Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9313 18. Wahlperiode 01.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9212 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9313 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im zweiten Quartal 2016 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2016 im Bundesgebiet 47 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 24 Konzerte und 23 Liederabende, statt. Zu folgenden 25 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 02.04.2016 Sonneberg TH „12 Golden Years“, „Old Glory“, „Unbeliebte Jungs“, „TIC TAC 18“ 02.04.2016 Dortmund NW „Flak“ 08.04.2016 Erfurt TH „Kategorie C“ 09.04.2016 Eisenach TH „Oidoxie“ 09.04.2016 Bad Wildbad BW „Renitenz“, „Überzeugungstäter Vogtland“ 16.04.2016 Torgau-Staupitz SN „Naked but armed“, „Frontalkraft“, „Bronson“, „Nemesis“ 16.04.2016 Bad Wildbad BW „F.I.E.L.“ 23.04.2016 Eisenach TH „Zeitnah“, „Hermunduren“, „Varghona“ 23.04.2016 Kirchheim TH „Painful Awakening“, „Daily Broken Dream“, „2nd Class Citizen“, „Fight Tonight“, „Blindfolded“ 30.04.2016 Kämpfelbach BW „Kategorie C“, „Match Retour“ 30.04.2016 Erfurt TH „FreilichFrei“, „Freya“, „Neubeginn“ 07.05.2016 Hildburghausen TH „Übermensch“, „Blitzkrieg“, „Sleipnir“, „Act of Violence“, „Blutbanner “, „Stahlfaust“ 14.05.2016 Kirchheim TH „KdF“, „Faustrecht“, „Smart Violence“, „Treueorden“, „Abtrimo“ 14.05.2016 Dessau-Roßlau ST „F.I.E.L.“, „Flak“ 14.05.2016 Sonneberg TH „Ewiges Reich“, „Permafrost“, „Circle of Dawn“, „Sielunvihollinen“ 15.05.2016 Torgau-Staupitz SN „Aggroknuckle“, „Uwocaust und Helfershelfer“, „Faustrecht“, „Abtrimo “ 27.05.2016 Kloster Veßra TH „Freiheitskämpfer“ 28.05.2016 Torgau-Staupitz SN „Skalinger“, „Confident of Victory“, „PWA“, „Freicore“ 04.06.2016 Heinsberg NW „Kategorie C“ 04.06.2016 Grevesmühlen MV „Exzess“, „Timebomb“, „Hausmannskost“ 11.06.2016 Koberg SH „Kategorie C“ 17.06.2016 Karlsruhe BW „Der Rebell“, „Freiheitskämpfer“ 18.06.2016 Niepars-Zansebuhr MV „H8Machine“, „MakssDamage“, „Second Class Citizen“, „Acciaio Vicente +Metalcore-Projekt“, „Blindfolded“, „Eternal Bleeding“, „Fight Tonight“, „Mortuary“, „Old Firm“, „Painful Awakening“, „Thrima“ 25.06.2016 Kieselbronn BW „Sturmbrüder“, „Kommando 192“, „Non Plus Ultra“, „Codex Frei“ 25.06.2016 Kirchheim TH „Amok“, „Ex umbra in solem“, „DST“, „Legion of Thor“ Zu den weiteren 22 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9313 Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde keine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen von der NPD veranstaltet. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei vier Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um folgende Veranstaltungen: – Wahlkampfveranstaltung des NPD-Landesverbandes Thüringen am 7. Mai 2016 in Eisenach (Thüringen), bei der der Liedermacher „Torstein“ auftrat, – Rednerabend des NPD-Bezirksverbands Oberbayern am 18. Mai 2016 in Murnau (Bayern), bei dem der Liedermacher Michael Regener auftrat, – „Eichsfeldtag“ des NPD-Kreisverbands Eichsfeld am 28. Mai 2016 in Leinefeld (Thüringen) mit Auftritten von „Tätervolk/Söhne Potsdams“, Frank Rennicke, Jens von „Sturmwehr“ und „Nahkampf“ und – „Thüringentag der nationalen Jugend“ des NPD-Kreisverbands Kyffhäuserkreis am 11. Juni 2016 in Sömmerda (Thüringen) mit Auftritten von „Nordglanz“, „Sachsenblut“ und „Mortuary“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9313 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im zweiten Quartal 2016 bei einer Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine Informationsveranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Partei „DIE RECHTE“ am 2. April 2016 in Oelsnitz (Sachsen), bei der Frank Rennicke auftrat. 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu fünf Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 19 Konzerte wurden von insgesamt ca. 6 644 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 344 Personen. Zu fünf Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 18 Liederabende wurden von insgesamt ca. 891 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 50 Personen. 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2016 im Ausland organisiert? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2016 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im zweiten Quartal 2016 bei sieben Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Barny“, „Brainwash“, „Division Germania“, „Griffin“, „Hope for the weak“, „Oidoxie“, „Thrima“, „Weiße Revolutionäre “ und „Wolfsfront“. 8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Quartal 2016 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im zweiten Quartal 2016 kein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Quartal 2016 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2016 drei Konzerte im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um geplante Konzerte am 14. Mai 2016 in Allstedt-Sotterhausen (Sachsen-Anhalt), am 18. Juni 2016 in Finow- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9313 furt (Brandenburg) und am 18. Juni 2016 in Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern ). Darüber hinaus wurde ein Liederabend am 30. April 2016 in Finowfurt (Brandenburg) im Vorfeld verboten. 10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im zweiten Quartal 2016 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten )? Der Bundesregierung liegt für das zweite Quartal 2016 die nachfolgende Meldung vor: Datum Ort Land Straftaten 08.04.2016 Erfurt TH unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) 11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 10 angefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2016 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/8381 vom 10. Mai 2016) für das erste Quartal 2016 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2016 weitere sieben rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon ein Konzert und sechs Liederabende statt. Zu einer Musikveranstaltung liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 20.02.2016 Allstedt-Sotterhausen ST „Endlöser“, „Zeitnah“, „Randgruppe Deutsch“, „Ex umbra in solem“ Zu den weiteren sechs Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal 2016 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in den Klammern beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 16 Konzerte (15). Zu dem nachgemeldeten Konzert sind keine Besucherzahlen bekannt, so dass sich die Zahl der Besucher nicht ändert. Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 26 Liederabende (20). Zu vier (drei) Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 22 (17) Liederabende wurden von insgesamt ca. 1.112 Personen (895) besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 51 Personen (53). Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2016 bei nunmehr neun (sieben) Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Brainwash“, „Faustrecht“, „Fight Tonight“, „Heiliger Krieg“, „Hope fort he weak“, „Kategorie C“, „Killuminati“, „MakssDamage“, „Moshpit“, „Nordglanz“, „Radikahl“, „Stahlfaust“ und „Überzeugungstäter“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9313 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Quartal 2016 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. 13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im zweiten Quartal 2016, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im zweiten Quartal 2016 liegen diese Informationen zu zwei Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl 05.05.2016 Wittstock BB 3 26.05.2016 Pinnow BB unbestimmte Anzahl 14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2016 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2016 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2016 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 43 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Erkenntnisse darüber, wann diese Tonträger produziert und veröffentlicht wurden , liegen nicht vor. 15. Gegen wie viele der im Jahr 2016 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem der indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt eine Beschlagnahme vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333