Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9450 18. Wahlperiode 23.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9343 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2016) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die „Militärdoktrin“ der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie1, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. 1 (www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/84). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundesdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundesdrucksache 18/7502) sowie vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9450 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und -beamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? Stand 31. Juli 2016 Bundes-polizei BKA Zoll Landespolizei gesamt OSZE SMM Ukraine 1 0 0 0 1 UNMIK Kosovo 0 0 0 1 1 EUMM Georgien 1 1 0 6 8 UNMIL Liberia 0 0 0 2 2 UNMISS Südsudan 0 0 0 0 0 UNAMID Darfur 0 0 0 3 3 UNSOM Somalia 1 0 0 1 2 MINUSTAH Haiti 0 2 0 1 3 EUPOL COPPS Palästina 0 0 0 3 3 EUBAM Moldau/ Ukraine 0 0 7 0 7 EULEX Kosovo 7 1 0 48 56 EUCAP Nestor 0 0 0 1 1 MINUSMA Mali 3 0 0 15 18 EUBAM Rafah 1 0 0 0 1 EUAM Ukraine 2 0 0 4 6 EUCAP Sahel Mali 0 0 0 1 1 EUBAM Libyen 0 0 0 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? UNMIL, Liberia Monrovia (2) UNMISS, Süd Sudan vorübergehend keine Beteiligung MINUSMA, Mali Bamako (9), Timbuktu (3), Gao (3), Mopti (3) UNAMID, Darfur El Fasher (1), Nirtiti (2) UNMIK, Kosovo Pristina (1) EULEX, Kosovo Pristina (26), Mitrovica (25), Prizren (1) EUBAM Libyen Tunis/Tunesien (1) EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (2) EUBAM MD/UA, Moldau /Ukraine Odessa (2), Kotovsk (2), Chișinău (1), Kurchuhan (1), Otaci (1) EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Westbank (3) EUBAM Rafah Tel Aviv (1) EUAM Ukraine Kiew (5), Kharkiv (1) OSZE SMM Ukraine Kiew (1) EUCAP Sahel Mali Bamako (1) MINUSTAH, Haiti Port au Prince (3) UNSOM, Somalia Mogadishu (2) EUCAP Nestor, Somalia Hageisa (1) Stand: 31. Juli 2016 Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU) und der OSZE eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9450 c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? Mission Gesamtstärke Zoll/Polizei UNMIL, Liberia 757 UNMISS, Süd Sudan 605 UNAMID, Sudan 3.200 MINUSMA, Mali 1.269 UNMIK, Kosovo 9 EULEX, Kosovo 254 EUBAM Libyen 8 EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 69 EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 24 EUMM, Georgien 56 EUCAP Nestor, Somalia 347 EUBAM Rafah 4 EUAM Ukraine 34 OSZE SMM Ukraine 785 (insg. einschl. Polizei) EUCAP Sahel Mali 18 MINUSTAH, Haiti 2.301 UNISOM; Somalia 16 Stand: 31. Juli 2016 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Der VN-Sicherheitsrat hat mit Beschluss vom 30. April 2004 die Einrichtung der mandatierten Friedensmission „United Nations Stabilization Mission“ in Haiti beschlossen. Ziel dieser Mission ist insbesondere die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung im gesamten Land sowie die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung der Reformierung des Sicher-heitssektors, insbesondere des Aufbaus und der Stärkung der haitianischen Polizei. Die Bundesregierung entschied am 7. Oktober 2015, sich mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten an der Mission zu beteiligen. Im Berichtszeitraum (zweites Quartal 2016) wurden erstmalig drei deutsche Polizeivollzugsbeamte in die Mission entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Mission derzeitiges Mandatsende UNMIK, Kosovo offen UNMIL, Liberia 30. September 2016 UNMISS, Südsudan 15. Dezember 2016 UNAMID, Sudan 30. Juni 2017 MINUSMA, Mali 30. Juni 2017 MINUSTAH, Haiiti 15. Oktober 2016 UNSOM, Somalia 1. März 2017 EUCAP Nestor, Somalia 12. Dezember 2016 EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2017 EUCAP Sahel Mali 14. Januar 2017 EULEX, Kosovo 14. Januar 2018 EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2017 EUBAM Rafah 20. Juni 2017 EUMM, Georgien 14. Dezember 2018 EUBAM Libyen 21. August 2016 EUAM Ukraine 1. Dezember 2017 OSZE SMM Ukraine 31. März 2017 f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekten an. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan: Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung. Gesamt: 40 Beamtinnen und Beamte, davon 16 Bund (BKA/BPOL) und 24 Länder Projekt Saudi-Arabien: Im zweiten Quartal 2016 waren insgesamt 19 Beamte (BPOL) im Projekt zur Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9450 Projekt Tunesien: Im zweiten Quartal 2016 waren insgesamt 25 Beamte (BPOL) und 2 lokale Beschäftigte im Projekt zur Modernisierung des tunesischen Grenzschutzes eingesetzt. Projekt Bosnien-Herzegowina: Im zweiten Quartal 2016 waren insgesamt 22 Beamte (BPOL) im Projekt zur Verwaltungsmodernisierung der Grenzpolizei von BIH eingesetzt. b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben ? GPPT Afghanistan (zweites Quartal) Ort Verwendung Anzahl Kabul Sicherheit/Administration 17 Akademie 3 Flughafen 5 Mazar-e Sharif Flughafen 2 Police Advisor 4 Advisor Gender 1 Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 8 Saudi-Arabien (gesamtes zweites Quartal 2016) Ort Verwendung Anzahl Riad Projektleitung 1 Riad Administration 4 Riad Trainingsexperten 2 Damman Trainingsexperten 3 Jeddah Trainingsexperten 3 Yanbu Trainingsexperten 2 Al Wajh Trainingsexperten 2 Al Gurayat Trainingsexperten 2 Tunesien (zweites Quartal) Ort Verwendung Anzahl Tunis Projektleitung und Vertretung (zgl. GVB) 2 Tunis Administration 2 Tunis Zivile lokale Beschäftigte 2 Qued Zarga Kurzzeitexperte (20 Tage) 3 Qued Zarga Kurzzeitexperte (10 Tage) 5 Quad Zarga Kurzzeitexperte (5 Tage) 5 Djerba Kurzzeitexperte (5 Tage) 2 Tunis Kurzzeitexperte (5 Tage) 4 Tabarka Kurzzeitexperte (5 Tage) 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bosnien-Herzegowina (zweites Quartal) Ort Verwendung Anzahl Sarajevo Projektleitung (1 ständig, 1 temporär) 2 Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 7 Bijaca Trainingsexperte, Kurzzeit mehrmalig 3 Mostar Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 4 c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? Projekt Saudi Arabien: Am 30. Juni 2016 waren 5 Beamte der Bundespolizei im Projektbüro in Riad tätig. Projekt Tunesien: Am 30. Juni 2016 waren 4 Beamte der Bundespolizei und 2 lokale Beschäftigte im Projektbüro in Tunis tätig. Projekt Bosnien-Herzegowina: Derzeit ist 1 Beamter der Bundespolizei (zugleich Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter BIH) und 1 lokal Beschäftigter im Projekt in Sarajevo tätig. d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Der deutsche Beitrag an der UN-Mission im Südsudan (UNMISS) betrug bis zum 13. Juli 2016 insgesamt 8 Polizeibeamte (nur Länderpolizeien). Die Beamten wurden aus Fürsorgegründen am 13. und 18. Juli 2016 evakuiert. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und -beamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Auf die Antwort zu Frage 4 bzgl. Südsudan wird verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren seit dem Jahr 2012; das letzte Treffen fand im Jahr 2014 statt. Ein Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiter schwer erreichbar. Im Jahr 2016 ist ein deutscher Diplomat Sonderbeauftragter des deutschen OSZE-Vorsitzes für die Lösung des Transnistrienkonflikts. In Chișinău ist seit 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel Filip als Premierminister im Amt. In der zweiten Jahreshälfte finden Präsidentschaftswahlen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9450 statt. Im Zusammenhang mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine werden an der Grenze zur Ukraine weiterhin darauf abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September und 19. September 2014 konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der Europarat , die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. Die Mission dient dabei dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und dabei zu helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch europäische, rechtstaatliche Standards erreichen können. Das Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit den OSZE-Aktivitäten vor Ort. OSZE SMM Ukraine Der zum 1. September 2015 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder verletzt . Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Der deutsche Bundespolizist wird im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt. Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Für die Sicherheit im Land sind seit Beginn der Resolute-Support-Mission der NATO im Januar 2015 die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften (Afghan National Defense and Security Forces – ANDSF) verantwortet . Die in Teilen des Landes seither zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die ANDSF kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege und damit etwa zwei Drittel der afghanischen Bevölkerung ; den regierungsfeindlichen Kräften, vornehmlich den Taliban, ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume weiter auszubauen. Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine Verstetigung der Professionalität der ANDSF, die nun im Einsatz weitgehend auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im Sicherheitsbereich bewältigen müssen. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage hat sich im Vergleich zum letzten Quartal nicht verändert. Seit Herbst 2014 kommt es regelmäßig zu Anschlägen. Ziele dieser Gewalt sind primär saudische Sicherheitskräfte und Angehörige der einheimischen schiitischen Minderheit, in Einzelfällen auch westliche Ausländer. Am Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Juli 2016 wurden bei drei Selbstmordattentaten in Djidda, Qatif und Medina insgesamt vier Sicherheitskräfte getötet und mehrere Menschen verletzt. IS und Al Qaida haben wiederholt zu weiteren Anschlägen aufgerufen. Seit Ende März 2015 führt Saudi-Arabien eine internationale Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen in Jemen. Mit Beginn des Waffenstillstands am 10. April 2016 und der Friedensgespräche am 21. April 2016 hatten die Kampfhandlungen deutlich abgenommen, auch an der jemenitisch-saudischen Grenze. Dort war es wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen saudischen Einheiten und Huthi-Kräften gekommen, bei denen die saudischen Provinzen Najran und Jizan unter anderem wiederholt mit Raketen beschossen wurden. Nach dem ergebnislosen vorläufigen Ende der Friedensgespräche am 5. August 2016 sind die Kampfhandlungen wieder aufgeflammt. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Opposition hat im März 2016 ihre im Herbst 2015 begonnene gewaltsame Blockade der Arbeit des kosovarischen Parlaments weitgehend aufgegeben. Die radikalnationalistische Oppositionspartei Vetëvendosje behält sich allerdings anlassbezogene gewalt-same Blockade weiterhin vor. Darüber hinaus boykottiert die gesamte Opposition nunmehr die Parlamentsarbeit. Der kosovarischen Polizei gelang es durchgängig ohne Mitwirkung der internationalen Präsenzen, die Situation auch bei den von der Opposition organisierten Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen. Die Opposition fordert von der Regierung die Rücknahme der Ende August 2015 im politischen Dialog zwischen Serbien und Kosovo erzielten Vereinbarung zur Gründung eines Verbands mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinden sowie des im August 2015 geschlossenen und von Montenegro bereits ratifizierten Grenzabkommens mit Montenegro bzw. Rücktritt und Neuwahlen. UNMISS (Südsudan) Nach der Rückkehr von Rebellenführer Riek Machar nach Dschuba am 28. April 2016 und seiner Vereidigung als Vize-Präsident der vereinbarten Übergangsregierung der nationalen Einheit brachen am 7. Juli 2016 heftige Kämpfe in der Hauptstadt aus, die erst am 15. Juli 2016 wieder eingestellt wurden. Versuche Präsident Kiirs, die Opposition zu spalten, Rieck Machar zu isolieren und den Konflikt militärisch zu entscheiden, wurden durch die Beschlüsse der AU/IGAD vom 5. August 2016 vereitelt. AU und IGAD haben zusammen mit den Gremien des Friedensabkommens, JMEC und CTSAMM, beschlossen, den Vereinten Nationen eine massive Verstärkung von UNMISS durch eine „Regional Protection Force“ anzubieten und riefen den VN-Sicherheitsrat dazu auf, deren Einsatz im Rahmen der anstehenden Mandatsverlängerung für UNMISS vorzusehen. Präsident Kiir soll die Entlassung seines Widersacher, des Führers des South Sudan People Liberation Movements in Opposition (SPLM-IO) und 1. Vizepräsidenten Machar, und die Ernennung des früheren Chefunterhändlers dieser Gruppe, Taban Deng Gai, zum 1. Vizepräsidenten rückgängig machen. Ebenfalls sollen die Machar-treuen Minister aus der Regierung der Nationalen Einheit wieder in ihre Ämter eingesetzt werden. Der Regierung Kiir wurden Sanktionen (punitive measures ) für den Fall der Behinderung der weiteren Umsetzung des Friedensabkommens angedroht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9450 Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in Südsudan deutlich verschärft. UN OCHA erwartet, dass in 2016 etwa 6,1 Mio. Südsudanesen auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Ca. 2,5 Mio. Menschen wurden seit 2013 innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten vertrieben. Rund 200 000 Binnenflüchtlinge sind in Einrichtungen von UNMISS geflüchtet. Zudem hat sich die wirtschaftliche Lage Südsudans in den letzten Monaten rapide verschlechtert, die Inflation lag im August 2016 bei über 400%. Am 13. und 18. Juli 2016 wurden sieben deutsche Polizistinnen und Polizisten aus Südsudan ausgeflogen, die bei UNMISS Dienst taten. Der vorübergehende Abzug der deutschen Polizistinnen und Polizisten war den Vereinten Nationen zuvor angezeigt worden. In Anbetracht der heftigen Gefechte vor Ort, welche auch Liegenschaften der Vereinten Nationen in Dschuba in Mitleidenschaft zogen, bestand unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten, die aus Sicht der Bundesregierung einen zeitweiligen Abzug aus Fürsorgegesichtspunkten notwendig machte. Bei den deutschen Polizistinnen und Polizisten handelte es sich ausnahmslos um unbewaffnete Kräfte, die überwiegend Beratungs- und Trainingsaufgaben (Spezialteam zur Beratung lokaler Polizeieinheiten bei der Bekämpfung sexueller und genderbasierter Gewalt) erfüllten und nicht im direkten Schutzauftrag für die lokale Zivilbevölkerung eingesetzt waren. UNAMID (Sudan) Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Die Sicherheitslage hat sich beruhigt, bleibt aber angespannt und instabil. Im Frühjahr 2016 hatten schwere Kampfhandlungen zwischen Regierungsstreitkräften und Rebellen im Jebel Marra-Gebiet zu Vertreibungen von zehntausenden Menschen geführt. Diese flüchteten insbesondere zu UNAMID-Stützpunkten und wurden dort von Hilfsorganisationen versorgt. Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung bleibt prekär. Am Nationalen Dialog zur Beilegung der Konflikte in Sudan, den die Regierung im Oktober 2014 eröffnet hatte, nehmen die wichtigsten Oppositionsparteien bislang nicht teil. Die von der AU-Mediation entworfene Roadmap zu Friedensverhandlungen zwischen Regierung und Opposition wurde am 8. August 2016 auch von Vertretern der Oppositionsallianz Sudan Call unterschrieben. Auch aus Darfur waren Rebellengruppen beteiligt, nicht aber die in Jebel Marra aktiven Kämpfer . Regierung und bewaffnete Opposition aus Darfur nahmen am 9. August 2016 in Addis Abeba konkrete Verhandlungen über einen Waffenstillstand und humanitären Zugang auf. Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2016 mit Resolution 2296 (2016) das UNAMID-Mandat bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die Kernaufgaben der Mission. Zur Zukunft der Mission, inklusive der Abzugs-Option (exit strategy) fand im März 2015 ein erstes Koordinierungs-Treffen zwischen VN, der AU und SDN Regierungsvertretern statt. Dieser trilaterale Prozess war anschließend mehrere Monate ausgesetzt und konnte erst im Januar 2016 durch hochrangige Gespräche wieder in Gang gesetzt werden. Im Rahmen der letzten Mandatsverlängerung hat der VN-Sicherheitsrat den VN-Generalsekretär aufgefordert, innerhalb von vier Monaten Vorschläge zu erarbeiten, die messbare Fortschritte bei den Zielmarken der "exit strategy" ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode UNSOM, EUCAP Nestor (Somalia) Somalia befindet sich derzeit in einem Föderalismusprozess, in dem Gliedstaaten gegründet und eine dezentrale Verwaltung des Landes aufgebaut wird. Die nächsten Wahlen sollen basierend auf einem Hybrid-Wahlmodell im Oktober 2016 stattfinden. Die ersten direkten demokratischen Wahlen – „one person, one vote“ – unterstützt durch eine unabhängige Wahlkommission sind für 2020 anvisiert. Seit 2007 leistet die AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) im Auftrag des VN-Sicherheitsrates einen Bei-trag zur Bekämpfung der radikalislamistischen Al-Schabaab-Terrorgruppe in Südsomalia. UNSOM, die besondere politische Mission der Vereinten Nationen in Somalia, wurde 2013 eingerichtet. Sie ist mandatiert, die Konsolidierung der politischen, sicherheitspolitischen und rechtsstaatlichen Strukturen Somalias zu unterstützen. Kernaufgaben sind Beratung, Vermittlung und Unterstützung beim Friedens- und Aussöhnungsprozess, Beratung zur Friedenskonsolidierung und beim Staatsaufbau , Unterstützung der somalischen Regierung bei der Koordinierung der internationalen Geber sowie die Beobachtung der Menschenrechtslage und diesbezüglicher Kapazitätsaufbau innerhalb der somalischen Regierung. EUCAP Nestor, eine nicht-exekutive, zivile EU Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) wurde mit EU-Ratsbeschluss 2912/389/GASP vom 16. Juli 2012 ins Leben gerufen und zuletzt am 22. Juli 2014 verlängert. Der Mandatszeitraum der EU läuft nun bis zum 12. Dezember 2016. EUCAP Nestor hat den Auftrag, die Staaten am Horn von Afrika bei der Schaffung leistungsfähiger Agenturen zur Kontrolle des eigenen Seeraumes zu unterstützen sowie bei rechtlichen Fragen zur maritimen Sicherheit zu beraten. Zusätzlich unterstützt die Mission beim Kapazitätsaufbau eines somalischen Küstenschutzes. War die Mission anfänglich in Djibouti, Tansania, Kenia, den Seychellen und Somalia aktiv, so hat sie seit Anfang 2016 ihre Aktivitäten ausschließlich auf Somalia konzentriert und ihr Missionshauptquartier nach Mogadischu verlagert. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die Sicherheitslage blieb im Berichtszeitraum angespannt. Seit Ende September 2015 starben über 35 israelische Staatsangehörige – insbesondere in Folge von Messerangriffen- und über 200 Palästinenser (darunter über 40 Minderjährige) v.a. durch Intervention israelischer Sicherheitskräfte. Tausende Palästinenser wurden durch scharfe Munition oder Gummigeschosse und über 250 Israelis insbesondere nach Messerangriffen verletzt. Seit März hat sich die Situation beruhigt , bleibt aber weiter volatil. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen Übergängen die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten grundsätzlich geschlossen . Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9450 Die Auswirkungen der israelischen Präsenz sowie fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind aufgefordert , Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. EUMM (Georgien) Lage und Missionsstärke der EUMM sind unverändert. Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der GEO-Südossetien Verwaltungslinie etabliert. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und VBM zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Das Mandat des Sicherheitsrats für die VN-Mission MINUSMA wurde am 29. Juni 2016 durch Resolution 2295 (2016) bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung mit der Bundeswehr an MINUSMA mit Beschluss vom 28. Januar 2016 verlängert (bis zum 31. Januar 2017) und auf bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erweitert. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die terroristisch-islamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar Eddine . Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistischeterroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die Zivilbevölkerung durch. EUBAM Libyen (z.Zt. Tunesien) Das zweite Quartal 2016 war geprägt durch das Bemühen des durch das Politische Abkommen vom Dezember 2015 entstandenen Präsidialrats, von Tripolis aus effektive Macht auszuüben und für die vom Präsidialrat benannte Einheitsregierung die parlamentarische Zustimmung zu erhalten. Die bis Mai 2016 stetig zunehmende Ausbreitung des Islamischen Staates (IS) längs der zentrallibyschen Küste (Großraum Sirte) sowie eine immer spürbarer werdende Versorgungskrise verliehen der politischen Konsolidierung eine besondere Eilbedürftigkeit; auf diese Herausforderung reagierten der Präsidialrat und das Parlament in unzureichender Form. Ab Mai 2016 gelang die rasche Zurückdrängung des IS, jedoch in einem sicherheitspolitischen Gefüge, das nicht vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Präsidialrat beherrscht, sondern weiterhin von parastaatlichen Gruppierungen geprägt wird und den Keim für weitere innerlibysche Auseinandersetzungen in sich tragen könnte. Mitte Mai 2016 ermächtigte der Präsidialrat die designierten Minister, auch ohne parlamentarische Zustimmung ihre Arbeit kommissarisch aufzunehmen. Die erste Sitzung des gesamten Kabinetts fand erst am 22. Juni 2016 statt; unter dem Einfluss der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) nahmen der Präsidialrat und die Einheitsregierung ab Juni 2016 Fragen der internen Organisation ernsthaft in Angriff. Der Vorsitzende des Präsidialrates Sarraj zog am 11. Juli 2016 in das Präsidialamt im Zentrum von Tripolis um. Hauptanwendungsbereiche für dezidierteres Handeln waren die Sicherheitspolitik (am 3.Mai: Schaffung eines Befehlsstabs für den westlichen Frontabschnitt im Kampf gegen IS; am 15. Mai 2016: Gründung der Präsidialgarde; Schaffung der Voraussetzungen für die Beantragung von Ausnahmen vom VN-Waffenembargo) und die Wirtschafts-/Finanzpolitik (Bemühen um die Zusammenführung der beiden bislang konkurrierenden Ölbehörden und um die Wiederaufnahme von Ölexporten ; Verbesserung der Versorgung mit Bargeld). Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum ersten Quartal 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9450 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)? Das BKA hat aktuell (Stand 30. Juni 2016) 63 Verbindungsbeamte (VB) an 51 Standorten in 50 Staaten ins Ausland entsendet. Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1 Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1 Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1 Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1 Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1 Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1 Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 1 Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1 China Peking 2 Rumänien Bukarest 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2 Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1 Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1 Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1 Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2 Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1 Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2 Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1 Jordanien Amman 1 Tschechische Republik Prag 1 Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1 Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1 Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1 Kosovo Pristina 1 USA Washington 2 Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1 Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1 Libanon Beirut 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind aktuell fünf VB des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein VB der Bundespolizei , des Zolls, der Landespolizei Schleswig-Holstein, der Landespolizei Hessen sowie zwei Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind. Ergänzend sind derzeit jeweils ein VB des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce (J-CAT) sowie für die Zusammenarbeit mit dem European Counter Terrorism Centre zu Europol entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Mit Stand 30. Juni 2016 waren 49 Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei an 29 Standorten in 22 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz . Land Einsatzort Anzahl Ägypten Kairo 3 Äthiopien Addis Abeba 1 Algerien Algier 1 China Kanton / Guangzhou 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Mumbai 1 Indien Neu Delhi 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 4 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Malaysia Kuala Lumpur 1 Nigeria Lagos 3 Pakistan Islamabad 1 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 3 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9450 b) Sicherheitsbeamte, Mit Stand 30. Juni 2016 waren 21 Sicherheitsberater der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Land / Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Ankara 1 Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1 USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1 Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1 Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1 Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1 Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1 Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1 China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1 Irak, Bagdad 2 Libanon, Beirut 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen 258 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte (inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein (Stand 30. Juni 2016): Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare Äthiopien Addis Abeba Niger Niamey Spanien Madrid Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische Republik Prag Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara Istanbul Izmir Bosnien und Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington (VN) New York (GK) Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje Frankreich Paris Moldau Chișinău Georgien Tiflis Nigeria Abuja Griechenland Athen Nigeria Lagos Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang Indien New Delhi Pakistan Islamabad Karachi Indonesien Jakarta Palästinensische Gebiete Ramallah Irak Bagdad Erbil Polen Warschau Iran Teheran Russland Moskau Kaliningrad St. Petersburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9450 c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Mit Stand 30. Juni 2016 waren 23 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei sowie 5 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 1 Frankreich 2 Ungarn 1 Marokko 1 Albanien 1 Tunesien 2 Serbien 2 Italien 2 Rumänien 1 Ukraine 1 Bulgarien 1 Kroatien 1 Griechenland 2 Tschechische Republik 1 Türkei 2 Polen 1 Russland 1 Litauen 1 China 1 Indien 1 Ägypten 1 Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen in folgenden 10 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien , Republik Moldau, Montenegro, Albanien, Mazedonien. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? In Fragen der Grenzsicherheit waren mit Stand 30. Juni 2016 insgesamt 117 Beamte als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt, davon 88 Polizeibeamte* der Bundespolizei , 27 Beamte der Polizeien der Länder und 2 Beamte der Bundeszollverwaltung, die zur Bundespolizei abgeordnet waren. e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien-Herzegowina , Moldau, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im zweiten Quartal 2016 5 Bundespolizeibeamte gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Funktion Anzahl Head of Operations Division 1 Situation Centre 1 Training Unit 1 Return Operations Sector 1 Pooled Resources 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Seit März 2016 sind den griechischen Behörden zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit 20 Mann Besatzung für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen der Frontex koordinierten Operation "Poseidon Rapid Intervention" bzw. der Folgeoperation „EPN Poseidon 2016“ zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus unterstützte die Bundespolizei die italienischen Behörden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli 2016 im Rahmen der Frontex koordinierten Maßnahme „EPN Triton 2016“ mit der Gestellung eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers sowie 12 Polizeibeamte als Bedien- und technisches Wartungspersonal . d) die im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Es waren 5 PVB auf der Insel Lesbos in der Funktion als Screening Expert im Einsatz. e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Maßnahme Anzahl FRONTEX Joint Operation Triton 42 FRONTEX EPN Poseidon Sea 221 FRONTEX Joint Operation Focal Point Landborder 31 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/9450 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugs -beamte 1 05.04.2016 Kosovo Schweden 28 2 12.04.2016 Albanien Frankreich 33 3 13.04.2016 Kosovo Österreich, Finnland 20 4 13.04.2016 Serbien Belgien 31 5 13.04.2016 Nigeria Niederlande 10 6 14.04.2016 Mazedonien Island 31 7 19.04.2016 Albanien Schweden 20 8 19.04.2016 Russische Föderation Schweiz, Bulgarien 10 9 19.04.2016 Kosovo Ungarn 31 10 27.04.2016 Serbien - 34 11 27.04.2016 Albanien - 21 12 27.04.2016 Armenien, Georgien Österreich, Schweden, Schweiz, Griechenland 17 13 03.05.2016 Mazedonien - 23 14 10.05.2016 Serbien Schweden 24 15 11.05.2016 Kosovo Österreich, Ungarn 29 16 11.05.2016 Pakistan Griechenland, Österreich, Ungarn 20 17 17.05.2016 Kosovo Belgien, Schweden 27 18 18.05.2016 Kosovo Ungarn 32 19 18.05.2016 Tunesien - 44 20 19.05.2016 Albanien Ungarn, Frankreich, Island 35 21 19.05.2016 Togo Schweiz, Spanien 8 22 24.05.2016 Albanien Österreich, Belgien, Ungarn 24 23 31.05.2016 Serbien Belgien 28 24 08.06.2016 Kosovo Schweden, Luxemburg 24 25 14.06.2016 Albanien Schweden 24 26 15.06.2016 Kosovo Finnland, Ungarn 37 27 16.06.2016 Kosovo Österreich, Island 30 28 22.06.2016 Nigeria Österreich, Portugal, Norwegen, Ungarn, Schweiz, Griechenland 14 29 24.06.2016 Albanien Ungarn, Island 25 30 28.06.2016 Mazedonien - 21 31 28.06.2016 Serbien Spanien 27 32 29.06.2016 Tunesien - 58 33 05.07.2016 Moldau - 20 34 12.07.2016 Albanien Polen 27 35 13.07.2016 Mazedonien - 20 36 13.07.2016 Kosovo Österreich 18 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37 14.07.2016 Kosovo - 26 38 19.07.2016 Albanien Frankreich, Niederlande 27 39 20.07.2016 Albanien - 22 40 20.07.2016 Kosovo - 23 41 21.07.2016 Serbien - 25 42 21.07.2016 Bosnien und Herze-gowina - 27 43 26.07.2016 Armenien Niederlande 34 44 27.07.2016 Mazedonien - 26 45 29.07.2016 Serbien - 30 Statistische Erhebungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben),eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Vom 3. April bis 4. Mai 2016 unterstützte die Bundespolizei das Frontex Rückführungsbüro in Athen mit einem PVB Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 sind insgesamt 199 Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie , eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 198 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 113 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte – Verhinderung unerlaubter Einreise 30 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 14 Fälle Kfz-Kriminalität 6 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-Zugehörigkeit ) 4 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz , Betrug 3 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt 1 Fall Verdacht Reise in Verfolgerstaat 0 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 2 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/9450 21 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 4 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in Deutschland registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze) Zusätzlich wurde eine Erkenntnisanfrage bearbeitet. 8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt der Agentur im Technical Equipment Pool folgende Einsatzmittel zu Verfügung: 1 mobiler Herzschlagdetektor 3 Einsatzhubschrauber 1 Einsatzschiff 10 Wärmebildkameras 2 Einsatzfahrzeuge Die in Frage 7c aufgeführten Kontroll- und Streifenboote wurden für den Einsatz in der Ägäis neu in den Technical Equipment Pool aufgenommen. Der oben genannte Polizeihubschrauber ist bereits seit längerem Bestandteil des Ausrüstungspools . 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? I. UEFA EURO 2016 Aus Anlass der UEFA EURO 2016 in Frankreich hat die BPOL auf Ersuchen der Republik Frankreich auf der Grundlage des Prümer Beschlusses (Artikel 19 ff.) die Republik Frankreich bei ihrer Einsatzbewältigung im Zeitraum vom 5. Juni bis 10. Juli 2016 in folgender Form anlassbezogenen unterstützt: Beratung und anlassbezogener Informations- und Erkenntnisaustausch im Rahmen der Grenzkontrollen der Direction Centrale de la Police Aux Frontières (DCPAF) an der französisch – deutschen Grenze, temporäre, kurzfristige Entsendung von grenz- und bahnpolizeilichen Experten der Bundespolizei an französische Ankunftsbahnhöfe und Grenzübergangsstellen zum Zwecke der Beratung und des anlassbezogenen Informations - und Erkenntnisaustausches und anlass-/bedarfsabhängige Begleitungen von deutschen und durch Deutschland nach Frankreich durchreisenden nichtdeutschen (Risiko)Fans in grenzüberschreitenden Zügen auf französisches Hoheitsgebiet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode II. gemischte Zugstreifen Auf der Grundlage der "Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Streifen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr" wurden auch im Berichtszeitraum gemeinsame Streifen auf vereinbarten Strecken, z. B. den Bahnstrecken Stuttgart – Paris, Frankfurt/Main – Paris und Aachen – Lüttich durchgeführt . a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? I. UEFA EURO 2016 Die anlässlich der UEFA EURO 2016 vereinbarte Unterstützung der Grenzkontrollen der Direction Centrale de la Police Aux Frontières (DCPAF) an der französisch – deutschen Grenze durch die Bundespolizei erfolgte im Rahmen von insgesamt 212 Einsatzanlässen mit insgesamt 407 Polizeibeamten der Bundespolizei an den Grenzübergängen Forbach Autobahn A 320 / Goldene Bremm, Lauterburg / Bien Wald A 35, Europa Brücke Kehl, Pont Pflimlin / Altenheim RN 353, Roppenheim / Iffezheim, Gambsheim / Rheinau, Palmrain Brücke Huningen / Weil am Rhein und Ottmarsheim. Die Unterstützung durch die Bundespolizei erfolgte in der Regel in der Stärke von 2 bis 4 Polizeibeamten. Die Entsendung bzw. der Einsatz von beratenden grenz- und bahnpolizeilichen Experten der Bundespolizei an französische Ankunftsbahnhöfe und Grenzübergangsstellen erfolgte im oben genannten Zeitraum an den Bahnhöfen Forbach und Straßburg bei 41 Anlässen mit insgesamt 54 Polizeibeamte der Bundespolizei. Der Einsatz erfolgte jeweils in der Stärke von 1 bis 2 Polizeibeamten. Anlass- und bedarfsabhängige Zugbegleitungen deutscher und durch Deutschland nach Frankreich durchreisender nichtdeutscher (Risiko)Fans auf französisches Hoheitsgebiet erfolgten im oben genannten Zeitraum auf den Relationen Kaiserslautern – Forbach, Frankfurt – Saarbrücken – Paris, Karlsruhe -Strasbourg und Karlsruhe – Paris im Rahmen von insgesamt 46 Zugbegleitmaßnahmen mit insgesamt 276 Polizeibeamte der Bundespolizei. Der Einsatz erfolgte jeweils in der Stärke von 2 bis 15 Polizeibeamten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/9450 II. gemischte Zugstreifen Gemischte Zugstreifen finden entsprechend konkreter bilateraler Absprachen mindestens einmal monatlich statt. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Grenzpolizeiliche Maßnahmen werden täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande , Belgien, Österreich, Polen und Tschechien, sowie in Ungarn und Italien durchgeführt. Weiterhin finden täglich Einsätze im Rahmen der trinationalen Zugstreifen gemeinsam mit Österreich und Ungarn sowie mit Österreich und Italien in relevanten Zugverbindungen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet statt. Darüber hinaus erfolgten gemeinsame Streifen mit Dänemark. Im Direktionsbereich Sankt Augustin wurde im Rahmen der in Frankreich stattfindenden EURO 2016 anlässlich des Fußballspiels Polen gegen Deutschland am 16. Juni 2016 im Bereich der deutsch – belgischen Grenze eine gemeinsame Zugstreife durchgeführt. b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? I. UEFA EURO 2016 Ziel und Zweck der bilateralen französisch-deutschen Polizeikooperation waren die zügige Gewinnung und Weiterleitung von Erkenntnissen zu grenzüberschreitenden Reisebewegungen von deutschen und durchreisenden (Risiko)Fans nach Frankreich, die Beratung der französischen Grenzpolizei hinsichtlich der Einreise von deutschen und nichtdeutschen (Risiko)Fans nach Frankreich sowie die anlassbezogene Begleitung deutscher und nichtdeutscher (Risiko)Fans in grenzüberschreitenden Zügen mit dem Ziel, durch geeignete grenzpolizeiliche und sonstige präventiv-polizeiliche Maßnahmen (bspw. Ausreiseuntersagungen und Meldeauflagen) die Ausreise deutscher und durchreisender nichtdeutscher Risikofans nach Frankreich zu unterbinden und somit eine Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland durch die Beteiligung dieser Risikofans an hooligantypischen Ausschreitungen in Frankreich zu verhindern. II. gemischte Zugstreifen Gemeinsame Zugstreifen zielen auf die Erhöhung der Bahnsicherheit und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Reisenden im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ab. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Zeitraum der UEFA EURO 2016 (10. Juni bis 30. Juni 2016 im Berichtszeitraum ) diente die Zusammenarbeit vorwiegend der Unterbindung der Ausreise gewaltbereiter Personen und potentieller Straftäter und der Verhinderung und nachhaltigen Unterbindung von Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten rivalisierender Gruppen und Einzelpersonen während der An- und Rückreisephase zu den Spielbegegnungen insbesondere bei Nutzung von Zügen. Im Bereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart wurden während der Fußball EM 2016 in Frankreich die Direction Centrale de la Police Aux Frontières (DCPAF) insbesondere an Schwerpunktgrenzübergängen bei deren Durchführung der Grenzkontrollen beratend unterstützt. Darüber hinaus wurden im Grenzraum und in den grenzüberscheitenden Zügen gemeinsame Streifen durchgeführt. In Einzelfällen wurden Züge gemeinsam bis Paris begleitet. c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)? I. UEFA EURO 2016 Auf die Antwort zu der Frage 9. a wird verwiesen. II. gemischte Zugstreifen / III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Die Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Zugstreifen sieht streckenbezogen eine lageabhängige Bestreifung mindestens einmal monatlich sowie täglich vor. Dabei bestehen die Teams aus mindestens zwei deutschen Polizeibeamten . Es wurden folgende gemeinsame Maßnahmen mit den Nachbarstaaten durchgeführt : Nachbarstaaten Anzahl der Streifen Schweiz 124 bilaterale Streifen Frankreich 387 bilaterale Streifen Niederlande 93 bilaterale Streifen Belgien 3 bilaterale Streifen Österreich 105 bilaterale Streifen Polen 963 bilaterale Streifen Tschechien 83 bilaterale Streifen Italien 145 trilaterale Streifen (DEU-AUT-ITA) Ungarn 54 trilaterale Streifen (DEU-AUT-UNG) Dänemark 11 bilaterale Streifen Die bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem Beamten der Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen. d) Von wem ging das Ersuchen aus? I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen Auf die Antwort zu der Frage 9 wird verwiesen. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender Polizeiabkommen , von Verträgen oder bestehenden Zusammenarbeitskonzeptionen etc. regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/9450 Die Begleitung der Fernschnellzüge (UEFA EURO 2016) erfolgte auf Ersuchen der französischen Behörden als gemeinsame Streifen. Die Initiative zu den gemeinsamen Zugstreifen mit Deutschland, Österreich und Italien und Deutschland, Österreich und Ungarn (trilaterale Streifen) ging jeweils von deutscher Seite aus. e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen Die eingesetzten Polizeibeamten der Bundespolizei haben auf französischem Hoheitsgebiet keinen unmittelbaren Zwang angewendet. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Maßnahmen von Notwehr / Nothilfe / des unmittelbaren Zwanges im Rahmen der gemeinsamen Streifen mit dem Nachbarstaat sind nicht bekannt bzw. eine explizite statistische Erfassung hierzu findet nicht statt. f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen Die eingesetzten Polizeibeamten der Bundespolizei waren als Polizeibeamten der Bundespolizei erkennbar uniformiert und führten jeweils die gemäß Ausstattungsnachweis persönlich zugewiesene dienstliche Ausrüstung und Bewaffnung (u. a. Handfessel, Schlagstock, Pfefferspray, P 30 Bundespolizei, ballistische Schutzweste ) mit. Für die Fahrten zu den Grenzkontrollstellen auf französischem Hoheitsgebiet wurden Dienstfahrzeuge der Bundespolizei genutzt. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Die Polizeibeamten der Bundespolizei führten bei den gemeinsamen Streifen und sonstigen Einsätzen die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel (Standardausstattung eines Polizeibeamten) mit sich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe (Pistole), den Einsatzstock , das Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und eine persönliche Schutzweste . Die erforderlichen Dienstfahrzeuge werden im Wechsel gestellt. Für den Direktionsbereich Pirna erfolgt im Rahmen der motorisierten Gemeinsamen Streifen mit den tschechischen Behörden der Einsatz des Dienst-Kfz jeweils durch die Behörde auf deren Hoheitsgebiet die Streife eingesetzt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im vergangenen Quartal durchgeführt , bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Welche sind die Ziele der Maßnahmen und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen )? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Bundeskriminalamt Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe sind in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben (Stand 30. Juni 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/oder einer Landespolizei vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden. In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden; darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/9450 Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 € Albanien, Serbien , Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro Multinationaler Lehrgang „Terrorismus und Radikalisierung in den Staaten des westlichen Balkans“ (Co-Finanzierung einer französischen Maßnahme) 13.04.2016 14.04.2016 0610 687 07 990,89 € Armenien, Aserbaidschan , Georgien, Moldau, Ukraine, Weißrussland Konferenz „Ethik und Korruptionsprävention /-bekämpfung“ (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU-Projekts ) 21.06.2016 22.06.2016 0624 532 04 0,00 € Aserbaidschan Lehrgang „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU-Projekts ) 06.06.2016 09.06.2016 0624 532 04 0,00 € China Arbeitsbe-such Fortsetzung der regelmäßigen deutsch-chinesischen Konsultationen der BKA-Abteilung Polizeilicher Staatsschutz mit dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit (MÖS) sowie 2. Sitzung der deutsch-chinesischen (polizeilichen ) Expertengruppe „Uiguren“ 09.05.2016 13.05.2016 0624 687 01 20.899,16 € Irak Arbeitsbe-such Bedarfserhebungsreise 23.04.2016 26.04.2016 0610 687 07 2.022,02 € Jordanien Arbeitsbe-such Projektkoordinierung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 17.05.2016 24.05.2016 0501 687 23 1.435,63 € Jordanien Arbeitsbe-such Expertenaustausch, Besuch Leiter Public Security Directorate (PSD) in Deutschland (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 29.04.2016 29.04.2016 0501 687 23 626,20 € Kenia Arbeitsbe-such Unterstützung des „Counter- Terrorism-Workshop and Organs Meeting“ der Eastern African Police Chiefs Cooperation Organisation (EAPCCO) durch Dozentengestellung 29.03.2016 01.04.2016 0610 687 07 6.445,86 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 € Kenia Lehrgang Teilprojekt 2 Mentoring (Phase 4) – Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 06.06.2016 10.06.2016 0501 687 34 15.000,00 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Überarbeitung Lehrplan Polizeischule – Gegenseitiger Informationsaustausch in den Bereichen "Common Curricula " und "E-learning" (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 3.714,86 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Memorandum of Understanding , Letter of Intent zur weiteren engen Zusammenarbeit der FH Bund und der DCI Training School (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 669,90 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Unterprojekt Entwicklung einer Standard Operation Procedure (SOP) für den Bereich "Leadership" – Entwicklung, Vorstellung, Diskussion (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 13.06.2016 16.06.2016 0501 687 34 14.000,00 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Unterprojekt Entwicklung einer Lehrveranstaltung zum Thema "Criminal Research" (kriminalistisch/ kriminologische Forschung/ Auswertung) – Erhebung (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 27.06.2016 17.07.2016 0501 687 34 9.000,00 € Kenia, Tansania Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 3 Multiplikatorenausbildung „Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität “ (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 23.05.2016 27.05.2016 0610 687 07 6.755,50 € Kenia, Tansania, Uganda Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 4 Ausbildung von Beamten bei Todesermittlungen (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 16.05.2016 01.06.2016 0610 687 07 35.076,35 € Kosovo Lehrgang “Strengthening criminal in-vestigation capacities against 05.04.2016 07.04.2016 0624 532 04 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/9450 Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 € organized crime and corruption ” (Maßnahme im Rahmen. des Kosovo EU-Projekts) Libanon Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ 13.04.2016 21.04.2016 0624 687 01 8.160,26 € Marokko Lehrgang Fahrsicherheitstraining für Personenschutzkräfte (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 30.05.2016 03.06.2016 0501 687 23 3.500,00 € Marokko Arbeitsbe-such „Terrorismusbekämpfung“ (Maßnahme im Rahmen. des AAH-P) 24.04.216 29.04.2016 0501 687 23 8.800,00 € Marokko Arbeitsbe-such Hospitation Staatsanwälte und Richter (Co-Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 27.04.2016 27.04.2016 0624 687 01 318,61 € Mazedonien Lehrgang Bekämpfung der Rauschgift-kriminalität 04.04.2016 08.04.2016 0624 687 01 4.041,36 € Palästinen-sische Autonomiegebiete Arbeitsbesuch Entsendung eines AFIS- Sachverständigen zur Lernzielkontrolle (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 10.06.2016 21.06.2016 0501 687 23 1.023,18 € Peru Arbeitsbe-such Technische Assistenz bei Schiffs- und Container-kontrollen (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) 11.04.2016 22.04.2016 0624 532 04 0,00 € Ruanda Lehrgang Teilprojekt 5 Tatortmanagementseminar (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 13.04.2016 13.04.2016 0610 687 07 4.729,66 € Serbien Arbeitsbe-such Erfahrungsaustausch zum Themenbereich „Bekämpfung der Korruption“ 31.05.2016 01.06.2016 OSZE 0,00 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 6 Überarbeitung Lehrplan Polizeischule – Umsetzung erarbeiteter Ergebnisse aus 2015 (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 14.06.2016 21.06.2016 0501 687 34 10.548,90 € Tunesien Lehrgang „Personenkontrolle“ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 03.04.2016 08.04.2016 6002 687 03 4.656,32 € Tunesien Arbeitsbe-such Informationsaustausch mit der tunesischen Kriminaltechnik (KT) im Bereich DNA-Analyse (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 06.06.2016 08.06.2016 6002 687 03 2.501,14 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 € Tunesien Arbeitsbe-such „Expertenaustausch Terrorismusbekämpfung“ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 27.04.2016 29.04.2016 6002 687 03 1.000,00 € Tunesien Lehrgang „Durchsuchung“ (Maßnahme im Rahmen. des AAH-P) 08.05.2016 13.05.2016 6002 687 03 4.768,58 € Tunesien Lehrgang Einweisung Tatorttaschen (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 23.05.2016 27.05.2016 6002 687 03 4.953,81 € Tunesien Arbeitsbe-such „Kriminaltechnik“ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 11.04.2016 14.04.2016 6002 687 03 972,48 € Ukraine Lehrgang Sprachausbildung für Beamte der Sicherheitsbehörden 02.12.2015 11.06.2016 0602 687 07 8.000,00 € Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung im II. Quartal 2016 aufgeführt (Basismodul). Land Bezeichnung Ort Beginn Ende Finanzierung Kosten Ägypten Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 3.017,36 € Algerien Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 3.982,89 € Costa Rica Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.289,80 € Kenia Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 3.150,97 € Kolumbien Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.559,87 € Kosovo Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 4.451,41 € Marokko Basismodul Stipendiaten (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 4.031,78 € Mexiko Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 4.289,03 € Montenegro Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 4.339,92 € Palästinensische Autonomiegebiete Basismodul Stipendiaten (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 4.156,04 € Philippinen Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.212,90 € Serbien Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.594,30 € Taiwan Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 4.010,81 € Tunesien Basismodul Stipendiaten (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 6002 687 03 3.177,24 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/9450 EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe): Aus der Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und über welchen Zeitraum die Maßnahmen laufen, hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei bis zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISEC 2011 GD Home A4 ca. 11.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504 Development of analytical methods for sensitive detection and identification of organic gunshot residues (OGSR) based on liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for routine casework 01.01.2013 – 31.07.2016 ISEC 2011 GD Home A4 ca. 4.500,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489 Development, Preparation and Performance of an ENFSI International Proficiency Test on Shot Range Estimation 01.01.2013 – 30.06.2016 ISEC 2012 GD Home A4 ca. 1.000,00 € Home/2012/ISEC/AG/400004382 Cyber-OC – Scope and manifestations in selected EU-member states 01.04.2014 – 31.07.2016 ISEC 2012 GD Home A4 0,00 € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330 Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups (MOCG) from the Baltic Sea Region 01.01.2014 – 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 1.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033 European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) 01.06.2014 – 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 25.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005 International Specialist Law Enforcement (ISLE) 02.06.2014 – 01.06.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 10.500,00 € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819 Suppression of international trafficking in human beings for the purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian females (EMPACT THB – Subproject ETUTU) 01.06.2014 – 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 8.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018 Development and Distribution of the European Vehicle Identification Database (EuFID) 01.10.2014 – 30.09.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 39.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027 Strengthening and sustainable establishment of the European Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST) 01.01.2015 – 31.12.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 16.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421 SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE) 01.04.2015 – 31.03.2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundespolizei Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheits -kräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Afghanistan Partnerschaftsmaßnahme Grund- und Multiplikatorenschulung Grenzkontrolle 31.03.- 04.05.2016 MeS AFG Nationalpolizei ca. 16 2 10724,00 0501 Afghanistan Besuch einer afghanischen Schul-leitung im BPOLAFZ Oerlenbach 8.-12.05.2016 DEU AFG Nationalpolizei 7 12.874,00 0501 Indien Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit Grundlehrgang 17.-24.5.2016 Chenai Indische Border Security 120 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Indien Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit Grundlehrgang 30.6.2016 Bangalore Indische Border Security 25 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Sudan Schulung Grenzschutz Grundlehrgang Dokumenten- und Urkundensicherheit 9.-14.01.2016 Khartum SDN Grenzpolizei 15 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Ukraine Schulung Grenzschutz Grenzüberwachung (Land) Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst 24.-29.06.2016 Grenze zu SLO/HUN UKR Grenzdienst 15 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Ukraine Schulung Grenzschutz Polizeiliche Auswertung/Analyse Grundlehrgang strategische Auswertung 7.-10.06.2016 Kiew UKR Grenzdienst 5 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Serbien Schulung Grenzschutz Grenzüberwachung Land Lehrgang polizeiliche Nutzung von Wärmebildtechnik 23.-27.05.2016 SRB SRB Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Serbien Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit Lehrgang Urkundenfachkraft 13.-17.06.2016 Priboj SRB Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Mazedonien Schulung Grenzschutz Zusammenarbeit in Gemeinsamen Polizeizentren 20.-24.06.2016 Nova Sela MKD Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/9450 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheits -kräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Montenegro Schulung Grenzschutz Grundlehrgang Dokumenten- und Urkundensicherheit 13.-17.06.2016 MNE MNE Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Kosovo Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit Basislehrgang Urkunden 06.- 10.06.2016 Pristina Kosovorische Grenzpolizei -43- 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Namibia Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 05.-10.06.2016 Windhuk Namibische Immigration -38- 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Ägypten Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 22.-25.04.2016 Hurghada Ägyptische Grenzpolizei -60- 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Ägypten Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 06.-09.05.2016 Alexandria Ägyptische Grenzpolizei -60- 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Saudi Arabien Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit Informationsaustausch 06.-08.03.2016 SDA Naif University for Security and Science 1 Kosten wurden durch SDA getragen Libanon Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 25.-27.04.2016 Tripoli LBN General Security ca. 10 1 Noch nicht abgerechnet 0510 Libanon Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 22.-30.06.2016 Tripoli LBN General Security ca. 10 2 Noch nicht abgerechnet 0510 Libanon Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 23.- 25.05.2016 Masnaa LBN General Security ca. 10 1 Noch nicht abgerechnet 0510 Palästina Schulung Schutz von Bundesorganen Objektschutz Evaluation Curiculum "PGU-Objektschutzlehrgang " 17.-21.06.2016 Ramallah Palästinensische Zivilpolizei 2 Noch nicht abgerechnet 0510 Palästina Schulung Aus- und Fortbildung Sprachkurs für ehemalige Stipendiaten zur Aufrechterhaltung der deutschen Sprachkompetenz 01.06.2016- 25.01.2017 Palästinensische Zivilpolizei Noch nicht abgerechnet 0510 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten UKR Seminar Modul 1 – Verkehr mit Schwerpunkt Verkehrsunfallaufnahme 25.4.2016-29.04.2016 Nabburg/BY 15 11 7.692,93 € UKR Seminar Modul 2 – Ausbildung von Multiplikatoren Verkehr mit Schwerpunkt Verkehrsunfallaufnahme 9.5.2016-13.5.2016 Nabburg /BY 15 7.618,84 € UKR Seminar Modul 3 – Ausbildung von Multiplikatoren zum Thema häusliche Gewalt 6.6.2016-10.6.2016 Nabburg /BY 15 6.953,80 € MDA Teilprojekt Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention – Seminar „Krisenkommunikation und bürgernahe Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Großveranstaltungen“ 6.6.2016-9.6.2016 Chisinau /MDA 3 (RP) 5.364,93 € SRB/KRO Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention, Analyse Workshop II mit Audit 2.5.2016-6.5.2016 Zagreb /KRO/Sibenik/SRB 3 (BW) 3.661,90 € SRB/KRO Study Visit anl. 21. DPT 5.6.2016-9.6.2016 Magdeburg 5/4 4 (BW) 14.629,24 € KRO Seminar Prävention 19.5.2016-26.5.2016 Istrien /KRO 7 (NI) 4.220,84 € KRO Internationales Seminar für Polizeiverhandler 5.6.2016-12.6.2016 Fazana/ KRO 6 (BE) 1.777,48 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/9450 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Bundeskriminalamt Die in Planung befindlichen Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt (Stand: 30. Juni 2016). Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Äthiopien Arbeitsbesuch Überarbeitung des Lehrplans der Polizeischule – Besuch bei der DHPOL (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 25.09.2016 26.09.2016 0501 687 34 10.000,00 € Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda Langezeit-berater Entsendung eines Langzeitberaters im Rahmen des OAF II-Projekts 26.09.2016 02.12.2016 0501 687 34 33.000,00 € Angola Arbeitsbesuch Hospitation Cybercrime 18.07.2016 25.07.2016 0602 687 07 3.000,00 € Aserbaidschan Arbeitsbesuch Sicherheit bei Großveranstaltungen (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU-Projekts) 11.07.2016 15.07.2016 EU/BKA 500,00 € Aserbaidschan Arbeitsbesuch Häusliche Gewalt (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU-Projekts ) 26.09.2016 30.09.2016 EU/BKA 500,00 € Aserbaidschan Arbeitsbesuch Menschenhandel (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU-Projekts ) 01.09.2016 05.09.2016 EU/BKA 500,00 € Jordanien Lehrgang Kernelemente Polizeilichen Führungsmanagements im Krisenfall (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 19.07.2016 21.07.2016 0501 687 23 14.300,00 € Kenia Arbeitsbesuch Teilprojekt 6 – Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Unterprojekt Entwicklung eines "Evaluationskonzeptes" für die vermittelten Lehrinhalte am DCI – Entwicklung (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 19.09.2016 23.09.2016 0501 687 34 3.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Kenia Arbeitsbesuch Teilprojekt 6 – Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Unterprojekt Entwicklung einer Lehrveranstaltung zum Thema "criminal research" (kriminalistisch/kriminologische Forschung/Auswertung) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 29.08.2016 02.09.2016 0501 687 34 9.000,00 € Kenia, Tansania, Uganda Arbeitsbesuch Besuch der Leiter der Kriminalpolizeien aus Kenia, Tansania und Uganda im BKA (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 11.07.2016 15.07.2016 0610 687 07 25.000,00 € Mexiko, Guatemala , Honduras, El Salvador , Nicaragua , Belize Multinationaler Lehrgang Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 26.09.2016 07.10.2016 0610 687 07 40.000,00 € Nigeria Arbeitsbesuch Teilnahme am Treffen der American Society for Questioned Document Examination (ASQDE) (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 20.08.2016 25.08.2016 0501 687 23 1.500,00 € Nigeria, Ghana Multinationaler Lehrgang Terrorismusbekämpfung 28.09.2016 06.10.2016 0610 687 07 15.000,00 € Palästinensische Autonomie - gebiete Arbeitsbesuch Projektkoordinierung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 26.08.2016 31.08.2016 0501 687 23 5.400,00 € Palästinensische Autonomie - gebiete Lehrgang Workshop Konflikttraining (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 15.07.2016 20.07.2016 0501 687 23 11.128,32 € Peru Lehrgang Polizeiliche Ermittlungs-taktiken und -methoden (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) 11.07.2016 22.07.2016 0624 532 04 0,00 € Peru Arbeitsbesuch Technische Assistenz – Schiff- und Containerkontrollen (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) 10.10.2016 21.10.2016 0624 532 04 0,00 € Peru Arbeitsbesuch Technische Assistenz – Risikoanalyse (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) 08.08.2016 19.08.2016 0624 532 04 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/9450 Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Peru Arbeitsbesuch Studienbesuch zum Themenbereich Rauschgiftbekämpfung (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) 17.09.2016 25.09.2016 EU/BKA 800,00 € Ruanda Tansania, Uganda Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 1 – Tatortfotografie (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 24.08.2016 01.09.2016 0610 687 07 45.000,00 € Tansania Lehrgang Terrorismusbekämpfung 13.07.2016 21.07.2016 0610 687 07 13.000,00 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 1 – Tatortarbeit bei Kapitaldelikten (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 05.09.2016 09.09.2016 0610 687 07 40.000,00 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 2 – Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden (Mentoring ) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 08.08.2016 12.08.2016 0501 687 34 15.000,00 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 6 – Changemanagement Überarbeitung Lehrplan Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 10.07.2016 20.07.2016 0501 687 34 20.000,00 € Tunesien Lehrgang Verkehrsunfallaufnahme (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 18.07.2016 22.07.2016 6002 687 03 5.100,00 € Tunesien Lehrgang Operative Analyse (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) 23.08.2016 31.08.2016 6002 687 03 11.00,00 € Uganda Lehrgang Teilprojekt 6 – Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Ausbildung der Trainer, Lehrproben (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) 01.09.2016 17.09.2016 0501 687 34 20.000,00 € Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung im III. Quartal 2016 aufgeführt (Vorbereitungsmodul). Die Stipendiaten aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Mongolei (in der Tabelle kursiv gekennzeichnet) nehmen wegen bereits vorhandener Sprachkenntnisse nicht am Vorbereitungsmodul der Stipendiatenausbildung (Sprachausbildung ) teil, sondern werden erst zum Basismodul Anfang 2017 zu der Gruppe stoßen . Es ist jedoch vorgesehen, diese Teilnehmer im Herbst 2016 zu einem Einweisungsseminar nach Deutschland einzuladen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Ort Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Albanien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 € Benin Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Bosnien und Herzegowina Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 0624 687 01 Kolumbien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Ecuador Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Indonesien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Jordanien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 € Kosovo Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 0624 687 01 Libanon Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Moldau Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 € Montenegro Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Mongolei Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 0624 687 01 Nigeria Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 € Serbien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 € Tunesien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 6002 687 03 19.000,00 € Usbekistan Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Darüber hinaus berichtet das BKA zu nachfolgenden internationalen Aktivitäten: Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes „EU Law Enforcement Support for the fight against Drugs in Peru“ sind für das laufende Jahr 2016 insgesamt acht Ausbildungsvorhaben in den Häfen Perus vorgesehen. Die Lehrgänge „Interinstitutionelle und Interkulturelle Kompetenz“ sowie „Beweissicherung in Rauschgiftverfahren“ konnten bereits realisiert werden; die thematischen Bereiche „Führung und Management“ sowie „Polizeiliche Einsatztaktiken und -methoden“ setzt das BKA in den kommenden Monaten um. Darüber hinaus werden von der deutschen Zollverwaltung in diesem Projekt drei Maßnahmen in den Bereichen „Schiffs- und Containerkontrollen“ und „Risikoanalyse“ durchgeführt. Die Maßnahme „Gemeinsame Patrouillenfahrten“ musste auf Grund fehlender Ressourcen abgesagt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/9450 Seit Januar 2014 befindet sich das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der Östlichen Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine und Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von 5 Millionen Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren begünstigten Staaten ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil, welche sich mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen Partnerschaft befasst. Deutschland beteiligt sich als Partner in einem Konsortium gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das polnische Innenministerium leitet das Konsortium. Nach Bedarfserhebungsreisen in die zu begünstigenden Länder wurden gemeinsam Maß-nahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen, umzusetzen bis März 2018, erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und Korruptionsbekämpfung “ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des Projekts wahrnehmen. Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning Projekt „Fight against organised crime (Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation )“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und Staatsanwaltschaft ) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart ist (abhängig von der Zeichnung des Twinning-Vertrages) voraussichtlich im III. Quartal 2016 mit einer Laufzeit von 18 Monaten zu erwarten. Das Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Polizeikräfte (AAH-P) wird vom Auswärtigen Amt (AA) gemeinsam mit dem BMI über vier Jahre in fünf Partnerländern (Jordanien, Marokko, Nigeria , Palästinensische Autonomiegebiete und Tunesien) implementiert. Hierfür stellt das AA für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein Budget von 20 Mio. Euro sowie für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2016 ein Budget in Höhe von 6 Mio. Euro zur Verfügung. Angelehnt ist das AAH-P an das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P), welches seit mehr als vierzig Jahren besteht. Grundlage des AAH-P ist ein im Jahr 2014 zwischen AA, BMI, BKA und Bundespolizei konsentiertes Konzept. Angestrebt wird die Schaffung einer funktionsfähigen, rechtsstaatlich verankerten Polizei als wesentliche Komponente der Verbesserung der inneren Sicherheit und Reform des Sicherheitssektors in fragilen und Transformationsstaaten. Das AAH-P knüpft als Ergänzung des Konzeptes und der Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA am bestehenden Engagement des BKA in den fünf Staaten an, ermöglicht eine Fortsetzung und – durch den vierjährigen Programmzeitraum – eine weitere Verstetigung und Nachhaltigkeit von geplanten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe. Zugleich kann auf bereits bestehende Kooperationsstrukturen zurückgegriffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das AAH-P legt den Schwerpunkt auf die Ausbildungshilfe; Ausstattungshilfe soll primär ausbildungsbegleitend und ergänzend geleistet werden. Die im Jahr 2016 für die Staaten Jordanien, Marokko, Nigeria, Palästinensischen Autonomiegebiete und Tunesien geplanten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe werden insoweit vollumfassend aus dem Titel des AA finanziert. Bundespolizei Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Afghanistan Aus-und Fortbildung Besuch neuer Leiter der ANPA Bei der BPOLAK 11.-15.7.2016 ANPA 9963,00 0501 Afghanistan Grenzschutz/Kriminalitätsbekämpfung Dokumenten- und Urkundensicherheit Besuch des AFG Criminal Investigation Departements 18.-22.07.2016 AFG CID noch nicht abgerechnet 0610 Weitere zukünftige Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Die Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden aus dem BMI, 0610 687070, aus EU Twinning Restmitteln sowie dem einschlägigen AA- Titel getragen. Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder Nr Land Thema TN Ort der Durchführung Datum Ausgaben 1 KRO Informations- und Erfahrungsaustausch zu Präventionsthemen 5 (RP) Zagreb/KRO 5. bis 8.9.2016 1.584,79 € 2 KRO Hospitation in der Bereitschaftspolizei Hannover 7. bis 12.9.2016 ca. 4.500 € 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)? Bundeskriminalamt Seit dem 1. Oktober 2015 war ein Beamter des BKA in Chantilly/USA bei der International Cyber Crime Coordination Cell (IC 4) im Federal Bureau of Investigation (FBI) zur Bekämp-fung der Cyberkriminalität eingesetzt. Der Einsatz wurde zum 30. Juni 2016 beendet. Im Februar 2016 wurde im Auftrag des BMI erstmals ein Beamter des BKA an die Deutsche Vertretung in Ramallah (Palästinensische Autonomiegebiete/Westjordanland ) abgeordnet, um den bilateralen deutschen Polizeiaufbau in den Palästinensischen Autonomiegebieten zu unterstützen. Die Wahrnehmung der Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/9450 Vom 29. März 2016 bis 10. Juni 2016 befand sich ein Beamter des BKA als Langzeitberater für das Projekt „Polizeiaufbau Ostafrika II“ in Kenia. Die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, welche im Rahmen des Projektes zu Gunsten der Staaten Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, und Uganda umgesetzt werden, sind in der Auflistung zu den Fragen 10, 11 und 13 enthalten. Im Zeitraum vom 24. Mai bis 29. Juni 2016 unterstützte eine Beamtin des BKA bei der Um-setzung von Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe in Tunesien. Bundespolizei Die Bundespolizei beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Derzeit sind vier Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei als Verbindungsbeamte mit dem Austausch, der Analyse und der Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst. Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt. Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie der Europäischen Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Dieser ist für fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich. Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in Accra/Ghana eingesetzt. Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen: 1 Polizeivollzugsbeamter vom 20. bis 27. Juni 2016 anl. der europäischen Polizeimeisterschaft (EPM) im Frauenfußball in Prag/ tschechische Republik. 1 Polizeivollzugsbeamter vom 5. bis 7. Mai 2016 anl. einer feierlichen Vereidigung im Vatikanstaat. 1 Polizeivollzugsbeamte vom 31.März. bis 4. Mai 2016 im Rahmen der DEU – AFG Partnerschaften anl. Urkundenschulungen in Mazar-e-Sharif/ AFG. Auf Ersuchen der französischen Behörden wurden während der UEFA EURO 2016 vom 10. bis 30. Juni 2016 täglich deutsche Experten der Bundespolizei an der Mautstelle St. Avold auf französischem Hoheitsgebiet zur Unterstützung (Beratung ) bei den Kontrollen im Fußallfanreiseverkehr eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Weitere Entsendungen: Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum Palästinensische Gebiete 1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course Director in der Palästinensischen Akademie in Jericho) seit September 2013 (Maßnahme dauert an) Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an) Niederlande EUROPOL 1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an EURO- POL) 2 Nationale Experten seit 01.11.2014 Maßnahme dauert an a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an USA Migrations- und grenzpolizeilicher Berater der Bundespolizei in den USA, deutsches Generalkonsulat New York Maßnahme dauert an Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Österreich/ Italien Expertentreffen Grenzschutz Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen in Innsbruck/AUT 6.-07.04.2016 Innsbruck/AUT 9 Österreich/ Italien Erfahrungsaustausch Grenzschutz Arbeitsbesprechung Grenzmanagement Brenner zum Thema: Vorstellung der von AUT geplanten Grenzkontrollmaßnahmen am Brenner 27.04.2016 Brenner/ITA 2 2 Tschechien Expertentreffen Erstellung des DEU – CZE Lagebildes in CZE 11.-13.04.2016 Prag/CZE 5 7 Tschechien Erfahrungsaustausch Grenzschutz 37. Sitzung der Regionalen bayerisch-tschechischen Arbeitsgruppe in CZE Halbjährliches Leitungstreffen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit den Themen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenproblematik, grenzüberschreitenden Observation, gemeinsame Einsatzformen (Nacheile, gemeinsame Streifen), gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und der grenzpolizeilichen Lageentwicklung 19.-20.04.2016 Polizeidirektion Südböhmen/ CZE 3 6 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Grenzschutz DEU – CZE Seminar der Urkundenfachkräfte in CZE 17.-19.05.2016 BPD Usti nad Labem/CZE 8 9 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Schulung von insgesamt 166 tschechischen Polizeibeamten zum neuen D/CZ-Polizeivertrag in CZE 17.-18.05.2016 und 24.-25.05.2016 BZD Karlsbad /CZE 166 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Polizeitraining mit der Polizei der Tschechischen Republik in CZE 22.06.2016 CZE 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/9450 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Tschechien Expertentreffen Besprechung der IBPC Working Group "Collection and processing of migration data" in Prag / CZE 29.-30.06.2016 Prag/CZE 2 Frankreich Expertentreffen Grenzschutz Finalisierung der "Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Streifen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr" in FRA 30.05.2016 FRA 4 5 Großbritannien Fortbildungsveranstaltung Teilnahme Polizeistrategieforum in GBR 13.-16.06.2016 GBR 2 Ungarn Expertentreffen Westbalkankonferenz in Budapest / HUN 20.-21.06.2016 Budapest/HUN 1 Litauen Expertentreffen Schulung Bedienung und Wartung Wasserwerfer 9 in LTU 18.-22.04.2016 LTU 27 Lettland Seminar BSRBCC Seminar in LVA 20.-22.04.2016 ?/LVA 1 Lettland Seminar Grenzschutz BSRBCC Seminar zum Thema Risikomanagement bei grenzpolizeilichen Kontrollen von Schiffen in LVA 25.-27.05.2016 LVA 1 Slowakei Fortbildungsveranstaltung Schulung für Urkundenfachkräfte in SVK 6.-10.06.2016 SVK 2 Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt Die im Jahr 2016 bisher durchgeführten sowie weiterhin geplanten Maßnahmen der polizeilichen Ausstattungshilfe sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet: Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Albanien Zwei Kraft-fahrzeuge Generaldirektion der albanischen Staatspolizei 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 60.000,00 € Albanien Informationstechnik in Form von Computern Generaldirektion der albanischen Staatspolizei 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 10.000,00 € Äthiopien , Kenia, Ruanda Tansania, Uganda Forensische Lichtquelle, Tatortmaterial (Teilprojekt 9 – Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) National Police Service Kenya, Tansania Police Force, Uganda Police Force, Ethiopian Federal Police, Rwanda National Police 01.01.2015 31.12.2016 0610 687 07 36.000,00 € Ghana Drug-Wipe-Tests Ghana Police Service (GPS)/Criminal Investigation Department (CID)/ Drug Unit 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 3.000,00 € Jordanien Fadenzähler, Teleskopspiegel , Warnwesten (lehrgangsbegleitende Ausstattungshilfe ) (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Criminal Investigation Department sowie Interpol 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 2.000,00 € Jordanien Ausstattung eines Lehrsaales mit Mobiliar und Technik (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Special Branch (SB), Ausbildungsakademie 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 25.900,00 € Kambodscha APC, Drucker, Kameras mit Teleobjektiv, digitale Videokamera Commissariat General, Department of Anti-Humantrafficking & Juvenile Protection 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 9.500,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/9450 Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Kenia Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek – Verbesserung der Unterrichtsgestal - tung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) National Police Service Kenya, DCI Training School 01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 50.000,00 € Kolumbien Einsatzfahrzeuge , Ferngläser, Kameras Ermittlungseinheit 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 50.000,00 € Marokko Software zur Operativen Analyse DGSN (Direction Générale de la Sûreté Nationale ) und GR (Gendarmerie Royale) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 80.100,00 € Nigeria Informationstechnik in Form von Hardware, Software und Präsentationstechnik (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons or other Related Matters (NAPTIP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 10.800,00 € Nigeria Kraftfahrzeug (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons or other Related Matters (NAPTIP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 32.400,00 € Palästinensische Autonomiege - biete Unabhängige Stromversorgung für den IT-Bereich (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 26.500,00 € Palästinensische Autonomiege - biete Tatorttaschen (lehrgangsbegleitende Ausstattungshilfe ) (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 21.600,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Palästinensische Autonomiege - biete Verlängerung der AFIS-Garantie (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 50.000,00 € Palästinensische Autonomiege - biete Unabhängige Stromversorgung für den KT-Bereich (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 1.500,00 € Serbien Referenzmaterial KT (Maßnahme im Rahmen des Twinning-Projektes "Fight against organised crime") Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 EU/BMI 16.000,00 € Serbien Observations-technik Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 3.000,00 € Somalia Informationstechnik in Form von Laptops Somalia Police Force CID 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 € Somaliland Informationstechnik in Form von Laptops Somaliland Police Force (CID) 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 € Tansania Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek – Verbesserung der Unterrichtsgestal - tung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Tansania Police Force, Dar Es Salaam Police Academy 01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 50.000,00 € Tunesien Ausstattung Polizeischule: Einrichtung von 4 Lehrsälen mit Mobiliar und Standardtechnik (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale, Schule Carthage-Salambo 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 54.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/9450 Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Tunesien Ausstattung Polizeischule mit Schultafeln , Notebooks , Beamern und LED-Fernsehern (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Schule Bir Bouregba 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 11.880,00 € Tunesien Tatorttaschen (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale, Police scientifique et technique (Kriminaltechnik) 23.05.2016 27.05.2016 6002 687 03 16.000,00 € Tunesien Umbau und Ausstattung eines Lehrsaales (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Schule Qued Zarga 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 45.000,00 € Tunesien Ausstattung eines Konferenzsaales mit Mobiliar , Klimaanlage , Ausstattung einer Einsatzzentrale (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Spezialeinheit in Bir Bouregba 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 31.300,00 € Tunesien Ballistische Schutzschilde (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale und Garde Nationale (Spezialeinheiten USGN/BAT) 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 47.500,00 € Tunesien Acht AFIS- Terminals (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale, Police scientifique et technique (Kriminaltechnik) 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 159.600,00 € Tunesien Digitalkameras für Tatortarbeit nach Sprengstoffdelikten (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale und Garde Nationale (Spezialeinheiten USGN/BAT) 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 6.400,00 € Tunesien Evofinder (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale, Police scientifique et technique (Kriminaltechnik) 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 144.720,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Tunesien Materialien zur Verkehrsunfallaufnahme , Personenkontrolle , Durchsuchung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Schule Bir Bouregba 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 30.000,00 € Uganda Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek – Verbesserung der Unterrichtsgestal - tung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Uganda Police Force – Polizeischule Kabalye in Masindi 01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 50.000,00 € Uganda Ausstattung Lehrsäle u. Bibliothek – Ausstattung des neu gegründeten Police Staff College (vgl. DHPol) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Uganda Police Force 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 50.000,00 € Ukraine Gefrierschrank Innenministerium, Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 12.000,00 € Ukraine UV-Box Innenministerium, Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 5.000,00 € Ukraine Chemische Substanzen für forensische Untersuchung (DNA) in der Kriminaltechnik Innenministerium, Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 5.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/9450 Bundespolizei Land Empfänger Ausstattung Kosten Serbien SRB Grenzpolizei Dokumentenprüfgeräte 15 Multifunktions-Forensik-Lupen 1110,45 0610 Ukraine UKR Grenzpolizei Ausstattungshilfe im medizinischen Bereich 2 Rettungstransportwagen 186846,14 0610 Libanon LBN General Security 1 Stromgenerator zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der gelieferten Dokumentenprüftechnik an die General Security in Tripoli vor dem Hintergrund der mangelnden Stromversorgung im Libanon 8290,00 0501 Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Projekt Tunesien Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische National-garde 2 Krankentransportwagen Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca.150.000,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 9 Wärmebildgeräte Wurde bereits in der 1. Q benannt. 319.050,00 0501 Tunesien Tunesische National-garde 2 motorisierte Schlauchboote (riged inflatable boat) Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 405.230,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 41 Nachtsichtgeräte Wurde bereits in der 1. Q benannt. 270.659.00 0501 Tunesien Tunesische National-garde 26 Quads Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 260.000,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 2 Lichtmastanhänger Wurde bereits in der 1. Q benannt. 39.375,58 0501 Tunesien Tunesische National-garde Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale Wurde bereits in der 1. Q benannt. 8.396.68 0501 Tunesien Tunesische National-garde 800 Hesco Schutzkörbe Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 339.200 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Containerbasierte Räumlichkeiten für Fortbildung und Lage-/Einsatzzentrale Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 145.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 80 Nachtsichtgeräte Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 529.440 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Werkstattausstattung für Kfz Wurde bereits in der 1. Q benannt. Neu, statt 100.000 € im Wert von 50.000 € Ca. 50.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Werkstattausstattung für IuK-Gerät /Führungs-und Einsatzmittel Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung für IUK ist nicht mehr vorgesehen. Ca. 50.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Ertüchtigung Funk-/IT-Netz Die in der 1. Q genannte Ertüchtigung Funk/IT ist zurzeit nicht mehr für 2016 geplant. Ca. 250.000 Kap.6002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9450 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische National-garde Signalpistolen/Signalmittel Die in der 1. Q genannte Ausstattung mit Signalpistolen/ Signalmittel ist nicht mehr vorgesehen. Ca. 960 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 2 Durchsuchungsspiegel Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 12.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 4 Power Moon Sets 2 Sets wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 2 sind 4 im Wert von 28.000 € vorgesehen. Ca. 28.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 4 Nagelgurt / Stop Stick Sets 2 Nagelgurte wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 2 sind 4 im Wert von 4.000 € vorgesehen. Ca. 4.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 12 Notstromaggregate 2 Notstromaggregate wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 2 sind 12 im Wert von 132.000 € vorgesehen. Ca. 132.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 450 Betten/Matratzen/Bettzeug 216 Sets wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 216 sind 450 im Wert von 157.500 € vorgesehen. Ca. 157.500 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 450 Stühle 216 Stühle wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 216 sind 450 im Wert von 11.700 € vorgesehen. Ca. 11.700 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 150 Tische 72 Tische wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 72 sind 150 im Wert von 3.900 € vorgesehen. Ca. 3.900 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 23 Küchen/Gaskochstellen 21 Küchen wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 21 sind 23 im Wert von 57.500 € vorgesehen. Ca. 57.500 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Ausstattung Lehrklassen Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 15.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Ausstattung Werkstätten Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 5.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Trainerausstattung Wurde bereits in der 1. Q benannt. 26.683,45 Kap.6002 Tunesien Tunesische Grenzpo-lizei 200 Dokumentenprüfgeräte Die in der 1. Q genannte Ausstattung mit Dokumenten-prüfgeräten ist nicht mehr vorgesehen. Ca. 54.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Ertüchtigung Fortbildungs-/ Übernachtungseinrichtung Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 60.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Ertüchtigung Sektordienststelle Wurde bereits in der 1. Q benannt. Neu, geplante Verausgabung von 300.000 € statt 170.000 € Ca. 300.000 Kap.6002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/9450 Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische National-garde 1080 Hesco Schutzkörbe Ca. 457.920 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 20 VW T 6 Ca. 620.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 20 Toyota Hilux Ca. 396.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 4 Nissan Navara Ca. 116.800 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 4 Lichtmastanhänger Ca. 100.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde 450 Taschenlampen Ca. 18.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische National-garde Ertüchtigung Übernachtungseinrichtung Ca. 35.000 Kap.6002 Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien zugesagte Ausstattungshilfe für 2016 Ausstattung Wert Kroatien Dienstfahrräder und KSA für Polizeidienststellen 70.874,00 € Rep. Moldau Ausbau eines Fahrzeugs zur Verkehrs-unfallbekämpfung /-prävention 29.442,00 € Ukraine Beschaffung von drei Gruppenkraftwagen (Basis MB Sprinter) für 107.797,28 € Ukraine Ausbau von drei Gruppenkraftwagen für Polizeivollzugsbeamte im Streifendienst 12.000,00 € Ukraine Beschaffung von Lizenzen für die digitale Vorgangsbearbeitung beim Streifendienst 70.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333