Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9599 18. Wahlperiode 09.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Kersten Steinke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache18/9345 – Maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe und Schlussfolgerungen daraus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die unterstützenden Tätigkeiten im Rahmen der Flüchtlingshilfe stellen die längste Amtshilfemaßnahme in der Geschichte der Bundeswehr dar. Die Bundeswehr selbst betont immer wieder, dass solche Amtshilfemaßnahmen eigentlich nur vorübergehend geleistet werden sollten. Im Frühjahr 2016 wurde in einer Unterrichtung des Parlaments (5. Februar 2016) die Erwartung geäußert, bis zum Sommer 2016 sollten die Länder und Kommunen ausreichend Zeit gehabt haben, eigene personelle Kapazitäten sowie materielle Ressourcen und Strukturen zu stärken. Der Einsatz dauert aber bis heute an, und mittlerweile ist in den einschlägigen Unterrichtungen (z. B. vom 15. Juli 2016) lediglich die Rede von einem schrittweisen Herauslösen der Bundeswehr-Kräfte. Dies deutet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auf schwerwiegende Mängel bei Ressourcen und Kapazitäten der originär zuständigen Behörden hin. Inwiefern diese mittlerweile tatsächlich gestärkt wurden oder das schrittweise Herauslösen der Bundeswehr-Kräfte vor allem angesichts des Rückgangs bei der Zahl neu ankommender Flüchtlinge ermöglicht wird, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine offene Frage. Wie viele Amtshilfe- bzw. sonstige Unterstützungsleistungen genau durchgeführt wurden, ist ebenfalls nicht geklärt. In der Unterrichtung vom 15. Juli 2016 ist die Rede von 852 genehmigten Amtshilfeanträgen. Der Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben dagegen spricht auf www.bundeswehr.de (Flüchtlingshilfe in der Praxis, 21. Juli 2016) von „knapp 1 000“ Anträgen, die bewilligt und umgesetzt worden seien. Als sich die Fraktion DIE LINKE. zuletzt in Form einer Kleinen Anfrage nach den Amtshilfeleistungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe erkundigt hat, konnte die Bundesregierung noch keine Angaben dazu machen, ob bzw. in welchem Umfang sie von den Ländern und Kommunen Erstattungen für die Hilfe einfordern wird. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre ein Verzicht auf die Kostenerstattung angebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9599 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden in Deutschland ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundeswehr ist sich ihrer Mitverantwortung bewusst und schöpft in diesem Verständnis ihre Möglichkeiten zur Unterstützung aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden Informationen erfolgen. 1. Wie viele Anträge zur Durchführung von Amtshilfemaßnahmen sowie sonstigen Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr bislang im Rahmen der Flüchtlingshilfe insgesamt a) entgegengenommen, b) abgelehnt, c) bewilligt, d) durchgeführt (bitte jeweils sowohl nach Amtshilfemaßnahmen sowie sonstiger Unterstützungsleistung als auch nach beantragenden Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden , Ländern und Bundesbehörden differenzieren)? Die Verteilung der im Rahmen der Flüchtlingshilfe an die Bundeswehr gerichteten Amtshilfeanträge auf die Gebietskörperschaften sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (Stichtag: 22. August 2016). Die Verteilung der Anträge auf sonstige Unterstützungsleistungen auf die Gebietskörperschaften zum gleichen Stichtag sind der folgenden Übersicht zu entnehmen . Differenzen zwischen den Summen der entgegengenommenen Anträge auf Amtshilfe bzw. sonstige Unterstützungsleistungen und den Summen der abgelehnten und bewilligten Anträge auf Amtshilfe bzw. sonstige Unterstützungsleistungen ergeben sich durch zurückgezogene oder noch in Prüfung befindliche Anträge. Gebietskörperschaft entgegengenommen abgelehnt bewilligt durchgeführt Kommunen 24 4 17 17 Kreis- und Bezirksverwaltungsbehörden 271 24 211 211 Länder 732 51 611 609 Bundesbehörden 34 4 21 18 Summe 1061 83 860 855 Gebietskörperschaft entgegengenommen abgelehnt bewilligt durchgeführt Kommunen 30 3 22 20 Kreis- und Bezirksverwaltungsbehörden 13 2 11 10 Länder 113 9 95 76 Bundesbehörden 2 0 2 2 Summe 158 14 130 108 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9599 2. Wie viele Amtshilfemaßnahmen bzw. Unterstützungsleistungen werden derzeit durchgeführt, und wie viele Soldatinnen und Soldaten werden dabei eingesetzt (bitte nach dem Schema der Frage 1 ausführen bzw. differenzieren)? Zum Stichtag 22. August 2016 wurden im Rahmen von fünf Amtshilfemaßnahmen 407 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Diese sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Gebietskörperschaft Amtshilfemaßnahmen eingesetzte Soldatinnen bzw. Soldaten Kommunen 0 0 Kreis- und Bezirksverwaltungsbehörden 0 0 Länder 2 48 Bundesbehörden 3 359 Summe 5 407 Zum Stichtag 22. August 2016 wurden 45 sonstige Unterstützungsleistungen durchgeführt. Diese sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Gebietskörperschaft Sonstige Unterstützungsleistungen Kommunen 11 Kreis- und Bezirksverwaltungsbehörden 3 Länder 29 Bundesbehörden 2 Summe 45 Hierbei wurden keine Soldatinnen oder Soldaten eingesetzt. 3. Welche Gesamtkosten sind der Bundeswehr bei den durchgeführten Amtshilfe - bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen insgesamt entstanden (bitte ggf. schätzen)? Die der Bundeswehr entstandenen Gesamtkosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen betrugen für das Jahr 2015 ca. 214 Mio. Euro und für das Jahr 2016 (bis einschließlich Juni) ebenfalls ca. 214 Mio. Euro. 4. Wie hoch war der Anteil der bis heute entstandenen Kosten für a) Kommunen, b) Kreisverwaltungsbehörden, c) Länder und d) Bundesbehörden? Eine Differenzierung der Kosten nach der Art der eine Unterstützung beantragenden Stelle erfolgt grundsätzlich nicht. Vielmehr werden die Kosten bezogen auf die Leistungskategorien der Unterstützungsmaßnahmen erfasst. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9599 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie gliedern sich diese Kosten auf Material-, Personal-, Transport-, Treibstoff - oder sonstige Kosten auf? Welche Kosten sind für den Betrieb der vom Bund bereitgestellten Wartezentren entstanden? Die Gliederung der Kosten (gerundet) ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (Stand: 30. Juni 2016). Kategorie 2015 (in Euro) 2016 (in Euro) Gesamt (in Euro) Personal 200,2 Mio. 186,6 Mio. 386,8 Mio. Material 5,7 Mio. 0,3 Mio. 6,0 Mio. Transport 0,7 Mio. 4,0 Mio. 4,7 Mio. Verpflegung 4,4 Mio. 1,1 Mio. 5,5 Mio. Infrastruktur 2,0 Mio. 21,5 Mio. 23,5 Mio. Sonstiges 1,0 Mio. 0,5 Mio. 1,5 Mio. Summe 214,0 Mio. 214,0 Mio. 428,0 Mio. Für die vom Bund bereitgestellten Wartezentren sind Ausgaben für den Liegenschaftsbetrieb in Höhe von ca. 4 Mio. Euro geleistet worden. 6. Welches Ergebnis brachte die in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/7225 angekündigte Klärung der Möglichkeit eines Verzichts auf Auslagenerstattung durch Länder und Kommunen, und wie begründet die Bundesregierung diese Klärung? Auf der Grundlage des § 7 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2016 wurde für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beschlossen, auf die Auslagenerstattung bei Amtshilfeersuchen in den Jahren 2015 und 2016 zu verzichten. Die Bewältigung der Flüchtlingslage ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Geltendmachung von Amtshilfekosten würde Länder und Kommunen zusätzlich belasten . Durch den Verzicht auf die Kostenerstattung trägt der Bund zu einer erheblichen finanziellen und administrativen Entlastung der Gebietskörperschaften bei. Für sonstige Unterstützungsleistungen außerhalb der Amtshilfe ist § 7 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2016 nicht anwendbar. 7. Wurden Ländern, Kreisverwaltungsbehörden oder Kommunen bislang (partiell ) Auslagen in Rechnung gestellt, und wenn ja, wem in welcher Höhe und für welche Leistungen? Den zuständigen Stellen der Länder, Landkreise und Kommunen wurden Abschläge für Liegenschaftsbetriebskosten auf der Basis abgeschlossener Mitbenutzungsverträge in Rechnung gestellt. Die Einnahmen wurden von den nachfolgend aufgeführten Stellen im angegebenen Umfang (gerundet) erhoben (Stand: 30. Juni 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9599 Rechnungsempfänger Betrag (in Euro) Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende, Diez 134.000 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 876.000 Bezirksregierung Detmold 22.000 Bremer Immobilien 79.000 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg 10.000 Freistaat Bayern 111.000 Gemeinde Augustdorf 31.000 Gemeinde Nörvenich 3.000 Land Rheinland-Pfalz 150.000 Land Sachsen-Anhalt 102.000 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen 236.000 Landesdirektion Dresden 17.000 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 4.000 Landkreis Potsdam-Mittelmark 20.000 Landratsamt Cham 12.000 Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 11.000 Landratsamt Oberallgäu 22.000 Regierung von Unterfranken 54.000 Regierungspräsidium Tübingen 20.000 Stadt Aachen 57.000 Stadt Delmenhorst 42.000 Stadt Heide 23.000 Stadt Speyer 47.000 Gesamt 2.083.000 8. Wie viele Unterbringungsplätze für Flüchtlinge stellt die Bundeswehr derzeit zur Verfügung, um welche Unterbringungsplätze mit welchen Kapazitäten handelt es sich dabei, und wie viele Plätze sind tatsächlich besetzt? Mit Stand vom 22. August 2016 stellte die Bundeswehr den Gebietskörperschaften 21 478 Unterbringungsplätze im Rahmen der Mitbenutzung von Infrastruktur in Liegenschaften der Bundeswehr zur Verfügung. Hierbei handelte es sich z. B. um Unterkunftsgebäude und Sporthallen. Daneben erfolgt die Mitbenutzung von Freiflächen in Liegenschaften der Bundeswehr, deren Unterbringungskapazität abhängig von der jeweils durch den Bedarfsträger festgelegten Nutzung variiert. Zusätzlich werden derzeit noch auf 23 vorzeitig zurückgegebenen ehemaligen Bundeswehrliegenschaften 16 540 Plätze zur Verfügung gestellt. Mit den Wartezentren Erding und Feldkirchen stellt die Bundeswehr die Infrastruktur für weitere 8 500 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Damit werden derzeit insgesamt 46 518 Unterbringungsplätze bereitgestellt. Über die tatsächliche Belegung der bereitgestellten Gebäude und Flächen liegen keine Kenntnisse vor. Die Koordinierung der Belegung mit Flüchtlingen fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der mitnutzenden Gebietskörperschaften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9599 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welches und wie viel Material hat die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendet oder zur Verfügung gestellt, und welchen Wert hatte das dabei verbrauchte Material, bzw. wie hoch ist der Wertverlust durch Gebrauch oder Verschleiß usw.? Bisher wurde durch die Bundeswehr das in der folgenden Übersicht erfasste Material zur Verfügung gestellt. Da auf der Grundlage des § 7 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2016 beschlossen wurde, auf die Auslagenerstattung bei Amtshilfeersuchen in den Jahren 2015 und 2016 zu verzichten, werden Informationen zu möglichen Wertverlusten von eigenem Material der Bundeswehr durch Gebrauch oder Verschleiß nicht erhoben. Material Gesamtwert (gerundet in Euro) 2.500 Feldkrankenbetten 250.000 14 mobile Röntgengeräte 860.000 10 Arztzimmerausstattungen einschl. 2 Behandlungsliegen 30.000 141 Einheitszelte Typ 2, inklusive zugehöriger Beleuchtungssätze 3.400.000 4.500 Decken wegen unterschiedlicher Hersteller , Ausführungen und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar 12.309 Betten wegen unterschiedlicher Hersteller , Ausführungen und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar 80 Kraftomnibusse wegen unterschiedlicher Hersteller , Ausführungen und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar 3 Sonderfahrzeuge für mobile Duschkapazitäten 900.000 10. Wie viele Bundeswehrangehörige sind derzeit noch im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Einsatz, und was sind dort ihre konkreten Tätigkeiten? Mit Stichtag 17. August 2016 waren 354 Bundeswehrangehörige im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingesetzt. Die Bundeswehrangehörigen sind als Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat (220 Bundeswehrangehörige ), Führungsunterstützer (11 Bundeswehrangehörige) und Anhörer (73 Bundeswehrangehörige ) eingesetzt. Ferner wird in Bearbeitungsstraßen und Warteräumen (31 Bundeswehrangehörige) unterstützt. Weitere Bundeswehrangehörige unterstützen in der Zentrale des BAMF in verschiedenen Fachbereichen wie Personal und Lagezentrum (19 Bundeswehrangehörige). 11. Sind diese Bundeswehr-Angehörigen ebenfalls im Rahmen der Amtshilfe oder auf welcher anderen rechtlichen Grundlage für das bzw. im BAMF tätig? Die personelle Unterstützung des BAMF erfolgt im Rahmen von Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9599 12. Wie viele Bundeswehr-Angehörige wurden bislang und sind derzeit zusätzlich zu sonstigen Amtshilfemaßnahmen an das BAMF abkommandiert (bitte auch konkreten Einsatzort bezeichnen), was sind dort ihre konkreten Tätigkeiten , und wie viele von ihnen waren bislang und sind derzeit als Entscheider tätig oder waren bislang bzw. sind auf welche andere Weise inhaltlich mit Asylprüfungen, Anhörungen etc. befasst? Im Wochendurchschnitt waren von November 2015 bis August 2016 beim BAMF ca. 422 Bundeswehrangehörige eingesetzt. Mit Stichtag 17. August 2016 waren 354 Bundeswehrangehörige an das BAMF abgestellt. Soldatinnen und Soldaten waren und sind nicht als Entscheider eingesetzt. Die erfragten Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Einsatzort Anhörer AVS- BSB* Registrierung Lagezentrum Beraterteams Augsburg 9 Berlin 9 Bielefeld 4 7 Bingen/Diez/Ingelheim 7 Bochum 4 Bremen 5 Chemnitz 9 Dresden 8 Düsseldorf 7 37 Eisenhüttenstadt 1 Erding 5 Feldkirchen 5 Freilassing 15 Friedland 2 Gießen 4 Halberstadt 3 Hamburg 9 Hermeskeil 8 Jena/Hermsdorf 2 9 Karlsruhe 4 Kusel 11 Manching 4 Mannheim 3 Meßstetten 2 2 Mönchengladbach 3 15 München 6 22 Neumünster 8 Neustadt/Marburg 4 Nostorf-Horst 4 Nürnberg 40 19 Offenbach 4 Osnabrück 1 Passau 6 Reutlingen/Eningen 3 Trier 1 3 Zirndorf 4 5 ohne festen Einsatzort 11 73 220 31 19 11 *Asylverfahrenssekretariat-Bürosachbearbeiter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9599 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Für welche Fälle sollen die abgeordneten Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden (z. B. Prüfung der Asylanträge bestimmter Flüchtlingsgruppen , oder begrenzt auf als „unstrittig“ oder „einfach“ eingestufte Verfahren etc.)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. b) Von welcher Dauer und Qualität war dabei die einschlägige Ausbildung der Bundeswehr-Angehörigen? Für die Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat, die Bundeswehrangehörigen in Bearbeitungsstraßen und Warteräumen und die Unterstützung in der Zentrale des Bundesamtes erfolgt eine Einarbeitung am Arbeitsplatz durch das Stammpersonal des BAMF. Die Führungsunterstützer sind erfahrene Bundeswehrangehörige , die in Fragen der IT-Unterstützung und Organisation unterstützen können. Für das unterstützende Tätigwerden in ihrem originären Aufgabengebiet ist eine gesonderte Ausbildung entbehrlich. Für die als Anhörer eingesetzten Bundeswehrangehörigen findet eine dreiwöchige Schulung in Qualifizierungszentren des BAMF und im Nachgang dazu eine Einarbeitung am Arbeitsplatz durch erfahrene Anhörer statt. c) Wie viele Abordnungen welcher anderen Stellen und Behörden gab es in den Jahren 2015 und 2016 an das BAMF, in welchen Bereichen wurden die Hilfskräfte dabei für welchen Zeitraum beschäftigt, und von welcher Dauer und Qualität war dabei ihre einschlägige Ausbildung? Die Personalunterstützung aller Bundesressorts (ohne BMVg) setzt sich aus Tarifbeschäftigten und Beamten – i. d. R. in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes oder vergleichbar – zusammen. Personal des gehobenen Dienstes wurde i. d. R. als Sachbearbeiter-Entscheider (SB-Entscheider) in den Asyl- Außenstellen oder Entscheidungszentren oder als Sachbearbeiter in der Zentrale des BAMF eingesetzt. Personal des mittleren Dienstes wurde i. d. R. als Bürosachbearbeiter (BSB) Asylverfahrensstelle in den Asyl-Außenstellen oder Entscheidungszentren oder als BSB in der Zentrale des BAMF eingesetzt. Für die Tätigkeit als SB-Entscheider wurde eine fünf- bis sechswöchige Schulung durchgeführt. Andere Tätigkeiten wurden individuell am jeweiligen Arbeitsplatz ausgebildet. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen eigenen Tarifvertrag, der an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt und nicht in Laufbahnen gegliedert ist. Die Mitarbeiter der BA wurden abgeordnet bzw. zugewiesen. Daher wird keine Gesamtsumme der jeweiligen Laufbahnen dargestellt. Bei den Bundnachfolgeunternehmen (BNU) Telekom, Deutsche Post, Deutsche Bahn und Postbank gab es sowohl Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung (AOZV) als auch reguläre Abordnungen. Ein Mitarbeiter im höheren Dienst der Post wird in der sonstigen Verwaltung mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. Die folgende Übersicht stellt die Personalunterstützung aufgeteilt nach Ressort (ohne BMVg) sowie BNU und BA, Laufbahnzugehörigkeit, Abordnungsdauer und Tätigkeit seit dem Jahr 2015 dar (Stand: 9. August 2016). Dabei handelt es sich um eine kumulative Darstellung. Mitarbeiter, die seit dem Jahr 2015 mehrfach zum BAMF abgeordnet wurden und dazwischen wieder längere Zeiten bei ihrem Arbeitgeber waren, werden auch mehrfach gezählt. Je nach Dauer der Abordnung werden diese in den jeweiligen Spalten „Dauer“ einzeln aufgeführt und die Zeiträume mehrerer Abordnungen einer Person nicht addiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9599 Ressort Personal Laufbahn Dauer Tätigkeit hD mD gD <6 M. 6-12 M. >12 M. Entschei - der BSB sonst. Verw. BMI 81 0 33 48 43 30 8 47 33 1 BKAmt 2 0 1 1 1 0 1 1 0 1 BKM 9 0 4 5 3 4 2 5 4 0 BMAS 18 0 2 16 5 8 5 16 2 0 BMEL 7 0 3 4 6 1 0 4 3 0 BMF 358 0 251 107 164 176 18 93 0 265 BMG 13 0 9 4 6 5 2 4 9 0 BMJV 28 0 15 13 18 9 1 9 14 5 BMUB 21 0 10 11 9 11 1 8 10 3 BMVI 44 0 32 12 26 12 6 10 32 2 BMWi 20 0 4 16 10 7 3 14 4 2 BMZ 1 0 1 0 0 1 0 0 1 0 BPA 4 0 0 4 1 3 0 2 0 2 BPrA 1 0 1 0 1 0 0 0 1 0 BRH 1 0 0 1 0 1 0 1 0 0 BA 660 10 640 10 560 0 100 BNU 153 0 73 80 98 55 0 80 73 0 BNU (AOZV) 878 1 587 290 116 430 332 281 513 84 Summe 2299 1 1026 612 517 1393 389 1135 699 465 hD: höherer Dienst, mD: mittlerer Dienst, gD: gehobener Dienst M.: Monate, sonst. Verw.: sonstige Verwendung 13. Welche konkrete Bedeutung hatten im Rahmen der Amtshilfeleistungen die Strukturen der a) zivil-militärischen Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes-, regionaler und kommunaler Ebene sowie b) der regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte, und was waren jeweils deren Aufgaben? Im Rahmen der Amtshilfe wirken die Dienststellen der Bundeswehr der Territorialen Strukturen (sog. Territoriales Netzwerk) ebenengerecht mit den entsprechenden zivilen Behörden zusammen. Das territoriale Netzwerk der Bundeswehr steht mit seinen Landes-, Bezirks- und Kreisverbindungskommandos den Bundesländern und Gebietskörperschaften als Ansprechpartner und Berater für mögliche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr zur Verfügung. Die Koordination von Unterstützungsleistungen erfolgt im Einvernehmen der Landeskommandos mit den Bundesländern oder auch den Gebietskörperschaften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9599 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei den Unterstützungsleistungen auf vertraglicher Basis (z. B. Mitbenutzung von Liegenschaften) erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der Gebietskörperschaften , dem Territorialen Netzwerk und den Bundeswehr-Dienstleistungszentren als vertragsschließendem Partner auf Seiten der Bundeswehr. Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU-Kräfte) können – wie jeder andere Truppenteil der Bundeswehr – zur Erfüllung konkreter Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen herangezogen werden. RSU-Kräfte tragen durch die Abstellung von Einzelpersonal zu den Unterstützungsleistungen bei. 14. Wurde die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit Abschiebungen tätig, und wenn ja, inwiefern, bzw. wird eine solche Unterstützungstätigkeit der Bundeswehr erwogen? Die Bundeswehr wurde bislang nicht im Zusammenhang mit Rückführungen tätig . Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Rückführungen ist seitens der Bundesregierung weder beabsichtigt noch geplant. 15. In welchen Tätigkeitsbereichen hat die Bundeswehr bislang schwerpunktmäßig Unterstützung geleistet, und in welchen leistet sie sie derzeit, und aus welchen Erwägungen und Gründen heraus? Die Bundeswehr unterstützt auf Antrag. Sie stellt den Gebietskörperschaften Unterbringungsplätze für Flüchtlinge und Asylsuchende im Rahmen von Mitbenutzungen in ihren Liegenschaften zur Verfügung. Darüber hinaus erbringt die Bundeswehr Hilfeleistungen im Rahmen der technischen Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dies umfasst z. B. die Bereitstellung von Unterstützungspersonal , Material und Verpflegung. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Amtshilfetätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe und bei Asylverfahren der Bundeswehr hinsichtlich der einschlägigen Ressourcen und Fähigkeiten von Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen? Die Defizitermittlung und der Optimierungsbedarf richten sich nach den Evaluierungsergebnissen der jeweils zuständigen Länder und Kommunen bzw. der einzelnen Hilfsorganisationen. Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Inwiefern hält die Bundeswehr eine Stärkung der zivilen Ressourcen und Fähigkeiten von Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen für angebracht , und welche Schritte will sie dazu unternehmen, und wann? Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Amtshilfe auf Antrag. Es ist nicht die Aufgabe der Bundeswehr, zivile Ressourcen und Fähigkeiten zu bewerten. 18. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, Kommunen und zivile Hilfsorganisationen die Zeit genutzt, um ihre eigenen Ressourcen und Fähigkeiten zu verstärken? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9599 a) Inwiefern geht nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der nachlassende Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundeswehr auf die Stärkung der zivilen Ressourcen zurück und inwiefern auf den Rückgang der Flüchtlingszahlen? Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Amtshilfe auf Antrag. Die Bundesregierung bewertet in diesem Zusammenhang nicht die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen. b) Wären nach Einschätzung der Bundesregierung bei einem Umfang der Fluchtmigration wie im vergangenen Jahr die Länder und Kommunen in der Lage, mit geringerer Unterstützung durch die Bundeswehr auszukommen (bitte Antwort begründen)? Die Bundesregierung nimmt zu dieser hypothetischen Frage nicht Stellung. c) In welchen Bereichen haben Länder, Kommunen und zivile Hilfsorganisationen nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich noch die größten Defizite bzw. den größten Optimierungsbedarf? Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333