Deutscher Bundestag Drucksache 18/948 18. Wahlperiode 28.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/783 – Stand der Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2003 initiierte die rot-grüne Bundesregierung den ersten nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Dieser wurde in der 16. Legislaturperiode nicht fortgeschrieben oder weiterentwickelt. Im September 2011 knüpfte die Bundesregierung schließlich mit der Neuauflage des Aktionsplans an den ersten nationalen Aktionsplan unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ und der ehemaligen Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs an. Der Aktionsplan konzentriert sich auf die Schwerpunktbereiche Prävention, Intervention, Kommunikationsnetze, Tourismus, Wissen und internationale Kooperation. Mit der Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans und den im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans identifizierten Handlungsbedarf aufseiten der Bundesregierung erlangt werden. 1. Wer ist Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“, und wie oft tagt die Arbeitsgruppe (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gehören aktuell 32 Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen mit folgender Zusammensetzung an: Vertreterinnen und Vertreter des Bundes: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ● Auswärtiges Amt ● Bundesministerium des Innern ● Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Drucksache 18/948 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Bundesministerium für Bildung und Forschung ● Bundesministerium für Gesundheit ● Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ● Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ● Bundeskriminalamt ● Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Vertreterinnen und Vertreter der Länder: ● Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden ● Kultusministerkonferenz ● Oberste Landesjustizverwaltungen ● die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt Bremen ● Hessisches Sozialministerium Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände: ● Deutscher Städtetag Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen: ● Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. ● Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e. V. ● Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V. ● Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. ● Deutscher Caritasverband e. V. ● Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH ● Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshand- lung und -vernachlässigung e. V. ● Deutscher Juristinnenbund, Kommission Strafrecht ● Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. ● ECPAT Deutschland e. V. – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung ● Evangelischer Entwicklungsdienst e. V. (EED) – Arbeitsstelle Tourism Watch und Unternehmensverantwortung ● Innocence in Danger e. V. ● N.I.N.A. e. V. ● Save the Children Deutschland e. V. ● Tauwetter e. V. ● terre des hommes Deutschland e. V. ● Zentrale Geschäftsstelle – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) In den Jahren 2003 bis 2006 sowie 2008 bis 2010 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zweimal jährlich getagt. Daneben wurden im Jahr 2008 ein und im Jahr Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/948 2009 sechs begleitende Workshops durchgeführt. In den Jahren 2012 und 2013 fand jeweils eine Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe statt. Daneben tagten die vier Monitoring-Arbeitsgruppen „Prävention“, „Intervention“, „Internationale Kooperation“ sowie „Handeln mit Kindern und Tourismus“ in den Jahren 2012 und 2013 jeweils zweimal. 2. Wie ist das Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe konzipiert, mit dem die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 überprüft werden? Was beinhaltet der Monitoringplan? Welche Ziele definiert er, und über welchen Zeitplan verfügt er? Im Jahr 2012 sind vier Monitoring-Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern „Prävention “, „Intervention“, „Internationale Kooperation“ sowie „Handeln mit Kindern und Tourismus“ eingerichtet worden, die die Umsetzung des Aktionsplans 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung (Aktionsplan 2011) begleiten. Die Monitoring -Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitgliedern von Bund, Ländern, Wissenschaft , Politik und Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammen und tagen zweimal jährlich. In den Monitoring-Arbeitsgruppen werden Maßnahmen des Aktionsplans bewertet, Empfehlungen zur Weiterentwicklung erarbeitet und neue Handlungsbedarfe identifiziert. Der Aktionsplan 2011 befindet sich daher in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Die Ergebnisse werden in einem Monitoring-Bericht veröffentlicht. Der erste Monitoringbericht wird in den nächsten Monaten erscheinen. Die Schwerpunktthemen sind Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen sowie internationale Aspekte der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern. 3. Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung zur Unterstützung der Bund-Länder -Arbeitsgruppe? Wenn ja, welche Ergebnisse, Expertisen etc. liegen vor, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen? Der Monitoring-Prozess wird organisatorisch vom IzKK – Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung des Deutschen Jugendinstitut e. V. München begleitet. Im Rahmen des Monitoring-Prozesses werden regelmäßig wissenschaftliche Studien vorgestellt, entwickelt und begleitet. Beispielhaft können hier das Forschungsprojekt „Missbrauch von Kindern, Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer“ (MIKADO) und die wissenschaftliche Evaluation der bundesweiten Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs benannt werden. In dem Forschungsprojekt MIKADO untersuchen in einer Forschungskooperation fünf namhafte Forschungsstandorte in 14 Teilstudien das große Dunkelfeld im Bereich sexuellen Missbrauchs und analysieren Tatumstände, Täterstrategien und Folgen von Missbrauchstaten. Die bundesweite Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs wird in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt . Im Mittelpunkt steht das Theaterstück „Trau Dich!“, das mit spezialisierten Fachkräften entwickelt wurde und sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 8 bis 12 Jahren richtet. Die Initiative wird wissenschaftlich evaluiert. Die Ergebnisse werden im Jahr 2014 veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 18/948 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Zu welchen Ergebnissen ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bislang gelangt ? Gibt es Strategien und Maßnahmen des Aktionsplans, die laut Monitoring korrigiert werden sollten? Wenn ja, welche Strategien und Maßnahmen wurden seit der Verabschiedung des Aktionsplans 2011 korrigiert und angepasst? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Monitoringberichte mit welchen Schwerpunktthemen gibt es bislang ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Inwiefern konnten Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte, Schulpersonal , Pädagogen, Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe und Medizinerinnen und Mediziner umgesetzt und institutionalisiert werden, um diese zu sensibilisieren und mit Wissen und Hilfemöglichkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind, auszustatten? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit diese Maßnahmen, Fort- und Weiterbildungen nachgefragt werden? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ seit dem Jahr 2011 das Projekt „Entwicklung eines E-Learning-Curriculums Sexueller Kindesmissbrauch“ (FKZ 01PF10003). Zielstellung des Projektes ist es, durch die Entwicklung von webbasierten und zertifizierten Aus- und Weiterbildungsmodulen , Personen im ärztlich-psychotherapeutischen sowie im pädagogischen Bereich für die Thematik der Kindesmisshandlung und des sexuellen Missbrauchs zu sensibilisieren und berufsspezifische Grundkenntnisse zu vermitteln. Die technische, inhaltliche und didaktische Entwicklung des angestrebten bundesweit verfügbaren Basisqualifikationskonzeptes konnte erfolgreich umgesetzt werden und wird zurzeit in einer dritten Erprobungsrunde unter Beteiligung der Zielgruppe evaluiert. Die Resonanz zur Teilnahme an den durchgeführten Probekursen war äußerst positiv und überschritt mit 3 396 Anmeldungen die im Rahmen des Erprobungskonzeptes vorgesehene Zahl der Teilnehmenden um ein Vielfaches. Die Verteilung nach Berufsgruppen blieb dabei annähernd gleich (46 Prozent medizinischtherapeutische , 54 Prozent pädagogische Berufe). Überdies haben bis zum September 2013 bereits weitere 1 600 Personen ihr Interesse an einer Teilnahme vormerken lassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert mit über 3 Mio. Euro eine bundesweite Fortbildungsoffensive in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die durch spezialisierte Fachstellen durchgeführt wird und dazu dient, Schutzkonzepte zu verankern und festzulegen, wie im Verdachtsfall zu handeln ist. 7. Welche Qualifizierungsmaßnahmen stellt die Bundesregierung Eltern zur Verfügung, und wurden vonseiten der Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans spezialisierte Beratungsstellen unterstützt und ggf. finanziell gefördert? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/948 Wenn ja, wie hoch war die Förderung in den zurückliegenden zehn Jahren (bitte nach Kalenderjahren und Empfängern der Förderung aufschlüsseln)? Sind Beratungsstellen nach Auffassung der Bundesregierung flächendeckend und bedarfsgerecht vorhanden, und wenn nein, wie setzt sich die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte Schaffung von Angeboten ein? Das BMFSFJ informiert Eltern zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen durch die Broschüre „Mutig fragen – besonnen handeln“. Diese ist im Jahr 2002 erstmalig veröffentlicht worden und liegt bereits in der 6. Auflage vor. Auch die bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs, die das BMFSFJ mit rund 4,3 Mio. Euro fördert, sieht qualifizierende Maßnahmen für Eltern im Bereich sexueller Missbrauch vor, die durch spezialisierte Fachkräfte vermittelt werden. Weiterhin werden Eltern über das Online-Hilfeportal des UBSKM informiert. Das BMFSFJ hat im Jahr 2007 die Studie „Bestandaufnahme spezialisierter Beratungsangebote bzw. spezialisierte Beratungsstellen für Menschen, die von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind“ beauftragt und finanziert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass kein flächendeckendes Angebot von Beratungsstellen vorhanden ist und überwiegend keine ausreichende finanzielle Absicherung für die Beratungsstellen bestehen. Die vor diesem Hintergrund als notwendig erachtete Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Versorgungslage ist ein wichtiger Beratungsgegenstand der Monitoring-Arbeitsgruppen . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Aktuelle Fragen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes“ vom 25. März 2014 (Bundestagsdrucksache 18/911) verwiesen. 8. Zu welchen Ergebnissen ist die Projektgruppe des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zum Schwerpunktthema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ im Jahr 2012 gekommen, und wie sind diese in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ und das Monitoring des Aktionsplans eingeflossen? Die Projektgruppe des ProPK hat unter Zugrundelegung polizeilicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse die Kampagne „Missbrauch verhindern!“ entwickelt . Darin wird dazu aufgerufen, Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch anzuzeigen . Hierdurch soll erreicht werden, dass gegenwärtiger Missbrauch eher beendet, die Tatfolgen bei den Opfern reduziert und Betroffene frühzeitig an Hilfeeinrichtungen vermittelt werden können. Realistische Informationen über diese Straftat sollen den Blick auf den Missbrauch im sozialen Nahbereich lenken und erwachsene Bezugspersonen von Kindern in ihrer Handlungs- und Interventionskompetenz stärken. Denn eine enge Täter-Opfer-Beziehung macht es Betroffenen schwer, den Missbrauch anzuzeigen oder gar zu beenden. Die Kampagne wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet und im Rahmen der Monitoring-Arbeitsgruppe mit der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch “ des UBSKM im Hinblick auf Zielrichtung und Adressatenkreis abgestimmt . Drucksache 18/948 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob der für zwei Jahre anvisierte Qualitätsentwicklungsprozess (siehe Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch“ zum Qualitätsentwicklungsprozess für fachliche Mindeststandards in der Praxis des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors , die im Aktionsplan aufgegriffen wurden) von den Trägern umgesetzt wurde, und wird die Umsetzung vom Monitoring der Bund-LänderArbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt “ begleitet? Wenn ja, wie bewertet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Stand und die Ergebnisse der Umsetzung, und wie wurden die Träger bei der Umsetzung unterstützt? Zur Begleitung und Beobachtung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ im Bereich der Prävention und Intervention in Einrichtungen wurde vom UBSKM ein vom Runden Tisch empfohlenes Monitoring konzipiert. Es erfasste ein breites Spektrum von Einrichtungen und Institutionen in den Sektoren Gesundheit, Erziehung, Bildung und Soziales, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind. Mit Unterstützung von zahlreichen Dach- und Trägerorganisationen wurden Bestandsaufnahmen zum Stand der Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Institutionen vor Ort durchgeführt, deren Ergebnisse in der Bund-LänderArbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ präsentiert und diskutiert wurden. Die Ergebnisse, die auf der Homepage des UBSKM veröffentlicht sind, zeigen, dass oft bereits Einzelaktivitäten zum verbesserten Schutz angewendet werden, umfassende Schutzkonzepte jedoch noch längst nicht in allen Einrichtungen und Institutionen entwickelt und zur Anwendung gebracht werden. Die großen gesellschaftlichen Dachorganisationen wie beispielsweise die Christlichen Kirchen oder die Wohlfahrtsverbände haben sich aber eindeutig auf den Weg gemacht, den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu verbessern . Sie haben sich in Vereinbarungen mit dem UBSKM verpflichtet, den Schutz von Mädchen und Jungen in Einrichtungen und Institutionen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiter zu verbessern und Empfehlungen und Handreichungen für Einrichtungen und Institutionen vor Ort zu entwickeln. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin des Universitätsklinikums der Charité, Berlin? Gibt es in Kooperation mit den Bundesländern Planungen für eine flächendeckende Ausweitung des Angebots (auf alle Bundesländer)? Plant die Bundesregierung, das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ von der Projekt- in eine Regelfinanzierung zu überführen? Wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung ein verlässliches Angebot gesichert werden? Ziel des Projektes „Kein Täter werden“ ist es, Männern mit sexueller Ansprechbarkeit durch ein präpubertäres und/oder peripubertäres Körperschema therapeutische Maßnahmen anzubieten, um einem sexuellen Missbrauch Minderjähriger vorzubeugen. Pädophile Männer werden therapeutisch in ihrem Bestreben unterstützt, keinen Kindesmissbrauch zu begehen und keine Missbrauchsabbildungen zu konsumieren. Potentielle Täter sollen so erreicht werden, bevor sie sexuelle Übergriffe begehen. Das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“, soll im Sinne eines primärpräventiven Ansatzes dazu beitragen, dass Kinder nicht zu Opfern sexuellen Missbrauchs werden. Das Bundesministerium der Justiz und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/948 für Verbraucherschutz fördert das Projekt bereits seit dem Jahr 2008 mit insgesamt 1,8 Mio. Euro. Ein weiteres Ziel des Projektes ist es, ein bundesweites, flächendeckendes therapeutisches Angebot zu etablieren. Inzwischen gibt es Standorte in acht Bundesländern , nämlich in Berlin, Kiel, Leipzig, Hannover, Hamburg, Stralsund, Regensburg und Gießen. Weitere Standorte sind in Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) und Baden-Württemberg (Ulm) in Planung. Dabei garantiert das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ gemeinsame Qualitätsstandards an allen Standorten. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und wie das Präventionsnetzwerk dauerhaft finanziell gefördert werden kann. Sie hat aber bereits die Grundlage für eine Fortsetzung des Projektes geschaffen. Zur Sicherung des Angebotes hat die Bundesregierung im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplanes 2014 eine Fördersumme von 535 000 Euro veranschlagt (Kapitel 07 10, Titel 685 01). Ferner ist dort eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 in Höhe von 560 000 Euro und für das Jahr 2016 in Höhe von 585 000 Euro vorgesehen. Es obliegt dem Deutschen Bundestag, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeshaushaltsplans zu beschließen. 11. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans ergriffen, um eine Ausweitung der präventiven Therapie für Männer zu erreichen, die auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben? Das BMFSFJ hat von Juli bis Dezember 2013 die Pilotphase zum weiterführenden Projekt „Primäre Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jugendliche“ des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin mit 16 400 Euro gefördert. Dabei wurde die Durchführbarkeit der für die Hauptstudie geplanten Diagnoseverfahren erfolgreich geprüft. Das BMFSFJ beabsichtigt auch die Förderung der dreijährigen Hauptstudie. Es soll ein präventiv diagnostisches und therapeutisches Versorgungsangebot für Jugendliche mit sexuell auffälligen Verhaltensweisen und Fantasien im Zusammenhang mit Kindern etabliert werden, die auf eine sexuelle Präferenzstörung im Sinne einer Pädophilie zurückzuführen sind. Betroffenen Jugendlichen soll möglichst früh in ihrer Entwicklung Unterstützung bei der Bewältigung und Kontrolle ihrer sexuellen Impulse angeboten werden. 12. Welche Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der vom Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ festgelegten Leitlinien zur Strafverfolgung von Tätern liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen? Die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden wenden sich an staatliche und nichtstaatliche Institutionen und Vereinigungen, in denen Kinder und Jugendliche sich rechtlich oder aufgrund der Näheverhältnisse faktisch in Abhängigkeits- oder Machtverhältnissen befinden. Sie haben Modellcharakter und begründen keine unmittelbare Verpflichtung dieser Adressaten. Vielmehr obliegt es diesen selbst, auf freiwilliger Basis im Wege der Selbstverpflichtung entsprechende interne Regelungen zu schaffen. Hierbei sollten aus Sicht der Bundesregierung die Empfehlungen des Runden Tisches möglichst umfassende Berücksichtigung finden. Soweit eine Organisation sich für eine derartige Selbstverpflichtung entschieden hat, unterfällt die Aufgabe der Überprüfung der getroffenen internen Regelun- gen den jeweils zuständigen institutionellen Organen bzw. etwaigen übergeordneten Organisationsebenen. Sie ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. Drucksache 18/948 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dennoch hat sich der UBSKM im Rahmen des ihm vom Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ übertragenen Monitorings zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches auch mit der Frage befasst, inwieweit Einrichtungen mit solchen Regelungen arbeiten. Die Ergebnisse zeigen, dass knapp die Hälfte der Einrichtungen, die an der Befragung teilgenommen haben, über einen Interventionsplan verfügen, der vor allem das Vorgehen bei Verdachtsfällen sowie die Einschaltung von Dritten (Jugendamt, Strafverfolgungsbehörden) thematisiert . Den Interventionsplänen zugrunde gelegt wurden insbesondere Empfehlungen der jeweiligen Trägerorganisation sowie die vom Runden Tisch entwickelten Leitlinien. Die Ergebnisse des Monitorings wurden in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ präsentiert und diskutiert. 13. Sieht die Bunderegierung die Opferrechte und den Opferschutz nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) ausreichend gestärkt, oder gibt es weiteren Handlungsbedarf (z. B. im Bereich der Verjährung)? Wenn ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um Opferrechte und Opferschutz zu stärken? Das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) führt in mehreren Bereichen zum Ausbau und zur Verbesserung von Vorschriften, die für den Schutz des Opfers im Strafverfahren von Bedeutung sind. Neben der längeren strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Sexualstraftaten gegenüber minderjährigen Opfern verbunden mit der längeren Verjährung für damit in Verbindung stehenden zivilrechtlichen Ansprüchen wurden insbesondere folgende Verbesserungen erreicht: Erweiterung der Möglichkeit der Aufnahme einer Videoaufzeichnung von Zeugenvernehmungen bei zur Tatzeit minderjährigen Opfern, Berücksichtigung der besonderen Belastungen einer Hauptverhandlung für Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 171b Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG), Ausbau der besonderen Zuständigkeit des Landgerichts in Jugendschutzsachen nach § 26 GVG zur Kompetenzbündelung bei diesen Gerichten im Hinblick auf den Schutz von Opferzeugen, Neuregelung zur Qualifikation der Jugendstaatsanwälte in § 36 des Jugendgerichtsgesetzes mit dem Ziel einer stärkere Sensibilisierung der mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen befassten Entscheidungsträger in der Strafjustiz für die Belange der Opfer. Vorrangig im Bereich des Opferschutzes ist derzeit die Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Opferschutzrichtlinie). Die Umsetzungsfrist endet am 16. November 2015. Die Richtlinie legt Mindeststandards insbesondere auf den Gebieten Information und Unterstützung, Teilnahme am Strafverfahren und Schutz des Verletzten fest. 14. Wurde die im Aktionsplan angesprochene Erweiterung des Therapiespektrums für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind, um spezifische Therapien, eine Erhöhung des Anteils an spezialisierten Therapeuten, einen schnelleren Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung sowie mehr Transparenz und Unterstützung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/948 bei der Durchsetzbarkeit der Ansprüche Betroffener auf Psychotherapie erreicht? Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf, und wenn ja, welche Pläne liegen vor, um therapeutische Angebote für Opfer weiter auszubauen und zu stärken? Um die im Aktionsplan vorgesehenen Verbesserungen des Zugangs zu psychotherapeutischer Behandlung für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind, zu erreichen, hat das Bundesministerium für Gesundheit unter Beteiligung der Betroffenenverbände einen intensiven Dialogprozess mit den Selbstverwaltungspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Im Ergebnis wurde bereits im August 2012 eine gemeinsame Rahmenempfehlung der Selbstverwaltungsorganisationen auf der Bundesebene (GKV-SV, KBV, DKG, BPtK, BÄK) abgeschlossen (www.bmg. bund.de/krankenversicherung/leistungen/opferhilfe-sexueller-missbrauch.html). Die Rahmenempfehlung enthält einen Katalog von Maßnahmen, die zum Teil direkt von den Akteuren der Bundesebene umgesetzt werden können und zum Teil auf die zuständigen Selbstverwaltungsorganisationen auf Landesebene ausgerichtet sind. Dies beinhaltet unter anderem verbesserte Informationsangebote, eine engere regionale Zusammenarbeit und die bessere Verfügbarkeit bestehender Angebote. So werden etwa spezifische Informationen zu Beratung, Hilfen und Fragen der Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs seit dem 15. Juni 2013 in einem Online-Hilfeportal des UBSKM angeboten. Eine Datenbank unterstützt die Suche nach spezialisierten Beratungs-, Hilfs- und Therapieangeboten . Die bundesweite Adressdatei erleichtert durch Adressen von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ambulanzen und Fachkliniken die Suche nach Therapieangeboten vor Ort. Es obliegt der zuständigen Selbstverwaltung die Umsetzung der begonnenen Maßnahmen regional sowie überregional weiter intensiv und aktiv voranzubringen. Um die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen zugunsten der Versicherten zu beschleunigen, wurden außerdem mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) konkrete Entscheidungsfristen festgelegt (§ 13 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ). Diese Regelung gilt auch für Anträge auf Leistungen der Psychotherapie . Gemäß der Koalitionsvereinbarung sind zudem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, etwa zur Reduzierung von Wartezeiten, vorgesehen. 15. Inwieweit konnte die im Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geplante Verbesserung der finanziellen Absicherung von Beratungsstellen erreicht werden? In welchem Umfang sind die Mittel aufgestockt worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 16. Welche der im Aktionsplan angekündigten Verbesserungen zum Opferschutz im Strafrecht (z. B. Vernehmung per Videokonferenz) konnten erreicht werden? Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stärkung des Opferschutzes ? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Drucksache 18/948 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang die im Aktionsplan genannten Fortbildungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts und der Deutschen Richterakademie von Mitarbeitenden der Kriminalpolizei und Angehörigen von Staatsanwaltschaften und Gerichten genutzt werden? In dem seit dem Jahr 2003 seitens des Bundeskriminalamts angebotenen „Speziallehrgang Kinderpornografie“ wurden bislang ca. 170 Beamte fortgebildet . Ferner unterstützt das Bundeskriminalamt auf Anforderung auch externe Fortbildungsveranstaltungen der Bundesländer sowie regelmäßig die von dem Verein Dunkelziffer e. V. (Hamburg) drei- bis viermal jährlich für 20 bis 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführten „Internet-Seminare zur Bekämpfung der Kinderpornografie für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Kriminalbeamte“ durch Entsendung von Referentinnen und Referenten. Alleine im Rahmen der bislang 55 durchgeführten Seminare von Dunkelziffer e. V. wurden ca. 1 250 Personen der genannten Berufsgruppen fortgebildet . Das Bundeskriminalamt unterstützt auch seit ca. zehn Jahren die im Aktionsplan genannten Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie. Die Fortbildungsmaßnahmen der Deutschen Richterakademie wurden in den Jahren 2011 bis 2013 im folgend genannten Umfang abgerufen: 2011: Gewalt in der Familie … (4b/11): 11 Richter/-innen 14 Staatsanwälte/-innen Der Umgang mit Opfern … (10d/11): 17 Richter/-innen 19 Staatsanwälte/-innen Der Sexualstraftäter … (14b/11): 17 Richter/-innen 21 Staatsanwälte/-innen 23 Justizvollzugsbedienstete 2012: Der Umgang mit Opfern … (10c/12): 15 Richter/-innen 16 Staatsanwälte/-innen Gewalt in der Familie … (25b/12): 20 Richter/-innen 28 Staatsanwälte/-innen 22 Ministerialbeamte/-innen 21 Justizvollzugsbediensteter Recht, Gewalt, Aggression (28d/12 mit dem Schwerpunkt „sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“): 18 Richter/-innen 14 Staatsanwälte/-innen 22 Ministerialbeamte/-innen 21 Justizvollzugsbediensteter 2013: Der Umgang mit Opfern … (7c/13): 17 Richter/-innen 12 Staatsanwälte/-innen Der Sexualstraftäter … (18d/13): 29 Richter/-innen 18 Staatsanwälte/-innen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/948 18. Wurden die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, die die Arbeitsgruppe II des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ beschlossen hat, nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wird diese Umsetzung im Rahmen des Monitorings der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen politischen Schlussfolgerungen? Die Monitoring-Arbeitsgruppe Intervention bearbeitet die Thematik der Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich und beschäftigt sich eingehend mit der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren, die sexuelle Gewalt erlebt haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 19. Inwieweit konnte die Bundesregierung die im Handlungsfeld „Digitale Kommunikationsnetze“ gesetzten Schwerpunkte (den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kommunikationsnetzen zu verbessern und für sie geschützte Räume zu schaffen, die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen wie auch der Erziehenden zu stärken, Eltern und pädagogische Fachkräfte für die Risiken zu sensibilisieren, die Kommunikationsnetze für Kinder und Jugendliche bergen, gezielt und umfassend Missbrauchsdarstellungen in Kommunikationsnetzen zu löschen) umsetzen, und wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf? Digitale Medien sind in der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen fest verankert; ein Leben ohne Internet und mobile Kommunikation ist für die meisten Kinder und Jugendlichen heute kaum vorstellbar. Aufgrund der Entwicklung von Medien und Mediennutzung hält die Bundesregierung an der im Aktionsplan formulierten Auffassung fest, dass neben dem gesetzlichen Jugendmedienschutz ein vorausschauender Jugendmedienschutz an Bedeutung gewinnt . Mit dem I-KiZ – Zentrum für Kinderschutz im Internet hat die Bundesregierung ein Forum geschaffen, in dem Bund und Länder, Wirtschaft und Einrichtungen des Jugendmedienschutzes an einer Gesamtstrategie für ein intelligentes Risikomanagement arbeiten. In Kooperation mit Unternehmen ist das Prinzip „safety by design“ von besonderer Bedeutung. Im Handlungsfeld „Digitale Kommunikationsnetze “ des Aktionsplans 2011 wurden konkrete Maßnahmen angesprochen . Ein besonderer Schwerpunkt gilt der Erweiterung eines geschützten Surfraums für Interneteinsteiger, in dem Kinder altersgerechte Kommunikationsangebote vorfinden. Mit dem Start des KinderServer im Februar 2013 wurde der Zugang zu den geschützten Surfräumen der Kindersuchmaschinen „Blinde Kuh“ und „fragFinn“ erleichtert und für mobile Endgeräte verfügbar gemacht . Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Fortsetzung und Verbreiterung Erweiterung der Initiative „Ein Netz für Kinder“ festgeschrieben . Das Angebot der Bundesregierung zur Information und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erziehenden wurde im Sinne der Risikominimierung , Aufklärung und Sensibilisierung fortgesetzt und weiterentwickelt. Der Medienratgeber „Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht.“ und die Website „www.surfen-ohne-risiko.net“ informieren kontinuierlich über Interaktionsrisiken in sozialen Netzwerken und kindgerechte Alternativen. Speziell für den Einsatz an Schulen hat die Bundesregierung zuletzt das Informationspaket „Chatten. Teilen. Schützen! - Materialpaket zur sicheren Nutzung von Chats und Communitys“ veröffentlicht. Wegen der fortschreitenden Entwicklungen sowohl der Technik als auch des Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugend- lichen besteht in allen genannten Themenfeldern weiterer Handlungsbedarf. Drucksache 18/948 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Bezug auf die Löschung von Missbrauchsdarstellungen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 20. Gibt es Erkenntnisse aus dem Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern in digitalen Kommunikationsnetzen, und wie werden diese in die aktuelle Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eingespeist? Zu den Erkenntnissen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Das Monitoring durch die Arbeitsgruppe erfolgt kontinuierlich unter Mitwirkung der Länder. Ob und inwieweit Erkenntnisse bei einer Novellierung des Jugendmedienschutz -Staatsvertrags berücksichtigt werden, ist durch die Länder zu entscheiden . 21. Ist das im Aktionsplan genannte Konzept der Bundesregierung zur Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette bereits umgesetzt, und wenn nicht, wie plant die Bundesregierung die Umsetzung des Konzepts? Die Bundesregierung schreibt der Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette eine hohe Bedeutung zu. Ein entsprechendes Konzept muss allerdings die bestehenden bildungspolitischen Zuständigkeiten berücksichtigen, in denen die einzelnen Bundes- und Landesressorts gemäß ihrer Aufgabenbereiche unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wie anhand der Antworten der Bundesregierungen auf verschiedene Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/6836, 17/4161 und 17/9246) ersichtlich, gibt es bereits eine Vielzahl von Aktivitäten zur Medienbildung und Medienkompetenzstärkung, die zwischen den Länderund Bundesressorts kommuniziert und sinnvoll ineinander greifen. Im Rahmen der digitalen Agenda der Bundesregierung werden diese Aktivitäten weiter systematisiert und ausgebaut werden. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Projekt ROBERT (Wissen über sexuelle Gewalt im Internet) gewonnen, und welche Schlussfolgerungen haben sich daraus ergeben? Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Projekts „Risk-taking Online Behaviour – Empowerment through Research and Training“ mit Interesse zur Kenntnis genommen und das Projekt auch über die „Expert Group for Cooperation on Children at Risk (EGCC)“ des Ostseerats begleitet. Aus den durchgeführten Forschungsarbeiten ergeben sich wichtige Erkenntnisse über Risiken, denen Kinder und Jugendliche im Internet ausgesetzt sind. Dabei wurden insbesondere Faktoren herausgearbeitet, die für spezifisch erhöhte Gefährdungslagen einzelner Gruppen junger Menschen ausschlaggebend sein können sowie der Frage nachgegangen , welche Rolle riskantes Verhalten der Kinder und Jugendlichen selbst in diesem Zusammenhang spielt. Die Handlungsempfehlungen des Projekts werden in den unterschiedlichen in der Studie adressierten gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen sein. Von besonderer Bedeutung erscheint, Kinder und Jugendliche selbst in die Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Projekten zur Förderung ihrer Sicherheit bei der Nutzung des Internets einzubeziehen, damit diese ihre Zielgruppe wirksam erreichen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/948 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen und den Erfolg der Strategie „Löschen statt Sperren“ im Internet ? Gelingt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Löschung von Missbrauchsdarstellungen bei in Deutschland gehosteten Internetseiten innerhalb weniger Stunden und bei der Löschung von Inhalten auf ausländischen Servern innerhalb weniger Tage? Das Konzept „Löschen statt Sperren“ hat sich bewährt, wie der Bericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/688) zeigt. Seitens des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2012 5 463 Hinweise auf kinderpornographische Inhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mit der Bitte um Löschung versandt. Von diesen Inhalten waren 24 Prozent im Inland und 76 Prozent im Ausland gehostet (physikalisch gespeichert). Die mittlere Zeit vom Eingang des Hinweises bis zur Löschung der Inhalte für in Deutschland gehostete Hinweise liegt bei 1,26 Tagen. Davon entfiel ca. 1 Tag auf die bei den Providern erforderlichen Schritte. Traten Hinweise zu den Regelarbeitszeiten von BKA und Providern ein, wurde das Ziel der Löschung regelmäßig innerhalb weniger Stunden erreicht. Bei den ausländischen Inhalten waren ca. dreiviertel der Inhalte nach einer Woche, 97 Prozent nach vier Wochen gelöscht. Für die Löschung der Inhalte im Ausland war allein aufgrund der größeren Anzahl von Verfahrensbeteiligten mehr Zeit nötig. Im Mittel lag aber auch hier die Zeit bis zur Löschung bei wenigen Tagen. Die Kooperation zwischen BKA und Beschwerdestellen liefert einen wesentlichen Beitrag beim Auffinden der Inhalte. 24. Wie konnte die internationale Zusammenarbeit bei der Kooperation und Koordination der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet verbessert werden, und wo sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf ? Das Bundesministerium des Innern hat Anfang des Jahres 2013 Möglichkeiten zur Verbesserung bei der Bekämpfung kinderpornographischer Internetinhalte mit dem US-amerikanischen Departement of Homeland Security erörtert. Das Bundeskriminalamt steht regelmäßig mit seinen ausländischen Partnerdienststellen in Kontakt, um Probleme bei der Löschung kinderpornographischer Internetinhalte auszutauschen. Im Übrigen wird auf das Kapitel 4 in der Bundestagsdrucksache 18/688 und dort insbesondere auf den Beitritt Deutschlands zur Global Alliance against Child Sexual Abuse Online am 5. Dezember 2012 verwiesen. Im Rahmen dieser Initiative von zwischenzeitlich 50 Staaten werden u. a. Maßnahmen für ein kohärentes Vorgehen gegen kinderpornographische Internetinhalte erarbeitet und abgestimmt. Das Bundeskriminalamt nimmt weiterhin regelmäßig an den Expertentagungen „INTERPOL Specialists Group on Crimes against Children“ teil und strebt hier die Übernahme von verantwortlichen Positionen an. So hat das Bundeskriminalamt anlässlich des 31st Meeting of the Interpol Specialists Group on Crimes against Children, im Oktober 2013 für die nächsten drei Jahre den Vorsitz der Interpol-Unterarbeitsgruppe Opferidentifizierung und damit eine Schlüsselposition in der strategisch wichtigsten internationalen Zusammenarbeitsform in diesem Deliktsbereich übernommen. Hierdurch ist es dem Bundeskriminalamt in einem noch größeren Umfang möglich, Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung der Unterarbeitsgruppe zu nehmen und damit auch die internationale polizeiliche Zusammenarbeit in diesem Deliktsbereich weiter vorantreiben. Auf EU-Ebene hat das Bundeskriminalamt für die gesamte Projektdauer vom Jahr Drucksache 18/948 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2010 bis zum Jahr 2013 aktiv am sog. Action Plan III des COSPOL-Projektes CIRCAMP (Internet Related Child Abuse Material Project) teilgenommen. Nach Überführung der COSPOL-Struktur in EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) und damit unter das Dach des EU policy cycle (aktuell 2014 bis 2017) ist das Bundeskriminalamt weiterhin aktiver Teilnehmer des betreffenden Projekts bzw., nach neuer Terminologie, der betreffenden Unterpriorität CSE (Child Sexual Exploitation). 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Behandlung der Thematik der internationalen Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Jungen im Rahmen der deutschen Ostseeratspräsidentschaft gewonnen, und welche Ergebnisse wurden erreicht? Zwischen der „Expert Group for Cooperation on Children at Risk“ (EGCC) und der „Task Force against Trafficking in Human Beings” (TF-THB) des Ostseerats wurde eine verstärkte Zusammenarbeit beschlossen, um die Aktivitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung zu bündeln. Auf einer Tagung zur Unterstützung der Betroffenen von Menschenhandel im Rahmen der Finnischen Ostseeratspräsidentschaft am 19. März 2014 sollten auch Empfehlungen speziell für die Gruppe der minderjährigen Betroffenen erarbeitet werden. Im Rahmen des Monitorings wurde das Projekt „AudTrain“ zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen vorgestellt, das in vier Mitgliedsstaaten bereits erfolgreich durchgeführt wurde. Es wurde von den Mitgliedern als überzeugend eingeschätzt. 26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Primärprävention im Themenfeld „Handel mit Kindern“ zu stärken? Um den Zugang zu Beratung und Unterstützung von minderjährigen Opfern des Menschenhandels zu verbessern, hat das BMFSFJ gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Berlin und Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2013 Eckpunkte eines Kooperationskonzeptes für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Behörden formuliert. Es ist geplant, einen Expertinnen- und Expertenworkshop zur Konkretisierung des Konzeptes durchzuführen. Ziel ist es, sicherzustellen , dass Kinder in der Zusammenarbeit der Behörden und Fachstellen vor Ort in geeigneter und altersgerechter Weise Schutz erhalten. 27. Hat die Bundesregierung die im Aktionsplan geforderte Stärkung der nationalen und internationalen Strafverfolgung von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus erreichen können , und welche Pläne hat die Bundesregierung für eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 28. Wie sieht die konkrete Unterstützung der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der Zusatzprotokolle durch die Bundesregierung aus, und wie ist der Stand der Umsetzung? Im Rahmen der Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erfahren die Schutz-, Beteiligungs-, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/948 Entwicklungs- und Förderrechte von Kindern und Jugendlichen besondere Beachtung . Sie werden im Rahmen fortlaufender Unterstützungsprozesse in die allgemeinen und sektoralen Verfahren und Entscheidungsprozesse der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit integriert. Dies geschieht auf der verbindlichen Grundlage des Konzeptes „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ (2011) – dem Menschenrechtsansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexueller) Gewalt und Ausbeutung und zur Förderung ihrer Rechte durch: Beispielhaft kann hierfür das Programm „Stärkung von Menschenrechten und sexueller Gesundheit“ genannt werden, das die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Burkina Faso im Auftrag des BMZ umsetzt. Ziel des Programms ist, dass Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und sie selbstbewusst einfordern und wahrnehmen können: für sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie HIV/ AIDS-Prävention, zum Schutz vor Diskriminierung, menschenrechtsverletzenden Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung sowie vor den schlimmsten Formen der Kinderarbeit inklusive Kinderhandel. Das Programm arbeitet dabei mit einem Vorhaben der KfW Bankengruppe zusammen, das den Fokus auf Schulbildung und Finanzierung von Kinderschutzmaßnahmen legt. Im Rahmen des Programms develoPPP.de, das Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft fördert, werden die Multi-Stakeholder-Initiative The Code und der gleichnamige Verhaltenskodex zum Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus unterstützt. Die mit Unternehmen der Reisebranche geschlossene Entwicklungspartnerschaft dient der Erprobung und der Optimierung neuer Monitoring-, Evaluierungs- und E-Learning-Instrumente von The Code, die darauf abzielen, die Umsetzung des Verhaltenskodex in Thailand zu fördern. Zwei vom BMZ beauftragte Ressortforschungsvorhaben zielen darauf ab, Herausforderungen für den Kindesschutz in der Entwicklungszusammenarbeit im Kontext globaler Veränderungen sowie Partizipationsrechte von Kindern in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und das Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention einschließlich der Partizipation von Kindern im Monitoringprozess zu untersuchen. 29. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der trilateralen Aufklärungskampagne von Deutschland, Österreich und der Schweiz, um gemeinsam gegen sexuelle Ausbeutung im Tourismus vorzugehen, und sind weitere Kooperationen mit anderen Staaten geplant? Kinder und Jugendliche in Reiseländern müssen davor geschützt werden, Opfer von sexueller Gewalt und Ausbeutung zu werden. Mit diesem Ziel starteten die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz gemeinsam mit Verbänden der Tourismuswirtschaft am 27. September 2010, dem Welttourismustag , in ihren Ländern die trilaterale Aufklärungskampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus. Damit wurde erstmals im deutschsprachigen Raum eine solche gemeinsame Aktion ins Leben gerufen, an der sich verschiedene Ministerien, die Tourismuswirtschaft, Strafverfolgungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen der Länder beteiligen. Mit der Kampagne soll zum einen die Öffentlichkeit für mehr Aufmerksamkeit sensibilisiert werden, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Tourismus zu erkennen und anzuzeigen. Zum anderen haben Deutschland und die beteiligten Länder eine spezielle polizeiliche Meldeadresse eingeführt, unter der Reisende Drucksache 18/948 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bei entsprechendem Verdacht strafbare Handlungen melden können. Auf Initiative der Monitoring-Arbeitsgruppe wurde die Kampagne als Beispiel guter Praxis internationaler Zusammenarbeit gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf einer Tagung des Europarats vorgestellt. Auf einer internationalen Tagung in Berlin im Januar 2013 sind weitere Länder, unter anderem Frankreich und Luxemburg, der Kampagne beigetreten. Die Kampagne wird aufgrund ihrer Internationalität und Interdisziplinarität als besonderes wirkungsvoll eingeschätzt. Nur durch die internationale Kooperation zwischen Regierungen , Tourismuswirtschaft, Polizeibehörden und Nichtregierungsorganisationen kann es gelingen, Kinder wirkungsvoll vor reisenden Sexualstraftätern zu schützen . 30. Wurde die im Aktionsplan genannte Ombudsstelle für Kindesschutz im entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ eingerichtet, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Inanspruchnahme der Ombudsstelle vor? Gibt es Planungen für weitere Ombudsstellen in anderen Einrichtungen und Institutionen, und wenn nein, warum nicht? Der Vorschlag, für weltwärts eine Ombudsstelle einzurichten, ist Teil der Programmentwicklung von weltwärts in Folge der Evaluierung des Programms im Jahr 2011. Derzeit werden die gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Entsendeorganisationen bearbeiteten Handlungsempfehlungen umgesetzt. Im Jahr 2013 wurde ein neues Qualitätsmanagementsystem für weltwärts gestartet. Der Schutz von jungen Erwachsenen vor sexueller Ausbeutung im Rahmen ihres Freiwilligendienstes wird einen wichtigen Schwerpunkt des neuen Qualitätssystems darstellen. Die anstehenden Schritte werden partizipativ mit den durchführenden Entsendeorganisationen erarbeitet. Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde zurückgestellt, bis die Ergebnisse dieses Prozesses – inklusive der Klärung einer effektiven Einbindung einer Ombudsperson – vorliegen. Derzeit gehen Meldungen und Beschwerden von Freiwilligen bei der Koordinierungsstelle weltwärts bei der Engagement Global GmbH ein. 31. Welche zusätzlichen Mittel wurden von der Bundesregierung für den Ausbau der Forschung im Themenfeld „Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige “ im Rahmen des Aktionsplans zur Verfügung gestellt, und welche Studien und Ergebnisse liegen vor? Wie wird mit den Forschungsergebnissen umgegangen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gewonnen, und welche Maßnahmen sind aus den Schlussfolgerungen der Forschungsergebnisse heraus eingeleitet bzw. umgesetzt worden? Das BMBF fördert im Bereich der Gesundheitsforschung interdisziplinäre Forschungsverbünde zur Erforschung von Ursachen und Folgen von Vernachlässigung , Missbrauch und Misshandlungen in Kindheit und Jugend. Im Rahmen der Forschung sollen wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen entwickelt und in der Praxis zu erprobt werden. Im Bereich der Bildungsforschung werden Forschungsvorhaben, überwiegend Verbundvorhaben, im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten gefördert. Zudem werden fünf Junior- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/948 professuren an den Standorten Hamburg, Kiel, Münster, Kassel und Merseburg gefördert. Die Forschung ist durch einen starken Praxisbezug und interdisziplinären Austausch geprägt. Ziel ist der Aufbau einer nachhaltigen thematischen Forschungsund Wissenschaftslandschaft. Die Forschung ist durch einen starken Praxisbezug und interdisziplinären Austausch geprägt. Insgesamt hat das BMBF aus seinem Haushalt für die Jahre 2012 bis 2016 rund 32 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Vorhaben haben überwiegend begonnen, noch keines der Vorhaben ist beendet. Die Ergebnisse werden in den Jahren 2015 und 2016 erwartet. Bisher konnte in Statusseminaren und Netzwerktreffen festgestellt werden, dass es eine große öffentliche Aufmerksamkeit für die Projekte gibt. Im internationalen Raum ist mit der beginnenden Entwicklung eine große Aufmerksamkeit entstanden , die von einer positiven Resonanz begleitet wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Forschung in Deutschland im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einen erheblichen Fortschritt erreichen wird. 32. Wie stellt die Bundesregierung den Wissenstransfer von Wissenschaft und Forschung in die Praxis sicher, und mit welchen Mitteln werden welche Koordinierungsstellen, wie das Informationszentrum Kindesmisshandlung /Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut, unterstützt ? In den beiden seitens des BMBF geförderten Forschungslinien der Gesundheitsund Bildungsforschung steht der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis an prominenter Stelle. Einige Vorhaben haben den Aspekt des Wissenstransfers zum Forschungsgegenstand. Transferstrategien und deren Umsetzung sind Teil der Verwertungspläne, die jedes Vorhaben verfolgt. Die Verwertungspläne werden im Laufe der Projekte fortgeschrieben und dem Erkenntnisstand angepasst. Somit soll gesichert werden, dass der Wissens- und Erkenntnisgewinn der Praxis zu Gute kommt und die Diskussion in der Wissenschaft vorantreibt. Das BMFSFJ fördert das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut seit dem Jahr 2000. Im Jahr 2014 beläuft sich die Fördersumme auf rund 257 000 Euro. 33. Welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, und wie sehen die zeitlichen Planungen der Bundesregierung aus, dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Umsetzung zu unterbreiten? Das deutsche Recht entspricht im Wesentlichen bereits den Anforderungen der genannten Richtlinie. Anpassungen sind lediglich im Hinblick auf Artikel 4 Absatz 4, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 4 der Richtlinie erforderlich. Im BMJV wird derzeit ein Gesetzentwurf vorbereitet, der in Kürze vorgelegt werden und außerdem weitere Regelungen vorsehen wird (u. a. Erweiterung des § 174 des Strafgesetzbuchs – StGB), Modernisierung des Schriftenbegriffs im StGB, ausdrückliche Strafbarkeit des sog. Posings sowie Strafbarkeit des Handels mit Bildern nackter Kinder). Drucksache 18/948 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Welche Verbesserungen im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung von Tatverdächtigen und der engeren Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden konnte die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Aktionsplans erreichen? Wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf, und welche Pläne liegen dazu vor? Bestandteil internationaler polizeilicher Kooperation ist stets das Identifizieren von Hindernissen in der konkreten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und darauf aufbauend die Erarbeitung von Lösungen. Das Bundeskriminalamt ist daher generell im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperationsformen oder über bilaterale Kontakte zu Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten um eine Fokussierung auf tatsächliche, operativpraktische Themen bemüht. So hat das Bundeskriminalamt – ungeachtet der Mitarbeit bzw. Übernahme von Verantwortlichkeiten im Rahmen der internationalen Expertengruppen/Kooperationsrahmen – in den Jahren 2011 bis heute aktiv die Weiterentwicklung der beim INTERPOL Generalsekretariat betriebenen International Child Sexual Exploitation Database (ICSE DB) unterstützt und mindestens einmal jährlich an Arbeitstreffen ausgewählter Staaten mit dem INTERPOL-Generalsekretariat teilgenommen. Bei der ICSE DB handelt es sich um ein zentrales Element der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Identifizierung von Tätern und Opfern des sexuellen Missbrauchs von Kindern . Mit der für das Jahr 2014 geplanten Einführung der weiterentwickelten Version der ICSE DB bestehen stark erweiterte Möglichkeiten des Abgleichs von Bildern und Videos des sexuellen Missbrauchs von Kindern, so dass die Effektivität der ICSE DB und damit auch der Nutzen für die grenzüberschreitende Strafverfolgung künftig erheblich steigen wird. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der USA hat das Bundeskriminalamt zur Beschleunigung des Erhalts von zeitkritischen Hinweisen auf deutsche Tatverdächtige im Februar 2014 eine gesicherte Leitung zu der dortigen Zentralstelle National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) in Betrieb genommen, über die nunmehr entsprechende Hinweise direkt von NCEMEC empfangen werden können. 35. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Untersuchung der G8-Roma/Lyon-Gruppe, zur Frage nach gesetzlichen und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der G8-Staaten für Opfer von Kindesmissbrauch gewinnen, und welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. umgesetzt ? Das Thema sowie Erkenntnisse aus einem Symposium waren Gegenstand einer Diskussion innerhalb der G8-Roma/Lyon-Gruppe unter britischer G8-Präsidentschaft im Herbst 2013 in London. Dabei wurden u. a. die Möglichkeit von Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen (capacity building), von Aufklärungs - und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie des Austauschs von sogenannten best practices als weitere Schritte genannt. Deutschland begrüßt und unterstützt ein gemeinsames Vorgehen und die Kooperation der G8-Staaten gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Bewertungen und Entscheidungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens und mögliche Maßnahmen im G8-Rahmen sollen in einer nächsten Sitzung der G8-Roma/Lyon-Gruppe bzw. einer Unterarbeitsgruppe diskutiert werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333