Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9598 18. Wahlperiode 09.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9467 – Kooperation von Bayer CropScience und der GIZ im Rahmen der BMZ- Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger in Indien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Ansatz der German Food Partnership (GFP) in Kooperation mit Agrarkonzernen , vermeintlich gegen Hunger kämpfen zu wollen, galt als äußerst umstritten . Die Oxfam-Studie „Böcke zu Gärtnern. Wie die aktuelle Kooperation mit Agrarkonzernen eine nachhaltige Landwirtschaft verhindert“ stellte unter anderem fest, dass die Kooperationspartner der Agrarwirtschaft teilweise offen für ihre Produkte warben und entgegen der vertraglichen Vereinbarung auch Schulungen von deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wurden. Zumindest das Vertragswerk sah neutrales Schulungspersonal vor. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller erklärt zwar, neue Ansätze beim Kampf gegen den Hunger zu verfolgen und verlängert darum die die German Food Partnership nicht. Tatsächlich verfolgt aber auch Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller bei seinen eignen Initiativen aus Sicht der Fragesteller dieselben, viel kritisierten Ansätze. Innerhalb der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger soll in sogenannten Grünen Innovationszentren in insgesamt 14 Ländern die Kooperation mit Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft forciert werden. Die Oxfam- Studie „Böcke zu Gärtnern“ konstatiert, es ließe sich nicht erkennen, inwieweit bei der Konzeption und Umsetzung der Innovationszentren auf Kritik, die bereits anlässlich der GFP geäußert wurde, seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung reagiert wird bzw. dieser Rechnung getragen wird. Mit Sachstand vom Mai 2016 existiert bisher nur im Grünen Innovationszentrum Indien ein Vertrag mit einem Kooperationspartner aus der Privatwirtschaft. Dieser Partner ist die Firma Bayer CropScience. Bayer CropScience sieht sich derzeit u. a. Vorwürfen fehlerhafter Kennzeichnung des giftigen Pestizids Nativo 75 WG ausgesetzt (http://info.brot-fuer-diewelt .de/blog/pestizide-bayer-syngenta-gefaehrden-zehntausende). Warnungen zu Gesundheits- und Umweltrisiken fehlen. Die Verbraucher werden auch nicht über mögliche Schutzmaßnahmen für Haut und Augen informiert. Besonders besorgniserregend ist dabei, dass die giftigen Chemikalien während der Schwangerschaft und mit der Muttermilch auf die folgende Generation übertragen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9598 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es steht zu befürchten, dass es durch das Projekt in Indien erneut zu negativen Auswirkungen für Produzentinnen und Produzenten, auf deren Umwelt, Gesundheit sowie ökonomische und soziale Verhältnisse kommt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung kann es nur geben, wenn alle Akteure , Staat, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verbände und Privatwirtschaft, Verantwortung übernehmen. Mit der Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“ und den dazugehörigen „Grünen Innovationszentren“ mobilisiert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Know-How aus allen gesellschaftlichen Bereichen, um durch breit angelegte Kooperationsformen insbesondere Kleinbäuerinnen und -bauern dabei zu unterstützen, mehr Einkommen für sich und ihre Familien zu erwirtschaften. Konzeption und Umsetzung der Vorhaben erfolgen in Abstimmung mit den Partnerregierungen und weiteren lokalen Partnern sowie in gemeinsamer Absprache aller mitwirkenden Partner in Deutschland. Für Kooperationen mit der Wirtschaft gilt dabei, dass sie einen klaren entwicklungspolitischen Nutzen haben müssen. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben für Wirtschaftskooperationen des BMZ ist für den Agrar- und Ernährungssektor seit April 2016 ein Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrarund Ernährungssektor gültig (öffentlich zugänglich unter www.developpp.de/ de/content/teilnahmekriterien). Der Referenzrahmen stellt unter anderem die ökologische , soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Projekte, den Fokus auf die arme ländliche Bevölkerung sowie die Beachtung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sicher. Er vereinbart Grundregeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und den Umgang mit ihnen. Darüber hinaus gibt er vor, dass die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO-Kernarbeitsnormen) vollumfänglich sichergestellt wird und die an den Projekten beteiligten Landwirte völlige Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die eingesetzten landwirtschaftlichen Produktionsmittel wie beispielsweise Düngemittel , Saatgut etc. haben. Die Befürchtung, dass durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft in Indien negative Auswirkungen für Produzentinnen und Produzenten entstehen könnten, teilt die Bundesregierung daher nicht. Die Kooperation mit Bayer ist darüber hinaus nur ein Teil der vielfältigen Aktivitäten des Grünen Innovationszentrums Indien. Sämtliche nachfolgenden Antworten beziehen sich auf diesen Teil der Kooperation, nicht auf das Gesamtprojekt Grünes Innovationszentrum Indien. 1. Welche Ziele wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Bayer CropScience und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für die Kooperation im Rahmen des Grünen Innovationszentrums Indien vertraglich vereinbart? Als Ziel wurde vereinbart, dass 1 600 Apfelproduzenten in den ausgewählten Projektregionen ihr Einkommen durch Innovationen in der Apfel-Wertschöpfungskette um 20 Prozent steigern konnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9598 a) Inwiefern lassen sich die entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung mit den unternehmerischen Zielen von Bayer CropScience in Indien vereinbaren (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat das Ziel, die Einkommen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern nachhaltig zu erhöhen. Sie unterstützt daher die Einbindung von unternehmerischen Innovationen in die indische Apfelwertschöpfungskette. b) Mit welchen konzeptionellen Ansätzen sollen die vereinbarten Ziele erreicht werden? Mit der Entwicklungspartnerschaft sollen Qualitäts- und Produktivitätsverluste sowie Hindernisse in der Vermarktung in der Apfelwertschöpfungskette verringert werden. Dazu verfolgt das Vorhaben folgende Ansätze in den ausgewählten Regionen: (1) Aufbau von zwei Wetterstation zur Datengenerierung für die Optimierung der Apfelproduktion, (2) Schulungen zu nachhaltigen Anbaumethoden und (3) Vernetzung der Akteure im Apfelsektor. c) Wurden neben Bayer CropScience alternative Projektpartner in Erwägung gezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Es gibt weitere Partner der Entwicklungspartnerschaft: In Jammu und Kashmir ist die „Sher-e-Kashmir University of Agriculture“ Projektpartner. In Himachal Pradesh arbeitet die Bundesregierung mit der staatseigenen Firma „Horticultural Produce Marketing and Processing Corporation Limited“ zusammen. Darüber hinaus wird derzeit angestrebt, die staatlichen landwirtschaftlichen Beratungsstellen enger einzubeziehen. Eine Kooperation mit dem Julius-Kühn-Institut zum verbesserten Apfelanbau ist in Vorbereitung. 2. Welche Kleinbauernorganisationen oder Organisationen der Zivilgesellschaft wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Projektentwicklung , -konzeption und -durchführung eingebunden? Der Projektansatz wird in Zusammenarbeit mit der Sher-e-Kashmir University of Agriculture und lokalen Produzentenorganisationen konzipiert und umgesetzt. a) Welche indischen Organisationen wurden konsultiert? Inwiefern sind diese Organisationen weiterhin in die Durchführung eingebunden ? Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 2 wird verwiesen. b) Wenn keine indischen Organisationen konsultiert und dauerhaft eingebunden wurden, wieso nicht? Inwieweit kann die Bundesregierung begründen, dass den lokalen Belangen dennoch Vorrang gegenüber den unternehmerischen Interessen des Kooperationspartners eingeräumt wird? Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9598 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Dauer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kooperation zwischen Bayer CropScience und der GIZ im Rahmen des Grünen Innovationszentrums Indien vorgesehen? Für die Kooperation ist eine Laufzeit von März 2016 bis Dezember 2017 vorgesehen . a) Wie ist sichergestellt, dass nach Kooperationsende ein entwicklungspolitischer Mehrwert geschaffen und vor allem erhalten wird? Zum entwicklungspolitischen Mehrwert wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Um die Einkommens- und Wertsteigerungen entlang der Lieferkette nachhaltig zu verbessern, werden in Himachal Pradesh alle Akteure im Apfelsektor in ein gemeinsames Gremium zum Management der Wertschöpfungskette eingebunden . Dieses Gremium ist darauf angelegt, aus Eigeninitiative über die Projektlaufzeit hinaus fortzubestehen. Die Beratung zu guter landwirtschaftlicher Praxis, Marketing, etc. wird über den staatlichen Agrarberatungsdienst und die „Lead Farmers“, die an den Trainings teilnehmen, verbreitet und steht damit langfristig einer größeren Gruppe von Nutzern zur Verfügung. Damit Kleinbäuerinnen und -bauern zudem dauerhaft Zugang zu Wetterdaten zur gezielten Ausrichtung von Pflanzenschutzmaßnahmen haben, werden zwei in Jammu und Kashmir eingesetzte Wetterstationen nach Projektende vom lokalen Kooperationspartner, der Universität SKUAST, weitergeführt. b) Wie ist sichergestellt, dass die Kooperation nicht zu einer marktbeherrschenden Position von Bayer CropScience in dem Projektgebiet führt, die sich bspw. in Form von ökonomischen Abhängigkeiten von Produzentinnen und Produzenten negativ auswirkt? In der Region ist der Markt für Pflanzenschutzmittel für die Anwendung in der Apfelproduktion sehr kompetitiv; es konkurrieren lokale Firmen wie Indofil mit Bayer, Syngenta und BASF. Darüber hinaus werden die Produzentinnen und Produzenten in den angebotenen Trainings zu Inhaltsstoffen, nicht zu spezifischen Produkten geschult. Durch das Projekt werden sie daher in keine Abhängigkeiten von spezifischen Produkten oder deren Hersteller gebracht. 4. Welche finanziellen, materiellen, personellen oder sonstigen Beiträge leisten nach Kenntnis der Bundesregierung Bayer CropScience und die GIZ im Rahmen des Grünen Innovationszentrums Indien? Der Gesamtwert der Entwicklungspartnerschaft mit Bayer beträgt 404 000 Euro. Darin sind alle materiellen und personellen Beiträge enthalten. a) Welche dieser Beiträge werden von Bayer CropScience erbracht? Der Anteil von Bayer beträgt 61 Prozent. Er enthält im Wesentlichen Personal zur technischen Beratung, Reisekosten, Transfer von Know-how, Gebühren für die Registrierung von Bauernorganisationen, Trainings und Ausrüstungsgegenstände wie Schutzkleidung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9598 b) Welche dieser Beiträge werden von der GIZ erbracht? Der öffentliche Anteil beträgt 39 Prozent. Der Anteil beinhaltet im Wesentlichen Personalkosten für technische Beratung (Entwicklung und Begleitung der Schulungen ), Wissenstransfer und Übernahme von Managementaufgaben. Darüber hinaus übernimmt die GIZ die Kosten für die Durchführung einer Studienreise nach Deutschland. 5. Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungsmaßnahmen , Besprechungen und Veranstaltungen im Rahmen des Grünen Innovationszentrums in Indien durchgeführt? Die Durchführung von Schulungen, Besprechungen und Veranstaltungen ist Bestandteil des Vorhabens. Wenn ja, a) Wer konzipiert diese Schulungsmaßnahmen, Besprechungen und Veranstaltung ? Die lokale Universität SKUAST hat das staatliche Mandat zur Beratung von Bäuerinnen und Bauern. Die Trainings werden gemeinsam von der Universität SKUAST, GIZ und Bayer konzipiert. b) Wer führt diese Schulungsmaßnahmen, Besprechungen und Veranstaltungen durch? In Anwesenheit der staatlichen landwirtschaftlichen Beratungsstellen und/oder der GIZ werden die Schulungen von Bayer und dem Düngemittelhersteller YARA durchgeführt. c) Wie wurde die Zielgruppe für diese Schulungsmaßnahmen, Besprechungen und Veranstaltungen identifiziert? Die Zielgruppe wurde aufgrund einer Studie der GIZ unter Einbeziehung der in der Antwort zu den Fragen 1c und 2 erwähnten lokalen Partner identifiziert. d) Inwieweit waren und sind die lokale Zivilgesellschaft und Kleinbauernorganisationen an der Konzeption, Durchführung und bei der Identifizierung relevanter Zielgruppen beteiligt? Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 2 wird verwiesen. e) Ist festgelegt, dass im Rahmen der Kooperation kein Product Placement stattfindet? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese Vereinbarung bei der Erstellung der Schulungsmaterialien und der Durchführung der Schulungen eingehalten wird? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Kooperation findet kein Product Placement statt. Dies ist im Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor unter Punkt 6 festgelegt. In den Schulungen werden Probleme gemeinsam analysiert und ein breites Wissen über Pflanzenschutzmaßnahmen vermittelt. Dabei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9598 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werden herstellerübergreifend Produkte auf der Basis zugelassener Inhaltsstoffe empfohlen. Fokus der Schulungen ist der integrierte Pflanzenschutz. Die Einhaltung des Referenzrahmens wird durch lokale GIZ Fachkoordinatoren überprüft. 6. Welche sozialen, ökologischen und entwicklungsorientierten Standards wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Grundlage der Kooperation vertraglich zwischen Bayer CropScience und der GIZ vereinbart? Für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft gelten die allgemeinen Vorgaben des BMZ (öffentlich zugänglich unter www.developpp.de). Für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungsbereich gilt zusätzlich der Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor. Die Einhaltung der Kriterien des Referenzrahmens wurde zwischen Bayer und der GIZ vertraglich vereinbart und bildet den Rahmen der Zusammenarbeit. Der Referenzrahmen lag zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift (März 2016) noch nicht vor, die Vereinbarung zur Einhaltung des Referenzrahmens wurde nach Vertragsunterschrift gesondert vereinbart. Darin sind internationale Standards und Richtlinien wie die ILO-Kernarbeitsnormen, die Freiwilligen Leitlinien Land, der Codex Alimentarius oder der International Code of Conduct on Pesticide Management explizit erwähnt. a) Verständigten sich Bayer CropScience und die GIZ vertraglich auf relevante , international anerkannte Normen und Richtlinien, um bspw. Kinderarbeit , der Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern, dem Einsatz toxischer Substanzen und dem unsachgemäßen, gesundheitsschädlichen Einsatz von Pestiziden vorzubeugen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. b) Inwiefern sind die ILO-Kernarbeitsnormen (ILO: International Labour Organization) Bestandteil des Kooperationsvertrags? Wenn nein, weshalb nicht? Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist Bestandteil des BMZ-Referenzrahmens für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor (Punkt 5). c) Inwiefern ist der FAO-Verhaltenskodex (FAO: Food and Agriculture Organization of the United Nations) zum Pestizidmanagement Teil des Kooperationsvertrags ? Wenn nein, weshalb nicht? Die Einhaltung des FAO-Verhaltenskodex ist Bestandteil des BMZ-Referenzrahmens für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor (Punkt 8). d) Inwiefern wird der Einsatz von Pestiziden, die auf der Liste von PAN International (PAN: Pesticide Action Network; List of Highly Hazardous Pesticides) aufgeführt sind, ausgeschlossen? In den GIZ-Regularien zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die auf der HHP-Liste von PAN-International aufgeführt sind, nur in Ausnahmefällen mit Begründung möglich, wenn keine Alternativen zum Einsatz kommen können. Hierfür bedarf es zudem einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9598 befürwortenden Stellungnahme eines externen Gutachters. In dem konkreten Fall der Kooperation mit Bayer in Nordindien ist die Nutzung von HHP-Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen. e) Wie wird die Einhaltung der vereinbarten Standards durch die Kooperationspartner aber auch durch die am Projekt beteiligten Produzentinnen und Produzenten und Anwenderinnen und Anwender überprüft? Die Maßnahmen der Entwicklungspartnerschaft werden vor Ort von lokalen GIZ- Fachkoordinatoren begleitet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Einhaltung der im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft getroffenen Vereinbarungen regelmäßig überprüft wird. Die in den Schulungen besprochenen Pflanzenschutzmittel werden vorab von der GIZ überprüft. 7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Produzentinnen und Produzenten und Anwenderinnen und Anwender im Rahmen des Projekts über Gefahren und Risiken im Umgang mit Pestiziden aufgeklärt werden? Von Projektbeginn bis August 2016 wurden in Himachal Pradesh und in Kashmir insgesamt 75 Schulungen durchgeführt, in denen unter anderem die sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln trainiert wurde. Zudem sind immer dann, wenn es um die Anwendung von Pflanzenschutzmittel geht, Aufklärungen zum Anwenderschutz integraler Bestandteile der Maßnahmen. a) Wie wird vor Ort für geeignete Lagerungsmöglichkeiten gesorgt? Die sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist Bestandteil der Schulungen entlang der Vorgaben des International Code of Conduct for Pesticide Management und der dazugehörigen Richtlinien der FAO. b) Wie wird für eine sichere Entsorgung von Pestizidresten und Verpackungen gesorgt? Die empfohlene Entsorgung von Verpackungen folgt den Empfehlungen des International Code of Conduct on Pesticide Management, der für die lokale Entsorgung eine dreifache Spülung zur Verdünnung der Wirkstoffe und die Perforierung der Behälter vorsieht, um die weitere Nutzung auszuschließen. c) Wie wird für die Verfügbarkeit von angemessenen Schutzmaßnahmen (bspw. Kleidung) in ausreichender Zahl und zu erschwinglichen Preisen gesorgt? Der Anwenderschutz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Bestandteil der Schulungen. In den Schulungen wird Schutzkleidung zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bereitgestellt. Die dauerhafte Verfügbarkeit von Schutzkleidung ist in Indien jedoch häufig noch nicht zufriedenstellend. Die Entwicklungspartnerschaft hat daher auch zum Ziel, die Verfügbarkeit von Schutzkleidung zu verbessern. So werden beispielsweise lokale Händler angehalten, Vorräte verfügbar zu halten. Auch wird das Bewusstsein der Händler für Gesundheitsrisiken bei der Anwendung der von Ihnen vertriebenen Mittel gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9598 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Sind alle Informationen und Schulungen zur Lagerung, Anwendung und Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln sowie zu deren Gesundheitsrisiken und Gefahren in lokaler Sprache verfügbar? Ja, in Kashmiri und Hindi. e) Wie wird die geeignete Lagerung, Entsorgung und Verwendung von Pestiziden , die Aufklärung über Gesundheitsrisiken und Gefahren sowie deren Verfügbarkeit in lokaler Sprache in der Praxis kontrolliert? Die Maßnahmen der Entwicklungspartnerschaft werden vor Ort von lokalen GIZ- Fachkoordinatoren begleitet. Die Anwendung der in den Schulungen vermittelten Inhalte wird von der GIZ im Rahmen der Ergebnisüberwachung überprüft. f) Welche Fungizide werden den Bauern und Bäuerinnen von Bayer CropScience empfohlen (bitte alle namentlich aufführen)? Folgende Fungizide werden empfohlen: Antracol, Score. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5e verwiesen. 8. Wie und wie oft werden Erfolg bzw. Misserfolg des Kooperationsprojekts kontrolliert, und werden diese Evaluierungsberichte den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht? Wenn ja, wann werden die Evaluierungsberichte den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht? Im Rahmen des Kooperationsvertrags zwischen Bayer und GIZ ist definiert, dass Bayer zweimal jährlich schriftlich der GIZ berichtet (zum 15. Dezember und 15. Juni). Die GIZ berichtet dem BMZ jährlich zu den Grünen Innovationszentren im Rahmen der regulären Berichterstattung. Diese Berichterstattung kann dem Deutschen Bundestag gerne auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. 9. Welche Reichweite hat/haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Wetterstation /die Wetterstationen und die darauf aufbauenden Empfehlungen im Rahmen des Integrated Pest Management (bitte Distanz angeben)? Die Reichweiten der Wetterstationen betragen ca. 50 km. a) Wer betreibt und besitzt diese Wetterstation/Wetterstationen? Die Wetterstationen werden vom lokalen Kooperationspartner, der Universität SKUAST, betrieben, der diese auch besitzt. b) An wen werden die Wetterdaten versandt, die von der Wetterstation erhoben werden? Im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft werden die auf den Wetterdaten basierenden Empfehlungen künftig von der Universität SKUAST per SMS an die an den Schulungen beteiligten Produzentinnen und Produzenten und an den „Dealers Council“ versendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9598 c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Produzentinnen und Produzenten die Erkenntnisse der Wetterstation tatsächlich unentgeltlich nutzen können? Derzeit wird ein Memorandum of Understanding mit der Universität SKUAST vorbereitet, das die kostenfreie Nutzung der Daten der Wetterstationen und der Empfehlungen für die Produzentinnen und Produzenten gewährleistet. Diese Maßnahme wird von lokalen GIZ-Fachkoordinatoren begleitet. d) Wie stellt die Bundesregierung dies auch für die Zeit nach dem Ende des Projekts sicher? Der Betrieb der Wetterstation wird nach Projektende vom lokalen Kooperationspartner , der Universität SKUAST, weitergeführt. e) Welche weiteren Daten liefert die Wetterstation/liefern die Wetterstationen außer einer Datenbasis für Empfehlungen im Rahmen des Integrated Pest Management, und wie werden diese den Produzentinnen und Produzenten zugänglich gemacht? Die Bundesregierung hat keine Informationen zur Datengenerierung außerhalb des Vorhabens. 10. Wie viele der Produzentinnen und Produzenten im Projektgebiet werden vom Kooperationsprojekt nach Kenntnis der Bundesregierung profitieren (bitte den prozentualen Teil der Betriebe angeben)? 1 600 Produzentinnen und Produzenten werden vom Kooperationsprojekt profitieren . Die Anbauregion, die mit 270 000 ha in Kashmir und Himachal Pradesh sehr groß ist, hat insgesamt 480 000 Produzenten (zum Vergleich: 31 000 Produzenten in Deutschland). Die geförderten Apfelproduzenten entsprächen so 0,3 Prozent der in der Region tätigen Produzenten. a) Welche Art von Landwirtschaft betrieben die Produzentinnen und Produzenten im Projektgebiet bisher? Die Landwirtschaft war bisher auf den extensiven Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ausgerichtet. b) Welche Pestizide wurden bisher im Projektgebiet vor allem angewandt (bitte angeben)? Bisher wurden Carbedazim, Captan, Kupferoxychlorid, Dodine, Difenconazole, Metiram + Pyraclostrobin, Hexaconazole, Mancozeb, Myclobutanil, Propineb, Thiophanate methyl, Zineb, Antracol, Baycor, Score und Mancozeb verwendet. c) Inwieweit unterscheiden sich die im Rahmen des Projekts geschulten Produktionsweisen von den bisherigen? Es wird besonderer Wert auf die Vermittlung von nachhaltigen Kulturtechniken wie z. B. das Zurückschneiden, die Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes, der sichere und gezielte Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln , die sichere Anwendung von Pflanzenschutzmaßnahmen und ein integriertes Nährstoffmanagement gelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9598 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Inwiefern sollen die beteiligten Produzentinnen und Produzenten auch hinsichtlich neuer Vermarktungsformen geschult werden? Bestandteil des Vorhabens ist die Verbesserung der Vermarktung in der Apfelwertschöpfungskette , unter anderem in den gemeinschaftlichen Wertschöpfungsketten -Gremien. So werden die Bäuerinnen und Bauern zum Beispiel bei der Selbstorganisation für gemeinschaftliche Vermarktung unterstützt. e) Inwieweit werden auch gezielt Subsistenzlandwirtinnen und -landwirte als Zielgruppe angesprochen? Landwirtinnen und Landwirte, die ausschließlich auf Subsistenzniveau wirtschaften , sind nicht Zielgruppe der Maßnahme. 11. Betreibt Bayer CropScience nach Kenntnis der Bundesregierung im Projektgebiet weitere Projekte (bspw. Testzentren für Saatgut, Düngemittel und Pestizide)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Inwieweit ist sichergestellt, dass Vertragshändler von Bayer CropScience nach dem FAO-Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement geschult wurden ? Die Schulung oder Kontrolle von Vertragshändlern ist nicht Bestandteil des Vorhabens . b) Inwieweit ist sichergestellt, dass Vertragshändler von Bayer CropScience im Projektgebiet notwendige Schutzkleidung in ausreichender Zahl und zu erschwinglichen Preisen anbieten? Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen. 12. Welche Anbauempfehlungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an die beteiligten Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen des Projekts gegeben ? Wird insbesondere sichergestellt, dass a) lokal angepasste Sorten verwendet werden (bitte angeben, welche Sorten empfohlen werden), Die Entwicklungspartnerschaft arbeitet mit den aktuellen, bislang in den lokalen Betrieben eingesetzten Apfelsorten. Die Einführung neuer Apfelsorten ist nicht Bestandteil der Entwicklungspartnerschaft. b) Methoden des nichtchemischen Pflanzenschutzes ebenfalls vermittelt werden (bitte angeben, welche Methoden empfohlen werden), Schulungen basieren auf den Grundprinzipien des integrierten Pflanzenschutzes (IPM). Per Definition ist IPM eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Das bedeutet beispielsweise mechanische statt chemische Beseitigung oder Kontrolle des Unkrautes durch Hacken, Striegeln und Mähen, Schnitttechniken zu besserer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9598 Durchlüftung von Kronen, Anwendung von Mulch und anderem. Auf diese Weise nehmen die Schulungen Bezug zu einer Bandbreite und Kombination relevanter Anwendungsmöglichkeiten. Nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen Methoden zu geben, wenn sich mit ihnen ein zufrieden stellendes Ergebnis bei der Bekämpfung von Schadorganismen erzielen lässt. c) Methoden zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit vermittelt werden (bitte angeben, welche Methoden empfohlen werden)? Schulungsinhalte basieren auf den Prinzipien guter landwirtschaftlicher Praxis, beispielsweise der Analyse der Bodenfruchtbarkeit, schonende Bodenbearbeitung , Rolle von Bodenorganismen, etc. 13. Wird den beteiligten Bäuerinnen und Bauern nach Kenntnis der Bundesregierung durch Schulungsmaterial oder Schulungen vermittelt, dass der Einsatz von Pestiziden und synthetischem Dünger notwendig ist für höhere Erträge , und wird den Produzentinnen und Produzenten zur Nutzung von Pestiziden und Düngern zugeraten? Wenn das Schulungsmaterial bzw. die Inhalte der Schulungen noch nicht vorliegen, wie wird sichergestellt, dass nichtchemischer Pflanzenschutz und Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als gleichwertige Alternativen dargestellt werden? Auf die Antworten zu den Fragen 12b und 12c wird verwiesen. 14. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Schulungen auf Herausforderungen und Risiken beim Anbau von modernen Hochleistungssorten in Bezug auf Wasserbedarf, höhere Inputkosten bei Saatgut und Pestizidbedarf und daraus resultierendes höheres Verschuldungsrisiko etc. hingewiesen ? Die Entwicklungspartnerschaft arbeitet nicht mit modernen Hochleistungssorten, es findet keine Beratung zu Hochleistungssorten statt. 15. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den Bäuerinnen und Bauern Aussagen zu gentechnisch veränderten Sorten getroffen, und wenn ja, welche? Die Entwicklungspartnerschaft arbeitet nicht mit genetisch veränderten Sorten. Deren Einsatz ist vertraglich ausgeschlossen. 16. Gibt es über die Kooperation im Rahmen des Grünen Innovationszentrums hinaus weitere Kooperationen der GIZ oder der Bundesregierung mit Bayer CropScience in Indien (falls ja, bitte alle Vorhaben mit Zielen und Finanzierung aufführen)? Es gibt keine weiteren Kooperationen mit Bayer CropScience in Indien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333