützung, die sehr vielen Studierenden in ganz Deutschland zugutekommt: Aktuell werden 186 Hochschulen durch den Qualitätspakt Lehre gefördert. 156 Hochschulen haben mit ihrem Konzept für eine zweite Förderperiode überzeugt . Damit werden weiterhin zwei Drittel aller staatlichen Hochschulen in Deutschland durch den Qualitätspakt Lehre bis Ende 2020 gefördert – von der großen, forschungsstarken Volluniversität bis zur kleinen, regional orientierten Fachhochschule. Die positiven Begutachtungen sind auch ein Symbol für den Wirkungskreis des Qualitätspakts. Denn jede einzelne geförderte Hochschule hat im Rahmen ihres Fortsetzungsantrags aufgezeigt, welche Fortschritte ihre Maßnahmen bislang erbracht haben. Den bundesweiten Wirkungen des Programms gehen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zudem eine unabhängige Evaluation des Förderprogramms und 15 wissenschaftliche Begleitforschungsprojekte nach. Auch wenn es für eindeutige Antworten über alle geförderten Hochschulen hinweg noch zu früh ist, sind positive Entwicklungen doch nicht zu übersehen. Zum Beispiel ist in besonders problematischen Fächern wie Elektrotechnik und Maschinenbau die Studienabbruchquote innerhalb weniger Jahre um ein Drittel gesunken. Natürlich sind diese erfreulichen Verbesserungen nicht alleine dem Qualitätspakt Lehre zu verdanken. Sie zeigen aber sehr deutlich, dass die Bundesregierung mit ihrer Förderung auf dem richtigen Weg ist, um die Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern. Klar zu erkennen ist auch eine strukturbildende Wirkung in den Hochschulen. Gute Lehre wird nicht mehr dem persönlichen Engagement einzelner Lehrender überlassen, sondern als strategische Aufgabe der gesamten Hochschule verstanden und strukturell verankert. Maßnahmen werden gezielt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, erforderlichenfalls wird nachgesteuert . In der Gesamtschau lässt sich konstatieren, dass der Qualitätspakt Lehre in den Hochschulen einen Kulturwandel ausgelöst hat und die Lehre spürbar aufwertet. Das ist ein Erfolg, der auch über die Förderdauer hinaus weiterwirken wird. 1. Was versteht die Bundesregierung unter Qualität in der Lehre, bzw. was sind Kriterien für Qualität in der Lehre? 2. Nach welchen Kriterien soll der Erfolg des Qualitätspakts Lehre nach Auffassung der Bundesregierung gemessen werden? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Forschung und Lehre sind gleichwertige Aufgaben der Hochschulen. Dies wird im Qualitätspakt Lehre unterstrichen. Der Erfolg der Exzellenzuniversitäten im Qualitätspakt Lehre ist ein Beispiel für die gelebte Einheit von exzellenter Forschung und Lehre. Zu den übergreifenden Merkmalen guter Lehre gehören Aktivitäten, die den Einstieg ins Studium optimieren werden, die Vielfalt der Studierenden durch flexible Studienangebote aufgreifen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9245 digitale Medien zur Verbesserung von Studium und Lehre nutzen, das Lehrpersonal besser als bisher qualifizieren und innovative Konzepte für mehr Praxisorientierung, mehr Forschungsbezug und mehr Kompetenzorientierung des Studiums. Durch die Zuwendung im Qualitätspakt Lehre erhalten die Hochschulen die Möglichkeit , spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrsituation zu ergreifen , die an ihre jeweiligen Bedarfe und Schwerpunkte angepasst sind. Erfolgreiche externe Evaluierungen sowie eine positive Zwischenbegutachtung der Projekte für eine zweite Förderphase zeigen vielfältige Verbesserungen in den jeweils identifizierten Bereichen. Beantragte Maßnahmen wurden danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der einzelnen Hochschule zur Erreichung der Programmziele geeignet sind. Wichtige Kriterien sind: der Qualitative Mehrwert im Vergleich zur dargelegten Ausgangslage, die Konsistenz sowie Einbettung in Profil und Leitbild der Hochschule, Überlegungen zur bedarfsgerechten Nachhaltigkeit der Maßnahmen, Überlegungen der Hochschulen zur Prozessbegleitung und Zielerreichung, externe Vernetzung des Verbundes und die Leistungsfähigkeit der Verbundpartner im jeweiligen Gebiet sowie – im Falle einer gemeinsamen Antragstellung mehrerer Einrichtungen – die Synergie und der strukturelle Mehrwert der Kooperation. 3. Anhand welcher Kriterien macht die Bundesregierung fest, dass der Qualitätspakt Lehre die horizontale Differenzierung nach hochschulischen Leistungsbereichen unterstützt hat? Wie hat sich die Leistung verbessert (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative“ auf Bundestagsdrucksache 18/7917)? Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre werden vielfältige Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Lehr-Lernformen, problemzentrierten Ansätzen und Lehrinnovationen gefördert. Die Förderung trägt damit nicht nur zur (didaktischen) Weiterentwicklung der Hochschullehre bei, sondern fördert auch die Profilbildung der Hochschulen im Bereich der Lehre. Denn mithilfe des Qualitätspakts Lehre können die Hochschulen individuell (neue) Schwerpunkte in der Hochschullehre setzen und damit ihre Position in der deutschen Wissenschaftslandschaft definieren. In verschiedenen Hochschulen wurden im Rahmen der bisherigen Laufzeit sich positiv bewährende Konzepte bereits über Verankerungen in Curricula oder Prüfungsordnungen nachhaltig aufgenommen. Mit dem Qualitätspakt Lehre wird der Leistungsbereich der Hochschullehre unterstützt und es den Hochschulen ermöglicht, entsprechende Schwerpunkte zu profilieren. Insofern ist der Qualitätspakt Lehre komplementär zu anderen Programmen wie der Exzellenzinitiative, dem Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ oder der neuen Förderinitiative Innovative Hochschule, mit denen weitere Leistungsbereiche adressiert und somit insgesamt eine horizontale Differenzierung im Hochschulbereich unterstützt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9245 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Haben Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Förderung durch den Qualitätspakt Lehre bei Stellenausschreibungen oder in der Ansprache von Studieninteressierten aktiv genutzt? Wenn ja, wie und wie oft? Wenn nein, warum nicht? Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, warum wurde diese Tatsache vom Mittelgeber, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, nicht beobachtet? Mit dem Zuwendungsbescheid sind die geförderten Hochschulen dazu verpflichtet , bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung des BMBF hinzuweisen. Die ausdrückliche Benennung des „Qualitätspakts Lehre“ ist nicht verpflichtend, dennoch wird häufig auf den „Qualitätspakt Lehre“ als übergeordnete Marke verwiesen. Die sonstige Gestaltung der Stellenausschreibung liegt in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen. 5. Welche Ergebnisse hat die Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre bisher gebracht: a) bezogen auf die Qualität in der Lehre, b) bezogen auf die Ziele des Programms, Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung, Unterstützung der Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung, Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre? Die Fragen 5a und 5b werden im Zusammenhang beantwortet. In der Förderlinie „Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre“ geht es vornehmlich darum, die in der Lehre selbst sowie in den dazugehörigen Unterstützungsstrukturen durch den Qualitätspakt Lehre geförderten Interventions- und Implementationsprojekte als Datengrundlage für Bildungs- bzw. Organisationsforschung heranzuziehen. Ergebnisse werden nach Abschluss der Projekte im Jahr 2018 vorliegen. Analysen und Untersuchungen zu den „Zielen des Programms“ Qualitätspakt Lehre sind demgegenüber nicht Gegenstand der Begleitforschung, sondern Gegenstand der flankierenden Programm-Evaluation des Qualitätspakts Lehre (gemäß § 8 der Verwaltungsvereinbarung). Stellen, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gefördert werden, führen grundsätzlich zu einer besseren Betreuungsrelation, da sie nicht kapazitätsrelevant sind. Hiermit werden insbesondere solche Fächer entlastet, in denen eine Zulassungsbeschränkung besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9245 6. Wie viele Stellen (sowohl in Personen als auch in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) werden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre durch das BMBF finanziert und entsprechend durch das DLR als Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) verwaltet (bitte bundesweit sowie nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? 7. Wie verteilen sich die Stellen auf die einzelnen Personalkategorien „Professoren “, „Juniorprofessoren“, „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“, „Wissenschaftliche Mitarbeiter“, „Lehrbeauftragte“, „Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte“ (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? 8. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre beschäftigt (bitte nach Personalkategorien, nach Frauen/Männern sowie nach den einzelnen Bundesländern und bundesweit aufschlüsseln)? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Zusätzlich wird auf Anlage 1 verwiesen. In die Gesamtaufzählung wurden Stellen für Professorinnen und Professoren, wissenschaftliches Personal sowie nicht-wissenschaftliches Personal einbezogen. Diese Zahlen beziehen sich auf den Stand der Bewilligung 2012. Spätere Änderungen in den Projekten können nicht berücksichtigt werden, da diese nicht in allen Fällen von den Hochschulen verpflichtend mitzuteilen sind. „Professoren“ werden als eine Gesamtkategorie dargestellt, da die Hochschulen die Art der Professur bei Beantragung der Mittel nicht angeben müssen: Die jeweilige Stellenbesetzung obliegt den Hochschulen. Lehrkräfte für besondere Aufgaben wurden unter der Kategorie „wissenschaftliche Mitarbeiter“ subsummiert. Da sich die Vergütung nicht unterscheidet, können diese beiden Kategorien nicht unterschieden werden. Studentische Hilfskräfte und Wissenschaftliche Hilfskräfte können nicht mitgezählt werden, da hier keine Stellen, sondern Stundenkontingente finanziert werden . Der Bund stellt die Mittel für das Personal bereit; die jeweilige Stellenbesetzung obliegt allein den Hochschulen, die auch die Vertragspartner sind. Eine Aufschlüsselung nach Frauen und Männern ist daher nicht möglich. 9. Wie ist das quantitative Verhältnis zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen (bitte bundesweit sowie nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wie hoch ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (Anteil am VZÄ) (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bund stellt die Mittel für das Personal bereit; die jeweilige Stellenbesetzung hingegen obliegt den Hochschulen, die auch die Vertragspartner sind. Die Ausgestaltung der arbeitszeitlichen Regelungen obliegt allein den Hochschulen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9245 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele der Stellen des Qualitätspakts Lehre sind ausdrücklich mit Lehraufgaben verbunden (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? Alle Stellen im Rahmen des Qualitätspakts Lehre sind ausdrücklich unmittelbar oder mittelbar mit Lehraufgaben verbunden. Die Stellen der Professorinnen und Professoren sowie der überwiegenden Anzahl an wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind unmittelbar mit Lehraufgaben verbunden. Der überwiegende Teil der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernimmt z. B. koordinative Aufgaben im Kontext der Lehre, ist im Bereich der Qualitätssicherung guter Lehre tätig oder beschäftigt sich mit der Entwicklung innovativer Lehr-Lern-Formate und ist somit mittelbar mit Lehraufgaben betraut. 12. Wie viele befristete Professuren wurden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre eingerichtet (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? Die Förderung durch den Qualitätspakt Lehre beschränkt sich auf den Zeitraum der Förderdauer, die Frage der Befristung liegt in der Verantwortung der Hochschule , die die Stellenbesetzung vornimmt und Vertragspartner des Personals ist. 13. Wie organisieren die Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals im Rahmen des Qualitätspakts Lehre in eigenen Weiterbildungszentren, durch externe Partner? Wie hoch sind die Kurskosten bei Inanspruchnahme externer Partner? Durch den Qualitätspakt Lehre geförderte Weiterqualifizierungsangebote werden durch die Hochschulen selbst organisiert und in sehr unterschiedlichen Formaten umgesetzt, z. B.: intern kollegial, intern unter Einbezug externer Referentinnen und Referenten, bei externen Anbietern oder im Rahmen von Zertifikatskursen. Die inneruniversitäre Anbindung variiert zwischen den Hochschulen, wobei der Größe der Hochschule eine wesentliche Rolle zukommt. So werden Weiterbildungsangebote sowohl durch Abteilungen zur Personalfortbildung als auch durch gesonderte Einheiten – dies insbesondere im Bereich der Hochschuldidaktik – verantwortet. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass zentrale Angebotsstrukturen die Regel darstellen. Ungeachtet der Organisation der Weiterqualifizierung greifen die Einrichtungen zu einem hohen Maß auf externe Referentinnen und Referenten zurück. Die Kurskosten sind abhängig vom jeweiligen Angebot. Bei Honorarvergütungen obliegt die Ausgestaltung der Vertragsmodalitäten der einzelnen Hochschule und ist unter Beachtung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu verhandeln. Die Erstattung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre muss den Richtlinien des BMBF für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis entsprechen. Die Obergrenzen der Kosten dürfen einen Stundensatz von 85 Euro nicht überschreiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9245 14. Welche Vertretungsregelungen für das sich weiterqualifizierende Personal gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? 15. Ist die Teilnahme an der Qualifizierung nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtend und wird die Teilnahme auf das Lehrdeputat angerechnet? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die bisherigen Ergebnisse aus der flankierenden Programm-Evaluation (gemäß § 8 der Verwaltungsvereinbarung) deuten darauf hin, dass die Verpflichtung zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten je nach Hochschule unterschiedlich geregelt ist. In der Mehrzahl sind Angebote sowohl im Hinblick auf die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung als auch im Rahmen der Fortbildung von Mitarbeitenden im Bereich lehrunterstützender Prozesse nicht verpflichtend. Allerdings lässt sich eine Entwicklung hin zu einem höheren Verpflichtungsgrad im Kontext der hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung für spezifische Gruppen und hier insbesondere für Neuberufene beobachten. Format, Umfang und Nutzung von „Vertretungsregelungen“ für sich weiterqualifizierendes Personal sowie Regelungen zur Teilnahme und einer etwaigen Anrechnung auf das Lehrdeputat sind Gegenstand hochschulinterner Absprachen, die dem Förderer nicht im Detail bekannt sind. 16. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erkenntnisse aus den Qualifizierungen bzw. Weiterqualifizierungen in die Breite transferiert und nachhaltig gesichert? Gibt es Vernetzungsangebote in oder zwischen den Hochschulen? Aspekte des Transfers und der Nachhaltigkeit werden auf vielfältige Weise in den einzelnen Projekten des Qualitätspakts Lehre adressiert. Ein großer Teil dieser Projekte steht mit anderen geförderten Projekten in Kontakt. Auch haben sich seit Beginn des Förderprogramms neue Netzwerke bzw. Communities gebildet, die sich sowohl innerhalb der Hochschulen als auch hochschulübergreifend an der Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre beteiligen. Dies ermöglicht den Hochschulen insbesondere einen inhaltlichen Austausch zu vergleichbaren Herausforderungen in der Umsetzung der Maßnahmen. Neben den von den Hochschulen oder Dritten selbst organisierten Vernetzungsmöglichkeiten sind die programmbegleitenden Veranstaltungen des BMBF (Programmkonferenzen , Fachkonferenzen, Workshop-Reihen) ein wichtiger Aspekt für die Vernetzung: Sie befördern den Austausch zwischen den Projekten und erfahren seitens der Projekte hohen Zuspruch – insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten eines fachlichen Austauschs werden sie geschätzt. Daneben betreibt das BMBF ein Internetportal mit einer Datenbank (www. qualitaetspakt-lehre.de), über die sich Hochschulen themenbezogen über andere im Qualitätspakt Lehre geförderte Projekte informieren können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9245 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche Evaluationsinstrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre haben die Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre entwickelt und eingeführt? 18. Inwiefern fließen die Rückmeldungen von Studierenden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Evaluation ein? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Vielzahl der eingesetzten Projekte an den Hochschulen beinhaltet die (Weiter -) Entwicklung von Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystemen in der Lehre. Dazu werden verschiedene Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre eingesetzt. Konkret zu benennen sind unter anderem der Aufbau von Berichtssystemen, die Erstellung von Handbüchern zur Thematik, die Etablierung von Qualitätskreisläufen, die Weiterentwicklung oder auch Vereinheitlichung vorhandener Qualitätsmanagementsysteme und -strukturen, das Monitoring der Lehre z. B. durch die Sammlung von Daten und Kennzahlen sowie Befragungen von Studierenden. Organisiert sind diese Tätigkeiten in unterschiedlichen Einrichtungen (Zentren, Netzwerke , Fachzirkel). Rückmeldungen seitens Studierender werden an den geförderten Hochschulen zumeist über Lehrveranstaltungs- sowie Studiengangevaluationen berücksichtigt. 19. Inwiefern haben Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehrstühle für Didaktik auf- bzw. ausgebaut (bitte nach Hochschulart und Fächern differenziert auflisten)? Der Aufbau von Lehrstühlen ist nicht unmittelbar Gegenstand der Förderung des Qualitätspakts Lehre. Im Qualitätspakt Lehre werden vorgezogene oder zusätzliche Berufungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zur Verbesserung der Personalausstattung gefördert. Einige der geförderten Professuren sind mit der Umsetzung innovativer didaktischer Formate befasst. Einige Beispiele hierzu sind: Hochschule Magdeburg-Stendal: Professur für die Leitung des Zentrums für Hochschuldidaktik und angewandte Hochschulforschung; Professur für Lehrund Lernforschung. Hochschule Ostwestfalen-Lippe: Professur für Didaktik. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg: Professur für Hochschulforschung und Professionalisierung der akademischen Lehre an der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Universität Erfurt: Professur für Geschichtsdidaktik. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main: Vorgezogene Besetzung der Professur für Fachdidaktik in den Lehramtsstudiengängen Geographie . Universität Vechta: Professur für Hochschuldidaktik mit dem Schwerpunkt „überfachliche Kompetenzen/Kompetenzentwicklung“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9245 Technische Hochschule Mittelhessen: Zwei Professuren für Fachdidaktik der Hochschullehre in Angewandten Wissenschaften mit Schwerpunkten in den MINT-Fächern und den Wirtschaftswissenschaften. Justus-Liebig-Universität Gießen: Professur für Hochschuldidaktik und Evaluation . 20. Inwiefern berücksichtigen die Hochschulen die Erkenntnisse aus den Projekten im Rahmen des Qualitätspakts Lehre nach Kenntnis der Bundesregierung in Stellenausschreibungen bzw. beabsichtigen dieses? Die Ausgestaltung der Stellenausschreibungen liegt in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen, die darüber den Zuwendungsgeber nicht informieren müssen . 21. Welche Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Lehrpreise im Rahmen des Qualitätspakts Lehre eingeführt? An vielen der geförderten Hochschulen werden Lehrpreise für herausragende Leistungen in der Lehre vergeben. Beiträge des Qualitätspakts Lehre zeigen sich insbesondere in der Weiterentwicklung und Wahrnehmung von Lehrpreisen. So wurden beispielsweise im Rahmen von einzelnen Projekten in verschiedenen Hochschulen Kriterien und Vergabeprozesse von Lehrpreisen überarbeitet. Des Weiteren zeigt sich vielerorts eine Zunahme von Bewerbungen und Interessierten an Lehrpreisen. Lehrpreise als Auszeichnung für bereits erfolgten herausragenden Verdienst für die Qualität von Lehre werden z. B. vergeben von der Technischen Universität Braunschweig und der Hochschule Magdeburg-Stendal. Lehrpreise werden auch als Auszeichnung für vielversprechendes Vorhaben (prospektiv) vergeben. Zu den Hochschulen, die interne Wettbewerbe durchführen , gehören beispielsweise die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die Technische Universität München, die HafenCity Universität Hamburg, die Universität Rostock, die Fachhochschule Münster, die Universität Leipzig, die Universität Bremen, die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder die Christian-Albrechts-Universität Kiel. 22. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die nächsten Schritte und Projekte, um die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Verbesserung von Studienbedingungen und Betreuung zu verbessern? 23. Hält die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Qualitätspakt Lehre eine Fortsetzung des Programms für grundsätzlich sinnvoll? Wo sieht sie Bedarf nachzusteuern? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Qualitätspakt Lehre ist bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen worden. Die dort verankerte Überprüfung der Projekte auf Grundlage von Zwischenbegutachtungen hat im November 2015 stattgefunden. Auf dieser Basis wird die Förderung der zweiten Förderung bis 2020 gestaltet. Gemäß § 8 der Verwaltungsvereinbarung wird das Programm zudem durch eine programmbegleitende unabhängige Evaluation bewertet. Daher stellt sich die Frage einer Ausgestaltung etwaiger künftiger Programme aktuell nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9245 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für den Qualitätspakt Lehre durch die Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes? Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer Sitzung vom 22. April 2016 die Staatssekretärsarbeitsgruppe gebeten, die in der Begründung der Bundesregierung zum Gesetz zur Änderung des Artikels 91b GG skizzierten Möglichkeiten zur Anwendung des neuen Artikels 91b GG im Hochschulbereich zu prüfen und der Konferenz das Prüfergebnis zu ihrer Frühjahrssitzung 2017 zu berichten. Diese Prüfung bleibt abzuwarten. 25. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, den Hochschulpakt in Zukunft enger mit dem Qualitätspakt Lehre zu verbinden? 26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Betreuungsverhältnis von Professorinnen und Professoren zu Studierenden nachhaltig zu verbessern ? Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Sowohl der Hochschulpakt 2020, mit dem die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger durch zusätzliches Lehrpersonal unterstützt wird, als auch der Qualitätspakt Lehre sind mit einer Laufzeit bis 2020 vereinbart. Die Frage einer Ausgestaltung etwaiger künftiger Programme stellt sich derzeit nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9245 A nl ag e 1: G es am t P ro fe ss or en W is se ns ch af tli ch e M it ar be it er in ne n un d M it ar be it er N ic ht - w is se ns ch af tl ic he M it ar be it er in ne n un d M it ar be it er L eh ra uf tr äg e L an d V Z Ä P er so ne n V Z Ä P er so ne n V Z Ä P er so ne n V Z Ä P er so ne n M it te l S em es te r- w oc he ns tu nd en B ad en -W ür tte m be rg 33 5, 75 46 5, 5 27 ,0 3 34 26 4, 24 34 8, 5 44 ,4 8 83 1.1 83 .5 83 € 1. 85 0 B ay er n 32 2, 93 40 2 35 ,9 4 40 22 5, 97 26 9 6 1, 0 2 93 2. 65 8. 86 8 € 3. 59 6 B er lin 12 4, 94 15 9 14 16 9 0 ,8 1 1 18 20 ,1 3 25 2. 20 1. 62 2 € 3. 91 4 B ra nd en bu rg 84 ,1 5 12 0 1 1 1 1 59 ,4 9 89 13 ,6 6 20 15 .6 87 € 36 B re m en 29 ,8 3 71 1 2 27 ,2 3 65 1, 6 4 1. 25 2. 58 2 € 2. 26 6 H am bu rg 68 ,7 2 13 0 1, 6 2 60 ,4 9 1 17 6, 63 1 1 15 1. 20 0 € 37 8 H es se n 20 5, 08 27 6 16 ,8 4 17 17 3 ,1 4 23 2 15 ,1 27 92 6. 08 0 € 2. 33 0 M ec kl en bu rg - V or po m m er n 27 ,5 3 3 1 1 3 24 ,5 3 26 2 2 23 8. 70 0 € 36 0 N ie de rs ac hs en 21 0 28 9 16 ,4 18 16 0, 28 22 0 33 ,3 2 51 1. 33 6. 30 8 € 2. 91 5 N or dr he in -W es tf al en 58 3, 09 72 8 48 ,4 54 46 7, 75 58 7 66 ,9 4 87 4. 26 7. 64 4 € 6. 80 8 R he in la nd -P fa lz 12 9, 15 15 1 12 ,8 3 15 70 ,3 0 83 46 ,0 2 53 39 6. 40 0 € 75 6 S aa rl an d 57 ,8 7 65 7, 89 8 46 ,4 8 52 3, 5 5 0 € 0 S ac hs en 16 1, 4 6 19 8 7, 5 10 11 8, 82 14 2 35 ,1 4 46 13 0. 30 0 € 35 2 S ac hs en -A nh al t 14 ,0 3 17 2, 85 3 7, 45 9 3, 73 5 28 3. 88 8 € 1. 36 0 S ch le sw ig -H ol st ei n 60 ,4 93 2, 67 3 51 ,7 79 6, 04 1 1 40 6. 02 5 € 73 8 T hü ri ng en 82 ,9 7 12 7 13 ,2 17 52 ,9 7 83 16 ,8 27 44 3. 04 1 € 75 6 S um m e 24 97 ,9 33 22 ,5 22 0, 15 25 3, 00 19 01 ,6 4 25 19 ,5 0 37 6, 1 1 55 0, 00 15 .8 91 .9 29 € 2 8 .4 15 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333