Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9607 18. Wahlperiode 09.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9464 – Sicherheitsgefährdungen durch Pokémon Go V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Pokémon Go ist ein Spiel für Smartphones und Tabletcomputer, in dem die Spielerinnen und Spieler virtuelle Fantasiewesen fangen, trainieren, entwickeln und in virtuelle Kämpfe gegen andere Pokémon schicken können. Es ist ein positionsbezogenes Spiel und nutzt eine Spielumgebung auf dem Prinzip der erweiterten Realität (Augmented Reality), also der Bewegung der Spieler in der realen Welt. Die Bundespolizei, die Bundeswehr, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e. V. (ADV) und die Deutsche Bahn AG warnen vor möglichen Sicherheitsgefährdungen durch das nach den USA und Australien auch nach Deutschland gekommene Spiel. „Eine Nutzung an bzw. auf Flughäfen – außerhalb des öffentlichen Bereichs – kann besondere Gefahren und Risiken mit sich bringen. Sogenannte Pokémon-Stopps hinter der Sicherheitskontrolle sollten durch den Betreiber gelöscht werden, um Unfälle zu vermeiden“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundespolizei und der ADV (www.resseportal.de/pm/44169/3403570). Gewarnt wird auch vor dem Betreten von Schienenwegen und Bahnanlagen bei der Pokémon-Jagd sowie dem Spielen während des Autofahrens. So musste am 28. Juli 2016 bei Halberstadt bereits eine Bahnstrecke vorübergehend gesperrt werden, weil sich ein Pokémon-Go-Spieler auf den Gleisen befand (www.businessinsider.de/ aus-spass-wird-ernst-jetzt-ermahnt-die-bundespolizei-pokmon-spieler-2016-8; www.focus.de/regional/magdeburg/magdeburg-polizei-lebensgefahr-pokemongo -jaeger-im-gleis_id_5774327.html). Durch das Spiel könnten „die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr unmittelbar berührt werden“, heißt es in einem der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegenden internen Papiers der Truppe. So seien mehrfach Personen auf der Jagd nach Pokémons in Bundeswehrgelände eingedrungen . In Niedersachsen seien drei Pokémon-Jäger während einer Übung mit scharfer Munition auf einen Truppenübungsplatz gelangt. Das Papier warnt zudem vor Sicherheitsrisiken durch Bundeswehrangehörige, die im Dienst das Spiel spielen. So könnten Soldatinnen und Soldaten, die Pokémon Go spielen, über die GPS-Funktion ihrer Mobiltelefone lokalisiert werden und über die App Bilder ihrer Einsatzumgebung verschicken. Auch besteht bei der Bundeswehr die Befürchtung, dass Spione das Spiel als Tarnung nutzen könnten, um „in unmittelbarer Nähe zu militärischen Liegenschaften“ zu filmen oder zu fotografieren (www.rp-online.de/digitales/smartphones/pokemon-go-bundeswehr- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9607 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode warnt-intern-vor-sicherheitsrisiko-aid-1.6147027; www.sueddeutsche.de/politik/ bundeswehr-die-bundeswehr-vs-pokemon-go-1.3095303?reduced=true). 1. Welche generellen Sicherheitsrisiken in Verbindung mit dem Spiel Pokémon Go sind der Bundesregierung bekannt? Aus Sicht der Bundesregierung ist das Nutzerverhalten derzeit nicht konkret abschätzbar . Ein mögliches Sicherheitsrisiko für den Spieler wird in der sinkenden Aufmerksamkeit für die Umgebung aufgrund des vertieften Spielens, insbesondere im Straßenverkehr, in der Nähe von Verkehrseinrichtungen und Gefahrenbereichen sowie dem unbefugten Betreten von Militärischen Bereichen bzw. Militärischen Sicherheitsbereichen gesehen. Darüber hinaus könnte durch mangelnde Aufmerksamkeit für die Umgebung ein gesteigertes Risiko bestehen, Opfer von Kriminalität zu werden. Weitere Risiken könnten unter anderem durch die dauerhafte Aktivierung des Standortdienstes, etwa bei Zugriffen Dritter auf die Daten des jeweiligen Smartphones , entstehen. 2. Sind der Bundesregierung Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Pokémon Go bekannt geworden, und wenn ja, wann, wo, welcher Art, welche Höhe des Sachschadens und mit wie vielen Opfern bzw. welcher Art der Verletzungen ? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl oder Folgen von Straßenverkehrsunfällen vor, die sich im Zusammenhang mit dem Spiel Pokémon Go ereignet haben könnten. 3. Sind der Bundesregierung Zwischenfälle bei der Bahn im Zusammenhang mit Pokémon Go bekannt geworden, und wenn ja, wann, wo, welcher Art und mit welchem Schaden oder mit wie vielen Opfern bzw. welcher Art der Verletzungen? Am 28. Juli 2016 wurde in der Ortslage Halberstadt ein neben einem Andreaskreuz sitzender, leicht angetrunkener Mann festgestellt und aus dem Gefahrenbereich verwiesen. Eine Befragung des 33-Jährigen ergab, dass er „Pokémon Go“ gespielt und dabei die Orientierung verloren hatte. Am 14. August 2016 wurde ein 22-jähriger alkoholisierter Pokémon -Spieler in Osnabrück auf der Suche nach einem bestimmten Pokémon auf den Gleisen durch die Bundespolizei festgestellt und aus dem Gefahrenbereich verwiesen. 4. Sind der Bundesregierung Zwischenfälle an Flughäfen im Zusammenhang mit Pokémon Go bekannt geworden, und wenn ja, wann, wo und welcher Art und mit welchem Schaden oder mit wie vielen Opfern bzw. welcher Art der Verletzungen? Der Bundesregierung sind bislang keine Zwischenfälle im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9607 5. Inwieweit gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Pokémon-Stopps an oder auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland, und inwieweit befanden oder befinden sich Pokémon-Stopps in Sicherheitsbereichen bzw. außerhalb des öffentlichen Bereiches von Flughäfen? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Aus verschiedenen Medien ist jedoch bekannt, dass das Pokémon Biom vorrangig im Umfeld von Flughäfen vorzufinden ist. Aufgrund dieser Information wurde gemeinsam mit dem Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) ein Gefahrenhinweis für Flughäfen erstellt und durch die ADV veröffentlicht. (www.secupedia.info/ aktuelles/gefahren-durch-Pokèmon-go-auf-flughaefen-6725 ) 6. Welche Sicherheitsrisiken im Einzelnen werden in einem internen Papier der Bundeswehr, das von der „Süddeutschen Zeitung“ erwähnt wird, im Zusammenhang mit Pokémon Go genannt (www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehrdie -bundeswehr-vs-pokemon-go-1.3095303?reduced=true)? Bundeswehrangehörige, aber auch Außenstehende, können Militärische Bereiche bzw. Militärische Sicherheitsbereiche in die Spielsimulation einbeziehen. Dadurch kommt es ggf. zur unerlaubten Anwendung der Film- und Fotofunktion der genutzten Smartphones und unter Umständen zum widerrechtlichen Betreten militärischer Liegenschaften. Personen außerhalb militärischer Liegenschaften, die in unmittelbarer Nähe zu militärischen Einrichtungen die Film- und Fotofunktion der Smartphones nutzen, können nicht von solchen Personen unterschieden werden, die aus sicherheitsgefährdender Absicht das Fotografierverbot missachten. Bundeswehrangehörige können über die GPS-Funktion ihrer Smartphones während des Spiels sowie über mögliche Screenshots, die im Internet verbreitet werden , lokalisiert und ggf. verfolgt werden. 7. In wie vielen und welchen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung unbefugte Personen beim Spielen von Pokémon Go auf Bundeswehrgelände (bitte auch die einzelnen Bereiche benennen) eingedrungen? Die Zahl der ursächlich im Zusammenhang mit dem Smartphone-Spiel „Pokémon Go“ stehenden Vorfälle des unbefugten Betretens von Militärischen Bereichen bzw. Militärischen Sicherheitsbereichen wird nicht separat erfasst. Bei den gemeldeten Sicherheitsvorkommnissen zu Eindringen/Eindringversuchen in Militärische Bereiche bzw. Militärische Sicherheitsbereiche kann nicht immer unterschieden werden, ob es sich bei der Nutzung des Smartphones um „Pokémon Go“-Spieler oder anderweitige Nutzung handelt. In einem eindeutig dem Spielen von „Pokémon Go“ zuzuordnenden Einzelfall ist es zu einer akuten Gefahr für Leib und Leben beim Betreten eines Truppenübungsplatzes gekommen. Bei zwei gemeldeten Vorkommnissen kann ein Zusammenhang mit dem beabsichtigten Auffinden von „Pokémon Stopps“ nicht ausgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9607 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwieweit kann die Bundesregierung eine Gefährdung der Sicherheit durch das Spielen von Pokémon Go durch Soldatinnen und Soldaten, aber auch anderer Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern während ihres Dienstes erkennen? Eine unmittelbare Gefährdung im Sinne der Fragestellung wird nicht erkannt. 9. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich – wie in dem internen Papier der Bundeswehr genannt – tatsächlich Spione bzw. der Spionage verdächtige Personen als Pokémon-Go-Spieler tarnten? Wenn ja, wann und wo geschah dies? Wenn nein, woraus ergibt sich die Hypothese einer solchen Gefahr? Fälle im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Eine derartige Hypothese wird in dem in der Anfrage zitierten Papier ausdrücklich nicht aufgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr eingeleitet, um den verschiedenen im Zusammenhang mit Pokémon Go ausgemachten Sicherheitsrisiken zu begegnen ? Die Bundeswehr hat im Rahmen eines Sicherheitshinweises Truppenteile, Dienststellen und eingesetztes Wachpersonal über die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit „Pokémon Go“ informiert und auf die bestehenden Auflagen der Militärischen Sicherheit hingewiesen. Darüber hinaus wurden die Dienststellen der Bundeswehr über die Möglichkeit der Löschung von „Pokémon Go“-Objekten über die Supportseite der Firma Niantec Labs informiert. Das Bundesministerium der Verteidigung prüft in diesem Zusammenhang eine übergreifende Möglichkeit, die auch Bereiche wie Übungsplätze oder Schießanlagen umfasst, deren Betreten mit der persönlichen Gefährdung unbefugter Personen verbunden sein kann. 11. Inwieweit überprüfen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung Pokémon Go nach möglichen Sicherheitsrisiken wie der Einrichtung sogenannter Pokémon-Stopps in oder bei sicherheitsrelevanten Bereichen? Für die Bundeswehr wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Im Übrigen findet eine aktive Überprüfung im Sinne der Fragestellung nicht statt. 12. Welche Schritte hat die Bundesregierung gegebenenfalls eingeleitet, um die Betreiber von Pokémon Go zum Löschen von sogenannten Pokémon-Stopps in der unmittelbaren Nähe von oder innerhalb von sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flughäfen, Bahnanlagen, Militärgelände, Atomkraftwerken oder sensiblen Forschungsanlagen zu bewegen, und inwieweit wurden gegebenenfalls solche Pokémon-Stopps daraufhin entfernt? Mehrere Dienststellen haben anlassbezogen bereits erfolgreich die Möglichkeit der Löschung von „Pokémon Go“-Objekten über die Firma Niantec Labs bzw. Nintendo Deutschland GmbH genutzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9607 13. Inwieweit sieht die Bundesregierung mögliche, mit Pokémon Go vergleichbare , Sicherheitsrisiken durch das vom gleichen Hersteller entwickelte Spiel Ingress, inwieweit sind ihr entsprechende Zwischenfälle oder Unfälle bekannt , und welche Schritte haben Behörden von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung gegen solche Risiken bislang eingeleitet? Die vorgenannten Ausführungen zu den Sicherheitsrisiken des Spiels „Pokémon Go“ treffen ebenfalls auf das Spiel „Ingress“ zu. Insofern wird auf diese verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333