Deutscher Bundestag Drucksache 18/950 18. Wahlperiode 28.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Herbert Behrens, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/657 – Zukunft der Breitbandversorgung im ländlichen Raum am Beispiel der Landkreise Salzwedel und Stendal Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Befragt nach den konkreten Schritten der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung geantwortet: „Der Netzausbau erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Wirtschaft und Politik. Im Rahmen der ‚Netzallianz Digitales Deutschland‘ wird über zusätzliche Impulse für verstärkte Investitionen im ländlichen Raum diskutiert. Dazu gehört auch eine bessere Ausschöpfung von Synergieeffekten. Durch Mitnutzung geeigneter Infrastrukturen oder den gemeinsamen Ausbau von Netzen durch verschiedene Infrastrukturbetreiber können die Kosten für Breitbandprojekte nachhaltig gesenkt werden.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 18/459). Im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigt, bis in das Jahr 2018 in Deutschland überall einen Netzzugang mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stellen zu wollen. Zugleich plane er eine „Netzallianz Digitales Deutschland“. 1. Wie viele Haushalte (in absoluten Zahlen) im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal haben keine Breitbandgrundversorgung von mindestens 16 Mbit/s mit festnetzbasierter Technologie? Basierend auf dem Datenstand Mitte 2013 haben im Altmarkkreis Salzwedel 28 237 Haushalte und im Landkreis Salzwedel 32 966 Haushalte keine Versorgung mit leitungsgebundener Technologie von mindestens 16 Mbit/s. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/950 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele Haushalte (in absoluten Zahlen) verfügen im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal nur per LTE (LTE: Long Term Evolution) über die Breitbandgrundversorgung von mindestens 16 Mbit/s? Basierend auf einer konservativen Einordung der Technologie, wird LTE im Breitbandatlas nicht in der Versorgungsklasse von mindestens 16 Mbit/s ausgewiesen , sondern in den Kategorien: ≥ 2 bis < 6 Mbit/s und ≥ 6 bis < 16 Mbit/s. Eine separate Auswertung der ausschließlichen Versorgung von LTE mit > 16 Mbit/s ist deshalb nicht möglich. 3. Wie viele Haushalte (in absoluten Zahlen) im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal verfügen nur per Satellit über die Breitbandgrundversorgung von mindestens 16 Mbit/s? Die Nutzung von Breitbandanschlüssen durch leistungsfähige Satellitentechnologie hat in den letzten Jahren (z. B. durch Bandbreitensteigerung, Integration des Rückkanals, Preisreduzierung) zugenommen. Wie viele Satellitenanschlüsse aktuell in den benannten Regionen genutzt werden, kann nicht ermittelt werden. 4. Wie ist der Stand der Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal (≥1 Mbit/s; ≥2 Mbit/s; ≥6 Mbit/s; ≥16 Mbit/s; ≥50 Mbit/s)? Folgende Breitbandverfügbarkeit besteht (Datenstand Mitte 2013) Altmarkkreis ≥ 1 bis < 2 Mbit/s für alle Technologien 92,90 Prozent ≥ 2 bis < 6 Mbit/s für alle Technologien 91,36 Prozent ≥ 6 bis < 16 Mbit/s für alle Technologien 76,51 Prozent ≥ 16 bis < 50 Mbit/s für alle Technologien 36,64 Prozent ≥ 50 Mbit/s für alle Technologien 16,22 Prozent Landkreis Stendal ≥ 1 bis < 2 Mbit/s für alle Technologien 93,88 Prozent ≥ 2 bis < 6 Mbit/s für alle Technologien 91,83 Prozent ≥ 6 bis < 16 Mbit/s für alle Technologien 81,58 Prozent ≥ 16 bis < 50 Mbit/s für alle Technologien 47,92 Prozent ≥ 50 Mbit/s für alle Technologien 25,12 Prozent Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/950 5. Ist der Bundesregierung die nach Information der Fragesteller mangelnde Verfügbarkeit schnellen Internets in der Region Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal bekannt? a) Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit schnelles Internet auch im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal verfügbar wird? b) Wenn nein, warum nicht? Die Verfügbarkeit schnellen Internets in der Region Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal ergibt sich aus dem Breitbandatlas. Der Ausbau hochleistungsfähiger Internetverbindungen ist zuallererst Verantwortung der Telekommunikationswirtschaft. Der Bund stellt die für Investitionen nötigen Rahmenbedingungen zur Verfügung. In der ersten Sitzung der Netzallianz Digitales Deutschland haben die Telekommunikations-Unternehmen und -Verbände Bereitschaft gezeigt unter geeigneten Rahmenbedingungen auch künftig in den Netzausbau zu investieren – auch im ländlichen Raum. Sachsen-Anhalt wird in den nächsten Jahren weiterhin kräftig in den Netzausbau investieren. Die Schwerpunkte legt das Land in eigener Zuständigkeit fest. Der Bund wird sich gegenüber der Europäischen Kommission für die rasche Genehmigung einer beihilfenrechtlichen Rahmenregelung einsetzen, die Investitionen auch in moderne Netze ermöglicht. Mit der Vergabe der Frequenzen der Digitalen Dividende II schafft der Bund die Voraussetzung für die schnelle und kosteneffizientere Erschließung sehr dünn besiedelter Gebiete. Diese werden in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesnetzagentur rechtzeitig festgelegt. Im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland wurde verabredet, bis zur nächsten Sitzung im Herbst ein Kursbuch Netzausbau zu erstellen und darin die Handlungsfelder der Beteiligten, einschließlich Investitionen und erforderlicher Rahmenbedingungen zu benennen. 6. Welche Fördergelder standen nach Kenntnis der Bundesregierung im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal in welcher Höhe seit dem Jahr 2009 bis heute für den Breitbandausbau zur Verfügung, und wie viel wurde davon abgerufen (bitte nach Jahren, den verschiedenen Förderprogrammen und der geförderten Technologie sowie die Fördermaßnahme durchführende Unternehmen aufteilen)? Die Frage, welche Fördergelder zur Verfügung standen und in welcher Höhe diese tatsächlich abgerufen wurden, lässt sich durch die Bundesregierung nicht beantworten. Genaue Zahlen sind beim Land Sachsen-Anhalt zu erfragen. 7. Zu welchem Zeitpunkt war der LTE-Ausbau nach Kenntnis der Bundesregierung im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal abgeschlossen (d. h. über 95 Prozent des Gebietes versorgt)? Die im Rahmen der Versteigerung der 800 MHz-Frequenzen von Sachsen-Anhalt benannten Prioritätsgebiete sind laut Pressemitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 25. Juni 2012 ausreichend versorgt. In die Versorgungsquote wurden gemäß den Versorgungsbedingungen andere Technologien einbezogen. Die Erreichung der 95-Prozent-Quote wurde jeweils auf Landesebene gemessen . Insgesamt können Ende 2013 86 Prozent der Haushalte LTE nutzen. Drucksache 18/950 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Sind der Bundesregierung Vectoring-Pläne in der Region Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal bekannt? a) Wenn ja, welche Provider wollen Vectoring in der Region anbieten? b) Wenn nein, welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab? Welche Gebiete wann durch Vectoring erschlossen werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Bis wann will die Bundesregierung die Verfügbarkeit von 50 Mbit/s Anschlüsse auch im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal realisiert sehen, und wie will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen? Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2018 flächendeckend mind. 50 Mbit/s verfügbar sind. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5. 10. Wie ist der zeitliche Rahmen zur Umsetzung des Vorhabens „Netzallianz Digitales Deutschland“, und welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung damit? Siehe Antwort zu Frage 5. 11. Welche Unternehmen will die Bundesregierung für die „Netzallianz Digitales Deutschland“ gewinnen? Die Netzallianz Digitales Deutschland kam am 7. März 2014 erstmals zusammen . Eingeladen waren Branchenverbände, die Deutsche Telekom sowie die Mobilfunkunternehmen, Kabelnetzbetreiber und einige mittelständische Unternehmen . Außerdem hat die BNetzA teilgenommen. 12. Welche Unternehmen haben bisher ihre Unterstützung zur geplanten „Netzallianz Digitales Deutschland“ zugesagt? Alle beteiligten Unternehmen und Verbände unterstützen die Netzallianz Digitales Deutschland. 13. Welche zusätzlichen Impulse plant die Bundesregierung im Rahmen der „Netzallianz Digitales Deutschland“ zu setzen, und inwieweit wird hiervon der ländliche Raum profitieren? Siehe Antwort zu Frage 5. 14. Welche Prioritäten plant die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Ziele zum weiteren Ausbau der Breitbandversorgung zu setzen? Sollen bisher unterversorgte dünn besiedelte Regionen vorrangig berücksichtigt werden, und wie soll der vorrangigen Berücksichtigung Rechnung getragen werden? Siehe Antwort zu Frage 5. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/950 15. Wie gedenkt die Bundesregierung in dünn besiedelten ländlichen Räumen die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen mit dem Bedürfnis der Nutzerinnen und Nutzer nach bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kommunikationsleistungen in Übereinstimmung zu bringen? Die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen und das Bedürfnis der Nutzerinnen und Nutzer nach bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kommunikationsleistungen wird durch ein Bündel an Maßnahmen in Übereinstimmung gebracht, sowohl durch Angebote des Bundes, als auch der Länder. Der Bund setzt sich für investitionsfreundliche Rahmenbedingungen ein und unterstützt den Ausbau in dünn besiedelten Gebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW). Die KfW Bankengruppe bietet zinsgünstige Kredite an. Die Länder stellen in den nächsten Jahren Fördergelder von bis zu 2 Mrd. Euro zur Verfügung (davon allein 1,5 Mrd. Euro von Bayern). Mit der Vergabe der Frequenzen der Digitalen Dividende II schafft der Bund die Voraussetzung für die schnelle und kosteneffizientere Erschließung sehr dünn besiedelter Gebiete. Diese werden in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesnetzagentur rechtzeitig festgelegt. 16. In welchen Formen sollen die gemeinsamen Anstrengungen von Wirtschaft und Politik zusammengeführt werden, und wie wird diese hergestellt ? Aufgabe der Wirtschaft ist es, in den Netzausbau zu investieren. Die Politik setzt die hierfür nötigen Rahmenbedingungen. 17. Welche Infrastrukturen sieht die Bundesregierung als geeignet für die bessere Ausschöpfung von Synergieeffekten an? Die Entscheidung, welche Synergieeffekte in konkreten Ausbauprojekten relevant sind, entscheiden die vor Ort investierenden Unternehmen. 18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um offensichtlich bestehende Engpässe bei LTE zu überwinden? Inwieweit ist der anhaltende Mangel dieser Leistungen mit den Bestimmungen zur diskriminierungsfreien Vergabe der Frequenzen an Telekommunikationsunternehmen zu vereinbaren? Der LTE-Ausbau findet in Stadt und Land auf Basis unterschiedlicher Frequenzen statt. Die Bundesregierung achtet darauf, dass die mit der Nutzung der Frequenzen verbundenen Versorgungsauflagen beachtet werden. Demnach müssen beispielsweise mit 800 MHz-Frequenzen bis zum Jahr 2016 insgesamt mindestens 50 Prozent der Haushalte mit LTE versorgt werden. Unabhängig hiervon haben alle Netzbetreiber angekündigt, in den kommenden Jahren mit hohem finanziellem Aufwand in den Ausbau ihrer Netze zu investieren . Ziel ist dabei eine möglichst rasche bundesweite Verfügbarkeit von LTE sowie Steigerung der verfügbaren Kapazitäten in bereits versorgten Gebieten. Ein Zusammenhang zwischen nutzbaren Kapazitäten in den Mobilfunknetzen und der rechtlichen Vorgabe an die BNetzA, Frequenzen in diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben, besteht nicht. Drucksache 18/950 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kommunen zu befähigen , den Breitbandausbau in bestimmten, seit Langem unterversorgten Gebieten ggf. mittels räumlich und zeitlich begrenzter Monopole für ein bestimmtes Telekommunikationsunternehmen, zu beschleunigen? Die Frage ist nicht eindeutig. Kommunen steht aber jederzeit die Möglichkeit offen, die erforderlichen passiven Netze zu errichten und Dritten zur Verfügung zu stellen. 20. Wie begründet die Bundesregierung, dass die LTE-Verfügbarkeit nach dem Breitbandatlas des Bundes schon dann gegeben ist, wenn nur 10 Prozent einer Zelle theoretisch mit LTE versorgt sind? In den letzten Wochen wurden umfangreiche Modifikationen im Breitbandatlas vorgenommen. Dies betrifft auch die LTE-Darstellung (s. Grafik) 21. Wie will die Bundesregierung den besonderen Gegebenheiten in den Gebieten Rechnung tragen, in denen sich nach dem Breitband-Investitionsindex (BIIX) eine Ausbauinvestition kaum oder gar nicht rechnet (nach Informationen der Fragesteller z. B. im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal)? Die Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreifen wird, um schnelles Internet flächendeckend verfügbar zu machen, werden in der Antwort zu Frage 5 näher ausgeführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/950 22. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass in Gebieten, die nach dem Breitbandatlas mit weniger oder gleich 16 Mbit/s gekennzeichnet sind (z. B. Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal), bei dem aktuellen Stand der Technik, überhaupt von einer zeitgemäßen Nutzung des Internets ausgegangen werden kann (bitte begründen)? Um den Anforderungen der schnell fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden, will die Bundesregierung bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen von mind. 50 Mbit/s erreichen. 23. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Breitbandatlas nicht die individuelle Verfügbarkeit vor Ort wiedergibt, und ergibt sich daraus nach Ansicht der Bundesregierung Handlungsbedarf (bitte begründen)? Eine individuelle Breitbandverfügbarkeit je Haushalt kann nicht zuletzt aufgrund des hohen Erhebungsaufwands sowie der berechtigten Unternehmensinteressen nicht abgebildet werden. Die individuell nutzbaren Leistungen können zudem bei den vor Ort tätigen Unternehmen abgefragt werden. 24. Welchen Stellenwert schreibt die Bundesregierung kommunalen Unternehmen (z. B. Stadtwerken) beim Breitbandausbau zu, und plant die Bundesregierung, entsprechende kommunale Unternehmen zu fördern oder zu unterstützen? Die kommunalen Unternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Breitbandversorgung – auch im ländlichen Raum. Durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Verbänden für kommunal engagierte Unternehmen sind Themen wie die synergetische Nutzung verschiedener Infrastrukturen, der Mitverlegung bei neuen Bauvorhaben oder der Finanzierung vorangetrieben worden. Auch die Umsetzung der Kostenreduzierungsrichtlinie in nationales Recht wird mit den kommunalen Unternehmen diskutiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333