Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9434 18. Wahlperiode 19.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeorneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9333 – Wirksamkeit von Projekten der Bundesregierung zur Förderung von legalen Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2015 berichteten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller anlässlich des Weltdrogentages über „ihr Engagement im Kampf gegen den weltweiten Drogenanbau“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung vom 26. Juni 2015). Im Rahmen des globalen Projektes „Global Partnership on Drug Policies and Development“ wird Landwirten in Drogenanbauregionen eine alternative Einkommensmöglichkeit zum Anbau illegaler Drogen aufgezeigt, bspw. durch den Anbau von Kautschuk oder Kaffee. Ziel des Projektes ist es, eine „nachhaltige Landwirtschaft und eine umfassende ländliche Entwicklung“ (vgl. ebenda) zu unterstützen. Auch im Rahmen der Sondersitzung der Vereinten Nationen zur Weltdrogenpolitik (UNGASS) im April 2016 hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auf die Entwicklungsprojekte zur Förderung alternativer Anbaumöglichkeiten zu illegalen Drogenpflanzen erneut hingewiesen (vgl. Pressemitteilung der Bundesdrogenbeauftragten vom 21. April 2016). In der Kleinen Anfrage „Wirksamkeit von Entwicklungsprojekten zur Förderung von legalen Alternativen zum Anbau illegaler Drogen“ der grünen Bundestagsfraktion wurde nach der Evidenz der Projekte zur Förderung legaler Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau gefragt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5790). Die Antwort der Bundesregierung zeigte: „Offensichtlich weiß die Regierung […] wenig über die Akzeptanz der Programme in den Entwicklungsländern […] Doch auch Gründe, weshalb manche Bauern nicht bei den „Projekten zur Förderung legaler Alternativen“ mitmachen, kennt die Regierung nicht. Dabei wäre eine Analyse von Hindernissen wichtig, um die Programme effektiv zu gestalten und das Geld nicht verpuffen zu lassen“ (vgl. DIE WELT vom 15. September 2015, www.welt.de/politik/deutschland/article1464 45944/Wie-deutsche-Gelder-im-Anti-Drogen-Kampf-versickern.html). Die Bundesregierung konnte ebenso wenig ausschließen, dass die organisierte Kriminalität aufgrund solcher Projekte nicht auf andere Anbauregionen ausweicht, und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9434 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gab zu, dass „[p]otenzielle negative externe Effekte [...], wie bei allen Interventionen in Drogenanbauregionen auch, bei Entwicklungsvorhaben nicht auszuschließen [sind]“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915). Trotzdem kündigte die Bundesregierung an, die Entwicklungsprojekte zur Förderung von legalen Anbaualternativen zum Anbau illegaler Drogen auszubauen und mit weiteren Ländern Kooperationen zu schließen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei Vorhaben in fragilen Kontexten von Drogenökonomien stehen Drogenanbau -, Entwicklungs- und Sicherheitsprobleme in einem engen Zusammenhang: Armut, mangelnde Einkommensmöglichkeiten, fehlende Infrastruktur und Zugang zu Land, fehlender Zugang bzw. gering entwickeltes Gesundheits- und Bildungswesen , fragile Staatlichkeit, fehlende Präsenz staatlicher Behörden sowie gewalttätige Konflikte begünstigen den illegalen Anbau von Drogenpflanzen in marginalisierten ländlichen Räumen. Der deutsche Ansatz der Alternativen Entwicklung setzt an den Ursachen von Drogenökonomien an, nicht an den Symptomen. Er ist auf die Verbesserung der oben genannten sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen ausgerichtet, um die Vulnerabilität von ländlichen Haushalten und Regionen gegenüber dem Drogenanbau auf nachhaltige Weise zu senken. Wesentliche Zielgruppe sind Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. So kann mittel- und langfristig Akteuren der internationalen organisierten Kriminalität der Nährboden entzogen werden. Die Vorhaben der Alternativen Entwicklung tragen so zu nachhaltigen Entwicklungsprozessen in den Partnerländern bei. Die Vorhaben sind daher in der Regel für eine mehrjährige Laufzeit konzipiert. Die Zielindikatoren sowie die Entwicklung der Rahmenbedingungen werden regelmäßig überprüft und die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach den anerkannten Standards des OECD Development Assistance Committees (DAC) evaluiert und kontrolliert. Der deutsche Ansatz der Alternativen Entwicklung wird international anerkannt und bestätigt: So wird Deutschland regelmäßig gebeten, im Rahmen internationaler Verhandlungen für die Europäische Union die Themenführerschaft für Alternative Entwicklung zu übernehmen. Auch das UNGASS-Abschlussdokument, das am 19. April 2016 in New York durch alle beteiligten UN-Staaten angenommen wurde, greift wesentliche Prinzipien des deutschen Ansatzes einer nachhaltigen Alternativen Entwicklung auf. Im Rahmen der 59. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs – CND) im März 2016 hat Deutschland zusammen mit Thailand und Peru eine Resolution zu Alternativer Entwicklung eingebracht , der sich vier weitere Staaten sowie die EU insgesamt angeschlossen haben und die von allen Mitgliedstaaten angenommen wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9434 1. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Evidenznachweise für die alternativen Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Alternativen zum illegalen Drogenanbau seit Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zu beschaffen? Die Bundesregierung hat über das Vorhaben „Global Partnership on Drug Policies and Development“ eine Studie initiiert zur Erfassung des Umfangs des globalen Anbaus von illegalen Drogenpflanzen und zur Erfassung des Anteils der kleinbäuerlichen Familien (Berücksichtigung der besonderen Rolle von Frauen), die global von entwicklungspolitischen Maßnahmen zur Förderung von legalen Alternativen zum Drogenanbau profitiert haben. Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden zudem regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin nach OECD- DAC-Kriterien evaluiert. Seit dem letzten Berichtszeitraum wurden beispielsweise zwei über das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) umgesetzte Vorhaben zur Alternativen Entwicklung in Bolivien und Peru mit dem Ergebnis „erfolgreich bis sehr erfolgreich“ evaluiert . 2. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Gelder, die seit dem Jahr 2005 bis einschließlich heute in die alternativen Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau investiert wurden (bitte aufschlüsseln nach Summe pro Jahr)? Die Investitionen der Bundesregierung in alternative Entwicklungsprojekte sind unten stehender Tabelle zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Kalenderjahren ist nicht möglich, da die Mittelzuweisung auf die Gesamtlaufzeit ausgerichtet ist. Land Zahl der Vorhaben Laufzeit Gesamtvolumen in Euro Laos 4 2004 – 2014 16.350.405 Myanmar 3 2009 – 2018 5.075.405 Afghanistan 5 2004 – 2017 4.549.386 Bolivien 2 2010 – 2016 1.550.000 Peru 2 2010 – 2016 1.550.000 Iran 2 2014 – 2017 255.159 Überregional 6 2003 – 2019 23.076.499 Gesamt 24 --- 52.406.854 3. Wie viele weitere Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in wie vielen Ländern unterstützt die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5790) (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Projekte je Land)? Alle Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden für eine mehrjährige Laufzeit konzipiert. Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 sind keine weiteren Neuvorhaben hinzugekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9434 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche weiteren Fördergeldsummen hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) in Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen investiert (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Projekte und Land und investierter Summe)? Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 wurden durch die Bundesregierung folgende Fördergeldsummen für das Themenfeld legale Alternativen zum Anbau illegaler Drogen zusätzlich investiert: Aufstockung zur Weiterführung des überregionalen Vorhabens „Global Partnership on Drug Policies and Development“ (GPDPD) um 4,45 Mio. Euro (BMZ), Aufstockung zur Weiterführung von durch UNODC durchgeführten Vorhaben zur Alternativen Entwicklung in der iranisch-afghanischen Grenzregion in Höhe von 240 000 Euro (AA). 5. Welche weiteren überregionalen Projekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen unterstützt die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915), und mit welchen Fördermitteln? a) Welche Regionen bzw. Länder umfassen diese überregionalen Projekte jeweils (bitte für alle neu durch die Bundesregierung geförderten Projekte bis einschließlich heute aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 sind keine weiteren überregionalen Neuvorhaben zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen hinzugekommen. b) Wie verteilen sich die Gesamtfördergelder für überregionale Projekte, die in der Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) genannt werden, auf die einzelnen überregionalen Projekte? Die Bundesregierung investiert für überregionale Vorhaben insgesamt 12,75 Mio. Euro. Davon entfallen auf das Vorhaben „Global Partnership on Drug Policies and Development“ 7,75 Mio. Euro, Laufzeit von 2015 bis 2019. Auf das Sektorvorhaben „Entwicklung ländlicher Räume“ entfallen 5 Mio. Euro, mit der Teilkomponente „Alternative Entwicklung in Drogenanbauregionen“, Laufzeit von 2015 bis 2018. 6. Inwieweit wird die Bunderegierung etablierte Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in bestehenden Kooperationsländern weiter unterstützen, und welche Fördergeldsumme plant die Bundesregierung für derartige Projekte zukünftig ein? Gibt es diesbezüglich seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) Änderungen? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9434 7. Inwieweit plant die Bundesregierung Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in weiteren drogenproduzierenden Ländern zu unterstützen, und mit welchen Ländern sollen derartige Kooperationen geschlossen werden? Gibt es diesbezüglich seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) Änderungen? Im überregionalen Portfolio sind im Rahmen des Vorhabens „Global Partnership on Drug Policies and Development“ Pilotmaßnahmen in Indien, Marokko und Kolumbien zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen geplant . Das überregionale Sektorvorhaben Entwicklung Ländlicher Räume kooperiert unter anderem mit dem EU-COPOLAD II Vorhaben (Cooperation Programme on Drug Policies between Latin America and the European Union) und arbeitet hier mit lateinamerikanischen und karibischen Staaten zusammen. Die Auswahl der Länder findet derzeit statt. 8. Was ist aus den alternativen Entwicklungsprojekten geworden, deren Förderung durch die Bundesregierung ausgelaufen ist, und wie haben sich diese nach Auslaufen der Förderung weiterentwickelt? Die Bundesregierung strebt eine nachhaltige Verankerung erfolgreicher Ansätze in Partnersystemen an. Projekte in Partnerländern, die innerhalb eines mit der Partnerregierung vereinbarten Zeitraumes gefördert werden, werden nach Beendigung zur eigenständigen Weiterführung an das Land übergeben. So wurde beispielsweise 2015 das durch die Bundesregierung finanzierte Vorhaben „Roses for Nangarhar“ in Afghanistan in die privatwirtschaftliche Umsetzung überführt, wo es erfolgreich weitergeführt wird. 9. Inwieweit plant die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in den Ländern Thailand, Laos, Afghanistan und Iran, in denen die Projektförderlaufzeit ausgelaufen ist, erneut zu fördern? a) Gibt es diesbezüglich seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) Änderungen? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat das Vorgängerprojekt von UNODC zur Alternativen Entwicklung in der iranisch-afghanischen Grenzregion in ein Folgevorhaben bis 2017 mit einem Volumen von 240 000 Euro überführt. b) Aus welchen Gründen wurden die Projekte in Thailand, Laos, Afghanistan und Iran nicht weiter gefördert (bitte aufschlüsseln für das jeweilige Land)? Die Entscheidung über Ausgestaltung und Höhe der zu fördernden Entwicklungsprojekte wird von der deutschen Bundesregierung gemeinsam mit den Partnerländern in Regierungsverhandlungen bzw. innerhalb des bi- und multilateralen Dialoges mit Partnerländern und im Geberkreis getroffen. Die Maßnahmen werden entsprechend der vorgesehenen Laufzeit und nach Leistungserbringung wie vorgesehen durchgeführt. Gründe für eine auslaufende Förderung sind u. a. sich verändernde Rahmenbedingungen wie Regierungswechsel, eine veränderte Sicherheitslage sowie gesunkene Anbauflächen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9434 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gründe für eine Beendigung der Förderung für die genannten Länder sind unter anderem: Thailand gilt seit Mitte der 90er als nahezu vollständig schlafmohnfrei. In Laos ist die Anbaufläche auf geringem Niveau stabil bzw. weiter sinkend. In Afghanistan wurden die Maßnahmen entsprechend der Laufzeit und nach Leistungserbringung wie vorgesehen durchgeführt. Im Iran wurde das zweiphasige grenzüberschreitende Vorhaben in der iranischafghanischen Grenzregion verlängert (siehe Antwort zu Frage 9a). c) Wie wurde die Effektivität der Projekte in Thailand, Laos, Afghanistan und Iran bewertet (bitte aufschlüsseln für das jeweilige Land)? Thailand: Die Vorhaben waren erfolgreich bei der Erreichung der Projektziele. Laos: Das Vorhaben hat die Projektziele erreicht. Afghanistan: Das Vorhaben hat die Projektziele erreicht. Iran: Die derzeit laufende Phase wurde im Sommer 2016 beauftragt, Ergebnisse liegen daher noch nicht vor. 10. Wird die Bundesregierung die Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in den Ländern Peru und Bolivien, deren Förderungen 2016 auslaufen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915), weiter fördern? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant in Bolivien, das Engagement mit UNODC „Sustainable agricultural development to reduce poverty through an environmentally sustainable and women empowering approach in Bolivia“ um ein weiteres Jahr bis Ende 2017 zu verlängern und entsprechend aufzustocken. Es ist keine Verlängerung des Vorhabens in Peru vorgesehen, da die angestrebten Ziele und Indikatoren überwiegend erreicht wurden. Bereits bei der Konzeptionierung war diese als letzte Phase des Vorhabens geplant. Es stand daher der Wissenstransfer an die peruanische Behörde für Alternative Entwicklung DEVIDA im Vordergrund. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalt und Zielrichtung der in Kolumbien, Marokko und Indien geplanten Entwicklungsprojekte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915)? In Indien, Marokko und Kolumbien sind Maßnahmen zur Förderung von Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen innerhalb des überregionalen Vorhabens „Global Partnership on Drug Policies and Development“ für den Zeitraum von 2017 bis 2018 geplant. Die Zielrichtung der Maßnahmen in Indien und Marokko wird im Rahmen von Prüfmissionen festgelegt, die für 2016 vorgesehen sind. In Kolumbien werden Pilotmaßnahmen als Alternative zum Kokaanbau im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Waldschutz geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9434 12. Fördert die Bundesregierung (auch im Rahmen von UN-Projekten) Maßnahmen der Vernichtung von Drogen oder vollständige Eradikation von illegalen Drogen, wie den Bau von Verbrennungsöfen, Einsatz von Pflanzengiften etc.? Wenn ja, wie viele Gelder wurden in den letzten 20 Jahren in solche Maßnahmen investiert, und in welchen Ländern (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr, Fördersumme, Maßnahme)? Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Maßnahmen der UN, die auf die Vernichtung von Anbauflächen von illegalen Drogen abzielen. 2012 förderte das AA ein UNODC-Projekt zur Drogenbekämpfung in Bolivien, das Teil des UNODC-Länderprogramms für Bolivien war. Es handelte sich um ein Basisprojekt für Aktivitäten im Bereich der Bekämpfung von Drogen und Organisierter Kriminalität in Bolivien. Ein geringer Teil des Gesamtprojekts (20 Prozent von 150 000 Euro) bestand auch in Ausstattungshilfe für die Antidrogenpolizei (FELCN) und Beschaffung von drei Verbrennungsöfen zur Vernichtung illegaler Drogen und Chemikalien, die im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen beschlagnahmte Drogen dauerhaft beseitigen sollen, auch um weiteren Missbrauch hiermit zu verhindern. 13. Wie hat sich die Gesamtgröße der Anbauflächen (in Hektar) für illegale Drogen in den Kooperationsländern heute verändert, seit die Bundesregierung dort Projekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung von legalen Alternativen zum Anbau illegaler Drogen unterstützt (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? a) Hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) neue Erkenntnisse darüber erlangt, warum sich die Anbauflächen vergrößert haben und auf welche Gründe das zurückzuführen ist? Wenn ja, welche? b) Hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) neue Erkenntnisse darüber erlangt, warum sich die Anbauflächen verringert haben und auf welche Gründe das (abseits der Alternativprojekte) zurückzuführen ist? Wenn ja, welche? Die Fragen 13, 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Land Gesamtlaufzeit der von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben Art des Anbaus Veränderung des Anbaus illegaler Drogenpflanzen (Quelle: UNODC jeweils nach letzten verfügbaren Zahlen/Jahr) Thailand 1981-1998 Schlafmohn 9.000 ha. (1985), 265 ha. (2013) Laos 1999 – 2014 Schlafmohn 26.800 ha. (1998), 5.700 ha. (2015) Myanmar 2009 – 2018 Schlafmohn 43.600 ha. (2009), 55.500 ha. (2015) Afghanistan 2004 – 2017 Schlafmohn 131.000 (2004), 183.000 ha (2015) Bolivien 2010 – 2016 Koka 31.000 ha. (2010), 20.200 ha. (2015) Peru 2010 – 2016 Koka 61.200 ha. (2010), 40.300 ha. (2015) Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9434 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode UNODC führt als Indizien für die Veränderung der Anbauzahlen zu den jeweiligen Ländern an: Bolivien: erfolgreiche Kombination aus Entwicklungsmaßnahmen und staatlicher Verringerung der Kokaanbauflächen in Zusammenarbeit mit den Erzeugergemeinschaften hat zu einer Reduzierung geführt. Afghanistan: mangelnde alternative Einkommensmöglichkeiten haben bis 2014/2015 zu einer Erhöhung geführt. Seitdem haben sich die Anbauflächen um 19 Prozent verringert, dies ist u. a. auch auf veränderte klimatische Bedingungen zurückzuführen. Myanmar: Nahrungsmittelknappheit, mangelnde Sicherheit, mangelnder Zugang zu sozioökonomischer Infrastruktur, bzw. Investitionen für den ländlichen Raum haben zunächst zu einer Erhöhung geführt. Seit 2015 haben sich allerdings die Anbauflächen um 4 Prozent verringert. 14. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) vor, inwieweit die Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Drogenanbau Bestrebungen, den Anbau illegaler Drogen seitens der organisierten Kriminalität auf andere Regionen zu verlagern , fördern? Die Bundesregierung konzentriert ihre Bemühungen zur Förderung legaler Alternativen zum Drogenanbau auf die Entwicklung der ländlichen Anbauregionen und auf die Armutsreduzierung der betroffenen kleinbäuerlichen Familien auf der Grundlage des Prinzips der Freiwilligkeit. Durch diese Maßnahmen werden nachhaltige Entwicklungsprozesse angestoßen, welche zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Kleinbäuerinnen und -bauern und in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Behörden auch zu einer Erhöhung der staatlichen Präsenz vor Ort führen. In Folge dessen ist eine Verlagerung grundsätzlich nicht auszuschließen. Die hierbei involvierten illegalen Akteure sind aber nicht Zielgruppe der entwicklungspolitischen Maßnahmen. a) Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung in den Ländern, in denen die Bundesregierung Entwicklungsprojekte zur Entwicklung und Förderung legaler Anbaualternativen zum Drogenanbau fördert, zu regionalen Verschiebungen des illegalen Drogenanbaus vor? Der Bundesregierung liegen zu einzelnen Ländern keine neuen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Das Risiko von Verlagerungseffekten aufgrund von entwicklungspolitischen Interventionen in Drogenanbauregionen schätzt die Bundesregierung grundsätzlich als gering ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9434 c) Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist zu keiner abweichenden Einschätzung zum Umgang mit der Drogenanbauproblematik gelangt. 15. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zum Anteil der Bäuerinnen und Bauern, die an Projekten zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilnehmen, vor (bitte nach Jahr, Ländern, Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)? Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Erhebung über den Anteil der teilnehmenden Bäuerinnen und Bauern in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 16. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zum Anteil der Bäuerinnen und Bauern, die weiterhin den Anbau illegaler Drogen betreiben , vor (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine neuen Erkenntnisse vor. 17. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zu den Hinderungsgründen vor, die es für Bäuerinnen und Bauern gibt, nicht an den Projekten zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilzunehmen? a) Liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) neue Erkenntnisse vor, ob und welchen Einfluss externe Hilfs- und Förderprojekte überhaupt auf diese Hinderungsgründe haben? Die Fragen 17 und 17 a werden gemeinsam beantwortet. Die Teilnahme an von der Bundesregierung geförderten Vorhaben der ländlichen Entwicklung und zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen ist freiwillig. Bekannte Hinderungsgründe sind u.a. bewaffnete Konflikte und die Präsenz illegaler bewaffneter Akteure, mangelnde Staatspräsenz, fehlender Schutz der menschlichen Sicherheit vor Ort und dadurch drohende Gefährdung der Projektteilnehmer, defizitäre ländliche Infrastruktur und mangelnder Zugang zu Land. Auch in Projektgebieten mit zunächst erfolgreich etablierten Interventionen können sich diese Rahmenbedingungen nachträglich verschlechtern . Diese Rahmenbedingungen liegen außerhalb des Einflussbereiches der Projekte . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9434 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Erhebung über die Hinderungsgründe von Bäuerinnen und Bauern in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor? Wenn nein, warum nicht? Aus Projektregionen mit Drogenanbauproblematik liegen für die Zielgruppe Daten zu allgemeinen Rahmenbedingungen vor, die vor Projektbeginn im Rahmen von sogenannten Baseline-Studien erhoben werden. 18. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) über den Anteil der Bäuerinnen und Bauern vor, die zunächst an von der Bundesregierung unterstützten Projekten für Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilgenommen haben, sich dann aber doch entschieden haben, zum Anbau illegaler Drogen zurückzukehren, und welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb Betroffene trotz alternativer Angebote wieder auf den Anbau illegaler Drogen zurückgreifen? Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Erhebung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie sich die Einnahmen der teilnehmenden Bäuerinnen und Bauern durch die legalen Anbaualternativen im Vergleich zum Anbau illegaler Drogenpflanzen verhalten ? Das Einkommen aus Anbaukulturen von kleinbäuerlichen Familien, die Drogenpflanzen anbauen, ist sehr gering; Familien in den Anbauregionen stellen häufig das ärmste Segment der ländlichen Bevölkerung dar (siehe u.a. UNODC World Drug Report 2016, 2015, 2014). Die aktuellen Erhebungen durch UNODC zeigen zudem, dass Einnahmen von Bäuerinnen und -bauern in Drogenanbauregionen im Bereich illegaler Drogenpflanzungen und legaler Anbaukulturen von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, wie z.B. variierende Güterpreise, verfügbare alternative Anbaukulturen und Vermarktungsmöglichkeiten. Der aktuelle UNODC Opium Survey Südostasien zeigt beispielhaft, dass Haushalte im Shan State Myanmar, welche Schlafmohn anbauten, 2015 ein deutlich geringeres Einkommen als 2014 aufwiesen (sinkender Anteil des Einkommens durch Erlöse aus dem Opiumverkauf von 1 050 US-Dollar auf 520 US-Dollar). Im selben Zeitraum war ein Preisverfall für Rohopium von 34 Prozent auf nationaler Ebene zu beobachten. Haushalte, die keinen Schlafmohn anbauten, hatten 2015 ein höheres Einkommen als 2014. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9434 20. Inwieweit wurden und werden bei der Konzeption und Umsetzung der Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen die Bäuerinnen und Bauern selbst, lokale Gruppen und die Zivilgesellschaft mit eingebunden (bitte die Partner der Projekte, den Zeitpunkt der Einbindung und deren Rolle bei der Konzeption und Umsetzung aufschlüsseln)? Alle überregionalen Vorhaben zur Förderung Alternativer Entwicklung und alle Maßnahmen auf Länderebene werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Partnerinstitutionen und der Zivilgesellschaft konzipiert und umgesetzt (siehe Antworten zu den Fragen 7, 9 und 11). Das Prinzip des „Ownership“ gilt auch für alle Maßnahmen in Drogenanbauregionen. Bäuerinnen und Bauern sind in der Umsetzungsphase als Teilnehmer und Protagonisten bei Veranstaltungen und Trainings eng eingebunden und werden auch über die Evaluierung an der Bewertung der Maßnahmen beteiligt. Wichtige Partner sind beispielhaft: Projekt Partner Art der Organisation Zeitpunkt der Einbindung, Rolle bei Konzeption und Umsetzung Sektorvorhaben „Entwicklung Ländlicher Räume“ Transnational Institute fachlich renommierte NRO Ab der Vorbereitungsphase; Implementierungspartner „Washington Institute on Latin America“ Think Tank zu Drogenpolitik in Lateinamerika Umsetzungsphase, Informationsaustausch über Veranstaltungen „Global Partnership on Drug Policies and Development” Transnational Institute fachlich renommierte NRO Ab der Vorbereitungsphase; Implementierungspartner International Drug Policy Consortium Dachorganisation von weltweit über 150 NRO im Bereich Drogenpolitik Ab der Vorbereitungsphase; Implementierungspartner 21. Inwieweit wurde und wird bei der Konzeption und Umsetzung der Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen der positiven Rolle von Frauen Rechnung getragen ? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? Die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung von legalen Alternativen zum Drogenanbau werden grundsätzlich gendersensibel gestaltet und nach Gender-Kriterien geprüft. Vergangene sowie laufende Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen spezifisch den Aufbau und die Diversifizierung legaler Einkommensquellen von Frauen zur Einkommenssteigerung und Förderung von Ernährungssicherung, ebenso wie die Stärkung der Rolle der Frau in Entscheidungsgremien (Gemeinden, Kooperativen, etc.). 22. Inwieweit fördert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau auch den Anbau von Tabakpflanzen? Die Bundesregierung fördert international keinen Anbau von Tabakpflanzen als Alternative zum illegalen Drogenanbau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9434 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche „potenziellen negativen Effekte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915), die durch die von der Bundesregierung geförderten alternativen Entwicklungsprojekte zum illegalen Drogenanbau entstehen, sind der Bundesregierung konkret bekannt, bzw. welche „potenziellen negativen Effekte“ kann die Bundesregierung nicht ausschließen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Potentielle negative Effekte können das Risiko einer Zunahme des Anbaus illegaler Drogenpflanzen in anderen Regionen sein. Zur Einschätzung dieses Risikos und möglichen Schlussfolgerungen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 24. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) vor, inwieweit eine Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in den anbauenden Ländern die Nachfrage nach illegalen Drogen in Deutschland beeinflusst? Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 vor, die die Beeinflussung der Nachfrage nach illegalen Drogen in Deutschland aufgrund der Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in anbauenden Ländern betreffen. Derzeit wurde keine Untersuchung in Auftrag gegeben. 25. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit eine Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in den anbauenden Ländern Einfluss auf die Preisentwicklung auf dem illegalen Drogenmarkt in Deutschland nimmt? Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor? Wenn nein, warum nicht? Gemäß der dem BKA vorliegenden Informationen ist festzustellen, dass eine Reduzierung des Anbaus von illegalen Drogen keine gravierenden Auswirkungen auf die Preisentwicklung in Deutschland aufzeigt. 26. Welche Alternativen zu Entwicklungsprojekten zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen werden seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) international diskutiert, und wie sieht die Haltung der Bundesregierung zu diesen Alternativen aus? Die Bundesregierung verfolgt einen ausgewogenen Ansatz zwischen Angebotsund Nachfragereduzierung in der Drogenpolitik (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9434 Viele Aspekte der Angebots- und Nachfragereduzierung sind auch innerhalb der im April 2016 erfolgten Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Weltdrogenproblem („United Nations General Assembly Special Session on the World Drug Problem – UNGASS 2016“) diskutiert worden, wobei von Seiten der EU insbesondere Maßnahmen der Prävention sowie zur Förderung der menschlichen Entwicklung in das Abschlussdokument eingebracht worden sind. Die Bundesregierung erachtet die verschiedenen im UNGASS Abschlussdokument genannten Bereiche zur Angebotsreduzierung nicht als Alternativen, sondern als sich gegenseitig ergänzende Ansätze, die es zu fördern gilt. Andere wenig nachhaltige Ansätze der Angebotsreduzierung wie z. B. die alleinige Eradikation der illegalen Pflanzungen, bevor tragfähige Alternativen für die Bauern geschaffen worden sind, werden nicht unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333