Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9411 18. Wahlperiode 16.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 18/9305 – Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Eltern schulpflichtiger Kinder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Einschulung ihrer Kinder stehen viele Eltern vor der Herausforderung, dass die zuvor (meist ganztägigen) Betreuungsangebote neu arrangiert werden müssen, um den Alltag mit Familie und Beruf vereinbaren zu können. In der Zeit des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule verändern sich zudem Bildungsanforderungen und Freizeitbedürfnisse der Kinder. Verlässliche und qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung ist dabei eine extrem wichtige Unterstützung im familiären Betreuungsarrangement. Von ebensolcher Bedeutung ist ein verlässliches und für die Kinder vertrautes Betreuungsangebot in den Ferienzeiten. Nicht alle Eltern können sich während der gesamten Schulferien Erholungsurlaub nehmen, mit den Kindern Urlaub machen bzw. die Betreuung selbst übernehmen. In den letzten zehn Jahren stand vor allem der Ausbau der Angebote frühkindlicher Bildung für Kinder im Alter von einem bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und damit die Vereinbarkeitswünsche von Familien mit Kindern im Krippen- oder Kindergartenalter im Fokus. Bis heute klaffen zwischen bedarfsgerechtem und qualitativ gutem Angebot und der Nachfrage vielerorts große Lücken. Aber auch für viele Familien mit Schulkindern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine anstrengende Herausforderung. Nach bundesweiten Meinungsumfragen (vgl. z. B. Studie von forsa – Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH: „Wenn Eltern die Wahl haben “, 2013; Monitor Familienleben 2013 des INSTITUTS FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH; 3. JAKO-O-Bildungsstudie, 2014) wünschen seit mehreren Jahren konstant 70 bis 80 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder ganztägige Angebote (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit“, Bundestagsdrucksache 18/8974). Im Grundschulbereich lag der Anteil der Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen , bei nur gut 33 Prozent (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Statistik 2010 bis 2014 –, S. 36). Knapp 40 Prozent der Eltern hätten also offensichtlich gern ein Ganztagsangebot für ihre Kinder, finden das aber nicht. Eltern schulpflichtiger Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren schätzten daher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland mehrheitlich als nicht so gut ein (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), „Zur Vereinbarkeitssituation von Eltern mit Schulkindern – Monitor Familienforschung – Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik, Ausgabe 25, 2011). Laut dem aktuellen Bericht „Ganztagsschule 2014/2015“ der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, der auf einer bundesweiten repräsentativen Befragung von Schulleitungen basiert, übersteigt in rund einem Viertel der Ganztagsgrundschulen die Nachfrage das Angebot (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8974). Kinder ab sechs Jahren haben darüber hinaus andere und meist wachsende Ansprüche an die Freizeitgestaltung. Die allermeisten Kinder benötigen Unterstützung , Begleitung und Kontrolle bei den Hausaufgaben und am Nachmittag altersgerechte Freizeitangebote. Aufgrund des fehlenden Angebots an ganztätigen Betreuungsangeboten stehen viele Eltern mit dieser veränderten Herausforderung allein da; allen voran die Mütter, die zumeist ihre eigenen Erwerbswünsche zurückstellen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Während das Achte Buch Sozialgesetzbuch für die Förderung von Kindern im Alter von unter drei Jahren bereits seit der Änderung im Jahr 2005 in § 24 vorsieht , dass sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf richtet und damit also – etwa bei einem erzieherischen Bedarf oder ganztägiger Berufstätigkeit – auch einen Ganztagsplatz umfasst, besteht im Hinblick auf Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis jetzt nur eine allgemeine Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, „darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht“. Abhängig vom Alter des Kindes besteht gegenwärtig ein unterschiedlicher Verpflichtungsgrad hinsichtlich der Bereitstellung eines Angebotes an nachmittäglicher Bildung und Betreuung. Am 21. Juli 2016 wurde vom Statistischen Bundesamt für den Bereich der Kindertagesbetreuung das vorläufige statistische Ergebnis (Stichtag: 1. März 2016) veröffentlicht. 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele schulpflichtige Kinder an einem Ganztagsangebot teilnehmen? Laut aktueller Statistik der Kultusministerkonferenz („Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2010 bis 2014“ vom 5. Februar 2016) nutzten 37,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Sekundarstufe I im Schuljahr 2014/2015 ein Ganztagsangebot (KMK 2016). Im Schuljahr 2002/2003 waren es 9,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler. 2. Wie viele Schulkinder nutzen am Nachmittag eine Kindertageseinrichtung (sog. Hort in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe), und wie viele ein Angebot im Rahmen von Ganztagsschulen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die amtliche Statistik „Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2010 bis 2014“ der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 2016 bietet Zahlen für das Schuljahr 2014/2015. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9411 Gezählt werden die am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, nicht die jeweils zur Verfügung stehenden Plätze. Zukünftig werden in der Statistik als offene Ganztagsangebote auch diejenigen Angebote gezählt werden , bei denen neben anderen Kriterien die Schulleitung auf der Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes mit einem außerschulischen Träger kooperiert und eine Mitverantwortung der Schulleitung für das Angebot besteht. Für die vorliegende Statistik greift diese ergänzende Definition noch nicht, da die Erhebung der Daten vor der Beschlussfassung zur neuen Zählung (4. Dezember 2015) erfolgte. Schülerinnen und Schüler im Ganztagsschulbetrieb an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft im Schuljahr 2014/2015 (KMK 2016) Gesamt Gesamt in % Grundschule in % Gesamt 2.717.397 37,7 33,1 Baden-Württemberg 216.424 21,4 12,3 Bayern 173.083 15,0 9,9 Berlin 180.629 64,2 77,7 Brandenburg 94.266 47,8 42,1 Bremen 19.033 35,4 38,2 Hamburg 129.700 88,3 96,7 Hessen* 230.152 Mecklenburg-Vorpommern 52.632 42,4 1,4 Niedersachsen* 329.702 Nordrhein-Westfalen 738.363 44,0 40,6 Rheinland-Pfalz 95.244 26,0 31,5 Saarland 22.562 28,6 43,7 Sachsen 47.242 79,3 85,6 Sachsen-Anhalt* 37.264 Schleswig-Holstein 66.520 25,6 19,1 Thüringen 84.581 51,3 85,2 * Für diese drei Länder wurden in der KMK-Statistik keine Anteile berechnet, da Angaben über Ganztagsangebote in privater Trägerschaft fehlen. Die Anzahl der Schulkinder unter 11 Jahren, die einen Hort bzw. Hortgruppen in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe besuchten, beliefen sich gemäß den Angaben der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik am 1. März 2015 auf 451.459 Kinder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schulkinder in Kindertageseinrichtungen sowie Quote der Bildungsbeteiligung 2015 nach Ländern Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder- und Jugendhilfestatistik, Bevölkerungsstatistik , eigene Berechnungen TU Dortmund Die klare Abgrenzung von Horten und Ganztagsschulen ist nicht durchweg möglich , sodass es zu Doppelzählungen der KMK-Statistik zu Ganztagsschulen und der Kinder- und Jugendhilfestatistik kommt (Autorengruppe Bildungsberichterstattung : Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld, S. 57, S. 84). Ganztagsschulen können auch Schule-Hort-Kombinationen sein, wenn ein gemeinsames pädagogisches Konzept vorliegt und die Steuerung durch die Schulleitung erfolgt. Als solche wurden Schulen mit angegliederten Horten sowie Kooperationsmodelle zwischen Schule und Trägern der Jugendhilfe auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts durch das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB, 2003-2009) gefördert, „wenn die Weiterentwicklung zu einem in die Schule fachlich integrierten Ganztagsangebot angestrebt wird“ (Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, Art. 1 vom 12. Mai 2003). Schulkinder unter 11 Jahren in Kindertageseinrichtungen (Horten) Beteiligungsquote Anzahl in % D 451.549 10,6 W 190.862 6,1 O 260.687 37,3 BW 26.945 4,2 BY 77.413 7,7 BE – 0,1 BB 65.343 61,5 HB 3.065 16,0 HH 4.773 21,5 HE 27.879 9,9 MV2) 34.231 47,2 NI 29.453 3,6 NW 3.365 5,1 RP 7.792 4,0 SL 2.147 6,0 SN 112.653 66,0 ST 47.655 47,8 SH 8.030 5,2 TH 805 2,6 Land Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9411 3. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder (bitte soweit möglich nach Alter der Kinder, Schultyp, Betreuungsangebot und Bundesland differenzieren)? Danach gefragt, wofür sich ein Familienpolitiker zurzeit besonders einsetzen sollte, nennen Eltern mit schulpflichtigen Kindern von 6 bis 15 Jahren mit 73 Prozent an erster Stelle die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei nennen mit 79 Prozent die Väter die Vereinbarkeit häufiger als die Mütter mit 66 Prozent. Mehr als die Hälfte der Eltern (57 Prozent) spricht sich konkret für ein besseres Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder, zum Beispiel über Ganztagsangebote oder Horte aus (Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 11056, 2016). Eine weitergehende Differenzierung kann mit den vorliegenden Daten nicht vorgenommen werden. Neben einem guten Betreuungsangebot sind Eltern u.a. auch auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen angewiesen, um Familie und Beruf gut vereinbaren zu können. Laut dem aktuellen „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2016“ des Instituts der deutschen Wirtschaft bietet zwar die Mehrheit der Unternehmen familienfreundliche Maßnahmen an, es gibt aber nach wie vor Defizite bei der Umsetzung und in der Unternehmenskultur. Die Bundesregierung setzt sich daher wie z. B. im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften für eine familienfreundliche Arbeitswelt ein. 4. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere wenn beide Eltern ganztägig berufstätig sind, oder bei alleinerziehenden Eltern? Nach den Daten der Akzeptanzanalyse II, die im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen durchgeführt wurde, gaben 2011 42 Prozent der berufstätigen Eltern mit schulpflichtigen Kindern aus Familien, in denen beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind, an, manchmal Probleme zu haben , Beruf und Familie gut miteinander zu vereinbaren. Von den erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Schulkindern sagten dies 51 Prozent. (Allensbacher Archiv , IfD-Umfrage 6119, 2011). Die 2005 etablierte bundesweite Begleitforschung „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (StEG) und andere Studien unterstreichen die arbeitsmarktund familienpolitische Bedeutung der Ganztagsschule, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Ganztagsschulen werden besonders von doppelerwerbstätigen Eltern und Alleinerziehenden genutzt. (Fischer, N. et al. (Hrsg.) (2011): Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen. Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG). Weinheim und Basel: Juventa; Marcus, J., Nemitz, J. & Spieß, C. K. (2013): Ausbau der Ganztagsschule: Kinder aus einkommensschwachen Haushalten im Westen nutzen Angebote verstärkt. DIW Wochenbericht Nr. 27/2013). Laut dem Monitor Familienleben 2013 des Instituts für Demoskopie Allensbach meinen 80 Prozent der Eltern, dass Schulen mit Ganztagsbetreuung die Berufstätigkeit erleichtern. Besonders entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind bedarfsgerechte und verlässliche Öffnungszeiten. Nach der bundesweiten Befragung von Schulleitungen im Rahmen von StEG“, werden weit überwiegend an mindestens vier Tagen pro Woche Ganztagsangebote bereitgestellt. Ganztagsangebote an fünf Tagen pro Woche stellen 56 Prozent der Grundschulen, 36 Prozent der Gymnasien und 16 Prozent der Sekundarstufe-I-Schulen (ohne Gymnasien) bereit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die täglichen Öffnungszeiten sind mit acht bis zehn Stunden in Grundschulen länger als in der Sekundarstufe und in Ostdeutschland tendenziell umfassender als in Westdeutschland. Die Nutzung von Ganztagsangeboten ist in Ostdeutschland konstant höher als in Westdeutschland. Ganztagsgrundschulen in Ostdeutschland „sichern eine Zeitstruktur ab, die die Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern ohne weitere Betreuungsarrangements erleichtert“. (StEG-Schulleitungsbefragung „Ganztagsschule 2014/2015“, S. 30). Nicht in die Untersuchung einbezogen waren Grundschulen aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt , deren Schule-Hort-Kombinationen (mit vergleichbaren Öffnungszeiten) bisher nicht in die KMK-Statistik eingebracht werden (siehe auch Antwort zu Frage 2). Nach den Erkenntnissen von StEG fühlen sich Eltern mit niedrigem sozioökonomischem Status durch Ganztagsschulen besonders unterstützt. Da die Wahrscheinlichkeit der Nutzung öffentlicher Kinderbetreuung mit dem Einkommen steigt, sind die Kosten für Ganztagsangebote ein Faktor für die Erwerbsbeteiligung , die wiederum Armutsrisiken senkt und Chancengleichheit befördert. Hortbetreuung wird laut Bildungsbericht 2016 in der Regel an fünf Tagen pro Woche mit durchschnittlich fünf Stunden pro Tag angeboten, wobei eine exakte Abgrenzung von Ganztagsschulen nicht überall möglich ist (siehe auch Antwort zu Frage 2). (Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2016. Bielefeld, S. 84). Zur Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen wird auf die Beantwortung von Frage 3 verweisen. 5. Für wie relevant hält die Bundesregierung die Tatsache, dass Ganztagsschulen bundesweit keine einheitlichen Qualitätsstandards aufweisen? Sieht die Bundesregierung darin einen Grund, dass berufstätige Eltern sich nicht allerorts angemessen entlastet fühlen? Wird die Bundesregierung die Länder unterstützen, „Ganztag“ überall qualitativ hochwertig umsetzen zu können, um die Eltern angemessen zu entlasten ? Schulische Bildung, einschließlich der in Ganztagsschulen, liegt entsprechend der föderalen Staatsstruktur in der Zuständigkeit der Länder und wird durch Schulgesetze und Erlasse geregelt. Fragen der schulischen Bildung von überregionaler Bedeutung regelt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK). Der bedarfsgerechte Ausbau und die Ausgestaltung der Ganztagangebote erfolgen außerdem vor Ort durch Kommunen und andere Schulträger. Zu regionalen Bedarfen berufstätiger Eltern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die qualitativ hochwertige Umsetzung der Ganztagsangebote liegt im Interesse von Bund, Ländern und Kommunen im Hinblick auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens insgesamt. Der Bericht „Ganztagsschulen in Deutschland“ (2015, www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/ 2015/352-KMK-TOP-009-Ganztagsschulbericht.pdf) der KMK enthält auch länderspezifische Angaben zur Qualitätssicherung an Ganztagsschulen, z. B. durch „regelmäßige Überprüfungen (zyklische Evaluation und regelmäßiges Qualitätsmanagement ) zur laufenden Weiterentwicklung und ggf. für das Anpassen des Ganztagsschulangebots an veränderte bildungs-, sozial- und familienpolitische Rahmenbedingungen“ (S. 9). In den Ländern liegen dazu Kriterienkataloge, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9411 „Qualitätsrahmen“, „Orientierungsrahmen“ bzw. „Referenzrahmen“ zur Schulqualität vor. Schulinspektionen werden für alle Schulen durchgeführt, wobei das Ganztagsprofil zusätzlich bewertet wird. Der Sicherung qualitativ hochwertiger Ganztagsangebote dienen auch die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal sowie Beratungs- und Unterstützungssysteme. Die Bundesregierung unterstützt die qualitativ hochwertige Umsetzung der Ganztagsangebote durch weitere Förderung der bundesweiten „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (2016-2019), die empirische Grundlagen zur Weiterentwicklung von Ganztagsschulen bietet. Für die Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen liegen außerdem Fortbildungsmodule und -materialien aus dem länderübergreifenden Programm „Lernen für den GanzTag“ (2005-2008) vor. 6. Sieht die Bundesregierung auf Basis der von ihr mitfinanzierten Bildungsforschung in zusätzliche Lernzeit und einer höheren Personalausstattung an Ganztagsschulen einen Weg, um sowohl die Unterrichtsqualität zu erhöhen als auch um möglichen Unterrichtausfall und den dadurch entstehenden enormen Aufwand für berufstätige Eltern zu vermeiden? Wenn ja, will die Bundesregierung sich an dieser Aufgabe zukünftig beteiligen ? Für die Regelung des Umfangs an Lernzeit und die Lerninhalte sind die Länder zuständig. Die Personalausstattung obliegt für die Lehrkräfte den Ländern, für das weitere pädagogische Personal den Ländern und Kommunen bzw. Trägern. Nach Befunden der Schulforschung ist nicht allein die Lernzeit maßgeblich für Unterrichtsqualität und Schulleistungen. Allerdings korreliert die Nutzung regulärer Unterrichtszeit positiv mit Schulleistungen. (OECD (2011): Quality Time for Students: Learning In and Out of School.) Nach Erkenntnissen von StEG sind die Qualität der Ganztagsangebote und die Intensität der Teilnahme die entscheidenden Faktoren, um die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Einfluss auf die Unterrichtsqualität haben besonders die fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen der Lehrkräfte. Bund und Länder haben daher 2014 die gemeinsame Qualitätsoffensive Lehrerbildung gestartet (www.bmbf.de/de/ qualitaetsoffensive-lehrerbildung-525.html). Die Bundesregierung fördert außerdem Bildungsforschung zur „Professionalisierung des pädagogischen Personals“ und leistet damit einen Beitrag, Wissen, Kompetenz und berufliches Handeln des pädagogischen Personals zu stärken und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Aus der Ganztagsschulforschung liegen Ergebnisse zur Kooperation von Lehrkräften und zur Arbeit in multiprofessionellen Teams vor. Der bundesseitigen Förderung von Maßnahmen im Bereich der Ganztagsschulen lagen gemäß Bund-Länder-Vereinbarung folgende Ziele zugrunde: Qualitätsverbesserung des Bildungssystems (nachhaltige gesamtwirtschaftliche Dimension), frühzeitige und individuelle Förderung aller Potenziale zur Sicherung des Bedarfs an Fachkräften, bessere Ausschöpfung des Potentials gut ausgebildeter Arbeitskräften durch Schaffung zusätzlicher Ganztagsschulen und der qualitativen Weiterentwicklung bestehender (Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung vom 12. Mai 2003, Präambel). Die Kompensation von Unterrichtsausfall durch Ganztagsschulen war und ist nicht intendiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Kennt die Bundesregierung die Auswirkungen bei Problemen mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder auf das Wohlbefinden der betroffenen Kinder und Eltern und auf die Realisierung der Wünsche nach einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Kinderbetreuung , der Erziehung oder der Haushaltsarbeit? Bekannt ist, dass sich die Lebenszufriedenheit von Frauen und Männern nachweislich verringert, wenn sie nicht im gewünschten Stundenumfang beschäftigt werden können. Insbesondere Unterbeschäftigung (im Sinne einer Beschäftigung mit einem Stundenumfang, der geringer ist als gewünscht) wirkt sich negativ auf die Lebenszufriedenheit aus (BMFSFJ (2015) Dossier Wohlergehen von Familien und dort angegebene Quellen zum Beispiel Heineck, Guido/Wunder, Christoph (2013): Working time preferences, hours mismatch and well-being of couples : Are there spillovers? Labour Economics 24, Nr. October 2013, S. 244–252). Die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hat zudem gezeigt , dass die Lebenszufriedenheit der Mutter das Wohlergehen von Kindern positiv beeinflusst. In der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulangeboten“ wurde eine Reihe von Analysen zur Einschätzung von Einflüssen der Ganztagsteilnahme der Kinder auf die Unterstützung bei der Vereinbarkeitsproblematik und das Familienleben unternommen. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Ganztagsangebote unterstützen vor allem erwerbstägige Eltern – insbesondere mit Kindern im Primarschulalter – bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; sie entlasten Eltern bei der Hausaufgabenunterstützung , unterstützen sie bei erzieherischen Problemen und sie entspannen das Familienklima. Allerdings lässt sich mit dem derzeitigen zeitlichen Umfang von Ganztagesangeboten, insbesondere in Westdeutschland, noch nicht hinreichend der Betreuungsbedarf bei doppelter Vollerwerbstätigkeit in Paarfamilien bzw. einer Vollerwerbstätigkeit von Alleinerziehenden abdecken. Wissenschaftliche Untersuchungen über die Auswirkungen von Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder auf deren Realisierung von Wünschen nach partnerschaftlicher Aufteilung der genannten Lebensbereiche sind der Bundesregierung nicht bekannt. 8. Wie viele Eltern schulpflichtiger Kinder können nach Erkenntnissen der Bundesregierung ihre Arbeitszeit nicht ausweiten, weil sie keine passende Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben (bitte wenn möglich nach Müttern und Vätern getrennt aufschlüsseln)? 9. Wie viele nicht erwerbstätige Eltern schulpflichtiger Kinder können nach Erkenntnissen der Bundesregierung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, weil sie keine adäquate Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben (bitte wenn möglich nach Müttern und Vätern getrennt aufschlüsseln)? Die Fragen Nr. 8 und Nr. 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 2010 gaben 32 Prozent der Mütter und 11 Prozent der Vätern mit schulpflichtigen Kindern an, dass sie nicht so viele Stunden berufstätig sein können, wie sie es gerne wären (BMFSFJ (2011): Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Schulkindern , S. 15). Im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen wurde ermittelt, dass im Jahr 2010 die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit jüngstem Kind zwischen 7 und 12 Jahren um 0,21 Prozentpunkte höher gelegen hätte, wenn jede nach den Modellrechnungen erwerbstätige Mutter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9411 auch einen Kinderbetreuungsplatz verfügbar hätte. Die durchschnittliche Arbeitszeit wäre um 0,54 Prozent höher gewesen (Endbericht Gesamtevaluation S. 244). Ergänzend wurde herausgefunden, dass erwerbstätige Mütter, deren Schulkinder Ganztagsangebote nutzen, durchschnittlich 2,7 Stunden länger pro Woche erwerbstätig sind als erwerbstätige Mütter, deren Schulkinder keine Ganztagsbetreuung nutzen (Endbericht Gesamtevaluation S. 245). Auf das Erwerbsverhalten von Vätern konnte auf Basis der Daten von 2004 bis 2008 kein Einfluss von Ganztagsbetreuung der Schulkinder festgestellt werden. 10. Inwieweit berücksichtigen die vorliegenden Studien zur Nutzung von Betreuungsangeboten am Nachmittag die Perspektive der Eltern und vor allem der Schulkinder? In der Kinder- und Jugendforschung, der Familienforschung und auch in der Ganztagsschulforschung gehört die Einbeziehung der Perspektive der Eltern und der Kinder bereits zum Standard. Die „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen “ wie die meisten Studien der vom BMBF geförderten Ganztagsschulforschung (2005-2013) haben Befragungen, aber auch die teilnehmende Beobachtung von Eltern und Kindern einbezogen, beispielsweise: „Familien als Akteure in der Ganztagsgrundschule“ (Universität Bielefeld), „Individuelle Förderung in ganztägig organisierten Schulformen des Primarbereichs “ (Deutsches Jugendinstitut - DJI), „Die soziale Konstruktion der Hausaufgabensituation“ (DJI), „Bildungsprozesse zwischen Familie und Ganztagsschule“ (DJI), „Förderung von Ausbildungsfähigkeit und Berufsfindungsprozessen in Ganztagsschulen “ (PH Weingarten), „GIM - Ganztagsschulbesuch und Integrationsprozesse bei Migranten“ (Universität Würzburg/ Universität Hamburg), „Leistungsfähigkeit schulischer Ganztagsangebote – Wechselseitige Verantwortung für Bildung, Erziehung und Betreuung im Spannungsfeld von Schule, Hort und Familie in Sachsen“ (TU Dresden), „PIN – Peers in Netzwerken/Freundschaften in der Ganztagsschule“ (Leuphana- Universität Lüneburg), „Studie zur Entwicklung von Bewegung, Spiel und Sport in der Ganztagsschule “ (Philipps-Universität Marburg). Ergebnisse sind in zahlreichen Publikationen und zusammenfassend in der Broschüre „Ganztägig bilden. Eine Forschungsbilanz“ (2012) veröffentlicht (www.ganztagsschulen.org/_media/bmbf_gts_forschungsbilanz.pdf). In dem 2013/2014 vom BMBF geförderten „Kinderwertemonitor 2014“ (Humboldt -Universität Berlin, Prof. Hans Bertram) wurden 1.012 Kinder (6- bis 14- Jährige), 1.002 Mütter und 846 Väter zu Familie und Freundschaften, Auswirkungen der Berufstätigkeit der Eltern auf die Kinder, zur Schule als Ort der Wertevermittlung sowie zur Bewertung von Hort/ Kindergarten und von Ganztagsschulen befragt. Die laufende „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (2016-2019) bezieht ebenfalls Befragungen von Kindern und Eltern ein, z. B. in der Teilstudie „StEG-Bildungsorte: Ganztagsbildung aus Sicht von Schulkindern und ihren Eltern “ des DJI. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus werden in zahlreichen weiteren Studien die Perspektiven der Eltern und der Kinder erfragt, z. B. in den World Vision Kinderstudien (bisher 2007-2013) zur Nutzung und zur Zufriedenheit mit Ganztagsschulen oder in den JAKO-O-Studien (2010-2014), in denen Eltern schulpflichtiger Kinder zur Bedeutung von Ganztagsschulen befragt werden. 11. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zusammenhang von Qualität der Ganztagsangebote und Bildungs- und Teilhabechancen der schulpflichtigen Kinder? Qualitativ hochwertige Ganztagsangebote fördern das Sozialverhalten, die Motivation , das Selbstkonzept und damit auch den Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern. Die Wirkung der Ganztagsangebote hängt auch von der Intensität und Dauerhaftigkeit der Teilnahme ab. 12. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage von Kindertageseinrichtungen (sog. Horten in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe) und von Ganztagsschulen (bitte wenn möglich nach Art des Angebotes und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu sind der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse bekannt. Im Rahmen der bundesweiten Schulleitungsbefragung der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ wurden die Schulleitungen gebeten, die Entwicklung der Nachfrage nach Ganztagsangeboten an ihrer Schule in den vergangenen zwei Jahren einzuschätzen. 2015 gaben 57 Prozent der Schulleitungen von Grundschulen an, dass die Nachfrage zunehme. In den weiterführenden Schulen wird die Nachfrage überwiegend als konstant eingeschätzt. Ein Drittel der Ganztagsgymnasien und ein Viertel der Schulen der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien) gaben eine wachsende Nachfrage an. Tabelle: Hat sich die Nachfrage nach Ganztagsplätzen in den vergangenen zwei Jahren an Ihrer Schule verändert? (StEG 2016) Primar Sek. I (ohne Gymnasien) Gymnasien 2012 2015 2012 2015 2012 2015 zugenommen 62,3 57,1 35,7 25,1 37,2 32,0 abgenommen 2,7 2,7 10,5 16,2 8,0 10,7 konstant 35,0 40,1 53,8 57,7 54,9 57,3 Quelle: StEG-Schulleitungsbefragung 2014/2015, S. 87 (Angaben in % ). 13. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder während der Schulferien? Eine Sonderauswertung von Befragungen des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2013 für berufstätige Eltern mit Schulkindern von 6 bis 13 Jahren erlaubt , unterschiedliche, in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Aspekte der Ferienbetreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu betrachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9411 Frage: "Wie sehen die Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien bei Ihnen in der Nähe aus?" Berufstätige Eltern mit Schulkindern - Mehrfachangaben, Auszug - Insgesamt West- deutschland Ostdeutschland % % % Die Betreuung findet nicht durchgehend die ganzen Ferien lang statt 59 66 (33) Passende Betreuungsangebote gibt es nur in den Sommerferien 42 45 (29) Es gibt ein großes Betreuungsangebot für Kinder in den Ferien 39 34 (58) Die Betreuung ist meist nicht lang genug, z.B. nur halbtags 32 35 (18) Das Angebot richtet sich nur an bestimmte Altersgruppen bzw. nur an Kinder mit bestimmten Interessen 31 34 (17) Es gibt nicht ausreichend Plätze für die Ferienbetreuung 30 31 (28) Die Ferienbetreuung ist teuer 27 28 (24) Es gibt kein Mittagessen 13 14 (6) n = 188 128 52 ( ) = Indikatorwerte, kleine Befragtenzahl Basis: Bundesrepublik Deutschland, berufstätige Eltern mit Schulkindern von 6 bis 13 Jahre Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfragen 11017.11018, 2013 Bildung und Betreuung von Kindern in den Schulferien sind für Eltern mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von großer Bedeutung. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung stellen immer mehr Ganztagsschulen auch in den Schulferien Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung (z. B. Ferienspiele , Ferien- und Lerncamps). Laut StEG-Schulleitungsbefragung „Ganztagsschule 2014/2015“ (S. 4) bieten 60 Prozent der Grundschulen mit Ganztagsangebot ein Ferienangebot an. Rund die Hälfte von ihnen deckt auch in den Schulferien die vollen Betreuungszeiten ab. Nach der Schulleitungsbefragung 2012/2013 boten sogar 73 Prozent der Grundschulen mit Ganztagsangebot eine Ferienbetreuung an. In den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I haben nur 9 bis 12 Prozent der Schulen auch Ferienangebote, wobei auch die Ferienöffnungszeiten geringer als im Primarbereich sind. Anders als in weiterführenden Schulen wird an Grundschulen das Ganztagsangebot häufiger mit Hilfe von externen Trägern organisiert. Ferienprogramme für Schulkinder werden von Kommunen und vielen verschiedenen Anbietern und Trägern bis hin zur Zivilgesellschaft wie z. B. Landessportverbänden , Sportjugend und Vereinen in den Schulferien angeboten. Im Einzelnen müssten daher Länder und Kommunen zuständigkeitshalber befragt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder bei Unterrichtsausfall? Unabhängig von eigener Erwerbstätigkeit gaben 29 Prozent der Eltern mit einem jüngsten schulpflichtigen Kind zwischen 6 und 13 Jahren 2010 an, dass es sie vor Probleme stellt, wenn Unterricht ausfällt (BMFSFJ 2011: Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Schulkindern, S. 15f.). 15. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder, bei der Einschulung der Kinder sowie beim Wechsel auf eine weiterführende Schule? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für schulische Übergänge verwiesen. 16. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Linderung der Probleme? Eine gute und zuverlässige Ganztagsbetreuung von Schulkindern kann diese in ihrer Entwicklung fördern und eröffnet gleichzeitig den Eltern Chancen auf eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit. Die Bundesregierung befürwortet daher den weiteren Ausbau der Ganztagsangebote für Schulkinder. 17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode unternommen , um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern schulpflichtiger Kinder zu verbessern (bitte nach Schulzeit und Ferienzeit differenzieren )? Das BMFSFJ fördert mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte (von Beginn der Betreuung bis in den Schulhort hinein) Betreuungsangebote. Dabei geht es ausdrücklich nicht um längere Betreuungszeiten, sondern um Betreuung zu anderen Zeiten. Von dem Programm profitieren vor allem Alleinerziehende und Eltern, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege liegen. Von 2016 bis 2018 fördert der Bund mit bis zu 100 Millionen Euro zukunftsfähige Angebote von bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Kindertageseinrichtungen können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro jährlich erhalten. Für Tagespflegepersonen sind es jährlich bis zu 15.000 Euro. Neben der Förderung verlässlicher institutioneller Betreuungsangebote wie Ganztagsschulen und Hortbetreuung können zivilgesellschaftlich organisierte Angebote in Randzeiten, Notfällen und den Ferien zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Schulkindern beitragen. Im Rahmen der Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie richten Lokale Bündnisse vor Ort verlässliche, qualitätsvolle Betreuungsangebote für Schulkinder in der Früh-, Nachmittags- und Randzeitenbetreuung in der Schulzeit sowie Ferienbetreuungsangebote ein, 2015 bereits an über 370 Standorten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9411 18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es systematische Qualitätsunterschiede zwischen sog. Horten und Ganztagsschulen gibt, und wenn ja, welche? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung Studien in Auftrag zu geben oder sich an Studien zu beteiligen, die sich dieser Frage widmen? Mit Blick auf die Strukturqualität sind Horte und Schülerläden nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) genehmigungspflichtig und unterliegen im Wege von Verordnungen bestimmten Vorgaben (z. B. Raumgröße, Gruppengröße, Personalschlüssel , Mindestqualifikation der Hortleitung). Horte liegen in Verantwortung der jeweiligen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie umfassen eine Vielfalt von Einrichtungen: von eigenständigen Horten für Grundschulkinder mit freizeitpädagogischen Konzepten über Kindertagesstätten mit Horten, Kurzhorte bis zu offenen Angeboten. Horte an Schulen mit enger Verbindung zur Schule und Kooperation der Lehr- und Fachkräfte finden sich vor allem in den neuen Bundesländern (Hössl, A. u. a. (Hrsg.) (1999): Kevin lieber im Hort oder zu Hause? Eine Studie zur Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. DJI, S. 30f.). Ganztagsschulen unterliegen den Schulgesetzen der Länder. Das Ganztagsangebot liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Lehrziele und Bildungsgänge, Betrieb von Schulen und wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte für öffentliche und private Schulen regeln die Landesgesetze und Verordnungen zur ganztägigen Bildung sowie die KMK. Auch bei den Ganztagsangeboten zeigt sich eine Vielfalt von Organisationsformen. In den Ländern ist die sukzessive Integration weiterer Angebote der Nachmittagsbetreuung in Ganztagsschulen erkennbar. So wurden in einigen Ländern Horte und andere Formen der Schulkinderbetreuung in die Ganztagsschulen überführt und/oder Vorgaben für die Kooperationen von Schulen und Horten erlassen. Unterschiede zwischen Horten und Ganztagsschulen ergeben sich aus den jeweiligen Systemzugehörigkeiten. Die gemeinsame Betrachtung beider Angebotsformen – Ganztagsschule und Hort – ist mit Blick auf Aussagen zur Bildungsbeteiligung an außerunterrichtlichen Angeboten der Bildung, Betreuung und Erziehung methodisch äußerst problematisch (siehe dazu auch Bock-Famulla/Lange, Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2013). Es ist auf Basis vorliegender Daten nicht möglich, detaillierte und verlässliche Aussagen dazu zu treffen, wie viele Kinder der Primarstufe insgesamt ein Angebot (Ganztagsschule und/oder Hort) nutzen. Nach Forschungsbefunden aus der Kinder- und Jugendhilfe haben sowohl Horte wie auch Ganztagsschulen ihre spezifischen Stärken. So wird die Verlagerung von Betreuungsleistungen in die Ganztagsschulen grundsätzlich als Chancen gesehen , da so neue Angebotsformen für Schulkinder entstanden sind, integrierte Modelle von Bildung und Betreuung den Eltern eine Betreuung „aus einer Hand“ ermöglichen, die Förderung der Kinder durch abgestimmte Konzepte verbessert werden kann, die Schulkindbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule für die Eltern ein kostenfreies bzw. kostengünstiges Angebot im Vergleich zu den Horten darstellen kann. Hingewiesen wird allerdings auf die notwendige Einhaltung der bisher für Horte geltenden Raum- und Personalstandards, da an der Ganztagsschule die Vorgaben der Betriebserlaubnis für die Schulkindbetreuung entfallen. (KVJS-Studie Maykus, S. et al. (2012): Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Hochschule Osnabrück und Institut für soziale Arbeit e. V. ISA, Münster) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen von StEG zeigt sich, dass die Organisation und Umsetzung des Ganztagsbetriebes in enger Zusammenarbeit mit dem Hort und in Trägerschaft der Schule bzw. des Schulträgers, wie sie besonders in Ostdeutschland verbreitet ist, z. B. mit längeren Öffnungszeiten, aber auch einer stärkeren Verbindung von Angebot und Unterricht und mehr Förderangeboten einhergeht. Unter Heranziehung weiterer Studien (z. B. „Leistungsfähigkeit schulischer Ganztagsangebote – Wechselseitige Verantwortung für Bildung, Erziehung und Betreuung im Spannungsfeld von Schule, Hort und Familie in Sachsen“ und der Landesbegleitforschung in Sachsen) dürfte dies auf die traditionelle Bindung des Hortes an die Schule und die enge Kooperation des Personals mit gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsplänen zurückzuführen sein. Qualitätskriterien für die Schulqualität sind durch die Länder festgelegt (siehe Antwort zu Frage 5). Diese finden auch auf Ganztagsschulen Anwendung. Qualität und Wirkungen von Ganztagsangeboten werden erstmals bundesweit in der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie außerunterrichtliche Bildungsangebote so zu gestalten sind, dass sie die größten Effekte für die individuelle Kompetenzentwicklung und für mehr Bildungsgerechtigkeit erzielen. Die derzeit laufende Teilstudie „StEG-Bildungsorte: Ganztagsbildung aus Sicht von Schulkindern und ihren Eltern“ des DJI wird im Rahmen einer Haushaltsbefragung die Bedeutung von Ganztagsschulen im Vergleich zu anderen Bildungsund Betreuungskontexten (z. B. Horten) für die Familien sowie deren Wirkungen auf die Freizeitaktivitäten der Kinder untersuchen. 19. Wie begründet die Bundesregierung den unterschiedlichen gesetzlichen Verpflichtungsgrad hinsichtlich der Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und vom dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt sowie für schulpflichtige Kinder (bitte in der Begründung differenziert auf die Altersgruppen eingehen ; siehe Vorbemerkung der Fragestellenden)? § 24 SGB VIII regelt Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsverpflichtungen bezüglich der Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Seit Inkrafttreten des SGB VIII wurden die Regelungen des § 24 SGB VIII etappenweise geändert. Neben den rechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Formen der Kindertagesbetreuung spiegelt vor allem die Ausgestaltung der Rechtsanspruchsnorm die zunehmende gesellschaftspolitische Bedeutung der Kindertagesbetreuung wieder. Durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992 war § 24 SGB VIII geändert und erstmalig ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz – zunächst nach Maßgabe des Landesrechts und ab 1. Januar 1996 auch bundesrechtlich – geschaffen worden. Seit dem 1. Januar 1999 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einschränkungslos. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27. Dezember 2004 hat § 24 SGB VIII erneut eine grundlegende Änderung erfahren; für Kinder unter drei Jahren wurde durch die Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen ein gesetzlich definierter Mindestbedarf gesichert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9411 Durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008 wurde der mit dem TAG begonnene Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren weiter ausgestaltet. Mit einer erneuten Neufassung der Norm ist mit Wirkung ab dem 1. August 2013 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege eingeführt worden. Seitdem wird in Absatz 1 bis Absatz 4 chronologisch nach Altersstufen unterschieden. Nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (Kinder im schulpflichtigen Alter) besteht eine Vorhaltepflicht für ein bedarfsgerechtes Angebot für schulpflichtige Kinder, aber kein Rechtsanspruch auf einen geeigneten Tageseinrichtungsplatz oder auf einen Platz in Kindertagespflege. 20. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen hinsichtlich des unterschiedlichen gesetzlichen Verpflichtungsgrades bei der Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung prüft, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Erhöhung der Teilhabechancen von Kindern durch die Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten – über bereits bestehende Maßnahmen und Regelungen hinaus – weiter verbessert werden kann. Dazu gehört auch die Prüfung etwaiger gesetzlicher Änderungen. 21. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kinder, ihre Arbeitszeit reduzieren zu wollen? Wünsche zur Zeitverwendung von Eltern hat das Statistische Bundesamt 2012 bis 2013 erfragt. Die folgenden Angaben basieren auf einer Sonderauswertung der Ergebnisse zur Zeitverwendung durch das Statistische Bundesamt. Tabelle: Gewünschte Zeit für Erwerbsarbeit (Haupterwerbstätigkeit) von erwerbstätigen Vätern und Müttern zwischen 18 und 64 Jahren mit jüngstem Kind im Alter von 6 bis unter 15 Jahren Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2012/2013 Insgesamt Wunscharbeitzeit ist im Vergleich zur normalerweise geleisteten Arbeitszeit … kleiner gleich größer % Insgesamt 100,0 39,6 42,5 17,9 dav: Mütter 100,0 23,7 46,8 29,6 Väter 100,0 55,2 38,3 (6,5) () = Ergebnis ist relativ unsicher (relativer Standardfehler etwa zwischen 10% und 20%). © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, dem von Eltern schulpflichtiger Kinder jenseits externer Betreuungsarrangements artikulierten Bedarf nach mehr Zeit für die Kinder, für den Haushalt oder für sich selber zu begegnen (bitte wenn möglich nach Einkommenssituation der Eltern differenzieren )? Väter und Mütter unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zeitwünsche. Insbesondere das Elterngeld sowie das neue ElterngeldPlus unterstützt Väter dabei, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und hilft so auch Müttern bei der Umsetzung ihrer Wünsche nach einer frühen Rückkehr an den Arbeitsplatz und einem Wiedereinstieg mit höherem Stundenumfang. Mit dem Partnerschaftsbonus im neuen ElterngeldPlus werden Eltern dabei unterstützt , sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Die Erfahrungen mit einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung, die unterstützt von den Familienleistungen gemacht werden, wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind, können für das weitere Familienleben genutzt oder fortgeführt werden, wenn das Kind schulpflichtig ist. Zur Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Kostenbeiträge der Eltern schulpflichtiger Kinder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Belastung von einkommensschwachen und kinderreichen Familien durch die Beteiligung an den Kosten für die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Betreuung in Horten werden Elternbeiträge zu den Betreuungskosten erhoben . Auch eine Teilnahme am Mittagessen ist in der Regel kostenpflichtig. Zur jeweiligen Höhe der Beiträge für den Hortbesuch oder die Teilnahme an Ganztagsschulen liegen der Bundesregierung aufgrund der Zuständigkeit der Länder und Kommunen keine Erkenntnisse vor. Nach dem 14. Kinder- und Jugendbericht (S. 119) sind Hortangebote in der Regel kostenintensiver als schulische Ganztagsangebote, wobei sich hinsichtlich der Zufriedenheit der Eltern mit den Kosten Unterschiede zwischen den Betreuungsformen finden. In Bezug auf Hortangebote können nach geltendem Recht Länder und Kommunen eigenverantwortlich entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge erheben wollen. Soweit Landesrecht nicht anderes bestimmt, sind die Kostenbeiträge zu staffeln. Dabei ist insbesondere eine soziale Staffelung der Beiträge möglich . Zudem kann der Elternbeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe – entsprechend den Bestimmungen in § 90 SGB VIII – ganz oder teilweise übernommen werden, wenn der Beitrag den Eltern nicht zugemutet werden kann. Näheres ist den Ausführungsgesetzen der Länder zum SGB VIII zu entnehmen. In der bundesweiten repräsentativen Befragung von Schulleitungen „Ganztagsschule 2014/2015“ wurden die Schulleitungen befragt, ob Eltern für den Ganztagsbetrieb einen finanziellen Beitrag zu entrichten haben. Danach wird in fast allen Ganztagsschulen ein Beitrag für das Mittagessen erhoben. Darüber hinaus werden Beiträge für die Teilnahme am Ganztagsbetrieb und/oder Beiträge für einzelne Angebote erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9411 Tabelle: Finanzielle Elternbeiträge an Ganztagsschulen (StEG 2016) Primar Sek. I (ohne Gymnasien) Gymnasien 2012 2015 2012 2015 2012 2015 Mittagessen 97,2 98,7 97,5 96,3 97,8 95,1 Genereller Beitrag für Teilnahme am Ganztag 54,4 59,5 5,7 6,2 7,9 9,2 Einzelne Angebote (regelmäßig) 17,9 17,3 14,5 13,2 24,2 24,5 Einzelne Angebote (unregelmäßig) 27,6 31,3 36,3 30,6 37,6 32,3 Quelle: StEG-Schulleitungsbefragung 2014/2015, S. 80 (Mehrfachnennungen, Angaben in %). Nach Erkenntnissen von StEG wählen tendenziell vor allem in Grundschulen immer noch häufiger Familien mit höherem sozioökonomischem Status ein Ganztagsangebot für ihre Kinder. Jedoch nutzen nach einer DIW-Studie besonders in Westdeutschland verstärkt Kinder aus einkommensschwachen Haushalten schulische Ganztagsangebote. (Marcus, J. Nemitz, J. & Spieß, C. K. (2013): Ausbau der Ganztagsschule: Kinder aus einkommensschwachen Haushalten im Westen nutzen Angebote verstärkt. DIW Wochenbericht Nr. 27/2013. (www.diw.de/documents/publikationen/73/ diw_01.c.423906.de/13-27-3.pdf) Zur Nutzung von Horten durch Kinder aus einkommensschwachen Familien bzw. nach sozioökonomischen Merkmalen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und im Rahmen welcher Angebote Kinder Nachhilfe bekommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 26. In welchen Bundesländern wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung den Kindern ein kostenloses Mittagessen angeboten? Für die schulische Verpflegung und die Erhebung von Elternbeiträgen für das schulische Mittagessen sind die Schulträger und Kommunen zuständig. In Ganztagsschulen haben entsprechend der Definition der Kultusministerkonferenz alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den Zugang zu einer Mittagsverpflegung. Über die Verbreitung von Mittagsangeboten außerhalb von Ganztagsschulen und/oder kostenlose Mittagessen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 27. In welchen Bundesländern werden generelle Beiträge für die Teilnahme am „Ganztag“ erhoben? Auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24, insbes. Tabelle zu Frage 24 aus dem Bericht „Ganztagsschule 2014/15 wird verwiesen. Deskriptive Befunde einer bundesweiten Befragung“ der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (www.projekt-steg.de/sites/default/files/StEG_Bundesbericht%202015_total %20barrierefrei.pdf, S. 80) Detailliertere Erkenntnisse, darunter zu den Kosten in einzelnen Bundesländern bzw. Kommunen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9411 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wie geht die Bundesregierung mit der Empfehlung der Autoren der StEG- Studie um, auf generelle Kostenbeiträge für Ganztagsangebote zu verzichten , um die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu verbessern und letztlich möglichst viele berufstätige Eltern zu entlasten? Die Autoren des Berichts „Ganztagsschule 2014/2015“, der auf einer bundesweiten Befragung von Schulleitungen basiert, befürchten mit Blick auf die Teilnahmequoten in Ganztagsgrundschulen nachteilige Bedingungen für Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien. Sie führen das auf die Kosten zurück , aber auch darauf, dass teilweise das Ganztagsangebot an die Berufstätigkeit der Eltern geknüpft ist, und empfehlen daher den weiteren Ausbau „von kostenlosen Ganztagsplätzen in der Grundschule ... nicht nur in Bezug auf die Nachfragesituation , sondern auch mit Blick auf eine Verbesserung der Chancengleichheit “ (S. 105). Vergleichbares gilt für die Horte, für die ebenfalls Elternbeiträge erhoben werden. (Hössl, A. u. a. (Hrsg.) (1999): Kevin lieber im Hort oder zu Hause? Eine Studie zur Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. DJI.) Untersuchungen zum Umfang der Kosten (auch im Vergleich) liegen nicht vor. Die Bundesregierung begrüßt es, dass der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten ein bildungspolitischer Schwerpunkt in den Ländern ist, um für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die Förderung durch zusätzliche Bildungsangebote zu ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333