Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9404 18. Wahlperiode 15.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9299 – Förderung des Spitzensports von Menschen mit Behinderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren hat der internationale Wettbewerb im Behindertensport weiter zugenommen. Das Interesse am Spitzensport von Menschen mit Behinderung nimmt zu, Weltmeisterschaften, Weltcupveranstaltungen und andere internationale Wettkämpfe finden inzwischen in fast allen Teilen der Welt statt. Das internationale Leistungsniveau und die Leistungsdichte im Spitzensport von Menschen mit Behinderung steigen seit einigen Jahr kontinuierlich an. Immer mehr Staaten und nationale Sportverbände fördern den Leistungssport von Menschen mit Behinderung im gleichen Umfang, wie den Leistungssport von Menschen ohne Behinderung. Der Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. (DBS), Friedhelm Julius Beucher, sagte u. a. während des Parlamentarischen Frühstücks in Berlin am 11. Mai 2016 mit Blick auf die Paralympics in Rio de Janeiro, dass mit den derzeitigen Mitteln der Leistungsstand im internationalen Vergleich nicht zu halten sei. Bereits im Jahr 2013 wurde gegenüber dem Bundesinnenministerium ein Finanzbedarf von 4,7 Millionen Euro artikuliert. Dem stehen aktuell 3,2 Millionen Euro gegenüber. Der DBS braucht vergleichbare professionelle Strukturen wie die konkurrierenden Sportverbände. Derzeit verfügt der DBS über sieben hauptamtliche Bundestrainer. Die Mehrzahl der 44 Nationalmannschaften wird durch Honorarkräfte betreut. Es fehlen Mittel für hauptamtliche Trainerinnen und Trainer, für ein ganzjähriges professionelles Training und die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen. Ebenso fehlen barrierefreie Sportanlagen für den Spitzen- und den Breitensport. Wenn die Bundesrepublik Deutschland auch künftig eine der führenden Nationen im sportlichen Wettkampf von Menschen mit Behinderung bleiben möchte, müssen die Sportverbände die Rahmenbedingungen für die Sportlerinnen und Sportler, Trainingsumfang und -methoden anpassen, Wettkampfstrukturen weiter entwickeln und auch eine ganzjährige Teilnahme an internationalen Veranstaltungen gewährleisten. Daraus erwachsen eine Reihe neuer Anforderungen hinsichtlich Professionalisierung und Finanzierung des Sports. Hierzu müssen auch der Bund und die Länder einen angemessenen Beitrag leisten. Das betrifft sowohl Fragen der Finanzierung, der Nachwuchsgewinnung und der Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit Behinderung. Getreu dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Motto: „Ohne Breite keine Spitze und ohne Spitze keine Breite“ stehen auch neue Herausforderungen für die Entwicklung des Schulsportes (einschließlich des Sports an Berufsschulen und Hochschulen) sowie des Breitensports. Es reicht auch nicht aus, den Sport von Menschen mit Behinderung gleichermaßen zu fördern, wie den Sport von Menschen ohne Behinderung, denn eine Gleichbehandlung von Ungleichen verfestigt Ungleichheit. Im Behindertensport bestehen deutlich höhere Aufwendungen für Sportgeräte und -anlagen, an Betreuungspersonal und für Reisekosten. So besteht zum Beispiel ein großer finanzieller Unterschied zwischen einer Basketballmannschaft und einer Rollstuhlbasketballmannschaft . Diese behindertenbedingten Nachteile müssen – so auch die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenen Verpflichtungen des Staates – ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass im Nichtbehindertensport deutlich mehr private Gelder von Sponsoren sowie durch Werbung und Fernsehübertragungen zur Verfügung stehen. 1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der internationale Wettbewerb im Behindertensport in den letzten Jahren weiter zugenommen hat, und dass das internationale Leistungsniveau und die Leistungsdichte im Spitzensport von Menschen mit Behinderung seit einigen Jahr kontinuierlich ansteigen? Die Aussage, dass der internationale Wettbewerb in den letzten Jahren weiter zugenommen habe und dass das internationale Leistungsniveau und die Leistungsdichte im Spitzensport der Menschen mit Behinderung seit einigen Jahren kontinuierlich angestiegen sei, wird von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt. Dies trifft insbesondere auf den paralympischen Sommersport zu. 2. Inwieweit ist es ein Anliegen der Bundesregierung, dass die Bundesrepublik Deutschland auch künftig eine der führenden Nationen im sportlichen Wettkampf von Menschen mit Behinderung bleibt? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung zur Förderung des Spitzensports von Menschen mit Behinderung in Deutschland, und welchen Beitrag müssen dafür aus Sicht der Bundesregierung die Sportverbände sowie die Länder leisten? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Es ist unverändertes Anliegen der Bundesregierung, eine führende Sportnation zu sein. Dies gilt auch für den Spitzensport der Menschen mit Behinderung. Die Bundesregierung steht im Dialog mit dem Deutschen Behindertensportverband e. V. (DBS) und dem Deutschen Gehörlosen-Sportverband e. V. (DGS), um die dem Spitzensport der Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst effizient im Sinne des Anliegens einzusetzen. 4. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung zur Förderung des Schul- und Breitensports von Menschen mit Behinderung in Deutschland, und welchen Beitrag müssen dafür aus Sicht der Bundesregierung die Sportverbände sowie die Länder leisten? Für die Förderung des Schul- und Breitensports sind ausschließlich die Länder zuständig. Unter Wahrung der in der Verfassung verankerten Kompetenzen kann die Bundesregierung hierzu keine Einschätzung geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9404 5. Wie viele Sportlerinnen und Sportler sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeskader (bitte aufschlüsseln nach A-, B- und C-Kadern, Geschlecht sowie Sportlern mit und ohne Behinderung)? Spitzensport der Menschen ohne Behinderung Mit Stand Juni 2016 befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt 4.282 Sportlerinnen und Sportler im Bundeskader des olympischen Spitzensports . Olympischer Sommersport Olympischer Wintersport A-Kader 395 120 B-Kader 1277 324 C-Kader 1786 380 Gesamt 3458 824 Gesamt Olympischer Sport 4282 Eine weitergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich. Spitzensport der Menschen mit Behinderung DBS DGS A-Kader männlich 55 48 weiblich 46 15 B-Kader männlich 93 81 weiblich 48 53 C-Kader männlich 46 - weiblich 30 - P-Kader männlich - 37 weiblich - 10 T-Kader männlich - 17 weiblich - 2 Gesamt 318 263 Der DGS verfügt nach seinen Kaderkriterien über keinen C-Kader. Als vergleichbare Kadereinstufung können der Perspektivkader (P-Kader) und der Talentkader (T-Kader) angesehen werden. 6. Wie viele dieser und weiterer im Spitzen- bzw. Leistungssport aktiven Sportlerinnen und Sportler sind derzeit beim Bund beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Bundesbehörden sowie getrennt nach Behinderten- und Nichtbehindertensport sowie Geschlecht)? Der Bundesregierung liegen keine standardisierten Daten darüber vor, welche ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit im Spitzensport aktiv sind. Die Frage kann daher nur für die Spitzensportfördereinrichtungen bei Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll beantwortet werden sowie für die in den Bundesbehörden geschaffenen Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung. Bundesbehörde ohne Behinderung mit Behinderung m w m w Bundespolizei 97 67 1 0 Bundeswehr 470 224 4 0 Zoll 26 22 1 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler sind darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst in Ländern und Kommunen beschäftigt und können dadurch im erforderlichen Umfang ihren Sport ausüben (bitte aufschlüsseln nach Ländern sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderung)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Trainerinnen und Trainer, Sportfunktionäre und sonstiges Personal (Mediziner, Sportwarte usw.) sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Spitzensport hauptamtlich tätig (bitte aufschlüsseln nach Trainern, Sportfunktionären und sonstigem Personal für den Spitzensport von Menschen mit bzw. ohne Behinderung)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die insgesamt im Spitzensport hauptamtlich tätigen Trainerinnen und Trainer, Sportfunktionäre und sonstigen Personals vor. An den Olympiastützpunkten (OSP) waren 2015 insgesamt 206 hauptamtliche OSP-Trainer und an den Olympiastützpunkten einschließlich dem Bundesleistungszentrum Kienbaum aufgerundet 274 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) als sonstiges hauptamtliches Personal beschäftigt. Olympiastützpunkte sind Serviceeinrichtungen , die insbesondere der Betreuung von Kaderathletinnen und - athleten in olympischen und paralympischen Sportarten / Disziplinen sowie deren Trainerinnen und Trainern im täglichen Training vor Ort oder bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Bundessportfachverbände dienen. Dabei ist die Betreuung von olympischen und paralympischen Sportarten / Disziplinen gleichgestellt. Eine Ausdifferenzierung findet nicht statt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung lediglich für den Bereich des Spitzensports Informationen im Sinne der Fragestellung vor, wie der aufgeführte Personenkreis für einen Bundessportfachverband tätig ist, der durch die Bundesregierung finanziell gefördert wird. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 verwiesen. 9. Wie viele dieser im Spitzen- bzw. Leistungssport tätigen Trainerinnen und Trainer, Sportfunktionäre und sonstigen Beschäftigten sind derzeit beim Bund beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Bundesbehörden sowie getrennt nach Behinderten- und Nichtbehindertensport)? Der Bundesregierung liegen keine standardisierten Daten darüber vor, welche ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit im Spitzensport aktiv sind. Die in den Bundesbehörden geschaffenen Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung stehen nur für Sportlerinnen und Sportler zur Verfügung und nicht für die genannten Personengruppen. Die Frage kann daher nur für die Spitzensportfördereinrichtungen bei Bundespolizei , Bundeswehr und Zoll beantwortet werden. Im Behindertensport gibt es dort keine entsprechenden Beschäftigten. Spitzensport der Menschen ohne Behinderung Bundesbehörde Trainer/innen Sportfunktionäre Sonstige Bundespolizei 21 0 0 Bundeswehr 41 0 9 Zoll 9 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9404 10. Wie viele dieser im Spitzen- bzw. Leistungssport tätigen Trainerinnen und Trainer, Sportfunktionäre und sonstigen Beschäftigten sind derzeit mit Förderung durch den Bund bei Sportverbänden beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Art der Tätigkeit, nach Behinderten- und Nichtbehindertensport sowie Sportverbänden)? Im Bereich des Spitzensports kann die Bundesregierung den Bundessportfachverbänden für das Leistungssportpersonal eine Förderung gewähren. Spitzensport der Menschen ohne Behinderung In den aktuellen Zyklen (Sommersport, Wintersport, nichtolympischer Sport) werden rund 290 hauptberufliche Bundestrainerinnen und -trainer sowie rund 300 Bundestrainerinnen und -trainer auf Honorarbasis mit unterschiedlichem Stundenumfang im Bereich des olympischen und nichtolympischen Spitzensports mit Bundesmitteln beschäftigt. Mit der Förderung von hauptamtlichem Personal für das Spitzensportmanagement sollen die geförderten Bundessportfachverbände darüber hinaus organisatorisch in die Lage versetzt werden, ihren Leistungssport entsprechend den sportfachlichen Notwendigkeiten zu betreiben. Neben den Bundestrainerinnen und - trainern werden daher in den aktuellen Zyklen auch 34 Sportdirektorinnen/Sportdirektoren sowie 26 Sportreferentinnen/Sportreferenten gefördert. „Sonstige Beschäftigte “ im Sinne der Fragestellung werden nicht bezuschusst. Spitzensport der Menschen mit Behinderung Beim DBS werden derzeit sieben hauptamtliche Trainer und 20 Honorartrainer sowie vier Sportfunktionäre (zwei Sportdirektoren und zwei Sportreferenten) und acht sonstige Beschäftigte gefördert, beim DGS eine Sportdirektorin und vier sonstige Beschäftigte. Bei den sonstigen Beschäftigten handelt es sich jeweils um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die mit Aufgaben des Leistungssports betraut sind. 11. Wie viele Guides für Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderung werden gefördert, und wie viele davon sind beim Bund beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Bundesbehörden)? Die Förderung des Spitzensports der Menschen mit Behinderung erfolgt sportartund nicht athletenbezogen. Der Bundesregierung liegen daher Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nur bezüglich der Spitzensportfördereinrichtungen des Bundes vor. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung BMVg ist derzeit ein Guide im Status eines Sportsoldaten beschäftigt. 12. Welche Veränderungen hat es seit März 2014 bezüglich der Anzahl der im Spitzen- bzw. Leistungssport aktiven Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer und sonstigen Sportpersonal, die beim Bund beschäftigt sind, gegeben (bitte aufschlüsseln nach Bundesbehörden, nach Sportlern, Trainern und sonstigem Personal sowie getrennt nach Behinderten- und Nichtbehindertensport)? Der Bundesregierung liegen keine standardisierten Daten darüber vor, welche ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit im Spitzensport aktiv sind. Die Frage kann daher nur für die Spitzensportfördereinrichtungen bei Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll beantwortet werden sowie für die in den Bundesbehörden geschaffenen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung. Letztere stehen nur für Sportlerinnen und Sportler zur Verfügung und nicht für Trainer/innen und sonstiges Personal. Hinweis: Es liegen keine Daten vor, die sich konkret auf den Zeitraum März 2014 beziehen. In den nachstehenden Tabellen sind die Zahlen des Jahres 2014 aufgeführt . Spitzensport der Menschen ohne Behinderung Bundesbehörde Sportler/innen Trainer/innen Sonstige 2016 2014 2016 2014 2016 2014 Bundespolizei 164 162 21 22 0 0 Bundeswehr 694 698 41 38 9 8 Zoll 48 42 9 8 1 2 Spitzensport der Menschen mit Behinderung Bundesbehörde Sportler/innen Trainer/innen Sonstige 2016 2014 2016 2014 2016 2014 Bundespolizei 1 0 0 0 0 0 Bundeswehr 4 3 0 0 0 0 Zoll 1 2 0 0 0 0 Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BMI) 0 1 Daten liegen nicht vor Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 0 1 Daten liegen nicht vor 13. Wie hoch ist die aktuelle Schwerbehindertenquote im Bund (bitte aufschlüsseln nach Ausbildung und Arbeit sowie Bundesbehörden)? Im Jahr 2014, neuere Daten liegen noch nicht vor, lag die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen nach § 71 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) beim Bund insgesamt bei 9,03 Prozent 1. Eine Differenzierung der Beschäftigungsquote nach Obersten Bundesbehörden stellt sich wie folgt dar, eine weitergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich: 1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX), Nürnberg, 2016; eigene Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9404 Bundesbehörde Beschäftigungs-quote in % Auswärtiges Amt 6,63 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 11,26 Bundesarbeitsgericht 13,83 Bundeseisenbahnvermögen – Hauptverwaltung 13,69 Bundesfinanzhof 10,57 Bundeskanzleramt 7,98 Bundesministerium der Finanzen 9,19 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 10,47 Bundesministerium der Verteidigung 10,48 Bundesministerium des Innern 6,44 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 11,33 Bundesministerium für Bildung und Forschung 12,16 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 7,50 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9,59 Bundesministerium für Gesundheit 12,05 Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 8,44 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 9,25 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 7,92 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 7,16 Bundespräsidialamt 8,65 Bundessozialgericht 16,54 Bundesverfassungsgericht 6,86 Bundesverwaltungsgericht 7,94 Der Präsident des Bundesgerichtshofs 9,10 Deutsche Bundesbank 8,59 Deutscher Bundestag – Verwaltung 10,88 Präsident des Bundesrechnungshofes 10,53 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 9,50 Sekretariat des Bundesrates 8,94 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, BA-ELAN (Daten für das Anzeigejahr 2014, Stichtagsbetrachtung zum 30. September 2015) Eine gesonderte Beschäftigungsquote für Ausbildungsplätze wird statistisch nicht erhoben. 14. Welche Anstrengungen hat das BMI in den letzten drei Jahren unternommen, um weitere Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderung zu suchen, die es ermöglichen, professionelleres Training mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen? Welche Ergebnisse wurden dabei erreicht? Worin liegen aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen, trotz aller Anstrengungen nicht bessere Ergebnisse erreicht zu haben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ist es beabsichtigt, die Beschäftigungsinitiative auszuweiten, wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? 15. Wie viele der in Bundesbehörden geschaffenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderung sind aktuell nicht besetzt, und welche Anstrengungen wird das BMI unternehmen, um diese Stellen zu besetzen? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung , die eine Ausbildung oder Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Bereich der Bundesbehörden anstreben. Zu diesem Zweck meldet der DBS interessierte Sportlerinnen und Sportler in regelmäßigen Abständen dem BMI. Das BMI spricht Bundesbehörden mit geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten gezielt an oder startet Abfragen bei allen Obersten Bundesbehörden, zuletzt im März 2016 für fünf Sportlerinnen und Sportler. Im Ergebnis haben neun Bundesministerien bzw. deren Geschäftsbereiche Interesse an einzelnen Sportlerinnen und Sportlern angemeldet, bisher kam es jedoch aus unterschiedlichen Gründen zu keiner Anstellung. Hauptgrund war, dass derzeit keine zu den beruflichen Kenntnissen passenden freien Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Der seit dem Haushalt 2011 bestehende und im Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen – BMF) veranschlagte Stellenpool für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung umfasst zehn Stellen verschiedener Entgeltgruppen , die einstellungsbereiten Bundesbehörden zugewiesen werden können, wenn diese für die Beschäftigung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit Behinderung der Verstärkung ihres Stellenhaushalts bedürfen. Derzeit sind zwei dieser Stellen besetzt. Die Sportförderressorts BMI, BMF und BMVg haben sich auf Fachebene darauf verständigt, die Fördermöglichkeiten für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung weiterzuentwickeln. 16. In welchem Umfang fördert der Bund den Spitzensport sowie den Breitensport in den Jahren 2014 bis 2016 und welche Förderungen sind für 2017 auf Grundlage des von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs des Bundeshaushaltsplanes vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Förderungen für den olympische Spitzensport, den nichtolympischen Spitzensport, den paralympischen Spitzensport und die Deaflympics; für den Breitensport von Menschen mit bzw. ohne Behinderungen; nach Zuweisungen an die Sportverbände, Personal- und Sachkosten des Bundes in den jeweiligen Bundesbehörden sowie Projektförderungen und sonstige Förderungen in den jeweiligen Bundesministerien)? Nachstehend die bezüglich vorstehender Frage aus den Ressorts erfolgten Angaben . Es ist zu beachten, dass die in der Frage genannten Kategorien nicht verbindlich definiert sind und insbesondere der Begriff „Breitensport“ unterschiedlich ausgelegt wird. Es lassen sich außerdem nicht alle Angaben präzise einer in der Frage genannten Kategorie zuordnen, vielmehr können in Kategorien Mittel eingestellt sein, die auch anderen Kategorien zu Gute kommen (bspw. Mittel für Forschungen, die sowohl behinderten wie nicht behinderten Spitzensportlern dienen oder Projektförderung zum Nutzen von Olympischen wie Nichtolympischen Spitzensport). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9404 Des Weiteren wurden in den Tabellen übergreifende Bereiche verbunden, sofern eine Ausdifferenzierung nicht möglich ist. Es werden nur Kategorien und Jahre dargestellt, in denen Mittel im jeweiligen Ressort etatisiert sind. Die Beträge in den folgenden Tabellen sind in T€. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Dr. André Hahn, Die Linke, auf Drucksache 18/9295 Bezug genommen. Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06) Vorbemerkung „Deaflympics“ wurde im Sinne der Anfrage weitergefasst und als „deaflympischer Spitzensport“ verstanden. Die Zuweisungen an die Sportverbände differieren zwischen den Jahren, weil diese die Entsendekosten für die Paralympischen bzw. Deaflympischen Spiele enthalten. 2017 Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind im Einzelplan des BMI für den „Leistungssport der Menschen mit Behinderung“ (Kapitel 0601 Titel 684 21 Erl. 7) Haushaltsmittel in Höhe von 6.078.000 Euro veranschlagt. Aus dem Titel werden Ausgaben der Sportjahresplanung des DBS, des DGS und des Deutschen Blinden - und Sehbehindertenschachbund e. V. (DBSB) sowie Ausgaben für das Leistungssportpersonal beim DBS und DGS gefördert. Ferner werden hieraus die Organisationskosten zur Durchführung nationaler und internationaler Veranstaltungen im Inland bezuschusst. Außerdem sind Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungssports der Menschen mit Behinderung, insbesondere zur Ausgestaltung inklusiver Sportangebote im Leistungssport eingeplant. Darüber hinaus bezuschusst das Bundesministerium des Innern die Entsendekosten zu den Paralympischen und Deaflympischen Spielen sowie zu den World Games von Special Olympics International. Für die Entsendekosten von DBS, DGS und Special Olympics Deutschland sind im Bundeshaushalt 2017 bei Kapitel 0601 Titel 684 23 Erl. 2 Haushaltsmittel in Höhe von 1.050.000 Euro eingeplant . Eine Aufschlüsselung auf den paralympischen oder deaflympischen Spitzensport ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode o ly m pi sc he r Sp itz en sp or t ni ch to ly m pi sc he r Sp itz en sp or t pa ra ly m pi sc he r Sp itz en sp or t D ea fly m pi cs B re ite ns po rt oh ne B eh in de ru ng B re ite ns po rt m it B eh in de ru ng 2014 Zuweisung Sportverbände 54.073 2.207 5.271 738 345 2015 Zuweisung Sportverbände 62.017 2.424 5.153 797 595 2016 Zuweisung Sportverbände 63.144 2.460 6.413 814 22 2017 Zuweisung Sportverbände 62.786 2.400 s.o. s.o. Ministerium 2014 Personal- und Sachkosten 3.889 588 2015 Personal- und Sachkosten 4.650 605 2016 Personal- und Sachkosten 3.979 602 2017 Personal- und Sachkosten 4.085 618 BISP 2014 Personal- und Sachkosten 2.803 2015 Personal- und Sachkosten 3.267 2016 Personal- und Sachkosten 3.860 2017 Personal- und Sachkosten 3.728 BPol 2014 Personal- und Sachkosten 8.951 2015 Personal- und Sachkosten 9.772 2016 Personal- und Sachkosten 9.963 2017 Personal- und Sachkosten 10.156 2014 Projektförderung 69.026 192 2015 Projektförderung 72.070 440 2016 Projektförderung 75.397 630 2017 Projektförderung 71.564 323 Bundesministerium der Finanzen (Einzelplan 08, Kapitel 0813 – Zoll) Vorbemerkung Zur Unterstützung von Bundesbehörden, die Sportförderplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung zur Verfügung stellen, sind bei Kap. 0813 Titelgruppe 01 insgesamt 10 Stellen unterschiedlicher Entgeltgruppen mit entsprechenden Personalausgaben veranschlagt, die einstellungsbereiten Bundesbehörden zugewiesen werden können (vgl. Antwort zu Frage 14 und 15). Die Ausgaben sind in der Spalte „paralympischer Spitzensport“ berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9404 o ly m pi sc he r Sp itz en sp or t ni ch to ly m pi sc he r Sp itz en sp or t pa ra ly m pi sc he r Sp itz en sp or t D ea fly m pi cs B re ite ns po rt oh ne B eh in de ru ng B re ite ns po rt m it B eh in de ru ng 2014 Personal- und Sachkosten 1.571 220 2015 Personal- und Sachkosten 1.668 166 2016 Personal- und Sachkosten 1.757 556 2017 Personal- und Sachkosten 1.960 556 2014 sonstige Förderung 103 2015 sonstige Förderung 238 2016 sonstige Förderung 163 2017 sonstige Förderung 191 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) o ly m pi sc he r Sp itz en sp or t ni ch to ly m pi sc he r Sp itz en sp or t pa ra ly m pi sc he r Sp itz en sp or t D ea fly m pi cs B re ite ns po rt oh ne B eh in de ru ng B re ite ns po rt m it B eh in de ru ng 2014 Zuweisung Sportverbände 295 2015 Zuweisung Sportverbände 227 2016 Zuweisung Sportverbände 230 2017 Zuweisung Sportverbände 210 2014 Personal- und Sachkosten 348 2015 Personal- und Sachkosten 348 2016 Personal- und Sachkosten 350 2017 Personal- und Sachkosten 350 2014 Projektförderung 63 2015 Projektförderung 335 2016 Projektförderung 68 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesministerium der Verteidigung (Einzelplan 14) o ly m pi sc he r Sp itz en sp or t ni ch to ly m pi sc he r Sp itz en sp or t pa ra ly m pi sc he r Sp itz en sp or t D ea fly m pi cs B re ite ns po rt oh ne B eh in de ru ng B re ite ns po rt m it B eh in de ru ng 2014 Personal- und Sachkosten 30.010 30.452 2015 Personal- und Sachkosten 29.901 35.660 2016 Personal- und Sachkosten 35.715 31.090 2017 Personal- und Sachkosten 30.278 49.769 2014 Projektförderung 76 2015 Projektförderung 56 2016 Projektförderung 56 2014 sonstige Förderung 30 2015 sonstige Förderung 47 2016 sonstige Förderung 84 2017 sonstige Förderung 80 Bundesministerium für Gesundheit (Einzelplan 15) Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Teilnehmer der Weltspiele der Organtransplantierten, die alle zwei Jahre in einem anderen Land stattfinden , mit der Übernahme der Flugkosten (günstigstes Ticket) und der Teilnehmerpauschale unterstützt. Durch die Weltspiele der Organtransplantierten wird die Öffentlichkeit grundsätzlich auf das wichtige Thema Organspende aufmerksam gemacht und gleichzeitig kann aufgezeigt werden, wie leistungsfähig Organtransplantierte sein können. Im Jahr 2015 wurden dafür 50.000 Euro bereitgestellt ; auch in den Entwurf des Bundeshaushalts 2017 wurden Mittel in gleicher Höhe für diese Aktivität aufgenommen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) Eine spezifische Differenzierung der Fördermittel gemäß der Kategorisierung der Frage ist hier nicht möglich. Bei den vom Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Maßnahmen handelt es sich um Bildungs-, Engagement- sowie Beteiligungs-/Partizipationsmaßnahmen im und durch den Sport, die die Förderung bzw. die Angebote für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen mit Behinderung mit einschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9404 Die Fördermittel für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 lassen sich wie folgt beziffern : Maßnahmen/Projekte für jungen Menschen mit und ohne Behinderung 2014 2015 2016 2017 Bundesjugendspiele 138 40 200 200 Integrationsprojekt ZERUM 62 62 62 62 ZI:EL 3.000 1.500 1.500 1.500 Deutsche Sportjugend 2.900 2.900 3.130 3.130 FSJ 4.256 4.419 4.527 4.525 BFD 4.658 4.781 5.841 5.742 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) o ly m pi sc he r Sp itz en sp or t ni ch to ly m pi sc he r Sp itz en sp or t pa ra ly m pi sc he r Sp itz en sp or t D ea fly m pi cs B re ite ns po rt oh ne B eh in de ru ng B re ite ns po rt m it B eh in de ru ng 2014 Projektförderung 944 2015 Projektförderung 1.272 2016 Projektförderung 1.304 2017 Projektförderung 1.320 17. Mit welchen Maßnahmen unterstützt bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, die zunehmende Professionalisierung im Spitzensport für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen? 18. Inwieweit gewährleistet die Bundesregierung, dass der im Spitzensport von Menschen mit Behinderungen gestiegenen Professionalisierung Rechnung getragen werden kann und der Deutsche Behindertensportverband (DBS) sowie der Gehörlosenverband (DGS) im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben? Inwieweit schlägt sich das zukünftig in der Finanzierung des Spitzensports von Menschen mit Behinderungen nieder? 19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DBS, dass sich das gegenwärtige Leistungsniveau im Spitzensport von Menschen mit Behinderung nur annähernd aufrechterhalten lässt, sofern die Sportjahresplanung auf 5 Millionen Euro aufgestockt wird? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für das Finanzierungsjahr 2017 bzw. die Folgejahre? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begleitet die zunehmende Professionalisierung des Spitzensports der Menschen mit Behinderung, indem sie eine Priorisierung vorhandener Ressourcen, eine bessere Vernetzung mit den Strukturen des Spitzensports der Menschen ohne Behinderung sowie die Entwicklung von angepassten Sportgeräten unterstützt. Um die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9404 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wettbewerbsfähigkeit im Spitzensport den Menschen mit Behinderung auch in den kommenden Jahren aufrechterhalten zu können, sind die genannten Maßnahmen zu verstetigen. Für die Aufstellung des Bundeshaushalts werden die mittelfristigen Bedarfe der Verbände jährlich erhoben. Die beschriebene Bedarfshöhe ist der Bundesregierung nicht bekannt und kann auch nicht aus der mittelfristigen Bedarfsplanung des DBS abgeleitet werden. 20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Inklusion zur frühzeitigen Talentfindung und -förderung im Nachwuchsbereich des Spitzensports von Menschen mit Behinderungen? Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Sportjahresplanung des DBS und des DGS die Durchführung von Sichtungsveranstaltungen. 21. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung den Sportler Markus Rehm und den DBS in ihren Bemühungen, auch mittels internationaler Gutachten das Startrecht bei internationalen Wettkämpfen im Nichtbehindertensport zu bekommen? Der Bundesregierung liegt keine Anfrage zur Unterstützung zum beschriebenen Sachverhalt vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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