Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9539 18. Wahlperiode 30.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9396 – Mitverantwortung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Südafrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen eines südafrikanischen Bergarbeiterstreiks wurden am 16. August 2012 34 streikende Bergleute der Mine Marikana von der Polizei getötet. Die Opfer des „Massakers von Marikana“ waren Angestellte der Lonmin-Bergwerke , die u. a. dem deutschen Unternehmen BASF Platin liefern. Hinterbliebene, v. a. Witwen der Opfer von Marikana, sowie der anglikanische Bischof von Pretoria, Johannes Seoka haben in den Jahren 2015 und 2016 an Aktionärsversammlungen von BASF teilgenommen, um das Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und Anerkennung sowie Entschädigungsleistungen an die Hinterbliebenen zu erwirken. Jedes Mal haben sich die Aktionärinnen und Aktionäre von BASF für nicht zuständig erklärt (Pressemitteilung der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika, 4. Mai 2016, www.presseportal.de/pm/82457/ 3319090). Wie Nichtregierungsorganisationen nach Auffassung der Fragesteller zu Recht bedauern, existieren bislang keine internationalen Rechtsgrundlagen, die das Verhalten von Unternehmen einschränken. Daher können sie für die unzureichende Umsetzung von Arbeitsstandards in Produktionsstandorten im Ausland nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Große internationale Konzerne missachten häufig international anerkannte Arbeitsstandards oder umgehen diese, indem sie Missstände bei ihren Zulieferern und Subunternehmen in der Regel trotz Kenntnisse dieser Missstände ignorieren bzw. tolerieren (vgl. INKOTA Netzwerk – abgerufen am 11. August 2016 –: Gute Arbeit, schlechte Arbeit – Decent Work und der Kampf um eine würdige Beschäftigung weltweit , www.inkota.de/material/inkota-dossier/dossier-6/sarah-bormannjohannesknierzinger /; Brot für die Welt/Misereor/ECCHR: Transnationale Unternehmen in Lateinamerika. Gefahr für die Menschenrechte?, S. 19, 40ff.; Stop Bad Mining – abgerufen am 11. August 2016 –: Diebstahl, http://stop-mad-mining. org/wp-content/uploads/2015/11/Diebstahl_CIR-Studie-Stahl_web.pdf, S. 4-7; vgl. auch Schmalstieg, Transnationale Konzerne und das Jonglieren mit Arbeitsstandards , www.gegenblende.de/33-2015/++co++3c9c5964-e1ec-11e4-8bc7- 52540066f352 und www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/apple-zulieferer- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9539 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode foxconn-gesteht-arbeitsrechtsverletzungen-in-china-a-927330.html) – BASF ist ein deutliches Beispiel für dieses Problem. Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 festgestellt, dass, wenn im Bereich der Unternehmensverantwortung „freiwillige Selbstverpflichtungen sich nicht als hinreichend erweisen, der Staat […] gefordert [ist], gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1044) seien. Auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, nimmt diese Aussage die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller politisch in die Pflicht. Im Hinblick auf das Massaker von Marikana hat die Bundesregierung allerdings bislang noch keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen BASF ergriffen. Zudem kommt es in der Kohleindustrie in Südafrika zu Menschenrechtsverstößen , wie beim Bau des Mega-Kraftwerkes Midupi und weiterer Kohleminen in der Provinz Limpopo (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-wennnur -die-kohle-zaehlt.pdf, S. 37-49). Beteiligt daran sind auch deutsche Unternehmen , z. B. Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe, eine deutsche Tochterfirma des japanischen Konzerns Hitachi Power Systems, Siemens, AIC, Clyde Bergemann, Bilfinger Berger, Rheinmetall Defense Electronic, STEAG Energy Service, BWF Group, Pro Term, INP International und IMR Anlagebau. Auch die Bundesregierung ist mit einer Hermesbürgschaft an diesem Projekt beteiligt (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-wenn-nur-die-kohlezaehlt .pdf, S. 50-60). Der südafrikanische Energieversoger Eskom wird schon bald zwei neue Kohlekraftwerke in Betrieb nehmen: Kusile 2017 und Medupi 2019 (ebd.). Dabei ist die Umweltverschmutzung in den von der Kohleindustrie betroffenen Gebieten jetzt schon besorgniserregend. Die Wasserqualität in den Gebieten ist problematisch , insbesondere aufgrund der Schwefeldioxid-Belastung (ebd.). Daraus entstehen massive gesundheitliche Schäden für Anwohnerinnen und Anwohner. Weitere Probleme sind die Luftqualität sowie die Gefahren, die mit stillgelegten Minen zusammenhängen (neues deutschland, 14. Februar 2011, www.agfriedensforschung .de/regionen/Suedafrika/bergbau3.html). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Massaker von Marikana vom 16. August 2012? Die tragischen Ereignisse in Marikana am 16. August 2012 um den Streik von Minenarbeitern auf dem Gelände der Firma Lonmin und den Einsatz der südafrikanischen Polizei, der zum Tod von 34 Streikenden führte, sind der Bundesregierung aus öffentlichen Quellen, insbesondere aus dem am 25. Juni 2015 veröffentlichten Bericht der von der südafrikanischen Regierung eingesetzten Untersuchungskommission bekannt. 2. Wie schätzt die Bundesregierung eine etwaige Mitverantwortung des deutschen Unternehmens BASF für das Massaker von Marikana ein? Nach dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Untersuchungsbericht, sind die tödlichen Schüsse in Marikana auf polizeiliches Fehlverhalten zurückzuführen. Der Untersuchungsbericht erwähnt keine Mitverantwortung des Lonmin-Kunden BASF. Eine Mitverantwortung des Unternehmens für ein Fehlverhalten der südafrikanischen Polizei ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9539 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Position der BASF-Aktionärsversammlungen von 2015 und 2016, wonach BASF keine Mitverantwortung für das Massaker von Marikana trage (www.presseportal.de/pm/82457/331 9090)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Plant die Bundesregierung ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen BASF wegen einer etwaigen Mitverantwortung des Unternehmens am Massaker von Marikana sowie wegen bislang fehlenden Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen der Opfer? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wann sollen sie umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht, und wie wäre das Ausbleiben ordnungsrechtlicher Maßnahmen kompatibel mit der Aussage der Bundesregierung, dass solche Interventionen nötig seien, wenn „freiwillige Selbstverpflichtungen sich als nicht hinreichend erweisen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1044)? Die Fragen 4a und 4b werden zusammengefasst beantwortet. Es sind keine derartigen Maßnahmen geplant, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. In welcher Höhe hat die BASF und ihre Tochterfirmen seit dem Jahr 2006 staatliche Beihilfen von der Bundesregierung erhalten (bitte sowohl die Gesamtsumme nennen als auch nach Art der Beihilfen und Jahren unterteilt auflisten)? Außenwirtschaftsgarantieinstrumente der Bundesregierung (Exportkreditgarantien , Investitionsgarantien, Garantien für Ungebundene Finanzkredite) sind nicht als staatliche Beihilfe zu verstehen; sie sind selbsttragend, da die Unternehmen prämienbasierte Eigenanteile zu den oben genannten Instrumenten leisten. Die Bundesregierung hat für die BASF AG seit 2006 keine Exportkredit- und Investitionsgarantien sowie Garantien für Ungebundene Finanzkredite für Projekte in Südafrika übernommen. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Menschenrechtsverletzungen , die in Südafrika aus dem Kohleabbau resultieren (www.misereor.de/ informieren/rohstoffe/kohle/)? Der Bericht von Misereor ist der Bundesregierung bekannt. Der Kohleabbau in Südafrika wird durch freie Presseberichterstattung und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisch begleitet. Der Rechtsweg zur unabhängigen Justiz steht offen . Die in Südafrika traditionell einflussreichen Gewerkschaften haben in der Vergangenheit zahlreiche Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse für Minenarbeiter verhandelt und durchgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9539 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie schätzt die Bundesregierung die Mitverantwortung der deutschen Unternehmen Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe, Siemens, AIC, Clyde Bergemann, Bilfinger Berger, Rheinmetall Defense Electronic, STEAG Energy Service, BWF Group, Pro Term, INP International und IMR Anlagebau für etwaige Menschenrechtsverletzungen die in Südafrika aus dem Kohleabbau resultieren, ein (www.misereor.de/informieren/rohstoffe/kohle/)? Die genannten Unternehmen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Anlagen zum Kohleabbau in Südafrika. 8. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2006 Projekte der deutschen Unternehmen Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe, Siemens , AIC, Clyde Bergemann, Bilfinger Berger, Rheinmetall Defense Electronic, STEAG Energy Service, BWF Group, Pro Term, INP International und IMR Anlagebau mit Außenwirtschaftsförderungen und anderen staatlichen Beihilfen unterstützt? Für Exporte der genannten Unternehmen nach Südafrika wurden seit 2006 Exportkreditgarantien in Höhe von 1,8774 Mrd. Euro übernommen. In dem angefragten Zeitraum wurde für eines der genannten Unternehmen eine Investitionsgarantie übernommen, die bereits abgelaufen ist. 9. Inwieweit hält die Bundesregierung die Unterstützung des Kohleabbaus in Südafrika mit dem Pariser Klimavertrag von 2015 für kompatibel? Im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel des Pariser Klimavertrags von 2015 unterstützt die Bundesregierung den Kohleabbau in Südafrika nicht. Seit 2013 setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Deutsch-Südafrikanischen Energiepartnerschaft vor allem dafür ein, Südafrika beim Aufbau einer nachhaltigen Energiepolitik zu unterstützen. 10. Welche Rolle spielen menschenrechts- und umweltpolitische Aspekte bei der Vergabe staatlicher Beihilfen durch die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf das Wirken deutscher Unternehmen in Südafrika? Außenwirtschaftsgarantieinstrumente der Bundesregierung (Exportkreditgarantien , Investitionsgarantien, Garantien für Ungebundene Finanzkredite) sind nicht als staatliche Beihilfe zu verstehen. Die Umwelt- und Sozialprüfung im Bereich der Exportkreditgarantien richtet sich nach den „Recommendations of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“ der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Fassung von 2016 („Common Approaches“). Im Anwendungsbereich der sogenannten Common Approaches sind menschenrechtliche Aspekte explizit Teil jeder Prüfung. Bei Projekten innerhalb des Anwendungsbereichs der Common Approaches der OECD sind die Einhaltung internationaler Standards wie der „International Finance Corporation Performance Standards“, sowie der sektorenspezifischen „Environmental, Health and Safety Guidelines“ der Weltbankgruppe erforderlich. Diese decken die für das jeweilige Projekt relevanten Menschenrechte ab (zum Beispiel im Hinblick auf Umsiedlungen, Schutz des Kulturerbes, Schutz der indigenen Bevölkerung, Arbeitnehmerrechte und anderes). Die Prüfungspraxis bei der Übernahme von Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite folgt in den wesentlichen Punkten dem Vorgehen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien. Zudem sind die Antragsteller im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9539 Bereich der Investitionsgarantien angehalten, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Hinblick auf ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten zu beachten, so auch im Hinblick auf Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333