Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9609 18. Wahlperiode 09.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Angeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9318 – Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In zahlreichen Ländern steht die Freiheit von Wissenschaft und Forschung unter Druck (vgl. Amnesty International Report 2015/2016 zur weltweiten Lage der Menschenrechte). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden entlassen, mit Arbeitsverbot belegt, bedroht, unter Hausarrest gestellt, inhaftiert oder gar getötet. Jüngst wurden beispielsweise Akademikerinnen und Akademiker in der Türkei allein aufgrund ihres Bildungsabschlusses unter Generalverdacht gestellt und massiv in ihren Menschen- und Freiheitsrechten eingeschränkt (vgl. Amnesty International Report 2015/2016 zur weltweiten Lage der Menschenrechte). Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein zentraler Bestandteil menschlicher Freiheit und des Schutzraums, den demokratische Rechtsstaaten gewähren. Diese Freiheit hat eine Ausstrahlungswirkung über den eigenen Hoheitsraum und die eigenen Bürgerinnen und Bürger hinaus, auch weil sie nach Auffassung der Fragesteller ihrem Wesen nach international ist. Deswegen fragen wir die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreift oder unterstützt, um die Bedrohung und Gefährdung von Wissenschaft und Forschung wie auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu verhindern oder zu verringern . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Grad der Freiheit von Wissenschaft und Forschung, rechtlich wie auch in der Praxis, variiert im weltweiten Maßstab. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung kann in vielen Formen gefährdet sein: Einflussnahme durch Regierungen oder nicht-staatliche Akteure, z. B. extremistische Gruppierungen; Restriktionen; Zensur (bzw. Selbstzensur) von Lehrinhalten; Einschränkung der Teilhabe am internationalen wissenschaftlichen Austausch; Gewaltandrohung oder -ausübung gegen Forschende, Studierende und andere Angehörige von Hochschulen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Forschungseinrichtungen und weitere Gefährdungen. Ebenso kann es zu Beschränkungen im Zusammenhang mit politischen Äußerungen und Aktivitäten von Betroffenen kommen, die nicht notwendigerweise mit ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in Beziehung stehen. Nur durch den steten Dialog mit unseren internationalen Partnern ist es möglich, Impulse und Anstöße für eine positive Entwicklung in Fragen der Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu geben. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft diesen Dialog suchen und führen. 1. In welchen Ländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Freiheit von Wissenschaft und Forschung bedroht? 2. In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedroht und verfolgt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über einen weltweiten Vergleich der Bedrohungslage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Freiheit von Wissenschaft und Forschung vor. Die Bundesregierung beobachtet die Situation in einzelnen Ländern im Kontext der generellen Menschenrechtslage . Sie steht dabei im engen Kontakt mit deutschen Mittler- und Forschungsorganisationen vor Ort. Der Bundesregierung sind die Berichte von Amnesty International, des Scholars at Risk Network (SAR) und des Scholar Rescue Fund (SRF) zur weltweiten Lage der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und der Bedrohung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bekannt. Die Förderung von Verständnis durch Austausch von Wissen und Zusammenarbeit ist ein zentrales Element deutscher Außenpolitik. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass hierdurch gerade in politisch schwierigen Zeiten Freiräume geschaffen werden können, die der gegenseitigen Verständigung und dem Schutz der Freiheit von Wissenschaft und Forschung dienlich sind. 3. Inwiefern sind bilaterale deutsch-ausländische Hochschulkooperationen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bedrohungen und Restriktionen betroffen? Inwieweit sind Hochschulkooperationen betroffen, an denen Deutschland etwa im Rahmen von EU-Projekten beteiligt ist? Inwieweit sind andere Kooperationen betroffen, an denen Deutschland beteiligt ist? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu generellen Bedrohungen im Rahmen bilateraler Hochschulkooperationen vor. Einschränkungen für deutsche Wissenschaftler gibt es vereinzelt in den durch Nicht-Erteilung von Visa oder durch andere administrative Hürden. Die deutsch-ausländische Hochschulkooperation bedient sich zahlreicher Instrumente und fördert dabei die Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems . Dazu gehören u. a. Individualstipendien, transnationale Bildungsangebote, strategische Partnerschaften zwischen Hochschulen, die Schaffung gemeinsamer Studienprogramme, Ausgründungen deutscher Universitäten im Ausland und Preise für ausländische Wissenschaftler. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9609 Als Mittler der Bundesregierung hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) im Jahr 2013 gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen Kodex für deutsche Hochschulprojekte im Ausland verabschiedet, der akademische und ethische Mindestanforderungen beschreibt (www.daad.de/presse/ pressemitteilungen/de/32596-hochschulen-verabschieden-kodex-fuer-deutschehochschulprojekte -im-ausland/). 4. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Wissenschafts - und Mittlerorganisationen von Bedrohungen und Restriktionen betroffen ? Der Bundesregierung sind keine aktuellen und spezifischen Bedrohungslagen von Mittler- und Forschungsorganisationen aus Deutschland bekannt. In einzelnen Fällen wirken sich Einschränkungen für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Kooperationsprojekte der Mittler aus. 5. Nimmt die Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach Kenntnis der Bundesregierung zu? Zur Entwicklung der Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im weltweiten Vergleich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders vor Bedrohung gefährdet bzw. betroffen sind, da sie sich zumeist in öffentlicher Beschäftigung befinden und dadurch bei kritischer bis (vermeintlich) oppositioneller Haltung riskieren, ihre finanzielle Existenz zu verlieren? Inwiefern insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in öffentlichen Beschäftigungen von Bedrohung gefährdet sind, kann nach Einschätzung der Bundesregierung nicht allgemeingültig beantwortet werden. 7. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten? Insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 kam es in Ägypten zu Entlassungen und Massenverhaftungen von Studierenden und Universitätsmitarbeitern, die vermeintlich der Muslimbruderschaft nahestehen. Unter ihnen war auch der Leiter der Deutschfakultät der Helwan-Universität, der im Mai 2015 verhaftet und im November desselben Jahres freigesprochen wurde. Die Mobilität von Akademikern und Stipendiaten ist aktuell eingeschränkt bis hin zu Ausreisesperren. Diesen Entwicklungen entgegen steht der Wunsch des ägyptischen Staatspräsidenten nach weiterer Internationalisierung der Universitäten und der Forschung. Insgesamt unterscheidet sich das Vorgehen des ägyptischen Staates gegen Akademiker nicht vom Vorgehen gegen andere Teile der Zivilgesellschaft. Das im Jahr 2015 erlassene Antiterrorgesetz legt eine weite Definition von Terror zugrunde und ermöglicht ein großes Spektrum polizeilicher/militärischer Eingriffe in die Bereiche der freien Meinungsäußerung und investigativer Tätigkeiten. Zudem hat es erhebliche Einschränkungen der Reisefreiheit mit sich gebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage und Arbeitsfähigkeit der deutschen und ausländischen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Ägypten? In Ägypten tätige deutsche und ausländische Wissenschafts- und Mittlerorganisationen unterliegen den in Ägypten geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ägypten ist an einer intensiven Kooperation im Wissenschaftsbereich interessiert . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die in dem Land breit vertretenen deutschen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Ägypten arbeitsfähig. In Einzelfällen kam es zu Einschränkungen, beispielsweise bei der Auswahl politisch sensibler Forschungsvorhaben im Rahmen des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds . Über die Lage und Arbeitsfähigkeit ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Ägypten liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 9. Was ist der Bundesregierung über Einschüchterungen von ägyptischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland durch ägyptische Behörden bekannt, sowie von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Bundesrepublik Deutschland, die zu Ägypten forschen? 10. Was ist der Bundesregierung über Verfahren systematischer Informationssammlungen und Datenerhebungen der ägyptischen Botschaft in Deutschland zur Arbeit kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bekannt ? Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Verfahren systematischer Informationssammlungen und Datenerhebungen der ägyptischen Botschaft in Deutschland zur Arbeit kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor. In Einzelfällen wurde in der Vergangenheit ägyptischen Wissenschaftlern die Ausreise zur Teilnahme an Konferenzen oder Workshops in Deutschland verweigert . Der Bundesregierung sind zwei Fälle von in Ägypten nach einem Deutschlandaufenthalt verhafteten ägyptischen Wissenschaftlern bekannt. 11. Ist der Bundesregierung ein Bericht der Bewegung ägyptische „Unabhängige Universitäten“ bekannt, der von 252 verhafteten Dozentinnen und Dozenten seit 2013 im Land spricht? Der Bundesregierung sind die Bewegung „Unabhängige Universität“ sowie deren Berichte bekannt. 12. Was hat die Bundesregierung in diesen Fällen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen? Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Menschenrechte in Ägypten aufmerksam und spricht die Themen Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in geeigneter Weise an. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antworten zu den Fragen 17a und 20. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9609 13. Ist der Bundesregierung der Bericht der „International Coalition for Freedom and Rights“ bekannt, der ein kritisches Bild zur Lage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Ägypten zeichnet und von neun Todestrafen, fünf lebenslangen Haftstrafen und weiteren mehrjährigen Haftstrafen gegen Dozenten der Mansoura-Universität berichtet (www.icfr.info/ar/16462-2/)? Der Bericht der „International Coalition for Freedom and Rights“ (www.icfr. info/ar/16462-2/) ist der Bundesregierung bekannt. Der Bericht greift Informationen der Bewegung „Unabhängige Universität“ auf. Die im Bericht genannten Angaben kann die Bundesregierung weder bestätigen noch dementieren. Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 20 wird verwiesen. 14. Was hat die Bundesregierung in diesen Fällen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen? Auf die Antworten zu den Fragen 12, 17a und 20 wird verwiesen. 15. Sind der Bundesregierung Medienberichte bekannt, wonach unter anderem 18 Dozentinnen und Dozenten der ägyptischen „Faculty of Computers and Information“ aufgrund „oppositioneller Haltung“ zum Regime entlassen wurden? Was hat die Bundesregierung in diesen Fällen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Auf die Antworten zu den Fragen 11, 12 und 20 wird verwiesen. 16. Inwiefern hat die Bundesregierung weitergehende Informationen zum Tod des italienischen Doktoranden Giulio Regeni, der am 3. Februar in der Nähe von Kairo mit tödlichen Folterverletzungen aufgefunden wurde? Inwiefern ist die Bundesregierung bei der Aufklärung des Todes von Giulio Regeni involviert, und welche Erkenntnisse zu den näheren Umständen hat sie – auch durch Informationen von ägyptischer und italienischer Seite (www.spiegel.de/politik/ausland/giulio-regeni-foltertod-eines-italieners-inaegypten -a-1076483.html)? Die Bundesregierung verfolgt die laufenden Untersuchungen des Falls Regeni aufmerksam, ist jedoch nicht in die Ermittlungen involviert. Da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, geben bisher weder die italienische noch die ägyptische Regierung Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen bekannt. 17. Welche Konsequenzen ziehen deutsche Mittler- und Forschungsinstitutionen nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Tod Giulio Regenis? Bisher liegen keine offiziellen Untersuchungsergebnisse im Fall Regeni vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine konkreten Rückschlüsse für die Sicherheit deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten gezogen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Institutionen Pläne, für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Beantragung von Forschungsvisa verbindlich zu machen, und inwiefern würde ein solcher Schritt die Forschungsmöglichkeiten dieser Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einschränken? Für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in eine ägyptische Institution eingegliedert sind oder ein Stipendium des ägyptischen Staates erhalten , werden im Vorfeld ihres Aufenthaltes Forschungsgenehmigungen eingeholt. Ein eigenständiges Visum für individuell Forschende gibt es derzeit nicht. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile (insbesondere einer möglichen Einschränkung von Forschungsmöglichkeiten in bestimmten Bereichen) kam die Bundesregierung im Gespräch mit Wissenschaftlern und Wissenschaftsinstitutionen zu dem Schluss, dass ein geregeltes Verfahren im Ergebnis sinnvoll erscheint . Die Bundesregierung bemüht sich gegenwärtig um ein geregeltes Verfahren für die Einholung von Forschungsgenehmigungen für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten. b) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass infolge des Todes Giulio Regenis die deutsche Forschungstätigkeit in Bezug auf Ägypten zurückgehen könnte, und welche Konsequenzen hätte das ihrer Einschätzung nach für die Qualität akademischer Analyse als Grundlage außenpolitischer Planungs- und Entscheidungsprozesse in Deutschland? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich in Einzelfällen infolge des Todes Giulio Regenis Wissenschaftsmittler und einzelne Akademikerinnen und Akademiker dazu entschlossen, die Forschungstätigkeit in Bezug auf Ägypten zu reduzieren . c) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die freie Forschung und den Schutz deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten sicherzustellen, und inwiefern kooperiert sie dabei mit ihren europäischen Partnern? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Wissenschaftsbereich Ägyptens intensiv und bespricht sie mit den deutschen Wissenschaftseinrichtungen in Ägypten sowie mit den zuständigen ägyptischen Behörden. In Ägypten tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden je nach Ausgangssituation auch individuell durch die Botschaft in Kairo und Mittler wie den DAAD beraten. Die Zahl der vergebenen Stipendien und Kooperationsprojekte steigt seit 2012. Vorkommnisse, wie etwa die Verweigerung von Ausreisegenehmigungen für Stipendiaten , werden mit Regierungsstellen aufgenommen. Eine regelmäßige Abstimmung mit den EU-Partnern zu Sicherheitsfragen und Grundsatzthemen wie der akademischen Freiheit findet statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9609 18. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass die Deutsche Universität in Kairo ein freier Ort für Wissenschaft und Forschung sein kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung bietet, und inwiefern sähe sie in einer Einschränkung der Forschungsfreiheit dort auch einen Schaden für die Bundesrepublik als Verfechterin von Freiheitsrechten? Die „German University Cairo“ (GUC) ist eine private Universität nach ägyptischem Recht. Die Bundesregierung setzt sich für freie Wissenschaft und Forschung an der GUC ein. Deutsche Partnerhochschulen (Ulm, Stuttgart und Tübingen ) unterstützen die GUC seit der Gründungsphase bei der Entwicklung und dem Ausbau ihres akademischen Profils und erhalten dafür Förderung des DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Auswärtigen Amtes. Die Lehrpläne der GUC sind nach dem Vorbild deutscher technischer Universitäten gestaltet, ihre Abschlüsse sind international anerkannt. 19. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass der ägyptische Campus der Technischen Universität Berlin, El Gouna, ein freier Ort für Wissenschaft und Forschung sein kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung bietet? Der Satellitencampus der „Technischen Universität Berlin“ (TU) in El Gouna unterliegt Berliner Senatsrecht und bietet den Studierenden Abschlüsse, die den in Deutschland zugrunde gelegten Kriterien in jeder Hinsicht genügen. In diesem Jahr bieten die GUC und die TU Berlin auf Initiative der Bundesregierung erstmals je zehn Masterstudienplätze für in Ägypten registrierte syrische Flüchtlinge an. 20. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten zu ziehen? Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu überdenken? Die Bundesregierung wird sich weiterhin für freie Wissenschaft und Forschung einsetzen. Prominente Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Ägypten werden regelmäßig in hochrangigen Gesprächen thematisiert und im Rahmen der EU- Prozessbeobachtung weiterverfolgt. Die Einbindung in ein bilaterales Forschungsprojekt oder die Möglichkeit, für einige Jahre an einer deutschen Institution zu forschen oder zu studieren, schafft Schutzräume. Die seit vielen Jahren bewährte bilaterale Wissenschaftskooperation und die umfangreichen Stipendienprogramme ermöglichen ägyptischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Einblick in die deutsche Wissenschaftskultur. Diese Möglichkeit der Begegnung mit freier Forschung und Wissenschaft soll ägyptischen Studierenden und Akademikern, auch im Vertrauen auf deren prägende Wirkung, erhalten bleiben. 21. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in China? Eine spezifische Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit liegt aus Sicht der Bundesregierung in China nicht vor. Die allgemeine Lage der Menschenrechte wird fortlaufend beobachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Sind der Bundesregierung die Schikanen gegen den Professor für Wirtschaftswissenschaften Ilham Tohti bekannt, der sich für die uigurische Minderheit in China einsetzt und im Dezember 2012 eine lebenslange Haftstrafe angetreten hat? Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um den inhaftierten Wissenschaftler zu unterstützen und zu seinem Schutz beizutragen? Die Bundesregierung hat den Fall von Professor Ilham Tohti seit seiner Verhaftung Anfang 2014 intensiv verfolgt. Wie auch die EU und andere Staaten, mit denen die Bundesregierung in ihrer Menschenrechtspolitik eng zusammenarbeitet , hat die Bundesregierung in öffentlichen Stellungnahmen wie im politischen Dialog ihrer Sorge um das Wohlergehen von Prof. Ilham Tohti und die Besorgnis über fehlende rechtsstaatliche Grundsätze beim Gerichtsverfahren gegen seine Person Ausdruck verliehen. Auch nach seiner Verurteilung nimmt die Bundesregierung seinen Fall regelmäßig auf allen Ebenen in Gesprächen mit Vertretern der Volksrepublik China auf. 23. Sind der Bundesregierung Schikanen gegen Bill Chou Kwok-Pink bekannt, der sich für demokratische Reformen in China einsetzt und seinen Arbeitsvertrag als Professor an der Universität von Macau verloren hat (www.amnesty. de/briefe-gegen-das-vergessen/2015/1/china-ilham-tohti)? Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um den entlassenen Wissenschaftler zu unterstützen und zu seinem Schutz beizutragen? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* 24. Sind der Bundesregierung Schikanen gegen Mitglieder des Netzwerkes Neue Bürgerbewegung in China bekannt, die sich für gleiche Bildungschancen insbesondere für Kinder von Wanderarbeitern einsetzt und die mit Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren verurteilt worden sind (www. amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen/2015/1/china-ilham-tohti)? Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die inhaftierten Aktivistinnen und Aktivisten zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen? Die Bundesregierung hat die Entwicklungen um das „New Citizens Movement“ intensiv verfolgt und die Festnahme und Verurteilung ihres Gründers Herrn Xu Zhiyong und einiger weiterer Aktivisten in öffentlichen Stellungnahmen sowie im politischen Dialog kritisch thematisiert. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber China weiterhin für die Freilassung von Herrn Xu Zhiyong ein. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9609 25. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass die Chinesisch -Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (CDHAW), das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg (beide an der Tongji-Universität in Shanghai) sowie das Chinesisch-Deutsche Zentrum für Wissenschaftsförderung in Peking freie Orte für Wissenschaft und Forschung sein können und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung bieten? Die Bundesregierung tritt im Rahmen der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit grundsätzlich für die Freiheit der Wissenschaft, für Transparenz und Offenheit, für die Integrität der Forschung und für gute wissenschaftliche Praxis ein. Die von der Bundesregierung geförderten CDHAW und CDHK sind Teil- Einrichtungen einer chinesischen Hochschule, der Tongji-Universität in Shanghai . Das Chinesisch-Deutsche Zentrum für Wissenschaftsförderung (CDZ) ist als Joint-Venture der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der National Natural Science Foundation of China (NSFC) eine Organisation zur Förderung der Forschung. CDZ selbst betreibt keine Forschung; es ermöglicht Kooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und China durch finanzielle Unterstützung. Einzelfälle, in denen verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um Unterstützung speziell durch diese Einrichtungen nachgesucht hätten, sind der Bundesregierung nicht bekannt. 26. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in China zu ziehen? Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu überdenken? Das im Jahr 1978 unterzeichnete Regierungsabkommen über wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit mit China ist darauf ausgerichtet, den zivilgesellschaftlichen Austausch zu erleichtern und zu befördern. Die Kooperationen mit China im Wissenschaftsbereich zielen unter anderem. darauf ab, gemeinsam an innovativen Lösungen für globale Herausforderungen zu arbeiten. Die Akteure der deutschen Forschungs- und Wissenschaftslandschaft haben großes Interesse daran, die bestehenden Kooperationen fortzuführen und auszubauen. 27. Welche Konsequenzen hat aus Sicht der Bundesregierung die Verabschiedung des Gesetzes über ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in China* für die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Wissenschaft? Das Gesetz über ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in China wurde in der ersten Jahreshälfte 2016 verabschiedet; bislang wurden keine Ausführungshinweise dazu veröffentlicht. Das Gesetz wird nach Kenntnis der Bundesregierung erst im Januar 2017 in Kraft treten. Ob und welche Auswirkungen das Gesetz auf den Bereich Forschung und Wissenschaft haben wird, ist derzeit nicht abzuschätzen. * (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/ngos-in-china-parlament-in-peking/verabschiedet-umstrittenes-gesetz-a-1089780.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Iran? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über eine Bedrohung oder Gefährdung von iranischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch die iranische Regierung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Forschungsfreiheit von im Iran tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einzelnen Disziplinen staatlichen Restriktionen unterworfen ist. 29. Wie ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Lage und Arbeitsfähigkeit der deutschen und anderer ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen im Iran? Seit der Wiedereröffnung des Informationszentrums (IC) des DAAD in Teheran im Jahr 2014 hat sich die Lage und Arbeitsfähigkeit deutscher Wissenschaftsorganisationen positiv entwickelt. 2015 wurde ein Memorandum of Understanding zwischen dem DAI und dem zuständigen iranischen Partner unterzeichnet, das auf die Intensivierung der Zusammenarbeit gerichtet ist. Ein bilaterales Kulturabkommen , das die Etablierung weiterer deutscher Mittlerorganisationen im Iran vorsieht, wird derzeit verhandelt. Über die Lage und Arbeitsfähigkeit anderer ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen im Iran liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 30. Ist der Bundesregierung die Verurteilung des Doktoranden Omid Kokabee bekannt, der im Iran zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er sich laut Amnesty International (AI) weigerte für das iranische Militär an Nuklearprojekten mitzuarbeiten und weil er Verbindungen zu Hochschulen im Ausland unterhält (www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen/2015/9/iranomid -kokabee)? Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um den inhaftierten Doktoranden zu unterstützen? Der Fall des inhaftierten Omid Kokabee ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der iranischen Regierung auf verschiedenen Ebenen für Omid Kokabee ein. 31. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Iran zu ziehen? Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu überdenken? Die Bundesregierung beobachtet die politischen Entwicklungen im Iran sehr aufmerksam . Das im Jahr 1975 unterzeichnete Regierungsabkommen über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung mit dem Iran eröffnet iranischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Chancen und wissenschaftliche Freiräume. Die deutschen Wissenschaftsorganisationen haben großes Interesse daran signalisiert, Kooperationen im Bereich Bildung und Forschung weiter auszubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9609 32. Inwiefern sind bei den Reisen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und des Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier in den Iran wissenschaftliche Kooperationsvorhaben ausgehandelt worden, und wenn ja, inwiefern ist die Forschungsfreiheit und der Schutz von beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Teil dieser Abkommen ? Im Jahr 2016 wurde ein deutsch-iranisches Stipendienabkommen geschlossen, das auf deutscher Seite vom DAAD unterzeichnet wurde. Es wird vom iranischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung sowie vom Auswärtigen Amt finanziert . Das technische Abkommen umfasst Stipendienkontingente, Auswahlverfahren und Finanzierungsfragen. 33. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Russland? Eine generelle Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit deutscher Forschungsorganisationen mit Partnern in Russland ist nicht substantiell beeinträchtigt. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Russland weder bedroht noch gefährdet, doch wird Einzelpersonen gelegentlich die Einreise nach Russland verweigert. Nach wie vor haben russische Wissenschaftler den vollen Zugang zu Informationen und es gibt offiziell keine Reisebeschränkungen. Die Bundesregierung beobachtet dennoch mit großer Sorge, dass zunehmende Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Russland auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betreffen. 34. Ist der Bundesregierung der Fall von Natalya Sharina bekannt, die als Leiterin der staatlichen Bibliothek für ukrainische Literatur in Moskau wegen Verbreitung vermeintlich extremistischer Bücher mit angeblich antirussischem Inhalt unter Hausarrest steht und der eine Haft von bis zu 10 Jahren droht? Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die unter Hausarrest stehende Wissenschaftlerin zu unterstützen (www.amnesty.de/urgent-action/ua-261-2015-1/ neue-anklage-gegen-bibliothekarin?destination=node/5309&print=1)? Gemeinsam mit EU-Partnern beobachtet die Bundesregierung den Fall der unter Hausarrest stehenden Bibliotheksleiterin Natalya Scharina genau. Die Sorge über die Anklagen gegen sie hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren EU-Partnern wiederholt vorgebracht, beispielsweise in einer gemeinsamen Erklärung im Ständigen Rat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am 14. April 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Wie bewertet die Bundesregierung den Fall des Geschichtsprofessors Andrej Subow vom Staatlichen Moskauer Institut für Internationale Beziehungen (MGIMO), der die Annexion der Krim öffentlich kritisierte und mit dem Anschluss Österreichs 1938 verglich, woraufhin er von seiner Universität entlassen wurde (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/russland-und-dienazi -vergleiche-1938-wurde-ihm-zum-verhaengnis-12832399.html) und, nachdem diese verfassungswidrige Entscheidung zunächst revidiert wurde, dennoch die Universität verlassen musste, da diese seinen Arbeitsvertrag nicht verlängert hat? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* 36. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dynasty-Stiftung von Dmitri Simin, eine bedeutende russische Stiftung zur Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Nachwuchskräfte, von der russischen Regierung als „ausländischer Agent“ eingestuft wurde und ihre Arbeit daraufhin eingestellt hat (www.die-stiftung.de/news/russische-dynasty-stiftung-aus-protestaufgeloest -46311) und erwägt die Bundesregierung diesen Schritt gegenüber russischen Stellen bzw. der Regierung kritisch zu thematisieren? Die genannte Einstufung wurde ebenso wie die der anderen betroffenen Organisationen von der Bundesregierung mit Sorge wahrgenommen. Die Bundesregierung hat die problematischen Auswirkungen der „Ausländische Agenten“-Gesetzgebung gegenüber der russischen Regierung von Anfang an öffentlich und gemeinsam mit EU-Partnern sowie immer wieder in bilateralen Gesprächen thematisiert . 37. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Zentrum für unabhängige Sozialforschung (CISR) in St. Petersburg, ein russlandweit renommiertes unabhängiges Institut für Sozialforschung, als „ausländischer Agent“ eingestuft wurde (http://cisr.ru/en/news/cisr-is-registered-as-a-foreign-agent) und in der Folge unter großem finanziellen Druck steht? Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in diesem Jahr eine Zweigstelle des CISR in Berlin gegründet wurde, die nicht zuletzt als eine Anlaufstelle und Zufluchtsort für russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etabliert werden soll, die aus politischen und professionellen Gründen nach Deutschland gekommen sind, und erwägt die Bundesregierung das neugegründete Institut in Berlin zu unterstützen? Die genannte Einstufung des Zentrums für unabhängige Sozialforschung (CISR) in St. Petersburg ist der Bundesregierung bekannt. Im Rahmen der Fördermittel für den „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russlands“ unterstützt die Bundesregierung das CISR Berlin bei überregionalen Projekten mit dem Schwerpunkt Journalistenausbildung und partizipative Stadtentwicklung. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9609 38. Was tut die Bundesregierung, damit das German-Russian Institute of Advanced Technologies (GRIAT) in Kasan ein freier Ort für Wissenschaft und Forschung sein kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung und Zuflucht bietet? Das „German-Russian Institute of Advanced Technologies“ (GRIAT), an dem Studierende aus vielen Ländern in einem deutsch-russischen Masterprogramm studieren, steht beispielhaft für die internationale Ausrichtung der Bildungs- und Forschungslandschaft der russischen Teilrepublik Tatarstan und besonders ihrer Kasaner Nationalen Technischen Forschungsuniversität, die sich auf natur- und ingenieurwissenschaftliche Fächer spezialisiert hat. Einschränkungen der Freiheit der Wissenschaft und Forschung und Bedrohung dort beschäftigter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind der Bundesregierung nicht bekannt. 39. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Russland zu ziehen? Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu überdenken? Die Bundesregierung beobachtet und thematisiert die allgemeine Situation sowie konkrete Einzelfälle gemeinsam mit ihren EU-Partnern. Die Bundesregierung ist entschlossen, die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Forschung noch stärker als bisher zu fördern. Sie spricht Themen der Wissenschaftsfreiheit gegenüber der russischen Regierung in geeigneter Weise an. 40. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Saudi-Arabien? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine aus ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit resultierende Bedrohungs- oder Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Saudi-Arabien vor. 41. Wie ist die Lage und Arbeitsfähigkeit der deutschen und anderen ausländischen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Saudi-Arabien? Für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie im Bereich des akademischen Austauschs in Saudi-Arabien tätige Mittlerorganisationen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung keine aus ihrer Forschungs- und/oder Mittlertätigkeit resultierende Bedrohungs- oder Gefährdungslage. Über die Lage und Arbeitsfähigkeit anderer ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Saudi-Arabien liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Ist der Bundesregierung ein „Gerichtsverfahren gegen die Akademiker“ bekannt , in dem mehrere saudische Wissenschaftler der Saudi Civil and Political Rights Association zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie sich für politische Reformen eingesetzt haben? Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die inhaftierten Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen? Die Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der „Saudi Civil and Political Rights Association“ (ACPRA) sind der Bundesregierung bekannt. Im Rahmen der Prozessbeobachtung hat die deutsche Botschaft in Riad in Absprache mit der EU- Delegation an mehreren Gerichtsverhandlungsterminen angeklagter ACPRA- Mitglieder teilgenommen. Daneben hat die Bundesregierung die Urteile gegen ACPRA-Mitglieder mit saudischen Regierungsstellen aufgenommen. Menschen- und Bürgerrechte sind regelmäßig Gegenstand von Gesprächen auf höchster Regierungsebene zwischen Deutschland und Saudi-Arabien. 43. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Saudi-Arabien zu ziehen ? Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu überdenken? Mit Saudi-Arabien besteht seit 1982 ein Abkommen über die Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung. Der hierauf gegründete akademische Austausch ermöglicht saudi-arabischen Studierenden und Wissenschaftlern einen Einblick in die deutsche Wissenschaftskultur und unterstützt damit das Streben der Bundesregierung nach Stärkung der wissenschaftlichen Freiheit in Saudi-Arabien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. 44. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei? Die nach dem gescheiterten Militärputsch am 15. Juli 2016 verfügten Maßnahmen erfassen neben anderen Bereichen des öffentlichen Lebens auch den Wissenschaftsbereich und führen zu Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs. Die restriktiven Maßnahmen der türkischen Regierung gegen Wissenschaftler umfassen Verhaftungen, Suspendierungen und Rücktrittsaufforderungen. Die als weitere Putschfolge erlassenen Reisebeschränkungen und Rückkehraufforderungen sind inzwischen nicht mehr in Kraft. Untersuchungen von Lehr- und Verwaltungspersonal hinsichtlich ihrer Nähe zur Gülen-Bewegung dauern jedoch an. 45. Wie ist die Lage und Arbeitsfähigkeit der deutschen und anderer ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in der Türkei? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeitsfähigkeit deutscher Wissenschafts - und Mittlerorganisationen in der Türkei bislang kaum beeinträchtigt. Die Bundesregierung beobachtet ihre Situation mit großer Aufmerksamkeit und steht mit ihnen in permanentem Dialog. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9609 Über Lage und Arbeitsfähigkeit anderer ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in der Türkei liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 46. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Januar einen Aufruf für den Frieden verfasst und unterzeichnet haben und die inzwischen mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet wurden (www.aachener-friedenspreis. de/), sind von Repressionen seitens der türkischen Regierung betroffen? Eigene Erkenntnisse über Umfang und Ausmaß von Maßnahmen im Kontext des genannten Aufrufs liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Unterzeichnergruppe der Petition „Akademiker für den Frieden“ hat eigene Informationen veröffentlicht (vgl. hierzu https://barisicinakademisyenler.net/English). 47. Um welche Formen von Repressionen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Repressionsart: Hausarrest, Anklage , Haft, Arbeitsplatzverlust, Berufsverbot, Ausreiseverbot, Rückkehraufforderung und Ähnliches)? Auf die Antworten zu den Fragen 44 und 46 wird verwiesen. 48. Was hat die Bundesregierung gegen die Repressionen konkret unternommen , und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen? Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die juristische Aufarbeitung des gewaltsamen Putschversuches vom 15. Juli 2016 legitimes Recht der türkischen Regierung ist. Zugleich hat sie gegenüber der Regierung die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Verfolgung mutmaßlicher Putschbeteiligter angemahnt. Dies ist Thema zahlreicher bilateraler Gespräche, so beispielsweise beim Besuch des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Dr. Markus Ederer, am 8. August 2016 in Ankara. Auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben sich hierzu sowohl öffentlich als auch gegenüber ihren türkischen Amtskollegen geäußert. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen sehr aufmerksam und wird etwaige Missstände weiterhin ansprechen. Der Dialog mit den türkischen Hochschulen dient dabei der Unterstützung der an internationalem Austausch und Kooperation interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei. 49. Welche Formen von Repressionen gegen Akademikerinnen und Akademiker werden aktuell in der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet (vgl. Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz vom 21. Juli 2016, www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrkpraesident -protestiert-gegen-umgang-mit-hochschulangehoerigen-in-dertuerkei -3999/)? Auf die Antworten zu den Fragen 44 und 46 wird verwiesen. 50. Was hat die Bundesregierung gegen die Repressionen konkret unternommen , und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um Akademikerinnen und Akademiker zu unterstützen? Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 51. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass die türkische Wissenschaftsbehörde die Hochschulleitungen im Land schon vor dem Putschversuch aufgefordert hat, disziplinarisch gegen Hochschulangehörige vorzugehen , wenn sie sich regierungskritisch äußern? Ein Gesetzentwurf der Regierungspartei AKP vom Juni 2016 sieht vor, dass Angehörige des akademischen beziehungsweise wissenschaftlichen Betriebs nicht mehr Mitglied in politischen Parteien sein und sich auch nicht an anderen politischen Kampagnen oder Aktivitäten beteiligen dürfen. Die Disziplinarordnung an türkischen Universitäten soll entsprechend geändert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 52. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei einigen türkischen Hochschulleitungen schon vor dem Putschversuch im vorauseilenden Gehorsam eine Art „Schere im Kopf“ greife und Freiheiten aufgeben und alles unterlassen würden, was auch nur den geringsten Anlass bieten könnte, den Zorn der Regierung auf sich zu ziehen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 53. Welche Repressionen gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Mitgliedern der Türkisch-Deutschen Universität? Die Türkisch-Deutsche Universität (TDU) war in unmittelbarer Folge des Putschversuchs von denselben Maßnahmen betroffen wie alle staatlichen türkischen Universitäten. Von den ursprünglich erlassenen Reisebeschränkungen und Rückkehraufforderungen waren die deutschen Mitarbeiter der TDU ausgenommen. Inzwischen sind diese Beschränkungen für alle Mitarbeiter nicht länger in Kraft. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden am 29. August. 2016 sechs Angehörige des wissenschaftlichen Lehrpersonals an der TDU für zwei Monate vom Dienst suspendiert. Es handelt sich hierbei um türkische Staatsangehörige. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. 54. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass die Türkisch -Deutsche Universität ein freier Ort für Wissenschaft und Forschung sein kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung bietet? Seit ihrer Gründung ist die TDU ein Ort der intensiven Zusammenarbeit und des Austauschs türkischer und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und somit ein Raum, in dem der wissenschaftliche Diskurs gepflegt wird. Die Bundesregierung wird den Dialog mit den an Deutschland und der EU interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufrechterhalten und vertiefen . Die TDU und ihre Internationalität haben hierbei große Bedeutung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9609 55. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei zu ziehen? Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu überdenken? Die deutsch-türkische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung hat eine lange Tradition und wurde in den letzten Jahren intensiviert. Dazu hat unter anderem das deutsch-türkische Wissenschaftsjahr 2014 beigetragen. So ist zum Beispiel die Zahl der Hochschulkooperationen von 400 im Jahr 2010 auf über 1 250 im Jahr 2015 angestiegen. Die Bundesregierung wird die Lage weiter genau verfolgen und sich in geeigneter Weise für die Wissenschaftsfreiheit in der Türkei einsetzen. 56. Welche einzelnen Stipendienangebote für gefährdete internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für internationale Studierende bieten die Bundesregierung selbst sowie nach ihrer Kenntnis die Länder, Hochschulen , Wissenschaftseinrichtungen und weitere deutsche Stiftungen oder Organisationen an und wie viele Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende profitierten davon seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Anbietern von Stipendien sowie aufschlüsseln nach einzelnen Jahren)? Die Stipendienprogramme des DAAD, die Förderprogramme der Alexander-von- Humboldt-Stiftung und auch die Stipendienangebote der politischen Stiftungen stehen – im Rahmen der jeweiligen Richtlinien – grundsätzlich allen internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. Studierenden offen. Darüber hinaus bietet die Bundesregierung spezielle Sonderstipendienprogramme für gefährdete internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Die Bundesregierung hat 2015 die Philipp-Schwartz-Initiative ins Leben gerufen, die von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung als Mittler durchgeführt wird. Mit dieser Initiative steht erstmals ein Sonderprogramm für die Aufnahme und Integration gefährdeter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Für nähere Informationen zu dieser Initiative wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. Das Auswärtige Amt stellt seit dem Jahr 2015 über den DAAD mit dem Sonderprogramm „Leadership for Syria“ 200 Stipendien für Syrerinnen und Syrer zur Verfügung, die ein Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium an einer deutschen Hochschule aufgenommen haben. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich hier mit 1,5 Mio. Euro für 21 zusätzliche Stipendien. Baden-Württemberg hat ein eigenes Stipendienprogramm für 50 syrische Studierende aufgelegt (rund 5,5 Mio. Euro für 2015 bis 2021). Außerdem werden über den DAAD rund 220 Stipendien für das Studium von syrischen Flüchtlingen an deutschen bi-nationalen Universitäten in der Region zur Verfügung gestellt. Im Fokus stehen dabei besonders die Türkisch-Deutsche Universität (TDU) in Istanbul mit 50 Stipendien , die Deutsch-Jordanische Universität in Amman mit 70 Stipendien und die Universität Helwan in Kairo mit 30 Stipendien. Mit der beim UNHCR angesiedelten Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) finanziert das Auswärtige Amt ein Drittland- bzw. Surplace-Stipendienprogramm, das anerkannten Flüchtlingen das Studium an einer Hochschule in ihrem Erstaufnahmeland ermöglicht. Seit Gründung des Programms im Jahr 1992 haben mehr als 8 000 Flüchtlinge so einen Hochschulabschluss erreicht. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2 300 Studierende aus über Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 40 Ländern gefördert. In den Jahren 2016/2017 werden nochmals 2 560 zusätzliche Stipendien zur Verfügung gestellt, darunter 1 000 Stipendien für syrische Flüchtlinge in der Türkei. Das Deutsche Archäologische Institut (DAI) unterstützt gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Gasteinladungen. Je nach Ausbildungsstand vermittelt das DAI Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etwa für Aufbaustudiengänge (z. B. Master Denkmalpflege an der TU Berlin) oder für die Durchführung einer Promotion. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Initiativen von den Ländern, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Privatpersonen und Hochschulen auf die hier im Einzelnen nicht näher eingegangen werden kann und über die der Bundesregierung keine genauen Zahlen vorliegen. 57. Welche Perspektiven gibt es für die einzelnen Programme, und bedarf es aus Sicht der Bundesregiering weiterer Unterstützungsangebote für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die geflohen sind bzw. an der Schwelle stehen, ihre Heimat zu verlassen? Bei einigen Programmen (z. B. Philipp-Schwartz-Initiative, DAFI) ist bereits eine mehrjährige Förderung vorgesehen. Die Bundesregierung schließt eine Fortsetzung oder eine Ausweitung der Programme nicht aus. 58. Welche Stipendienangebote von Bund, Ländern und weiteren deutschen Stiftungen und Organisationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung speziell für syrische Studierende, Studieninteressierte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (bitte aufschlüsseln nach Anbieter und jeweilige Zahl der Stipendien sowie aufschlüsseln nach einzelnen Jahren)? Auf die Antwort zu Frage 56 wird verwiesen. 59. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert (bitte nach Ländern aufschlüsseln, wie viele Bewerberinnen und Bewerber es für dieses Angebot gab und wie viele letztlich gefördert werden konnten), und welche Summen stehen für das Programm in diesem und in den nächsten vier Jahren bereit? Im Mai 2016 bewarben sich 38 Hochschulen mit insgesamt 62 Kandidaten um eine Förderung aus der Philipp Schwartz-Initiative. 23 Forscherinnen und Forscher wurden ausgewählt; sie stammen aus Syrien (14), der Türkei (6), Libyen, Pakistan und Usbekistan (jeweils 1). Weitere 24 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden ab 2017 durch diese Initiative an deutschen Hochschulen forschen können. Die Bundesregierung unterstützt das Programm im Zeitraum 2016- 2019 mit 6,6 Mio. Euro. Mit weiteren 1,3 Mio. Euro beteiligen sich Stiftungen und Privatpersonen an der Finanzierung (Robert Bosch-Stiftung, Gerda Henkel- Stiftung, Fritz Thyssen-Stiftung, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung , Klaus Tschira-Stiftung und Mercator-Stiftung). 60. Wann wird die Bundesregierung neue bzw. überarbeitete Internationalisierungsstrategie beraten und veröffentlichen (mit Beratungszeitplan)? Die Kabinettbefassung und die Veröffentlichung der Internationalisierungsstrategie sind für Herbst 2016 geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9609 61. Inwiefern wird der Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Eingang in die Internationalisierungsstrategie finden? In Krisenzeiten und Konfliktregionen wissenschaftliche und akademische Perspektiven zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Das gilt für junge Menschen auf dem Weg zum Universitätsstudium ebenso wie für ausgebildete Wissenschaftler. Die Schaffung solcher Perspektiven ist Teil der Internationalisierungsstrategie . 62. Inwiefern ist ein Verweis auf die Lima-Erklärung zur Forschungsfreiheit Teil bestehender Wissenschaftsübereinkommen der Bundesrepublik, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, einen solchen zum Bestandteil zukünftiger Abkommen zu machen? 63. Inwieweit findet der Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Eingang in die allgemeine Arbeit der Bundesregierung, insbesondere bezüglich der genannten Länder, aber auch über diese hinaus? Die Fragen 62 und 63 werden zusammengefasst beantwortet. Die Lima-Erklärung des „World University Service“ ist der Bundesregierung bekannt . Die angeführten Prinzipien der akademischen Freiheit finden Eingang in die allgemeine Arbeit der Bundesregierung und die Gestaltung der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Partnerstaaten. Deutsche Auslandsvertretungen beobachten fortlaufend die Menschenrechtslage im Gastland inklusive möglicher Bedrohung und Verfolgung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. In bi- und multilateralen Gesprächen setzt sich die Bundesregierung für die Förderung akademischer Freiheit, zivilgesellschaftlichen Engagements und internationaler Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen ein. Die Bundesregierung treibt darüber hinaus gemeinsam mit deutschen Mittler- und Forschungsorganisationen mithilfe von Programmen wie der Philipp -Schwartz-Initiative den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aktiv voran. Die deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina ist Mitglied im „International Human Rights Network of Academies and Scholarly Societies“, das sich für verfolgte Wissenschaftler einsetzt. Sie hat ein eigenes „Human Rights Committee “ eingesetzt, das sich mit Menschenrechten und bioethischen Fragestellungen in der Wissenschaft befasst und seit 2010 jährliche Symposien zu diesen Themen veranstaltet. 64. Inwiefern findet ein koordiniertes Handeln gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur weltweiten Wahrung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung statt? Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stellt eine strategische Priorität für die Europäische Union dar. Ziel ist es, auf neueste Erkenntnisse zugreifen zu können, globale gesellschaftliche Herausforderungen effektiver zu lösen und Chancen für Unternehmen in neuen und aufstrebenden Märkten zu schaffen. Gemäß Artikel 13 EU-Charta sind Kunst und Forschung frei, die akademische Freiheit wird geachtet. 2015 hat die Europäische Kommission drei Ziele für die EU-Forschungs- und Innovationspolitik festgelegt: Open Innovation, Open Science und Offenheit für die Welt. Die Europäische Kommission legt einen besonderen Schwerpunkt auf den globalen Forschungsraum (Global Research Area), in dem Forschende und Innovatoren sich austau- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9609 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schen können, und in dem Wissen und Technologie so frei wie möglich zirkulieren . Diese Aktivitäten werden unter aktiver Einbindung der Mitgliedstaaten u. a. in den Ratsarbeitsgruppen kontinuierlich vorangetrieben. Das Jahressymposium des „Human Rights Committee“ der Leopoldina, das 2016 in Slowenien stattfindet, leistet einen Beitrag zum koordinierten europäischen und internationalen Handeln auf Ebene der nationalen Wissenschaftsakademien. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333