Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9273 18. Wahlperiode 25.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9136 – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind eine besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppe im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU). Sie fliehen aus unterschiedlichsten Verfolgungsgründen nach Deutschland. Die Schutzquoten in Asylverfahren unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach den vorliegenden Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besteht aber weiterhin eine große Diskrepanz zwischen der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Asylverfahren und der Zahl der Inobhutnahmen durch die zuständigen Jugendämter . Nach Auskunft des BAMF ist dies u. a. auf die verzögerte Asylantragsmöglichkeit Ende des Jahres 2015 zurückzuführen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im besonderen Maße von der langsamen Bearbeitung der Asylgesuche beim BAMF betroffen, da – die meisten sind bei Einreise offenkundig im Alter von 16 und 17 Jahren – bei Erreichen der Volljährigkeit die in der Minderjährigkeit begründeten Fluchtursachen weniger Beachtung bei der Prüfung der Asylgesuche finden. Bislang sind genaue statistische Angaben zu dieser Situation nicht durch die Bundesregierung veröffentlicht worden. Weiter sind bislang von Seiten der Bundesregierung keine quantitativen Daten bekannt gemacht worden, welche Fluchtgründe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren vortragen und aus welchen Gründen sie in Deutschland einen Schutzstatus erhalten. 1. a) Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2015 in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei diese nur Erstanträge enthält, da bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens nur Erstanträge gesondert erfasst werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2015 Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger (nur Erstanträge) Insgesamt 14.439 darunter: Afghanistan 4.744 Syrien 3.985 Eritrea 1.349 Irak 1.340 Somalia 793 Ungeklärt 279 Albanien 223 Pakistan 205 Gambia 179 Äthiopien 133 Kosovo 121 Guinea 117 Iran 77 Ägypten 64 Senegal 53 Nigeria 51 sonstige asiatische Staatsangehörige 49 Staatenlos 47 Marokko 45 Bangladesch 41 b) Wie viele unbegleitete Minderjährige konnten erst im Jahr 2016 ihren Asylerstantrag stellen und wurden nachregistriert (vergleiche hierzu den Hinweis zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8450)? Ist die Bundesregierung überzeugt davon, dass alle UMF, die im Jahr 2015 eingereist sind mittlerweile einen Asylerstantrag stellen konnten? Falls nein, wie viele nachregistrierte Asylerstanträge von unbegleiteten Minderjährigen, die im Jahr 2015 eingereist sind, erwartet die Bundesregierung noch, und bis wann ist die Nachregistrierung voraussichtlich abgeschlossen ? Die Stellung eines Asylantrages für unbegleitete Minderjährige kann durch das Jugendamt während der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a Absatz 3 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder nach der Inobhutnahme (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VIII) durch einen Vormund erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9273 Dessen Bestellung durch das Familiengericht ist vom Jugendamt nach § 42 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII unverzüglich zu veranlassen. Die Antragstellung durch o. g. Vertreter ist grundsätzlich schriftlich möglich (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 Asylgesetz – AsylG). Zum Stand 10. Juli 2016 wurden 7 819 schriftliche Asylerstanträge unbegleiteter Minder-jähriger für das Jahr 2015 nacherfasst. Nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind die in der Zentrale des BAMF im Jahr 2015 eingegangenen schriftlichen Anträge unbegleiteter Minderjähriger inzwischen alle erfasst. Sollten in Einzelfällen in Außenstellen des BAMF noch schriftliche Anträge unbegleiteter Minderjähriger zur Aktenanlage vorliegen, werden diese schnellstmöglich nacherfasst. 2. Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2016 – unabhängig von den in der Frage 2 erfassten Personen – einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Top 20 der Herkunftsländer auflisten)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: 01.01.2016 -30.06.2016 ASYLANTRÄGE unbegl. Minderjähriger (nur Erstanträge) Insgesamt 17.909 darunter: Afghanistan 7.509 Syrien 6.144 Irak 1.415 Eritrea 545 Somalia 465 Ungeklärt 395 Pakistan 239 Iran 238 Gambia 122 Guinea 97 Äthiopien 77 Albanien 64 Nigeria 55 Bangladesch 55 Marokko 49 Staatenlos 42 Ägypten 38 ohne Angabe 32 Mali 31 Libanon 29 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Asylverfahren von UMF sind gegenwärtig anhängig (bitte nach Außenstellen differenzieren und jeweils die 15 Hauptherkunftsländer benennen )? Die Angaben differenziert nach Außenstellen und Hauptherkunftsländern können der folgenden Tabelle entnommen werden: Anzahl anhängige Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen nach Außenstellen /Ankunftszentren und Hauptherkunftsländern Top 15 Herkunftsländer der anhängigen Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen A fg ha ni st an Sy rie n Ir ak Er itr ea So m al ia U ng ek lä rt Pa ki st an Ir an G ui ne a G am bi a Ä th io pi en A lb an ie n Ä gy pt en N ig er ia St aa te nl os Insgesamt 28.548 12.718 8.547 2.154 1.205 966 553 391 300 187 178 165 118 111 89 62 davon AS München 3.281 2.004 273 79 264 333 19 102 8 10 3 9 8 11 42 5 AS Gießen 1.887 1.038 298 36 174 122 32 45 28 7 2 62 5 3 AS Düsseldorf 1.876 750 518 248 79 32 32 12 38 41 18 3 8 6 5 1 AS Reutlingen 1.287 642 356 82 45 70 4 7 25 21 1 1 8 3 AS Bielefeld 1.217 454 368 244 5 24 7 37 15 2 9 1 AS Dortmund 1.161 287 506 145 45 5 34 14 61 10 3 6 1 AS Braunschweig 1.122 550 249 186 10 32 12 5 18 5 4 1 Entscheidungszentrum Süd 1.122 5 1.027 68 12 3 1 1 3 2 AS Karlsruhe 1.117 397 232 150 63 47 8 24 8 8 104 2 7 2 12 2 AS Schweinfurt 872 642 210 5 3 1 1 1 1 3 AS Hamburg 840 434 107 27 78 72 9 7 17 3 2 9 50 1 AS Berlin 831 227 186 46 4 17 281 10 2 7 4 10 4 2 AS Ingelheim/ Bingen 797 444 208 3 33 50 13 15 17 4 1 1 AS Neumünster- Boostedt 709 457 135 31 17 28 1 2 6 1 1 3 7 AZ Lebach 612 136 386 23 42 5 6 2 3 AS Oldenburg 573 217 171 139 3 6 6 1 4 4 4 1 1 AZ Chemnitz 545 324 117 14 4 12 2 22 11 1 1 2 AS Augsburg 535 316 77 7 62 15 1 37 7 2 AS Nostorf-Horst 532 159 312 6 6 7 10 1 2 1 8 11 AZ Leipzig 499 272 141 16 2 12 5 7 16 3 3 2 3 AS Zirndorf 469 3 215 148 2 1 4 16 1 65 1 1 6 AS Friedland 460 236 103 47 45 1 2 6 AZ Bremen 439 91 277 31 16 6 6 1 3 1 3 AS Jena/ Hermsdorf 433 158 191 35 14 10 3 3 2 1 1 2 AS Kiel 421 250 108 27 10 1 9 1 6 1 AS Eisenhüttenstadt 385 180 159 3 3 8 6 10 1 1 1 AS Bramsche 379 212 82 60 2 1 1 1 3 1 1 1 AS Trier 366 170 138 8 6 10 8 5 2 1 2 2 2 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9273 Anzahl anhängige Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen nach Außenstellen /Ankunftszentren und Hauptherkunftsländern Top 15 Herkunftsländer der anhängigen Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen A fg ha ni st an Sy rie n Ir ak Er itr ea So m al ia U ng ek lä rt Pa ki st an Ir an G ui ne a G am bi a Ä th io pi en A lb an ie n Ä gy pt en N ig er ia St aa te nl os AS Deggendorf 344 235 91 10 3 1 2 AZ Dresden 331 167 126 16 3 3 4 4 2 1 AS Regensburg 301 129 84 67 6 2 4 1 2 1 1 1 AS Halberstadt 273 153 87 3 6 5 1 2 3 1 AS Ellwangen 219 78 94 6 1 1 13 1 1 7 2 1 2 3 AS Essen 204 105 67 12 3 7 4 1 1 3 Entscheidungszentrum West 202 9 152 14 13 1 5 1 3 AS Bayreuth 197 59 46 25 50 1 2 9 1 1 1 1 AZ Suhl 190 171 11 7 1 AS Büdingen 181 99 38 5 11 8 5 2 4 8 Entscheidungszentrum Ost 179 135 7 6 10 1 3 3 9 AS Bad Berleburg 145 107 25 3 3 1 2 1 1 AS Diez 129 50 69 4 1 1 2 AS Burbach 123 63 32 5 10 1 3 3 1 1 Entscheidungszentrum Südwest 119 53 28 3 24 1 5 1 AS Osnabrück 95 18 43 24 2 2 1 2 1 AS Freiburg 94 25 57 8 1 1 1 AZ Gießen 64 15 27 1 15 1 1 1 1 1 1 AS Sigmaringen 63 32 21 3 1 2 2 1 AS Mühlhausen /Th. 49 22 16 3 1 4 1 1 1 AS Hermeskeil 39 12 25 1 AZ Neumünster- Haart 32 15 13 3 1 Unbekannt 28 3 25 716 Nürnberg 28 12 8 3 1 1 1 AZ Münster 24 4 16 4 AS Manching 17 3 2 4 AS Bamberg 17 3 2 4 4 233 Nürnberg 14 14 AZ Trier 12 6 6 AZ Hamburg 11 6 2 1 GA 4 Nürnberg 8 2 5 AZ Stern-Buchholz 6 2 4 Zustellzentrum Saarbrücken 6 6 AZ Heidelberg 6 1 2 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anzahl anhängige Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen nach Außenstellen /Ankunftszentren und Hauptherkunftsländern Top 15 Herkunftsländer der anhängigen Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen A fg ha ni st an Sy rie n Ir ak Er itr ea So m al ia U ng ek lä rt Pa ki st an Ir an G ui ne a G am bi a Ä th io pi en A lb an ie n Ä gy pt en N ig er ia St aa te nl os AS Neustadt 5 4 AS Kusel 5 5 AZ Bad Fallingbostel 4 1 1 2 AS Münster 4 1 2 AZ Halberstadt 4 1 2 231 Nürnberg 2 1 1 Außenstelle Würzburg 2 1 AZ Dortmund 2 2 AZ Mönchengladbach 2 1 1 AS Frankfurt/ Flughafen 1 1 4. Wie viele Asylgesuche wurden von UMF direkt an den deutschen Außengrenzen gestellt? Die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden haben im Zeitraum von Januar bis Mai 2016 insgesamt 1 431 unbegleitete minderjährige Drittstaatsangehörige an allen deutschen Grenzen festgestellt, die ein Asylgesuch stellen wollten. Wirksam kann ein Asylgesuch bzw. -antrag von Minderjährigen jedoch nur gestellt werden, wenn diese bereits rechtlich vertreten werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. Im Rahmen des Flughafenverfahrens wurden im genannten Zeitraum keine unbegleiteten Antragsteller unter 18 Jahren festgestellt. 5. In wie vielen Fällen wurden UMF nicht durch einen Vormund im Asylverfahren begleitet? In wie vielen Fällen konnte im Jahr 2016 eine Anhörung nicht durchgeführt werden, da ein Vormund nicht anwesend war? Die Durchführung eines Asylverfahrens für unbegleitete Minderjährige ist ohne Vormundbestellung nicht möglich (vgl. auch Antwort zu Frage 1b). Für unbegleitete Minderjährige kann ein Asylantrag zwar durch das Jugendamt oder einen Vormund gestellt werden, ein Vormund ist aber spätestens ab der Anhörung erforderlich und bleibt auch in das gesamte Verfahren einbezogen. Die Fallkonstellation, dass eine Anhörung nicht durchgeführt werden konnte, da ein Vormund nicht anwesend war, wird beim BAMF statistisch nicht gesondert erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9273 6. Wie ist die Schutzquote der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen im ersten Halbjahr 2016 (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben, Schutzquote nach Art des Schutzes differenzieren)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei etwaige weitere Quoten aus den Angaben ggf. eigenständig berechnet werden können: 01.01.-30.06.2016 Entscheidungen insgesamt Asylberechtigung Art 16a GG Flüchtlings - schutz § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz § 4 I AsylG Abschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutz absolut Gesamtschutz in Prozent Ablehnungen formelle Verfahrenserledigun - gen insgesamt 2.899 18 2.181 244 143 2.586 89,2 147 166 davon Syrien 1.586 12 1.367 178 11 1.568 98,9 - 18 Eritrea 358 5 321 10 1 337 94,1 - 21 Afghanistan 331 - 98 25 112 235 71,0 38 58 Irak 295 1 279 7 2 289 98,0 2 4 Ungeklärt 56 - 34 13 - 47 83,9 2 7 Albanien 52 - - - - - 0,0 32 20 Staatenlos 38 - 37 1 - 38 100,0 - - Somalia 36 - 14 4 5 23 63,9 7 6 sonst. asiat. Staatsangeh. 20 - 18 2 - 20 100,0 - - Marokko 17 - - - - - 0,0 13 4 Algerien 13 - - - - - 0,0 9 4 Ägypten 11 - - 1 2 3 27,3 7 1 Pakistan 9 - - - - - 0,0 8 1 Äthiopien 8 - 1 - 4 5 62,5 1 2 Kosovo 8 - - - 1 1 12,5 6 1 Sudan (ohne Südsudan) 7 - 5 2 - 7 100,0 - - Iran 7 - 4 - - 4 57,1 - 3 Tunesien 7 - - - - - 0,0% 4 3 Guinea 6 - 2 - 1 3 50,0% 3 - Mazedonien 6 - - - 1 1 16,7% 3 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Ablehnungsgrund differenzieren)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei Ablehnungsgründe statistisch nicht erfasst werden: 01.01.-30.06.2015 Ablehnungen insgesamt insgesamt 147 davon: Afghanistan 38 Albanien 32 Marokko 13 Algerien 9 Pakistan 8 Somalia 7 Ägypten 7 Kosovo 6 Tunesien 4 Mazedonien 3 Russische Föderation 3 Guinea 3 Irak 2 Bangladesch 2 Ungeklärt 2 sowie acht Staaten mit jeweils 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9273 8. Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei unbegleiteten Minderjährigen (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: 01.01.-30.06. 2015 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen von der Asylantragstellung bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt 7,4 darunter: Syrien 5,8 Eritrea 9,9 Afghanistan 10,6 Irak 6,5 Ungeklärt 6,3 Albanien 8,0 Staatenlos 5,5 Somalia 14,2 sonstige asiatische Staatsangehörige 6,9 Marokko 13,8 Algerien 11,7 Ägypten 9,3 Pakistan 7,7 Äthiopien 17,3 Kosovo 8,8 Iran 15,0 Tunesien 10,7 Sudan (ohne Südsudan) 6,7 Guinea 19,3 Mazedonien 13,1 9. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 bei unbegleiteten Minderjährigen ein Dublin-Verfahren zur Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedstaat eingeleitet worden, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Rücküberstellung gekommen (bitte nach Mitgliedstaat und Herkunftsland der unbegleiteten Minderjährigen aufschlüsseln)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei die Überstellungen von unbegleiteten Minderjährigen in einen anderen Mitgliedstaat in der Antwort zu Frage 11 dargestellt sind: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 01.01. - 30.06.2016 Stand: 10.07.2016 Mitgliedstaat Herkunftsland Stellung von Übernahmeersuchen an einen Mitgliedstaat nach der Dublin-Verordnung für unbegleitete Minderjährige Österreich Afghanistan 4 Syrien 1 Belgien Afghanistan 1 Irak 1 Bulgarien Afghanistan 3 Irak 1 Pakistan 1 Syrien 2 Schweiz Afghanistan 1 Gambia 2 Guinea 2 Liberia 1 Marokko 1 Somalia 3 Dänemark Afghanistan 1 Kolumbien 1 Finnland Irak 1 Kroatien Afghanistan 1 Pakistan 1 Ungarn Afghanistan 23 Irak 1 Pakistan 4 Syrien 4 Italien Afghanistan 1 Gambia 4 Guinea-Bissau 2 Nigeria 1 Senegal 1 Somalia 4 Malta Eritrea 1 Niederlande Afghanistan 1 Norwegen Afghanistan 1 Irak 1 Schweden Afghanistan 2 Eritrea 1 Irak 1 Syrien 2 Vereinigtes Königreich Syrien 1 Gesamt * 85 * Hinweis: Darunter sind 4 Personen, für die Übernahmeersuchen an 2 verschiedene Mitgliedstaaten gestellt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9273 10. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in Deutschland vorgenommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jeweiligen involvierten Mitgliedstaat aufschlüsseln)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: 01.01. - 30.06.2016 Stand: 10.07.2016 nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III Überstellungen von den Mitgliedstaaten an Deutschland nach Artikel 8 der Dublin-Verordnung Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Österreich Afghanistan 1 Irak 1 Schweiz Afghanistan 1 Eritrea 2 Irak 2 Syrien 1 Zypern Somalia 1 Dänemark Syrien 1 Finnland Afghanistan 1 Griechenland Afghanistan 7 Syrien 9 Ungarn Syrien 1 Niederlande Albanien 1 Irak 2 Syrien 8 Norwegen Syrien 1 Polen Vietnam 1 Schweden Afghanistan 1 Kosovo 1 Syrien 2 Slowenien Syrien 1 Gesamt 46 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nach Artikel 8 Absatz 2 Dublin III Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Österreich Irak 1 Schweiz Afghanistan 1 Zypern Somalia 1 Griechenland Irak 1 Syrien 1 Niederlande Syrien 1 Gesamt 6 Artikel 8 Absatz 3 Dublin III Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Norwegen Syrien 1 Gesamt 1 Artikel 8 Absatz 4 Dublin III Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Ungarn ohne Angabe 1 Niederlande Afghanistan 1 Irak 1 Gesamt 3 Weitere statistische Differenzierungen werden beim BAMF nicht vorgenommen. 11. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in einem Mitgliedstaat vorgenommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jeweiligen involvierten Mitgliedstaat aufschlüsseln)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: 01.01. - 30.06.2016 Stand: 10.07.2016 Artikel 8 Absatz 1 Dublin III Überstellungen von Deutschland an die Mitgliedstaaten nach Artikel 8 der Dublin-Verordnung Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Belgien Syrien 1 Schweden Eritrea 1 Syrien 2 Gesamt 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9273 12. a) Wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen die in den Jahren 2014 bis 2016 gestellt wurden, wurden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschieden (bitte nach Jahren und nach 20 Hauptherkunftsländern auflisten)? b) Wie ist die Schutzquote von Antragsstellern, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt haben und erst nach erreichter Volljährigkeit beschieden wurden, im ersten Halbjahr 2016 (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und die Schutzquote nach Art des Schutzes differenzieren )? c) Wie viele Antragsteller, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt haben und erst nach erreichter Volljährigkeit beschieden wurden , wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Ablehnungsgrund differenzieren )? d) Falls hierzu keine Statistiken vorliegen, wieso kann das BAMF aus den MARiS-Datensätzen nicht herausfiltern, wenn ein unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag gestellt hat und dementsprechend registriert wurde und erst als volljährige Person beschieden wurde, und gibt es die Absicht diese Datenlücke zu schließen? Angaben im Sinne der Fragen zu 12a bis 12c werden statistisch nicht erfasst. Das BAMF führt unbegleitete Minderjährige in den Statistikdatensätzen nicht in der für die Beantwortung der gestellten Fragen ggf. notwendigen historisierten Form. Eine entsprechende Anpassung ist nicht geplant, da die erfragten Angaben für die Aufgabenerfüllung des BAMF nicht benötigt werden. 13. a) Aus welchen Gründen wurde im Jahr 2016 unbegleiteten Minderjährigen Schutz im Asylverfahren gewährt? In der Geschäftsstatistik des BAMF werden die einem gewährten Schutzstatus zu Grunde liegenden Verfolgungsgründe statistisch nicht erfasst. Zu den Gründen der Schutzgewährung für unbegleitete Minderjährige erfolgen auch keine internen statistischen Erfassungen. b) In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Zwangsrekrutierung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? c) In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Genitalverstümmelung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? d) In wie vielen Fällen wurde eine Zwangsverheiratung als Fluchtgrund vorgetragen , und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9273 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) In wie vielen Fällen wurde Kinderhandel als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen ? f) In wie vielen Fällen wurde häusliche oder familiär bedingte Gewalt (bspw. Blutrache) als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? Zu diesen Fallkonstellationen erfolgen beim BAMF keine internen statistischen Erfassungen. Im Einzelfall erhält das Sicherheitsreferat des BAMF Kenntnis aus Asylverfahren u. a. mit Bezug zu Straftaten oder Menschenhandel. Für den Bezugszeitraum liegen jedoch keine entsprechenden Mitteilungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333