Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9290 18. Wahlperiode 28.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8987 – Umsetzung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards in der internationalen Palmölproduktion V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Palmöl ist das meist produzierte Pflanzenöl weltweit. Die Produktion hat sich seit 1990 auf über 58 Millionen Tonnen nahezu versechsfacht. Neben der Herstellung von Nahrungsmitteln, wird Palmöl für Haushalts- und Körperpflegemittel , als Kraftstoff und in der chemischen Industrie verwendet. Schätzungen zufolge enthält bis zu jedes zweite Produkt im Supermarkt Palmöl. Damit gilt Palmöl als eines der wichtigsten Pflanzenöle weltweit (vgl. www.suedwindinstitut .de/fileadmin/fuerSuedwind/Publikationen/2015/2015-22_Palmoel_eine_ Industrie_mit_verheerenden_Folgen.pdf). Die wachsende Nachfrage an Palmöl geht Berichten zufolge mit verheerenden sozialen und ökologischen Konsequenzen einher. Auf vielen Plantagen wurden Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung grundlegender Arbeitsrechte dokumentiert. Bei der Erschließung neuer Anbauflächen kommt es zu gewaltsamen Landkonflikten, der Missachtung der Landrechte indigener Minderheiten , zur Ermordung von Aktivistinnen und Aktivisten sowie der Vertreibung der lokalen Bevölkerung. Der Ausbau der Plantagen durch Agrarkonzerne drängt die traditionelle und kleinbäuerliche Landbewirtschaftung zunehmend zurück. Dadurch gerät die Ernährungssouveränität von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern vielerorts in Gefahr (vgl. www.fian.de/fallarbeit/bajo-aguanhonduras/). Die wichtigsten Anbauregionen von Palmöl befinden sich rund um den Äquator, wo über viele Jahrhunderte intakte Regenwälder gewachsen sind. Mit der Erschließung neuer Anbaugebiete kommt es zu großflächigen Rodungen und der Zerstörung wertvoller Ökosysteme. Durch Abholzungen, Trockenlegung von Torfmooren und Brandrodungen werden bedeutende Kohlendioxidspeicher zerstört . Um Platz für neue Holz- und Palmölplantagen zu schaffen, wurden allein zwischen Juli und November 2015 insgesamt 1,8 Millionen Hektar Torf- und Regenwälder zerstört. Durch die erhöhte Feinstaubbelastung erlitten über 500 000 Menschen Atemwegserkrankungen. Aufgrund von Brandrodungen und Abholzungen ist Indonesien als wichtigster Palmölproduzent auf Platz drei der weltweit größten Verursacher von Treibhausgasen vorgestoßen (www.reuters. com/article/environment-climate-indonesia-dc-idUSJAK26206220070604). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Beschaffung von Palmöl, das hinreichende soziale und ökologische Mindeststandards erfüllt, ist derzeit nahezu unmöglich. Als das größte Zertifizierungssystem steht der Runde Tisch für nachhaltiges Palmöl (RSPO) aufgrund von schwachen Standards, lückenhaften Kontroll- und Beschwerdemechanismen und fehlender Transparenz in der Kritik (vgl. https://eia-international.org/ wp-content/uploads/EIA-Who-Watches-the-Watchmen-FINAL.pdf). Auf zahlreichen bereits zertifizierten Plantagen wurden wiederholt gravierende Verletzungen der vorhandenen RSPO-Standards dokumentiert. Neben der Abholzung und Brandrodung von besonders schützenswerten Primärwäldern, kommt es auch auf RSPO-zertifizierten Plantagen zu Vertreibungen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (vgl. www.greenpeace.org/international/en/ publications/reports/united-plantations-certified-d/). Die Bundesregierung setzt bislang auf das freiwillige Engagement palmölverarbeitender Unternehmen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung fördert das bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH angesiedelte Forum für Nachhaltiges Palmöl (FONAP). Das FONAP hat in der Vergangenheit die Schwächen des RSPO zwar öffentlich thematisiert, aber akzeptiert weiterhin Mitglieder, die ausschließlich RSPO-zertifiziertes Palmöl verwenden (www.forumpalmoel.org/de/aktuelles/nachrichtdetailansicht /article/fonap-lehnt-die-aktuelle-version-der-rspo-remediation-andcompensation -procedures-ab.html). In der gemeinsamen „Amsterdam Deklaration “ bekräftigten der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, und der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zuletzt am 7. Dezember 2015 zusammen mit Frankreich, Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden, weiterhin auf freiwillige Initiativen zu bauen (www.euandgvc.nl/documents/publications/2015/ december/7/declarations-palm-oil). Angesichts der anhaltenden Missstände im Palmölsektor, steht die Einführung gesetzlicher Umwelt- und Sozialstandards auf EU-Ebene zur Diskussion. 1. Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Zertifizierungssystem des Roundtable of Sustainable Palm Oil (RSPO) als ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund der durch das Forum für Nachhaltiges Palmöl (FONAP) geäußerten Kritik, dass nach RSPO-Kriterien zukünftig Palmölproduzenten zertifiziert werden könnten, auch wenn sie nach dem Jahr 2007 besonders schützenswerte Flächen (HCV-Gebiete) zerstört haben (vgl. www.forumpalmoel.org/de/aktuelles/nachricht-detailansicht/article/fonaplehnt -die-aktuelle-version-der-rspo-remediation-and-compensation-proceduresab .html)? Das Zertifizierungssystem des Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) ist neben der International Sustainability Carbon Certification (ISCC)) eines der am weitesten verbreiteten Zertifizierungssysteme für Palmöl. RSPO, ISCC +, Rain Forest Alliance sowie Round Table of Sustainable Biomass sind die vom Forum Nachhaltiges Palmöl e. V. (FONAP) anerkannten Nachhaltigkeitsstandards für Palmölproduktion. Die Bundesregierung betrachtet die vom RSPO-Vorstand im Jahr 2015 beschlossenen Kompensationsregeln kritisch. Das FONAP, in dem die Bundesregierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertreten ist, hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation des RSPO im Vorfeld des Beschlusses seine ablehnende Haltung gegenüber diesen Regelungsentwürfen deutlich gemacht. Der RSPO-Vorstand, in dem alle Stakeholder-Gruppen – einschließlich Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – vertreten sind, hat die Kompensationsregeln nach einem kontroversen zweijährigen Diskussionsprozess ohne Gegenstimme beschlossen. Nach Angaben des RSPO fallen aktuell etwa 300 000 Hektar unter die Kompensationsregel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9290 Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass der RSPO von allen Produzenten fordert, dass diese ihre gesamten Anbauflächen zu 100 Prozent zertifizieren lassen müssen. Da es bei einigen Produzenten seit dem Stichtag im Jahr 2005 Verstöße gegen das Verbot der Anlage neuer Plantagen auf schützenswerten Flächen gegeben hat, hätten diese Produzenten für sämtliche Flächen ihre RSPO- Zertifizierung verloren. Der RSPO verfolgt hier einen anderen Ansatz als ISCC. Dieser schreibt zwar vor, dass Produzenten sich im Grundsatz auf allen Flächen konform mit dem Standard verhalten müssen, kontrolliert wird dies jedoch nicht. Da zahlreiche Produzenten sowohl RSPO- als auch ISCC-zertifiziert sind, hätten diese ohne eine Kompensationsregel im Falle der oben genannten Verstöße lediglich ihre RSPO-Zertifizierung verloren. Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des FONAP e. V. gegenüber dem RSPO nach öffentlicher Bekanntgabe der kompensierten Flächen. Außerdem wird eine Überprüfung der Kompensationsregeln im Jahr 2017 gefordert. 2. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Mitglieder des FONAP, die ausschließlich RSPO-zertifiziertes Palmöl verwenden, künftig Palmöl-Zertifizierungssysteme mit strengeren Qualitätsstandards verwenden müssen, die mindestens die Kriterien der Palm Oil Innovations Group Charter erfüllen, und befürwortet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Anpassung des FONAP-Regelwerks (vgl. www.forumpalmoel.org/de/ ueber-palmoel/haeufig-gestellte-fragen.html)? Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des FONAP erfolgreich dafür eingesetzt, dass die FONAP-Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Nutzung von 100 Prozent nachhaltig produziertem Palmöl über die Anforderungen der oben genannten anerkannten Standardsysteme hinausgeht. In der Selbstverpflichtung ist festgeschrieben, dass sich die Mitglieder um die Einhaltung folgender Zusatzkriterien bemühen müssen: Stopp des Anbaus auf Torfböden , Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen, Stopp der Nutzung gefährlicher Pestizide und Verarbeitung von Rohmaterial nur aus legalem Anbau. Außerdem müssen sie die Rückverfolgbarkeit innerhalb ihrer Lieferkette verbessern. Die FONAP-Mitglieder sind aufgefordert, hier zusammen mit ihren Lieferanten nach Lösungen zu suchen. Eine dieser Lösungen ist der Bezug von Palmöl, das den Kriterien der Palm Oil Innovations Group (POIG) entspricht. Die POIG-Mitglieder produzieren aktuell ca. 340 000 Tonnen Palmöl pro Jahr. Dies entspricht ca. einem Viertel des Verbrauchs in Deutschland pro Jahr. 3. Seit welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung das FONAP, und wie begründet sie die Ressortzuständigkeit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesichts der Ansiedlung des FONAP innerhalb der GIZ? Das Bundesunternehmen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist die Durchführungsorganisation zur internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung der gesamten Bundesregierung und handelt im Falle von FONAP im Auftrag des BMEL. Das BMEL hat die GIZ über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) in einer ersten Phase von Juni 2013 bis August 2015 mit einem Gesamtvolumen von 711 786 Euro beauftragt, ein Forum zu schaffen, das Unternehmen dabei unterstützt, ihr Palmöl zu 100 Prozent aus zertifizierten Plantagen zu beziehen. In dieser Summe enthalten ist ein Anteil von 300 000 Euro, der im Rahmen einer Kofinanzierung von drei Unternehmen (REWE Group, Henkel und Unilever) erbracht wurde. In einer zweiten Phase Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde die GIZ beauftragt, von September 2015 bis August 2018 das Forum Nachhaltiges Palmöl zu etablieren und die Zahl der beteiligten Unternehmen deutlich zu erhöhen. Das Gesamtvolumen dieses Auftrags beläuft sich auf 2 025 000 Euro. In dieser Summe ist eine Kofinanzierung des „Forum Nachhaltiges Palmöl e. V.“ in Höhe von 750 000 Euro enthalten, die von den Mitgliedsunternehmen erbracht wird. 4. Welche Palmöl-Zertifizierungssysteme erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichende Qualitätsstandards, um das durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, erklärte Ziel von der Verwendung von 100 Prozent zertifiziertem Palmöl in Deutschland zu erreichen (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/207-SC-Forum- Nachhaltiges-Palmoel.html)? Die Zertifizierungssysteme des RSPO, ISCC plus, Rainforest Alliance und Round Table of Sustainable Biomaterials sind ebenso wie einige weitere kleinere Standards im Bereich der ökologischen Produktion (mit eher kleinen Produktionsvolumen ) insoweit ausreichende Standards, als dass sie Mindestanforderungen an eine nachhaltige Palmölproduktion berücksichtigen. Alle diese Zertifizierungssysteme haben jedoch Verbesserungsbedarf, teilweise hinsichtlich der Prinzipien und Kriterien, teilweise hinsichtlich Transparenz, teilweise hinsichtlich der Anforderungen an das System. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im FONAP für eine Verbesserung der Kriterien ein. 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Palmölimporte in die Europäische Union an gesetzlich verbindliche Umwelt- und Sozialstandards geknüpft werden sollten, die mindestens die Kriterien der POIG-Charter (POIG: Palm Oil Innovation Group) erfüllen und die Einhaltung international anerkannter Umwelt- und Menschenrechtsabkommen gewährleisten (bitte begründen, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8398)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass Importbeschränkungen grundsätzlich im Einklang mit den völkerrechtlichen Vorgaben des internationalen Handelsrechts stehen sollten. Sozialstandards sind danach von den in Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) der Welthandelsorganisation (WTO) abschließend aufgezählten Rechtfertigungsgründen für handelsbeschränkende Maßnahmen nicht umfasst. Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Verankerung von hohen Nachhaltigkeitsstandards und deren Monitoring in der EU-Handelspolitik ein. Im Übrigen setzt die Bundesregierung entsprechend dem völkerrechtlichen Kooperationsgebot auf enge Zusammenarbeit und Dialog mit den Erzeugerländern . So hat der Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung Schmidt während seiner Gespräche mit der indonesischen Regierung im April 2016 in Jakarta die Erwartungen der Bundesregierung an den nachhaltigen Anbau von Ölpalmen erläutert und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Förderung der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Konsums von Palmöl entlang der gesamten Wertschöpfungskette vereinbart. Darüber hinaus stimmt sich die Bundesregierung auch mit weiteren Konsumentenländern ab, zum Beispiel im Rahmen der Amsterdam-Erklärungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9290 6. Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll - und Beschwerdemechanismus auf EU-Ebene, der die Einhaltung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards für Palmölimporte in die Europäische Union gewährleisten könnte (bitte begründen, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8398)? Die Bundesregierung befürwortet dies nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für das öffentliche Beschaffungswesen, eine Nachhaltigkeitszertifizierung von Palmöl (etwa entsprechend der Kriterien der Palmoil Innovations Group Charter) als Kriterium bei Produktausschreibungen zu verankern? Das Vergaberecht sieht schon heute vor, dass umweltbezogene und soziale Aspekte bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können. Nach dem neuen Vergaberecht können öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten , in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage von Gütezeichen verlangen. Die geforderten Merkmale des Auftragsgegenstandes müssen nicht notwendigerweise materielle Bestandteile der Leistung sein, sondern können sich auch auf den Produktionsprozess und die Produktionsmethode beziehen. Dadurch können soziale und ökologische Anforderungen an die Herstellung berücksichtigt werden. Um die Vorlage von Gütezeichen verlangen zu können, müssen die strengen Anforderungen an Gütezeichen – § 34 der Vergabeverordnung – erfüllt sein. So müssen insbesondere alle Anforderungen des Gütezeichens für die Bestimmung der Merkmale der Leistung geeignet sein und mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Allerdings besteht sowohl für Vergaben oberhalb wie auch unterhalb der EU-Schwellenwerte die Möglichkeit, auch ohne Bezug auf ein Gütezeichen, im Rahmen der Leistungsbeschreibung konkrete Anforderungen an den Herstellungsprozess von Palmöl zu stellen. Diese Anforderungen dürfen aber nicht diskriminierend sein. 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass externe Umwelt -, Klima- und Gesellschaftskosten internalisiert werden sollten, um die Kosten für die Bewältigung der durch den Palmölanbau verursachten Schäden direkt in den Produktpreis einfließen zu lassen (bitte begründen, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8398)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Internalisierung externer Kosten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Produktionsprozess beitragen kann. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Kriterien angemessen zu berücksichtigen . Eine Internalisierung externer Kosten muss auf Basis wissenschaftlich gesicherter Methoden, zielgerichtet sowie über die gesamte Wertschöpfungskette erfolgen und sollte darüber hinaus umfassend sein, also nicht ein einzelnes Produkt, sondern alle Erzeugnisse berücksichtigen. Bei der Festlegung von Kriterien sind die jeweiligen Standortbedingungen zu berücksichtigen. Entscheidungen über die Internalisierung externer Kosten im Rahmen der Palmölproduktion liegen im Verantwortungsbereich der Erzeugerländer von Palmöl. Aus Sicht der Bundesregierung ist zudem die Förderung nachhaltiger Produktionsmethoden auch in globalen Lieferketten von großer Bedeutung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Umwelt- und Klimabilanz der in der Europäischen Union verwendeten palmölenthaltenden biogenen Kraftstoffe und auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Studien kommt sie zu dieser Bewertung? 12. Wird die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass biogene Kraftstoffe aus Palmöl nicht mehr für die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD) anrechenbar sind (bitte begründen)? Fragen 9 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie durch die Institute Ecofys und IIASA (Globiom-Studie vom 27. August 2015) kommt zu dem Ergebnis, dass durch Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl und Sojaöl im Vergleich zu anderen Biokraftstoffen sehr viel höhere Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit durch indirekte Landnutzungsänderungen verursacht werden. Die Ergebnisse der Studie basieren im Wesentlichen auf ökonomischen Modellrechnungen . Die Studie ist wesentlich differenzierter als frühere Studien in diesem Themenfeld. Ältere Studien in diesem Themengebiet (u. a. Laborde et al 2011, Searchinger et al. 2008, Keeney and Hertel 2009, CARB 2009, EPA 2010, Britz and Hertel 2011, Plevin 2012, Taheripour and Tyner 2013) kommen aufgrund unterschiedlicher Annahmen und Berechnungsmethoden zu stark abweichenden Ergebnissen. Indirekte Landnutzungsänderungen sind allerdings nicht messbar, sondern nur durch Berechnungsmethoden darstellbar. Die Kommission sollte die Palmölnutzung weiter beobachten und bei Bedarf unter Nutzung der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten prüfen, ob eine Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palm- und Sojaöl auf künftige EU-Ziele weiterhin mit den europäischen Zielen im Bereich des Klimaschutzes vereinbar ist. 10. Welcher Prozentsatz der gesamten Palmölimporte in die Europäische Union wird nach Kenntnis der Bundesregierung zur energetischen Nutzung verwendet ? 11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Naturschutzbunds Deutschland e. V. (NABU), wonach rund 45 Prozent der gesamten europäischen Palmölimporte zur Herstellung biogener Kraftstoffe verwendet werden (vgl. www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/160530-nabu-studiepalmoel -kraftstoff.pdf)? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die EU-28 importierte im Jahr 2014 nach Angaben der Generaldirektion Eurostat rund. 6,97 Millionen Tonnen Palmöl (Position 1511 des Zolltarifs). Eine amtliche Statistik über die Verwendungszwecke pflanzlicher Öle in der EU wird nicht geführt . Nach Expertenschätzungen ist die Verwendung von Palmöl für energetische Zwecke (überwiegend Biokraftstoffe) im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren auf Grund der günstigen Preisrelation zu anderen Rohstoffen gestiegen . Der genannte Anteil von 45 Prozent der Palmölimporte ist der Bundesregierung als Expertenschätzung bekannt, deren Belastbarkeit jedoch nicht bewertet werden kann. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (EU) und die von der EU anerkannten Zertifizierungssysteme stellen sicher, dass die Erzeugung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9290 von Palmöl für die energetische Nutzung in Europa festgelegte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dies beinhaltet jedoch nicht die Auswirkungen von indirekten Landnutzungsänderungen. 13. Befürwortet die Bundesregierung eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Palmöl auf Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel und biogene Kraftstoffe (bitte begründen)? Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist auf Ebene der Europäischen Union in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt. Die Verordnung schreibt vor, dass alle Bestandteile kosmetischer Mittel auf der Verpackung in der Liste der Bestandteile angegeben werden müssen. Die Bestandteile werden dabei gemäß der sogenannten INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) benannt. Die Verwendung von Palmöl oder direkt daraus gewonnenen Stoffen ist beispielsweise durch Wortkombinationen erkennbar, die „Palm“ oder „Elaeis guineensis“ enthalten. Stoffbezeichnungen und weitergehende verbraucherrelevante Informationen stehen in der CosIng (Cosmetics Ingredients)-Datenbank der Europäischen Kommission unter http:// ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/ zur Verfügung. Die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist auf Ebene der Europäischen Union harmonisiert und in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien geregelt. Anhang VII Abschnitt D der EG-Verordnung schreibt vor, dass alle Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln für den privaten Endverbraucher im Internet auf der Webseite des Herstellers in Form einer Liste veröffentlicht werden müssen. Die Inhaltsstoffe sind dabei vorrangig gemäß der sogenannten INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients ) benannt, soweit diese INCI-Bezeichnung für den jeweiligen Stoff verfügbar ist. In Wasch- und Reinigungsmitteln wird üblicherweise kein Palmöl verwendet , jedoch basieren verschiedene der darin enthaltenen Seifen und Tenside auf Palmkernöl, einem Abfallprodukt der Palmöl-Produktion aus dem Lebensmittelbereich . Die Verwendung von direkt aus Palmkernöl gewonnenen Stoffen ist ebenfalls durch Wortkombinationen erkennbar, die „Palm“ enthalten. So ist z. B. der Bestandteil „Palmkernöl-Seife“ unter der Bezeichnung „sodium palm kernelate“ anzugeben. Bei anderen Tensiden, deren Herstellung mehrere Syntheseschritte benötigt, ist eine eindeutige Zuordnung zur Quelle der Ausgangsstoffe allein auf Basis der Bezeichnung, z. B. „sodium laureth sulfate“, hingegen nicht ohne weiteres möglich, da der namensgebende Laurylalkohol nicht zwingend aus Palmkernöl stammen muss. Eine Angabe zur anteiligen Verwendung von Palmöl in biogenen Kraftstoffen und damit eine Kennzeichnung kann nicht sichergestellt werden. Im Wege des bisherigen nach EU-Recht vorgegebenen Massenbilanzsystems ist bislang diese Rückverfolgbarkeit des Einsatzes von Palmöl pro Tankfüllung nicht möglich. Auch in der Praxis wäre eine zuverlässige Auszeichnung pro Tankfüllung kaum zu realisieren. Dies gilt insbesondere, da aufgrund der Logistik an Tankstellen eine Durchmischung von bereits vorhandenem und neu angeliefertem Kraftstoff in den unterirdischen Tanks möglich ist. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die alleinige Kennzeichnung eines einzigen Rohstoffes mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht bzw. mit dem WTO-Abkommen vereinbar wäre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Im Rahmen welcher Projektvorhaben unterstützt die Bundesregierung palmölproduzierende Länder dabei, verbleibende und besonders schützenswerte Torf- und Regenwaldflächen kartografisch zu erfassen? Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert seit 2008 Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Transformationsstaaten . Im Hinblick auf palmölproduzierende Länder ist die Kooperation im Rahmen der IKI mit Indonesien, Thailand und Kolumbien am intensivsten . Die Unterstützung bei der kartographischen Erfassung von besonders schützenswerten Torf- oder Regenwaldflächen erfolgt zum einen über die direkte Förderung von Kartierungsmaßnahmen oder indirekt über die Konzipierung und/oder Umsetzung von Monitoringmaßnahmen im Rahmen von Biodiversitätsschutzoder REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)- Projekten (insbesondere zum Kohlenstoffmonitoring – MRV [Monitoring, Review and Verification] Measurement, Reporting and Verification). IKI-Projekte, die sich mit Kartierungs- und MRV-Fragen befassen, werden insbesondere in folgenden palmölproduzierenden Ländern umgesetzt: Indonesien, Kolumbien, Thailand , Brasilien und Indien. Kartierungen besonders schützenswerter Torf- und Regenwaldflächen können Bestandteil verschiedener Vorhabentypen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Management natürlicher Ressourcen sein: (i) Unterstützung bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, (ii) Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft (iii) Unterstützung des REDD+ Mechanismus, (iv) Unterstützung von Landnutzungsplanung. Von den größten Palmölproduzentenländern weltweit unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen der bilateralen Kooperation folgende Länder im Bereich Management natürlicher Ressourcen: Indonesien, Kolumbien, Honduras, Côte d’Ivoire, Guatemala, Brasilien, Ecuador, Demokratische Republik Kongo, Kamerun und Peru. In Indonesien bereitet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit derzeit eine Maßnahme „Aufbau der Torfrehabilitierungs-Initiative in Indonesien“ vor. 15. Welche Projekte und Unternehmen im Zusammenhang mit der Palmölproduktion werden durch die GIZ, KfW, DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH und andere Institutionen mit Bundesbeteiligung gefördert (bitte auflisten nach Land, Fördersummen, Förderungs- bzw. Kreditempfänger und Fördergegenstand), und welchen entwicklungspolitischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung dabei? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert aktuell mehrere Vorhaben mit Bezug zu Palmöl, die Palmölproduktion ist aber nicht Schwerpunkt der Maßnahmen . Ziel dieser Vorhaben ist die Förderung nachhaltiger Wertschöpfungsketten , die Stärkung kleinbäuerlicher Produktion, der Schutz von Umwelt, Wald und Biodiversität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9290 Laufende Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zu Palmöl: Land Thema Volumen Durchführungsorga - nisation Projektpartner Côte d‘Ivoire Entwicklung der Natur- und Wirtschaftsräume Tai und Comoé. Palmöl ist eine der geförderten Wertschöpfungsketten. Im Fokus steht die Förderung umwelt- und biodiversitätsfreundlicher Methoden und Einkommenserhöhung für die ländliche Bevölkerung (Produzenten). 14,5 Mio. Euro (Gesamtvolumen ) GIZ Ivorische Regierung (Landwirtschaftsministerium ) Ghana Programm zur Förderung marktorientierter Landwirtschaft ; Gesamtvolumen des Fonds 10 Mio. Euro (Haushaltsmittel ) Palmölprojekt ist ein Teilaspekt dieses Vorhabens. Zielgruppe sind ausschließlich kleinbäuerliche Betriebe, die mit Familienkräften arbeiten. 0,34 Mio. Euro (Haushaltsmittel) KfW Ghanaische Regierung (Landwirtschaftsministerium ) Guatemala Honduras Belize Panama Dominikanisc he Republik Costa Rica El Salvador Nicaragua Förderung der Wirtschaftspotentiale der Biodiversität in gerechter und nachhaltiger Weise zur Umsetzung des Nagoya Protokolls in Mittelamerika 5 Mio. Euro GIZ Public Private Partnership mit „Estee Lauder “ zur Nutzung von Palmöl, das von der indigenen Gruppe Mosquita in Honduras gewonnen wird Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt zudem zahlreiche Vorhaben zum Waldschutz und zur Landnutzungsplanung. Wirksames Waldmanagement und integrierte Landnutzungsplanung sind Voraussetzung für vorausschauende Waldbrandprävention und nachhaltige Palmölbewirtschaftung. Im Zeitraum 2010 bis 2015 hat die Bundesregierung beispielsweise rund 80 Mio. Euro Zuschussmittel für Waldschutz in Indonesien bereitgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Laufende Vorhaben im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB mit direktem oder indirektem Bezug zu Palmöl: Land Thema Volumen Durchführungsorga - nisation Projektpartner Indonesien Kosten-Nutzen optimierte Förderung erneuerbarer Energie ; Förderung der energetischen Verwendung organischer Palmrückstände und hochgradig methanbelasteten Abwässer aus der Palmölherstellung durch Biogaserzeugung 4,9 Mio. Euro GIZ Directorate General of New and Renewable Energy (NREEC) unter dem Energieministerium Indonesien Emissionsarme Palmöl-Entwicklung in Ost-Kalimantan; Projekt bringt Regierungsinstitutionen , Privatsektor und zivilgesellschaftliche Gruppen zusammen, um Implementierung eines nachhaltigen Palmöl-Programms auf Distriktebene zu entwickeln und zu pilotieren. 1,8 Mio. Euro GIZ, The Nature Conservancy District Government of Berau; East Kalimantan Provincial Climate Change Cente; Local Development Planning Agency Berau; Ministry of Environment and Forestry; Ministry of Finance ; State Ministry of National Development Planning Äthiopien, Kenia, Paraguay, Vietnam Zwei Projekte: Capacity Bulding zur Nutzung der Global Bioenergy Partnership-Indikatoren für nachhaltige Bioenergie ; Stärkung der Regierungen, ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Bioenergieproduktion und -nutzung zu überwachen und eine tragfähige Politik zu erarbeiten 1,4 Mio. Euro und 950.000 Euro FAO, UNDP Ministry of Industry and Trade – Vietnam; Ministry of Water and Energy – Äthiopien) National Environment Management Authority (NEMAKENYA) – Kenia ; Paraguayan national oil company (PETROPAR) – Paraguay Zu den Finanzierungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) können keine Angaben gemacht werden. Die DEG ist in der Form einer GmbH ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das für seine Unterstützung Eigenmittel einsetzt, sodass keine Haushaltsmittel des Bundes in Frage stehen. Zudem würden durch die Offenlegung von Details der Unternehmen und ihrer Vorhaben das Bank- und Betriebsgeheimnis berührt. Dabei handelt es sich um kaufmännisches Wissen, das Rückschlüsse der Konkurrenz auf Betriebsführung , Strategie und Kostengestaltung zulässt, und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist. Die drei Engagements der DEG in Afrika (u. a. Feronia) sind auf die Versorgung der lokalen und regionalen Märkte ausgerichtet, ersetzen Importe und tragen damit zur Ernährungssicherung bei. Nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben sich durch die Vorhaben folgende entwicklungspolitische Wirkungen in den Ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9290 meinden: 25 000 Menschen finden Beschäftigung bei den drei Unternehmen, weitere 45 000 Menschen werden indirekt beschäftigt. Die Unternehmen unterstützen die lokale Entwicklung durch die Rehabilitierung bzw. den Ausbau technischer und sozialer Infrastruktur, insbesondere von Verkehrswegen und Wasserversorgung , sowie durch den Aufbau bzw. die Unterstützung von Krankenhäusern , Gesundheitsstationen und Schulen. Gemeinsam zahlen die von der DEG finanzierten Unternehmen jährlich über 17 Mio. Euro Steuern in den jeweiligen Partnerländern. 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Rahmen der geförderten Palmölprojektvorhaben nicht zu Menschenrechtsverletzungen, Landraub, ausbeuterischer Beschäftigung und Umweltzerstörung kommt? 18. Welche Aktivitäten haben sowohl das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als auch GIZ, KfW und DEG unternommen, um Projekte und Kreditvergaben im Kontext der Palmölproduktion im Hinblick auf soziale und ökologische Auswirkungen (insbesondere Waldzerstörung und Menschenrechtsverletzungen) unter Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren zu evaluieren, und falls bislang keine Evaluierungen stattfinden, plant das BMZ, eine externe Evaluierung anzuweisen ? Die Fragen 16 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Menschenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik. Im Jahr 2011 veröffentlichte das BMZ das Menschenrechtskonzept, das verbindliche menschenrechtliche Vorgaben für die staatlichen Durchführungsorganisationen enthält . Der im Februar 2013 in Kraft getretene Leitfaden zur Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Zusammenarbeit konkretisiert diese Vorgaben und verlangt die Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken im Vorfeld , das heißt bereits bei der Konzipierung, aller bilateralen entwicklungspolitischen Vorhaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit. Der Leitfaden bezieht sich u. a. auf die „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der Ernährungssicherung“ und die „UN Basic Principles and Guidelines on Development Based Evictions and Displacement“. Menschenrechtswidrige Zwangsvertreibungen bzw. -umsiedlungen sowie Arbeitsbedingungen, die nicht in Einklang stehen mit den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation , im Zusammenhang mit entwicklungspolitischen Vorhaben werden unter keinen Umständen in Kauf genommen. Seit 2011 wird die Handreichung zur Umwelt und Klimaprüfung (UKP) des BMZ verbindlich in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit angewandt und erweitert die frühere, projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung um eine strategische Umweltprüfung und eine Klimaprüfung. Ziel der UKP ist es sicherzustellen, dass bei Planung und Umsetzung von Strategien/Maßnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima vermieden/verringert werden, (zusätzliche) Potenziale für mehr Umweltqualität und zur Vermeidung von Treibhausgasen in allen Sektoren/Programmen erschlossen werden und Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt und die Anpassungskapazitäten erhöht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB hat der Antragssteller im Auswahlverfahren zu dem Punkt „Sicherstellung sozialer und ökologischer Standards (Safeguards)“ im Projektvorschlag Stellung zu nehmen. Weitere Erläuterungen hierzu gibt es in dem Dokument „Hinweise zur wirkungsorientierten Projektplanung und zum Monitoring von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)“, das ebenfalls an den Antragssteller versandt wird und ihn bei der Erstellung des Projektvorschlages anleiten soll. Im Rahmen der Prüfung des Projektvorschlags wird dieser Punkt ausdrücklich im Fachvotum geprüft (Prüfpunkt 12 „Besteht die Gefahr negativer sozialer, wirtschaftlicher oder ökologischer Auswirkungen und wie geht der Vorschlag damit um (Safeguards )?“) und enthält eine Prüfanleitung. Von der GIZ durchgeführte Projekte unterliegen einem aufwändigen internen Prüfverfahren, z. B. der Umwelt- und Klimaprüfung, sowie einem regelmäßigen projektbezogenen Evaluierungsverfahren, wodurch soziale und ökologische Auswirkungen auch aus dem Blickwinkel der Zivilgesellschaft geprüft werden. Die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie der GIZ führt zudem verschiedene Instrumente zu einem zentralen Umwelt-, Klima-und Sozialverträglichkeitsmanagement zusammen , das in den gesamten Projektverlauf integriert wird. Bei der Planung und Durchführung von Palmölprojekten legt die GIZ besonderen Wert auf die Beteiligung verschiedener, vor allem zivilgesellschaftlicher, Stakeholdergruppen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe unterzieht geplante Förderungen und Finanzierungen in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Export- und Projektfinanzierungen standardmäßig einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) nach internationalen Standards (insbesondere Performance Standards der International Finance Corporation (IFC), Environmental, Health and Safety Guidelines (EHS) der World Bank, Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO)). Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, durch geeignete Maßnahmen zu mindern oder auszugleichen. Belange zur Wahrung der Menschenrechte , gerade auch für vulnerable Gruppen, sind integraler Bestandteil der USVP. Für die Prüfung der sozialen Belange und des Schutzes der Menschenrechte ist u. a. erforderlich, dass eine Information der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Betroffenen vor Ort und der Umgang mit kritischen Einwänden gegen Projekte nach internationalen Standards erfolgt sind und dokumentiert wurden. Die KfW Entwicklungsbank berücksichtigt im Rahmen der USVP zusätzlich zu internationalen Standards die Vorgaben bzw. das Menschenrechtskonzept des BMZ. Alle Vorhaben der KfW Entwicklungsbank unterliegen der mit dem BMZ abgestimmten Nachhaltigkeitsrichtlinie für den Geschäftsbereich der KfW Entwicklungsbank . Die Vorgehensweise bezüglich der Kriterien zur Vermeidung von Landraub, zu ausbeuterischer Beschäftigung und Umweltzerstörung ist eindeutig geregelt (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Download-Center/PDF-Dokumente- Richtlinien/Nachhaltigkeitsrichtlinie_DE.pdf). Der Menschenrechtsleitfaden des BMZ ist für alle Vorhaben der KfW-Entwicklungsbank anzuwenden. Darüber hinaus verfügt die KfW seit 2015 auch über einen Beschwerdemechanismus, der es Stakeholdern vor Ort ermöglicht, Missstände anzusprechen. Aktuell liegen weder Evaluierungsberichte der Evaluierungsabteilung der KfW zu Palmölvorhaben vor, noch sind Evaluierungen zu Palmölvorhaben konkret geplant. Der wesentliche Grund hierfür besteht darin, dass die Palmölproduktion im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit nur in seltenen Ausnahmefällen gefördert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9290 Die DEG überprüft in den von ihr mitfinanzierten privatwirtschaftlichen Palmölprojekten die Umwelt- und Sozialverträglichkeit inklusive der menschenrechtlichen Wirkungen und Landrechte. Grundlage dieser umfassenden Prüfung sind die nationale Gesetzgebung und die international anerkannten Performance Standards der IFC. Vor Zusage eines Engagements werden umwelt- und sozialrelevante Abweichungen zu den Standards identifiziert und gemeinsam mit dem Unternehmen entsprechende Maßnahmen entwickelt und vertraglich vereinbart. Die Umsetzung und die entwicklungspolitischen Wirkungen ihres Engagements werden regelmäßig und über die gesamte Laufzeit der Vorhaben durch die DEG überwacht . Die DEG stellt die Ergebnisse im jährlichen Bericht ihrer Entwicklungseffekte aggregiert vor. In Ergänzung zum jährlichen Monitoring ihrer Entwicklungseffekte führt die DEG externe themenspezifische Evaluierungen durch. Aufgrund der geringen Zahl der Palmölvorhaben stellten diese bisher keinen thematischen Evaluierungsschwerpunkt dar. Informationen zur Messung und Evaluierung von DEG-Engagements sind unter www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung /DEG/Die-DEG/Was-wir-bewirken zu finden. 17. Zu welchem der geförderten Projektvorhaben mit dem Schwerpunkt Palmölanbau liegen der Bundesregierung Beschwerden oder Berichte über Menschenrechtsverletzungen , Landraub, ausbeuterischer Beschäftigung oder Umweltzerstörung vor? Zu den geförderten Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Klimaschutzinitiative liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. Außerdem wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 19 verwiesen. 19. Welche Handlungsimplikationen ergeben sich für die Bundesregierung aus den Berichten über Menschenrechtsverletzungen, Landraub und ausbeuterischer Beschäftigung im Rahmen eines durch die DEG geförderten Palmölprojekts des Konzerns F. in der Demokratischen Republik Kongo (vgl. www. farmlandgrab.org/post/view/24993-agro-colonialism-in-the-congo)? Die Bundesregierung nimmt Berichte und Hinweise zu den Vorhaben der DEG sehr ernst und ist im regelmäßigen Dialog mit der DEG. Die DEG hat sich mit der genannten Studie im Rahmen der Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit auseinandergesetzt und einen Umwelt- und Sozialaktionsplan mit dem Unternehmen vereinbart. Die DEG hält die Umsetzung der Maßnahmen durch eigene Besuche und durch extern beauftragtes Monitoring nach. Aus Sicht der Bundesregierung unterstreichen die beschriebenen Aktivitäten, dass die DEG verantwortungsvoll mit Umwelt- und Sozialaspekten bei ihren Projekten umgeht. 20. Inwiefern wird die Bundesregierung die bilateralen Regierungsverhandlungen mit palmölproduzierenden Ländern dazu nutzen, strengere Umwelt- und Sozialstandards für die Palmölproduktion zu fordern (bitte geplante Konsultationen mit Datum und Anlass auflisten)? In Indonesien wird das Thema regelmäßig im Politikdialog aufgegriffen. Die nächsten Regierungskonsultationen sind für Ende August 2016 vorgesehen, die nächsten Regierungsverhandlungen sollen im Jahr 2017 stattfinden. Auch hier wird die Bundesregierung das Thema nachhaltige Palmölproduktion ansprechen. In weiteren Kooperationsländern des BMZ (z. B. Kolumbien, Honduras und Guatemala ) werden in Regierungsverhandlungen allgemeine Fragen der Entwaldung (z. B. im Dialog über REDD+) wie auch der Landnutzung angesprochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9290 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unter den palmölproduzierenden Ländern befinden sich auch Kooperationsländer mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit mit denen weder Regierungskonsultationen noch Regierungsverhandlungen stattfinden. 21. Hat sich die Bundesregierung aktiv dafür eingesetzt und ist es Teil des Verhandlungsmandates bzw. der Verhandlungsleitlinien für das Handelsabkommen mit Indonesien bzw. des Entwurfs der relevanten Präsidentschaftsnote, dass das Nachhaltigkeitskapitel keinem rein dialogorientierten Ansatz folgen , sondern der Rückgriff auf Sanktionen möglich sein soll, und ist vorgesehen , dass in diesem Kapitel verbindliche Standards für eine nachhaltige Palmölproduktion vereinbart werden? Der Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Staaten des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) ist für die Bundesregierung von strategischer Bedeutung. Es handelt sich um Schwellenländer mit starkem Wachstums- und Marktpotential. Verhandlungen können auf Grundlage des ASEAN-Mandats aus dem Jahr 2007 geführt werden. Da ein interregionales Abkommen EU/ASEAN nicht zustande kam, werden die Verhandlungen nun bilateral geführt. Die Verhandlungsleitlinien für Indonesien sind dementsprechend nur und notwendigerweise allgemein, ohne spezifische Erwähnung von Palmöl, enthalten aber wohl Hinweise auf die Bedeutung von nachhaltiger Entwicklung und Nachhaltigkeit. Die von der Europäischen Union verhandelten Nachhaltigkeitsbestimmungen in Freihandelsabkommen enthalten standardmäßig auch verbindliche Regelungen für eine nachhaltige Nutzung der Wälder. Diese Verpflichtungen werden auch rechtlich bindend verhandelt und sollen einem speziellen Mechanismus einer dialogorientierten Durchsetzung unterliegen. Unabhängig davon ist der Europäischen Kommission die Bedeutung von nachhaltigem Palmöl in Indonesien gerade auch im Zusammenhang mit den Freihandelsverhandlungen bewusst. Sie führt, unterstützt von der Bundesregierung, mit Indonesien einen Dialog mit dem Ziel der Vereinbarung von Nachhaltigkeitsstandards zu Palmöl. 22. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung wann, warum, für wie lange und in welchem Umfang Zollpräferenzen auf die Einfuhr von Palmöl ausgesetzt bzw. ähnliche Maßnahmen ergriffen, und was geschieht mit diesen Maßnahmen für den Fall, dass ein Freihandelsabkommen mit Indonesien fertig verhandelt wird und in Kraft tritt? Zu entsprechenden Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Aussetzungen (sogenannte Graduierungen) von Zollpräferenzen für Waren eines Abschnitts mit Ursprung in einem vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU begünstigten Land erfolgen nicht durch einzelne EU-Mitgliedstaaten sondern im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik auf der Grundlage der unilateralen EU-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen sowie der einschlägigen Schwellenwerte durch die EU. Für den Fall, dass ein bilaterales Freihandelsabkommen der EU mit Indonesien fertig verhandelt wird und in Kraft tritt, würde Indonesien aus der Liste APSbegünstigten Länder gestrichen, der entsprechende Beschluss würde zwei Jahre nach Beginn der Anwendung des Freihandelsabkommens wirksam. Dabei wäre Voraussetzung für eine derartige Streichung, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens praktisch für den Gesamthandel dieselben oder bessere Zollpräferenzen als im Rahmen des APS gewährt werden. Infolge einer derartigen Streichung würde auch die zuvor erörterte Graduierung nicht mehr greifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9290 23. Welche Projekte zur Produktion von Palmöl aus biologischem Anbau und/ oder in Kleinbauernprojekten werden momentan vom BMZ bzw. der GIZ gefördert? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 24. Plant die Bundesregierung, die Förderung von Projekten des biologischen Anbaus von Ölpalmen bzw. von Projekten des Anbaus in kleinbäuerlichen Strukturen auszuweiten, und wenn nein, warum nicht? Die Förderung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Wertschöpfungsketten und die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen sind ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit beabsichtigt, künftig den Aufbau entwaldungsfreier, nachhaltiger Lieferketten und die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen im Rahmen eines rohstoffübergreifenden Landschaftsansatzes (u. a. Palmöl, Kakao, Kautschuk) zu unterstützen. 25. Welche Forschungsaktivitäten werden durch die Bundesregierung gefördert, um Möglichkeiten zur nachhaltigen Substituierung von Palmöl in Lebensmitteln und Kosmetika durch (heimische) Ölpflanzenprodukte zu erforschen ? Mit Mitteln des BMEL sind im Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI) aktuell Projekte angelaufen, Pflanzenöle so zu formulieren, dass sie u. a. auch Palmöl ersetzen können. Dabei geht es zum Beispiel darum, die Verwendung der für die Konsistenz von fettreichen und trockenen Backwaren wichtigen Backmargarinen auf Basis von Palmöl durch Oleogele auf Basis von Rapsöl zu ersetzen. Daneben werden am Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), Forschungsvorhaben bearbeitet, die das Ziel haben, das Ertragsniveau sowie das Substitutions- und Kompensationspotenzial heimischer Öl- und Eiweißpflanzen zu verbessern. Mit diesen Forschungsvorhaben wird ein Beitrag zur schrittweisen Substitution von Importen durch heimische Öl- und Eiweißpflanzen geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333