Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9514 18. Wahlperiode 02.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9412 – Sicherheitslage für Erdoğan-kritische Türken in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei hat die Regierung unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan weitreichende Repressivmaßnahmen ergriffen , durch die demokratische Rechte erheblich eingeschränkt werden. Zehntausende Beamte wurden entlassen, Hunderte Menschen verhaftet, Zeitungen und Institutionen geschlossen. Die türkische Regierung hat explizit die Suspendierung der Europäischen Menschenrechtskonvention angekündigt. Das Klima von Repression, Angst und Einschüchterung droht sich auch auf tatsächliche oder vermeintliche Gegner des Erdoğan-Regimes in Deutschland auszuweiten . Nach verschiedenen Medienberichten fühlen sich insbesondere in Deutschland lebende türkische Staatsbürger aus dem Umfeld der Fethullah-Gülen -Bewegung sowie Angehörige der kurdischen Minderheit von Pro-Erdoğan- Aktivisten bedroht. Auf Einrichtungen der Gülen-Bewegung wurden Totenköpfe gesprüht, Fensterscheiben von Kindergärten wurden eingeworfen, Drohungen an Schulfassaden geschmiert, in Moscheen werden „Verräter“ gewarnt, zudem kursieren Gerüchte darüber, dass Erdoğan-Kritiker gezielt denunziert würden. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) e. V. zeigte sich über die Eskalation der Auseinandersetzungen besorgt und forderte dazu, die „aufgebrachten Diskussionen und Auseinandersetzung bis hin zu gegenseitigen Denunziationen“ müssten ein Ende haben. Auch der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland sagte, die Stimmung unter den türkischstämmigen Menschen in Deutschland sei sehr angespannt. Es würden Freundschaften aufgekündigt, und der Riss gehe durch Familien hindurch (dpa, 29. Juli 2016). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Problematik gewalttätiger Angriffe von Erdoğan-Anhängern gegen tatsächliche oder vermeintliche Erdoğan-Gegner in Deutschland generell ein, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihrer Einschätzung? Die Sicherheitsbehörden verfolgen die Entwicklungen in der Türkei mit Blick auf ihre Auswirkungen nach Deutschland mit großer Aufmerksamkeit. Soweit es im Rahmen dieser Entwicklungen zu gewalttätigen Übergriffen von Anhängern des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9514 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode türkischen Staatspräsidenten Erdogan gegen tatsächliche oder vermeintliche Gegner des türkischen Staatspräsidenten gekommen ist, handelt es sich dabei bislang um Einzelfälle (im Einzelnen vgl. Antwort zu Frage 4). Solchen Gewaltdelikten treten die Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung entschieden entgegen. 2. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über zunehmende Spannungen zwischen Erdoğan-Anhängern und -Gegnern, die zunehmende Verwendung von Hasssprache und beleidigende Äußerungen, Fälle von Ausgrenzungen (etwa in Form eines Haus- oder Betretungsverbots für vermeintlich „verräterische“ Türken von Moscheen, Geschäften usw.)? Politische Auseinandersetzungen in der Türkei haben auch in Deutschland zu einer verstärkten Emotionalisierung gegnerischer politischer Lager geführt. Lag der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen bisher im Konfliktfeld von protürkischen und pro-kurdischen Lagern, so wurden seit Verabschiedung der sogenannten Armenien-Resolution des Deutschen Bundestags im Juni 2016 und nach dem gescheiterten Militärputsch vermehrt Straftaten / Aktivitäten zum Nachteil türkischer Oppositioneller, bzw. zuletzt vermehrt gegen angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung bekannt. In den Medien dargestellte Fälle von Ausgrenzungen angeblicher Gülen-Anhänger wurden in einigen Fällen auch der Polizei gemeldet. Besonders aufgefallen sind Aktivitäten des „Komitees der Neuen Türken Deutschland“ (AYTK), welches sich vor allem in den sozialen Netzwerken mit Hetze und Stimmungsmache gegen die Bundesregierung und die Gegner des türkischen Staatspräsidenten Erdogan betätigte. So wurden in einem Beitrag auf der Facebook-Seite „Kampf der Geheimdienstler“ deutsche Politiker diffamiert. Ebenso finden sich dort feindselige Einträge gegen die Gülen-Bewegung. 3. Wie schätzt sie die Gefährdungslage von Einrichtungen bzw. deren Repräsentanten oder Mitglieder, die – tatsächlich oder vermeintlich – Erdoğan-kritisch orientiert sind, ein? Welche Einrichtungen sieht sie als besonders gefährdet an? a) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage für (tatsächliche oder vermeintliche) Angehörige oder Unterstützer der Gülen-Bewegung ein? c) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage für (vermeintliche oder tatsächliche) Angehörige der kurdischen Minderheit sowie insbesondere Unterstützer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ein? Die Fragen 3, 3a und 3c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine abschließende Einschätzung zu möglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Lage in der Türkei derzeit nicht möglich. Da davon auszugehen ist, dass bei allen von der Situation in der Türkei mittel- oder unmittelbar betroffenen (politischen) Lagern ein hohes Emotionalisierungspotenzial besteht, sind weiterhin spontane und/oder geplante demonstrative Reaktionen und Versammlungen in Deutschland einzukalkulieren. Dabei sind, je nach vorhandenem Aggressionspotenzial der Beteiligten, verbale Provokationen bis hin zu vereinzelten gewalttätigen Auseinandersetzungen zu befürchten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9514 Des Weiteren dürften die jeweiligen Lager, ob als Einzelperson oder Gruppe, gegen als „gegnerisch“ wahrgenommene Personen/Institutionen weiterhin mittels Hasspropaganda wie beispielsweise „Hass-Postings“, Drohmails und Boykottaufrufen in sozialen Netzwerken agieren. Im Konfliktverhältnis zwischen nationalistischen Türken und der kurdischen Diaspora (darin eingeschlossen Unterstützer/Sympathisanten der PKK) ist im Nachgang zu dem Putschversuch keine signifikante Lageverschärfung festzustellen . In Bezug auf die Gülen-Bewegung und ihr nahestehender Einrichtungen ist allerdings das Risiko gewachsen, dass diese Ziel von Aktionen werden können, wie dies bereits vereinzelt geschehen ist. b) Wie viele Einrichtungen in Deutschland stehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Gülen-Bewegung nahe? Die Gülen-Bewegung ist nicht Gegenstand der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden . Der Bundesregierung liegen deshalb keine über allgemein zugängliche Quellen hinausgehenden Informationen vor. 4. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über nach deutschem Recht verübte Straftaten, die seit dem Putschversuch mutmaßlich von Erdoğan-Anhängern gegen (tatsächliche oder vermeintliche) Erdoğan-Kritiker verübt worden sind (bitte möglichst vollständig sowie aufgegliedert nach Gewaltdelikten gegen Personen, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und sonstigen Straftaten angeben)? Dem Bundeskriminalamt wurden von den originär zuständigen Polizeibehörden der Länder seit dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei bis jetzt mehr als 70 Straftaten im Sinne der Fragestellung gemeldet. Der überwiegende Teil dieser Straftaten, mehr als 50, richtete sich gegen mutmaßliche Gülen-Anhänger oder Gülen-nahe Einrichtungen in Deutschland. Es wurden jedoch auch Straftaten zum Nachteil anderer Kritiker des türkischen Präsidenten Erdogan und zum Nachteil seiner Anhänger registriert. Nach Straftatengruppen aufgegliedert ergibt sich bei den Straftaten z. N. von Gülen -Anhängern/-Einrichtungen und zum Nachteil von Kritikern des türkischen Präsidenten Erdoğan folgendes Bild: 22 Gewaltdelikte gegen Personen (darunter Körperverletzung: 4, Bedrohung : 11, Nötigung: 3) 22 Sachbeschädigungen 8 Beleidigungen. Als weitere Straftaten wurden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verleumdung, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten, politische Verdächtigung und üble Nachrede registriert . 5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es Fälle von Plünderungen von Geschäften gegeben hat, die angeblich zur Gülen-Bewegung gehören (THE HUFFINGTON POST, 19. Juli 2016)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9514 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwiefern stehen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit zunehmenden Spannungen zwischen Erdoğan- Anhängern und -Gegnern in Kontakt mit Vertretern türkischer bzw. kurdischer Organisationen (diese bitte aufzählen), und was sind die von diesen jeweils geäußerten Befürchtungen bzw. ihre Erwartungen an die Sicherheitsbehörden bzw. die Bundesregierung? Inwieweit wird diesen Erwartungen entgegengekommen, und inwieweit nicht (bitte begründen)? Die Sicherheitsbehörden des Bundes stehen aus dem in der Frage definierten Anlass nicht in Kontakt mit Vertretern türkischer oder kurdischer Organisationen. Einem Ersuchen der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) an das Bundeskriminalamt, ein Beratungsgespräch in Sicherheitsfragen durchzuführen, hat das Bundeskriminalamt mangels Zuständigkeit nicht entsprechen können. Zur Frage, inwieweit die Polizeibehörden der Länder Kontakt zu Organisationen und Einrichtungen der Gülen-Bewegung aufgenommen und Schutzmaßnahmen durchgeführt haben, liegen der Bundesregierung keine abschließenden Erkenntnisse vor, da diese Maßnahmen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fallen. 7. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern oder vom Bund konkrete Maßnahmen zum Schutz von Erdoğan-Kritikern vor gewaltbereiten Erdoğan-Anhängern ergriffen, und wenn ja, inwiefern? Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder führen in jeweils eigener Zuständigkeit Schutzmaßnahmen durch; dazu zählen Maßnahmen des Personenund Objektschutzes. 8. Inwiefern beschäftigen sich die Sicherheitsbehörden des Bundes mit der Problematik, und inwiefern stehen sie diesbezüglich in Kontakt mit den zuständigen Landesbehörden? Das Bundeskriminalamt beschäftigt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit der Thematik. Der Austausch mit den Polizeibehörden der Länder und anderen Sicherheitsbehörden erfolgt unter Nutzung bewährter Formate des Informationsaustausches , so des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums und des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes. 9. Inwiefern ist gewährleistet oder zumindest angestrebt, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes einen zeitnahen Überblick über Straftaten in Zusammenhang mit der Fragestellung erhalten, die von den zuständigen Landespolizeibehörden erfasst und bearbeitet werden? Welche Gremien sind ggf. zuständig, um einen solchen Austausch zu gewährleisten ? Falls dies nicht gewährleistet ist, aus welchem Grund hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, einen zeitnahen Überblick über diesbezügliche Straftaten zu erhalten? Die Polizeibehörden der Länder melden dem Bundeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität alle staatsschutzrelevanten Straftaten. Im Sachzusammenhang hat das Bundeskriminalamt die Polizeibehörden der Länder bereits am 16. Juli .2016 gebeten, einschlägige Straftaten mitzuteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9514 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aufrufe, tatsächliche oder vermeintliche Erdoğan-Gegner zu denunzieren? Wer soll in solchen Fällen die Denunziationen entgegennehmen? Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts wird in sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, Hinweise auf Personen, die terroristische Organisationen unterstützen , sowie Einrichtungen, Anhänger und Spendensammler der Gülen-Bewegung an die Kontaktstellen des türkischen Präsidialamtes und die Cyberabwehr-Abteilung der Generalsicherheitsdirektion zu melden. Nach Feststellungen des Bundeskriminalamtes handelt es sich bei den auf den Internetseiten türkischer Sicherheitsbehörden abrufbaren Formularen um Online- Kontaktformulare, mit denen man sich an die genannten Behörden wenden kann. Grundsätzlich ist in der Türkei eine solche Kontaktaufnahme bereits seit mehreren Jahren möglich und steht als solches nicht im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putschversuch. In einem der Polizei bekannten konkreten Fall wurde festgestellt, dass auf einer Facebook-Seite eines örtlichen DITIB-Vereins am 29. Juli 2016 ein Beitrag eingestellt wurde, in dem der Verfasser die Leserschaft auffordert, Unterstützer der Gülen-Bewegung bei der Anzeigenhotline des Präsidialamts der Türkei zu melden . a) Wie schätzt sie die Bereitschaft von Erdoğan-Anhängern ein, solche Aufrufe zu befolgen? b) Welchen Einfluss haben solche Aufrufe nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Stimmung unter türkischstämmigen Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland? Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Eine Antwort im Sinne der Fragestellung wäre spekulativ. An Spekulationen beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. c) Inwiefern kann nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die Denunziation in Deutschland lebender vermeintlicher Erdoğan-Kritiker gegenüber türkischen Regierungsstellen, insbesondere Geheimdiensten, einen Straftatbestand erfüllen? Für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten sind grundsätzlich die Justizbehörden der Länder zuständig. Dazu gehört auch die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten die Voraussetzungen eines Straftatbestandes erfüllt. Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Bundesregierung sieht deshalb grundsätzlich davon ab, zu einzelnen Vorgängen Stellung zu nehmen, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens waren, sind oder sein können. 11. Inwieweit unterstützen türkische Behörden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung türkischstämmige Einwohnerinnen und Einwohner in Deutschland, sich an Kampagnen gegen Gegner des Erdoğan-Regimes zu beteiligen, und inwieweit unterstützen sie (materiell oder politisch) auch Gewalttaten oder Einschüchterungsversuche gegen Gegner? Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft aus dem Jahre 2013 ergaben sich Verdachtsmomente, dass ein mutmaßlicher Mitarbeiter einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9514 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode türkischen Behörde gemeinsam mit zwei weiteren türkischstämmigen Personen nachrichtendienstliche Informationsgewinnung betrieben hat, die unter Umständen auch den in der Anfrage angesprochenen Zwecken dienen sollte. Abschließende gerichtliche Feststellungen hierzu sind jedoch nicht erfolgt, da das Verfahren gemäß § 153a der Strafprozessordnung eingestellt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8581 zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 30. Mai 2016 „Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei“). Das Verfahren wurde im Mai 2016 nach Erfüllung der Auflagen endgültig eingestellt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5742 zu Frage 3 und 3a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 10. August 2015 „Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland“ hingewiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus derzeit keine weiteren konkreten einschlägigen Erkenntnisse vor. 12. Inwiefern und in welchem Umfang versuchen nach Kenntnis der Bundesregierung Erdoğan-Anhänger bzw. türkische Behörden, in Deutschland lebende Erdoğan-Gegner in Form von Strafanzeigen gegenüber deutschen Strafverfolgungsbehörden wegen angeblicher Beteiligung am Putschversuch oder der angeblichen Finanzierung von angeblich terrorverdächtigen Organisationen in Misskredit zu bringen? Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333