Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9310 18. Wahlperiode 01.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9185 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den Islam “ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen Land, jeder vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten (www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V, verweisen auf eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-handout.pdf). Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen. Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen Aufmärschen. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7498 mitteilte, wurde Ende des Jahres 2015 die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ vom zuständigen Fachgremium befürwortet, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9310 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der politisch motivierten Kriminalität (PMK) liegt damit bei der Innenministerkonferenz (IMK). 1. Inwieweit und in welchem Zusammenhang war Islamfeindlichkeit ein Thema bei der Innenministerkonferenz vom 14. bis 17. Juni 2016? a) Inwieweit und in welchem Zusammenhang steht Islamfeindlichkeit bereits als ein Thema der kommenden Innenministerkonferenz fest? b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand und weitere Zeitplan der Überarbeitung des Themenfeldkataloges beim Oberthema „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „Islamfeindlichkeit“ durch das zuständige Gremium bei der IMK? Islamfeindlichkeit war im Rahmen der Beschlussfassung zum Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (BLAG KPMD-PMK) Thema. Der Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „islamfeindlich“ (BLAG KPMD-PMK) wurde auf der Innenministerkonferenz vom 14. bis 17. Juni 2016 zugestimmt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 treten die Änderungen in Kraft. Die Themen der kommenden Innenministerkonferenz stehen noch nicht fest. 2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht? Zu den Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen. 3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl , Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung sind für das zweite Quartal 2016 folgende Kundgebungen rechtsextremistischer Organisationen mit dezidiert islamfeindlichem Motto im Sinne der Anfrage bekannt geworden: Datum Bundesland Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN * 12.06.2016 BW Tuttlingen NPD-LV Baden- Württemberg NPD/JN „1. Tuttlinger Nachmittagsspaziergang gegen Asylmissbrauch und Islamischen Terror in Europa“ 20 * TN: Teilnehmer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9310 Darüber hinaus sind der Bundesregierung die nachfolgenden Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands im zweiten Quartal 2016 bekannt geworden, bei denen eine rechtsextremistische bzw. verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war: Datum Bundesland Ort Name TN* 02.04.2016 TH Schmölln THÜGIDA 150 04.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 04.04.2016 BY München PEGIDA München 140 04.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 250 04.04.2016 TH Rudolstadt THÜGIDA 140 07.04.2016 BB Potsdam POGIDA 60 07.04.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 120 08.04.2016 BB Schönwalde PEGIDA Havelland 70 09.04.2016 TH Altenburg THÜGIDA 75 11.04.2016 BB Strausberg BraMM-PEGIDA 70 11.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80 11.04.2016 BY München PEGIDA München 150 11.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 130 15.04.2016 MV Neustrelitz MVGIDA 80 16.04.2016 TH Bad Lobenstein THÜGIDA 35 18.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80 18.04.2016 BY München PEGIDA München 120 18.04.2016 MV Ludwigslust MVGIDA 70 18.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 170 20.04.2016 TH Jena THÜGIDA 200 23.04.2016 TH Eisenberg THÜGIDA 55 25.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 25.04.2016 BY München PEGIDA München 70 25.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 140 02.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80 02.05.2016 BY München PEGIDA München 90 02.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 150 06.05.2016 BB Senftenberg BraMM-PEGIDA 20 06.05.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 80 09.05.2016 BB Strausberg BraMM-PEGIDA 40 09.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50 09.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 120 16.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 45 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9310 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Bundesland Ort Name TN* 18.05.2016 BB Potsdam POGIDA 30 21.05.2016 TH Greiz THÜGIDA 150 21.05.2016 TH Rudolstadt THÜGIDA 50 21.05.2016 TH Weimar THÜGIDA 30 23.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 23.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 95 30.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75 30.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 50 06.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70 06.06.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 95 13.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75 13.06.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 50 18.06.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 85 20.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 90 27.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 * TN: Teilnehmer 4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das zweite Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe, Phänomenbereich , Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen “ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9310 Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist. Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern . Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele katalogisiert . Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das zweite Quartal 2016 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt nur dann, wenn ein solches relevant ist. Sofern in der Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen sind nicht enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9310 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechts - norm) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMKlinks PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 1 01.04.16 Aachen NW Sachbeschädigung - § 303 StGB X Konfrontation/Politische Einstellung (zwischen Ausländern ) 0 2 03.04.16 Düsseldorf NW Verwenden von Kennzeichen verfassungs - widriger Organe - § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion), Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus (Verherrlichung /Propaganda) 0 3 08.04.16 Bamberg BY Körperverletzung - § 223 StGB X Befreiungsbewegung /Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR), Konfrontation/Politische Einstellung (zwischen Ausländern ) 1 4 15.04.16 Berlin BE Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten - § 126 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 5 17.04.16 Castrop-Rauxel NW Sachbeschädigung - § 303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 6 19.04.16 Syke NI Bedrohung - § 241 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 7 21.04.16 Delmenhorst NI Straftaten gegen das Vereinsgesetz X Innen- und Sicherheitspolitik (Betätigungsverbote ), Islamismus / Fundamentalismus (Kalifatstaat / Kaplanverband ) 0 8 24.04.16 Schwabach BY Sachbeschädigung - § 303 StGB X Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 9 27.04.16 Hann. Münden NI Volksverhetzung - § 130 StGB X Ausländer- /Asylthematik, Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9310 lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechts - norm) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMKlinks PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 10 07.05.16 Essen NW Sachbeschädigung - § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0 11 12.05.16 Reutlingen BW Volksverhetzung - § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Rassismus, Religion ), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 12 12.06.16 Rotenburg/ Wümme NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung - § 304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 13 14.06.16 Osnabrück NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung - § 304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 1 14 26.06.16 Ludwigshafen RP Volksverhetzung - § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 * TV: Tatverdächtige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9310 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden im zweiten Quartal 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt, bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 ausgeführt, ist eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten im Rahmen des KPMD- PMK derzeit noch nicht möglich. Im Hinblick auf die Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im zweiten Quartal 2016 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2016 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im Jahr 2014“ auf Bundestags-drucksache 18/4269 wird verwiesen. Im Hinblick auf die Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9310 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2016 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2016 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2016 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im zweiten Quartal 2016 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2015“ vom 23. November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6762 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8290 gibt es bezüglich des ersten Quartals 2016? Für das erste Quartal 2016 wurden der Bundesregierung folgende Kundgebungen mit dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im Sinne der Frage 3 nachträglich bekannt: * TN: Teilnehmer Darüber hinaus wurden hier für das erste Quartal 2016 folgende Kundgebungen des GIDA-Spektrums im Sinne der Frage 3 nachträglich bekannt: Datum Bundesland Ort Name TN* 29.03.2016 TH Saalfeld THÜGIDA 130 * TN: Teilnehmer Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN* 17.03.2016 SN Sebnitz „Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz“ NPD/JN „Gegen die weitere Islamisierung und den Bevölkerungsaustausch !“ 65 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9310 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort auf Frage 4 wurden der Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt: lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrecht s PMK - links PMK - Ausl. PMK - sonst. Oberthema (Unterthema) 1 19.01.16 Moers NW Beschimpfung von Religionsgesell - schaften - § 166 StGB X Hasskriminalität (Religion ), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 2 24.01.16 Marl NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidri - ger Organe - § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich ), Nationalsozialismus /Sozialdarwi -nismus (Verherrlichung /Propaganda) 0 3 30.01.16 Marl NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidri - ger Organe - § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus (Verherrlichung/Propaganda ) 0 4 16.02.16 Waldbronn BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidri - ger Organe - § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus (Verherrlichung/Propaganda ), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 1 5 24.02.16 Dillingen SL Beleidigung - § 185 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), 0 6 12.03.16 Gelsenkir-chen NW Beschimpfung von Religionsgesell - schaften - § 166 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich ), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9310 lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrecht s PMK - links PMK - Ausl. PMK - sonst. Oberthema (Unterthema) 7 13.03.16 Stuttgart BW Sachbeschädigung - § 303 StGB X Befreiungsbewegung /Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten , zwischen Aus-ländern), Politischer Kalender (Anschlag gegen Aleviten in Istanbul) 0 8 20.03.16 Parchim MV Sachbeschädigung - § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion ), Islamismus/Fundamentalismus , Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 9 29.03.16 Steinen BW Volksverhetzung - § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten, zwischen Aus-ländern) 0 * TV: Tatverdächtige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333