Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9399 18. Wahlperiode 12.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9274 – Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdoǧan in Deutschland über Organisationen wie UETD und DITIB V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Machtantritt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoǧan wurden in Deutschland Strukturen verstärkt aufgebaut, die ein einziges Ziel verfolgen. Sie sollen Gegner der türkischen Regierungspartei AKP in Deutschland bekämpfen und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei werben. Es sei so eine Art türkische Pegida entstanden, ein türkisches Gegenstück mit ganz ähnlicher Gesinnung. Diese sei insofern gefährlicher als die deutsche, weil die türkische Pegida einen ganzen Staat als Unterstützer im Rücken hat und viel offensiver mit Gewalt umgeht, so der Vorsitzende der kurdischen Gemeinde Deutschlands, Ali Ertan Toprak. Immer wieder würden Demonstrationen für Recep Tayyip Erdoǧan, gegen Israel oder gegen die angebliche Lüge vom osmanischen Genozid an den Armeniern organisiert, die in Köln, Düsseldorf oder Karlsruhe Zehntausende auf die Beine brachten (www.welt.de/politik/deutschland/ article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html). So zum Beispiel auch, als es infolge der brutalen und gewaltsamen Niederschlagung der ab Mai 2013 in Istanbul und später in anderen Städten der Türkei stattgefundenen Demonstrationen gegen ein geplantes Bauprojekt auf dem Gelände des Gezi-Parks, unmittelbar beim Taksim-Platz, auch in Deutschland zu entsprechender Kritik an Recep Tayyip Erdoǧan, der AKP und deren Politik kam. Während die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton die Europäische Union warnte, dass dies nicht der Moment sei, sich von der Türkei zu lösen, sondern sich noch stärker zu engagieren, verurteilten Bundespräsident Joachim Gauck und der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend die exzessive Gewalt (www. spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-ruhe-im-gezi-park-traenengas-in-ankara-a- 905432.html). Als eine Antwort auf einen von der Alevitischen Gemeinde in Köln in Solidarität mit der Gezi-Bewegung organisierten Protestmarsch, an dem auch deutsche Politiker teilnahmen, organisierte die „Union Europäisch Türkische Demokraten “ (UETD) im Juli 2013 in Düsseldorf eine Massenkundgebung, aus der auch Teilnehmer/-innen aus den Nachbarländern rekrutiert und aus einigen Städten kostenlose Busfahrten nach Düsseldorf angeboten wurden (www.taz.de/ !5049200/). Bestandteil solcher Mobilisierungen sind auch zunehmend Online- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9399 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kampagnen. Eine Ikone dieser nationalistisch-islamistischen Online-Szene sei der Unternehmer Remzi Aru. „Er fungiert immer stärker als eine Art digitaler Chef-Polemiker“, so Ali Ertan Toprak (www.welt.de/politik/deutschland/ article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html). Jüngst gründete der als Erdoǧan-Unterstützer geltende Remzi Aru die Partei namens Allianz Demokratischer Deutscher – ADD – (www.swr.de/report/erdogananhaenger -in-deutschland-wie-sich-akp-freundliche-tuerken-formieren/05/-/id= 233454/did=17482096/mpdid=17730898/nid=233454/n0yrjv/index.html). Ein Mitbegründer der Partei sieht in Erdoğan den Politiker auf dieser Welt, „der am ehrlichsten, humansten und Demokratie im wahrsten Sinne des Wortes auslebt“ (www.swr.de/report/erdogan-anhaenger-in-deutschland-wie-sich-akp-freundlichetuerken -formieren/text-des-beitrags-erdogan-anhaenger-in-deutschland-wiesich -akp-freundliche-tuerken-formieren/-/id=233454/did=17482096/mpdid= 17736312/nid=233454/13oucq0/index.html). Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoǧan „nimmt Einfluss auf die politische Debatte in Deutschland. Dabei kann er auf gut organisierte Unterstützer, auch in zwielichtigen Milieus, zählen”. Dabei tritt die UETD, flankiert von Erdoǧan-treuen Medien, als Lobbyist der türkischen Regierungspartei AKP auf (www.tagesspiegel.de/themen/agenda/einfluss-der-tuerkei-erdogans-lobby-indeutschland /13695612.html). Die UETD hat in der Vergangenheit mehrfach Auftritte für den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoǧan inszeniert. Mit dem direkt beim türkischen Ministerpräsidenten angesiedelten Amt für Religionsangelegenheiten Diyanet und der DITIB bildet die UETD eine „unheilvolle Allianz“ (www.welt.de/politik/deutschland/article154689954/So-naehren- Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html), so z. B., als diese gemeinsam am 15. Mai 2015 in Karlsruhe im Vorfeld der Parlamentswahl am 7. Juni 2016 in der Türkei eine Großveranstaltung organisierten, auf der Recep Tayyip Erdoǧan Türken in der Bundesrepublik Deutschland als „die Stimme der Nation“ bezeichnete (www.spiegel.de/politik/deutschland/erdogan-in-karlsruhetuerkischer -praesident-spricht-vor-14-000-anhaengern-a-1033080.html). Auf dieser Veranstaltung sagte er in Bezug auf den 100. Jahrestag des Völkermordes an den Armeniern auch: „Niemand kann euch überhören in der Welt, wenn ihr wählt, auch nicht diejenigen, die in der EU eine Schweigeminute für Armenier eingelegt haben, können euch ignorieren“ (www.welt.de/politik/deutschland/ article154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland. html). Im Vorfeld einer Resolution des Deutschen Bundestages, in der die Massaker des Osmanischen Reiches an den Armeniern 1915/191 als Völkermord eingestuft wurden und eine Mitschuld des Deutschen Reiches eingeräumt wurde, hatte DITIB ein Treffen mit Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert abgesagt – und damit ihre Kritik an der Resolution zum Ausdruck gebracht. Er sollte in der Berliner Şehitlik-Moschee an einem Empfang zum Fastenbrechen („Iftar“) im Ramadan teilnehmen (www.sueddeutsche.de/politik/armenier-resolution-islamverbandditib -kritisiert-tuerkeistaemmige-abgeordnete-1.3031017). Nach der Resolution wurde die Integrationsbeauftragte Aydan Özoğuz kurzfristig vom Fastenbrechen, ausgeladen (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-06/armenien-resolution-aydan -oezoguz-ditib-fastenbrechen). Vor und nach der Resolution des Bundestages , in der das Massaker an den Armeniern in den Jahren 1915 bis 1917 als Völkermord bezeichnet wird, wurden vor allem die elf Bundestagsabgeordneten mit türkischen Wurzeln massiv unter Druck gesetzt und bedroht (www.derwesten. de/staedte/bochum/bundestagsabgeordnete-fordert-einreiseverbot-fuer-erdoganid 11920127.html#plx1971078456). Elf „türkischstämmige“ Abgeordnete des Bundestages stehen inzwischen nach Morddrohungen wegen ihrer Zustimmung zur Resolution unter Polizeischutz (www.sueddeutsche.de/politik/ armenier-resolution-islamverband-ditib-kritisiert-tuerkeistaemmige-abgeordnete- 1.3031017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9399 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) unterliegen u. a. solche Organisationen der Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden , bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung vorliegen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes richten. Die überwiegende Mehrzahl der in der Kleinen Anfrage in Bezug genommenen Organisationen erfüllt derzeit diese Voraussetzungen nicht; der Bundesregierung liegen deshalb im Regelfall keine über die öffentlich zugänglichen Publikationen sowie Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen zu diesen Organisationen vor. 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass die UETD der AKP bei ihren Versuchen dient, die „Auslandstürken “ für ihre politischen Ziele einzuspannen, als eine Art 5. Kolonne , und der Verein der islamistischen Partei hilft, sie als Claqueure und Stimmvieh zu missbrauchen (www.taz.de/!5063744/)? Die „Union Türkisch-Europäischer Demokraten“ (UETD) gilt gemeinhin als Lobbyverein der AKP. Zu Umfang und Rahmen der Aktivitäten der UETD für die AKP liegen der Bundesregierung keine offenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen kann die Beantwortung der Frage 1 aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß § 3 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch “1 eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, ob es personelle und finanzielle Verbindungen der UETD zu den sogenannten „Grauen Wölfe“ und der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş e. V. (IGMG) gibt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu finanziellen Verbindungen zwischen der UETD und Vereinen oder Einzelpersonen der „Ülkücü-Bewegung“ („Graue Wölfe“) vor. Auch zu personellen Verbindungen liegen keine Erkenntnisse vor, diese können jedoch in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Vereinzelte Hinweise sprechen dafür, dass in der Vergangenheit ehemalige Mitglieder oder Funktionäre der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“ (IGMG) zur UETD gewechselt sind. Darüber hinaus sind keine weiteren personellen Verbindungen zwischen den beiden Organisationen bekannt. 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9399 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu finanziellen Verbindungen zwischen UETD und IGMG liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass die türkische Regierung versucht(e), Organisationen wie den durch den türkischen Staat kontrollierten Moscheeverein DITIB und UETD für ihre Kampagne gegen die „Armenienresolution“ mit einzuspannen (www.bz-berlin.de/deutschland/was-tuerkischstaemmige-abgeordnetejetzt -im-netz-erleben)? Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen liegen der Bundesregierung hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. 4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass aktuell 970 Imame von der türkischen Religionsbehörde Diyanet an die DITIB entsandt worden sind (www.mdr.de/nachrichten/politik/imam-tuerkei-moscheedeutschland -100.html)? Nach Angaben der Botschaft der Republik Türkei aus April 2015 sind in den Gemeinden der DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.) 665 für einen Zeitraum von fünf Jahren und 159 für einen Zeitraum von zwei Jahren aus der Türkei entsandte Imame tätig. 5. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass DITIB für rund 900 Moscheen in Deutschland zuständig ist, und kennt die Bundesregierung die genaue Zahl der Moscheen (www.mdr.de/nachrichten/politik/ imam-tuerkei-moschee-deutschland-100.html)? Laut Selbstdarstellung des DITIB-Dachverbandes gehören ihm ca. 900 Vereine an. Nicht bei allen handelt es sich jedoch um Moscheevereine. In einer Handreichung der DITIB von 2011 gibt sie 889 Mitgliedsvereine an, davon 806 Moscheegemeinden . Die Gesamtzahl der Moscheegemeinden in Deutschland wird in der Studie der Deutschen Islam Konferenz „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF, Nürnberg 2012) mit ca. 2.350 angegeben. 6. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass alle für DITIB in Deutschland tätigen Imame in der Türkei ausgebildet, ausgewählt und von der Türkei bezahlt und lediglich für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Deutschland geschickt werden (www.mdr.de/nachrichten/politik/ imam-tuerkei-moschee-deutschland-100.html)? 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstlich) darüber, in welcher Höhe die Gehälter der Imame, die als Beamte befristet von der Türkei in die DITIB-Moscheen entsandt werden, gezahlt werden (www.welt.de/politik/deutschland/article154689954/So-naehren-Erdogans- Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9399 9. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Vorstandsmitglieder der DITIB von einem Beirat vorgeschlagen werden, dem der Präsident der Diyanet in Ankara vorsitzt und dem fünf Religionsattachés türkischer Konsulate in Deutschland angehören (www.welt.de/politik/ deutschland/article154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in- Deutschland.html)? 10. Inwieweit trifft es zu, dass die Imame an Entscheidungen der DITIB-Vereine und Landesverbände beteiligt sind (www.welt.de/politik/deutschland/article 154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html)? 12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) zu, dass sich mindestens zwei DITIB-Gemeinden in Gelsenkirchen vor der türkischen Parlamentswahl am 1. November 2015 als Wahlhelfer für Recep Tayyip Erdoǧans AKP betätigten, was ein klarer Verstoß gegen die Satzung der Religionsbehörde wäre, die nur religiöse, kulturelle und soziale Ziele verfolgen darf – keine politischen (www.welt.de/politik/ deutschland/article154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismusin -Deutschland.html), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) von darüber hinausgehenden Fällen von Wahlunterstützungen durch DITIB-Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland ? 14. Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse zu Überschreibungen von Grundstücken der Mitgliedsvereine auf DITIB, wie es nach der Satzung möglich ist (www.fes.de/fulltext/asfo/ 00803008.htm#E11E1)? 18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) der Bundesregierung zu, dass die türkische Regierung seit dem Jahr 2006 zu einer Vereinheitlichung der Organisationslandschaft in Deutschland drängt, was dazu beigetragen habe, dass der Konflikt zwischen DITIB und IGMG abgeschwächt wurde und sich die Organisationen seit dem Jahr 2007 im Koordinationsrat der Muslime (KRM) zusammengefunden haben (http://downloads. akademie-rs.de/interreligioeser-dialog/131115_rosenow_akteure.pdf)? 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstlich) darüber, ob, und wenn ja, womit, bzw. wodurch konkret die Gründung der Partei namens Allianz Demokratischer Deutscher (ADD), deren Initiator Remzi Aru als Unterstützer des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoǧan gilt (www.swr.de/report/neonazi-hass-und-hetze-von-tuerkeistaemmigen -einfluss-der-tuerkischen-regierung-auf-tuerkeistaemmige-indeutschland -spuerbar/-/id=233454/did=17482096/nid=233454/1oldvuq/ index.html), von türkischer Seite (staatliche Institutionen, Parteien, Organisationen etc.) unterstützt wird? Die Fragen 6, 7, 9, 10, 12, 14, 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen liegen der Bundesregierung hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. 8. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Aussage, dass mit dem Machtantritt Recep Tayyip Erdoğans ein „Rollback“ in den DITIB- Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet und in den Moscheen , deren Imame von Ankara ausgebildet, ausgewählt und bezahlt werden , ein „anderer Wind“ als früher (www.welt.de/politik/deutschland/ article154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland. html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9399 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, es müsse bei DITIB stärker zwischen Schein (vereinsrechtlicher Unabhängigkeit) und Wirklichkeit (Zugriff einer Religionsbehörde aus dem Ausland) unterschieden werden , da berücksichtigt werden müsse, dass man es in den DITIB-Führungsetagen zunehmend mit Sympathisanten oder gar Interessensvertretern von Recep Tayyip Erdoǧans Politik zu tun habe (www.hr-online.de/website/ radio/hr-info/index.jsp?rubrik=47572&key=standard_document_60992418)? 16. Inwieweit ist es für die DITIB zutreffend, dass sie einst eine Art „kemalistische “ Gegenbewegung zu Milli-Görüş und anderen konservativen politischen Islamverbänden war, und sich dies mit der Machtübernahme der AKP geändert hat (http://kurier.at/politik/inland/erdogans-einfluss-auf-die-iggioe/ 205.513.257)? Die Fragen 8, 13 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen ist der Bundesregierung eine Bewertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse darüber, dass von den 760 Anhängern des „Islamischen Staats“ (IS), die Ende des Jahres 2015 aus Deutschland in Syrien waren, laut Sicherheitsbehörden 33 Prozent die türkische Staatsbürgerschaft hatten oder „türkischstämmig “ waren (www.welt.de/politik/deutschland/article154689954/Sonaehren -Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html)? Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hatte etwa ein Viertel der 760 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland, die bis Ende 2015 in Richtung Syrien/Irak ausreisten, die türkische Staatsangehörigkeit oder war „türkischstämmig “. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über das „Präsidium für Auslandstürken und verwandte Gemeinschaften “ (YTB) in Europa und Deutschland über DITIB geförderte Projekte „Organisatorische Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung (Feb. 2013-Jan. 2014 / Projektförderung YTB)“ und „Von Problemzentrierung zur Chancenorientierung: Jugendämter und türkische Familien (Mai 2013-April 2014 / Projektförderung YTB)“ (www.yenihayat.de/2014/03/31/finanziellezuwendungen -an-die-ditib-aus-der-tuerkei/)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass DITIB Projekte wie „Jugendämter: Von Problemzentrierung zur Chancenorientierung“ durchführt. 17. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mit Regierungsübernahme der islamistischen AKP von Recep Tayyip Erdoǧan in der Türkei die islamistischen Muslimbrüder an Einfluss gewonnen haben (www.bayernkurier.de/inland/12966-freiheit-die-junge-musliminnen-meinenund -nicht-verlieren-wollen), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem die AKP regiert, eine engere Zusammenarbeit mit Milli Görüş (http://blog.zeit.de/joerglau/2009/02/18/ditib-als-langer-arm-erdogans_2062)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine engere Zusammenarbeit zwischen AKP und Milli Görüs vor. Im Übrigen kann die Beantwortung zu Frage 17 aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9399 einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß § 3 Nr. 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“2 eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333