Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9592 18. Wahlperiode 08.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Sabine Leidig, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9375 – Stand der Überlegungen und Berechnungen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben, eine zentrale Bundesfernstraßengesellschaft einzurichten. Bislang wurde angekündigt, dass diese Bundesfernstraßengesellschaft sich vollständig in öffentlicher Hand befinden soll (vgl. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Reform der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen vom 11. Dezember 2015 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundesfernstraßengesellschaft auf Bundestagsdrucksache 18/8786 vom 13. Juni 2016). Eine starke Einflussnahme privater Anleger und Unternehmen ist dennoch denkbar, zudem je nach Grundgesetzänderung und gewähltem Modell eine künftige (Teil-)Privatisierung (formell wie materiell) oder anderweitige Einbindung privater Kapitalgeber nicht ausgeschlossen wurde. Bei vergangenen materiellen Privatisierungen (Deutsche Post AG, Telekom Deutschland GmbH) sowie formellen Privatisierungen (Deutsche Bahn AG) ist der Bund erhebliche Zahlungsverpflichtungen eingegangen , von denen die neu gegründeten Gesellschaften – auch bei Personalübernahme – freigestellt wurden. Damit wurden im Fall der Telekom auch die späteren Eigentümer von solchen Pensionsverpflichtungen freigestellt. Bereits im Zwischenbericht der Bodewig-II-Kommission weisen die Autoren im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Bundesregierung auf diesen Zusammenhang hin: „Die länderseitigen Personalaufwendungen müssten inklusive der Pensionsverpflichtungen geregelt werden.“ Im Szenarienbericht der Bodewig-II-Kommission sehen die Autoren bei der Realisierung einer Bundesautobahngesellschaft eine „[g]gf. notwendige Gründung einer Bundesanstalt für die Abwicklung dienstrechtlicher Verhältnisse“ vor. „Hierzu zählen dann auch die damit verbundenen umfangreichen Rückstellungen für Pensionen und Beihilfeleistungen.“ Der voraussichtliche Regelungsumfang wird dort wie folgt beschrieben: „Darüber hinaus bedarf es der Regelung der dienstrechtlichen Angelegenheiten für die aus der Länderauftragsverwaltung in eine Bundesautobahngesellschaft übernommenen Beschäftigten. Anzustreben wäre eine Bundesanstalt (in Anlehnung an Artikel 143b, Absatz 3 Grundgesetz), die dann beispielsweise die Beihilfe- und Pensionszahlungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9592 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode übernehmen und die Beschäftigten der ‚Bundesautobahngesellschaft‘ überlassen würde. Die daraus entstehenden und die der Auftragsverwaltung der Länder zuzuordnenden Kosten müssten in einer gesonderten Regelung (etwa Staatsvertrag oder vergleichbarer Regelung) dem Bund übertragen werden. Insgesamt können alle aus der Personalübernahme begründeten Konsequenzen (Pensionsrückstellungen , Rekrutierungskosten für neues Personal, Ausgleichzahlungen[,] weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen u. [Ä].) allerdings erst nach Vorlage konkreterer Umsetzungspläne durch den Bund abschließend beurteilt werden.“ Allein die finanziellen Auswirkungen für die Steuerzahlenden bei einer Übertragung auf den Bund bzw. bei einer Teilprivatisierung infolge der Veränderungen bei den Gehältern und den Pensionszahlungen werden voraussichtlich erheblich sein. Für seriöse Planungen einer Bundesfernstraßengesellschaft sind sie daher nach Auffassung der Fragesteller zu quantifizieren. 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Beschäftigte aktuell in den Auftragsverwaltungen der Länder für Bundesfernstraßen tätig sind? Wenn ja, wie viele sind es (bei Teilzeitstellen und nur anteiliger Tätigkeit für Bundesfernstraßen umgerechnet auf Vollzeitäquivalente)? 2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die jährlichen Zahlungen an diese Gruppe für Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge inklusive aller Gehaltsbestandteile , Beihilfen und Lohnnebenkosten insgesamt sind? Wenn ja, wie hoch sind die Zahlungen (Genauigkeit ± 10 Mio. Euro ist ausreichend )? 3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahlungen der Länder für Pensionen, Renten und Zahlungen an Witwen und Waisen an Bezugsempfänger aus dieser Gruppe derzeit jährlich sind? Wenn ja, wie hoch sind die Zahlungen (Genauigkeit ± 10 Mio. Euro ist ausreichend )? 4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahlungen der Länder für Pensionen, Renten und Zahlungen an Witwen und Waisen an Bezugsempfänger aus dieser Gruppe bis zum Jahr 2075 zu veranschlagen sind? Wenn ja, wie hoch sind die Zahlungen (Genauigkeit ± 5 Mrd. Euro ist ausreichend )? 5. Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe die Länder Rückstellungen für solche Zahlungen gebildet haben? Wenn ja, wie hoch sind die Rückstellungen (Genauigkeit ± 5 Mrd. Euro ist ausreichend)? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9592 6. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Höhe die Bundesländer die Kosten für Mehraufwand und Synergieverlust (wie z. B. die Einschränkung der Möglichkeiten, Betriebsdienste gleichmäßig über das Jahr auszulasten) für die Verwaltung des nachrangigen Netzes (Landstraßen, Kreisstraßen) veranschlagen, wenn die Verwaltung der Bundesfernstraßen abgetrennt wird? Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten insgesamt sowie gegliedert nach a) einmaligen Kosten für die Länder durch den Verwaltungsumbau, die Zusammenlegung von Einheiten, den Umbau oder Zukauf von Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten etc. und b) dauerhaften jährlichen Kosten durch Synergieverlust und ungleiche Auslastung ? Nein. Aus Sicht der Bundesregierung soll das Reformvorhaben so ausgestaltet werden, dass ein Mehraufwand und Synergieverluste vermieden werden. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, welche jährlichen Mehrkosten in der Summe der Ausgaben von Bund und Ländern entstehen, wenn im Zuge der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft Landesbeschäftigte und -beamte zum Bund wechseln? Wenn ja, wie hoch sind die Mehrkosten (Genauigkeit ± 10 Mio. Euro ist ausreichend)? Der mögliche Wechsel von Landesbeschäftigten und -beamten zum Bund und dessen Auswirkungen wird Gegenstand des Gesetzentwurfs für das angestrebte Reformvorhaben sein. Die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ist Gegenstand der politischen Willensbildung. 8. Wie viele Beschäftigte arbeiten aktuell im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) sowie bei der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), die für Bundesfernstraßen zuständig sind (bei Teilzeitstellen und nur anteiliger Tätigkeit für Bundesfernstraßen umgerechnet auf Vollzeitäquivalente)? Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) arbeiten in der Abteilung Straßenbau umgerechnet auf die Vollzeitäquivalente 132,7 Beschäftigte . Je nach Themengebiet bzw. Fragestellung können aus anderen Abteilungen weitere Beschäftigte des BMVI für den Bereich Bundesfernstraßen ergänzend tätig sein. Bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) sind 20 Beschäftige und bei der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH (DEGES) 277,8 Beschäftigte (jeweils umgerechnet auf Vollzeitäquivalente ) tätig; die letztgenannte Gesellschaft ist aber nicht nur ausschließlich für Bundesfernstraßen, sondern zu ca. 5 bis 10 Prozent auch für andere Infrastrukturprojekte ihrer Gesellschafter tätig. 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Zahlungen an diese Gruppe für Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge inklusive aller Gehaltsbestandteile , Beihilfen und Lohnnebenkosten? Für das BMVI werden die Gehaltskosten einschließlich Nebenkosten für diese Gruppe von Mitarbeitern/innen nicht speziell erfasst. Unter Zugrundelegung der Durchschnittssätze ergibt sich für die in der Antwort zu Frage 8 genannte Anzahl von Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) der Abteilung Straßenbau ein jährlicher Betrag in Höhe von 9,3 Mio. Euro. Die jährlichen Personalkosten der VIFG und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9592 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der DEGES können den veröffentlichten Geschäftsberichten der Gesellschaften entnommen werden. 10. Wie hoch werden die Zahlungen des Bundes für Pensionen, Renten und Zahlungen an Witwen und Waisen an Bezugsempfänger aus dieser Gruppe bis zum Jahr 2075 sein? Welcher Betrag bis 2075 vom Bund insgesamt aufgewendet werden muss, ist nicht bekannt. 11. Hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen für eine Reform der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau in die Verhandlungen zum Bund-Länder -Finanzausgleich eingebracht? Wenn ja, welche Forderungen hat sie diesbezüglich dort erhoben? Welchen finanziellen Gegenwert hat sie ihrer Forderung beigemessen (Erhöhung /Reduktion der jährlichen Ausgleichszahlungen bzw. geldwerter Verzicht auf Einnahmen zugunsten der Länder oder des Bundes)? Der Bund hat sich in den Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen ausgesprochen und hierzu gefordert, die Aufgabe in Bundesverwaltung zu überführen und für die Verwaltung eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Bundesautobahngesellschaft zu errichten. Ziel des Vorschlags ist die Verbesserung der föderalen Strukturen durch die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung in diesem Bereich . 12. Hat die Bundesregierung den Ländern seit dem 1. Januar 2016 Dokumente zu einer Reform der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau übergeben ? Wenn ja, welchen Titel, Autor und Inhalt haben diese Dokumente? Der Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Dezember 2015 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages zum Thema „Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen“ wurde auf Anfrage an den niedersächsischen Landtag verschickt. Zudem wurde ein standardisierter Fragenkatalog mit Fragen zur bestehenden Auftragsverwaltung an verschiedene Länder verschickt. 13. Hat die Bundesregierung für die Ausarbeitung ihrer Vorstellungen einer Reform der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau oder ihrer Forderungen an die Länder im Bund-Länder-Finanzausgleich externe Gutachten ausgeschrieben oder beauftragt? Wenn ja, welchen Titel, Autor und Inhalt haben diese Dokumente? Bezüglich externer Gutachten betreffend die Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 3, 5 und 6 der Kleinen Anfrage „Gutachten und externe Beratungstätigkeiten zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft, zu Öffentlich -Privater Partnerschaft im Bereich der Bundesfernstraßen sowie zu LKWund PKW-Maut“ auf Bundestagsdrucksache 18/8085 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9592 14. Wird die Bundesregierung ihre Vorstellungen für eine Reform der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau weiterhin in die Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich einbringen? Wenn ja, welche Forderungen wird sie diesbezüglich dort erheben? Welchen finanziellen Gegenwert misst sie ihrer Forderung bei (Erhöhung/ Reduktion von jährlichen Ausgleichszahlungen bzw. geldwerter Verzicht auf Einnahmen zugunsten der Länder oder des Bundes)? Ja. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Welche Vorstellungen bzw. Leitlinien hat die Bundesregierung von der notwendigen Grundgesetzänderung als Voraussetzung für eine Bundesfernstraßengesellschaft ? 16. Wäre auch nach der geplanten Grundgesetzänderung eine zukünftige formale oder gar materielle (Teil-)Privatisierung der Bundesfernstraßengesellschaft bzw. der Fernstraßen ausgeschlossen, bzw. mit welcher Formulierung der Grundgesetzänderung plant die Bundesregierung die Ankündigung, dass die Fernstraßen in öffentlicher Hand verbleiben sollen, zu garantieren? Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In dem Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Dezember 2015 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages zum Thema „Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen“ sind die Eckpunkte genannt, entlang derer die Bundesregierung an einem Gesamtkonzept zur Reform arbeitet. Dieses Konzept umfasst auch einen Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes. Ein genannter Eckpunkt ist unter anderem, dass die Gesellschaft im Eigentum des Bundes steht. Die Umsetzung der Eckpunkte wird im Rahmen des noch einzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens zu behandeln sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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