Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 4. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9367 18. Wahlperiode 09.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9277 – Umsetzung des Sustainable Development Goal 12 – Nachhaltiger Konsum, Unternehmensverantwortung in der Lieferkette und Verbraucheraspekte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem UN- Gipfel in New York die „Agenda 2030“, eine globale Agenda für Entwicklung und Nachhaltigkeit, verabschiedet. Die „Agenda 2030“ enthält 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) und 169 Unterziele, die den Staaten in den kommenden 15 Jahren als Handlungsrahmen für die Gestaltung nachhaltiger Entwicklung weltweit dienen sollen. Die weitgehenden Zielsetzungen der SDGs ziehen sich damit durch alle Politikbereiche. In Deutschland werden die SDGs in der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Im Entwurf zur Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie vom 30. Mai 2016 definiert die Bundesregierung das SDG-12-Ziel wie folgt: „SDG 12 zielt auf die notwendige Veränderung unserer Lebensstile und unserer Wirtschaftsweise. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion verlangen, heute so zu konsumieren und zu produzieren, dass die Befriedigung der berechtigten Bedürfnisse der derzeitigen und der zukünftigen Generationen unter Beachtung der Belastbarkeitsgrenzen der Erde und der universellen Menschenrechte nicht gefährdet wird. Dazu müssen Wachstum und Wohlstand so weit wie möglich von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen entkoppelt werden .“ Außerdem weist die Bundesregierung den Industrieländern eine besondere Verantwortung zu: „Den Industrieländern kommt eine wichtige Rolle für die weltweite Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster und für die Steigerung der Ressourceneffizienz zu. Sie beeinflussen durch die enge Einbindung ihrer Wirtschaft in globale Wertschöpfungs- und Lieferketten maßgeblich die Produktionsmethoden in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern. Hieraus folgt eine besondere Verantwortung der Industriestaaten für die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen in diesen Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9367 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch orientieren sich die Mittelschichten, die sich in Schwellen- und Entwicklungsländern etablieren, häufig am Konsumverhalten in den Industrieländern, so dass letzteren eine Vorbildfunktion für nachhaltigen Konsum zukommt“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/ 0-Buehne/2016-05-31-download-nachhaltigkeitsstrategie-entwurf.pdf?__blob =publicationFile&v=4). In ihrem im Februar 2016 vorgelegten „Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum“ beschreibt die Bundesregierung die aus ihrer Sicht relevanten Handlungsfelder und übergreifenden Handlungsansätze. Hierzu zählen gesellschaftliche Diskussion, Bildung, Verbraucherinformation, Öko- und Sozialzeichen, Ökodesign, nachhaltige öffentliche Beschaffung und Forschung. Laut Unterziel 12.6 sollen Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigt werden, nachhaltige Verfahren einzuführen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Berichterstattung aufzunehmen. Dieses Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in der Europäischen Union mit der CSR-Richtlinie (CSR: Corporate Social Responsibility) verfolgt. Bis Dezember 2016 muss die Bundesregierung die CSR-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Durch diese Richtlinie sollen Offenlegungspflichten für große Unternehmen eingeführt werden, so dass diese in Zukunft nicht nur über ökonomische , sondern auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit berichten sollen. 1. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung konkret sicherstellen , dass Deutschland als „Industrieland“ seiner Vorbildrolle im Zusammenhang mit dem Ziel „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ gerecht wird? Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung und Vorbildrolle hinsichtlich der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 der Agenda 2030 bewusst. Daher hat sie z. B. am 24. Februar 2016 als eines der ersten Staaten überhaupt ein Nationales Programm für nachhaltigen Konsum verabschiedet. In dem Programm heißt es: „Die Lebensstile, die sich in den Industrieländern durchgesetzt haben, stehen einem nachhaltigen Konsum z. T. noch entgegen. Der Änderung des Konsumverhaltens in den Industrieländern in Richtung Nachhaltigkeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu – sowohl mit Blick auf Umweltauswirkungen, die mit der Erzeugung und nachfolgenden Entsorgung von Produkten verbunden sind, als auch auf die Bedeutung, die das Konsumverhalten in den Industrieländern als Rollenvorbild für wachsende Mittelschichten in Schwellen- und Entwicklungsländern hat“ (Nationales Programm für nachhaltigen Konsum, S. 7). Im Programm sind dazu unterteilt auf neun übergreifende Handlungsfelder und sechs Bedürfnisfelder konkrete Maßnahmen aufgelistet, die das Ziel „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen“ unterstützen und weiter voran bringen sollen. Neben der Umsetzung in Deutschland unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch Partnerländer bei der Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Hierfür wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182 verwiesen. 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass sie bei ihrer Beschaffungspolitik mit gutem Beispiel vorangeht? Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9367 vom 30. März 2015 die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 beschlossen. Mit Maßnahme 6 des Programms hat sich die Bundesregierung auf eine weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung verständigt. Zur weiteren Beantwortung wird auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 20 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182 verwiesen . 3. Welche Verantwortung für eine Entwicklung hin zu nachhaltigen Konsummustern sieht die Bundesregierung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern , auch in Gewichtung mit anderen Akteuren, vor allem Unternehmen, der Politik und der Wissenschaft? Im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum heißt es dazu: „Deutlich mehr Nachhaltigkeit beim Konsum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verantwortlich sind alle: öffentliche Hand, Handel, Industrie und jeder Einzelne. Eine Abwälzung der Verantwortung allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher darf nicht erfolgen, dennoch ist ihre engagierte Mitwirkung für eine erfolgreiche Politikgestaltung unverzichtbar“ (S. 4). Daher umfasst auch der Adressatenkreis des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern alle relevanten Akteure, wie Unternehmen und den Handel, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft , Medien, Kommunen etc. sowie auch die öffentliche Hand in ihrer Vorbildfunktion . Keiner Seite kann die alleinige Verantwortung für einen nachhaltigen Konsum übertragen werden. Vielmehr muss hierbei vom Prinzip der geteilten Verantwortung ausgegangen werden (Nationales Programm für nachhaltigen Konsum, S. 5). 4. Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung (neben Effizienz und Konsistenzmaßnahmen) Suffizienzmaßnahmen zur Förderung von nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern, und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen suffiziente Konsum- und Produktionsmuster gestärkt werden? Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass Effizienzgewinne, z. B. durch energieeffiziente Produkte, nicht selten durch eine wachsende Nachfrage geschmälert werden (Rebound-Effekt). „Effizienzgewinne – im Sinne eines sinkenden spezifischen Energiebedarfs pro Produkt oder Dienstleistung – allein sind daher nicht ausreichend, um die mit der Ressourceninanspruchnahme verbundenen Wirkungen des Konsums einzudämmen“ (Nationales Programm für nachhaltigen Konsum, S. 4). Gleichzeitig ist es jedoch nicht die Aufgabe der Bundesregierung, den Bürgerinnen und Bürgern ihren Konsum oder ihren Lebensstil vorzuschreiben. Die Bundesregierung kann jedoch, und dies ist auch ein Ziel des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum, eine Diskussion über nachhaltige Lebensstile anregen und diese mit entsprechenden Rahmenbedingungen fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9367 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Knowing-Doing- Gap (die Kluft zwischen Wissen und Handeln) im Bereich des nachhaltigen Konsums, und welche Erkenntnisse zu dessen Überwindung finden wie Berücksichtigung in den verbraucherorientierten Vorschlägen der Bundesregierung zum nachhaltigen Konsum? Die Bundesregierung ist sich darüber bewusst, dass es häufig eine Diskrepanz zwischen dem Umweltbewusstsein vieler Verbraucherinnen und Verbraucher und ihrem tatsächlichen Handeln gibt. Ursachen für diese Kluft zwischen Wissen und Handeln können sehr unterschiedlich sein und die aus Sicht der Bundesregierung größten Hemmnisse sind im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum (Kapitel 1.2) aufgelistet (siehe dazu auch Antwort auf Frage 6). Diese sind auch in den konkreten Maßnahmen im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum berücksichtigt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu mehr nachhaltigem Handeln zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu den Fragen 1, 6, und 7 in dieser Kleinen Anfrage, sowie auf die Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182 verwiesen. Darüber hinaus wird im Rahmen von Forschungsprojekten untersucht, welche Ursachen die Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln hat und es werden mögliche Lösungsoptionen erarbeitet. 6. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen für nichtnachhaltiges Verhalten (von Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch von Unternehmen in ihren Entscheidungen), und was plant die Bundesregierung konkret, um hier gegenzusteuern? Die Hauptursachen für nicht-nachhaltiges Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen sind unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren sowie dem jeweiligen Handlungsfeld ab. Im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum werden in Kapitel 1.2 die Hemmnisse für nachhaltigen Konsum (S. 6 bis 7) genauer erläutert. Dazu gehören u. a. Informationsdefizite aber auch Informationsüberlastung z. B. durch zu viele Kennzeichen; Verhaltensroutinen und Pfadabhängigkeiten, mangelnde Verfügbarkeit von (bezahlbaren ) Alternativen sowie nicht-nachhaltige Lebensstile und Normen. Im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum sind konkrete Maßnahmen benannt, die eine Veränderung hin zu nachhaltigen Verhalten und Konsum unterstützen und fördern und dabei bei den verschiedenen Hemmnissen ansetzen. 7. Mit welchen konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung den nachhaltigen Konsum für Verbraucher erleichtern (z. B. nachhaltige Produkte besser kenntlich machen)? Um nachhaltigen Konsum zu erreichen und diesen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern, bedarf es eines Instrumentenmix, der neben regulierenden Maßnahmen auch Anreize und freiwillige Initiativen beinhaltet. Hinsichtlich gesetzlicher Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung z. B. im Rahmen der beiden EU-Instrumente der Ökodesign-Richtlinie und der Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Energielabel) für ambitionierte Anforderungen ein. Bei der Ökodesign-Richtlinie werden Anforderungen an die umweltgerechte und energieeffiziente Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte gestellt. Und bei der EU-Energieverbrauchskennzeichnung setzt sich die Bundesregierung bei der aktuell laufenden Überarbeitung der Richtlinie dafür ein, die Wirksamkeit des EU-Energielabels u. a. durch die Rückkehr zum A bis G-Label auch für die Zukunft sicherzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9367 8. In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel in welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum zur Verfügung? Für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum stehen innerhalb der Bundesregierung bislang im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen verschiedener Umweltforschungsplan - (UFOPLAN) Vorhaben für 2016 derzeit Haushaltsmittel von insgesamt ca. 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Da die Vergabeprozesse der Vorhaben momentan noch nicht abgeschlossen sind, können keine Angaben über die jeweilige genaue Höhe gemacht werden. Auch für 2017 sind weitere UFOPLAN-Vorhaben zur Unterstützung der Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum vorgesehen, über dessen Höhe jedoch auf Grund der noch nicht finalisierten Haushaltsverhandlungen keine Angaben gemacht werden können. Weiterhin können durch die Förderprogramme des BMUB (Verbändeprojektförderung , Nationale Klimaschutzinitiative, Internationale Klimaschutzinitiative) Projekte und Initiativen unterstützt werden, die zur Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum und gleichzeitig auch zur Reduzierung von negativen Umweltauswirkungen (wie z. B. eine Minderung des CO2-Ausstoßes) beitragen. Das BMUB überprüft derzeit, wie die Programme noch besser aufeinander abgestimmt werden können, um bestmögliche Synergieeffekte für die Unterstützung des nachhaltigen Konsums nutzen zu können. Zu derzeit laufenden Vorhaben im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative siehe Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) finanziert Beratungsvorhaben mit verschiedenen Laufzeiten, die sich u. a. mit Fragen der Nachhaltigkeit in Wertschöpfungsketten, nachhaltiger Beschaffung, nachhaltigen und entwaldungsfreien Agrarlieferketten, der Unterstützung der Arbeit des Bündnisses für nachhaltige Textilien (Textilbündnis) und der Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster in Partnerländern auseinandersetzen und somit zur Umsetzung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum beitragen. Das Auftragsvolumen dieser Vorhaben beträgt rund 30 Mio. Euro. Aus dem Haushaltstitel „Internationale Zusammenarbeit mit Regionen zur nachhaltige Entwicklung“ (IZR) finanziert das BMZ zudem mit 6 Mio. EUR das Vorhaben „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ mit dem dazugehörigen Portal „Siegelklarheit.de“. Das Vorhaben analysiert und vergleicht gängige Umweltund Sozialsiegel und bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Vielzahl der Siegel einen schnelleren und besseren Überblick. Über die Fortführung und Planung weiterer Vorhaben können auf Grund der noch nicht finalisierten Haushaltsverhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden . a) Wie viel Geld steht für das geplante Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt zur Verfügung? Das UFOPLAN Vorhaben mit der FKZ 3716 17 319 hat zum Ziel das Kompetenzzentrum und seine Aufgaben zu unterstützen. Da das Vorhaben nach derzeitigem Stand noch nicht vergeben wurde, können keine Angaben zur genauen Höhe gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9367 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie viel Geld steht für das nationale Netzwerk „Nachhaltiger Konsum“ zur Verfügung? Das Netzwerk Nachhaltiger Konsum soll voraussichtlich in das Kompetenzzentrum integriert werden. Daher wird auf die vorherige Antwort zu Frage 8a verwiesen . 9. Wann wird das im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum angekündigte Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt eingerichtet? Wie viele Personen werden dort mit voraussichtlich welchen Aufgaben beschäftigt sein? Hinsichtlich des Kompetenzzentrums für nachhaltigen Konsum befindet sich die Bundesregierung momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der genauen Struktur und Aufgabenaufteilung. Daher können derzeit keine Angaben zu Personalstärke und Aufgabenbereichen gemacht werden. 10. Bis wann sollen die im Nationalen Programm angekündigten Indikatoren und Benchmarks zu den Wirkungen des Konsums sowie zur besseren Messbarkeit von Änderungen im Konsumverhalten entwickelt werden? Für die Neuauflage der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie befinden sich momentan zwei Indikatoren zu nachhaltigem Konsum in der Abstimmung, welche Änderungen im Konsumverhalten konkret erfasst werden. Im Weiteren wird dazu auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9182 verwiesen. 11. Genügt es aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung von Ziel 12.6 (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf), dass im Rahmen des CSR- Richtlinie-Umsetzungsgesetzes nur ca. 300 Unternehmen berichtspflichtig werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/8052; bitte begründen)? Welchem Anteil an Unternehmen entspricht dies, und warum werden die Berichtspflichten nicht auf eine größere Anzahl von Unternehmen ausgeweitet ? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 12. Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz vorlegen? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Anfang März 2016 den Referentenentwurf mit der Bitte um Stellungahme an Ressorts, Länder und Verbände versandt. Derzeit wird auf Basis der Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen der Regierungsentwurf erarbeitet. 13. Welche konkreten Verbraucherbelange will die Bundesregierung mit in die Berichtspflichten der künftig zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen ? Entsprechend der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hin- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9367 blick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sogenannte „CSR- Richtlinie“) sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, dass die nichtfinanzielle Erklärung mindestens Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten muss. Der Entwurf hält sich damit an die im Koalitionsvertrag enthaltene Vorgabe, EU- Richtlinien 1:1 umzusetzen, sowie an den Bürokratieentlastungsbeschluss der Bundesregierung (Dezember 2014). Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie – und damit auch deren Umsetzung – ausdrücklich auch der Verbraucherinformation dient. Die auch zu diesem Punkt eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit geprüft. In jedem Fall können Unternehmen die nichtfinanzielle Berichterstattung freiwillig ausdehnen und dürften je nach Geschäftsmodell teilweise schon heute in ihren Lageberichten entsprechende Ausführungen machen, etwa zum Verbraucherdatenschutz . 14. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte überprüfen bzw. zertifizieren lassen? a) Wenn ja, wie sollte diese Überprüfung bzw. Zertifizierung der Nachhaltigkeitsberichte ausgestaltet sein? b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu den Fragen 11 und 12. 15. Hält die Bundesregierung es für notwendig, Sanktionsmöglichkeiten und Klageinstrumente bei Nichteinhaltung der Berichtspflichten festzulegen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu den Fragen 11 und 12. 16. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass sich die CSR-Berichtspflichten an konkreten, bereits bestehenden und international anerkannten Richtlinien und Rahmenwerken orientieren müssen? a) Wenn ja, an welchen? b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu den Fragen 11 und 12. 17. Mit welchen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen , dass in Zukunft die Produktions- und Lieferketten von Unternehmen transparent werden? Die sogenannte „CSR-Richtlinie“ deren Umsetzung die Bundesregierung derzeit vorbereitet, soll sicherstellen, dass in Zukunft die Produktions- und Lieferketten von Unternehmen transparenter werden. Zudem dient die von der Bundesregierung angestrebte EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einer stärkeren Lieferketten -Transparenz. Bei dem Entwurf der EU-Verordnung zu sog. Konfliktmineralien , mit der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für bestimmte Minerale und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9367 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erze (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) aus Konflikt- und Hochrisikogebieten eingeführt werden, haben sich EP, RAT und EU-KOM bei den Trilogverhandlungen am 15. Juni 2016 auf Eckpunkte geeinigt. Ein Durchbruch konnte insbesondere in der Kernfrage der Verbindlichkeit der Sorgfaltspflichten erzielt werden: Sie sollen nunmehr verbindlich nur für den Upstream-Bereich (Mine bis zur Hütte/Schmelze und damit Einbeziehung des Nadelöhrs der Rohstofflieferkette) sowie die Einführer von Hüttenprodukten gelten. Die weitere Ausgestaltung bleibt abzuwarten. 18. Mit welchen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ebenso wie die international anerkannten Menschenrechtsabkommen und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen zukünftig von Unternehmen eingehalten werden? Deutschland hat 85 ILO-Übereinkommen, darunter sämtliche ILO-Kernarbeitsnormen , ratifiziert. Die ratifizierten Übereinkommen haben Gesetzesrang, wurden in nationales Recht umgesetzt und finden Anwendung auf die Aktivitäten von Unternehmen in Deutschland. Das nationale Recht sieht in der Regel auch Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen vor. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Vergaberechtsreform 2016 die Möglichkeiten von öffentlichen Auftraggebern gestärkt, die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte auch in Bezug auf die Lieferkette (z. B. ILO-Kernarbeitsnormen ), vorzugeben. Entsprechende Vorgaben können Anreize für Unternehmen setzen, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten . Zudem kann die Umsetzung der sogenannten „CSR-Richtlinie“ mittelbar bewirken , dass nichtfinanziellen Aspekten, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie der Achtung der Menschenrechte auch in der Lieferkette ein stärkeres Gewicht in der Unternehmensführung beigemessen wird. 19. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern freiwillige Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu konkreten Verbesserungen geführt haben (bitte mit Beispielen)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vor, inwiefern freiwillige Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu konkreten Verbesserungen geführt haben. 20. Unter welchen Umständen hält die Bundesregierung gesetzliche Regelungen für zielführender, auch vor dem Hintergrund möglicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen, die sich selbst verpflichten und denen, die dies nicht tun? Die Bundesregierung sieht nicht die Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die sich freiwillig selbst verpflichten und solchen, die dies nicht tun. Vielmehr liegt die Motivation von Unternehmen sich freiwillig selbst zu verpflichten, meist gerade darin, dass sie hiervon u. a. im Bereich der Kundenansprache, des Marketings aber auch des effizienten Ressourceneinsatzes profitieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9367 21. Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Position im Verhandlungsprozess der EU-Konfliktmineralien-Verordnung an, dass auch in anderen internationalen Lieferketten verbindliche Offenlegungsstandards notwendig sind? Die Bundesregierung hat bereits mit der Zustimmung zur sogenannten „CSR- Richtlinie“ andere verbindliche Offenlegungsstandards in Bezug auf internationale Lieferketten unterstützt. a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf EU- Ebene hinwirken, dass auch in anderen Lieferketten Offenlegungsstandards implementiert werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21a und 21b werden zusammen beantwortet. Ein Beschluss der Bundesregierung, weitere Offenlegungsstandards auf EU- Ebene zu implementieren, liegt nicht vor. 22. Wie bewertet die Bundesregierung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten die zunehmende Internationalisierung des Lebensmittelhandels, die im Rahmen von Verhandlungen zu bilateralen EU-Handelsabkommen auch von der Bundesregierung selbst vorangetrieben wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 23. Bis zu welchem Grad hält die Bundesregierung eine Spezialisierung und globale Arbeitsteilung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion für ökologisch nachhaltig, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für ihre Handels-, Agrar- und Verbraucherpolitik? Frage 22 und Frage 23 werden auf Grund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eine pauschale Beantwortung der beiden Fragen ist auf Grund der Vielzahl an verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten nicht möglich. Bestimmte Lebensmittel , Futtermittel und landwirtschaftliche Rohstoffe können aus gegebenen klimatischen Bedingungen in Deutschland und der Europäischen Union weder nachhaltig noch in den nachgefragten Mengen angebaut werden. Sie stellen eine Bereicherung unseres Angebots dar und können Marktzugang sowie Einkommensmöglichkeiten für die dortigen Erzeuger schaffen. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zu Freihandels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen neben dem Abbau von Handelshemmnissen auch für die Verankerung von Menschenrechten , Umwelt- und Sozialstandards sowie Monitoringmechanismen ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333