Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9473 18. Wahlperiode 25.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9370 – Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Monaten hat der kritische Zustand der Bundesverkehrsinfrastruktur im Saarland für einige Schlagzeilen gesorgt. Grund dafür war insbesondere die mehrwöchige Vollsperrung der Fechinger Talbrücke an der Autobahn 6, die aufgrund kurzfristig erkannter statischer Mängel als nicht länger verkehrssicher angesehen wurde (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/ talbruecke_wieder_offen100.html). Nach Verstärkungs- und Entlastungsarbeiten konnte die Brücke mittlerweile zumindest für den PKW-Verkehr wieder geöffnet werden. Weiter bestehen bleibt jedoch die Umleitung für den LKW-Verkehr , was zu erheblichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der Umgehungsstraßen führt (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/ bruecken/talbruecke_wiedereroeffnung100.html). Ein zügiger Neubau der Fechinger Talbrücke scheint nach Auffassung der Fragesteller dringend geboten , aufgrund der momentan absehbaren Dauer des Planungsverfahrens kann ein Baubeginn jedoch frühestens in acht Jahren stattfinden (www.sr.de/sr/home/ nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/fechinger_talbruecke_bauzeit100.html). Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren auch für zahlreiche weitere Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland Ersatzneubauten errichtet sowie weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. die Antwort der Bundesregierung vom 28. Juni 2016 auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Markus Tressel auf Bundestagsdrucksache 18/8999). Aufgrund der Verzögerungen bei der Planung und der plötzlichen Sperrung der Fechinger Talbrücke ist fraglich , wie gut die Träger der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen im Saarland auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9473 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2010 Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen im Saarland entstanden? a) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an Brücken an Bundesfernstraßen ? Ausgaben Erhaltung Bundesfernstraßen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 35,9 Mio. € 38,5 Mio. € 35,0 Mio. € 59,6 Mio. € 66,3 Mio. € 64,8 Mio. € davon Ingenieur-Bauwerke: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 10,5 Mio. € 12,2 Mio. € 14,7 Mio. € 12,7 Mio. € 13,1 Mio. € 17,0 Mio. € b) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an der Fechinger Talbrücke ? Kosten für die Fechinger Talbrücke: 2010: ca. 1,5 Mio. Euro für Fahrbahndecke und Übergangskonstruktion 2013: ca. 0,3 Mio. Euro für Betoninstandsetzung Unterseite 2. Bei welchen Teilbauwerken an Bundesfernstraßen im Saarland ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ersatzneubau notwendig? a) Welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt? b) Welcher Zeitrahmen ist jeweils vorgesehen? Die aufgezählten Ingenieurbauwerke stellen den aktuellen Kenntnisstand dar. Eine abschließende Aufzählung für die Maßnahmen der nächsten Jahre kann nicht erfolgen, da aus Erkenntnissen der Brückenprüfungen, der Brückennachrechnungen und der BAB-Ausbau-planungen weitere Bauwerke hinzukommen können. Der vorgesehene Zeitrahmen ist abhängig von der Planung und der Baurechtschaffung für das jeweilige Projekt. A 001, ASB-Nr. 6507 593-2 – Teilbauwerk der Illtalbrücke, Fahrtrichtung Saarbrücken , 10 Mio. €, Bau 2016-2019 A 006, ASB-Nr.: 6708 510 – Grumbachtalbrücke bei Sengscheidt, 45 Mio. €, 2017-2020 A 006, ASB-Nr.: 6610 867 – Brücke über stillgelegte Bahn bei Homburg, 2 Mio. €, nicht terminiert A 006, ASB-Nr.: 6609 555 – Brücke an der AS Homburg, 2 Mio. €, 2018-2020 A 006, ASB-Nr.: 6708 519 – Fechinger Talbrücke, Kosten > 70 Mio. €, ab 2025 A 008, ASB-Nr.: 6606 553 – Saarbrücke am AD Saarlouis bei Roden, 19 Mio. €, 2018-2021 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9473 A 008, ASB-Nr.: 6606 554 – Brücke bei Roden über die DB, 2 Mio. €, nicht terminiert B 405, ASB-Nr.: 6606 535 – Brücke über die DB in Saarlouis-Fraulautern, 6 Mio. €, noch nicht terminiert B 269, ASB-Nr.: 6607 501 – Brücke über die Prims bei Körprich, 1,8 Mio. €, 2 Mio. €. Ingenieur-Bauwerke im Zuge der grundhaften Erneuerung der A 8 bei Neunkirchen Bau ab 2018: A 008, ASB-Nr.: 6609 585 – Landertalbrücke bei Neunkirchen, 11 Mio. € A 008, ASB-Nr.: 6609 584 – Brücke bei Neunkirchen über L 114 und Kasbruchtal, 7 Mio. € A 008, ASB-Nr.: 6609 583 – Brücke an der AS NK-Oberstadt, 2 Mio. € A 008, ASB-Nr.: 6609 588 – Brücke an der AS Wellesweiler, 5 Mio. € A 008, ASB-Nr.: 6609 591 – Brücke an der AS Kohlhof, 5 Mio. € A 008, ASB-Nr.: 6609 590 – Brücke bei Neunkirchen über einen Wirtschaftsweg , 3 Mio. € A 008, ASB-Nr.: 6609 592 – und 6609 593 über einen Forstweg werden durch ein neues Bauwerk ersetzt, 4 Mio. €. Weitere Ingenieur-Bauwerke noch ohne Kostenberechnung und Terminierung: A 008, ASB-Nr.: 6608 539 – Brücke über die L 243 bei Spiesen A 620, ASB-Nr.: 6707 547 – Brücke an der AS Klarenthal A 620, ASB-Nr.: 6706 509 – Brücke an der AS Wadgassen A 620, ASB-Nr.: 6606 502 – Brücke über B 405 an der AS Saarlouis-Mitte A 620, ASB-Nr.: 6606 504 – Brücke über L 170 an der AS Wallerfangen A 623/B 041, ASB-Nr.: 6707 518 – Brücke über die Camphauser Straße, Fahrtrichtung Saarbrücken. 3. Mit welchen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen im Saarland rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2021? a) Welche Kosten davon entfallen auf Baumaßnahmen an Brücken an Bundesfernstraßen ? Für die Erhaltung von Bundesfernstraßen (einschließlich Ingenieurbauwerken) wurden im Jahr 2015 rd. 65 Mio. Euro investiert. Es ist beabsichtigt, die Erhaltungsmittel bis zum Jahr 2020 auf voraussichtlich rd. 71 Mio. Euro zu erhöhen. Das Land strebt an, den Anteil der Mittel für die Erhaltung der Brücken von derzeit rd. 30 Prozent mittelfristig auf rd. 40 Prozent der Gesamterhaltungsmittel zu erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9473 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche sind dabei die fünf größten einzelnen Sanierungsprojekte (nicht Ersatzneubauten)? Die größten anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken in den nächsten fünf Jahren (ohne Ersatzneubauten) sind: - B 041, ASB-Nr.: 6508 517 – Brücke bei St. Wendel (ab 2017, Kosten 2,8 Mio. Euro) - A 008, ASB-Nr.: 6505 589 – Talbrücke Weiler bei Merzig (ab 2017, Kosten 1,7 Mio. Euro) - A 008, ASB-Nr.: 6505 588 – Kohlenbruchtalbrücke bei Merzig (ab 2017, Kosten 2,2 Mio. Euro) - A 620, ASB-Nr.: 6706 505 – Brücke bei Wadgassen (ab 2018, Kosten 6,0 Mio. Euro) - A 001, ASB-Nr.: 6507 593-1 – Teilbauwerk der Illtalbrücke, Fahrtrichtung Trier bei Eppelborn (ab 2019, Kosten 1,8 Mio. Euro) 4. Bei welchen Sanierungsprojekten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im Saarland im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich? Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies die B 405, ASB-Nr.: 6606 535 – Brücke über die DB in Saarlouis-Fraulautern. 5. Verfügt der saarländische Landesbetrieb für Straßenbau nach Kenntnis der Bundesregierung über die notwendigen personellen Ressourcen, um die notwendigen Baumaßnahmen abzuwickeln? Im Rahmen der Auftragsverwaltung nach den Artikeln 90 und 85 Grundgesetz sind die Bundesländer im Auftrag des Bundes für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen zuständig und somit auch für die personelle Ausstattung. 6. Wie viele und welche Bauwerke an Bundesfernstraßen im Saarland werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung erfahrungsgemäß in den nächsten fünf Jahren so weit in ihrem Zustand verschlechtern, dass eine grundlegende Sanierung bzw. ein Ersatzneubau voraussichtlich notwendig wird? Es kann keine pauschale Festlegung oder Prognose einer grundlegenden Sanierung bzw. eines Ersatzneubaus getroffen werden. Vielmehr werden objektspezifisch Maßnahmen von der Straßenbauverwaltung des Saarlands getroffen und diese mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9473 7. An welchen konkreten Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind welche Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit u. Ä. aufgrund von baulichen Mängeln vorzufinden? Seit wann bestehen diese Mängel, und wie lange wird es diese Einschränkungen noch geben? An folgenden Bauwerken bestehen Einschränkungen: A 008, ASB-Nr.: 6606 553 – Saarbrücke am AD Saarlouis bei Roden – Spurführung , Geschwindigkeitsbeschränkung – seit 2009 – bis 2021 A 006, ASB-Nr.: 6708 510 – Grumbachtalbrücke bei Sengscheidt – Spurführung , Geschwindigkeitsbeschränkung – seit 2011 – bis 2020 A 001, ASB-Nr. 6507 593-2 – Teilbaukwerk der Illtalbrücke – Fahrtrichtung Saarbrücken – Vollsperrung – seit 2013 – bis 2019 A 006, ASB-Nr. 67ß8 519 – Talbrücke Fechingen – Sperrung ab 3,5 t – seit 16. Juni 2016 – bis Ende November 2016. 8. Haben bereits Gespräche zwischen der saarländischen Landesregierung und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über eine Beschleunigung des Planungsverfahrens durch eine Aufnahme der Fechinger Talbrücke in den Anhang zu § 17e des Bundesfernstraßengesetzes stattgefunden , bzw. wurde eine solche Aufnahme durch die saarländische Landesregierung angefragt? Ja. 9. Gab es seit dem Jahr 2008 Beanstandungen seitens des Bundesverkehrsministeriums hinsichtlich der eingereichten Planungen (Kosten oder Art der Sanierung ) oder der endgültigen Ausführung des saarländischen Landesbetriebs für Straßenbau bei der Sanierung von Bundesfernstraßen? Wenn ja, welche konkreten Gründe lagen bei welchem Projekt vor? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333