Deutscher Bundestag Drucksache 18/928 18. Wahlperiode 26.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/697 – Förderung von Projekten zur Erinnerung an NS-Verbrechen in Italien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsch-Italienische Historikerkommission hat in ihrem Ende 2012 veröffentlichten , im Oktober 2013 auf einer Konferenz an der Freien Universität (FU) Berlin diskutierten Bericht gravierende Defizite in der historischen Forschung zur Kriegsgeschichte beider Länder festgestellt und unter anderem konstatiert, dass die Erinnerung an die Verbrechen, die von deutschen Truppen in Italien zwischen September 1943 und Mai 1945 begangen worden sind, in Deutschland nur einen geringen Stellenwert hat. Darüber hinaus hat die Deutsch-Italienische Historikerkommission zahlreiche Empfehlungen für eine aktive Erinnerungspolitik gegeben (der Bericht ist u. a. einzusehen unter www. villavigoni.eu/uploads/media/Abschlussbericht.pdf). Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/13358) ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Erinnerungsprojekte zu unterstützen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich im Folgenden nach dem konkreten Stand der Umsetzung bzw. Planung. Im italienischen Parlament liegt mittlerweile ein Gesetzentwurf des Senators Andrea Marcucci und anderer (Atto Senato n.1005) vor, der die Einrichtung eines Museums in Rom vorsieht, das anteilig mit italienischen Geldern sowie Geldern von dritter Seite finanziert werden soll. Nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte die Bundesregierung signalisieren, dass sie zur hälftigen Finanzierung des Projektes bereit wäre. Ein weiteres, weniger von Historikern als von Vertretern italienischer NSOpferverbände benanntes Defizit besteht in der anhaltenden Verweigerung finanzieller Entschädigungszahlungen durch die Bundesrepublik Deutschland. Der Vorsitzende des Verbandes der ehemaligen Kriegsgefangenen (ANRP) hat darauf hingewiesen, dass er Erinnerungsprojekte zwar unterstütze, sie aber Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kein Ersatz für Entschädigungen sein könnten (junge Welt, 30. Oktober 2013). In der Zeitschrift der ANRP heißt es dazu: „Die Frage stellt sich erneut: Entweder wird über die IMI und die anderen italienischen Opfer geschwiegen, oder – wenn man glaubt, man könne lediglich in Formen des ‚Erinnerns‘ von ihnen sprechen – es wird sich unweigerlich erneut die peinliche Frage ergeben: Drucksache 18/928 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Warum habt ihr sie nicht entschädigt? Worauf wartet ihr noch?“ (www.anrp.it/ ANRP_rass%2010-11-2013%2032PAG_ pag%2016.pdf) . Auch die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Ansicht, dass zur Verantwortung gegenüber den Opfern der Nationalsozialisten nicht nur gehört, ihnen Denkmäler zu bauen, sondern auch den noch Lebenden Entschädigungen zuzugestehen . Diesbezüglich gibt es gegenüber Italien noch große Defizite: Nicht nur die Opfer bzw. Hinterbliebenen der unzähligen Massaker, die Wehrmacht und SS angerichtet haben, haben niemals Entschädigung erhalten, sondern sie wird auch den italienischen Militärinternierten (IMI) bis heute verweigert. 1. Wie weit ist die Bundesregierung bislang bei der Überprüfung der Möglichkeiten , die Empfehlungen der Deutsch-Italienischen Historikerkommission umzusetzen, gekommen? Welche Probleme sieht die Bundesregierung hierbei, sei es auf eigener, sei es auf italienischer Seite oder bei zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern ? Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der Empfehlungen der deutsch-italienischen Historikerkommission begonnen. Im Mittelpunkt stehen Erinnerungsprojekte der Opfergemeinde und Opferverbände in der Italienischen Republik , auf die Ereignisse der Jahre 1941 bis 1944 bezogene Forschungsprojekte sowie eine den italienischen Militärinternierten gewidmete Dauerausstellung als Teil der Gedenkstätte für NS-Zwangsarbeit in Berlin-Schöneweide. Die Bundesregierung stimmt sich hierbei eng mit der italienischen Regierung ab. In diesen Prozess sind auch Vertreter der Opfergemeinden und der Opferverbände in Italien einbezogen. 2. Wie weit sind hinsichtlich der Einrichtung eines Erinnerungsortes für die von der Entschädigung weitgehend ausgenommenen italienischen Militärinternierten die Gespräche mit den auf Bundestagsdrucksache 17/13358 genannten oder ggf. weiteren Kooperationspartnern gediehen? a) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich bislang unternommen? b) Welche konkreten Schritte sind verabredet? c) Welche Vereinbarungen über die Ausgestaltung sowohl des Erinnerungsortes als auch der von dort zu übernehmenden wissenschaftlichen und geschichtsdidaktischen Aufgaben sind bislang getroffen worden, und mit welchen diesbezüglichen Vorschlägen geht die Bundesregierung in die Gespräche? d) Ist es beabsichtigt, eine ganze oder nur eine halbe Baracke für die neue Gedenkstätte zu nutzen? Die Fragen 2 bis 2d werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit der italienischen Regierung Einvernehmen mit der Stiftung Topographie des Terrors erzielt, dass eine dem Schicksal der italienischen Militärinternierten gewidmete Dauerausstellung konzipiert und in einer zu rehabilitierenden Baracke der Gedenkstätte für NSZwangsarbeit in Berlin-Schöneweide errichtet werden soll. Die Umsetzung soll im laufenden Haushaltsjahr beginnen. Es ist vorgesehen, dass die Dauerausstellung moderne geschichtsdidaktische Standards erfüllt und dabei als Zielgruppe insbesondere auch jüngere Menschen berücksichtigt. Hierzu wird von der Gedenkstätte ein umfassendes Konzept erarbeitet , das auch Umfang und räumliche Ausgestaltung der Ausstellungsfläche enthalten wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/928 e) Will die Bundesregierung die zu erwartenden Kosten (1,4 Mio. Euro für die Herrichtung und die Dauerausstellung sowie Betriebskosten von rund 60 000 Euro pro Jahr laut der Antwort zu Frage 3e auf Bundestagsdrucksache 17/13358) selbst tragen, oder erwartet sie eine Kofinanzierung (bitte ggf. angeben, von wem und in welchem Umfang)? Die Bundesregierung beabsichtigt, sich an den zu erwartenden Kosten mit Mitteln aus dem deutsch-italienischen Zukunftsfonds zu beteiligen. Auf die Antwort zu Frage 5c wird diesbezüglich verwiesen. Auch die Finanzierung der Betriebskosten wird gesichert, die entsprechenden Details stehen noch nicht fest. 3. Soll es nach Auffassung der Bundesregierung möglich sein, in dieser neu gestalteten Gedenkstätte auch zu thematisieren, dass den meisten IMI von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlungen für das erlittene Unrecht verweigert worden sind, oder will sie dies ausschließen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Konzeption der Dauerausstellung wissenschaftliche Standards berücksichtigt und macht insoweit keine inhaltlichen Vorgaben. Zur Frage von Entschädigungszahlungen bleibt die Haltung der Bundesregierung im Übrigen unverändert: Nach § 11 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZStiftG) begründet Kriegsgefangenschaft keinen Leistungsanspruch. Kriegsgefangene erhalten nach der Praxis der Bundesregierung und der Bundesstiftung nur Leistungen nach § 11 Absatz 1 EVZStiftG, wenn sie in einem Konzentrationslager inhaftiert wurden. Dies ist im Rahmen der internationalen Verhandlungen, die der Gründung der Stiftung vorausgingen, erörtert und anerkannt worden. Einvernehmlich wurde festgelegt, dieses zum Kernbereich des Reparationsrechts gehörende Thema nicht mehr aufzugreifen. Weiterhin verweist die Bundesregierung auf die in Ansehung italienischer Militärinternierter ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1379/01 vom 28. Juni 2004, nach der die Regelung in § 11 Absatz 3 EVZStiftG im Hinblick auf Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes keinen durchgreifenden Bedenken begegnet. 4. Welche konkreten Überlegungen veranlassen die Bundesregierung, der Empfehlung der Deutsch-Italienischen Historikerkommission zur Gründung einer deutsch-italienischen Zeitgeschichtsstiftung nicht zu folgen, sondern „ein projektbezogenes Vorgehen“ zu favorisieren (Bundestagsdrucksache 17/13358, Antwort zu Frage 8)? Beide Regierungen sprachen sich für ein projektbezogenes Vorgehen anstelle der Einrichtung einer Zeitgeschichtsstiftung und der damit verbundenen Schaffung neuer institutionalisierter Strukturen aus. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13358 vom 29. April 2013 verwiesen. 5. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Frage angestellt, wie dieses projektbezogene Vorgehen konkret ausgestaltet werden soll? Die Bundesregierung ist zurzeit mit der italienischen Regierung im Gespräch, um einvernehmlich den Umfang, die Rahmenbedingungen und die Strukturen für ein Programm zur Förderung von Forschungs- und Erinnerungsprojekten festzulegen. Drucksache 18/928 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welches Bundesministerium und welche Abteilung sollen mit der Prüfung von Projektanträgen beauftragt werden? Die Federführung liegt abteilungsübergreifend beim Auswärtigen Amt. Es wird seitens der Bundesregierung angestrebt, dass die Auswahl der Forschungsprojekte durch einen wissenschaftlichen Beirat, dem Vertreter des Auswärtigen Amtes und der italienischen Regierung angehören sollen, in Kooperation mit einer geeigneten wissenschaftlichen Institution erfolgt. b) Wer (Personen, Institutionen usw.) soll hierbei antragsberechtigt sein, und inwiefern können auch zivilgesellschaftliche Projekte aus dem nichtakademischen Bereich berücksichtigt werden? Forschungsprojekte können von wissenschaftlichen/akademischen Institutionen oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingereicht werden. Zu Erinnerungsprojekten wird auf die Antwort zu Frage 5h verwiesen. c) Welches Budget soll jährlich für Projekte zur Verfügung stehen, und inwiefern sind Maximalförderungen (in welcher Höhe) vorgesehen? Laut Regierungsentwurf soll der deutsch-italienische Zukunftsfonds für einen Zeitraum von vier Jahren jährlich mit 1 Mio. Euro ausgestattet werden. Welcher Anteil auf Forschungsvorhaben entfallen soll, wird derzeit mit der italienischen Regierung abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. d) Sind Vollfinanzierungen vorgesehen, oder wird erwartet, dass geförderte Projekte einen bestimmten Anteil (welchen) der veranschlagten Kosten extern oder selbst finanzieren? Vollfinanzierungen sind möglich. e) Inwiefern ist überhaupt eine dauerhafte finanzielle Förderung vorgesehen ? Die Finanzierung des deutsch-italienischen Zukunftsfonds ist für die Dauer der Legislaturperiode sichergestellt. f) Welchen inhaltlich-thematischen Rahmen soll die Projektförderung umgrenzen ? Dies soll der mit der Projektauswahl beauftragte wissenschaftliche Beirat für den Forschungsbereich festlegen. Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen. g) Welchen formalen Kriterien müssen förderungswürdige Projekte genügen ? Sollen auch Projekte künstlerischer Art grundsätzlich förderungswürdig sein? Auf die Antwort zu Frage 5f wird verwiesen. h) Sollen nur „Erinnerungsprojekte der Opfergemeinden“ oder können auch Erinnerungsprojekte anderer Antragsteller grundsätzlich förderungswürdig sein? Projektvorhaben im zivilgesellschaftlichen Bereich können von Gemeinden und Opferverbänden, die von Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten unmittelbar betroffen sind oder die Interessen der Betroffenen vertreten, eingereicht werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/928 i) Welche weiteren Konditionen sollen für Antragstellungen, Bescheide und Durchführung von Projekten gelten? Es gelten die einschlägigen Verordnungen. 6. Welche Projektanträge sind bereits gestellt, und welche sind bereits in welcher Form beschieden? Welche Förderungen sind ggf. bereits angelaufen? Bislang liegen drei Anträge für wissenschaftliche Projekte vor. Die Antragsteller wurden über die baldige Einrichtung eines Forschungsprogramms informiert. Im Jahr 2013 konnten bereits ein deutsch-italienisches Schüleraustauschprojekt der Friedensschule Monte Sole (Gemeinde Marzabotto) aus Mitteln des Kapitels 05 04 Titel 687 17 sowie ein vorbereitendes Projekt für das Vorhaben „Atlas der Gewalt“ des Nationalen Partisanenverbands und des Nationalen Instituts für die Geschichte der Befreiungsbewegung in Italien bestehend aus einem Auftaktseminar im Dezember 2013 in Mailand und einer viermonatigen Forschungsvorarbeitsphase bis Ende März 2014 aus Mitteln des Kapitels 05 04 Titel 687 12 gefördert werden. Zudem liegen 27 Anträge von Gemeinden und Opferverbänden vor. Im Frühjahr 2014 wird ein Schülerwettbewerb der Gemeinde Monsummano Terme zum Thema „Orte und Erinnerungen unserer Region“ gefördert. 7. Falls noch keine Anträge gestellt oder beschieden wurden, wann können Anträge voraussichtlich beschieden werden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Sollen auch solche Projekte als grundsätzlich förderungswürdig behandelt werden, die sich damit auseinandersetzen, dass den Militärinternierten sowie den Opfern deutscher Massaker in Italien bis heute Entschädigungszahlungen verweigert werden (wenn nein, bitte begründen)? Ein der Fragestellung entsprechender Projektantrag liegt nicht vor. 9. In welcher Form und mit welchem Anteil beteiligt sich die italienische Regierung an der Projektförderung? Das in der Antwort zu Frage 6 genannte Schüleraustauschprojekt wurde hälftig seitens der italienischen Regierung finanziert. Zudem wurde die Veröffentlichung eines Buches über die Erschießungen durch die Wehrmacht in Kefalonia und Korfu im September 1943 aus italienischen Mitteln finanziert. 10. Vorausgesetzt, die bisherigen Angaben der Bundesregierung sind so zu verstehen, dass das Programm zur Förderung von Forschungsarbeiten zur Gesamtdarstellung der Kriegsereignisse in Italien 1943 bis 1945 getrennt von dem oben erwähnten projektbezogenen Vorgehen eingerichtet werden soll, wie weit ist die Erarbeitung dieses Programms gediehen? a) Welche Konzeption soll das Programm haben? b) Wann kann das Programm voraussichtlich starten? Drucksache 18/928 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welches Fördervolumen soll in diesem Rahmen zur Verfügung stehen (bitte jährlich sowie ggf. Maximalsummen für einzelne Forschungsvorhaben angeben)? d) Wo ist das Programm bzw. die Programmabwicklung organisatorisch angegliedert? Auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 5c wird verwiesen. Sobald das Verfahren und das genaue Fördervolumen mit der italienischen Seite abgestimmt sind, kann mit einer Ausschreibung begonnen werden. Die Absicht der deutschen Seite ist es, forschungsbezogene Vorhaben durch einen wissenschaftlichen Beirat auswählen und evaluieren zu lassen. 11. Inwiefern will die Bundesregierung die Empfehlung zur Vergabe von Forschungsstipendien und die Abhaltung von „Summerschools“ zur deutschitalienischen Zeitgeschichte unterstützen? Sollen die Mittel hierfür ebenfalls aus der im Rahmen der zuvor abgefragten Projektvergabe stammen oder unabhängig davon, und welche Überlegungen gibt es hierfür auf Seiten der Bundesregierung? Die Vergabe von Forschungsstipendien und die Abhaltung von „Summerschools “ sind im Einvernehmen mit der italienischen Seite nicht vorgesehen. 12. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung eines Vorschlages der italienischen ANRP (der unter anderem ehemalige Militärinternierte angehören) bzw. des darauf basierenden Gesetzentwurfs zur Einrichtung eines Museums der IMI in Rom gediehen? a) Inwieweit steht die Bundesregierung diesbezüglich in Kontakt mit der italienischen Regierung sowie mit der ANRP, und welche Haltung nimmt die italienische Regierung ihrer Kenntnis nach hinsichtlich der Förderung des Projektes ein? b) Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, sich an den Kosten für Einrichtung und Betrieb eines solchen Museums bis hin zur Übernahme von 50 Prozent der Kosten zu beteiligen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dazu aus ihrer Sicht gegeben sein? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die italienische Regierung hat dieses Projekt in Bezug auf den deutsch-italienischen Zukunftsfonds noch nicht thematisiert. 13. Welche Entwicklungen bzw. Förderzusagen seitens der Bundesregierung hat es mittlerweile zur Erstellung einer Wanderausstellung gegeben, und wie ist der Stand der Entwicklung einer Konzeption? Es ist vorgesehen, dass eine Wanderausstellung konzeptionell auf die geplante Dauerausstellung in der Gedenkstätte für NS-Zwangsarbeit in Berlin-Schöneweide aufbauen sollte. Entscheidungen hierzu werden getroffen, sobald die Dauerausstellung finalisiert ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/928 14. Welche Entwicklungen bzw. Förderzusagen seitens der Bundesregierung hat es mittlerweile hinsichtlich der Anlage eines Totengedenkbuches gegeben ? Die Anlage eines Totengedenkbuchs ist vorgesehen und soll nach Klärung der Vergabemodalitäten (vgl. Antwort zu Frage 4) und Konkretisierung des Projekts gefördert werden. 15. Inwiefern folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Deutsch-Italienischen Historikerkommission, das von der „Associazione Nazionale degli Ex internati“ in Padua eingerichtete Museum zur Erinnerung an die IMI zu unterstützen, und welche Schritte hat sie dazu bisher unternommen und welche Entscheidungen getroffen? Die Förderung von Maßnahmen des in Padua eingerichteten Museums zur Erinnerung an die Italienischen Militär-Internierten (IMI) kann als zivilgesellschaftliches Projekt beantragt werden. Ein solcher Antrag liegt bislang nicht vor. 16. Welche Entwicklungen bzw. Förderzusagen seitens der Bundesregierung (sowie ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung der italienischen Regierung ) hat es mittlerweile hinsichtlich der Erstellung eines „Atlas der Gewalt “ zur Darstellung deutscher sowie RSI-faschistischer Verbrechen in den Jahren 1943 bis 1945 gegeben? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 17. Ist die hierzu bislang mit rund 5000 Gewaltverbrechen angelegte Datensammlung (Bundestagsdrucksache 17/13358, Antwort zu Frage 10) mittlerweile online gestellt worden, wenn ja, wo (bitte URL angeben), und wenn nein, warum nicht? Hinweise zur Datensammlung finden sich auf den Internetseiten der Deutschen Botschaft in Rom (www.rom.diplo.de/erinnerung) und der Villa Vigoni (www.villavigoni.eu). Auf Nachfrage über das Kontaktformular wird eine Kopie der Datensammlung per E-Mail versandt. 18. Welche weiteren Erinnerungsstätten in Italien will die Bundesregierung fördern, bzw. inwieweit werden diesbezüglich derzeit Gespräche geführt (bitte Orte, Gestaltung und den Umfang der allfälligen deutschen Unterstützung angeben)? Förderungen kleinerer Maßnahmen zur Sanierung oder Erweiterung von Erinnerungsstätten können als zivilgesellschaftliche Projekte beantragt werden. 19. Inwiefern und mit welchem finanziellen Umfang fördert die Bundesregierung derzeit Jugendbegegnungen mit italienischen Opfergemeinden sowie Opferverbänden? Konkrete Jugendbegegnungen mit italienischen Opfergemeinden und -verbänden werden bislang nicht durch die Bundesregierung gefördert, können jedoch als zivilgesellschaftliche Projekte beantragt werden. Drucksache 18/928 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Mit welchen italienischen Opfer- bzw. anderen Vereinigungen sowie Gemeindeverwaltungen und anderen Akteuren sowie mit welchen deutschen Akteuren steht die Bundesregierung hinsichtlich der Gestaltung der Erinnerungspolitik in Verbindung (bitte möglichst vollständig aufzählen)? Bei einem Treffen des Deutschen Botschafters im November 2012 mit Vertretern der entsprechenden Opferverbände und -gemeinden wurde der Wunsch nach Unterstützung für die bestehende Erinnerungsarbeit sowie nach deutscher Teilnahme an Gedenkveranstaltungen vorgetragen. An diesem Treffen haben zahlreiche Opferverbände und -gemeinden teilgenommen. Diese bilden ein breites Spektrum der Betroffenen ab und wurden gemeinsam mit dem italienischen Außenministerium identifiziert. Der Kontakt zu diesen Opferverbänden und -gemeinden besteht fort. Die Deutsche Botschaft in Rom und das Deutsche Generalkonsulat in Mailand nehmen – unterstützt von den Honorarkonsuln – regelmäßig an Gedenkveranstaltungen der Opfergemeinden und -verbände teil. Dem Wunsch nach finanzieller Unterstützung tragen die bereits realisierten Projekte sowie die Projekte, die aus dem Zukunftsfonds finanziert werden sollen, Rechnung. Darüber steht die Deutsche Botschaft in Rom mit einzelnen Verbandsvertretern in ständiger Verbindung. Das Deutsche Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk die Mehrzahl der Opfergemeinden liegt, nutzt darüber hinaus Reisen in die Region zu Besuchen in diesen Orten. 21. Welche Programme unterhält die Bundesregierung für die Förderung von Forschungsvorhaben und Erinnerungspolitik in anderen, von der Wehrmacht bzw. Waffen-SS besetzten Staaten Europas? Ein Schwerpunkt der Kulturarbeit der deutschen Auslandsvertretungen in der Hellenischen Republik ist die Versöhnungsarbeit mit den über 90 Opfergemeinden , die in der Zeit der deutschen Besatzung unter der grausamen Repressionspolitik gelitten haben. In der Vergangenheit wurden u. a. Kulturveranstaltungen zu Gedenkfeierlichkeiten der Opfergemeinden gefördert. Im Jahr 2014 wird sich die Projektarbeit auf Kreta konzentrieren. Mit dem für das Haushaltsjahr 2014 geplanten deutsch-griechischen Zukunftsfonds sollen insbesondere Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der Geschichte der deutsch-griechischen Beziehungen gefördert werden. Auch in weiteren europäischen Ländern – u. a. Republik Moldau, Republik Polen, Slowakische Republik, Ukraine, Ungarn – werden vor diesem Hintergrund Kultur- und Bildungsprojekte (wie z. B. Ausstellungen, Podiumsdiskussionen , Seminare, Theater) von den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen initiiert oder vor Ort bestehende zivilgesellschaftliche Vorhaben dieser Art von Seiten der Bundesregierung unterstützt. 22. Wie versteht die Bundesregierung den Begriff der „gemeinsamen Erinnerungskultur “, und wie versteht ihn ihrer Kenntnis nach die italienische Regierung? Die Bundesregierung versteht als zentrale Elemente einer gemeinsamen Erinnerungskultur im Verhältnis zu Italien das gemeinsame Gedenken und die gemeinsame Würdigung der Opfer. Ebenso gehört hierzu die weitere Aufarbeitung der Weltkriegsereignisse im Zusammenwirken v. a. deutscher und italienischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Von diesem Verständnis ist die diesbezügliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der italienischen Regierung getragen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Gemeinsame Erklärung der beiden Außenminister aus Anlass der Übergabe des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/928 Abschlussberichts der deutsch-italienischen Historikerkommission in Rom vom 18. Dezember 2012. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die Schaffung einer gemeinsamen Erinnerungskultur ein längerer, komplexer Prozess ist. Die gemeinsame Einsetzung und die Arbeit der deutsch-italienischen Historikerkommission ist Teil dieses Prozesses. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333