Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9398 18. Wahlperiode 15.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 18/9119 – Aktuelle Daten zur Riester-Rente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der geförderten privaten Altersvorsorge ist nach Auffassung der Fragesteller heute deutlich pessimistischer zu beantworten als bei der Einführung der Riester-Rente vor rund eineinhalb Jahrzehnten . Mit 16,7 Millionen abgeschlossenen Verträgen erreicht sie lediglich rund die Hälfte der Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht aktiv bespart. Nicht mehr als 6,7 Millionen Menschen sorgen gegenwärtig tatsächlich im Sinne des Riester-Konzepts vor und schöpfen somit den Zulageanspruch voll oder nahezu voll aus (vgl. Kruse, Edgar/Scherbarth, Antje: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug , Deutsche Rentenversicherung 4/2016). Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener profitieren nur wenig von der Riester-Förderung (vgl. Corneo, Giacomo/Schröder, Carsten/König, Johannes: Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany, Freie Universität Berlin, School of Business & Economics, Discussion Paper 2015/18). Zu hohe Vertriebskosten, nachteilig und intransparent gestaltete Sterbetafeln sowie ein niedriger und noch weiter absinkender Garantiezins sorgen für geringe Renditen. Ökologische, ethische und soziale Belange werden ausgeblendet . Zudem schreckt die Vielzahl intransparenter Vorsorgeprodukte viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Insgesamt muss deshalb nach Auffassung der Fragesteller konstatiert werden, dass die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form gescheitert ist. Die geförderte private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Eine Revision des Riester-Konzepts auf der Grundlage aktueller Daten ist vor diesem Hintergrund dringend angezeigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits umfangreiche Reformvorschläge vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/7371). 1. Welche Maßnahmen zur Reform der Riester-Rente plant die Bundesregierung im Rahmen des von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigten rentenpolitischen „Gesamtkonzepts“ (Spiegel Online vom 12. April 2016)? Deutscher Bundestag Drucksache 18/9398 18. Wahlperiode 15.08.2016 Drucksache 18/9398 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Themen und Fragestellungen zur privaten Altersvorsorge sind zur Diskussion im Kontext des vonseiten der Bundesregierung initiierten „Dialogs zur Alterssicherung“ in den kommenden Monaten vorgesehen (vgl. Der Spiegel vom 11. Juni 2016, S. 38)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen des „Dialogs Alterssicherung“ werden derzeit mit Wissenschaftlern, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Verbänden Fachgespräche zur Weiterentwicklung der Alterssicherung geführt. Dabei werden alle drei Säulen der Alterssicherung – die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche sowie die private Vorsorge – in den Blick genommen und geprüft, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen werden in ein Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung einfließen. Welche konkreten Maßnahmen dort enthalten sein werden, ist zurzeit noch offen. 3. Wie viele riestergeförderte Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge wurden in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2002 neu abgeschlossen, aufgelöst und ruhend gestellt? Nach den Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen beläuft sich deren Vertragsbestand zu Ende März 2016 auf rd. 16,5 Millionen Verträge. Die Entwicklung des Riester-Vertragsbestands seit 2001 und die Differenzierung nach Versicherungsverträgen , Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn-Riester-Verträgen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bei der Entwicklung der Gesamtzahl der Riester-Verträge ist im ersten Quartal 2016 gegenüber dem Ende des Jahres 2015 erstmals keine Steigerung zu verzeichnen, sondern ein minimaler Rückgang um rund 600 Verträge. Gegenüber dem ersten Quartal 2015 fällt der Vertragsbestand Ende März 2016 allerdings um gut 150.000 Verträge höher aus. Entwicklung der Riester-Verträge, Vertragsbestand zum Jahresende in Tsd. Produkte/Stand Ende Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester / Eigenheimrente Gesamt 2001 1.400 k.A. k.A. 1.400 2002 3.081 150 174 3.405 2003 3.534 197 241 3.972 2004 3.807 213 316 4.336 2005 4.859 260 574 5.693 2006 6.562 351 1.231 8.143 2007 8.454 480 1.922 10.856 2008 9.285 554 2.386 22 12.247 2009 9.906 634 2.629 197 13.365 2010 10.485 703 2.815 460 14.464 2011 10.988 750 2.953 724 15.416 2012 11.059 781 2.989 953 15.781 2013 11.013 805 3.027 1.154 15.999 2014 11.033 814 3.071 1.377 16.296 2015 10.989 804 3.125 1.564 16.482 I/2016 10.958 800 3.131 1.592 16.481 Drucksache 18/9398 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9398 Bei der dargestellten Entwicklung der Riester-Verträge sind die Vertragsabgänge berücksichtigt. Die Zahlen stellen also den Nettozuwachs dar und lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Neuabschlüsse und Vertragsauflösungen zu. Zudem sind in der Riester-Vertragsstatistik auch die Verträge enthalten , auf die im jeweiligen Kalenderjahr keine Beiträge eingezahlt wurden. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Anteil dieser ruhend gestellten Riester-Verträge aktuell auf rund ein Fünftel geschätzt. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der förderberechtigten Personen (unmittelbar und mittelbar) seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte geschlechtsdifferenziert ausweisen)? Die Gesamtzahl der potenziell mittelbar Zulageberechtigten ist nicht statistisch erfasst. Es handelt sich um Personen, die mit einer unmittelbar begünstigten Person verheiratet sind, ohne selbst zur Gruppe der unmittelbar Begünstigten zu gehören . Auch über die Gesamtheit der unmittelbar förderberechtigten Personen liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Die Bundesregierung verfügt über Informationen zu folgenden Personengruppen, die aus verschiedenen statistischen Quellen stammen, und wegen methodischer Unterschiede (z. B. Erhebungsstichtag) nicht ohne weiteres aggregierbar sind: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 31. Dezember 2014): 31,123 Mio. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Stand 30. Juni 2015): 1,804 Mio. Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte (Stand 31. Dezember 2014): 0,224 Mio. Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 31. Dezember 2014): 1,636 Mio. Die Anzahl der zu diesen Personengruppen zählenden und potentiell unmittelbar förderberechtigten Personen hat sich – ungeachtet dessen – seit dem Jahr 2002 wie folgt entwickelt: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Beschäftigte im öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis und Dienstordnungsangestellten* ohne Postnachfolgeunternehmen und freiwillig Wehrdienstleistende Deutschland Frauen Männer Gesamt 2002 648.100 1.149.400 1.797.500 2003 671.200 1.140.600 1.811.800 2004 690.500 1.129.800 1.820.300 2005 736.700 1.165.500 1.902.200 2006 752.800 1.150.600 1.903.400 2007 763.800 1.131.100 1.894.900 2008 770.100 1.110.000 1.880.100 2009 785.000 1.097.500 1.882.500 2010 806.100 1.089.600 1.895.700 2011 824.300 1.081.900 1.906.200 2012 838.700 1.065.200 1.903.900 2013 845.700 1.045.000 1.890.700 2014 845.200 1.024.300 1.869.500 2015 852.300 1.005.800 1.858.100 *: Quelle Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 6 Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt 2002 13.473.455 17.023.331 30.496.786 126.760 214.070 340.830 779.180 901.342 1.680.522 2003 13.245.813 16.806.439 30.052.252 119.939 204.542 324.481 763.836 871.501 1.635.337 2004 13.227.452 16.715.616 29.943.068 114.540 196.023 310.563 741.846 829.698 1.571.544 2005 14.066.592 17.049.594 31.116.186 110.135 188.880 299.015 727.779 798.657 1.526.436 2006 14.312.782 17.092.828 31.405.610 106.289 183.043 289.332 710.312 769.039 1.479.351 2007 14.409.323 17.081.879 31.491.202 102.296 177.325 279.621 706.087 754.275 1.460.362 2008 14.546.961 17.083.769 31.630.730 98.560 172.205 270.765 703.571 738.155 1.441.726 2009 14.701.929 17.087.382 31.789.311 95.441 168.024 263.465 711.513 737.415 1.448.928 2010 14.914.599 17.198.405 32.113.004 92.257 164.035 256.292 726.877 744.931 1.471.808 2011 13.541.459 15.831.503 29.372.962 87.384 157.879 245.263 753.102 761.085 1.514.187 2012 13.808.158 16.007.816 29.815.974 85.555 155.005 240.560 780.390 774.693 1.555.083 2013 14.360.736 16.329.984 30.690.720 81.488 150.643 232.131 809.942 787.862 1.597.804 2014 14.609.784 16.513.190 31.122.974 77.590 145.977 223.567 837.480 799.011 1.636.491 1 Seit 2011 sind Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) nicht mehr pflichtversichert. Sofern sie aus keinem anderen Versicherungsverhältnis Beiträge in die RV einzahlen, werden sie als Anrechnungszeitversicherte ausgewiesen. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2 Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Deutschland Jahr Pflichtversicherte am 31.12. in der Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung -Rentenbestand am 31.12.-gesetzlichen Rentenversicherung 1 Alterssicherung der Landwirte2 Drucksache 18/9398 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9398 5. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass angesichts der stagnierenden Entwicklung der Riester-Vertragszahlen das Ziel der Riester-Rente, die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung durch zusätzliche private Altersvorsorge weitgehend zu kompensieren, nur unzureichend erreicht wird? Die Bundesregierung kann die in der Fragestellung angesprochene Zielverfehlung der Riester-Rente nicht bestätigen. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Wahrnehmung des Angebots der steuerlich geförderten Altersvorsorge geeignet ist, den Lebensstandard der Versicherten im Alter zu sichern . Der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung ist für die Lebensstandardsicherung notwendig. Dafür kommen in erster Linie die betriebliche Altersversorgung sowie die steuerlich geförderte Riester-Rente in Betracht. Daneben ist auch eine nicht geförderte private Altersvorsorge möglich. Ob und wenn ja welche Art der Altersvorsorge der Versicherte wählt, obliegt der Entscheidung jedes Einzelnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle und zukünftige Leistungsfähigkeit von neu abgeschlossenen Riester-Rentenversicherungsverträgen vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent absinkenden Garantiezinses ? Die Lebensversicherungsunternehmen legen den Garantiezins, den sie für ihre Rentenversicherungen zusagen, eigenverantwortlich unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit fest. Der Höchstrechnungszins, der zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent gesenkt wird, bezieht sich dagegen auf die Kalkulation der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Senkung berücksichtigt, dass die Niedrigzinsphase weiter fortgeschritten ist, und reflektiert die herrschenden Marktverhältnisse . 7. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung auch weiterhin gerechtfertigt , im Kontext der Prognosen zum „Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang aus GRV-Rente und geförderter zusätzlicher Altersvorsorge (Riester-Rente)“ einen sog. Altersvorsorgeaufwand von 4 Prozent, eine Verzinsung der Riester-Rente mit 4 Prozent p. a. sowie Verwaltungskosten in Höhe von 10 Prozent vorauszusetzen (siehe Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2015, S. 40)? Die Bundesregierung geht bei ihren Berechnungen zum „Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang aus GRV-Rente und geförderter zusätzlicher Altersvorsorge (Riester-Rente)“ im Rentenversicherungsbericht 2015 von 4 Prozent Altersvorsorgeaufwand und auch von 4 Prozent Verzinsung pro Jahr aus. Es handelt sich um eine beispielhafte Berechnung für einen Altersvorsorgeaufwand in Höhe der für die volle Förderung erforderlichen Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage). Der nominale Zinssatz von 4 Prozent ist aus Sicht der Bundesregierung für eine weit in die Zukunft reichende Modellrechnung angemessen. Für die Festlegung von Annahmen für die Vorausberechnungen ist zudem weniger die aktuelle Situation, sondern die langfristige Entwicklung von Bedeutung. Die Annahme eines nominalen Zinssatzes von 4 Prozent ist dabei mit anderen langfristigen Modellrechnungen konsistent bzw. sogar eher als sehr vorsichtig einzustufen. Z. B. setzt die EU im Rahmen der Tragfähigkeitsberichte mit einem langfristigen realen Zinssatz von 3 Prozent (entspricht aufgrund der dort unterstellten Inflationsrate von 2 Prozent einem Nominalzinssatz von 5 Prozent) sogar einen deutlich höheren Wert an. Auch die im Rentenversicherungsbericht 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode getroffene Annahme zu den Verwaltungskosten in Höhe von 10 Prozent hält die Bundesregierung im Kontext der dort angestellten Modellrechnung für angemessen und sachgerecht. Es liegen keine neueren Erkenntnisse vor, dass diese seit vielen Jahren verwendete Annahme modifiziert werden müsste. 8. Und inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, daraus zu folgern, dass „das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente auch für künftige Rentenzugänge langfristig in einer Größenordnung zwischen knapp 50 Prozent und knapp 51 gehalten werden kann“ (Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)? Das gesamte Vorsorgeniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente wird unter der Zugrundelegung der im Rentenversicherungsbericht dargestellten Annahmen berechnet. Eine Aktualisierung dieser Berechnungen erfolgt mit dem nächsten Rentenversicherungsbericht. 9. Mit welcher Entwicklung der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung rechnet die Bundesregierung langfristig? Berechnungen zur Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund erstellt. Die interne Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung liegt nach deren aktuellsten Berechnungen aus dem Jahr 2013 für die derzeitigen Rentenzugänge bei etwa drei Prozent. Auch für künftige Rentenzugänge bleibt die Rendite mit Werten zwischen zwei und drei Prozent deutlich positiv. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das öffentliche Fördervolumen der Riester-Rente in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte unter Einbeziehung der neuesten verfügbaren Daten, nach Grund- und Kinderzulage , Berufseinsteigerbonus sowie Steuervergünstigungen differenzieren)? Die staatliche Förderung der Riester-Rente besteht aus einer Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI Einkommensteuergesetz (EStG) und aus einem beitragszahlungsbedingten steuermindernden Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Werden die Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben nach § 10a EStG geltend gemacht, prüft die Finanzverwaltung , ob für das Beitragsjahr der Altersvorsorgezulageanspruch oder die errechnete Steuerermäßigung günstiger ist. Ist der Steuervorteil höher als der Altersvorsorgezulageanspruch , erhält der Steuerpflichtige eine zusätzliche Steuergutschrift in Höhe der Differenz zwischen der Entlastungswirkung des Sonderausgabenabzugs und dem Altersvorsorgezulageanspruch. Ist der errechnete Steuervorteil kleiner, verbleibt es in jedem Fall bei der ausgezahlten Zulage. Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien können somit auch dann eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen, wenn sie keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen und sich ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag bei ihnen nicht auswirken würde. Die Förderung erfolgt hier maßgeblich durch die Zulage. Sie erhöht die für diesen Vertrag getätigten Aufwendungen. Der Anleger erhält durch sie einen größeren Vorteil als durch die steuerliche Freistellung der geleisteten Beiträge erreichbar wäre. Drucksache 18/9398 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9398 Die Förderung der Riester-Rente seit 2002 durch Zulagen entnehmen Sie Anlage 11. 11. Für wie viele Riester-Verträge wurde in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2002 keine Zulage gezahlt, wie viele waren mit Grund- und wie viele mit Kinderzulagen verbunden (bitte nach Geschlecht und Zahl der Kinder differenzieren und falls keine vertragsbezogenen Daten vorliegen, bitte personenbezogene Zahlen angeben)? Die Zahl der Verträge, für die keine Zulagen beantragt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass von den Anbietern von Riester-Verträgen (vgl. Antwort zu Frage 3) auch die Verträge erfasst werden, auf die im jeweiligen Kalenderjahr keine Beiträge eingezahlt wurden , und andererseits eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen sowie die staatliche Förderung auf diese Verträge aufteilen kann (sog. Mehrfachverträge). Im Übrigen wird auf die Anlagen 2 und 32 verwiesen. 1 Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 2 Von einer Drucklegung der Anlagen 2 und 3 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie hoch war, unterschieden nach Anbietertyp, in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2002 das summierte öffentliche Fördervolumen (Grund- und Kinderzulagen , Berufseinsteigerbonus sowie steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug) für Riester-Verträge (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11)? Auf die Drucksache 18/3628 wird verwiesen. Diese Daten liegen der Bundesregierung im Rahmen der Standardauswertung nicht vor. 13. Wie viele Personen mit Riester-Zulageförderung haben ihren individuellen Zulageanspruch seit dem Jahr 2002 nur teilweise geltend gemacht (bitte nach Einkommen und Geschlecht aufschlüsseln)? 14. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer, die ihren individuellen Zulageanspruch nicht voll, aber zumindest zu 90 Prozent nutzen, mithin also im Sinne des Riester-Konzepts für ihr Alter vorsorgen? Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Anlagen 4 und 53 wird verwiesen. Die als Anlage 4 und 5 beigefügten Daten basieren auf der aktuellen Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2015. Die Ergebnisse zu den Beitragsjahren 2013 und 2014 sind Zwischenergebnisse , da Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 und für das Beitragsjahr 2014 noch bis Ende des Jahres 2016 gestellt werden können. 15. Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen (ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung), in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2002 die steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16)? Auf die Anlagen 6 bis 114 wird verwiesen. 16. Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren der durchschnittliche Riester-Förderbetrag über die Grund- sowie über die Kinderzulage aus (bitte nach Geschlecht differenziert ausweisen)? Auf die Anlage 125 wird verwiesen. 17. Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren die durchschnittliche Steuerermäßigung bei Fällen mit Sonderausgabenabzug aus (bitte nach Geschlecht differenziert ausweisen)? Auf die Anlagen 6 bis 114 wird verwiesen. 3 Von einer Drucklegung der Anlagen 4 bis 5 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4 Von einer Drucklegung der Anlagen 6 bis 11 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 5 Von einer Drucklegung der Anlage 12 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 18/9398 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9398 18. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch den Realwertverlust der nominal fixierten Riester-Zulagen (154 Euro p. a. Grundzulage sowie 185 bzw. 300 Euro p. a. Kinderzulage) „eine schleichende Abkehr von der öffentlichen Unterstützung für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen […], die nicht von der Steuerersparnis durch SAA [Sonderausgabenabzug ] profitieren“ (Blank, Florian: Einstieg in den Ausstieg – Die Entwicklung der Förderung der „Riester-Rente“, Sozialer Fortschritt 04/2016, S. 101) stattfindet? 19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass aufgrund der in Frage 18 angedeuteten Entwicklung eine real abnehmende öffentliche Förderung der individuellen Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer über Zulagen und eine dementsprechend zunehmende individuell notwendige Eigenleistung bei voller Besparung eines Riester-Vertrags festzustellen ist und folglich die finanziellen Hürden zur privaten Altersvorsorge, insbesondere für Geringverdienende , höher geworden sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diesem Problem zu begegnen? Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Riesterförderung liegt zwar das im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Nominalwertprinzip zugrunde. Insbesondere Sparer mit geringem Einkommen sowie solche mit Kindern profitieren dessen ungeachtet von den nach wie vor hohen Förderquoten. Der für die Zulagenberechtigung zu erbringende Mindesteigenbeitrag ist im Übrigen dynamisiert. Seinen Anteil an der Sparsumme kann der Sparer aber unverändert aus seiner Einkommenssteigerung erbringen, sodass die finanziellen Hürden zur privaten Altersvorsorge für ihn nicht steigen. Die Bundesregierung ist dauerhaft bestrebt, insbesondere Bezieher geringer und mittlerer Einkommen bei ihrer Altersvorsorge und Altersversorgung zu unterstützen. 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass – unabhängig von der in Frage 18 angesprochenen Problematik – spezifische Maßnahmen zur Förderung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern zur Inanspruchnahme von Riester-Verträgen umgesetzt werden sollten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor? Bereits die aktuelle staatliche Unterstützung bei Riester-Verträgen ist für Geringverdienerinnen und Geringverdiener attraktiv. Es bleibt aber das Anliegen der Bundesregierung, dass möglichst viele Bezieher geringer Einkommen sich an der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beteiligen. 21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulagequote, d. h. das Volumen der öffentlichen Zulageförderung im Verhältnis zum Volumen der Gesamtbeiträge der mit Zulagen geförderten Riester-Verträge, in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte Gesamtangaben sowie nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland differenzieren)? Die Zulagenquote gibt den Anteil der staatlichen Zulagen an den gesamten eingezahlten Beiträgen (Eigenbeiträge plus Zulagen) für Personen mit geförderten Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Riester-Verträgen an. Die Berechnungsmethode der Zulagenquoten hat sich geändert , und es wird nun der – bereits in der Vergangenheit vom Statistischen Bundesamt angewendete – Mikroansatz, d.h. der arithmetische Durchschnitt der individuellen Zulagenquoten, verwendet und nicht mehr der volumenmäßige Anteil. Diese auf individueller Basis berechneten Zulagenquoten bieten vor allem für eine verteilungsorientierte Betrachtung belastbarere Ergebnisse. Hierzu wird auf Anlage 136 verwiesen. Sofern die Frage auf das in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang verwendete Verhältnis des Zulagenvolumens zum Gesamtbeitragsvolumen abzielt wird auf Anlage 147 verwiesen. 22. Welche Forschungsvorhaben zur öffentlich geförderten privaten Altersvorsorge sind im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit in Bearbeitung und Planung (bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung , Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes darstellen)? Ein Forschungsvorhaben mit ausschließlichem Fokus auf die geförderte private Altersvorsorge im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird derzeit nicht durchgeführt und ist auch nicht geplant. Allerdings wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit für den Alterssicherungsbericht 2016 eine Personenbefragung zur Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten durchgeführt. Auftragnehmerin für dieses Forschungsprojekt mit der Bezeichnung „Personenbefragung zur Verbreitung der Altersvorsorge 2015 (AV 2015)“ ist TNS Infratest Sozialforschung , München. Der Auftrag wurde am 13. April 2015 vergeben. Der Endbericht wird voraussichtlich im Spätherbst 2016 vorgelegt und nach Abnahme veröffentlicht. Die zentralen Ergebnisse werden in den Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung einfließen, der im November 2016 vorgelegt wird. 23. Hält die Bundesregierung die derzeitige praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht der Anbieter von Riester-Produkten für ausreichend vor dem Hintergrund, dass diesen Berichten zufolge regelmäßig nicht gewährleistet ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend darüber informiert werden, inwiefern bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange Berücksichtigung finden (vgl. Verbraucherzentrale Bremen: Verbraucherinformation – Marktcheck Nachhaltigkeitsberichtspflicht bei Riester-Verträgen, 2016)? Die Informationspflicht der Anbieter, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Vermögensanlage berücksichtigt werden, wurde – anders als bei nicht geförderten Finanzprodukten – speziell für staatlich geförderte Riester - und Basisrentenprodukte gesetzlich verankert. Die Bundesregierung hat keine Information darüber, dass Anbieter ihrer gesetzlichen Informationspflicht nicht nachkommen und entgegen einschlägiger Leitlinien und Prinzipien, wie sie beispielsweise bei der OECD oder im Rahmen des Global Compact- Netzwerkes definiert sind, handeln. 6 Von einer Drucklegung der Anlage 13 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 7 Von einer Drucklegung der Anlage 14 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/9398 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 18/9398 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9398 24. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Positivkriterien hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen und/oder eine Erweiterung der Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten? Wenn ja, um welche Positivkriterien handelt es sich? Wenn nein, warum nicht? 25. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Negativkriterien hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen, durch die eine Zertifizierung als Riester- Produkt von vornherein ausgeschlossen wird? Wenn ja, um welche Negativkriterien handelt es sich? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung eröffnet auch im Bereich der steuerlich geförderten Altersvorsorge die Möglichkeit, diese an ethischen, sozialen und ökologischen Standards zu orientieren. Es gibt weitere Kriterien, an denen Nachhaltigkeit – auch bei der Geldanlage – ausgerichtet werden kann. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Jahr 2013 einen „Leitfaden für verantwortliches und nachhaltiges Investieren“ am Beispiel der „UN Principles for Responsible Investment “ (PRI-Leitfaden) veröffentlicht, den die Bundesregierung als geeigneten Orientierungsrahmen ansieht und zur Anwendung empfiehlt. Zu nennen ist außerdem der „Nachhaltigkeitskodex“ des Rates für nachhaltige Entwicklung (RNE), den die Bundesregierung ausdrücklich unterstützt. Einschlägige Leitlinien und Prinzipien sind unter anderem von der OECD oder im Rahmen des Global Compact- Netzwerkes definiert. 26. Hält die Bundesregierung das bestehende Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen durch das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. für ausreichend, und welche Ergebnisse haben von der Bundesregierung finanzierte Untersuchungen im Hinblick auf nachhaltige Geldanlagen gebracht (siehe Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 33)? 27. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, ein verlässliches staatliches Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen zu entwickeln? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit Interesse beobachtet die Bundesregierung die private Initiative „Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG)“. Dieser Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen besteht seit 2001 und zählt unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen und Investmentgesellschaften zu seinen Mitgliedern. Ziel des FNG ist es über nachhaltige Investments zu informieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die nachhaltige Investment betreffen, mitzugestalten. An den Qualitätsstandards für nachhaltige Geldanlageprodukte wird fortlaufend gearbeitet. Beispielsweise vergibt das FNG seit 2008 für nachhaltige Publikumsfonds zusammen mit dem europäischen Dachverband Eurosif, das Transparenzlogo und seit 2015 ein Qualitätssiegel (vgl. dazu Antwort der Bundesregierung, 19. Dezember 2014, auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 18/3467). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aber auch andere Referenzen, wie das ECOreporter-Siegel (www.ecoreporter.de) für nachhaltige Geldanlagen können in Betracht gezogen werden, um nachhaltig agierende Anbieter und deren Produkte auszuzeichnen. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und die daraus resultierende Transparenz (vgl. dazu Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss ) gemäß § 56a der Geschäftsordnung, 11. Juni 2015, Drucksache 18/5159, S. 78). Auch die Stiftung Wartentest untersucht regelmäßig ethische Geldanlagen und veröffentlicht ihre Ergebnisse in der Zeitschrift „Finanztest“ (z. B. Heft 09/2014 zu Aktienfonds, Heft 09/2015 zu Fondssparplänen). Die Bundesregierung beobachtet die mit hohem Aufwand betriebene und vielversprechende Erarbeitung von Siegeln in privater Initiative. Deren weitere Entwicklung sollte abgewartet werden, bevor über staatliche Siegel diskutiert wird. Drucksache 18/9398 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beitrags- und Fordervolumen fur Personen mit Altersvorsorgevertragen am 15.05.2015 Fordervolumen (in€) jeweils nach Geschlecht und differenziert nach Forderform fur die Beitragsjahre 2002 bis 2014 Beitragsjahr 2014 lnsgesamt nach FJrdeonn M3nner Frauan Gesamt Grundzulage 546.705.700,98 E 777.970.876,34 E 1.324.676.5n,32 € Grundzulageerhohungs• 12.636.135,46 E 12.619.118,86€ 25.255.254,32 € beraa Kinderwlage 238.181.625,16€ 1.138.065.091,37 € 1.376.246. 716,53 € Beitragsjahr 2013 nsgesamt h FOrdorm Manner Fauen Gesamt Grundzulage 542.924.772,28 € 766.995.678,05 E 1.309.920.450,33 € GrundzulageerhOhungs• 13.332.999, 77 E 13.668.673, 19 E 27.001.672,96 € beraa Kinde:ulage 239.747.545, 10 € 1.100.498.347,35 € 1.340.245.892.45 E Beitragsjahr 2012 lnsgesamt nach :o,dertorm Manner Frauen Gesamt Grundzulage 550.587.734,22 € 770.034.807,89 E 1.320.622.542, 11 € Grundzulageerhohungs, 19.092.353,45 € 18.585.854,73 € 37.678.208,18 € beraa Kindezulage 234.857.589, 76 € 1.073.973.128,92 E 1.308.830.718,68 € Beiragsjahr 2011 lnsgesamt nach FOrderform Minner Frauen Gesamt Grundzulage 559.963.436, 10 € 765.812.956.17 E 1.325.776.392,27 € Grundzulageerhohungs• 26.094.498, 17 € 25.906.577,52 E 52.001.075,69 € betraa Kinde:ulage 228.897.666,69 € 1.012.129.510,76 € 1.241.027.177,45 E Beitragsjahr 2010 lnsgesamt ··nachF i5,dform Manner Frauen Gesamt Grunzulage 536.706.805,50 € 744.092. /3,83 € 1.<80. 799.379,33 € Grundzulag-erhOhungs. 27.678.231, 73€ 27.889.631,52 E 55.567.863,25 € beraa Klnderzulage 215.978.290,06 € 962.346.226, 71 E 1.178.324.516,77 € Beitragsjahr 2009 lnsgesamt nach orderform Minner Frauen Gesamt Grundzulage 501.284.207,34 E 703. 780.685,87 € 1.205.064.893,21 € Grundzulageerhohungs- 30.634.822,91 € 31.315.985,37 E 61.950.808,28 e beraa Kinderzulage 200.397.166,23 € 908.204.733.48 e 1.108.601.899,71 € Beitragsjahr 2008 lnsgesamt nach F6rdeform Minner Frauen Gesamt Grundzulage 473.038.879,80 e 664.035.924,51 € 1.137.074.804,31 E GrundzulageerhOhungs. 97.626.350,08 € 97.284.944,08 € 194.911.294, 16 € betrao Kindezulage 188.067.047,48 € 858.213.470,36 € 1.046.280.517,84 € Beitragsjahr 2007 lnsgesamt nach Fordiorm Manner Frauen Gesamt Grundzulage 301.606.922,76 e 417.712.905,22 € 719.319.827,99 € Grundzulageerhohungs- 0,00€ 0,00€ 0,00€ betrao Kinderzulage 124.303.825,80 € 556.159.910,96 € 680.463. 736,75 € Beitragsjahr 2006 nsgesamt nach iifrdform Manner Frauen Gesamt Grundzulage 223.751.574,79 e 304.836.504,71 € 528.588.079,50 € Grundzulageerhohungs- 0,00€ 0,00 € 0,00 E beraa Kindezulage 109.178.955,52 E 436.816.306,50 € 545.995.262,02 € Anlage 1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit geforderten Altersvorsorgevertragen am 15.05.2015 I I Personen jeweils nach Geschlecht und differenziert nach Forderform fur die Beitragsjahre 2002 bis 2014 Beitragsjahr 2014 Personen nach Fordeform Manner (Mehachzahlung mogich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 4.622.109 6.075.636 10.697.745 I mit Kinderzulaae 711.793 3.364.303 4.076.096 I I Beitragsjahr 2013 Personen nach Forderform Manner Mehrachzahlung moglich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 4.644.919 5.995.116 10.640.035 mit Kinderzulaae : 730.186 3.295.336 4.025.522 I I I Beitragsjahr 2012 Personen nach Forderform Manner (Mehfachzahlung mog/ich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 4.672.031 5.973.910 10.645.941 mit Kinderzulaae 729.623 3.259.108 3.988.731 I Beitragsjahr 2011 Personen nach Fordefom Manner (Mehfachzahlung moglich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 4.695.376 5.944.091 10.639.467 mit Kindezulaae 727.286 3.171.901 3.899.187 I I Beitragsjahr 2010 Personen nach Forderorm Manner (Mehrfachzihlung moglic) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 4.499.554 5.771.934 10.271.488 mit Kinderzulaae 706.822 3.078.031 3.784.853 I I I Beitragjahr 2009 Personen nach Forderform Manner (Mehrfachzihlung moglich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 4.251.747 5.467.436 9.719.183 mit Kinderzulaae 682.188 2.961.485 3.643.673 I I Beitragsjahr 2008 Personen nach Forderform Manner (Mehfachzahlung moglich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 3.898.474 5.045.642 8.944.116 mit Kinderzulaae 645.414 2.815.623 3.461.037 I I Beitragsjahr 2007 Personen nach Fordeform (Mehrachzah/ung moglich) Manner Frauen Gesamt mit Grundzulaae 3.379.257 4.365.585 7.744.842 I mit Kinderzulaae 574.870 2.494.589 3.069.459 I Beitragjahr 2006 Personen nach Forderform Manner (Mehrfachzahlung moglich) Frauen Gesamt mit Grundzulaae 2.562.925 3.276.230 5.839.155 mit Kinderzulaae ' 514.784 1.971.462 2.486.246 Anlage 2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Pe rso ne n m it g efo rd ert en A lte rsv or so rg ev ert rag en am 15 .05 .20 15 Pe rso ne n j ew eil s n ac h A nz ah l b ea ntr ag ter K ind erz ula ge n u nd di ffe ren zie rt na ch Fo rd erf or m fur di e B eit rag sja hr e 2 00 2 b is 20 14 Be itra gsj ahr 20 14 ; one n ; n= ird eto ,- (Me hl ach zih lun g m og lich ) mi t G run dz ula ie mi t K ind erz ula 1e Be itra gsj ahr 20 13 e n n ach & der fom - Me hf ach zah lun g m og lich ) mi t G run dz ula ge mi t K ind ez ula ge Be itra gsj ahr 20 12 , ;; ;a ;, ,; ;- - (Me hrf ach zih lun g m ogi ch} mi t G run dz ula ge mi t K lnd erz ula ie Be itra gsj ahr 20 11 IPe ro nen 'nac hF ord efo rm ._ ehr fac hzi hlu ng mo glic h) mi t G run dz ula ge mi t K ind erz ul e Be itra gj ahr 20 10 Pe rso nen na ch ° F6 de fo rm (Me hf ach zah lun g m og lich ) mi t G run dz ula ae ml t K ind erz ula ie -· 0 1 6.6 21 .65 0 1.6 45 .94 8 0 1.6 45 .94 8 0 1 6.6 14 .52 2 1.6 47 .37 7 6 1.6 47 .37 8 0 1 6.6 57 .21 7 1.6 41 .07 8 6 1.6 41 .07 8 0 6.7 40 .28 7 1.6 16 .22 5 6 1.6 16 .22 6 0 1 6.4 86 .63 5 1.5 73 .14 0 0 1.5 73 .14 0 An za hl de r b ea ntr ag ten Ki nd erz ula ge n 2 3 4 5 6 u nd m eh r Ge sa mt 1.8 00 .97 5 48 9.5 86 10 4.4 04 22 .68 9 12 .49 3 10 .69 7.7 45 1.8 00 .97 6 48 9.5 86 10 4.4 04 22 .68 9 12 .49 3 4.0 76 .09 6 An ;a hl de r b ea ntr ag ten Ki nd ez ula ge n 2 3 4 5 6 u nd m eh r Ge sa mt 1.7 70 .52 8 47 4.7 89 99 .52 7 21 .55 2 11 .74 0 10 .64 0.0 35 1.7 70 .52 9 47 4.7 89 99 .52 7 21 .55 3 11 .74 0 4.0 25 .52 2 An za hl de r b ea ntr ag ten Ki nd erz ula ge n 2 3 4 5 6 u nd m eh r Ge sa mt 1.7 46 .27 6 46 9.2 27 98 .96 1 21 .57 8 11 .60 4 10 .64 5.9 41 1.7 46 .27 7 46 9.2 27 98 .96 1 21 .57 8 11 .60 4 3.9 88 .73 1 An za hl de r b ea ntr ag ten Ki nd erz ula ge n 2 3 1.7 00 .41 7 45 5.5 58 1.7 00 .41 7 45 5.5 58 4 95 .79 5 95 .79 5 5 I 6 un d m eh r I Ge sa mt 20 .56 1 I 10 .62 4 I 1 0.6 39 .46 7 20 .56 1 I 10 .62 4 I 3.8 99 .18 7 An za hl de r b ea ntr ag ten Ki nd erz ula ge n 2 3 4 5 6 u nd m eh r Ge sa mt 1.6 49 .09 6 44 2.4 75 91 .12 6 19 .33 1 9.6 85 10 .27 1.4 88 1.6 49 .09 6 44 2.4 75 91 .12 6 19 .33 1 9.6 85 3.7 84 .85 3 Anlage 3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9398 Personen mit geforderten Altersvorsorgevertragen am 15.05.2015 Personen mit Zulage jeweils nach Geschlecht und nach Vollstandigkeit der Zulage fur die Beitragsjahre 2002 bis 2014 .. Beitragsjahr 2014 ,_ Personen nach Hohe der Zulage Manner Frauen Gesamt von ... bis unter ... Prozent 100 2.278. 744 3.721.922 6.000.666 95 • 100 191.185 199.175 390.360 .90 • 95 158.452 166.057 324.509 80 • 90 271.726 286.968 558.694 75 • 80 122.354 129.962 252.316 . 50 · 75 567.414 602.722 1.170.136 unter 50 1.032.235 968.830 2.001.065 lnsgesamt (Personen mit Zulage) 4.622.110 6.075.636 10.697.746 I I Beitragsjahr 2013 Pesonen nach Hohe aer Zulage Manner Frauen Gesamt von ... bis unter ... Prozent 100 2.168.932 3.631.133 5.800.065 95 • 100 200.888 203.565 404.453 90 • 95 169.399 169.663 339.062 80 .go 290.248 292.057 582.305 75 • 80 130.935 131.950 262.885 50 • 75 613.197 612.076 1.225.273 unter 50 1.071.322 954.673 2.025.995 lnsgesamt (Personen mit Zulage) 4.644.921 5.995.117 10.640.038 I I I Beitragsjahr 2012 Personen nach Hohe der Zulage Manner Frauen Gesamt von ... bis unter . .. Prozent 100 2.213.807 3.658.071 5.871.878 95 • 100 203.419 206.206 409.625 90 • 95 172.603 172.059 344.662 80 .go 293.888 294.017 587.905 75 • 80 130.919 131.144 262.063 50 • 75 614.591 607.156 1.221.747 .unter 50 1.042.804 905.258 1.948.062 lnsgesamt (Personen mit Zulage) 4.672.031 5.973.911 10.645.942 I I I I Anlage 4 Drucksache 18/9398 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/9398 Drucksache 18/9398 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/9398 P er so n en m it g ef or de rt e .n A lle rs vo rs or ge ve rt ra ge n a m 1 5. 05 .2 01 5 P er so n en m it Z ul ag e je w ei ls n ac h m aB g eb en de m E in ko m m en u n d n ac h V o lls ta n di g ke it d e r Z ul ag e fi.i r di e B ei tr ag sj ah re 2 00 2 bi s 20 14 B oit ra g sj ah r 2 01 4 P M - """"' ·· "'a< "...- P .,.. o n. n n ac h H 6 h • d v Z Ul *D • vO ff . ,, b li u n tw .. .. Pnlt -,, r 10 0 9 5 • 1 00 ff ts 80 • 9 0 1s .a o - 75 'u nt e r 50 'l1 11 g ot Jtn t (P er s on en m lt Z ul .1g e) B a ll ra g sj ah r 2 0 13 -.xr- .r- ·· - · P .,-. on en n •e l> H 6t t. M ak ro an sa tz m it S u m m e d e r S p ar le is tu ng = S u m m e d er E ig en b ei tr 3g e b zw . T ilg u ng en u nd S u m m e al le r Z u la g en .. v o rl iiu fi g A us la n d/ un be ka n n t 22 ,6 % 22 ,4 % 21 ,6 % 20 ,8 % 20 ,0 % 19 ,7 % 21 ,9 % 19 ,5 % 19 ,7 % 17 ,8 % 17 ,9 % 14 ,7 % 14 ,8 % A nl ag e 14 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/9398 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333