Deutscher Bundestag Drucksache 18/954 18. Wahlperiode 31.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/811 – Steuerpolitische Vorhaben der Bundesregierung in Bezug auf die Einkommensteuer und das Lohnsteuerabzugsverfahren Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der zwischen CDU, CSU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag sieht steuerpolitische Initiativen und unter anderem Änderungen des Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug vor. In der öffentlichen Berichterstattung werden zudem Pläne in Bezug auf den Abbau der sogenannten kalten Progression und die Reform des Solidaritätszuschlages benannt (vgl. www.boerse-go.de/nachricht/ union-will-soli-in-einkommensteuertarif-einbauen-zeitung,a3678131.html) sowie die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden (vgl. www.heute.de/ Schwesig-will-Alleinerziehende-entlasten-32266724.html). Fraglich ist, welche Pläne die Bundesregierung wann und auf welche Weise umsetzen möchte. 1. Was plant die Bundesregierung zur Reform des Solidaritätszuschlages, und wann wird die Bundesregierung eine solche Reform auf den Weg bringen? Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine Kommission zu Fragen der föderalen Finanzbeziehungen einzurichten, die sich unter anderem auch mit dieser Frage befassen wird. 2. Wie sieht der Einkommensteuertarifverlauf aus, wenn der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert und der Tarifverlauf entsprechend angepasst wird (bitte Formel entsprechend § 32a des Einkommensteuergesetzes – EStG – angeben)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Eine Integration des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuertarif wäre aufgrund der bestehenden Freigrenze für kleine Einkommen sowie der „Einschleifzone “ auf die Normalbelastung von derzeit 5,5 Prozent schwierig. Drucksache 18/954 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie definiert die Bundesregierung den Effekt der kalten Progression, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Effekt aus steuersystematischer Sicht, und welche Auswirkung hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Anhebung des Grundfreibetrages auf den Effekt der kalten Progression? Die Progression im Einkommensteuertarif führt dazu, dass bei einer Einkommenserhöhung nicht nur der Steuerbetrag, sondern auch die durchschnittliche Steuerbelastung (Durchschnittssteuersatz: Steuerbetrag im Verhältnis zum Einkommen ) steigt. Dieser Progressionseffekt entsteht auch dann, wenn das nominale Einkommen eines bzw. einer Steuerpflichtigen nur im Ausmaß der Inflation erhöht wird. In diesem Fall bleibt das reale Einkommen vor Steuern unverändert . Aufgrund des nominal höheren Einkommens ergibt sich ein höherer Durchschnittssteuersatz . Das nach Steuern verfügbare Einkommen sinkt. Inflationsausgleichende Einkommenserhöhungen führen daher zum Effekt der kalten Progression . Die kalte Progression resultiert aus dem gewählten Steuertarifverlauf und ist daher systemimmanent. Um die kalte Progression auszugleichen, müssten die Grenzen der Tarifabschnitte entsprechend der Inflationsrate auf der Einkommensskala „nach rechts“ verschoben werden. Dies gilt grundsätzlich auch für den Grundfreibetrag, der als Nullzone im Einkommensteuertarif ausgestaltet ist. Eine isolierte Anhebung des Grundfreibetrags ohne Rechtsverschiebung anderer Tarifabschnitte beseitigt den Effekt der kalten Progression daher nicht. 4. Tritt nach Ansicht der Bundesregierung der Effekt der kalten Progression nur dann auf, wenn die Grenzbelastung und die Durchschnittsbelastung in der Einkommensteuer steigen (falls nein, bitte begründen)? Die (kalte) Progression ist durch steigende Durchschnittssteuersätze definiert, die sich aus dem Grundfreibetrag und den im Tarifverlauf steigenden Grenzsteuersätzen ergeben. Daher kommt es auch im Bereich des Spitzensteuersatzes trotz konstantem Grenzsteuersatz zu kalter Progression, weil die Durchschnittsbelastung weiter zunimmt. 5. Wie beeinflusst nach Ansicht der Bundesregierung eine Anhebung des Grundfreibetrages den Effekt der kalten Progression, in welcher Höhe plant die Bundesregierung in diesem und den folgenden Kalenderjahren den Grundfreibetrag anzuheben, und welche Auswirkungen ergeben sich dadurch für die öffentlichen Haushalte (bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 gesondert ausweisen)? Zur Frage der Auswirkung einer Anhebung des Grundfreibetrages wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Grundfreibetrag wurde im Jahr 2014 – orientiert an den Ergebnissen des Neunten Berichts über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) – von 8 130 Euro auf 8 354 Euro erhöht. Auf der Basis des nächsten Existenzminimusbericht ist über die nächsten Schritte zu entscheiden. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die historische Entwicklung des Problems der kalten Progression unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung seit dem Jahr 1998 und der im gleichen Zeitraum eingeführten Veränderungen an Grundfreibetrag und Einkommensteuertarifverlauf? Durch die mehrfachen Senkungen des Einkommensteuertarifs seit dem Jahr 1998 wurde dem Effekt der kalten Progression entgegengewirkt. Die Bundes- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/954 regierung wird Ende des Jahres 2014 einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression bei der Einkommensteuer dem Deutschen Bundestag vorlegen. Auf der Basis dieses Berichts muss dann über die nächsten Schritte entschieden werden. 7. Wie hat sich die Belastung des jeweils durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens mit direkten Steuern und Abgaben seit dem Jahr 1998 entwickelt (ledig/alleinstehend ein Kind/alleinverdienend/alleinverdienend zwei Kinder ), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Die Belastung von durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen seit 1998 kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Der Anteil des verfügbaren Einkommens am durchschnittlichen Jahresarbeitslohn hat sich im Zeitraum 1998 bis 2012 grundsätzlich erhöht. Die Abgabenbelastung (direkte Steuern und Sozialabgaben) ist also in diesem Zeitraum tendenziell gesunken. Das belegt, dass Wirtschaftswachstum, Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und wirtschaftliche Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen erreicht werden können. Ledige Arbeitnehmer, ohne Kinder (Steuerklasse I)1 1 Bei einem unverheiratet zusammenlebenden Paar wird jeder Partner nach der Grundtabelle besteuert. 2 Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und -gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 3 In Prozent zu Spalte 2. 4 Unter Berücksichtigung des Sonderbeitrags für Krankenversicherte und des Pflegezuschlags für Kinder- lose ab 2005. Quelle: Berechnung und Fortschreibungen auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT). Jahr Jahresarbeits - lohn2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt verfügbares Einkommen Euro Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 1998 24 704 4 387 17,8 241 1,0 4 628 18,7 5 200 21,0 9 828 39,8 14 876 60,2 1999 25 008 4 395 17,6 242 1,0 4 637 18,5 5 189 20,7 9 826 39,3 15 182 60,7 2000 25 479 4 332 17,0 238 0,9 4 570 17,9 5 249 20,6 9 819 38,5 15 660 61,5 2001 25 959 4 097 15,8 225 0,9 4 322 16,6 5 335 20,6 9 657 37,2 16 302 62,8 2002 25 911 4 083 15,8 225 0,9 4 308 16,6 5 351 20,7 9 659 37,3 16 252 62,7 2003 26 214 4 182 16,0 230 0,9 4 412 16,8 5 518 21,0 9 930 37,9 16 284 62,1 2004 26 332 3 874 14,7 213 0,8 4 087 15,5 5 543 21,1 9 630 36,6 16 702 63,4 20054 26 524 3 847 14,5 212 0,8 4 059 15,3 5 716 21,6 9 775 36,9 16 749 63,1 2006 26 765 3 885 14,5 214 0,8 4 099 15,3 5 795 21,6 9 894 37,0 16 871 63,0 2007 27 196 3 973 14,6 219 0,8 4 192 15,4 5 507 20,3 9 699 35,7 17 497 64,3 2008 27 827 4 119 14,8 227 0,8 4 346 15,6 5 611 20,2 9 957 35,8 17 870 64,2 2009 27 728 3 960 14,3 218 0,8 4 178 15,1 5 719 20,6 9 897 35,7 17 831 64,3 2010 27 997 3 659 13,1 201 0,7 3 860 13,8 5 732 20,5 9 592 34,3 18 405 65,7 2011 28 333 3 664 12,9 202 0,7 3 866 13,6 5 914 20,9 9 780 34,5 18 553 65,5 2012 30 432 4 160 13,7 229 0,8 4 389 14,4 6 307 20,7 10 696 35,1 19 736 64,9 2013 31 089 4 279 13,8 235 0,8 4 514 14,5 6 350 20,4 10 864 34,9 20 225 65,1 Drucksache 18/954 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Alleinerziehender mit einem Kind (Steuerklasse II)1 1 Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen . Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und -gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 2 In Prozent zu Spalte 2. 3 Im Jahr 2009 einschließlich einmaliger Kindergeldzahlung i. H. v. 100 Euro je Kind. Quelle: Berechnung und Fortschreibungen auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT). Verheirateter Arbeitnehmer, keine Kinder (Steuerklasse III)1 Jahr Jahresarbeits - lohn1 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt Kindergeld 3 verfügbares Einkommen Euro Euro %2 Euro %2 Euro %2 Euro %2 Euro %2 Euro Euro %2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 16 1998 24 704 3 501 14,2 135 0,5 3 636 14,7 5 200 21,0 8 836 35,8 1 534 17 402 70,4 1999 25 008 3 494 14,0 134 0,5 3 628 14,5 5 189 20,7 8 817 35,3 1 534 17 725 70,9 2000 25 479 3 425 13,4 131 0,5 3 556 14,0 5 249 20,6 8 805 34,6 1 657 18 331 71,9 2001 25 959 3 233 12,5 123 0,5 3 357 12,9 5 335 20,6 8 692 33,5 1 657 18 924 72,9 2002 25 911 3 372 13,0 97 0,4 3 469 13,4 5 351 20,7 8 820 34,0 1 848 18 939 73,1 2003 26 214 3 467 13,2 101 0,4 3 568 13,6 5 518 21,0 9 086 34,7 1 848 18 976 72,4 2004 26 332 3 490 13,3 104 0,4 3 594 13,6 5 543 21,1 9 137 34,7 1 848 19 043 72,3 2005 26 524 3 473 13,1 105 0,4 3 578 13,5 5 650 21,3 9 227 34,8 1 848 19 145 72,2 2006 26 765 3 510 13,1 107 0,4 3 617 13,5 5 728 21,4 9 345 34,9 1 848 19 268 72,0 2007 27 196 3 596 13,2 111 0,4 3 707 13,6 5 439 20,0 9 146 33,6 1 848 19 898 73,2 2008 27 827 3 739 13,4 118 0,4 3 857 13,9 5 541 19,9 9 398 33,8 1 848 20 277 72,9 2009 27 728 3 584 12,9 107 0,4 3 691 13,3 5 650 20,4 9 341 33,7 2 068 20 455 73,8 2010 27 997 3 309 11,8 80 0,3 3 389 12,1 5 662 20,2 9 052 32,3 2 208 21 153 75,6 2011 28 333 3 314 11,7 81 0,3 3 395 12,0 5 844 20,6 9 239 32,6 2 208 21 302 75,2 2012 30 432 3 803 12,5 104 0,3 3 907 12,8 6 231 20,5 10 138 33,3 2 208 22 502 73,9 2013 31 089 3 919 12,6 110 0,4 4 029 13,0 6 272 20,2 10 301 33,1 2 208 22 996 74,0 Jahr Jahresarbeits - lohn2 Lohnsteuer Solidaritäts zuschlag Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt verfügbares Einkommen Euro Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 1998 24 704 1 605 6,5 0 0,0 1 605 6,5 5 200 21,0 6 805 27,5 17 899 72,5 1999 25 008 1 449 5,8 0 0,0 1 449 5,8 5 189 20,7 6 638 26,5 18 370 73,5 2000 25 479 1 382 5,4 0 0,0 1 382 5,4 5 249 20,6 6 631 26,0 18 848 74,0 2001 25 959 1 216 4,7 0 0,0 1 216 4,7 5 335 20,6 6 551 25,2 19 408 74,8 2002 25 911 1 206 4,7 0 0,0 1 206 4,7 5 351 20,7 6 557 25,3 19 354 74,7 2003 26 214 1 274 4,9 0 0,0 1 274 4,9 5 518 21,0 6 792 25,9 19 422 74,1 2004 26 332 914 3,5 0 0,0 914 3,5 5 543 21,1 6 457 24,5 19 875 75,5 2005 26 524 912 3,4 0 0,0 912 3,4 5 716 21,6 6 628 25,0 19 896 75,0 2006 26 765 958 3,6 0 0,0 958 3,6 5 795 21,6 6 753 25,2 20 012 74,8 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/954 1 Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. 2 Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Ge- samtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und -gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 3 In Prozent zu Spalte 2. Quelle: Berechnung und Fortschreibungen auf der Grundlage der Steuerstatistiken durch das FraunhoferInstitut für Angewandte Informationstechnik (FIT) Verheirateter Arbeitnehmer, zwei Kinder (Steuerklasse III)1 1 Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehen steuerlich gleichgestellt. 2 Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und -gehaltssumme mit der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2013 wurde geschätzt. 3 In Prozent zu Spalte 2. 4 Im Jahr 2009 einschließlich einmaliger Kindergeldzahlung i. H. v. 100 Euro je Kind. Jahr Jahresarbeits - lohn2 Lohnsteuer Solidaritäts zuschlag Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt verfügbares Einkommen Euro Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 2007 27 196 1 044 3,8 0 0,0 1 044 3,8 5 507 20,3 6 551 24,1 20 645 75,9 2008 27 827 1 170 4,2 0 0,0 1 170 4,2 5 611 20,2 6 781 24,4 21 046 75,6 2009 27 728 1 030 3,7 0 0,0 1 030 3,7 5 719 20,6 6 749 24,3 20 979 75,7 2010 27 997 1 186 4,2 0 0,0 1 186 4,2 5 732 20,5 6 918 24,7 21 079 75,3 2011 28 333 1 212 4,3 0 0,0 1 212 4,3 5 914 20,9 7 126 25,2 21 207 74,8 2012 30 432 1 618 5,3 0 0,0 1 618 5,3 6 307 20,7 7 925 26,0 22 507 74,0 2013 31 089 1 696 5,5 0 0,0 1 696 5,5 6 350 20,4 8 046 25,9 23 043 74,1 Jahr Jahresarbeits - lohn2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Steuer insgesamt Sozialabgaben insgesamt (Arbeitn.anteil) Abgaben insgesamt Kindergeld 4 verfügbares Einkommen Euro Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro %3 Euro Euro %3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 16 1998 24 704 1 605 6,5 0 0,0 1 605 6,5 5 200 21,0 6 805 27,5 3 068 20 967 84,9 1999 25 008 1 449 5,8 0 0,0 1 449 5,8 5 189 20,7 6 638 26,5 3 068 21 438 85,7 2000 25 479 1 382 5,4 0 0,0 1 382 5,4 5 249 20,6 6 631 26,0 3 313 22 161 87,0 2001 25 959 1 216 4,7 0 0,0 1 216 4,7 5 335 20,6 6 551 25,2 3 313 22 721 87,5 2002 25 911 1 206 4,7 0 0,0 1 206 4,7 5 351 20,7 6 557 25,3 3 696 23 050 89,0 2003 26 214 1 274 4,9 0 0,0 1 274 4,9 5 518 21,0 6 792 25,9 3 696 23 118 88,2 2004 26 332 914 3,5 0 0,0 914 3,5 5 543 21,1 6 457 24,5 3 696 23 571 89,5 2005 26 524 912 3,4 0 0,0 912 3,4 5 650 21,3 6 562 24,7 3 696 23 658 89,2 2006 26 765 958 3,6 0 0,0 958 3,6 5 728 21,4 6 686 25,0 3 696 23 775 88,8 2007 27 196 1 044 3,8 0 0,0 1 044 3,8 5 439 20,0 6 483 23,8 3 696 24 409 89,8 2008 27 827 1 170 4,2 0 0,0 1 170 4,2 5 541 19,9 6 711 24,1 3 696 24 812 89,2 2009 27 728 1 030 3,7 0 0,0 1 030 3,7 5 650 20,4 6 680 24,1 4 136 25 184 90,8 2010 27 997 1 186 4,2 0 0,0 1 186 4,2 5 662 20,2 6 848 24,5 4 416 25 565 91,3 2011 28 333 1 212 4,3 0 0,0 1 212 4,3 5 844 20,6 7 056 24,9 4 416 25 693 90,7 2012 30 432 1 618 5,3 0 0,0 1 618 5,3 6 231 20,5 7 849 25,8 4 416 26 999 88,7 2013 31 089 1 696 5,5 0 0,0 1 696 5,5 6 272 20,2 7 968 25,6 4 416 27 537 88,6 Drucksache 18/954 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen aus der kalten Progression (bitte Berechnung detailliert aufschlüsseln )? Die Ergebnisse der Modellberechnungen zum Effekt der kalten Progression unter Berücksichtigung des in den folgenden Jahren geltenden Steuerrechts (insbesondere Tarifsenkung 2014, Stufenplan zur verbesserten Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge ) lauten wie folgt: 9. In welchem Umfang sieht die Bundesregierung Spielräume zur Minderung der kalten Progression unter Berücksichtigung der Entwicklung der Staatsverschuldung und dem Ziel eines strukturausgeglichenen Bundeshaushaltes , und wie sieht der Einkommensteuertarifverlauf aus, wenn es zu einer entsprechenden Milderung der kalten Progression kommt (bitte Formel entsprechend § 32a EStG angeben)? 10. Inwiefern sieht die Bundesregierung Spielräume zur Abflachung der Progression zwischen Grundfreibetrag und einem Einkommen von 13 469 Euro (sogenannter Mittelstandsbauch), und strebt die Bundesregierung hier Veränderungen im Einkommensteuertarif an? 11. Wie sieht der Einkommensteuertarifverlauf aus, wenn der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert und der Tarifverlauf entsprechend angepasst wird und gleichzeitig der Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif berücksichtigt wird (bitte Formel entsprechend § 32a EStG angeben)? 12. Welchen Zeitplan und welche Vorgehensweise verfolgt die Bundesregierung bei der im Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2014 angekündigten Überprüfung der kalten Progression? Die Fragen 9 bis 12 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird Ende des Jahres 2014 einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression bei der Einkommensteuer dem Deutschen Bundestag vorlegen. Auf der Basis dieses Berichts wird dann – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Anforderungen der Haushaltskonsolidierung – über mögliche Anpassungen bei der Einkommensbesteuerung zu entscheiden sein. 13. Wie viele Steuerpflichtige entscheiden sich seit der Einführung des Faktorverfahrens für die Lohnsteuerklassenwahl IV und IV ohne Faktorverfahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Faktorverfahren wurde im Jahr 2010 eingeführt. Steuerstatistische Auswertungen liegen derzeit nur bis zum Jahr 2009 vor. Jahr Preisentwicklung gegenüber 2013 Steuermehrbelastung durch kalte Progression 2014 + 1,79 Prozent 770 Mio. Euro 2015 + 3,51 Prozent 3 170 Mio. Euro 2016 + 5,27 Prozent 5 580 Mio. Euro 2017 + 7,06 Prozent 8 040 Mio. Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/954 14. Wie plant die Bundesregierung zu prüfen, ob die beabsichtigten Änderungen am Faktorverfahren zu einem Anstieg der Inanspruchnahme des Verfahrens führen, wenn der Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/729 aufgrund fehlender statistischer Datenerfassung nicht bekannt ist, wie viele Steuerpflichtige das Faktorverfahren in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob zukünftig die Möglichkeit einer statistischen Auswertung auf der Grundlage der neu aufgebauten ELStAMDatenbank besteht. 15. Welchen Anstieg der sich für das Faktorverfahren entscheidenden Steuerpflichtigen erwartet die Bundesregierung nach Einführung der angekündigten Anpassungen am Verfahren? Mit der geplanten Vereinfachung des Faktorverfahrens erhofft sich die Bundesregierung einen spürbaren Anstieg der Inanspruchnahme des Faktorverfahrens. Konkrete Zielvorgaben hat sich die Bundesregierung jedoch nicht gesetzt. 16. Wie viele Steuerpflichtige entscheiden sich seit der Einführung des Faktorverfahrens für die Lohnsteuerklassenkombination III und V (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Für wie viele Steuerpflichtige wird der Lohnsteuerabzug aufgrund mehrerer nichtselbständiger Beschäftigungsverhältnisse auch nach der Lohnsteuerklasse VI vorgenommen, und wie hoch sind die nach Lohnsteuerklasse VI versteuerten Einkünfte (bitte detailliert nach Geschlechtern und Einkommensgruppen in 10 000-Euro-Schritten aufschlüsseln)? Steuerstatistische Angaben zur Steuerklasse VI liegen nicht vor, da lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus der Steuerklasse VI in der Steuerstatistik stets mit den Einkünften des Steuerpflichtigen aus den Steuerklassen I bis V zusammengefasst werden. 18. Welche Änderungen plant die Bundesregierung beim Kinderfreibetrag oder beim Kindergeld, welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätten diese Änderungen, und wann sollen sie eingeführt werden? Eine Entscheidung über die im Zusammenhang mit Kinderfreibetrag und Kindergeld gesetzlichen Anpassungen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Eine Festlegung ist noch nicht erfolgt. 19. Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der steuerlichen Entlastung von Alleinerziehenden, welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätten diese Änderungen, und wann sollen sie eingeführt werden ? Die Meinungsbildung über mögliche und denkbare zukünftige Gestaltungen eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Drucksache 18/954 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche weiteren Änderungen des Einkommensteuergesetzes plant die Bundesregierung, welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätten diese Änderungen, und wann sollen sie eingeführt werden? Fachlich notwendiger oder redaktioneller Bedarf für Änderungen des Einkommensteuergesetzes kann sich fortlaufend aufgrund europäischer Entwicklungen, zum Beispiel dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union, und nationaler Gesetzgebung oder Rechtsprechung ergeben. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu am 21. März 2014 den Fraktionen im Deutschen Bundestag einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften übersandt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333