Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 22. Juli 2016 übermittelt. Frage Nummer 19 wurde mit Schreiben vom 26. Juli 2016 berichtigt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9280 18. Wahlperiode 25.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8996 – Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8591) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 27. Mai 2016 „Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam“ auf Bundestagsdrucksache 18/8591 wirft weitere Fragen auf. 1. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass ihre Prüfung darüber, ob eine Verwendung der Bundesmittel in voller Höhe trotz insgesamt abgesenkter Baukosten möglich und vom Haushaltsbeschluss des Deutschen Bundestages legitimiert ist, abgeschlossen sein wird? 2. Welche Argumente wägt die Bundesregierung in der Prüfung der potentiellen Verwendung der Bundesmittel ab? 3. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Bedenken, die einer Verwendung der Bundesmittel entgegenstehen? Wenn ja, welche? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Gesamtfinanzierung der Baukosten für die reduzierte Variante des Turmbaus nicht gesichert. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung ist aber unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung der Bundesmittel , Verwaltungsvorschrift 1.2 Satz 3 zu § 44 BHO. Solange die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, muss über die Frage, ob eine Verwendung der Bundesmittel in voller Höhe trotz insgesamt abgesenkter Baukosten möglich ist, nicht abschließend entschieden werden. Neben der Gesamtfinanzierung ist für die Bundesregierung im Rahmen der Abwägung vor allem die vom Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9280 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Etatisierung der Mittel für die Garnisonkirche Potsdam von Bedeutung. Eine Bewilligung der Bundesmittel für die reduzierte Variante setzt demnach auch voraus , dass die Realisierung der reduzierten Variante dem parlamentarischen Willen entspricht. Deswegen beabsichtigt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, sofern die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme gesichert ist und die Maßnahme als förderfähig erachtet wird, den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vor der Entscheidung über die Bewilligung der Bundesmittel zu konsultieren. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass am Ende der komplette Kirchturm wiedererrichtet werden kann. Die Bundesregierung setzt nach wie vor darauf, dass das Projekt überwiegend aus privaten Mitteln finanziert wird. Eine Aufstockung der Bundesmittel ist nicht vorgesehen. 4. Wann und zu welchem Zweck fanden zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und welchen Vertreterinnen und Vertretern (bitte mit Namen und Funktion für die Stiftung Garnisonkirche Potsdam – SGP) der SGP Schriftwechsel und Gespräche statt (bitte ausführlich und tabellarisch darstellen)? Seit der Etatisierung der Mittel haben verschiedene Gespräche und Schriftwechsel zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung Garnisonkirche Potsdam stattgefunden , wie das bei Projekten dieser Größenordnung üblich ist. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Planung der SGP, die notwendige Mitfinanzierung durch Darlehen und Grundschuld zu erreichen? 6. Welche Höhe der Grundschuld und welche Darlehenshöhe hat die SGP gegenüber der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarmachung der Bundesmittel angegeben? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass für die Finanzierung der Baumaßnahme zwei zinslose Darlehen in Höhe von insgesamt 4,75 Mio. Euro verwendet werden sollen. Es handelt sich dabei um Darlehen der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz, EKBO (3,25 Mio. Euro) und der Evangelischen Kirche Deutschland, EKD (1,5 Mio. Euro). Die Darlehen müssen nach Angaben der Stiftung nicht durch Grundschulden gesichert werden. Der Bundesregierung sind auch keine anderen Grundpfandrechte bekannt, die im Rahmen der Finanzierung zu bestellen sind. Zur Frage, inwieweit im Falle der Bewilligung der Bundesmittel eine Grundschuld zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu bestellen ist, siehe die Antwort zu den Fragen 9 bis 12. 7. Welche konkreten Einnahmen sieht das Finanzierungkonzept vor, welches die SGP der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarmachung der Bundesmittel vorgelegt hat (bitte ausführlich darstellen)? Für die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 26,1 Mio. Euro sind im Finanzierungsplan folgende Einnahmen vorgesehen: Mittel in Höhe von 3,9 Mio. Euro, die bereits in erforderliche Bauvorbereitungsleistungen und Bauplanungsleistungen investiert worden sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9280 Mittel in Höhe von 3,25 Mio. Euro, die im Wege eines zinslosen Darlehens von der EKBO zur Verfügung gestellt werden sollen, beschlossen durch die Landessynode am 9. April 2016. Der Darlehensvertrag wurde nach Angaben der Stiftung am 8. Juli 2016 von der Kirchenleitung und am 14. Juli 2016 durch den Haushaltsausschuss der EKBO bestätigt. Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro, die durch ein zinsloses Darlehen von der EKD zur Verfügung gestellt werden sollen, beschlossen vom Rat der EKD am 17. März 2016, bestätigt durch den Haushaltsausschuss der EKD am 16. Juni 2016. Der Darlehensvertrag befindet sich nach Angaben der Stiftung derzeit in Ausarbeitung . Bundesmittel in Höhe von 12 Mio. Euro. Darüber hinaus liegt nach Angaben der Stiftung die schriftliche Zusage einer Privatperson über eine zweckgebundene Spende in Höhe von 1,5 Mio. Euro vor. 8. Welche konkreten Ausgaben sieht das Finanzierungkonzept vor, welches die SGP der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarmachung der Bundesmittel vorgelegt hat (bitte ausführlich darstellen)? Für die reduzierte Variante: Baukosten in Höhe von 22,928 Mio. Euro, Mittel für Unvorhergesehenes in Höhe von 1,775 Mio. Euro sowie Mittel zum Ausgleich der Inflation in Höhe von 1,392 Mio. Euro. 9. Welche Höhe der Grundschuld plant die Bundesregierung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Förderung der SGP auf das Grundstück zu bestellen? 10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere Akteure eine Bestellung einer Grundschuld auf das Grundstück planen? Wenn ja, wer, und in welcher Höhe? 11. Ist für die Bundesregierung die Bestellung einer Grundschuld zugunsten der Bundesrepublik Deutschland eine Bedingung für die Auszahlung der Förderung der SGP? Wenn ja, welche Summe muss die Grundschuld mindestens umfassen? 12. Sieht die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Vorgaben für einen möglichen Rückforderungsanspruch des Bundes durch die Bestellung einer Grundschuld auch dann als erfüllt an, wenn weitere Akteure das Grundstück durch eine Grundschuld belasten? Wenn ja, bis zu welcher Höhe? Die Fragen 9 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für den Fall einer Förderung beabsichtigt die Bundesregierung, wie in vergleichbaren Fällen und haushaltsrechtlich vorgegeben, einen möglichen Rückforderungsanspruch des Bundes durch die Bestellung einer Grundschuld zugunsten der Bundesrepublik Deutschland abzusichern. Dies wird die Bundesregierung der Stiftung im Zuwendungsbescheid zur Auflage machen. Die Höhe der Grundschuld bemisst sich nach der Höhe der Zuwendung, sodass von der Stiftung eine Grundschuld in Höhe von 12 Mio. Euro einzutragen wäre. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass weitere Akteure planen, das Grundstück durch eine Grundschuld zu belasten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9280 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie soll – unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7, 8, 9, 12, 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8591 – eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten bzw. eine Prüfung der Kostenpläne der SGP durch die Bundesregierung erfolgen, wenn der Bundesregierung keine Baukostenplanung oder konkrete Bauplanungsunterlagen vorliegen? 14. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass die SGP die Bauplanungsunterlagen gegenüber der Bundesregierung vorlegen wird, damit die Bundesregierung die von der SGP veranschlagten Kosten überhaupt prüfen kann? 15. Ist eine durch die Bundesregierung als realistisch bewertete Baukostenplanung auf der Grundlage der Bauplanungsunterlagen aus Sicht der Bundesregierung eine notwendige Voraussetzung zur Bewertung der Risiken der Förderung durch den Bund? 16. Stellt eine durch die Bundesregierung als realistisch bewertete Baukostenplanung auf der Grundlage von Bauplanungsunterlagen aus Sicht der Bundesregierung eine Voraussetzung für eine Förderung dar? Die Fragen 13 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Gesamtfinanzierung der Baukosten auch für die reduzierte Variante des Turmbaus nicht gesichert. Daher ist die Vorlage ausführlicher Bauplanungsunterlagen durch die Stiftung derzeit nicht erforderlich. Eine umfassende Bewertung der Baukostenplanung durch die Bundesregierung auf der Grundlage der Bauplanungsunterlagen wird, wie bei jeder anderen Förderung auch, elementarer Teil der Prüfung des Förderantrags sein, aber erst bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung erfolgen. Dieser Nachweis sowie die als realistisch bewertete Baukostenplanung sind unabdingbare Voraussetzung für eine mögliche haushaltsmäßige Anerkennung der Maßnahme sowie eine Bewilligung der Förderung. 17. Wie begründet die Bundesregierung eine Förderung der SGP in Höhe von 400 000 Euro aus dem Haushaltstitel „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“, obwohl die Bundesregierung selbst die Auffassung vertritt, dass „der vollständige oder teilweise Nachbau eines untergegangenen Kulturdenkmals als Rekonstruktion selbst kein Denkmal [sein kann]“ (bitte ausführlich darlegen)? Der Haushaltstitel 894 11 im Kapitel 04 52 (vormals 04 05) besitzt eine zweigeteilte Zweckbestimmung. Der erste Teil der Zweckbestimmung „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung “ und daraus resultierende Ausgaben ermöglichen die Förderung von bestehenden Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung. Förderungen nach dem zweiten Teil der Zweckbestimmung des Haushaltstitels „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“ sind nicht an bestehende Kulturdenkmäler gebunden und umfassen Kulturinvestitionen von nationaler Bedeutung, die auch eine Förderung im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau eines nicht mehr bestehenden Denkmals wie der Garnisonkirche zulassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9280 18. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass das Verwaltungsverfahren des Landes Brandenburg über die Prüfung der Verwendung der Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IV des Bundes in Höhe von 400 000 Euro abgeschlossen und der Bundesregierung zur Kenntnis gegeben sein wird? Das Land Brandenburg hat für das Projekt die Prüfung des Verwendungsnachweises am 3. Mai 2016 abgeschlossen. Die für das Projekt bewilligten und ausgereichten Mittel von bis zu 400 000 Euro wurden demnach entsprechend des Zuwendungsbescheides sachgerecht abgerechnet und ihre Ausgabe belegt. 19. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass der Bau der Garnisonkirche spätestens beginnen muss, damit der Bund seine Förderzusage vor dem Hintergrund der auslaufenden Baugenehmigung aufrechterhalten darf? Nach den Angaben der Stiftung sollte mit dem Bau der Garnisonkirche spätestens im Jahr 2017 begonnen werden, damit die Fertigstellung innerhalb der Gültigkeit der vorliegenden Baugenehmigung erfolgen kann. Die Bereitstellung der Bundesmittel ist aber nicht an dieses Datum geknüpft. Die Bereitschaft des Bundes, Mittel in die Maßnahme einzubringen, könnte nach Ansicht der Bundesregierung aber möglicherweise dann nicht weiter aufrechterhalten werden, wenn feststeht, dass das Vorhaben auf absehbare Zeit nicht realisierbar wäre.* 20. Ist die Bauplanung Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bundesregierung bildet? Nach Angaben der Stiftung ist die Bauplanung Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro. 21. Ist die Stiftungsgründung Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bundesregierung bildet? Nein. 22. Ist die Anfertigung von Einzelbauteilen Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bundesregierung bildet? Nach Angaben der Stiftung ist die Anfertigung von Einzelbauteilen in dem Umfang Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, in dem Einzelbauteile zur vollständigen Nutzbarkeit des Turmes erforderlich sind. 23. Ist die Errichtung der Nagelkreuzkapelle Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bundesregierung bildet? Nein. * Frage Nummer 19 wurde mit Schreiben vom 26. Juli 2016 berichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9280 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Ist die laufende Programmarbeit Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bundesregierung bildet? Nein. 25. Hält die Bundesregierung es vereinbar mit haushaltsrechtlichen Vorgaben, dass bereits verausgabte Mittel der SGP für den Bau als notwendige Eigenmittel betrachtet werden? Bereits verausgabte Mittel der Stiftung können in dem Umfang als Eigenmittel der Stiftung berücksichtigt werden, in dem sie für Leistungen verausgabt worden sind, die aus zuwendungsrechtlicher Sicht Bestandteil der Zuwendungsbaumaßnahme sind, und soweit von der Stiftung die entsprechenden zuwendungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt wurden. 26. Wie hoch ist nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung das real vorhandene und für den Bau notwendigerweise vorzuhaltende Kapital der SGP konkret, wenn die Bundesregierung davon ausgeht, dass die bisher vereinnahmten Mittel der SPG „zum großen Teil“ verausgabt wurden? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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