Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 31. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9513 18. Wahlperiode 02.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8782 – Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Rentenpakets V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verschiedene Vertreter der Bundesregierung haben sich zuletzt mehrfach mit Forderungen zur Reform der Alterssicherung öffentlich zu Wort gemeldet. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Rentenpaket) am 1. Juni 2014 zeigten sich die Koalitionäre – trotz vielmaliger Ankündigungen – jedoch uneinig, weitere Gesetzesvorhaben in der Rentenpolitik auf den Weg zu bringen. Das Rentenpaket beinhaltete neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (sog. Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente ab 63) auch geringe Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation. Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten haben (siehe etwa Bundestagsdrucksache 18/1498). Die erste Auswertung nach einem Jahr Rentenpaket bestätigte nach Auffassung der Fragesteller diese Schieflage (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5475). Zugleich stand auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentnerinnen und Rentner sowie durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, stark in der Kritik. Allein die Kosten der Mütterrente beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 6,7 Mrd. Euro. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendebatte ist es an der Zeit, eine Bilanz der bisherigen Rentenpolitik der Großen Koalition zu ziehen. 1. Wie viele Personen profitieren seit dem 1. Juli 2014 von der Mütterrente, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets getrennt ausweisen )? Nach den aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (Rentenbestand am 31. Dezember 2015) leistete die gesetzliche Rentenversicherung am Stichtag 9,6 Millionen Renten bzw. Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs -Gesetz, die Zeiten der Kindererziehung für Kinder mit Geburt vor 1992 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9513 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode enthalten. Angaben zu den Kosten sind in den Statistiken nicht enthalten, da die den Kindererziehungsleistungen zugrunde liegende Anzahl der Kinder nicht erfasst wird. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend ist. 2. Wie viele Frauen profitieren tatsächlich von der neuen Mütterente, d.h. nach Abzug all der Frauen, die etwa aufgrund der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter oder der Nichterfüllung der Wartezeit faktisch nichts von der Mütterrente haben? Informationen zu den Auswirkungen der erhöhten „Mütterrenten“ auf Frauen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, liegen in den Statistikdaten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. 3. a) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern zu finanzieren, mithin die vorgesehene Beteiligung des Bundes an dieser Leistung aufzustocken, und wenn nein, warum nicht? Der Bundeszuschuss in den alten und neuen Bundesländern wird in den Jahren von 2019 bis 2022 in vier Stufen um jeweils 0,5 Milliarden Euro angehoben. Ab dem Jahr 2022 fallen die Bundeszuschüsse somit um rund 2 Milliarden Euro jährlich höher aus. Eine zusätzliche steuerbasierte Finanzierung in dieser Legislaturperiode ist nicht vorgesehen. b) Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus Ausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten? Ausweislich des Gesetzentwurfs sinken die jährlichen Kosten der „Mütterrente“ langsam aber kontinuierlich bis auf 6,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 ab (Werte des Jahres 2014 einschließlich Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner). Die jüngsten Mütter mit Geburten vor 1992 werden Mitte der 2030er Jahre in Rente gehen. Von diesem Zeitpunkt an wird sich der Rückgang der jährlichen Kosten beschleunigen, da es keine Neuzugänge mehr geben wird. 4. Wie viele Frauen befinden sich unter den Altersrentenzugängen, die allein aufgrund der neuen Mütterrente erstmalig die Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllen (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets sowie nach Ost und West getrennt ausweisen)? Nach Sonderauswertungen der Rentenzugänge 2014 und 2015 durch die Deutsche Rentenversicherung befinden sich unter den Altersrentenzugängen 2014 (2015) 64 126 (38 748) Frauen in den alten Bundesländern einschließlich Zahlungen ins Ausland und 215 (180) Frauen in den neuen Bundesländern, die durch das zusätzliche Jahr der Kindererziehung je Kind vor 1992 die Wartezeit von fünf Jahren für eine Regelaltersrente erlangt haben. 5. Welchen Einfluss hat die Mütterrente auf die Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters in Altersrenten von Frauen? Das durchschnittliche Zugangsalter von Altersrenten an Frauen beträgt im Jahr 2014 65,8 Jahre und im Jahr 2015 64,9 Jahre und ist erheblich höher als noch im Jahr 2013 mit 64,2 Jahren. Der Wert des durchschnittlichen Zugangsalters von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9513 Altersrenten an Frauen ist in den Jahren 2014 und 2015 stark durch den Sondereffekt der „neuen Mütterrenten“ beeinflusst, da diese Gruppe ein sehr hohes Zugangsalter mit im Durchschnitt 74,2 Jahre (2014) und 73,6 Jahre (2015) aufweist. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu erhalten, wird von der Deutschen Rentenversicherung zusätzlich ein um diesen Sondereffekt bereinigtes durchschnittliches Zugangsalter ausgewiesen. Das um den Sondereffekt der „neuen Mütterrenten“ bereinigte durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten an Frauen beträgt 64,3 Jahre im Jahr 2014 und 64,1 Jahre im Jahr 2015. 6. Wie viele Personen haben nach Inkrafttreten des Rentenpakets die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets, nach Frauen und Männern , Ost und West getrennt ausweisen), und wie viele Personen gehören jeweils zu den freiwillig Versicherten? Nach einer Sonderauswertung des Rentenzugangs 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung weisen im Rentenzugang 2014 136 232 Personen (Männer West: 70 453, Männer Ost: 26 272, Frauen West: 27 436 und Frauen Ost 12 071) einen aktuellen Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 in der Rentenart Altersrente für besonders langjährig Versicherte (,,Rente ab 63") auf. Für den Rentenzugang 2015 ergeben sich folgende Zahlen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 274 287 Personen (Männer West: 122 663, Männer Ost: 33 286, Frauen West: 79 890 und Frauen Ost 32 448). Es ist allerdings darauf hinzuweisen , dass hierbei auch Personen enthalten sind, die im Alter 65 (und älter) in diese Leistungsart zugegangen sind, was schon vor der Neuregelung möglich war. Etwa drei Viertel der Zugänge erfolgte im 63. Lebensjahr. Insgesamt bewegen sich die Zugangszahlen somit im Rahmen der Erwartungen. Eine Angabe von Zahlen zu den freiwillig Versicherten ist nicht möglich. Es ist kein Merkmal in der Rentenzugangsstatistik enthalten, das die Anzahl der Bezieher , die die Wartezeit von „45 Jahren“ mit freiwilligen Beiträgen erfüllt haben, gesondert ausweist. 7. a) Wie viele Anträge auf die Rente ab 63 gab es innerhalb des ersten und zweiten Jahres nach Inkrafttreten des Rentenpakets, und wie viele davon wurden abgelehnt? b) Was waren die Hauptgründe für die Ablehnung, und wie viele Personen haben der Ablehnung widersprochen? Die angefragten Werte sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dabei handelt es sich um erledigte Rentenanträge mit der Leistungsart „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ insgesamt. Diese Zahlen enthalten somit auch Personen, die seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts ab dem Alter 65 in Rente gehen wollen. Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage „Ein Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets der Großen Koalition“ (Bundestagsdrucksache 18/5475) zitierte monatliche Umfrage bei den Versicherungsträgern der Rentenversicherung wurde im Jahr 2015 eingestellt, weil immer mehr Antragsteller bereits das 65. Lebensjahr erreicht hatten. Eine Aussage zu Rentenanträgen vor dem Alter 65 entsprechend der Neuregelung ist aus den Antragszahlen daher nicht mehr möglich. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der bewilligten Anträge eines Jahres keine direkten Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl an Rentenzugängen des gleichen Jahres erlaubt, da sich u.a. das zeitliche Konzept – einerseits Datum des Rentenbescheides anderseits Datum des Rentenbeginns – unterscheidet . So waren im Jahr 2014 bei knapp 200 000 bewilligten Rentenanträgen auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9513 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ lediglich gut 150 000 tatsächliche Rentenzugänge mit dieser Leistungsart zu beobachten. Viele Anträge bzw. Bewilligungen am Ende des Jahres 2014 hatten einen Rentenbeginn Anfang des Jahres 2015 und werden erst in der Statistik über den Rentenzugang des Jahres 2015 statistisch erfasst. Die Hauptgründe der Ablehnung sind ebenfalls in der Tabelle enthalten. Angaben zu Widersprüchen differenziert nach Leistungsarten liegen nicht vor. 8. Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets, nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)? Nach einer Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Rentenzugang 2014) beträgt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Altersrentenzugänge 2014, die mit 63 Jahren und ohne Abschläge zugegangen sind, Erledigte Neuanträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung Wartezeit nicht erfüllt mangelnde Mitwirkung sonstige Gründe 2014 Januar 2.804 2.774 8 0 2 20 Februar 2.812 2.764 11 1 5 31 März 2.705 2.673 4 2 2 24 April 1.570 1.538 9 1 3 19 Mai 875 831 9 2 1 32 Juni 4.079 3.876 17 3 6 177 Juli 55.747 55.091 282 5 21 348 August 29.274 28.584 323 11 17 339 September 22.076 21.526 235 21 21 273 Oktober 15.217 14.635 220 20 22 320 November 36.824 36.340 183 16 13 272 Dezember 25.577 25.201 124 17 16 219 Summe 199.560 195.833 1.425 99 129 2.074 2015 Januar 28.459 28.053 155 15 13 223 Februar 26.199 25.818 134 8 9 230 März 22.670 22.261 138 16 20 235 April 13.755 13.388 111 11 14 231 Mai 27.691 27.390 99 10 8 184 Juni 22.716 22.388 111 12 8 197 Juli 22.308 21.980 108 16 6 198 August 19.303 19.033 94 11 8 157 September 20.779 20.468 85 7 8 211 Oktober 14.095 13.800 88 5 3 199 November 31.543 31.287 78 11 10 157 Dezember 14.718 14.528 49 4 5 132 Summe 264.236 260.394 1.250 126 112 2.354 * Hinweis: Die Statistik über Rentenanträge und ihre Erledigung erlaubt keine Differenzierung nach Alter, so dass hier auch Fälle enthalten sind, die auch nach altem Recht (vor dem 1.7.2014) zum Alter 65 in Rente gehen konnten. Jahr - Monat sonstige Erledigungen Altersrenten für besonders langjährig Versicherte * - Erledigte Neuanträge abgelehnt insgesamt bewilligt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9513 1 147 Euro (Männer: 1 239 Euro, Frauen: 947 Euro). Der aktuelle Wert für Zugänge in 2015 beträgt für die gleich abgegrenzte Fallgruppe 1 145 Euro (Männer: 1 275 Euro, Frauen: 974 Euro). 9. Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung, b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung, c) die Kosten für die freiwillig Versicherten, d) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die zum 1. Juli 2014 eingeführte Rente ab 63, und e) welchen Anteil machen die sog. Vorzieheffekte aus, d. h. die Kosten für solche Begünstigten, die ohne die neue Rente noch weiter gearbeitet hätten ? Finanzwirkungen im Sinne der Fragestellung werden in den Statistiken der Rentenversicherung nicht erfasst. Zu den entsprechenden Modellrechnungen wird auf die Angaben der Bundesregierung in der Ausschussdrucksache 18(11)275 verwiesen . Ausgabenseitig gibt es keine neuen Erkenntnisse. Nennenswerte Beitragsausfälle sind nicht ersichtlich. 10. Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter von Männern bei allen Altersrentenzugängen verändert, und welchen Einfluss hatte hierbei die Rente ab 63 (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets getrennt ausweisen)? Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung ist das durchschnittliche Zugangsalter der Altersrenten bei Männern von 64,1 Jahren im Zugang 2013 um jeweils 0,1 Jahre in 2014 und 2015 auf aktuell 63,9 Jahre im Zugang 2015 gesunken . Der Einfluss der Rechtsänderung bei der Rente für besonders langjährig Versicherte lässt sich nicht quantifizieren, da das Zugangsalter von vielen Einflüssen abhängt. Insbesondere ist nicht bekannt, wie viele Personen im Alter 63 ohne Rechtsänderung (mit Abschlägen) in Rente gegangen wären. 11. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für Rehabilitation? In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden nur die tatsächlichen Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrenten erfasst. Wie hoch die jeweiligen Renten nach dem alten Recht ausgefallen wären, wird nicht erfasst. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend ist. Bei den Kosten der Leistungen zur Teilhabe ist anzumerken, dass das erhöhte Budget in den Jahren 2014 und 2015 nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9513 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie verändert sich auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Rentenpakets in den Jahren 2014, 2015 und 2016 a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente von bisher rund 72 Prozent (6,7 Mrd. Euro), und b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 von bisher bis zu 23 Prozent (inklusive mögliche Beitragsausfälle von rund 2,9 Mrd. Euro, s. Ausschussdrucksache 18(11)275) an den durch die Bundesregierung ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von 9,3 Mrd. Euro für das Rentenpaket im Jahr 2016? 13. Wie verändern sich auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten die Kostenschätzungen des Rentenpakets bis zum Jahr 2030, und welche Auswirkungen haben diese auf die Entwicklung des Rentenniveaus und der Rentenversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2030? Die Bundesregierung sieht nach den Auswertungen der Rentenzugänge 2014 und 2015 keinen Anlass, die bisherigen Einschätzungen zu den Mehrausgaben durch die Leistungsausweitungen des Rentenpakets zu verändern. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 14. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf Grundlage des Abschlussberichts der Koalitionsarbeitsgruppe zu den flexiblen Rentenübergängen vorlegen? Die Koalitionsfraktionen haben am 10. November 2015 den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ vorgelegt. Darin haben sie sich auf verschiedene Vorschläge für einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf erarbeitet, die die Vorschläge des Abschlussberichts umsetzen soll. Die Formulierungshilfe wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. 15. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur geplanten „solidarischen Lebensleistungsrente“ vorlegen? Gegenwärtig gibt es noch keine Festlegungen zum Zeitplan der Umsetzung einer „solidarischen Lebensleistungsrente“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333