Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9309 18. Wahlperiode 01.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9184 – Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener spielte und spielt in Deutschland im öffentlichen Gedächtnis nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle („Erinnerungsschatten “, Bundespräsident Joachim Gauck am 6. Mai 2015 in seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung). Es war daher umso mehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung bis zum Dezember 2014 über mehr als ein Jahrzehnt ein Projekt der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft zur Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener (und auch deutscher Kriegsgefangener) unter der Leitung von Dr. Klaus- Dieter Müller gefördert hat. Die kleine Projektgruppe hat in 15 Jahren eine äußerst erfolgreiche und weithin anerkannte Arbeit geleistet. Dazu zählten u. a. Vertragsverhandlungen, Zusammenführung der Daten und Quellen in einer Datenbank in Dresden, Auskunftstätigkeit für ausländische Anfragende, öffentliche Veranstaltungen in Osteuropa, gemeinsame Konferenzen, Auskünfte für deutsche Institutionen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Digitalisierung von ca. 1 Million Datensätzen/Quellen zu sowjetischen und 2,3 Millionen Datensätze /Quellen zu deutschen Kriegsgefangenen. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen nicht nur wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern werden vor allem an die Hinterbliebenen weitergegeben, die auf diese Weise lang ersehnte Hinweise auf das Schicksal ihrer Angehörigen erhalten. Nachdem zwischenzeitlich die reine Auskunftstätigkeit durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für vier Monate eingestellt wurde, kam es in Osteuropa zu zahlreichen politischen Irritationen. In einer Verbalnote des Auswärtigen Amts vom 24. April 2015 wurde daraufhin die Wiederaufnahme des Forschungsprojektes für das Jahr 2016 angekündigt, um Millionen weiterer Schicksale aufzuklären . In einer „Konsortiums-Lösung“ unter Koordinierung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und unter Einbeziehung der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Deutschen Historischen Instituts in Moskau soll demnach zukünftig die Schicksalsklärung von sowjetischen Kriegsgefangenen und (teilweise) von deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges erfolgen. Laut Auskunft von Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Stein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9309 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode meier, soll dabei innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Auskünfte bei der Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) und die Federführung für Recherche und Digitalisierung beim Auswärtigen Amt (AA) liegen, die jeweils ihren Bereich aus ihren Etats finanziell absichern (vgl. Antwortschreiben an den Abgeordneten Jan Korte vom 8. August 2016). In der vereinbarten Debatte anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 erklärte der Bundesaußenminister, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der russischen Regierung eine neue Initiative beschlossen habe, „in der wir die Archivmaterialien über sowjetische und deutsche Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges lokalisieren, systematisch erfassen und digital zugänglich machen. Wir rufen die deutschen und russischen Fachbehörden , alle Archive, Forscher und Experten zur Mitarbeit auf.“ (Plenarprotokoll 18/178). 1. Wer in der Bundesregierung ist aktuell für die Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener federführend verantwortlich ? Für das Projekt „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte“ ist, soweit es um die Recherche und Digitalisierung in den einschlägigen Archiven geht, das Auswärtige Amt verantwortlich. Für die im Zusammenhang mit der Beauskunftung aus dem vorhandenen Datenbestand stehenden Fragen ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien federführend. 2. Hat sich seit August 2015 an den Plänen für die Aufteilung der Federführung innerhalb der Bundesregierung für die Auskünfte (BKM) sowie für Recherche und Digitalisierung (AA) etwas geändert, und wenn ja, was genau und aus welchem Grund? Nein. 3. Wie viele Auskunftsersuchen zur Schicksalsklärung von Angehörigen im Rahmen des Projekts „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte . Forschungen zum Zweiten Weltkrieg und zur Nachkriegszeit“ gingen zwischen den Jahren 2013 und 2015 monatlich im Durchschnitt ein, und mit wie viel Personal wurden sie seitens der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten jeweils in welcher durchschnittlichen Zeit beantwortet ? In den Jahren 2013 und 2014 gingen pro Jahr jeweils etwa 6 000 Auskunftsersuchen zu sowjetischen Kriegsgefangenen bei der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (StSG) ein. Sie wurden von zwei Mitarbeitern bearbeitet ; die weiteren Projektmitarbeiter waren mit anderen Aufgaben, insbesondere dem Datenerwerb betraut. Seit Anfang 2015 gehen durchschnittlich nur noch 250 Anfragen pro Monat ein, die Tendenz ist weiter fallend. In den Monaten April und Mai 2015 und 2016 hingegen lag die Zahl der Auskunftsersuchen vom üblichen Mittel abweichend bei monatlich 500 bis 900 - hervorgerufen durch das verstärkte öffentliche Interesse im Zuge des Gedenktags zum Ende des Zweiten Weltkriegs in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Die Anfragen wurden im Jahr 2015 von einer, seit 2016 von zwei Mitarbeitern bearbeitet. Von der Anfrage bis zur Antwort werden abhängig vom Umfang der Anfrage und der damit einhergehenden Recherche und Aufbereitung etwa drei bis sechs Monate benötigt. Anfragen des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie von Überlebenden im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Anerkennungsleistung für ehemalige Sowjetische Kriegsgefangene werden prioritär beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9309 4. Wie viele Auskunftsersuchen gingen durchschnittlich monatlich in den Jahren 2015 und 2016 ein, und mit wie viel Personal wurden sie jeweils in welcher durchschnittlichen Zeit beantwortet? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Ist der Rückstand der Beantwortung seit der Wiederaufnahme der Auskunft im Mai 2015 mittlerweile abgearbeitet? Ja. 6. Wie viel Personal ist nach Annahme der Bundesregierung für die Beantwortung der Auskunftsersuchen in vertretbarer Zeit nötig, und wie begründet sie ihre Einschätzung? Nach Einschätzung der Bundesregierung sind für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anfragen mindestens zwei Mitarbeiter notwendig. 7. Wie sehen die Pläne für die „Konsortiums-Lösung“ unter Koordinierung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder anderer, mittlerweile seitens der Bundesregierung und den beteiligten Partnern diskutierten, Projekten aktuell konkret aus, und wer ist daran im Detail und mit welcher Zielund Aufgabenstellung sowie jeweiligen Verantwortlichkeit beteiligt? Für das vom Auswärtigen Amt finanzierte Recherche- und Dokumentationsprojekt hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. die Projektkoordinierung übernommen. Im Auftrag des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hat das Deutsche Historische Institut in Moskau (DHI) die Durchführung der praktischen Recherche- und Dokumentationsaufgaben übernommen. Die russische Seite hat die Funktion des Projektkoordinators der Abteilung „Wahrung des Gedenkens an die bei der Verteidigung des Vaterlands Gefallenen“ im Verteidigungsministerium der Regierung der Russischen Föderation übertragen. Diese ist damit Partnerinstitution des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Mit der praktischen Umsetzung hat die Regierung der Russischen Föderation die „Assoziation Wojennyje memorialy“ („Soldatengedenkstätten“) betraut, die damit Partner des DHI ist. Die jeweiligen Ziel- und Aufgabenstellungen der Partner sowie ihre Verantwortlichkeiten werden derzeit im Auftrag des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. vom DHI gemeinsam mit ihren jeweiligen Partnerorganisationen erarbeitet ; sich möglicherweise hieraus ergebende rechtliche Fragen sollen im Anschluss geklärt werden. Außerhalb des eigentlichen Konsortiums, das sich auf das vom Auswärtigen Amt finanzierte Projekt bezieht, wird die Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht im Laufe des Jahres 2016 die Datenbank der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (StSG) übernehmen, weil die dort erfassten Daten/Personalkarteikarten zu einem Großteil aus der ehemaligen Wehrmachtsauskunftsstelle, jetzt Deutsche Dienststelle (WASt) stammen. Die WASt wird dauerhaft Familienangehörigen sowie anfragenden Einrichtungen Auskünfte aus dem vorhandenen Bestand sowie aus den im Rahmen des Projekts des Auswärtigen Amtes neu erworbenen Daten erteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9309 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Handelt es sich um eine dauerhafte oder um eine befristete Lösung, und wenn letzteres, auf wie viele Jahre soll das Projekt befristet werden? Das Projekt soll nach dem gemeinsam bekundeten Willen der Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation grundsätzlich zu einem für alle Seiten befriedigenden Abschluss gebracht werden. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann dies der Fall sein wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen . 9. Welche Hindernisse standen und stehen einer raschen Umsetzung der „Konsortiums -Lösung“ im Weg? Das im März 2015 mit der Regierung der Russischen Föderation im Grundsatz vereinbarte Projekt befindet sich seit Anfang 2016 in der Umsetzungsphase. Das neue Projekt baut auf dem von 2000 bis 2014 mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung und aktiver Begleitung der Regierung Russlands durch die StSG durchgeführten Projekt auf. Es musste zunächst mit allen beteiligten deutschen Institutionen die neue Projektstruktur geklärt werden; für die Übernahme der Datenbank durch die Deutsche Dienststelle (WASt) mussten die erforderlichen technischen, vertraglichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem sollen festgestellte Mängel in der Datenerfassung der StSG soweit möglich vor Übernahme analysiert und beseitigt werden. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Hindernisse, die einer Umsetzung des Projekts im Wege stehen könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wie sieht die von der Bundesregierung gemeinsam mit der russischen Regierung beschlossene neue Initiative zur Lokalisierung, systematischen Erfassung , Digitalisierung und Zugänglichmachung im Detail aus? Recherche, Sichtung, Aufbereitung, Dokumentation und Digitalisierung der Daten übernimmt das DHI in Moskau. Es arbeitet dabei mit dem russischen Verband „Soldatengedenkstätten“ zusammen, der auf russischer Seite die Koordination der praktischen Arbeiten übernimmt. Das gewonnene Archivmaterial und Daten werden in digitalisierter Form vom DHI in Moskau über den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. an die Deutsche Dienststelle (WASt) übergeben. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wird ebenfalls in das Projekt eingebunden, um mögliche Lücken in den Datenbanken des DRK Suchdienstes und anderer Institutionen schließen zu können. 11. Haben bereits deutsche und russische Fachbehörden, Archive, Forscher und Experten ihre Mitarbeit angeboten, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei, und wie könnte sich nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils die Mitarbeit gestalten? Das Projekt zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte“ vom 22. Juni 2016 wurde mit der Gemeinsamen Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Frank-Walter Steinmeier und des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation, Sergej Lawrow, zum russischdeutschen Projekt formell angestoßen. Die Projektverantwortlichen wie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., die WASt und das DHI Moskau verfügen über langjährige Erfahrungen und wissenschaftliche Expertise. Die WASt wird auch wissenschaftliche Expertise aus dem Gedenkstättenbereich nutzen . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9309 12. Welche Verhandlungen und Beratungen seitens der Bundesregierung hat es mit Vertretern der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion über die Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener in der Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte nach Datum, Land und Beratungsergebnis aufführen)? Im Zuge der in der Antwort zu Frage 10 und 11 beschriebenen Projektstrukturierung gilt es, zunächst die notwendigen technischen Voraussetzungen und damit Standards für die Datenaufbereitung zu sowjetischen und deutschen Kriegsgefangenen und Internierten zu schaffen. Das mit der Russischen Föderation aufgenommene Projekt dient dabei auch der Pilotierung, um anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen geeignete Kooperationskonzepte zur Dokumentation auch mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu verhandeln. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit allen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion , in denen Datenbestände lokalisiert werden und die Auskunft über die bisher nicht dokumentierten Schicksale deutscher und sowjetischer Kriegsgefangenen und Internierten geben, ähnliche Vereinbarungen wie mit der Regierung der Russischen Föderation abzuschließen. Hinsichtlich der Datenbeauskunftung wurde die Föderale Archivagentur der Russischen Föderation um Unterstützung gebeten, um die für die StSG bestehenden Datennutzungsrechte und Verträge, wo erforderlich, auf die WASt umzustellen. Die dafür nötige ausdrückliche Nutzungserlaubnis des russischen Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) liegt bereits vor. 13. Stehen nach der vereinbarten Initiative mit der russischen Regierung weitere Abkommen oder Beschlüsse über entsprechende Initiativen mit anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion an, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Welche rechtlichen und technischen Fragen müssen derzeit noch gelöst werden ? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen. 15. Wie groß sind nach Schätzungen der Bundesregierung die noch nicht erfassten und digitalisierten Aktenbestände in den ehemaligen GUS-Staaten, und wie lange würde ihre Erfassung und Digitalisierung schätzungsweise dauern (bitte wenn möglich nach Land, laufenden Metern, betroffenen Personenschicksalen , Dauer der Erfassung und Digitalisierung und entstehenden Kosten aufschlüsseln)? Während des Zweiten Weltkriegs gerieten mehr als 5,7 Millionen sowjetische Offiziere und Soldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft. Über drei Millionen Menschen kamen in deutscher Gefangenschaft um. Zwischen 1941 und 1945 gerieten 3,15 Millionen Wehrmachtsoldaten in sowjetische Kriegsgefangenschaft, von denen 1,11 Millionen umkamen. Im Rahmen des durch die Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“ betriebenen Projekts konnten nach deren Angaben Personendaten von etwa einer Million sowjetischer und 2,2 Millionen deutscher Bürger ermittelt werden. Über den Umfang der Aktenbestände zu den bisher nicht erfassten Personen können aufgrund der dezentralen Lagerung in diversen Regionalarchiven und der teilweise mangelhaften Datenerfassung durch die StSG keinen belastbaren Angaben gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9309 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie viele Personalstellen hält die Bundesregierung für das Projekt insgesamt für sachgerecht (bitte wenn möglich nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. 17. Welche Haushaltsmittel aus welchen Haushaltsposten sollen in den kommenden Jahren für das Projekt aufgewendet werden (bitte nach Jahren und Verwendungszweck aufführen)? Das Auswärtige Amt veranschlagt für das von ihm betreute Projekt im Haushaltstitel 0502-546 22 ab dem Haushaltsjahr 2017 jährlich eine Million Euro. Die erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Beauskunftung werden aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Etat für die WASt im Kapitel 0452, Titel 632 61 zur Verfügung gestellt. 18. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der „Konsortiums-Lösung “ oder eines anderen Projektes zur dauerhaften Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener und Sicherstellung der Ergebnisse und Forschungen des Projekts der Stiftung Sächsische Gedenkstätten? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen. 19. Wie viele Personalstellen hat die Deutsche Dienststelle (WASt) insgesamt, wie hat sich ihre Personalsituation in den letzten zehn Jahren verändert, und wie viele Personalstellen dienen jeweils direkt der Auskunftstätigkeit, Schicksalsklärung, Dokumentation und Forschungszwecken (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Im Jahr 2006 verfügte die WASt über rund 370 Personalstellen. Derzeit verfügt die WASt über 250 Personalstellen. Davon sind 211 Stellen in der Abteilung Dokumentenverwaltung und Auskunftserteilung angesiedelt, die direkt oder indirekt an der Auskunftserteilung, Schicksalsklärung sowie der Dokumentation von Auskünften beteiligt sind. Eine weitere Einzelaufschlüsselung ist nicht möglich. Eigene Forschungen führt die WASt nicht durch. 20. Wie viel Personal und Mittel der Deutschen Dienststelle (WASt) werden für die „Konsortiums-Lösung“ zur Verfügung gestellt? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 17 wird verwiesen. 21. Wie viel Personal und Mittel des Deutschen Historischen Instituts in Moskau werden für die „Konsortiums-Lösung“ zur Verfügung gestellt? Der Direktor und die stellvertretende Direktorin des DHI in Moskau wirken an der technischen Vorbereitung und Durchführung des Projekts mit. Eigenmittel des DHI werden nicht eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 verwiesen. 22. Welche Pläne existieren, um das bisherige Projektpersonal im zukünftigen Projekt zu berücksichtigen? Keine. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9309 23. Wie sollen die bisherigen Projektverantwortlichen in die weitere Planung einbezogen werden? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Wie soll sichergestellt werden, dass das in 15 Jahren geknüpfte Netzwerk sowie das große Erfahrungswissen über osteuropäische Archive und Institutionen in vielen Nachfolgestaaten der UdSSR nicht verlorengeht? Da es sich bei dem neuen Projekt, anders als beim Vorgängerprojekt, um ein gemeinsames deutsch-russisches Regierungsprojekt handelt, hat Bundesaußenminister Steinmeier mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow vereinbart, dass die Regierung der Russischen Föderation das Projekt nach Kräften unterstützen und insbesondere Beistand beim Zugang zu Archiven und der Bereitstellung von Archivalien sowie bei der Schaffung von günstigen Bedingungen für Forscher und Experten bei der Suche, Bearbeitung und Digitalisierung der Daten leisten solle. Diese Vereinbarung ist in der Gemeinsamen Erklärung von Bundesaußenminister Steinmeier und dem Außenminister der Russischen Föderation zu dem russisch-deutschen Projekt zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte“ vom 22. Juni 2016 dokumentiert. Darüber hinaus verfügen die jetzigen Projektverantwortlichen wie der Volksbund und das DHI Moskau über langjährige Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung und Kooperation mit russischen Archiven. Die WASt unterhält bereits seit etwa sechs Jahren direkten Kontakt zu den beteiligten Archiven in Russland. Die Bearbeitung von Anfragen zu ausländischen Kriegsgefangenen gehört zu den originären Aufgaben der WASt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 25. Sollen ausländische Stellen und Organisationen an dem Projekt beteiligt werden? a) Wenn ja, welche sind dies, in welcher Form soll dies geschehen, und welche Aufgaben und Mitsprachemöglichkeiten sollen sie bekommen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 25a und 25b werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 11 und 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333