Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9379 18. Wahlperiode 11.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9279 – Befangenheitsvorwurf gegen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 12. Juli 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Erlaubnis des Bundesministers für Wirtschaft und Energie zur Übernahme der Kaiser’s Tengelmann GmbH durch die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG zunächst außer Kraft gesetzt. Die Richter erachten die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel schon im Rahmen der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig. Bei der Begründung ihres Urteils halten die Richter unter anderem fest, dass Sigmar Gabriel nicht über die Ministererlaubnis hätte entscheiden dürfen, „da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe “ . Nach Darstellung des Gerichts hat sich Bundesminister Sigmar Gabriel zwei Mal kurz vor Erteilung der Ministererlaubnis zu vertraulichen Gesprächen mit Kaiser’s-Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub und EDEKA-Vorstand Markus Mosa getroffen. Er hat hiervon offenbar den alternativen Hauptinteressenten an einer Übernahme von Kaiser’s Tengelmann, REWE, nicht korrekt unterrichtet und auch keine schriftlichen Protokolle der Gespräche erstellen lassen. Im Anschluss an die Gespräche wurde offenbar ein neues Übernahmeangebot von EDEKA übermittelt , das dem zuvor eingereichten von REWE entsprach. Bundesminister Sigmar Gabriel hat den Vorwurf der Befangenheit in einer Pressekonferenz am 13. Juli 2016 zurückgewiesen und die Darstellung des Gerichts in verschiedenen Punkten als falsch bezeichnet. So seien die vom Gericht veröffentlichten Gesprächstermine mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa nicht korrekt, es hätte kein Sechsaugen-Gespräch stattgefunden, sondern es fanden jeweils einzelne Gespräche mit beiden unter Beteiligung Dritter statt. Darüber hinaus sei der REWE-Konzern über die Gespräche informiert worden. Der Bundesminister kritisierte zudem, das Oberlandesgericht Düsseldorf hätte sich nicht mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Verbindung gesetzt, um die Richtigkeit der Vorwürfe zu verifizieren. Die Unstimmigkeiten zwischen dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und der Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind bislang nach Auffassung Quelle: OLG Düsseldorf, 12. Juli 2016, Pressemitteilung Nr. 25/2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9379 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Fragesteller nicht ausgeräumt. Zudem haben Medienberichte im Nachgang zur Pressekonferenz vom 13. Juli 2016 weitere Fragen aufgeworfen. Die Frage, ob Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Ministererlaubnis die notwendige Neutralität im Verfahren gewahrt hat, ist ebenso für die Entscheidung in der Sache relevant, also auch von hoher politischer Bedeutung. Das Verfahren zur Erteilung der Ministererlaubnis gibt dem Bundeswirtschaftsminister eine hohe Verantwortung. Er allein entscheidet, ob die vorliegenden Wettbewerbsbeschränkungen durch Allgemeinwohlgründe aufgewogen werden können. Weder das Bundeskabinett noch der Deutsche Bundestag sind an der Entscheidung beteiligt. Es stellt sich die Frage, ob das gegenwärtige Verfahren der Ministererlaubnis überhaupt geeignet ist, eine transparente und abgewogene Entscheidung zu finden. Sollte der Bundeswirtschaftsminister seine Neutralitätsverpflichtung verletzt haben, ist dies darüber hinaus eine Hypothek für das Verfahren an sich. Eine vollumfängliche Aufklärung des Sachverhaltes gegenüber dem Deutschen Bundestag ist deshalb zwingend geboten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die nachstehenden Antworten zu Gesprächsterminen und Telefonaten ergeben sich aus den vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen. Da nicht jedes Gespräch und Telefonat (z. B. am Rande von Gesprächen oder Telefonaten zu anderen Themen als denen des Fusionsvorhabens EDEKA und Kaiser’s Tengelmann) in Aufzeichnungen festgehalten wird, erfolgen die Antworten auch aus der persönlichen Erinnerung von Bundesminister Gabriel. Angesichts der Länge der nachgefragten Zeiträume ist aber nicht völlig ausgeschlossen, dass es insbesondere im Zusammenhang mit den erfragten Telefonaten noch weitere Gespräche zu anderen Themen als denen des Fusionsverfahrens EDEKA und Kaiser’s Tengelmann gab, in denen am Rande auch das Verfahren EDEKA Kaiser’s Tengelmann angesprochen wurde. In keinem als den nachstehend genannten Terminen gab es allerdings eine sachliche Erörterung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens . 1. Sind die von Bundesminister Sigmar Gabriel in der Pressekonferenz vom 13. Juli 2016 genannten Gespräche mit Markus Mosa und Karl-Erivan Haub (am 1. und 18. Dezember 2016) die einzigen Gespräche gewesen, die Bundesminister Gabriel jemals mit einer oder beiden der beiden genannten Personen zur Frage der Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann geführt hat, oder gab es weitere Gespräche, persönlich, telefonisch oder schriftlich zu der Sache? Wenn ja, wann und zu welchem konkreten Anliegen in der Sache? Am 23. September 2014, also vor Verfahrensbeginn und der mündlichen Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens beim Bundeskartellamt am 7. Oktober 2014, haben Herr Markus Mosa und Herr Karl-Erivan Haub Bundesminister Gabriel in einem Gespräch über ihre Absicht informiert, den Zusammenschluss von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann beim Bundeskartellamt zu beantragen. An diesem Gespräch hat auch eine Referentin des Bundesministers teilgenommen . Am 18. November 2014 hat Bundesminister Gabriel mit Herrn Haub telefoniert. Auch in diesem kurzen Telefonat ging es um das beabsichtigte Zusammenschlussvorhaben . Sowohl bei dem Gespräch vor Beginn des Verfahrens als auch bei dem genannten Telefonat gab es keine Erörterung der Sache, sondern durch Bundesminister Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9379 Gabriel lediglich den Verweis auf das gesetzlich festgelegte Verfahren nach Eingang der Anmeldung eines Zusammenschlusses. Herr Haub und Herr Mosa waren darüber hinaus beide persönlich bei der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Ministererlaubnis am 16. November 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anwesend. An dieser öffentlichen Verhandlung hat auch Bundesminister Gabriel teilgenommen. Zu den Gesprächen am 1. Dezember 2015, am 18. Dezember 2015 und am 22. Dezember 2015 wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 von MdB Dröge vom 25. Juli 2016 verwiesen. Weitere Gespräche oder Kontakte zu Vertretern von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann im Zusammenhang mit dem Zusammenschlussvorhaben hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie der persönlichen Erinnerung von Bundesminister Gabriel nicht gegeben. 2. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Karl-Erivan Haub im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Markus Mosa im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Vertreter von Kaiser’s Tengelmann im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Vertreter von EDEKA im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Vertreter von REWE im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Der Vorsitzende des Vorstands der REWE-Gruppe, Herr Alain Caparros, war persönlich bei der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Ministererlaubnis am 16. November 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anwesend. An dieser öffentlichen Verhandlung hat auch Bundesminister Gabriel teilgenommen. Am 18. September 2015 hat Bundesminister Gabriel eine Konferenz zum Thema „Chancen der Kreativwirtschaft“ in Berlin eröffnet. An dieser Konferenz hat auch Herr Alain Caparros teilgenommen. Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie der persönlichen Erinnerung von Bundesminister Gabriel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9379 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode keine weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen Bundesminister Gabriel einerseits und Herrn Caparros und/oder anderen Vertretern von REWE andererseits gegeben. 7. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi Vertreter von Kaiser’s Tengelmann im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesprächen von Bundesminister Gabriel mit Herrn Haub und Herrn Mosa am 1. Dezember 2015 und am 18. Dezember 2015 zusammen mit weiteren Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie Anwälten teilgenommen. Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen Staatssekretären des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern von Kaiser’s Tengelmann andererseits gegeben. 8. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi Vertreter von EDEKA im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesprächen von Bundesminister Gabriel mit Herrn Haub sowie Herrn Mosa am 1. Dezember 2015 und am 18. Dezember 2015 zusammen mit weiteren Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie Anwälten teilgenommen. Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen den übrigen Staatssekretären des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern von EDEKA andererseits gegeben. 9. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi Vertreter von REWE im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine Begegnungen oder Kontakte zwischen Staatssekretären des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern von REWE andererseits gegeben. 10. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung Wettbewerbs- und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik (IB 2) sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi Vertreter von Kaiser’s Tengelmann im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9379 11. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB bzw. des zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi Vertreter von EDEKA im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten )? 12. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB, des zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi Vertreter von REWE im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Treffen der Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung Wettbewerbs- und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik (IB2) in der fraglichen Zeit im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern von EDEKA, Kaiser’s Tengelmann und REWE können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Gesprächstermin Gesprächspartner 19. Mai 2015 Telefonkonferenz mit den REWE-Anwälten 6. Juli 2015 jeweils getrennt Kaiser’s Tengelmann, EDEKA 13. Juli 2015 REWE 15. Juli 2015 Gesamtbetriebsrat Kaiser’s Tengelmann 16. Nov. 2015 - Öffentliche mündliche Verhandlung EDEKA, Kaiser’s Tengelmann, REWE; Gesamtbetriebsrat Kaiser’s Tengelmann; Betriebsrat Kaiser’s Tengelmann Nieder-Olm; Betriebsrat Kaiser’s Tengelmann München/Oberbayern; Gesamtbetriebsrat Birkenhof 1. Dez. 2015 jeweils getrennt Kaiser’s Tengelmann, EDEKA 18. Dez. 2015 EDEKA, Kaiser’s Tengelmann Mit den angesprochenen Verfahrensbeteiligen standen die Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung Wettbewerbs- und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik (IB2) fortlaufend telefonisch im Kontakt. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher, auf Arbeitsebene geführter Telefonate besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Bei den Telefonaten handelte es sich überwiegend um die Klärung rein formaler Punkte, wie dem Übersenden von Unterlagen, Fristverlängerungen für Stellungnahmen, dem Benennen von Ansprechpartnern, dem Anmeldeprozedere für Gesprächsteilnehmer sowie Nachmeldungen oder Absagen von Teilnehmern. 13. Liegen dem BMWi Informationen darüber vor, ob die Firma EUTOP International GmbH einen Auftrag von EDEKA oder Kaiser’s Tengelmann zur Unterstützung ihrer Aktivitäten hinsichtlich der Erteilung einer Ministererlaubnis erhalten hat? Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9379 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie oft hat Bundesminister Gabriel den Gründer und Geschäftsführer der Firma EUTOP, K. J., im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 von MdB Dröge vom 25. Juli 2016 mitgeteilt, hat es im fraglichen Zeitraum ein Treffen von Bundesminister Gabriel mit Herrn Dr. Klemens Joos am 23. April 2015 gegeben. Darüber hinaus hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie auch der persönlichen Erinnerung von Bundesminister Gabriel im fraglichen Zeitraum im Zusammenhang mit dem Fusionsvorhaben EDEKA und Kaiser’s Tengelmann keine Treffen gegeben. Hinsichtlich telefonischer Kontakte ist Bundesminister Gabriel ein kurzes Telefonat Mitte Dezember 2015 wegen einer Terminfrage in Erinnerung, das aber mangels Aufzeichnung im Kalender nicht mehr exakt datiert werden kann. 15. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi K. J. im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär hatte im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen am 8. Mai 2015, am 2. Dezember 2015, am 25. Februar 2016 und am 17. März 2016 telefonischen Kontakt mit Herrn Dr. Joos. Diese telefonischen Kontakte betrafen nicht das Fusionsvorhaben EDEKA und Kaiser’s Tengelmann. Der für Mittelstandspolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat Herrn Dr. Joos im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen am 8. Mai 2015, am 29. Juli 2015 und am 2. Oktober 2015 getroffen. Ein im Terminkalender vermerktes Telefonat des für Mittelstandspolitik zuständigen beamteten Staatssekretärs mit Herrn Dr. Joos hat ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im fraglichen Zeitraum am 12. Februar 2016 stattgefunden. Diese Treffen und das vermerkte Telefonat betrafen nicht das Fusionsvorhaben EDEKA und Kaiser’s Tengelmann. Darüber hinaus hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im fraglichen Zeitraum keine weiteren Treffen oder telefonische Kontakte der übrigen Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Herrn Dr. Joos gegeben. 16. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB, des zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi K. J. im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Der angesprochene Personenkreis hat sich im genannten Zeitraum nicht mit Herrn Dr. Joos getroffen und keinen telefonischen Kontakt mit ihm gehabt. 17. Gab es im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 ein Gespräch, das Bundesminister Gabriel gemeinsam mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa zur Frage „Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann“ geführt hat (möglicherweise unter Beteiligung Dritter), persönlich oder telefonisch? Wenn ja, wie viele Treffen gab es und wann fanden diese statt? Auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 von MdB Dröge vom 25. Juli 2016 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9379 18. Welche Personen haben an den von Bundesminister Gabriel in der Pressekonferenz am 13. Juli 2016 genannten Gesprächen mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa jeweils teilgenommen (bitte einzeln und vollständig auflisten )? In der Pressekonferenz am 13. Juli 2016 hat Bundesminister Gabriel auf die beiden Gespräche mit Herrn Haub und Herrn Mosa Bezug genommen, die am 1. Dezember 2015 getrennt stattgefunden haben, sowie auf das Gespräch mit Herrn Haub und Herrn Mosa, das am 18. Dezember 2015 gemeinsam stattgefunden hat (auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen). An diesen Gesprächen am 1. Dezember 2016 und am 18. Dezember 2016 haben neben Bundesminister Gabriel und Herrn Haub bzw. Herrn Mosa seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär (auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen), der als Leiter der Unterabteilung „Wettbewerbsund Strukturpolitik“ (Unterabteilung IB) verfahrensleitende Beamte und der persönliche Referent des Bundesministers teilgenommen. Seitens der jeweiligen Gesprächspartner haben deren Anwälte an den Gesprächen teilgenommen. 19. Ist es zutreffend, dass auch REWE-Chef Alain Caparros um ein persönliches Gespräch mit Bundesminister Gabriel im Zeitraum des Ministererlaubnisverfahrens gebeten hat, ihm dieses jedoch versagt wurde, wie etwa „DER SPIEGEL“ in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2016 berichtete? 20. Ist es zutreffend, dass REWE-Chef Alain Caparros ein Gespräch mit Bundesminister Gabriel mit der Begründung versagt wurde, dass das Verfahren juristisch heikel sei und man den Bundesminister „schützen“ müsse, wie etwa „DER SPIEGEL“ in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2016 berichtete? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer Ministererlaubnis beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 29. April 2015 hat Herr Caparros im September 2015 um ein persönliches Gespräch mit Bundesminister Gabriel gebeten . Dieser Bitte ist mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht entsprochen worden. Beim Ministererlaubnisverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren . Geprüft wird dabei der konkrete Antrag auf Ministererlaubnis, in diesem Fall die Gesamtübernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA. Das Führen von Verkaufsverhandlungen ist nicht Gegenstand des Ministererlaubnisverfahrens und auch rechtlich nicht zulässig. 21. Hat das BMWi alle Akten, in denen Verweise auf Gespräche mit Markus Mosa und Karl-Erivan Haub im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens enthalten sind, vollständig dem Gericht übermittelt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die gesamte Verfahrensakte zum Ministererlaubnisverfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf übermittelt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9379 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Ist die Darstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zutreffend, dass der Senat erst nach einem Hinweis von REWE und der MARKANT Deutschland GmbH im Rahmen des Gerichtsverfahrens bezüglich des Verdachts eines Geheimgesprächs zwischen Bundesminister Gabriel, Markus Mosa und Karl-Erivan Haub am 1. Dezember 2015 „die Übersendung von Ablichtungen der entsprechenden Aktenbestandteile des Ministererlaubnisverfahrens veranlasst hat“ und erst dadurch bestimmte Informationen bezüglich dieser Gespräche im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorlagen? 23. Warum hat das BMWi die entsprechenden, vom Gericht angeforderten Akten erst auf Nachfrage und nicht vorab zur Verfügung gestellt? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Dem OLG Düsseldorf ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mehrfach angeboten worden, den vollständigen Akteninhalt bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung zu stellen, so in einem Telefonat der Verfahrensbevollmächtigten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie am 12. Mai 2016 und zuletzt anlässlich der Übersendung der angefragten Aktenauszüge. Das OLG Düsseldorf hat darauf verzichtet, über den Eilantrag auf Basis der vollständigen Aktenlage zu entscheiden. Es wollte ausdrücklich nur einen Teil der Amtsakte zur Verfügung gestellt bekommen. Die vom Gericht angeforderten Aktenauszüge wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umgehend zur Verfügung gestellt. 24. Ist die Aussage von Bundesminister Gabriel im Rahmen der Pressekonferenz vom 13. Juli 2016 zutreffend, dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht an das BMWi hinsichtlich Informationen zu den beiden Gesprächen mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa am 1. und 18. Dezember 2015 gewandt hat, was dazu führte, dass die entsprechenden Sachverhalte nicht korrekt aufgeklärt werden konnten? Ja. Die Aussage ist zutreffend. 25. Ist es zutreffend, dass REWE von dem zweiten Gesprächstermin im Dezember 2015 mit Karl-Erivan Haub bzw. Markus Mosa erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens erfahren hat? Oder wann und in welcher Form wurde REWE über diesen zweiten Gesprächstermin vom BMWi informiert? Über den Zeitpunkt, wann REWE vom zweiten Dezember-Gesprächstermin erfahren hat, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keine Aussagen treffen. Alle Verfahrensbeteiligten wurden durch die Gewährung rechtlichen Gehörs am 12. Januar 2016 zu den beabsichtigten Nebenbestimmungen, in deren Entwurf die Ergebnisse der Dezembergespräche eingeflossen sind, informiert und hatten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Darüber hinaus ist der Inhalt der Gespräche in die internen Vermerke und Leitungsvorlagen eingeflossen , die die Entscheidungsfindung vorbereiteten, und wurde damit aktenkundig gemacht. Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt das Recht auf Akteneinsicht bis zum Abschluss des Verfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9379 26. Ist die Darstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zutreffend, dass Markus Mosa Bundesminister Gabriel im Rahmen des Gesprächs vom 1. Dezember 2015 eine anwaltliche Stellungnahme zum Übernahmeangebot von REWE überreichte? Wenn ja, warum wurde diese Stellungnahme nicht allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt? Es ist richtig, dass Herr Mosa Bundesminister Gabriel im Rahmen des Gesprächs vom 1. Dezember 2015 eine anwaltliche Stellungnahme zum Übernahmeangebot von REWE überreichte. Die anwaltliche Stellungnahme von EDEKA zum Übernahmeangebot von REWE wurde den Akten unmittelbar beigefügt. Die Stellungnahme wurde allen Verfahrensbeteiligten im Rahmen der Akteneinsicht am 19. Januar 2016 zur Verfügung gestellt. 27. Ist die Darstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zutreffend, dass Bundesminister Gabriel einen Vorschlag seines Staatssekretärs vom 23. November 2015, in dem dieser Nebenbedingungen für die Ministererlaubnis skizzierte , mit folgenden handschriftlichen Änderungen versah: „1. Treffen mit Herrn (X)+ Herrn (Y). i. d. 1. Woche des Dezember (evtl. auch getrennt). 2. Mündlich werden 2 Alternativen angeboten: aa) Ablehnung des Antrags auf Ministererlaubnis. bb) Ruhenlassen des Antrags und Aufnahme von neuen Verkaufsverhandlungen mit dem Ziel des Verkaufs von 1/3 an EDEKA, 1/3 an REWE und 1/3 an Dritte (Alternativ: 50 % an EDEKA + 50 % an Dritte). cc) Neues Angebot von REWE (Anmerkung des Senats: gemeint ist offensichtlich EDEKA): Übernahme aller KT-Filialen als Regiebetrieb für 5 Jahre und Übernahme der Fleischwerke für 3 Jahre mit dem Ziel, diese Fleischwerke danach in eine „stand alone Lösung“ zu überführen (Fit machen für eine Stand-Alone-Lösung) Rückfall-Position: EDEKA darf in diesen 5 Jahren maximal 10 % des Personals abbauen.“ Ja. Es ist üblich, zulässig und erforderlich, dass in einem laufenden Verfahren bei der internen Willensbildung verschiedene Handlungsoptionen geprüft und gegeneinander abgewogen werden. 28. Sind im Rahmen der Gespräche mit Karl-Erivan Haub und/oder Markus Mosa die drei Alternativen zum Umgang mit der Ministererlaubnis entsprechend dem handschriftlichen Ministervermerk, der in Frage 27 dargestellt wurde, mündlich dargestellt worden? Im Rahmen der Gespräche mit Herrn Haub und/oder Herrn Mosa wurde den Antragstellern mitgeteilt, dass eine Ministererlaubnis in der beantragten Form nicht erteilt werden könne. Gleichzeitig dienten die Gespräche der Klärung der Frage, ob die Antragsteller bereit sind, die von Bundesminister Gabriel geforderten Bedingungen zur Absicherung von Arbeitsplätzen und Beschäftigungsverhältnissen zu erfüllen. Die Alternative bb) spielte keine Rolle. Die Rückfall-Position wurde nicht angesprochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9379 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Wurde die Option anteiliger Verkauf an EDEKA, REWE und Dritte im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens geprüft? Wenn nein, warum nicht? Beim Ministererlaubnisverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Geprüft wird dabei der konkrete Antrag auf Ministererlaubnis, in diesem Fall die Gesamtübernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA. Auch das Vorhandensein verbindlicher Angebote alternativer Erwerber wurde geprüft. Das Führen von Verkaufsverhandlungen ist nicht Gegenstand des Ministererlaubnisverfahrens und auch rechtlich nicht zulässig. 30. Warum gab es aus den Gesprächen von Bundesminister Gabriel mit Karl- Erivan Haub und Markus Mosa im Dezember 2015 keinen Aktenvermerk? 31. In welcher Form und wann ist REWE von den Gesprächen mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa informiert worden, wie Bundesminister Gabriel in der Pressekonferenz am 13. Juli 2016 dargestellt hat? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Der Inhalt der Gespräche kann über interne Vermerke, Leitungsvorlagen vom 14. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 und Stellungnahmen nachvollzogen werden und wurde damit aktenkundig gemacht. Die Gesprächsinhalte mündeten in die Nebenbestimmungen zur Ministererlaubnis. Die Nebenbestimmungen wurden allen Verfahrensbeteiligten durch Gewährung rechtlichen Gehörs am 12. Januar 2016 bekannt gemacht, und sie hatten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen . Es wurde daher auf die Fertigung von separaten Vermerken verzichtet. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 32. Wie oft hat sich Bundesminister Gabriel zwischen April 2015 und März 2016 im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sowie mit deren Vorsitzendem Frank Bsirske getroffen (bitte einzeln mit Datum auflisten), und wurden diese Treffen inhaltlich dokumentiert? Bundesminister Gabriel führt in seiner Eigenschaft als Bundesminister und als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands regelmäßig Gespräche mit den Vorsitzenden und mit Vertretern der Gewerkschaften, auch mit ver.di. Am 26. August 2015 hat Bundesminister Gabriel ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Frank Bsirske (Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di), Frau Stefanie Nutzenberger (Mitglied des ver.di-Bundesvorstands) und Herrn Claus-Harald Güster (stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG) geführt. An diesem Gespräch haben seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch der für Mittelstandspolitik zuständige beamtete Staatssekretär, der für Wettbewerbs - und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär sowie der Leiter der Abteilung „Leitung und Planung“ (Abteilung L) teilgenommen. Weitere Zusammentreffen von Bundesminister Gabriel und Herrn Bsirske gab es am 22. Dezember 2015 (auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen) und am 19. Februar 2016. An dem Gespräch am 19. Februar 2016 haben seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär sowie der als Leiter der Unterabteilung „Wettbewerbs- und Strukturpolitik“ (Unterabteilung I B) verfahrensleitende Beamte teilgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9379 Darüber hinaus ist Bundesminister Gabriel am 12. Januar 2016 mit Frau Nutzenberger (Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft ver.di) zusammengetroffen . An diesem Treffen haben zudem der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Herr Claus-Harald Güster, sowie der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen. Gesprächsinhalte dieser Treffen waren der Antrag auf Ministererlaubnis und die Ausgestaltung der von Bundesminister Gabriel beabsichtigten Nebenbestimmungen einer Ministererlaubnis, insbesondere zur Sicherung der Arbeitsplätze und der kollektiven Arbeitnehmerrechte, die allen Verfahrensbeteiligten durch Akteneinsicht und im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs im Januar und Februar 2016 zur Stellungnahme übersandt worden sind. Außerdem haben sich Bundesminister Gabriel und Herr Bsirske im fraglichen Zeitraum am 11. Dezember 2015 im Beisein auch von Frau Nutzenberger (Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft ver.di) am Rande des SPD-Bundesparteitages ohne Bezug zum Ministererlaubnisverfahren getroffen. 33. Wie oft haben sich Staatssekretäre des BMWi zwischen April 2015 und März 2016 im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di sowie mit deren Vorsitzendem Frank Bsirske getroffen (bitte einzeln mit Datum auflisten), und wurden diese Treffen inhaltlich dokumentiert? Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat an den in der Antwort zu Frage 32 genannten Gesprächen mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di am 26. August 2015, am 12. Januar 2016 und am 19. Februar 2016 teilgenommen. Der für Mittelstandspolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat an dem in der Antwort zu Frage 32 genannten Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di am 26. August 2015 teilgenommen. Gesprächsinhalte dieser Treffen waren der Antrag auf Ministererlaubnis und die Ausgestaltung der von Bundesminister Gabriel beabsichtigten Nebenbestimmungen einer Ministererlaubnis, insbesondere zur Sicherung der Arbeitsplätze und der kollektiven Arbeitnehmerrechte, die allen Verfahrensbeteiligten durch Akteneinsicht und im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs im Januar und Februar 2016 zur Stellungnahme übersandt worden sind. Darüber hinaus hat es im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen den übrigen Staatssekretären des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern der Gewerkschaft ver.di gegeben. 34. Wie oft haben sich Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB bzw. des zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di sowie mit derem Vorsitzenden Frank Bsirske getroffen (bitte einzeln mit Datum auflisten ), und wurden diese Treffen inhaltlich dokumentiert? Im Rahmen der im Ministererlaubnisverfahren vorgesehenen Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten haben Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung Wettbewerbs - und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9379 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verbraucherpolitik (IB2) am 16. Juli 2015 und am 22. Januar 2016 Gespräche mit Vertretern von ver.di geführt. Die Treffen wurden inhaltlich dokumentiert. Vertreter von ver.di haben am 16. November 2015 an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilgenommen. Mit Herrn Bsirske hat sich der angesprochene Personenkreis nicht eigenständig getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 35. Wie oft haben sich Bundesminister Gabriel, Staatssekretäre des BMWi, Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB bzw. des zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte zwischen April 2015 und März 2016 im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern des Deutschen Bauernverbands e. V., des Markenverbands e. V. und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. getroffen (bitte einzeln mit Datum auflisten), und wurden diese Treffen inhaltlich dokumentiert? Alle Verfahrensbeteiligten wurden im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens angehört und hatten mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Akteneinsicht . Sowohl Vertreter des Bauernverbandes als auch des Markenverbandes haben an der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Ministererlaubnis teilgenommen, die am 16. November 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durchgeführt wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) war kein Verfahrensbeteiligter. Verlauf und Ergebnisse dieser öffentlichen mündlichen Verhandlung sind in den Verfahrensakten dokumentiert. Mit dem Vorsitzenden des VZBV, Herrn Klaus Müller, hat Bundesminister Gabriel im fraglichen Zeitraum am 19. August 2015 ein Gespräch geführt. In diesem Gespräch ging es um Fragen der Digitalisierungs-, Energie- und Außenhandelspolitik . Das Fusionsverfahren EDEKA / Kaiser’s Tengelmann spielte in diesem Gespräch keine Rolle. Darüber hinaus hat es im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen Staatssekretären des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern des Bauernverbands , des Markenverbands und des VZBV gegeben. Im Rahmen der im Ministererlaubnisverfahren vorgesehenen Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten haben Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung Wettbewerbs - und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik (IB2) sich am 17. Juli 2015 mit Vertretern des Markenverbandes getroffen. Das Treffen wurde inhaltlich dokumentiert (Gesprächsvermerk vom 12. August 2015). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9379 36. Hat das BMWi im Vorfeld der Erteilung der Ministererlaubnis geprüft, ob und in welchem Umfang die Fusion zu einer geringeren Produktauswahl und/oder höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen könnte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 37. Nach welchen Kriterien hat das BMWi die fusionsbedingten Wettbewerbsbeschränkungen und insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Verbraucherpreise und auf die Angebotsvielfalt mit den aus Sicht des BMWi bestehenden Allgemeinwohlgründen abgewogen? Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet. Im Ministererlaubnisverfahren wurden alle relevanten Themen geprüft. Detaillierte Informationen zu den Kriterien und dem Abwägungsprozess können der vom BMWi im Internet veröffentlichten Entscheidung über die Ministererlaubnis sowie der Übersicht über die Nebenbestimmungen entnommen werden (siehe www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=757968.html). 38. In welcher Form und wann hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft , Christian Schmidt, bzw. das BMEL seine „große Skepsis“ hinsichtlich der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA gegenüber Bundeswirtschaftsminister Gabriel bzw. dem BMWi zum Ausdruck gebracht , dass „dauerhafte Nachteile für die Verbraucher und die Landwirtschaft “ drohen und langfristig „die marktmächtigen Unternehmen die Preise diktieren, sowohl bei den Zulieferern, als auch an den Regalen“ (dlz agrarmagazin , 17. März 2016), und wie wurden diese Bedenken vom BMWi aufgegriffen ? Bundesminister Christian Schmidt hat mit Bundesminister Gabriel bei verschiedenen Gelegenheiten über die bevorstehende Ministererlaubnis gesprochen und vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden sehr hohen Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und der andauernden schwierigen Situation auf den landwirtschaftlichen Märkten auf die besonderen Belange der Landwirtschaft hingewiesen. 39. Ist es korrekt, dass der Staatssekretär im BMWi, Matthias Machnig, in einem Schriftwechsel mit Bundesminister Gabriel den Vorschlag gemacht hat, EDEKA im Rahmen der Auflagen zur Erteilung der Ministererlaubnis zu verpflichten, seine Lieferanten nicht mit den Kosten der Übernahme zu belasten (DER SPIEGEL, Ausgabe 29/2016), und Bundesminister Gabriel diesen Vorschlag abgelehnt hat? Wenn ja, mit welcher Begründung hat der Bundesminister den Vorschlag abgelehnt? Es ist üblich, zulässig und erforderlich, dass in einem laufenden Verfahren bei der internen Willensbildung verschiedene Handlungsoptionen geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Der genannte Vorschlag zu den Nebenbestimmungen wurde im Ergebnis verworfen, weil er eine fortlaufende Verhaltenskontrolle erfordert hätte, die im Rahmen einer Ministererlaubnis unzulässig ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333