Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9265 18. Wahlperiode 25.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9004 – NATO-Raketenabwehrschirm und NATO-Nuklearstrategie im Umfeld des Warschauer Gipfels V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Agenda des NATO-Gipfeltreffens in Warschau sieht nach Einschätzung maßgeblicher Beobachter Beschlüsse sowohl betreffend die südliche als auch die östliche Nachbarschaft des Bündnisgebietes vor. Im Vordergrund der Maßnahmen an der „Ostflanke“ des Militärbündnisses steht die unkonditioniert langfristige Weiterführung der Maßnahmen im Rahmen des Readiness Action Plan, der eine weitere Verstärkung der NATO-Truppenpräsenz an der russischen Grenze vorsieht. Auch Maßnahmen zur Etablierung einer erstmaligen ständigen Flottenpräsenz („NATO-Schwarzmeerflotte“) und eine Intensivierung von militärischen Übungen und Manövern soll beschlossen werden. Im Rahmen der Ministertreffen im Vorfeld des Gipfels in Warschau wurde überdies zentral auf die nach Angaben der NATO-Minister nötige „Verstärkung des Abschreckungs - und Verteidigungsdispositivs“ der NATO fokussiert. Inmitten dieser Maßnahmen soll mit der politischen Erklärung des Gipfels über die Anfangs -Operationsbefähigung auch der Aufbau des NATO-Raketenabwehrschirms (BMD) in Osteuropa weiter vorangetrieben werden. Mit der Zertifizierung der Operationsfähigkeit der Raketenbasis im rumänischen Deveselu (20. Mai 2016) wurde jetzt die Phase 2 des sogenannten European Phased Adaptive Approach abgeschlossen, die Phase 3 soll im Jahr 2018 mit der Stationierung weiterer Abfangraketen (Interzeptoren) im polnischen Redzikowo, knapp 300 km von der russischen Grenze entfernt, erreicht werden. Eine Mischung aus see- und landgestützten Fähigkeiten des Raketenabwehrsystems Aegis, das ursprünglich nur für den Einsatz auf See gebaut wurde, soll bis zum Jahr 2021 „einen Schutz vor Bedrohungen, die außerhalb des euro-atlantischen Raums erwachsen “ (www.nato.int/cps/en/natolive/topics_49635.htm) gewähren. Die Bundesregierung schließt sich dieser Zweckerklärung der NATO seit den Erklärungen von Lissabon aus dem Jahr 2010 demonstrativ an und erklärt, auch mit eigenen Beiträgen an dem Projekt teilzunehmen. So ist es geplant, das Operationszentrum für den Raketenabwehrschirm in Ramstein einzurichten. Die USA beteuern immer wieder, dass sich das Projekt nicht gegen Russland und dessen Nuklearwaffenkapazitäten richte, verweigern aber gleichzeitig jeg- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9265 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode liche völkerrechtlich bindende vertragliche Festlegung zum Raketenabwehrschirm mit der Russischen Föderation. Im Kontext der Diskussion um die sogenannte Rückversicherung der NATO-Staaten für die Regierungen Polens und des Baltikums erhält die Diskussion über eine langfristig gedachte nukleare „Abschreckung“ gegenüber Russland wieder neue Fahrt. Die Nachrichtenagentur „Reuters“ resümierte am 12. Mai 2016 eine „Vagheit im Bezug auf die mögliche Ausrichtbarkeit des Raketenabwehrschirms gegen Russland“ in einer Reihe von Kommentaren von führenden NATO-Repräsentanten (US-Botschafter bei der NATO, Douglas Lute (Ü): „Wir stationieren […] um jedweder Gefahr zu begegnen“, www.reuters.com/article/us-nato-shield-idUSKCN0Y30JX; Polens Präsident Andrzej Duda: „[Die NATO benötigt den Raketenschirm] um unsere Truppen rechtzeitig in Stellung zu bringen. Das Raketenarsenal der Russen ist so groß, dass dies anders nicht möglich sein wird“, http:// sputniknews.com/europe/20160330/1037220991/poland-nato-missile-defenserussia .html). Auch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat immer wieder betont, dass das NATO-Raketenabwehrschild die russische Zweitschlagskapazität nicht gefährdet, weil die in Rumänien und Polen stationierten bzw. zu stationierenden Raketen-Interzeptoren (SM3) nicht die dafür nötige Geschwindigkeit von über 5 km/s erreichen könnten – zu diesen Vermutungen, wie auch zu russischen Befürchtungen, es könne dort eine klandestine Stationierung von Cruise-Missile-Systemen erfolgen, gibt es keine Klarheit. Nach Auffassung der Fragesteller wird dieses Projekt zu einer massiven weiteren Destabilisierung der sicherheitspolitischen Situation in Osteuropa führen, sowohl was ein erhöhtes militärisches Eskalationsrisiko betrifft als auch die möglichen Folgen einer Unterminierung des Washingtoner Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) und damit auch anderer Eckpfeiler der Rüstungskontrolle zwischen der Russischen Föderation und der NATO. Die Bundesregierung hat sich durch ihre freiwillige Entscheidung zur Teilnahme an der Entwicklung und Implementierung des Systems auch zur politischen Unterstützerin dieses Projekts gemacht. Das bürdet ihr nicht nur ein Höchstmaß an politischer Mitverantwortung für die Folgen der Stationierung dieses Systems in Europa auf. Sie ist nach Auffassung der Fragesteller auch in der Pflicht, Öffentlichkeit und Steuerzahler über die finanziellen Kosten des Projektes, die Funktionsfähigkeit seiner Technik im Ernstfall und die politischen und militärischen Konsequenzen seiner Implementation genau zu informieren. 1. Welche Rolle sollen Nuklearwaffen nach den Informationen der Bundesregierung innerhalb der geplanten ‚Verstärkung des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs ‘ der NATO einnehmen, und hat nach Auffassung der Bundesregierung der NATO-Raketenabwehrschirm hierin eine Funktion? Die NATO-Nuklearpolitik unterliegt den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses, an die auch die Bundesregierung, wie alle Bundesregierungen zuvor, gebunden ist. Die Informationspolitik der Bundesregierung in Bezug auf die NATO-Nuklearstrategie und dessen Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses. 2. Auf welchen Betrag belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen Schätzungen der NATO zu den Gesamtkosten des Projekts NATO-Raketenabwehrschirm? Für die Implementierung des NATO Ballistic Missile Defence (BMD)-Programms hat die NATO nach derzeitigem Stand Gesamtkosten in Höhe von 1 031,2 Mio. Euro anerkannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9265 3. Welche Beiträge leistet Deutschland derzeit zum Raketenabwehrschirm der NATO, und welche Beiträge hat es bereits geleistet? Welche Beiträge sollen bis wann finalisiert sein (bitte nach Teilprojekten, Jahren und Kosten auflisten)? Als einer von 28 NATO-Mitgliedstaaten beteiligt sich Deutschland an der Finanzierung des gesamten „NATO Security Investment Programme“ (NSIP) im Rahmen der jährlich durch den NATO-Rat festgelegten Budgetobergrenze (2016: 690 Mio. Euro) mit einem Kostenanteil von derzeit ca. 14,6 Prozent. Die maßnahmenbezogene Verwendung der Mittel wird ausschließlich von den dafür zuständigen NATO-Gremien festgelegt. Die Ausschöpfung der NSIP-Budgetobergrenze ist unabhängig von einzelnen Projekten, sodass eine zweckgebundene Finanzierung durch Deutschland nicht erfolgen kann. 4. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass das Kontroll- und Führungszentrum des Raketenabwehrsystems in Ramstein tatsächlich so weit entwickelt ist, dass die Verantwortungsübergabe von den USA an die NATO sichergestellt ist? Wann wird die Verantwortungsübergabe stattfinden? Das „Ballistic Missile Defence Operations Centre“ (BMDOC) ist die Operationszentrale (Kontroll- und Führungszentrum) des Kommandeurs des Allied Air Commands in Ramstein und ist insofern bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein NATO-Gefechtsstand, der personell und infrastrukturell einsatzbereit ist. Eine Verantwortungsübergabe von den USA an die NATO gibt es im Zusammenhang mit dem BMDOC nicht. Wer hat danach im Ernstfall die Entscheidungsbefugnis über den Abschuss eines sich nähernden Systems (d. h. einer Rakete)? Die Entscheidungsbefugnis für den Abschuss eines als feindlich identifizierten Systems (Rakete) wird lage- und bedrohungsgerecht im Einklang mit den in der Allianz im Konsens beschlossenen gültigen NATO-Verteidigungsplänen und Einsatzregeln (Rules of Engagement) wahrgenommen. 5. Mit wie viel Personal ist Deutschland am Competence Centre for Surface Based Air and Missile Defense in Ramstein beteiligt, und inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland personell am Kontroll- und Führungszentrum für das Raketenabwehrsystem auf dem US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein beteiligt? Der deutsche Anteil des „Competence Centre for Surface Based Air and Missile Defense“ in Ramstein umfasst gemäß Stellenplan 12 Dienstposten. Deutschland beteiligt sich im Kontroll- und Führungszentrum für das Raketenabwehrsystem auf dem US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein (hier: das BMDOC im NATO Allied Air Command [AIRCOM] in Ramstein) mit fünf Dienstposten. 6. Wie weit sind die Untersuchungen der Marine gediehen, um die drei deutschen F-124-Fregatten mit Sensorfähigkeiten für die Identifizierung von ballistischen Raketen in größeren Höhen auszustatten? Im Rahmen des Projektes Obsoleszenzbeseitigung des Weitbereichsradars und Fähigkeitserweiterung F 124 in der Luftverteidigung wurden drei technische Lösungsvorschläge durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9265 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nutzung der Bundeswehr ausgearbeitet. Diese werden aktuell durch das Bundesministerium der Verteidigung einer gesamtplanerischen Bewertung unterzogen. Welche weiteren Fähigkeiten sollen die betreffenden Sensoren haben, etwa in Bezug auf nicht-ballistische Raketen? Werden diese Sensoren auch mit anderen Raketenabwehrsystemen in Verbindung stehen? Aussagen zu den weiteren Fähigkeiten, etwa in Bezug auf nicht-ballistische Raketen , und zu Verbindungsmöglichkeiten dieser Sensoren zu anderen Raketenabwehrsystemen , können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Diese Fragen können erst beantwortet werden, wenn die Entscheidung für ein konkretes System gefallen ist. 7. Welche militärischen Fähigkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits auf niederländischen und dänischen Fregatten montierten Sensoren ? Da es sich um Systeme und Systemkomponenten anderer NATO-Alliierter handelt , werden durch die Bundesregierung hierzu keine Aussagen getroffen. Inwieweit sind sie mit den Sensoren vergleichbar, die auf den F 124 stationiert werden sollen? Wurden sie bereits im Sinne der Raketenabwehrfähigkeit erprobt? Wenn ja, wann und wie wurden sie erprobt, und was sind die Resultate dieser Erprobung? Da noch keine Festlegung auf ein System erfolgt ist, können diese Fragen derzeit nicht beantwortet werden. 8. Gibt es Überlegungen, Schiffe der Bundesmarine auch mit Interzeptoren auszustatten ? Wenn ja, welche Typen an Interzeptoren, und welche Abschussplattformen werden ggf. für eine solche Ausstattung in Betracht gezogen? Es gibt derzeit keine Planungen, deutsche Schiffe mit Interzeptoren auszurüsten. 9. Wurden bezüglich solcher Interzeptoren Tests mit bundesdeutscher Beteiligung durchgeführt, bzw. sind solche Tests in der Zukunft geplant? Die Deutsche Marine hat sich im Rahmen der multinationalen Übung „At Sea Demonstration 2015“ mit Personal (vier Stabsoffiziere) im multinational besetzten Stab beteiligt. Die nächste Übung „At Sea Demonstration“ ist nach aktueller Planung im Jahr 2020 vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9265 10. Wie viele Abschuss-Tests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem System Aegis (sea-based), das die Interzeptor-Fähigkeit der derzeitig stationierten vier seegestützten US-Interzeptor-Einheiten ausmacht, durchgeführt ? Wie viele der Tests wurden mit dem erfolgreichen Abfang einer Rakete beendet ? Sensoren und Effektoren der NATO-Raketenabwehr werden von den NATO- Mitgliedstaaten freiwillig bereitgestellt. Die Bundesregierung trifft grundsätzlich keine Aussagen zu Waffensystemen anderer Verbündeter. 11. Unter welchen Bedingungen auf welche Varianten des Einsatzes hin wurde das System Aegis (sea-based) getestet? Wie viele der Tests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Raketen durchgeführt, deren Flugbahn und -zeit unbekannt waren? Wie viele Tests wurden mit Raketen durchgeführt, die nicht mit einem extra Zielleitsender oder anderen Hilfsmitteln für den Interzeptor ausgestattet waren ? Wie viele Tests fanden nachts statt? Bei wie vielen Tests wurde die Fähigkeit des Systems, auf Gegenmaßnahmen des Gegners zu reagieren, mit getestet (z. B. Simulation mehrerer oder von Attrappensprengköpfen)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wie oft war nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, das System Aegis Ashore zu testen, und wie viele Tests wurden tatsächlich durchgeführt, bevor die US-Raketenbehörde MDA die „operational effectiveness“ zertifizierte? Wie viele der Tests waren erfolgreich im Sinne des gelungenen Abfangs einer Rakete? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Wurden die Bedingungen und Parameter der Tests für Aegis Ashore im Laufe der Testperiode nach Kenntnis der Bundesregierung verändert? Wenn ja, in welcher Weise? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 14. In welcher Weise unterscheiden sich die Systeme Aegis (sea-based) und Aegis Ashore nach den Informationen der Bundesregierung? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 47) sowie auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 15. Können die getesteten SM3-Interzeptoren nach Kenntnis der Bundesregierung Mehrfach-Sprengköpfe neutralisieren? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9265 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Sind die Radarsensoren bzw. andere elektronische Aufklärungsmechanismen des Projekts NATO-BMD nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, auch tieffliegende Raketen (Cruise-Missiles) zu identifizieren? Sensoren und Effektoren im NATO-BMD-Programm werden als freiwilliger Beitrag der NATO-Mitgliedstaaten dem Programm beigestellt. Insofern kann die Bundesregierung keine Aussage zur Leistungsfähigkeit von Sensoren treffen, die von anderen Nationen beigestellt werden. Deutschland leistet dazu mit dem Waffensystem PATRIOT einen Beitrag. Das Waffensystem PATRIOT ist ein Flugabwehrraketensystem der sogenannten „Unteren Abfangschicht“, das zur Abwehr von Bedrohungen aus der Luft in die Bundeswehr eingeführt wurde. Grundsätzlich kann das Waffensystem tieffliegende Marschflugkörper erfassen und identifizieren. 17. Mit welcher Erfolgswahrscheinlichkeit für den Abfang bzw. die Neutralisierung einer ballistischen Rakete im von ihr angenommenen Fall eines Angriffs durch einen sogenannten Rogue State rechnet die Bundesregierung nach der Fertigstellung des Schirms? Die Erfolgswahrscheinlichkeit für einen Abfangvorgang hängt von einer Vielzahl von Parametern ab, z. B. der Reichweite des Bedrohungssystems, Flugbahn und Flugverhalten des Bedrohungssystems, Anflugrichtung im Verhältnis zur Ausrichtung der Abwehrsysteme, Position der Einzelkomponenten (insbesondere seegestützte Einheiten), Status des Gesamtsystemverbundes der Abwehrsysteme einschließlich zugehöriger Sensorsysteme. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 18. Welche Bedrohungsanalyse liegt dem Projekt momentan zugrunde? a) Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch das Atomabkommen mit dem Iran vom Vorjahr eine Veränderung in dieser Bedrohungsanalyse ergeben? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 37) wird verwiesen. b) Folgt die Bundesregierung der Einschätzung, dass obgleich konventionell bestückte ballistische Raketen eine potentielle Gefahr für europäische Ziele darstellen, diese Gefahr nicht existentieller Natur ist? Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Verantwortung stets um den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung vor bestehenden und potenziellen Bedrohungen . c) Vor dem Hintergrund einer faktischen Einfrierung des iranischen Atomprogramms , und der ungleich geringeren Bedrohung durch konventionell bestückte ballistische Raketen, welche anderen kernwaffenanstrebenden Staaten mit der Fähigkeit zur Produktion von Mittelstreckenraketen bedrohen Europa nach Erkenntnissen der Bundesregierung heute? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antworten zu den Fragen 35 bis 39) wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9265 19. Welcher Lesart schließt sich die Bundesregierung angesichts der offiziellen Lesart der NATO, dieses System sei nicht gegen Russland gerichtet, und anderslautender Meldungen von Regierungsvertretern der USA und Polens an? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 35) wird verwiesen. 20. Aus welchen konkreten Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 die technische Zusammenarbeit zwischen NATO und Russland auf dem Gebiet des Raketenabwehrschilds beendet? Wie wurde gegenüber der russischen Seite, insbesondere in der Frage der Transparenz und Offenlegung von Parametern der projektierten Waffen und Infrastruktur, agiert? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 35) wird verwiesen. 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der russischen Befürchtung, dass US-amerikanische Interzeptoren bereits jetzt eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/s erreichen können (www.reuters.com/article/us-nato-shield-i dUSKCN0Y217M)? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Umstand, dass bereits jetzt in den USA US-Senatoren aktiv für ein weiteres Upgrade (und damit die weitere Beschleunigung) der letzten Variante der SM3 eintreten, wie deutsche Abrüstungsexperten berichten (www.pro-physik.de/details/phiuznews/ 8172551/Sinn_und_Unsinn_der_strategischen_Raketenabwehr.html)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 22. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem russischen Statement, das System MK41 VSL, das die zentrale Startplattform in beiden Landbasen (Deveselu, Rumänien und Redzikowo, Polen) ist/sein wird, sei auch für den Abschuss von Mittelstreckenraketen, insbesondere Cruise-Missiles (wie z. B. vom Typ Tomahawk) befähigt (Vize-Außenminister Alexander Grushkow vom 15. April 2016), was auch durch Angaben des Herstellers selbst bestätigt wird (www.lockheedmartin.com/us/100years/stories/ aegis.html)? Schließt die Bundesregierung die Möglichkeit aus, dass die Systeme in Redzikowo und Deveselu die Fähigkeit zum Start von Cruise-Missiles haben bzw. diese Fähigkeit erlangen können? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 47) wird verwiesen. 23. Wie beurteilt die Bundesregierung selbst daraus folgernd die Kompatibilität des Systems MK41 VSL (und möglicher Weiterentwicklungen) mit den Bestimmungen des INF-Vertrags? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Mittelstreckensysteme, insbesondere Cruise-Missiles, neben Interzeptoren in den Basen in Deveselu und Redzikowo disloziert werden? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9265 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wäre nach Auffassung der Bundesregierung die Dislozierung von bodengestützten Cruise-Missile-Mittelstreckenraketen an der Westgrenze Russlands ein Bruch des INF-Vertrages? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 26. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass russische Inspekteure in Deveselu und in Redzikowo im Rahmen vertrauensbildender Maßnahmen die Abschusssysteme und die bevorrateten Waffensysteme untersuchen können , um sich von deren Ausrichtung und ihrer Bewaffnung gemäß dem INF- Vertrag ein Bild zu machen? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 50) wird verwiesen. 27. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass die USA, trotz anders lautender mündlicher Statements, fortgesetzt ablehnen, Russland völkerrechtlich bindende Zusagen zu geben, die Systeme des ballistischen Raketenschilds nicht gegen Russland und russische ballistische Systeme zu richten? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 50) wird verwiesen. 28. Hält die Bundesregierung den Aufbau eines NATO-Raketenschilds in der jetzt geplanten Form für einen Schritt zu mehr strategischer Stabilität oder mehr strategischer Instabilität in Europa? Auf die Bundestagsdrucksache 18/8904 (Antwort zu Frage 35) wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333