Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 22. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9472 18. Wahlperiode 23.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sigrid Hupach, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9287 – Pläne der Bundesregierung zur Untersuchung der Geschichte des Bundeskanzleramtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die eklatanteste Forschungslücke bei der Aufarbeitung von NS-Kontinuität in der Bundesrepublik Deutschland besteht aktuell beim Bundeskanzleramt (BKAmt). Dies ist das eindeutige Ergebnis der jüngst erschienenen und von der Beauftragten für Kultur und Medien in Auftrag gegebenen gemeinsamen Studie des Instituts für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ) sowie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF): „Das größte Desiderat bildet sicherlich das Bundeskanzleramt als die zentrale Schaltstelle der Bundesregierung. Gerade seine Personalpolitik lässt bislang – auch über die Causa Globke hinaus – zahlreiche Fragen offen“ (Christian Mentel, Niels Weise: Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der Forschung, München/Potsdam 2016, S. 94). Bestätigt wurde diese Einschätzung von ausnahmslos allen Sachverständigen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2016, die den Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3049), der die Einsetzung einer unabhängigen Historikerkommission zum BKAmt fordert, im Grundsatz begrüßten. Alle Historikerinnen und Historiker hoben die zentrale Bedeutung des BKAmtes in einer „Kanzlerdemokratie“ hervor, was eine Fokussierung auf das BKAmt „in einem eigenständigen Projekt“ (Mentel) unabdingbar mache. Zudem erhoben die Sachverständigen die Forderung, künftig über die Bundesministeriumsgrenzen hinweg recherchieren zu können, um etwa Kollektivbiografien aller Staatssekretäre zu erstellen, die Netzwerke beim Aufbau der Ministerialbürokratie zu untersuchen und den Funktionswandel des BKAmtes zu analysieren. Kürzlich verkündete die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, dass sie in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2017 unter anderem „ein Förderprogramm in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro, das die NS-Vergangenheit zentraler Behörden, insbesondere der Bundesministerien, ressortübergreifend aufarbeiten soll“, festschreiben konnte. Im Regierungsentwurf für 2017 seien dafür zunächst „Ausgaben in Höhe von 500 000 Euro enthalten. Das Programm soll vom Bundesarchiv in Koblenz koordiniert werden“ (Pressemitteilung der BKM vom 6. Juli 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9472 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Im Februar 2016 wurde die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/11001 vom 16. Oktober 2012) und des aktuellen Koalitionsvertrages („Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode“, S. 130) initiierte und geförderte Studie des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) mit dem Titel „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der Forschung“ veröffentlicht. Ziel der Studie war es, in einer Bestandsaufnahme den aktuellen Forschungsstand und den bestehenden Forschungsbedarf zur Aufarbeitung der frühen Nachkriegsgeschichte von Bundesministerien und Behörden in der Bundesrepublik Deutschland sowie von Ministerien und Behörden der DDR in Bezug auf ihre NS-Vergangenheit zu ermitteln. Die Studie gelangt zusammenfassend zu der Bewertung, dass der deutsche Staat auch mit Blick auf seine eigenen Strukturen Verantwortung für die NS-Vergangenheit übernommen hat, was die mittlerweile in großer Anzahl durchgeführten Forschungsprojekte der einzelnen Ressorts eindrucksvoll belegen. Als positiv wird auch wahrgenommen, dass die Ministerien und Behörden die Untersuchungen in aller Regel in die Hände autonomer wissenschaftlicher Einrichtungen legen . Darüber hinaus benennt die Studie aber auch weiterhin bestehende Forschungsdesiderate , neben dem Bundeskanzleramt insbesondere auch mit Blick auf die ehemalige DDR. Für die Zukunft regt die Studie an, die Forschung künftig auch an einem thematischen Zugang auszurichten, um auf diese Weise Querschnittsarbeiten und Untersuchungen ganzer Politik- und Problemfelder voranzutreiben, die sich nicht an Institutions- und Ressortgrenzen orientieren. Die Wahl gerade jener ressortübergreifenden Perspektive ermögliche es zudem, auch die bislang in der Forschung weitgehend unberücksichtigten Ministerien, Institutionen und Organisationen der DDR in den Blick zu nehmen und so das Potential eines deutsch-deutschen Vergleichs effektiv nutzbar zu machen. Das für die Jahre 2017 ff. geplante Forschungsprogramm der Bundesregierung greift diese Empfehlung auf und setzt sie um. 1. Wird die Bundesregierung spezifische Forschungsvorhaben zur Rolle des BKAmtes im Zusammenhang mit NS-Belastungen der frühen Bundesrepublik Deutschland und der Rolle von NS-belasteten Personen in Ministerien und Institutionen des Bundes unterstützen? Wenn ja, a) in welcher Form soll die Aufarbeitung der Geschichte des BKAmtes erfolgen ; b) wird ein solches Forschungsprojekt den von den Sachverständigen favorisierten Zeitraum zwischen 1949 und 1990 erfassen; c) mit welchen finanziellen Mitteln will die Bundesregierung ein solches auf das BKAmt konzentriertes Forschungsvorhaben unterstützen (bitte wenn möglich entsprechend für die Zeit des Forschungsprojektes nach Jahr und Verwendungszweck aufführen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9472 2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der einhelligen Forderung aller Sachverständigen der Anhörung vom 1. Juni 2016, dass sich ein solches Forschungsvorhaben spezifisch mit dem BKAmt als politischer Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland befassen muss? 3. Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Abteilungsleiters Dr. Günter Winands vom BKM zu verstehen, dass bereits über ein „ressortübergreifendes Forschungsprogramm“ gesprochen werde (Protokoll der 61. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien, S. 24), und wie ist dieser ressortübergreifende Ansatz mit der Forderung der Sachverständigen vereinbar , die spezifische Rolle des BKAmtes zu untersuchen? 4. Plant die Bundesregierung, spezifische Forschungsvorhaben zum BKAmt in einem ressortübergreifenden Förderprogramm, das „die NS-Vergangenheit zentraler Behörden, insbesondere der Bundesministerien, ressortübergreifend aufarbeiten soll“ (Pressemitteilung der BKM Monika Grütters vom 6. Juli 2016) aufgehen zu lassen? 5. Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Antwort der BKM Monika Grütters vom 10. Mai 2016 auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Jan Korte (Bundestagsdrucksache 18/8523): „Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen eines solchen Forschungsprogramms die Geschichte des Bundeskanzleramtes von besonderem Interesse für die Wissenschaft sein und daher umfassend untersucht wird“, bezüglich der von den Sachverständigen geforderten eigenständigen Forschungsarbeit zum BKAmt? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf der Grundlage der o.g. Studie und vor dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegten Hintergrund beabsichtigt die innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen zur Aufarbeitung von NS-Unrecht zuständige BKM ein ressortübergreifendes Forschungsprogramm auszuschreiben, mit dem Forschungslücken zu bislang nicht näher untersuchten zentralen deutschen Behörden – einschließlich des Bundeskanzleramtes – geschlossen und ressortübergreifende Querschnittsprojekte initiiert werden sollen. Insgesamt sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020 für dieses Forschungsprogramm Mittel in Höhe von 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Projekte wie auch die inhaltliche Ausgestaltung der Projekte im Einzelnen sollen von der Bundesregierung nicht im Vorfeld vorgegeben werden. Vielmehr wird es Aufgabe der potentiellen Antragsteller sein, überzeugende inhaltliche Konzepte zu entwickeln und sodann Mittel in der hierfür jeweils notwendigen Höhe zu beantragen. Das Forschungsprogramm der Bundesregierung tritt als Ergänzung neben die bislang übliche Forschung in und zu den einzelnen Ressorts. Ob, wie und in welchem Umfang einzelne Ressorts ihre NS-Vergangenheit künftig weiter erforschen, folgt daher wie bisher dem Prinzip der Ressorthoheit. Der neue, ressortübergreifende Ansatz des Forschungsprogramms der Bundesregierung eröffnet aber durchaus die Möglichkeit, dass auch einzelne Ministerien oder Behörden den Kern eines Forschungsprojektes bilden können, welches übergreifende Gegenstände und Fragestellungen in den Blick nimmt. Beim Bundeskanzleramt liegt die ressortübergreifende Relevanz auf der Hand, weshalb eine konkrete Benennung der Geschichte des Bundeskanzleramtes in der Ausschreibung des Forschungsprogramms nicht nur gerechtfertigt, sondern angesichts der bestehenden Forschungsdesiderate angezeigt erscheint. So ist auch die Aussage Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9472 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Staatsministerin Prof. Monika Grütters zu verstehen, sie gehe davon aus, dass im Rahmen eines solchen Forschungsprogramms die Geschichte des Bundeskanzleramtes von besonderem Interesse für die Wissenschaft sei und daher umfassend untersucht werde. 6. Auf welchen Überlegungen und Kalkulationen beruhen die in der Pressemitteilung der BKM vom 6. Juli 2016 genannten 4 Mio. Euro, und wie setzt sich diese Summe im Einzelnen zusammen (bitte wenn möglich entsprechend für die Zeit des Forschungsprojektes nach Jahr und Verwendungszweck aufführen )? 7. Welche inhaltlichen Konzeptionen gibt es für das geplante ressortübergreifende Projekt, von wem soll es durchgeführt werden, und welche inhaltlichen Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit einem solchen Projekt, die über die Ergebnisse der bereits erstellten oder sich in Arbeit befindlichen Untersuchungen zur NS-Vergangenheit von Ministerien und Einrichtungen des Bundes hinausgehen? 8. Wird die Bundesregierung den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu dem von ihr favorisierten ressortübergreifenden Ansatz führen, und wann und mit wem soll ein solcher Austausch erfolgen? 9. Welche inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben sollten nach Auffassung der Bundesregierung von wem für ein solches Forschungsprojekt formuliert werden? a) Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Sachverständigen, dass sowohl die Festlegung des zentralen Forschungsprofils als auch die Auftragsvergabe und die öffentliche Präsentation der Ergebnisse durch unabhängige Instanzen, beispielsweise durch Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. oder andere, begleitet und begutachtet werden sollten? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Sachverständigen, das konkrete Forschungsdesign auszuschreiben und eine von der Behörde unabhängige Jury die Auswahl treffen zu lassen? 10. Wie soll von Seiten des BKAmtes die wissenschaftliche Unabhängigkeit der an dem Projekt zur Erforschung der Geschichte des BKAmtes Beteiligten gewahrt werden, und in welcher Form soll das Projekt vom Bundesarchiv in Koblenz koordiniert werden? a) Wer soll noch an dem Projekt beteiligt werden? b) In welchem Verfahren soll die Auswahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgen? c) Wem obliegt die Entscheidung darüber, welche Themen im Rahmen des Forschungsvorhabens von Seiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bearbeitet werden sollen, und wer entscheidet im Fall von inhaltlichen Divergenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer? d) Wie wird gewährleistet, dass die Finanzierung des Untersuchungsprojektes nicht forschungslenkend wirkt? e) Wie wird der Zugang zu Akten und Dokumenten des BKAmtes für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geregelt, wie verhält es sich mit Verschlusssachen bzw. als geheim eingestuften Akten, und in welcher Weise wird der Zugang zu relevanten Personalakten gewährleistet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9472 f) Werden die am Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Gesamtübersicht über die Aktenbestände inklusive klassifizierter Akten des BKAmtes erhalten? g) Werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst eine Auswahl der für ihre Arbeit relevanten Akten treffen können, oder wird es Aktenbeauftragte geben? Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis 2020 für das Forschungsprogramm vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro beruhen auf einer groben Einschätzung der Verfasser der o. g. Studie und teilen sich wie folgt auf: Mittel in Höhe von 500 T Euro für das Jahr 2017 sowie Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 3,5 Mio. Euro für die Jahre 2018 bis 2020. Eine Verteilung der Mittel auf die einzelnen Forschungsprojekte wurde nicht vorab festgelegt. Die Koordinierung und Implementierung des Forschungsprogramms soll durch das Bundesarchiv erfolgen, weil dieses sich als Hüter einschlägiger Aktenbestände sowie aufgrund seiner Wissenschaftsnähe einerseits und seiner Politikferne andererseits für die Aufgabe in besonderem Maße empfiehlt. Die o.g. Mittel wurden dementsprechend im Etat des Bundesarchivs veranschlagt. Die weitere konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung des Forschungsprogramms wird derzeit zwischen der BKM, dem Bundesarchiv und Vertretern der Wissenschaft beraten, so dass hierzu aktuell keine abschließenden Aussagen möglich sind. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Auswahl der einzelnen Forschungsprojekte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durch ein kompetitives Verfahren erfolgen. Vorgesehen ist die Bildung einer unabhängigen Expertenkommission , die sich aus renommierten Vertretern der Wissenschaft zusammensetzen soll und die eingehenden Anträge zu begutachten haben wird. Die Einzelheiten der Auftragsvergabe und der Durchführung der einzelnen Forschungsvorhaben – einschließlich der Zugänglichmachung ihrer Ergebnisse – sind noch zu entwickeln. Der Zugang zu den vom Bundesarchiv als Archivgut übernommenen Unterlagen erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes. Auf Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind und sich noch bei den abgebenden Stellen befinden, sind die Zugangsregelungen des Bundesarchivgesetzes entsprechend anzuwenden. Der Zugang zu Unterlagen jüngeren Datums richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien . Unterlagen, die einer VS-Einstufung unterliegen, können entsprechend der Verschlusssachenanweisung des BMI zur Einsichtnahme frei-gegeben werden . Entsprechende Nutzungsanträge werden im Einzelfall vom Bundeskanzleramt zu prüfen sein. Für den Zugang zu Personalakten gilt § 111 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes bzw. das Bundesdatenschutzgesetz. Die Erschließungsinformationen zu allen in das Bundesarchiv übernommenen und uneingeschränkt zugänglichen Unterlagen stehen über die Rechercheanwendung invenio online zur Verfügung. Informationen zu noch unbewerteten oder noch einer Schutzfrist unterliegenden Unterlagen des Bundeskanzleramtes können nach einer Registrierung im Intranet des Bundesarchivs in den Lesesälen eingesehen werden. Den am Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern steht es mithin frei, anhand der Erschließungsinformationen eine Auswahl relevanter Akten zu treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9472 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele laufende Meter umfasst der für das geplante Forschungsvorhaben des BKAmtes relevante Aktenbestand nach Einschätzung der Bundesregierung , und wie viele dieser laufenden Meter sind im Bundesarchiv bzw. in den Beständen des BKAmtes oder anderer Bundesministerien und Behörden zu finden (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Im Bundesarchiv befinden sich knapp 51 000 als archivwürdig bewertete Verzeichnungseinheiten des Bestandes B 136 (Bundeskanzleramt). Dies entspricht ca. 1 670 laufenden Metern. Darüber hinaus befinden sich im Bundesarchiv noch nicht bewertete Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt, die ganz überwiegend aus den letzten 30 Jahren stammen. In welchem Umfang im Bundeskanzleramt für das Projekt relevante Unterlagen vorhanden sind, lässt sich nicht ohne nähere Prüfung des Aktenbestandes abschätzen. 12. In welcher Form werden die am Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zugang zu den Aktenbeständen haben, die die Arbeit des BKAmtes betreffen, sich aber im Bestand anderer Behörden befinden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10, letzter und vorletzter Absatz, verwiesen. 13. In welchen privaten Archiven bzw. Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler und Staatssekretäre befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Aktenbestände mit Regierungsunterlagen, die für das Forschungsvorhaben von Relevanz sein können? a) In welcher Form können und sollen diese Aktenbestände in das Forschungsvorhaben einbezogen werden? b) Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, diese Bestände in das Bundesarchiv zu überführen? Relevante Unterlagen können sich auch in Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler , Staatsminister und Staatssekretäre befinden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens könnten insbesondere folgende Archive und Nachlässe auf Relevanz geprüft werden: Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf; Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin (ACDP); Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert Stiftung, Bonn, und künftige Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Hamburg. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Rahmen des Forschungsvorhabens die genannten Einrichtungen den am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Zugang zu ihrem Archivgut ermöglichen werden. 14. In welcher Form werden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens publiziert werden, und werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über die Inhalte autonom entscheiden können? Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9472 15. In welcher Form wird es auch anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möglich sein, Einsicht in die Akten zu nehmen, die für das Forschungsvorhaben analysiert wurden, um so eine wissenschaftliche Überprüfbarkeit ermöglichen und fachlichen Standards genügen zu können? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10, letzter und vorletzter Absatz, verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333