Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9291 18. Wahlperiode 27.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8837 – Zeitliche Bedürfnisse junger Familien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Geburt eines Kindes ändern sich die Zeitbedarfe der Familien – und sie sind nach dem 1. Geburtstag des Kindes keineswegs verschwunden. Viele Eltern beklagen die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die derzeitige Realität in den meisten Familien sieht so aus, dass nach der Elternzeit der Elternteil mit dem höheren Einkommen (also meist der Vater) seiner Erwerbstätigkeit in vollem Umfang nachgeht, während das Elternteil mit dem geringen Einkommen (meistens die Mutter) mit verringerter Stundenzahl oder sogar gar nicht in den Beruf zurückkehrt. Außerdem übernehmen Frauen vielfach immer noch deutlich mehr Stunden an unbezahlter Arbeit, etwa im Haushalt oder in der Kindererziehung, als Männer. Viele Frauen wünschen sich mehr Zeit für ihren Beruf, viele Männer mehr Zeit für ihre Kinder. Viele Väter wollen weniger , viele Mütter wollen mehr arbeiten. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen reichen aus Sicht der Fragesteller nicht aus, um eine partnerschaftliche und an den Zeitbedürfnissen junger Familien ausgerichtete Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. 1. Wie viele Eltern gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Erwerbstätigkeit folgenden Umfangs nach (bitte nach Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten) a) Vollzeiterwerbstätigkeit b) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Wochenstunden c) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 bis 35 Stunden d) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als Hälfte der tarifvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit? Die erbetenen Daten der Fragen 1a bis 1c sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ; zu Frage 1d liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9291 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mikrozensus 2014: Vollzeiterwerbstätige1) Mütter und Väter nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit mit Kindern unter 14 Jahren Alter der Kinder Väter Mütter Vollzeittätige 35 Stunden und mehr 25 - 35 Stunden Vollzeittätige 35 Stunden und mehr 25 - 35 Stunden in 1000 unter 3 Jahren 1415 1403 125 422 415 261 von 3 bis unter 8 Jahren 2101 2084 181 500 491 532 von 8 bis unter 14 Jahren 2460 2442 208 662 651 664 1) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit /Teilzeit, unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche geleistete Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Vollzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 37 Stunden und mehr arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Vollzeit angegeben haben. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus –Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. 2. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide Elternteile gleich viele Wochenarbeitsstunden (bitte nach Wochenarbeitsstunden , Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Mikrozensus 2014: Ehepaare und Lebensgemeinschaften1) – nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit – mit Kindern unter 14 Jahren Mütter Väter Erwerbstätige 35 Stunden und mehr 25-35 Stunden 25-30 Stunden 15-30 Stunden in 1000 mit Kindern unter 3 Jahren 35 Stunden und mehr 321 27 8 16 25-35 Stunden 209 19 6 9 25-30 Stunden 155 10 /2) 6 15-30 Stunden 355 26 9 17 mit Kindern von 3 bis unter 8 Jahren 35 Stunden und mehr 334 27 11 22 25-35 Stunden 390 35 12 17 25-30 Stunden 297 23 8 12 15-30 Stunden 776 60 16 30 mit Kindern von 8 bis unter 14 Jahren 35 Stunden und mehr 414 34 14 25 25-35 Stunden 458 43 13 19 25-30 Stunden 351 30 10 16 15-30 Stunden 969 77 19 35 1) In der Tabelle sind gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern enthalten, hier wird die Bezugsperson als Vater und der Partner als Mutter gezählt. 2) keine Angabe, da der Zahlenwert statistisch nicht sicher genug ist. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9291 3. In wie vielen Familien arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Elternteil in Vollzeit und ein Elternteil Teilzeit (bitte nach Geschlecht der Eltern , wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitarbeitenden Elternteils und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Die erbetenen Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Mikrozensus 2014: Teilzeittätige1 Mütter in Paarfamilien² – nach normalerweise geleisteter Stundenzahl Alter der Kinder Insgesamt3) 1 bis unter 15 Stunden 15 bis unter 20 Stunden 20 bis unter 30 Stunden 30 bis unter 37 Stunden in 1000 unter 3 Jahren 498 131 62 197 108 von 3 bis unter 8 Jahren 1.121 310 169 445 198 von 8 bis unter 14 Jahren 1.419 409 217 565 229 1) In den Paaren sind beide Partner erwerbstätig – Mütter sind teilzeittätig, Väter vollzeittätig. 2) Es sind Personen aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften enthalten, die hier als Mütter gezählt werden. 3) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit/Teilzeit , unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche geleistete Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Teilzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 1 bis 24 Stunden arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Teilzeit angegeben haben. Mikrozensus 2014: Teilzeittätige1) Väter in Paarfamilien2) – mit durchschnittlicher normalerweise geleisteter Stundenzahl Alter der Kinder Insgesamt3) 1 bis unter 15 Stunden 15 bis unter 20 Stunden 20 bis unter 30 Stunden 30 bis unter 37 Stunden in 1000 unter 3 Jahren 21 5 / 8 5 von 3 bis unter 8 Jahren 30 8 / 11 7 von 8 bis unter 14 Jahren 35 11 6 10 8 1) In den Paaren sind beide Partner erwerbstätig – Väter sind teilzeittätig, Mütter vollzeittätig. 2) Es sind Personen aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften enthalten, die hier als Väter gezählt werden. 3) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit/Teilzeit , unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche geleistete Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Teilzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 1 bis 24 Stunden arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Teilzeit angegeben haben. Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9291 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. In wie vielen Familien geht nach Kenntnis der Bundesregierung nur ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nach (bitte nach Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Mikrozensus 2014: Paare mit nur einem erwerbstätigen Elternteil – mit Kindern unter 14 Jahren Alter der Kinder Ein Partner erwerbstätig Vater allein erwerbstätig Mutter allein erwerbstätig in 1000 unter 3 Jahren 628 41 von 3 bis unter 8 Jahren 665 67 von 8 bis unter 14 Jahren 609 89 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. 5. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide Elternteile 25 bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide Elternteile mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeit (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Mikrozensus 2014: Alleinerziehende Mütter und Väter in Vollzeit mit Kindern unter 14 Jahren Alter der Kinder Väter Mütter Vollzeittätige1) Alleinerziehend in 1000 unter 3 Jahren / 47 von 3 bis unter 8 Jahren 21 96 von 8 bis unter 14 Jahren 49 162 1) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit/Teilzeit, unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche geleistete Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9291 Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Vollzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 37 Stunden und mehr arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Vollzeit angegeben haben. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. 8. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung Halbtags (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? 9. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung 25 bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? 10. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Die Fragen 8, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten sind, soweit vorhanden, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Mikrozensus 2014: Erwerbstätige Alleinerziehende nach Stundenumfang und Halbtagstätigkeit (18 bis unter 25 Stunden) Alter der Kinder Väter Mütter Alleinerziehende Erwerbstätige 25-30 Stunden 15-30 Stunden darunter: 18 bis unter 25 Stunden 25-30 Stunden 15-30 Stunden darunter: 18 bis unter 25 Stunden in 1000 unter 3 Jahren / / / 21 37 13 von 3 bis unter 8 Jahren / / / 71 140 55 von 8 bis unter 14 Jahren / 6 / 115 214 79 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. 11. Wie viele Familien in Deutschland wünschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit (bitte nach Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Der Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung des Familien- und Erwerbslebens von Eltern wird durch zahlreiche sozialwissenschaftliche Studien belegt, jedoch ohne Unterscheidung nach dem Alter der Kinder. Insbesondere sind hervorzuheben die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im DIW Wochenbericht 46 / 2013. Hiernach zeigt die Umfrage Familien in Deutschland, dass sich gut 60 Prozent der Eltern, deren jüngstes Kind Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9291 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zwischen einem und drei Jahre alt ist, wünschen, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Haushalt und Familie kümmern . Auch bei Eltern mit etwas älteren Kindern ist der Wunsch nach einer gleichen Aufgabenwahrnehmung weit verbreitet: Insgesamt 47 % der Eltern würden idealerweise eine Konstellation wählen, in der beide Partner gleich oder annähernd gleich lange ihrem Beruf nachgehen (IfD Allensbach 2015: Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf). 12. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit erschweren bzw. behindern? Die Aufgabenteilung von Paaren wird bestimmt von einem komplexen Zusammenspiel von kulturell-normativen Leitbildern in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Aufgabenteilung in der Familie, von der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Situation sowie von Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit wie z. B. verfügbare Betreuungsangebote und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem Wunsch, Zeit mit dem Kind zu verbringen, tragen vor allem die Sorge um finanzielle Verluste, Karrierenachteile sowie berufliche Gründe dazu bei, dass Eltern sich nach der Geburt eines Kindes mehrheitlich für eine Konstellation entscheiden, in der Väter weiterhin in Vollzeit berufstätig sind, während Mütter in Teilzeit arbeiten und einen Großteil der Familienarbeit übernehmen (siehe im Einzelnen IfD Allensbach 2015: Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf). Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 16. 13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen der Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit gerecht zu werden? Mütter und Väter benötigen gleichermaßen gute Möglichkeiten, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu teilen. Wesentlich dafür, dass Eltern ihre Wünsche nach einer partnerschaftlichen Aufteilung umsetzen können, sind qualitativ gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote (auch zu Randzeiten), eine familienfreundliche Arbeitswelt mit flexibler Arbeitszeitorganisation und Möglichkeiten, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Das Teilzeitrecht soll durch einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die mit Wirtschaft und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen im „Memorandum Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ Grundlage und Orientierung, um weitere Verbesserungen für Mütter und Väter in der Arbeitswelt zu erzielen. Damit eine partnerschaftliche Aufteilung möglich ist, sollen auch Väter weiter darin unterstützt werden, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Erfahrungen mit dem Elterngeld zeigen, dass ein stärkeres Engagement von Vätern in der Familie auch Mütter dabei unterstützt, ihre Erwerbswünsche umzusetzen (siehe BMFSFJ 2015: Dossier Väter und Familie m. w. N.). Das neue ElterngeldPlus mit seinem Partnerschaftsbonus unterstützt Väter und Mütter gezielt dabei, Erwerbs - und Familienarbeit partnerschaftlich aufzuteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9291 14. Wie viele Eltern wünschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen (bitte nach Geschlecht, tatsächlicher und gewünschter wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? In der amtlichen Statistik wird der Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeit nicht gemeinsam mit dem Motiv für diesen Wunsch erhoben. Wünsche zur Zeitverwendung von Eltern hat das Statistische Bundesamt jedoch 2012 bis 2013 erfragt. Danach wünschen sich vor allem Väter, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen (79 Prozent). Jeder zweite Vater (53 Prozent), aber nur jede vierte Mutter (27 Prozent) möchte weniger Zeit mit Erwerbsarbeit verbringen (Statistisches Bundesamt 2015: Wie die Zeit vergeht. Ergebnisse zur Zeitverwendung, S. 11: Gewünschte Zeit für Erwerbsarbeit von erwerbstätigen Vätern und Müttern zwischen 18 und 64 Jahren 2012/2013 in Prozent). 15. Wie viele Eltern würden ihre Wochenarbeitszeit nach Kenntnis der Bundesregierung gerne erhöhen (bitte nach Geschlecht, tatsächlicher und gewünschter wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)? Die Zeitverwendungsstudie des Statistischen Bundesamts zeigt, dass sich Mütter und Väter nicht nur hinsichtlich ihrer Wünsche nach Reduzierung der Arbeitszeit unterscheiden, sondern auch, was die Erhöhung der Erwerbstätigkeit angeht: Danach wünschen sich vor allem Mütter mehr Zeit für die Erwerbstätigkeit. 28 Prozent der erwerbstätigen Mütter, aber nur 7 % der erwerbs- tätigen Väter wünschen sich mehr Zeit für Erwerbsarbeit. (Statistisches Bundesamt 2015: Wie die Zeit vergeht. Ergebnisse zur Zeitverwendung, S. 11: Gewünschte Zeit für Erwerbsarbeit von erwerbstätigen Vätern und Müttern zwischen 18 und 64 Jahren 2012/2013 in Prozent). Im Mikrozensus werden zwar Wünsche nach Mehrarbeit erfasst, jedoch verknüpft mit der Perspektive eines entsprechend höheren Verdienstes. Um treffsichere Erkenntnisse über die zeitlichen Bedarfe von Eltern zu ermitteln, bedarf es nach Aussage des Statistischen Bundesamts einer auf konzeptionellen Überlegungen fußenden Sonderauswertung, die nur mit großem Zeitaufwand zu bewerkstelligen sei. 16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die eine Änderung der Wochenarbeitszeit verhindern? Väter und Mütter unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zeitwünsche (s. Antworten zu den Fragen 14 und 15). Neben der Sorge, dass der Familie nicht genug Einkommen zur Verfügung stehen würde, hindern auch berufliche Gründe Eltern daran , ihre Zeitwünsche umzusetzen (vgl: IfD Allensbach 2015: Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf, www.ifd-allensbach.de). In Befragungen vollzeitberufstätiger Eltern mit minderjährigen Kindern sagen 65 Prozent (zumeist Väter), dass sie nicht auf das Geld verzichten können; 58 Prozent sagen, nicht weniger verdienen zu wollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9291 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gründe, die aus Sicht der Eltern gegen eine Arbeitszeitreduzierung sprechen Frage an vollzeitberufstätige Eltern: „Und aus welchen Gründen arbeiten Sie nicht weniger Stunden pro Woche?“ – Auszug aus den Angaben – insgesamt, in % Weil ich auf das Geld nicht verzichten kann, weil ich darauf angewiesen bin 65 Weil ich nicht weniger verdienen möchte 58 Weil es bei mir im Betrieb so viel zu tun gibt, weil die Arbeitsbelastung so hoch ist 48 Weil ich meinen Beruf mag, ihn gerne mache 41 Weil das meine Stellung, meine Position im Betrieb nicht zulässt 40 Weil ich Angst hätte, meinen Arbeitsplatz zu verlieren 28 Weil mein Arbeitgeber etwas dagegen hätte 28 Ich möchte keine Veränderung, bin zufrieden, wie es ist 18 Weil ich Angst habe, beruflich den Anschluss zu verlieren, z. B. indem ich wichtige Entwicklungen in meinem Beruf verpasse 16 Weil viele meiner Kollegen dadurch stärker belastet wären 16 Weil ich Karriere machen möchte 11 n = 244 ( ) = kleine Fallzahl, Indikatorwerte Basis: Bundesrepublik Deutschland, Vollzeit berufstätige Eltern mit Kindern unter 18 Jahren. Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, IfD-Umfrage 110227.700, Allensbacher Archiv 2014. Siehe im Übrigen die Antwort zu Frage 12. 17. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen der Eltern hinsichtlich ihrer gewünschten Wochenarbeitszeit gerecht zu werden? Insbesondere das Elterngeld sowie das neue ElterngeldPlus unterstützt Väter dabei , mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, und hilft so auch Müttern bei der Umsetzung ihrer Wünsche nach einer frühen Rückkehr an den Arbeitsplatz und einem Wiedereinstieg mit höherem Stundenumfang. Mit dem Partnerschaftsbonus im neuen ElterngeldPlus werden Eltern dabei unterstützt, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Dabei geht es stets darum, die Arbeitszeitund Vereinbarkeitswünsche von Müttern und Vätern mit der notwendigen individuellen Existenzsicherung in Einklang zu bringen, damit Familien auf Dauer wirtschaftlich stabil bleiben. 18. Welchen zeitlichen Bedarf im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, nach Kenntnis der Bundesregierungen, Alleinerziehende? Fast ein Viertel (24 Prozent) der derzeit erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter würde ihre wöchentliche Arbeitszeit gern weiter erhöhen (Prognos (2015) „Im Blickpunkt: Alleinerziehende wirksam unterstützen“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9291 19. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen Alleinerziehender hinsichtlich der gewünschten Wochenarbeitszeit gerecht zu werden? Mehr kostengünstige, qualitativ hochwertige und zeitlich flexible Betreuungsangebote (auch für ältere Kinder) und gute Vereinbarkeitsbedingungen würden vielen Alleinerziehenden die Chance eröffnen, die eigenen Erwerbswünsche zu realisieren . Familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen über eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur sowie eine familiengerechte Arbeitswelt zu schaffen , ist ein grundsätzlicher Handlungsschwerpunkt der Bundesregierung. Neben dem quantitativen Ausbau fördert der Bund die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Am 6. November 2014 haben Bundesministerin Manuela Schwesig und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder mit der Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“ den Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsprozess gegeben. Im Communiqué werden zentrale Handlungsbereiche definiert, für die konkrete Qualitätsziele verabredet werden sollen. Dazu gehört auch der Ausbau eines bedarfs- und entwicklungsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände entwickeln in regelmäßigen Sitzungen entsprechende Handlungsstrategien . So wird Ende 2016 ein gemeinsamer Zwischenbericht veröffentlicht, in dem die qualitativen Anforderungen für die Handlungsfelder dargestellt werden . Anlässlich der Bund-Länder-Konferenz im November 2015 haben Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung zur Investition in frühe Bildung unterzeichnet. Wirtschaft und Gewerkschaften haben ein hohes Interesse an qualitativ hochwertigen Bildungs - und Betreuungsangeboten und unterstützen und begleiten den Qualitätsprozess . Ein gutes Angebot der Kindertagesbetreuung ermöglicht nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sondern sichert gutes Fachkräftepotential für die Zukunft, gerade auch für Alleinerziehende. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte (von Beginn der Betreuung bis in den Schulhort hinein) Betreuungsangebote. Dabei geht es ausdrücklich nicht um längere Betreuungszeiten, sondern um Betreuung zu anderen Zeiten. Von dem Programm profitieren vor allem Alleinerziehende und Eltern, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege liegen. Von 2016 bis 2018 fördert der Bund mit bis zu 100 Millionen Euro zukunftsfähige Angebote von bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Kindertageseinrichtungen können Fördermittel in Höhe von bis zu 200 000 Euro jährlich erhalten. Für Tagespflegepersonen sind es jährlich bis zu 15 000 Euro. 20. Wie viele Eltern haben bisher ElterngeldPlus beantragt (bitte nach Geschlecht auflisten)? Im vierten Quartal 2015 haben insgesamt 829 613 Personen Elterngeld bezogen, davon 262 201 Personen mit ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern. Von diesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9291 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode haben 42 772 Personen ElterngeldPlus beantragt, davon 40 098 Frauen und 2 674 Männer. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Bundeselterngeldstatistik. 21. Wie viele Monate ElterngeldPlus haben die Eltern beantragt (bitte nach Geschlecht und Anzahl der Monate auflisten)? Von den 42 772 Personen, die im vierten Quartal 2015 Elterngeld bezogen und ElterngeldPlus beantragt hatten, wurden das ElterngeldPlus für durchschnittlich 16,7 Monate beantragt. Frauen beantragten durchschnittlich 17,3 Monate Elterngeld Plus, Männer durchschnittlich 8,0 Monate. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Bundeselterngeldstatistik. 22. In wie vielen Familien beziehen beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld- Plus, und wie lange beträgt die individuelle Wochenarbeitszeit (bitte nach Geschlecht und wöchentlicher Arbeitszeit aufschlüsseln)? Zahlen zur Beantwortung dieser Frage sind der amtlichen Statistik nicht zu entnehmen . 23. Wie viele Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus? Von den 42 772 Personen, die im vierten Quartal 2015 Elterngeld bezogen und ElterngeldPlus beantragt haben, haben 1 873 auch den Partnerschaftsbonus beantragt . Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Bundeselterngeldstatistik. 24. Wie viele Alleinerziehende nutzen den Partnerschaftsbonus? Zahlen zur Beantwortung dieser Frage sind der amtlichen Statistik nicht zu entnehmen . Die Elterngeldstatistik erfasst das Merkmal „Alleinerziehend“ nicht. Durch die in der Elterngeldstatistik enthaltenen Informationen über Dauer und Art des Elterngeldbezugs kann lediglich die Anzahl der Personen ermittelt werden , die die zusätzlichen Elterngeldmonate (Partnermonate ggf. plus Partnerschaftsbonus -Monate) alleine beansprucht haben. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei diesen Personen weit überwiegend um alleinerziehende Eltern handelt. Im 4. Quartal 2015 haben 4,4 Prozent aller ElterngeldPlus-Bezieher den Partnerschaftsbonus beantragt. Bei den Alleinerziehenden beträgt dieser Anteil 7,6 Prozent . 25. Wie viele Eltern arbeiten während des Bezugs des Elterngeldes unter 20 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht, wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter des Kindes auflisten)? 26. Wie viele Eltern arbeiten während des Bezugs des Elterngeldes 20 bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht, wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter des Kindes auflisten)? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9291 Mikrozensus 2014: Väter und Mütter mit Elterngeldbezug1) – tatsächliche Arbeitszeit in der Berichtswoche – jüngstes Kind unter 3 Jahren Geschlecht Erwerbstätige2) mit unter 20 Stunden 20 bis 30 Stunden in 1000 mit jüngstem Kind unter 3 Jahren Insgesamt 19 8 Väter / / Mütter 17 6 mit jüngstem Kind unter 2 Jahren Insgesamt 18 8 Väter / / Mütter 16 6 mit jüngstem Kind unter einem Jahr3) Insgesamt 10 / Väter / / Mütter 9 / 1) Personen, die angeben Elterngeld zu beziehen. 2) Personen, die eine tatsächliche Arbeitszeit in der Berichtswoche bis 30 Stunden angeben . 3) Da der Mikrozensus unterjährig erhoben wird, wird der aktuellste Geburtsjahrgang nur etwa zur Hälfte erfasst. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus -Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. 27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Verlängerung , Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des Elterngeldes zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit beitragen würde? Die statistischen Zahlen belegen, dass das ElterngeldPlus als neue Leistung gut angenommen wird. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 2017 einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus vor. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 28. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verlängerung , Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des Elterngeldes auf die finanzielle Situation von Alleinerziehenden? 29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Verlängerung , Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des Elterngeldes ein wichtiger Baustein sein könnte, um das Armutsrisiko für Kinder von Alleinerziehenden zu senken? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Alleinerziehende können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und Elterngeld Plus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein, im Beruf den Anschluss behalten und damit ihre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9291 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode finanzielle Situation verbessern. Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Siehe im Übrigen die Antwort zu Frage 27. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333