Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9262 18. Wahlperiode 21.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8969 – Paramilitärische Verbände zur Sicherung westlicher Ölanlagen in Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer zivil-militärischen Unterstützungsmission hat die Europäische Union nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi versucht, Militär und Polizei bei der Überwachung und Sicherung der Land- und Seegrenzen zu unterstützen. Mehr als 20 000 ehemalige Kämpfer der Rebellenarmee waren im Rahmen von EUBAM Libyen (EUBAM: EU Border Assistance Mission) für eine neue Gendarmerie unter dem Kommando des Verteidigungsministeriums vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/626). Für die gemeinsame Migrationskontrolle hatten libysche Militärs, Polizisten und Grenzpolizisten seit dem Jahr 2012 mehrmals die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Warschau besucht. Die damals amtierende Übergangsregierung beantragte, zur Überwachung der Küsten an Systeme der Europäischen Union angeschlossen zu werden (Bundestagsdrucksache 18/3515). Dafür sollten satellitengestützte Anlagen genutzt werden, die der italienische Rüstungsgigant Leonardo-Finmeccanica S. p. A. noch unter Muammar al-Gaddafi für mehrere 100 Mio. Euro an Libyen verkaufte („Fatale Allianz: Zur Kooperation der Europäischen Union mit Libyen bei der Fluchtund Migrationsverhinderung“, PRO ASYL vom September 2010). Neben der Abschottung von Migration ging es bei der damaligen Unterstützungsmission auch ums Öl. Die geplante, neue Gendarmerie war laut einem EU- Planungspapier für die Bewachung sogenannter kritischer Infrastrukturen vorgesehen (Ratsdokument 8182/4/13). Hierzu gehören auch Ölanlagen. Die libyschen Ölvorkommen und Ölförderstätten befinden sich weitab von der Küste und werden vor allem vom italienischen Konzern Eni S. p. A. ausgebeutet. Auch die deutsche Tochter der BASF SE, die Wintershall Holding GmbH, betreibt rund 1 000 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Tripolis acht Ölfelder (www. wintershall.com/de/weltweit/libyen.html). Sie werden von einer paramilitärischen „Garde zum Schutz der Ölanlagen“ („Petroleum Facilities Guard“, PFG) bewacht. Wie in Libyen üblich setzen sich auch diese Einheiten aus bewaffneten Gruppen zusammen, die je nach Region unterschiedlichen Autoritäten unterstehen. Die Öl-Garde im Osten ist loyal gegenüber der ehemaligen Regierung in Tobruk und empfängt Befehle vom General Khalifa Haftar, der als machthungriger Alleingänger gilt und große Teile der Armee kommandiert (DIE WELT vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9262 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Februar 2015). Andere PFG-Milizen im Westen und Südwesten werden von lokalen Machthabern kontrolliert (Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/8815). Nur die Öl-Garde in Zentrallibyen, wo sich viele Förderstätten europäischer Konzerne befinden, hat ihre Loyalität zur Regierung der Nationalen Einheit in Tripolis erklärt. 1. Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von Behörden bzw. Ministerien verschiedener libyscher Regierungen offiziell kontrolliert, und welche befinden sich weiterhin außerhalb staatlicher Kontrolle? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden die See-, Luft- und Landgrenzen im Einflussgebiet der teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk von dem Milizenbündnis der ihr zuzurechnenden, sogenannten Libyschen Nationalarmee (LNA) kontrolliert. Die VN Sicherheitsratsresolution 2259 (2015) hatte die VN Mitgliedstaaten aufgefordert, die Parallelinstitutionen, die für sich in Anspruch nehmen, die rechtmäßige Autorität zu sein, aber nicht Teil des Politischen Abkommens sind, wie darin festgelegt, nicht länger zu unterstützen und den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen. Die libysche Einheitsregierung in Tripolis kontrolliert lediglich Teile der Seegrenzen im Raum Tripolis durch ihr unterstellte seegehende Einheiten der libyschen Küstenwache. Die Kontrolle der Flughäfen Mitiga und Misrata erfolgt durch Milizkräfte, die sich zur Einheitsregierung bekennen , was aber nicht mit einer Kontrolle durch die Einheitsregierung gleichzusetzen ist. 2. Wie viele verschiedene Milizen sind nach Kenntnissen bzw. Schätzungen der Bundesregierung aktiv, und über wie viele Kämpfer verfügen diese insgesamt ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind derzeit über 1 000 Milizen unterschiedlicher Stärken in Libyen aktiv. Da viele Milizionäre nicht dauerhaft unter Waffen stehen und mitunter die Zugehörigkeit zu einer Miliz wechseln, kann keine verlässliche Aussage zur Gesamtzahl der Kämpfer getroffen werden. a) Welche dieser Milizen übernehmen in welchen Regionen wesentliche Grenzschutzaufgaben? Die Beantwortung der Frage 2a kann aus Staatswohlgründen nicht offen erfolgen, weil Informationen verwendet werden, die im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Eine Beantwortung in offener Form würde damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher sind die Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als separater Anhang verschickt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9262 b) Welche dieser Milizen betreiben in welchen Orten Haftanstalten oder Lager für Geflüchtete? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden festgenommene Flüchtlinge /Migranten in Libyen an verschiedenen Orten in Lagern (sogenannte detention centres) festgehalten, die häufig von Milizen betrieben werden. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Milizen diese Zentren oder Lager für Migranten betreiben. 3. Inwiefern hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zu Loyalitäten einzelner Verbände der libyschen PFG mittlerweile verändert, bzw. welche weiteren Details sind ihr zu diesen Loyalitäten bekannt (Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)? Die Loyalitäten von Milizen der sogenannten „Garde zum Schutz der Ölanlagen“ (Petroleum Facilities Guard/PFG) haben sich nach hiesigen Erkenntnissen seit Mai 2016 nicht geändert. a) Über welche zahlenmäßigen Kräfte verfügen die „unabhängig voneinander agierenden PFG-Milizen“ (bitte nach den einzelnen bewaffneten Verbänden aufschlüsseln)? b) Welche der Truppen verfügen außer über schwere Waffen auch über militärisches Gerät, worum handelt es sich dabei, und wo ist dieses vermutlich stationiert? Die Beantwortung der Fragen 3a und 3b kann aus Staatswohlgründen nicht offen erfolgen, weil Informationen verwendet werden, die im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Eine Beantwortung in offener Form würde damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher sind die Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.* c) Welche der PFG-Milizen sind nach Kenntnis der Bundesregierung untereinander verfeindet oder haben sogar in der jüngeren Vergangenheit gegeneinander gekämpft? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung bestehen zwischen den zentralen und östlichen Milizen der PFG Streitigkeiten über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten . 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welchen „Persönlichkeiten der ehemaligen Regierung in Tobruk bzw. der sogenannten Libyschen Nationalarmee “ die PFG-Milizen im Osten des Landes nahestehen? Die Milizen der sogenannten PFG Ostlibyen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in die sogenannte Libysche Nationalarmee (LNA) unter General Khalifa Haftar eingebunden. Somit erteilt General Khalifa Haftar als Kommandeur der LNA Weisungen an die östlichen PFG-Milizen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9262 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Verbindungen unterhalten die PFG-Milizen im Osten des Landes zum dem General Khalifa Haftar in Tobruk? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Über welches militärische Gerät (etwa Kampfflugzeuge und -helikopter, Schiffe, Geschütze) verfügt die Libysche Nationalarmee nach Kenntnis der Bundesregierung unter General Khalifa Haftar in Tobruk (Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/8523; bitte nach Teilstreitkräften aufschlüsseln )? Die LNA unter General Khalifa Haftar verfügt nach Erkenntnissen der Bundesregierung über militärisches Gerät, das größtenteils den Beständen des ehemaligen Gaddafi-Regimes entstammt. Die luftbeweglichen Kräfte der LNA setzen ältere Flugzeugtypen sowie Hubschrauber zumeist russischer Bauart ein. Darüber hinaus verfügen die landbeweglichen Kräfte der LNA über ältere Panzer, gepanzerte Gefechtsfahrzeuge sowie Artilleriewaffen ebenfalls überwiegend russischer Bauart. Zudem setzt die LNA zivile Fahrzeuge, die zum Teil für militärische Nutzung zweckentfremdet wurden, ein. Die seebeweglichen Kräfte der LNA haben wenige, kleine seegehende Einheiten ohne Geschütze im Einsatz. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Tobruk- Regierung bzw. General Khalifa Haftar aus Ägypten militärisch unterstützt wird? Die Bundesregierung ist zudem nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass die Beantwortung bezüglich des Bundesnachrichtendienstes nicht offen erfolgen kann. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit besonders schutzwürdig sind. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste sind nicht nur Einzelheiten der Kooperation, sondern bereits deren Existenz vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit ist die Geschäftsgrundlage für jede nachrichtendienstliche Zusammenarbeit. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen Nachrichtendiensten entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde den Bundesnachrichtendienst in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und somit eine Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage zu befürchten wäre. Darüber hinaus können Angaben zur Art des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und Aufklärungsschwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können, Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Der Beitrag des Bundesnachrichtendienstes ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft . Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9262 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Unternehmen aus welchen Ländern zu den hauptsächlichen Betreibern von Förderstätten, Raffinerien oder anderen Anlagen zur Verarbeitung von Öl und Gas in Libyen verfügen , und wo befinden sich die hierzu wichtigsten Infrastrukturen? Öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen zufolge werden die Förderstätten in Libyen durch Konsortien betrieben: Das aus libyschen Unternehmen bestehende Konsortium Arabian Gulf Oil Company betreibt in der Cyrenaika die Förderstätten Sarir, Mesla und Nafoora. Das Konsortium Waha Oil Company unter Beteiligung libyscher und US-amerikanischer Unternehmen betreibt in der Cyrenaika und Tripolitanien die Förderstätten Waha, Jalu, Defa und Dahra. Das Mellitah Oil & Gas-Konsortium mit Unternehmensbeteiligungen aus Libyen und Italien betreibt die Förderstätten El Feel, Wafa, Abu Attifel und Bouri im Fezzan, in der Cyrenaika und vor der Küste Tripolitaniens. Ein Konsortium unter Beteiligung der deutschen Wintershall und der russischen Gazprom betreibt die Förderstätten Konzession C96 und Konzession C97 in der Cyrenaika. Das Harouge- Konsortium mit kanadisch-libyscher Unternehmensbeteiligung betreibt die Amal-Förderstätte in der Cyrenaika. Das libysche Konsortium Sirte Oil betreibt in der Cyrenaika die Förderstätten Zliten und Raguba. Mabruk Oil ist ein Konsortium mit französischer, libyscher und deutscher Unternehmensbeteiligung und betreibt die vor Tripolitanien gelegene Förderstätte al Jurf. Das Akakus-Konsortium mit Beteiligung libyscher, spanischer, französischer und österreichischer Unternehmen ist an der Sharara-Förderstätte im Fezzan aktiv. Das Konsortium Zueitina Oil betreibt die Förderstätten NC103, NC29B und NC29C in der Cyrenaika . Die National Oil Company beziehungsweise ihre Tochtergesellschaften sind Betreiberinnen aller libyschen Raffinerien. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern einzelne PFG- Milizen von privaten Unternehmen, die in Libyen Öl- und Gasanlagen betreiben, unterstützt oder finanziert wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern einzelne PFG- Milizen von Regierungen unterstützt oder finanziert wurden, und um welche handelt es sich dabei? Zu Unterstützung und Finanzierung von einzelnen PFG-Milizen durch Regierungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Förderstätten bzw. sonstigen wichtigen Infrastrukturen deutscher Unternehmen zur Verarbeitung von Öl und Gas sind der Bundesregierung bekannt, und von wem werden diese gesichert? Der Bundesregierung sind Explorations- und Förderstätten sowie Infrastruktur in Libyen der DEA Deutsche Erdöl AG (Sirte Becken und Cyrenaika Hochebene) und der Wintershall GmbH (östliches Sirte-Becken) bekannt. Die Sicherung der Anlagen obliegt den Unternehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9262 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche der deutschen Unternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung noch über eigenes Personal zum Betrieb oder zur Bewachung der Anlagen in Libyen, und inwiefern werden diese Aufgaben mittlerweile von libyschen Subunternehmern übernommen? Wintershall ist nach eigenen Angaben vor Ort mit libyschen Mitarbeitern vertreten ; die DEA hat in ihren Anlagen kein eigenes Personal mehr. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Welche Verträge mit den verschiedenen libyschen Regierungen sind der Bundesregierung zur Übernahme von Sicherheitsaufgaben für westliche Ölanlagen bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Verträge privatwirtschaftlicher deutscher Unternehmen mit libyschen Regierungsstellen zur Sicherung von Ölanlagen vor. 12. Auf welche Weise hat sich die neue Einheitsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Frage geäußert, welche Aufgaben oder Maßnahmen zur Sicherung westlicher Ölanlagen von dieser übernommen werden sollen? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Informationen über Aussagen der Einheitsregierung zur Sicherung westlicher Ölanlagen vor. 13. Auf welche Polizei-, Grenzpolizei-, Zoll- und Marine-Einheiten stützt sich der Präsidialrat unter Leitung des Präsidenten Fayez al-Sarraj nach Kenntnis der Bundesregierung in Tripolis und Umgebung? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist der Einfluss des Präsidialrates nach wie vor auf das Stadtgebiet der Hauptstadt einschließlich des Hafens beschränkt. In diesen Bereichen bleibt er auf die Unterstützung durch loyale oder neutrale Milizen angewiesen, die auch Polizeiaufgaben wahrnehmen. Der Präsidialrat übt eine begrenzte Kontrolle über Zolleinheiten am Hafen sowie am Flughafen Mitiga aus; in der Marine stützt er sich nur auf die in Tripolis stationierten Einheiten . 14. Welche Häfen werden von der Einheitsregierung bzw. dem Präsidialrat kontrolliert ? Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge hat die Einheitsregierung beziehungsweise der Präsidialrat derzeit nur Kontrolle über den Hafen von Tripolis. 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die sich im Stadtgebiet von Tripolis loyal oder neutral verhaltenden Milizen Deterrence Force, Nawasi Brigade, Janzour Knights und Tripoli Revolutionaries Brigade im Rahmen der EU-Mission EUBAM Libyen ausgebildet oder unterstützt wurden? Von einer Ausbildungsunterstützung für die genannten Milizen durch EUBAM Libyen ist der Bundesregierung nichts bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9262 16. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Kenntnisse, aus welchen Milizen oder Verbänden sich die neue „Präsidentengarde“ zusammensetzt , und inwiefern werden diese von Verteidigungsministerien der EU- Mitgliedstaaten unterstützt (Libya Herald vom 9. Mai 2016)? Der Präsidialrat hat mit Entscheidung Nr. 2 vom 9. Mai 2016 die Einrichtung einer Präsidialgarde beschlossen, die Armee- und Polizeiverbände umfassen soll. Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die konkrete Aufstellung von Verbänden dieser Präsidialgarde aber weiterhin aus. 17. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Prüfungen (oder Planungen) bekannt, auf welche Weise die EU-Mission EUBAM Libyen die libysche Einheitsregierung zukünftig in den Bereichen Polizei, Terrorismusbekämpfung , Strafjustiz, Grenz- und Migrationsmanagement unterstützen könnte? Die EU hat am 15. Februar 2016 die Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile Planungskapazität erweitert, zudem wurde das Mandat der Mission um sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert. EUBAM Libyen unterstützt die Planung einer möglichen künftigen zivilen Mission zum Fähigkeitsaufbau und der Reform des Sicherheitssektors in den Bereichen Polizei, Terrorismusbekämpfung, Strafjustiz, Grenz- und Migrations-management, wobei sich EUBAM Libyen eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen abstimmt. 18. Was kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand von Planungen für Maßnahmen mitteilen, libysche Militärs bzw. Teile der zur Marine gehörenden Küstenwache in Libyen zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/7724, Reuters vom 25. Mai 2016, Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)? a) Inwiefern wurde der „gegenwärtige Stand der Planungen für eine mögliche Ausbildung der libyschen Küstenwache“ mit Ausbildungsmaßnahmen auf einem Schiff der EU-Operation EUNAVFOR MED oder an Land in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat der Europäischen Union inzwischen konkretisiert? b) Wer soll diese Maßnahmen durchführen, und welche Verbände werden davon adressiert? c) Inwiefern wurden auch die Planungen für eine „begleitende Unterstützung der libyschen Küstenwache“ konkretisiert, und welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Die Fragen 18 bis 18c werden zusammen beantwortet. Am 20. Juni 2016 hat der EU-Außenministerrat beschlossen, die EU-Operation EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zu verlängern und zu erweitern. Die Erweiterung betrifft auch die Ausbildung und den Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine. Nach Prüfung des Bedarfs sowie der Entscheidung in den Brüsseler Gremien ist zunächst vorgesehen, 100 Angehörige der libyschen Küstenwache in bis zu 14-wöchigen Kursen auf einem Schiff der Operation auf Hoher See auszubilden. Details zu möglichen zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen für die libysche Küstenwache liegen der Bundesregierungen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9262 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Bis zu welcher Entfernung ist die Küstenwache auch in landeinwärts gelegenem Grenzgebiet für Sicherheitsaufgaben zuständig? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist die libysche Küstenwache nur mit Sicherheitsaufgaben in libyschen Gewässern betraut. 19. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, hinsichtlich welcher Unterstützungsformen die libysche Einheitsregierung bereits über „konkrete Anträge“ zur Beratung und Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration nachdenkt bzw. berät oder diese geäußert hat (Bundestagsdrucksache 18/8593, Schriftliche Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 18/8766)? Der Präsidialrat hat mehrfach öffentlich und in bilateralen Gesprächen angekündigt , Expertenkommissionen einzurichten, die mögliche Unterstützungsbitten formulieren und abstimmen sollen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bisher kein Antrag der libyschen Seite/Einheitsregierung in den genannten Bereichen vorgelegt worden. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern finanzielle Unterstützungsmaßnahmen oder Vorhaben zum Kapazitätsaufbau aus Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen auch Mittel für libysche Haft- und Verwahranstalten für Flüchtlinge umfassen? Planungen im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern finanzielle Unterstützungsmaßnahmen oder Vorhaben zum Kapazitätsaufbau aus Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen auch Maßnahmen zur Unterstützung der Polizei, der Grenzpolizei, des Zolls, der maritimen Zolleinheit oder der Hafenbehörde umfassen? Der Vorsitzende des Präsidialrates, Fayez Al Sarraj, hat in seinem Schreiben an die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21.Mai 2016 seine grundsätzliche Zustimmung zu Ausbildungsvorhaben für die libyschen Sicherheitskräfte gegeben. Der EU-Außenministerrat hat am 20. Juni 2016 beschlossen , das Mandat der Operation EUNAVFOR MED Operation SOPHIA um eine Ausbildungskomponente für die libysche Küstenwache zu erweitern. In einem ersten Schritt wird es um Erkundungen und Abstimmungen mit der libyschen Seite gehen. Konkrete Vorhaben mit anderen libyschen Sicherheitskräften sind der Bundesregierung nicht bekannt. 20. Was ist der Bundesregierung über einen von den verschiedenen Regierungen Libyens geplanten technischen und organisatorischen Ausbau von Grenzüberwachungs - oder -kontrollsystemen an den See- und Landgrenzen bekannt ? Über einschlägige Planungen der libyschen Einheitsregierung oder konkurrierender libyscher Regierungen ist der Bundesregierung nichts bekannt. a) Welche Regierungen welcher Länder haben hierzu Unterstützung signalisiert ? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9262 b) Welche Anlagen welcher Hersteller könnten dazu beschafft werden? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine Erkenntnisse. 21. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Vereinbarungen libyscher Regierungen mit Tunesien, Algerien oder Ägypten zur gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung? Dazu verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse. a) Inwiefern hat die ägyptische Regierung mittlerweile auf deutsche Angebote reagiert, bei der „Sicherung ihrer Grenzen nach Libyen“ zu helfen (Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Reaktionen von ägyptischer Seite vor. b) Inwiefern könnte die in Aussicht gestellte Zusammenarbeit auf ägyptischer Seite Aufgabenbereiche von Teilstreitkräften des Militärs, der Küstenwache , des Inlandsgeheimdienstes NSS oder der Polizei betreffen? Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung nicht. 22. Was ist der Bundesregierung über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt? Der FRONTEX-Verwaltungsrat hat dem Exekutivdirektor der Agentur das Mandat erteilt, Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten zu führen. Der Abschluss eines Arbeitsabkommens zwischen FRONTEX und dem marokkanischen Innenministerium soll noch in diesem Jahr erfolgen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 23. Was ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise FRONTEX an der Unterstützung oder dem Kapazitätsaufbau von Sicherheitsbehörden (auch durch Beteiligung an „Erkundungsmissionen“; Bundestagsdrucksache 18/626) in Libyen beteiligt ist? In der Sitzung der Brüsseler Gremien am 5. Juli 2016 wurde vom Befehlshaber der Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, Konteradmiral Enrico Credendino, dargestellt, dass zur Erstellung des Ausbildungsprogramms und der Musterungskriterien für die Auszubildenden eine enge Abstimmung zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und FRONTEX, EUROPOL, EUBAM und UNSMIL erfolge. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen . Darüber hinausgehende Erkenntnisse zur Beteiligung von FRONTEX an der Unterstützung oder dem Kapazitätsaufbau von Sicherheitsbehörden in Libyen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9262 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche Kosten entstehen durch die deutsche Schenkung von 60 Grenzüberwachungssystemen an das tunesische Verteidigungsministerium, die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ vereinbart wurde und die vom Unternehmen Airbus Defence and Space S. A. S. für die Installation an der Grenze zu Libyen geliefert werden (Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)? Deutschland unterstützt Tunesien im Rahmen der erbetenen Beteiligung beim Aufbau einer elektronischen Grenzüberwachung an der tunesisch-libyschen Grenze. Dazu wurde vereinbart, in einem ersten Schritt fünf mobile Systeme bestehend aus einem Radar und einer weitreichenden Kamera für den Einsatz an der Grenze zu beschaffen. Das Projektbudget umfasst sieben Mio. Euro aus nationalen Ertüchtigungsmitteln. a) Wann, wo genau, und von wem werden die Anlagen installiert? Die mobilen Systeme werden nach Fertigstellung an die tunesischen Streitkräfte übergeben. Mobile Systeme bedürfen keiner Installation. b) Inwieweit wurde eine von den tunesischen Streitkräften schriftlich erbetene „Unterstützung bei der Ausbildungsevaluierung im Bereich erweiterter Grundbefähigung“ mittlerweile geprüft, und wie ggf. umgesetzt? Im Rahmen der bilateralen Kooperation des Bundesministeriums der Verteidigung mit Tunesien ist beabsichtigt, die Maßnahme zur Evaluierung der tunesischen Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte 2016 durchzuführen. 25. Welche weiteren Schenkungen oder sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der Grenzsicherung zu Libyen, Algerien oder auf dem Mittelmeer sind von Deutschland und anderen EU- bzw. NATO-Mitgliedstaaten gegenüber Tunesien geplant? Deutschland hat Tunesien Unterstützung bei der Installation einer ortsfesten elektronischen Grenzüberwachungsanlage an seiner Grenze zu Libyen zugesagt. Die Projektierung und weitere Ausplanung für das Jahr 2017 ist noch nicht umgesetzt . Die Bundespolizei unterstützt tunesische Sicherheitskräfte seit 2012 im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Nach den terroristischen Anschlägen im Frühjahr und Sommer 2015 in Tunesien hat die Bundespolizei ein Projektbüro in Tunis eingerichtet und ihr Engagement zur Unterstützung der tunesischen Sicherheitskräfte an der algerischen Grenze intensiviert. Die Unterstützung umfasst Maßnahmen in den Bereichen Grenzüberwachung, Dokumenten - und Urkundensicherheit, maritime Sicherheit sowie Aus- und Fortbildung . Darüber hinaus soll die Mobilität tunesischer Sicherheitskräfte zur libyschen Grenze durch die Beschaffung von Mannschaftswagen und mittels HESCO-Schutzsystemen für die Posten der Nationalgarde gestärkt werden. Die Bundesregierung kann zu Planungen anderer EU- und NATO-Mitgliedstaaten keine Aussagen machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9262 26. Für welche Beschaffungen haben welche Behörden der Bundesregierung den Bereich „Border Security“ im Airbus-Konzern in den letzten zwei Jahren (auch für Schenkungen an andere Streitkräfte oder Grenzpolizeibehörden) mandatiert, und wem wurde die Technik geliefert (FAZ vom 17. Februar 2016)? Der Airbus-Konzern wurde nicht mandatiert. Im Rahmen eines Ertüchtigungsprojektes wurde das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr im Jahr 2016 beauftragt, eine Mandats- und Schenkungsvereinbarung mit dem tunesischen Verteidigungsministerium zu schließen, in diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333