Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9251 18. Wahlperiode 22.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9143 – Nutzen und Auswertung der Aufklärungskampagne „Wie viel Koffein ist gesund? Check deine Dosis!“ durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Energydrinks können, insbesondere wenn sie in großen Mengen, vermischt mit Alkohol oder verbunden mit körperlicher Anstrengung konsumiert werden, unerwünschte Wirkungen haben, die sich negativ auf die Gesundheit des Konsumierenden auswirken. So wurde der Konsum von Energydrinks mit Herzrhythmusstörungen , Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht (Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland, 30. März 2015, online verfügbar unter: www.saarland.de/126302.htm). In Litauen und Lettland wurde ein Verkaufsverbot an Minderjährige beschlossen (www.welt.de/wirtschaft/article151816365/Lettland-verbietet-Red-Bull-Verkaufan -Jugendliche.html). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lehnt eine Altersbeschränkung für die Abgabe von Energydrinks jedoch bislang ab (www.welt.de/wirtschaft/article151816365/Lettland-verbietet-Red-Bull- Verkauf-an-Jugendliche.html). Als Präventionsmaßnahme wurde eine Aufklärungskampagne begonnen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde eine Website mit Informationen über Koffein bereitgestellt, die unter anderem Wirkung und Risiken des Koffeinkonsums beschreibt. Darüber hinaus findet sich auf der Seite ein Koffeinzähler , mit dessen Hilfe jeder berechnen kann, ob die Menge des konsumierten Koffeins noch im grünen Bereich liegt. In Deutschland fordern Ärzte- und Verbraucherverbände die Einführung einer Altersgrenze (www.verbraucherzentrale.de/energydrinks). In einem Brief vom Dezember 2015 stellt Prof. Dr. med. Brigitte Stiller, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie fest, dass Warnhinweise auf der Verpackung nicht ausreichend seien, um Kinder und Jugendliche vom Konsum abzuhalten , solange Energydrinks und -shots sowie zunehmend auch Süßigkeiten mit hohem Koffeingehalt und Koffeinpulver zur Herstellung hoch dosierter koffeinhaltiger Getränke für Kinder und Jugendliche frei erhältlich seien (Brief von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9251 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prof. Dr. med. Brigitte Stiller, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie an die Bundestagsabgeordnete Nicole Maisch vom 17. Dezember 2015 „Energy-Produkte gefährden Kinder und Jugendliche“). Nach Erhebungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konsumieren etwa 60 Prozent der deutschen Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren Energydrinks, 37 Prozent trinken Energydrinks in Kombination mit Alkohol (EFSA 2013, www.efsa.europa.eu/en/supporting/pub/394e). Zu den Risikogruppen, die durch einen überdurchschnittlichen Konsum auffallen , gehören die „Hoch-Akut-Trinker“. Sie nehmen mehr als einen Liter bei einer Gelegenheit zu sich. In Deutschland gehören 17 Prozent der jugendlichen Energydrink-Konsumentinnen und -Konsumenten zu den Hoch-Akut-Trinkerinnen und -Trinkern. Damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Diese Jugendlichen überschreiten die unbedenkliche Koffeinmenge von 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht deutlich (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmung-beijugendlichen -5536.html). In einer aktuellen qualitativen Untersuchung des aid infodienst wurde untersucht , wie jugendliche Energydrink-Konsumentinnen und -Konsumenten selbst über gesundheitliche Risiken denken. Ähnlich wie bereits eine Untersuchung von Hochverzehrern durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von 2013 berichten Jugendliche von Herzrasen bis hin zu Kreislaufversagen, von Leistungs- und Stimmungsabfall bei nachlassender Wirkung und bezeichnen ihr Verhalten teilweise als Sucht. Die Studie deutet darauf hin, dass Warnhinweise für die Risikokommunikation nur bedingt wirksam sind. Sie kommt zu dem Schluss, dass neben zielgruppenspezifischen Maßnahmen, wie bspw. der Information über die Wirkung von Energydrinks auf Körper und Geist, ebenso politische Maßnahmen wie Altersbeschränkungen oder Werbebeschränkungen thematisiert werden sollten (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-undrisikowahrnehmung -bei-jugendlichen-5536.html). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der Website „Wie viel Koffein ist gesund? Check deine Dosis!“(www.check-deinedosis .de/) seit der Bereitstellung der Seite vom Dezember 2015 bis Ende Juni 2016? a) Wie viele Besucherinnen und Besucher verzeichnete die Website im Zeitraum der Einrichtung der Seite bis Ende Juni 2016? b) Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer der Besucherinnen und Besucher auf der Website? Seit Dezember 2015 verzeichnete die Website 15 694 Besucher. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 31 Sekunden. 2. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Erstellung und Pflege der Website ? Für diesen Teil der Aufklärungskampagne wurden 55 276,30 Euro abgerechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9251 3. a) Besteht die Absicht seitens der Bundesregierung, die Informationsangebote der Website auszubauen, und wenn ja, welches Budget ist dafür eingeplant ? b) Besteht die Absicht seitens der Bundesregierung, die Bewerbung der Website auszubauen, und wenn ja, welches Budget ist dafür eingeplant? Die Internetseite www.check-deine-dosis.de wurde erst Ende des Jahres 2015 in Betrieb genommen. Bevor über eine Ausweitung des Informationsangebots entschieden werden kann, bleiben die Ergebnisse der Evaluation der Wirksamkeit der Aufklärungskampagne abzuwarten. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen . 4. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Koffeinrechner auf www.check-deine-dosis.de eine Tagesdosis an Koffein ausrechnen lassen (bitte aufschlüsseln nach Berechnungen insgesamt und Berechnungen pro Monat für den Zeitraum der Einrichtung der Seite bis Ende Juni 2016)? Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Hat die Bundesregierung Unterrichtsmaterialien zum Thema Koffeinkonsum erstellen lassen? a) Welche Informationen beinhalten die Materialien? b) Wer hat diese Materialien erstellt? c) Welche Kosten sind für die Erstellung der Materialien entstanden? d) Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden diese Materialien erstellt (bitte Zielgruppen, Ansprache dieser Zielgruppen, vorbereitende Befragungen von Personen aus der Zielgruppe zur Erstellung der Materialien , unterschiedliche Ansprache von Jungen und Mädchen etc. definieren )? e) In welcher Form wurde im Vorfeld der Entwicklung der Website die Erreichbarkeit von „Hoch-Akut-Trinkern“ und von deren Eltern berücksichtigt ? f) In welcher Form bewirbt die Bundesregierung das Unterrichtsmaterial? g) Wie oft und mit welchen Kosten für wen haben Lehrerinnen und Lehrer, Schulen etc. dieses Informationsmaterial für den Unterricht bestellt? h) In welchen Klassenstufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterrichtsmaterialien eingesetzt? Die Erstellung von Bildungsbausteinen wird Aufgabe des in der Gründung befindlichen Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) sein. Im BZfE werden künftig Informationsmaßnahmen unter anderem aus dem aid infodienst und dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ gebündelt. In dieser Neuaufstellung soll im Zusammenhang mit Empfehlungen für eine ausgewogene Ernährung auch der Koffeinkonsum thematisiert werden. Ob separates Unterrichtsmaterial für Koffein erstellt wird oder das Thema Koffein in vorhandene Bildungsbausteine für gesunde Ernährung integriert wird, bleibt zu entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9251 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. In welcher Form wurde im Vorfeld der Erstellung der Website die Erreichbarkeit der Eltern, Kinder und Jugendlichen mit dieser Informationswebsite geprüft und vorbereitet? Die Informationsmaßnahmen wurden zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der Kommunikationsagentur des BMEL, dem aid infodienst und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeinsam erarbeitet. Mit dem Koffeinrechner sollen vor allem Jugendliche erreicht werden. Darüber hinaus wird Erwachsenen eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Selbsteinschätzung des eigenen bzw. des Koffeinkonsums ihrer Kinder geboten . Die Entscheidung für eine spielerische Ermittlung anhand eines für mobile Endgeräte optimierten Rechners erfolgte auf Grundlage von Erfahrungswerten und Einschätzungen der Kommunikationsagentur des BMEL, des aid infodienstes und des BMEL. 7. Wie viele Besucherinnen und Besucher verzeichnete die Website des Bundesinstituts für Risikobewertung, auf der die sechste Ausgabe des interaktiven Onlineformats „Verbraucher fragen – Das BfR antwortet. Energy Drinks: Wann besteht ein Risiko?“ (www.bfr.bund.de/de/presseinformation/ 2016/07/energy_drinks__wann_besteht_ein_risiko_-196544.html) angekündigt wurde (während des Zeitraums 10. Februar bis Ende Juni 2016)? Vom 10. Februar bis 30. Juni 2016 griffen 4 994 Personen auf die betreffende Internetseite des BfR zu. 8. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage sind die Empfehlungen des Koffeinzählers auf www.check-deine-dosis.de für Kinder und Jugendliche erstellt worden? 9. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage ist die Bewertung einer Menge Koffein als „sichere Dosis“ auf www.check-deine-dosis.de für Kinder und Jugendliche erfolgt? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wissenschaftliche Grundlage für die Internetseite www.check-deine-dosis.de ist die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Sicherheit von Koffein vom 27. Mai 2015 (im Folgenden: EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015). Die Inhalte der Internetseite wurden mit dem BfR abgestimmt. 10. Wie ist auf www.check-deine-dosis.de der Verzehrzeitraum „auf einmal“ und „über den Tag verteilt“ definiert? Was unter „auf einmal“ und „über den Tag verteilt“ zu verstehen ist, ergibt sich aus der EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015. Danach beschreibt die Angabe „auf einmal“ (in der EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015 als Einzeldosis bezeichnet ) den Verzehr von Lebensmitteln zu einem bestimmten Anlass, z. B. den Konsum von Energydrinks während eines Diskobesuchs, im Rahmen einer Sportveranstaltung oder bei körperlicher Betätigung, also innerhalb eines eng umrissenen Zeitraums. Mit „über den Tag verteilt“ ist der Gesamtverzehr koffeinhaltiger Lebensmittel während eines vollständigen Tages, also innerhalb von 24 Stunden, gemeint. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9251 11. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon abgesehen, auf der Internetseite www.check-deine-dosis.de auf die Erweiterung der Blutgefäße und damit auf die das Kreislaufversagen begünstigenden Effekte von der Kombination von Energydrinks mit hochprozentigem Alkohol einzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das BfR in einem Internetbeitrag von 2016 schreibt, dass „Energy Drinks […] zu unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen führen [können], insbesondere, wenn man sehr viel davon trinkt, sie mit Alkohol vermischt, wenig schläft oder sich körperlich anstrengt “ (www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2016/07/energy_drinks__ wann_besteht_ein_risiko_-196544.html)? Nach der EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015 hat eine Alkoholaufnahme, bei der noch Fahrtüchtigkeit gegeben ist, keinen Einfluss auf die als sicher eingestuften Koffeindosen. Laut dieser Stellungnahme ist es zudem unwahrscheinlich, dass Koffein bei entsprechender Aufnahme die subjektive Wahrnehmung der Trunkenheit kaschiert. Davon abgesehen sind erhöhte Alkoholmengen für sich genommen nachteilig für die Gesundheit. Durch den gemeinsamen Konsum größerer Mengen von Alkohol und Koffein könnte die aufgenommene Alkoholmenge unterschätzt werden, wie das BfR festgestellt hat. Darauf macht die Internetseite www.check-deine-dosis.de, deren Inhalte mit dem BfR abgestimmt wurden , in einer adressatengerechten Weise aufmerksam. 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Nutzung und Wirksamkeit der o. g. Website von einer unabhängigen Institution evaluieren zu lassen, und wenn ja wann? Falls nicht, warum nicht? Eine Evaluation der Wirksamkeit der Aufklärungskampagne zu Koffein und damit auch der Internetseite www.check-deine-dosis.de ist geplant. Über den Zeitpunkt wurde noch nicht entschieden. 13. Wie viele Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Herstellern von Energydrinks in den letzten fünf Jahren in Maßnahmen für Marketing , Werbung und Sponsoring investiert (bitte nach Jahren und jeweiliger Maßnahme aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche neuen wissenschaftlichen Untersuchungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung heute, im Vergleich zu 2013 (Überarbeitung der Fruchtsaftverordnung), darauf hinweist, dass größere Mengen von koffeinhaltigen Getränken insbesondere bei ausgiebiger sportlicher Betätigung bzw. bei gleichzeitigem Alkoholgenuss vermieden werden sollten (bitte Quelle nennen)? Nach der EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015 ergeben sich für die allgemeine erwachsene Bevölkerung aus Koffeineinzeldosen von bis zu 200 Milligramm , entsprechend drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, keine Sicherheitsbedenken , auch wenn sie weniger als zwei Stunden vor intensiver körperlicher Betätigung aufgenommen werden. Mit den Aussagen zu Koffein und Sport auf der Internetseite www.check-deine-dosis.de, die mit dem BfR abgestimmt wurden, wird hingegen auf Risiken hingewiesen, die sich aus extremen Koffeinaufnahmemengen und intensiver körperlicher Betätigung ergeben könnten . Hinsichtlich möglicher kombinatorischer Effekte aus dem gleichzeitigen Verzehr von Koffein und Alkohol wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9251 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung die Wirkung von www.checkdeine -dosis.de und dem begleitenden Schulmaterial auf die Konsumhäufigkeit und -mengen durch „Hoch-Akut-Trinkern“? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der aid-Untersuchung, dass Energydrinks ein fester Bestandteil der Jugendkultur sind (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmungbei -jugendlichen-5536.html)? Um Jugendliche und andere Verbrauchergruppen für einen verantwortungsvollen Umgang mit koffeinhaltigen Lebensmitteln zu sensibilisieren, hat die Bundesregierung eine Aufklärungskampagne zu Koffein mit Schwerpunkt auf Energydrinks initiiert. Aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes hat die Bundesregierung zudem – anders als die meisten anderen EU- Mitgliedstaaten, darunter die in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage erwähnten Länder Litauen und Lettland, – eine Höchstmenge für den Gehalt an Koffein in Energydrinks etabliert. Ferner wurden zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, der sogenannten Lebensmittel-Informations-verordnung, besondere Kennzeichnungsbestimmungen im Hinblick auf Koffein festgelegt. Danach sind Getränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm pro Liter grundsätzlich auf dem Etikett (im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränkes) mit der Angabe „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“, gefolgt von einem Hinweis (in Klammern) auf den konkreten Koffeingehalt des Getränkes (ausgedrückt in Milligramm je 100 Milliliter), zu versehen . 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der aid-Untersuchung, dass das Einstiegsalter für den Konsum von Energydrinks bei sechs bis zwölf Jahren liegt (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motiveverzehr -und-risikowahrnehmung-bei-jugendlichen-5536.html)? Nach der EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015 nehmen Kinder in Deutschland Koffein vorwiegend über Schokolade auf, gefolgt von Tee und Colagetränken . Energydrinks sind laut dieser Stellungnahme von untergeordneter Bedeutung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der aid-Untersuchung, dass Warnhinweise für die Risikokommunikation nur begrenzt wirksam sind (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmungbei -jugendlichen-5536.html)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung betrachtet Warnhinweise und andere Kennzeichnungsvorschriften als wichtige Elemente der Verbraucherinformation. Im Übrigen wurden von der Bundesregierung zu Energydrinks weitere Maßnahmen getroffen. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9251 19. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der aid-Untersuchung hinsichtlich der Risikokommunikation, dass a) die Risikokommunikation bei verschiedenen Altersgruppen und Gruppierungen ansetzen sollte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, b) Jugendliche klare Informationen über die physiologischen und psychologischen Wirkungen von Energydrinks erhalten sollten, weil sie sich diese selbst wünschen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, c) in Informations- und Unterrichtsmaterialien Aspekte wie Altersbeschränkungen oder Werbeeinschränkungen aufgegriffen werden sollten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wenn nein, warum nicht? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 20. Teilt die Bundesregierung die ablehnende Position des europäischen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 15. Juni 2016 zur Einführung von Health Claims für koffeinhaltige Getränke, wie Energydrinks, die mit Aussagen wie, „erhöht die Wachsamkeit , Ausdauer und Konzentration“ werben? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat Bedenken gegenüber der Einführung von Health Claims für koffeinhaltige Getränke, wie sie durch die Europäische Kommission vorgeschlagen worden sind. Besonders die unzureichende Berücksichtigung der von der EFSA als sicher angesehenen Einzeldosis an Koffein in den Verwendungsbedingungen für die betreffenden Health Claims stößt bei der Bundesregierung auf Ablehnung. Auf der 3 472. Sitzung des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie hat Deutschland eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333