Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 18. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9435 18. Wahlperiode 19.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9349 – Stand der Sicherungsmaßnahmen für das Zwischenlager Nord V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU; heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB) vom 28. März 2011 forderte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Betreiber von Atommüll-Zwischenlagern mit Schreiben vom 15. April 2011 auf, die zur Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, vgl. Plenarprotokoll 17/151, Anlage 18. Unter dem Begriff der Sicherung von Atomanlagen versteht man in Abgrenzung zum Begriff der Sicherheit den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (kurz SEWD), also beispielsweise Wachschutzmaßnahmen. Umgangssprachlich wird die Sicherung oft auch verengt als Terrorschutz bezeichnet. Das von der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH (EWN) als Betreiber des bei Lubmin gelegenen Nuklearstandorts Zwischenlager Nord zunächst entwickelte und beantragte Konzept zur SEWD-Nachrüstung des Standorts erwies sich als nicht genehmigungsfähig. Die EWN zogen daher den betreffenden Genehmigungsantrag mit Schreiben vom 20. Juli 2015 an das für die Genehmigung zuständige BfS zurück. Die Bundesregierung ging in der Folge davon aus, dass die Formulierung eines neuen Genehmigungsantrags baldmöglichst erfolgen werde, vgl. Bundestagsdrucksache 18/6961. Ein Jahr nach Rücknahme des ursprünglichen Antrags ist der Stand der Arbeiten an diesem neuen Genehmigungsantrag öffentlich unklar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9435 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Ist die Optionenprüfung der EWN zu baulichen und technischen SEWD- Maßnahmen am Standort Zwischenlager Nord nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abgeschlossen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und bis wann soll die Prüfung nach derzeitigem Stand voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – abgeschlossen sein? Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung, und welcher Zeitbedarf ist für a) die Beantragung und b) die Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die als umsetzungswert bzw. sinnvoll aus der Prüfung hervorgingen, voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – anzusetzen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Optionenprüfung der Energiewerke Nord GmbH zur Nachrüstung des Zwischenlagers Nord noch nicht abgeschlossen . Mit der Vorlage von Planungen für ein neues Genehmigungsverfahren einschließlich entsprechender Zeitpläne wird noch in 2016 gerechnet. 2. Haben die EWN beim BfS bereits einen Genehmigungsantrag zur SEWD- Nachrüstung des Standorts Zwischenlager Nord eingereicht? Wenn nein, bis wann soll der Antrag nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – erstellt sein, bis wann sollte er nach ursprünglicher Planung nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt sein, aus welchen konkreten Gründen ist der Antrag nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erstellt, und ist zumindest das für einen solchen Antrag nötige Konzept für den Gesamtstandort nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt oder kurz vor der Fertigstellung (ggf. bitte mit konkretisierender zeitlicher Angabe)? Einen erneuten Genehmigungsantrag zur Nachrüstung des Zwischenlagers Nord hat die Energiewerke Nord GmbH bisher nicht gestellt. Konzepte als Basis eines neuen Genehmigungsantrages sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333